Das GVBl - nachrichtliche Bekanntmachung von Gesetzen und Verordnungen
Auf der Verkündungsplattform Bayern wird seit Anfang 2010 eine elektronische Fassung des Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblattes (GVBl) nachrichtlich und unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Die amtlich verkündete Fassung der Gesetze, Verordnungen und weiterer Inhalte des GVBl verbleibt weiterhin die Druckfassung, die der Verlag Bayerische Staatszeitung GmbH vertreibt. Sie können einzelne GVBl-Ausgaben unmittelbar aufrufen oder die Titel- und Volltextsuche verwenden.
Die Amtsblätter - amtliche Bekanntmachung von Verwaltungsvorschriften
Im Unterschied zu den Inhalten des GVBl werden Verwaltungsvorschriften und sonstige Bekanntmachungen des Freistaates Bayern in elektronischer Fassung amtlich bekannt gemacht. Hierzu stehen Ihnen alle vier Amtsblätter der bayerischen Ministerien seit Januar 2009 kostenfrei zur Verfügung. Auch hier können Sie die einzelnen Hefte bzw. Dokumente der vier Amtsblätter
unmittelbar anwählen oder eine Titel- bzw. Volltextsuche nutzen.
Alle elektronischen Dokumente des GVBl und der Amtsblätter bleiben auf Dauer auf der Verkündungsplattform eingestellt.
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Info-Dienst
Mit unserem kostenfreien Info-Dienst werden Sie per E-Mail oder RSS-Feed sofort darüber benachrichtigt, wenn ein neues Amtsblatt oder ein GVBl auf der Verkündungsplattform Bayern bekannt gemacht wird.
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Gesetz- und Verordnungsblatt
Seit Anfang 2010 wird das GVBl auf der Verkündungsplattform Bayern nachrichtlich veröffentlicht. Die amtlich verkündete Fassung des GVBl verbleibt weiterhin die Druckausgabe, die der Verlag Bayerische Staatszeitung GmbH vertreibt.
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Informationen zur Verkündungsplattform
Nachfolgend informieren wir Sie über die Verkündungsplattform Bayern.
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Bürgerservice BAYERN-RECHT Online
Alle Gesetze und Verordnungen sind mit den konsolidierten Fassungen im Bürgerservice BAYERN-RECHT Online verlinkt.
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