Veröffentlichung BayMBl. 2022 Nr. 728 vom 21.12.2022

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

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Verwaltungsvorschrift

7912.4-U
  • Wirtschaftsrecht
  • Forstwesen, Naturschutz und Landschaftspflege, Jagdwesen, Fischerei
  • Naturschutz und Landschaftspflege (Siehe auch 2129 = Umweltschutz)
  • Bayerisches Naturschutzgesetz und sonstige naturschutzrechtliche Landesregelungen
  • Schutz von Pflanzen und Tieren

7912.4-U

Änderung der Regelung zum finanziellen Ausgleich von durch
Wolf, Bär oder Luchs verursachten Schäden
(Ausgleichsregelung Große Beutegreifer)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz

vom 2. Dezember 2022, Az. 67b-U8644.11-2020/2-56

  1. 1. Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz über die Regelung zum finanziellen Ausgleich von durch Wolf, Bär oder Luchs verursachten Schäden (Ausgleichsregelung Große Beutegreifer) vom 10. Dezember 2020 (BayMBl Nr. 781), die durch Bekanntmachung vom 25. August 2021 (BayMBl. 651) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Nr. 4 Satz 4 Spiegelstrich 1 wird wie folgt gefasst:

  • Hält sich ein Einzelwolf oder ein Wolfsrudel in einem Gebiet dauerhaft auf, so definiert das LfU um den Standort des Wolfs oder der Wölfe ein Wolfsgebiet. Dieses Gebiet wird öffentlich als „Wolfsgebiet im Sinne des Schadensausgleichs“ bekannt gemacht. Hierzu ist eine Karte mit den als „Wolfsgebiet im Sinne des Schadensausgleichs“ definierten Gebieten als Anlage dieser Bekanntmachung beigefügt. Ergänzend führt der Link Wildtiermanagement große Beutegreifer (bayern.de) zu einer detaillierten Darstellung der bestehenden bayerischen Wolfsgebiete im Sinne des Schadensausgleiches.
  1. 2. Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Dr. Christian Barth

Ministerialdirektor



Anlage