Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 

 


 

Nummer 22    Ausgegeben in München am 30. November 2010    Jahrgang 2010

 

 

 


 

Inhalt

 

Parlamentsseminare 2010 der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit

Bayerisches Schülerleistungsschreiben 2011 in Kurzschrift, Texterfassung (MS/PC) und Textorganisation (Autorenkorrektur – Kategorie 1 und 2)

Besetzung von Stellen eines Mitarbeiters / einer Mitarbeiterin in der Leitung eines Gymnasiums

Abordnung von Lehrkräften an Umweltstationen zur Unterstützung der Umweltbildung in den Schuljahren 2011/12 und 2012/13

Zweite Staatsprüfung  für das Lehramt an beruflichen Schulen 2012 nach der Lehramtsprüfungsordnung II

Ausschreibung der Stelle des stellvertretenden Leiters/der stellvertretenden Leiterin der Abt. IV des Staatsinstituts für die Ausbildung von Fachlehrern in Ansbach

Offene Stellen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


Parlamentsseminare 2010
der Bayerischen Landeszentrale
für politische Bildungsarbeit

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 29. Oktober 2010 Az.: III.6-5 P 4153-6.108 731

 

Die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit führt im Jahr 2011 drei Parlamentsseminare für Lehrkräfte aller Fächer an folgenden Terminen durch:

 

112. Parlamentsseminar vom 1. bis 3. März 2011

113. Parlamentsseminar vom 24. bis 26. Mai 2011

114. Parlamentsseminar vom 11. bis 13. Oktober 2011

 

Diese Seminare sollen

--      das Wissen der Lehrkräfte über das parlamentarische Regierungssystem vertiefen,

--      die Rolle der Länder – hier: des Freistaates Bayern – im Bundesstaat darstellen und

--       den Lehrkräften durch die Begegnung mit den beteiligten Personen und den Besuch der Institutionen einen unmittelbaren, persönlichen Eindruck von der Arbeit der parlamentarischen Gremien in Bayern vermitteln.

 

An jedem Seminar können insgesamt 25 Lehrkräfte aus Haupt-/Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen und Förderschulen in Bayern teilnehmen. Sollten mehr als 25 Bewerbungen vorliegen, werden Bewerbungen von Lehrkräften des gemeinschaftskundlichen Fachbereichs bevorzugt.

 

Die Anmeldung erfolgt beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus, das die Teilnehmergruppe zusammenstellt und für den staatlichen Bereich Dienstbefreiung gewährt.

 

Gesuche um Teilnahme an einem bestimmten Seminar werden, wenn keine dienstlichen Gründe entgegenstehen, auf dem Dienstweg an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Referat III.6 (z. Hd. Frau StRin Dr. Knöpfle), weitergeleitet. Hierfür soll das vormalige Anmeldeformular für Kurse an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung verwendet werden, das im Internet unter www.alp.dillingen.de/lehrgaenge/infos/anmeldung1.pdf zur Verfügung steht.

 

Die Anmeldungen für die Parlamentsseminare sollen dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus spätestens sechs Wochen vor Seminarbeginn vorliegen, für das 112. Parlamentsseminar werden Bewerbungen bis zum 18. Januar 2011 entgegengenommen.

 

Weitere Informationen über den Seminarablauf und die Unterbringung sind dem Einladungsschreiben zu entnehmen, das die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit nach Ablauf des Anmeldetermins den Teilnehmerinnen und Teilnehmern übersendet.

 

Im Falle der Verhinderung aus unvorhersehbaren Gründen ist umgehend die Landeszentrale zu benachrichtigen (Tel.: 0 89/21 86 - 21 75), damit kurzfristig Ersatzteilnehmer benannt werden können.

 

Die Kosten der Übernachtung (Einzelzimmer), Verpflegung und die Fahrtkosten (höchstens Fahrt mit Deutsche Bahn AG 2. Klasse) trägt die Landeszentrale.

 

Anmeldungen, die unberücksichtigt bleiben mussten, erlöschen mit Seminarbeginn, so dass für die Teilnahme zu einem späteren Termin eine neue Anmeldung notwendig wird.

 

Kufner

Ministerialdirigent

 

 

 

 

 

 

 

 

Bayerisches Schülerleistungsschreiben 2011
in Kurzschrift, Texterfassung (MS/PC)
und Textorganisation
(Autorenkorrektur - Kategorie 1 und 2)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 29. Oktober 2010
Az.: V.2-5 S 4306.3.15-6.111 393

 

Das Bayerische Schülerleistungsschreiben 2011 in Kurzschrift, Texterfassung (MS/PC) und Textorganisation (Autorenkorrektur - Kategorie 1 und 2) wird in der Zeit vom 21. März bis 1. April 2011 an folgenden Schularten durchgeführt:

--  Berufsfachschulen für Büroberufe, für Kaufmännische Assistenten/Assistentinnen, für Datenverarbeitung, für Fremdsprachenberufe und für IT-Berufe

--     Berufsschulen

--     Haupt-/Mittelschulen

--     Gymnasien

--     Realschulen

--     Wirtschaftsschulen.

 

Den Schulen wird eine rege Beteiligung am Schülerleistungsschreiben empfohlen. Die Durchführung obliegt dem Bayerischen Stenografenverband e.V., Amperstraße 1, 93057 Regensburg, (Tel.: 09 41/4 78 04, Fax: 09 41/4 24 47, E-Mail: info@bayerischer-stenografenverband.de, Internet: www.bayerischer-stenografenverband.de ).

 

Kufner

Ministerialdirigent

 

 

 

 

 

 

 

 

Besetzung von Stellen eines Mitarbeiters / einer Mitarbeiterin in der Leitung eines Gymnasiums

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 2. November 2010 Az.: VI-5 P 5001.1-6.106 050

 

An folgenden Gymnasien ist zum Februar 2011 die Stelle eines Mitarbeiters / einer Mitarbeiterin in der Leitung eines Gymnasiums (Funktionsnummer 1 110) zu besetzen:

 

1.     Gregor-Mendel-Gymnasium Amberg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1 018 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Ganztagsangebot.

 

2.     Peutinger-Gymnasium Augsburg

Die Schule ist ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches, und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache  (etwa 1 088 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

3.     Clavius-Gymnasium Bamberg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache  (etwa 1 554 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Ganztagsangebot.

 

4.     Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 815 Schülerinnen und Schüler).

 

5.     Emmy-Noether-Gymnasium Erlangen

Die Schule ist ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 978 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Ganztagsangebot.

 

6.     Armin-Knab-Gymnasium Kitzingen

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 993 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Ganztagsangebot.

 

7.     Gymnasium Königsbrunn

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1 449 Schülerinnen und Schüler).

 

8.     Markgraf-Georg-Friedrich-Gymnasium Kulmbach

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Musisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 984 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Ganztagsangebot.

 

9.     Maria-Theresia-Gymnasium München

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 970 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar und führt ein Ganztagsangebot sowie eine Förderklasse für Hochbegabte.

 

10. Johann-Philipp-von-Schönborn-Gymnasium Münnerstadt

Die Schule ist ein Humanistisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 925 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Ganztagsangebot.

 

11. Lessing-Gymnasium Neu-Ulm

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 641 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Ganztagsangebot.

 

12. Pirckheimer-Gymnasium Nürnberg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 921 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Ganztagsangebot, Klassen mit bilingualem Unterricht sowie Modellklassen für ausländische Schüler.

 

13. Feodor-Lynen-Gymnasium Planegg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache  (etwa 1 003 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Ganztagsangebot.

 

14. Albertus-Magnus-Gymnasium Regensburg

Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1 088 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar und Tagesheim.

 

15.  Alexander-von-Humboldt-Gymnasium Schweinfurt

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1 678 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

16. Emil-von-Behring-Gymnasium Spardorf

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1 137 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar und führt ein Ganztagsangebot.

 

17. Stiftland-Gymnasium Tirschenreuth

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch  als   erster  Pflichtfremdsprache  (etwa 1 105 Schülerinnen und Schüler).

 

18. Carl-Orff-Gymnasium Unterschleißheim

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1 174 Schülerinnen und Schüler).

 

Es können sich Beamte / Beamtinnen des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte / Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamte / Beamtinnen  im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.

 

Hausbewerbungen werden binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung zusammen mit einer Stellungnahme des dortigen Dienstvorgesetzten sowie einer Kopie der letzten dienstlichen Beurteilung an die Leitung der Schule, an der die Funktionsstelle zu besetzen ist (Zielschule), weitergegeben. Falls die letzte dienstliche Beurteilung des Bewerbers / der Bewerberin länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine aktuelle Eignungs- und Leistungseinschätzung zu erstellen, die einer periodischen Beurteilung in ihrer Aussagekraft gleichkommt. Gleiches gilt, wenn der Bewerber / die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

Einem Außenbewerber / einer Außenbewerberin wird empfohlen, sich bei dem Leiter / der Leiterin der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

 

Der Leiter / die Leiterin der Zielschule wählt aus dem gesamten Bewerberfeld diejenige Lehrkraft aus, die nach Eignung, Leistung und Befähigung am geeignetsten erscheint. Der entsprechend begründete Vorschlag wird dem Staatsministerium, zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und dem dazugehörigen Funktionsänderungsbogen, spätestens vier Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung mit der Bitte um Übertragung der Funktion zugeleitet. Der Vorschlagsbegründung sind im Fall von Hausbewerbungen Stellungnahmen nach den oben erläuterten Grundsätzen zugrunde zu legen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.

 

Erhard

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abordnung von Lehrkräften an
Umweltstationen zur Unterstützung der
Umweltbildung in den Schuljahren 2011/12 und 2012/13

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 9. November 2010 Az.: VI.8-5 S 4400.22/107/2

 

Zur Unterstützung der Umweltbildung an den bayerischen Schulen und zur besseren Vernetzung mit den staatlich anerkannten bayerischen Umweltstationen sollen in den Schuljahren 2011/12 und 2012/13 Lehrkräfte aus dem Bereich der Volksschulen, Realschulen und Gymnasien an die Umweltstationen für jeweils ein Jahr abgeordnet werden.

Für jedes der beiden Schuljahre sind folgende Stellen zu besetzen:

--     1 Vollzeitstelle für eine Lehrkraft aus der Volksschule (bei Hauptschullehrkräften auch hälftige Abordnung möglich)

--     1 halbe Stelle für eine Lehrkraft aus der Realschule

--     1 halbe Stelle für eine Lehrkraft aus dem Gymnasium.

 

Aufgaben:

Die abgeordneten Lehrkräfte unterstützen die Umweltstationen in ihrer Zusammenarbeit mit Schulen bzw. Schulklassen, d. h. sie übernehmen u. a. Führungen, betreuen Workshops und führen Bildungsprojekte der Umweltstation durch. Darüber hinaus sollen sie schulspezifische Projekte und Konzepte entwickeln und die Zusammenarbeit von Schulen und Umweltstationen verbessern.

Über den Zeitraum der Abordnung hinaus ist vorgesehen, die Lehrkräfte als Multiplikatoren mit ihrer Erfahrung in die Lehrerfortbildung einzubinden.

 

Anforderungsprofil:

Der Bewerber/die Bewerberin verfügt über langjährige Erfahrung in der schulischen Umweltbildung bzw. über entsprechende Kenntnisse und Fähigkeiten aus ehrenamtlichem Engagement. Er bzw. sie besitzt umfangreiches Fachwissen im Bereich Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) bzw. ist bereit, sich vor bzw. parallel zur Abordnung entsprechend einzuarbeiten. Fachkenntnisse im Bereich Biodiversität wären wünschenswert.

Teamfähigkeit und ein hohes Maß an eigenverantwortlichem und selbständigem Handeln werden ebenso erwartet wie die Bereitschaft, über den Zeitraum der Abordnung hinaus als Multiplikator in der Lehrerfortbildung mitzuwirken.

 

Bewerbung und Bewerbungsunterlagen:

Eine aussagekräftige Bewerbung ist unter Vorlage folgender Unterlagen schriftlich über den Dienstweg (Regierung, Ministerialbeauftragte) an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Ref. VI.8), 80327 München, zu richten:

--     Lebenslauf

--     Darstellung der Erfahrungen in der Umweltbildung

--     Stellungnahme des Schulleiters

--     Angabe der gewünschten Umweltstation und des gewünschten Schuljahres.

 

Die Ausschreibung richtet sich nur an staatliche Lehrkräfte bzw. die vom Freistaat eingestellten und für die Tätigkeit an Privatschulen beurlaubten Lehrkräfte.

 

Interessierten Lehrkräften wird empfohlen, vor der Bewerbung mit der gewünschten Umweltstation Kontakt aufzunehmen und sich über das genaue Tätigkeitsprofil zu informieren.

 

Bewerbungen müssen bis spätestens 30. Januar 2011 vorliegen.

 

Liste der Umweltstationen:


OBERBAYERN (3)

Umweltstation

Ansprechpartner

Mobil-Spiel e.V.
- Ökoprojekt -
Welserstraße 23
81373
München

Marion Loewenfeld
Telefon: 0 89/7 69 60 25
E-Mail:

oekoprojekt@mobilspiel. de

Umweltstation Königsdorf der
Jugendsiedlung Hochland
- Lernort Natur -
Rothmühle 1
82549
Königsdorf

Katharina Horvat
Telefon: 0 80 41/76 98-24
E-Mail:

katharina.horvat@jugendsied-lung-hochland.de

Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Naturschutz- und Jugendzentrum
Ökostation Wartaweil
Wartaweil 76/77
82211 Herrsching am Ammersee

Axel Schreiner
Telefon: 0 81 52/96 77 09
E-Mail:

axel.schreiner@bund-naturschutz.de

NIEDERBAYERN (2)

Umweltzentrum Schloss Wiesenfelden

Schloss Wiesenfelden
94343
Wiesenfelden

Beate Seitz-Weinzierl
Telefon: 0 99 66/10 77
E-Mail:

stiftung@schloss-wiesenfelden.de

 

 

Umweltstation

Ansprechpartner

Haus am Strom
Am Kraftwerk 4
94107 Untergriesbach

Ralf Braun-Reichert
Telefon: 0 85 91/91 28 90
E-Mail:

info@hausamstrom.de

Oberpfalz (1)

LBV-Zentrum Mensch und Natur
Nößwartling 12
93473
Arnschwang

Markus Schmidberger
Telefon: 0 99 77/82-27


Oberfranken (1)

Umweltschutz-Informationszentrum
Lindenhof (LBV)
Karolinenreuther Straße 58
95448
Bayreuth

Thomas Kappauf
Telefon: 09 21/7 59 42-0
E-Mail:

lindenhof@lbv.de

Mittelfranken (1)

LBV-Umweltstation Altmühlsee
Schloßstraße 2
91735
Muhr am See

Antje Bölt
Telefon: 0 98 31/48 20
E-Mail:

altmuehlsee@lbv.de

Unterfranken (1)

Jugend-Umweltstation KjG-Haus
c/o Thomas Morus e.V.
Kilianeum
Ottostraße 1
97070 Würzburg

Joachim Schneider
Telefon: 09 31/3 86 63-1 61
E-Mail:

kjg.umweltstation@bistum-wuerzburg.de

Schwaben (1)

Zentrum für Familie, Umwelt und Kultur
Kloster Roggenburg
Klosterstraße 3
89297
Roggenburg

Pater Roman Löschinger
Telefon: 0 73 00/96 11-0
E-Mail:

zentrum@kloster-roggenburg.de

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Entfernung vom Wohnort zur Umweltstation eine angemessene Distanz nicht überschreiten sollte (Erstattung der Fahrtkosten).

 

Erhard

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

Zweite Staatsprüfung
für das Lehramt an beruflichen Schulen 2012 nach der Lehramtsprüfungsordnung II

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 11. November 2010
Az.: VII.2-5 S 9153-7.117 364

 

I.

Die Studienreferendarinnen und -referendare, die den Vorbereitungsdienst im September 2010 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen (ZALB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBI S. 487), zuletzt geändert durch Verordnung vom 4. August 2003 (GVBI S. 587), begonnen haben, nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen 2012 nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (LPO II) vom 28. Oktober 2004 (GVBI S. 428) teil.

Die Prüfungszeiträume und -orte für die einzelnen Prüfungsteile werden wie folgt festgelegt:

--     die 1. und 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 28. Februar 2011 bis 15. Juli 2011 an den Seminarschulen,

--     die 3. Prüfungslehrprobe (§ 21 Abs. 6 Satz 8 LPO II) in der Zeit vom 9. Januar 2012 bis
4. Mai 2012 an den Einsatzschulen,

--     die Kolloquien in der Zeit vom 12. März 2012 bis 4. Mai 2012 an den Seminarschulen,

--    die mündlichen Prüfungen in der Zeit vom 19. März 2012 bis 25. Mai 2012 an den Seminarschulen.

 

Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 Abs. 4 und 5 LPO II festgelegten Termine und Fristen zu beachten.

 

II.

Studienreferendarinnen und -referendare, die den Vorbereitungsdienst im September 2010 begonnen und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen werden und an der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen zu den in Abschnitt I, Spiegelstriche 2 (Lehrprobe) und 4 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.

Die Studienreferendarinnen und -referendare haben dem Prüfungsamt für das Lehramt an beruflichen Schulen bei der für den 1. Ausbildungsabschnitt zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung und Prüfungszeugnis) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

III.

An der Zweiten Staatsprüfung 2012 nehmen auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2011 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst eingestellt worden sind. Sie legen die drei Prüfungslehrproben in der Zeit vom 9. Januar 2012 bis 4. Mai 2012 ab.

Für die übrigen Prüfungsteile gelten die Termine von Abschnitt I.

Falls im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis 7. Oktober 2011 beim zuständigen Staatlichen Studienseminar einzuholen.

 

IV.

Zur Zweiten Staatsprüfung 2012 können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2011 abgelegt und bestanden haben und die Prüfung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen wollen (§ 16 Abs. 2 in Verbindung mit § 11 LPO II).

Voraussetzung für die Zulassung ist, dass Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2011 bestanden haben sich bis spätestens 23. September 2011 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. 2. Dezember 2011 (bei Anrechnung der anlässlich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden.

 

Der Meldung sind beizufügen:

--     eine Erklärung über die Tätigkeit nach dem erstmaligen Ablegen der Zweiten Staatsprüfung,

--     gegebenenfalls die Heiratsurkunde (bei Doppelnamen gegebenenfalls zusätzlich entsprechender Nachweis),

--     gegebenenfalls der Nachweis, dass die Bewerberin/der Bewerber zur Führung eines akademischen Grades berechtigt ist,

--     eine Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers, dass für sie/ihn kein Betreuer im Sinn des § 1896 BGB auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung zur Besorgung ihrer/seiner Angelegenheiten bestellt ist.

 

Mit der Meldung ist eine Erklärung abzugeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen.

Das Thema für eine ggf. zu fertigende Hausarbeit ist vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 7. Oktober 2011 einzuholen.

 

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu richten.

Kandidaten, die die Prüfung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen, legen die Zweite Staatsprüfung zu den unter I. genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) und in der Zeit vom 9. Januar bis 4. Mai 2012 (Prüfungslehrproben) ab.

 

In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt bei der Regierung genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.

 

Erhard

Ministerialdirektor

 

StAnz 2010 Nr. 47

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausschreibung der Stelle des
stellvertretenden Leiters/
der stellvertretenden Leiterin
der Abt. IV des Staatsinstituts für die
Ausbildung von Fachlehrern in Ansbach

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 11. November 2010
Az.: VII.2-5 P 9001.1-7. 88 189

 

Am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern - Abt. IV in Ansbach ist mit sofortiger Wirkung die Stelle des stellvertretenden Leiters zu besetzen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

Das Staatsinstitut ist entsprechend der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das Lehramt der Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe, der Fachlehrer für Hauswirtschaft und der Fachlehrer für Schreibtechnik an beruflichen Schulen in Bayern (ZAPOFlB) vom 21. April 1997 (GVBl S. 154, KWMBl I S. 156), geändert durch Verordnung vom 18. November 2005 (GVBl S. 588, KWMBl I 2006 S. 23), in der gültigen Fassung, für die Ausbildung dieser Fachlehrer zuständig.

 

Für die Besetzung der Stelle kommen Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen bevorzugt mit der Befähigung in gewerblichen Fachrichtungen in Betracht; sie sollen über Erfahrungen in der Lehrerbildung verfügen.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

 

Die Stelle kann auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen.
Kommunale Lehrkräfte reichen ihre Bewerbung zusammen mit einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in den Personalakt auf dem Dienstweg bei der Regierung ein, in deren Bezirk die kommunale Schule liegt. Staatliche Lehrkräfte an Fachober- und Berufsoberschulen richten ihre Bewerbungen über den Schulleiter und den Ministerialbeauftragten an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

 

Zu den Bewerbungen ist von den Schulleitungen sowie von den beteiligten Regierungen und Ministerialbeauftragten - bei kommunalen Lehrkräften zusätzlich vom kommunalen Dienstherrn - Stellung zu nehmen. Auf die Mitwirkung der Bewerber bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Regierungen und die Ministerialbeauftragten leiten die Bewerbungsunterlagen spätestens vier Wochen nach Veröffentlichung an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus weiter, die Regierungen mit den Personalakten.

 

Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine aktuelle Leistungsfeststellung (AELE) beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

 

An den staatlichen beruflichen Schulen ist die Stellenausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben. Kommunale Schulen werden gebeten, entsprechend zu verfahren.

 

Erhard

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

Offene Stellen

Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle für eine Fachberaterin / Koordinatorin oder einen Fachberater / Koordinator in Pretoria, Südafrika, ist zu besetzen:

 

Qualifikation:

1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder eine gleichwertige Lehrbefähigung  in den Fächern Deutsch und / oder einer modernen Fremdsprache

 

Bewerbungsfrist:

31. Dezember 2010

 

Arbeitsbeginn:

18. August 2011

 

Kurztext:

Die folgende Stelle als Fachberaterin / Koordinatorin bzw. Fachberater / Koordinator im nationalen Erziehungsministerium in Pretoria, Südafrika, ist zu besetzen.

 

Text:

Die gesamte Tätigkeit als Fachberaterin / Koordinatorin bzw. Fachberater/ Koordinator erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und bietet erfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit.

 

Anforderungsprofil:

--     Umfangreiche Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache und in der Fortbildungsarbeit mit Erwachsenen

--     Mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und / oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin / den Bewerber befähigen, den Lehrereinsatz an staatlichen und privaten südafrikanischen Schulen zu planen, zu organisieren und umzusetzen

--     Profunde Erfahrungen in der Erwachsenenbildung

--     Bereitschaft und Fähigkeit, für die aus Deutschland vermittelten Lehrkräfte Führungsverantwortung zu übernehmen

--     Fundierte PC-Kenntnisse (MS Office) und Erfahrungen in der Gestaltung von Web-Seiten 

--     Verhandlungsgeschick im Umgang mit den südafrikanischen Stellen

--     Hohe interkulturelle Kompetenz

--     Beamter / -in auf Lebenszeit im Schuldienst (oder unbefristet angestellte Lehrkräfte aus den neuen Bundesländern)

--     Ausgezeichnete Englischkenntnisse

--     Diplomatisches Geschick

--     Hohe Teamfähigkeit

 

Arbeitgeberleistungen:
Finanzielle Regelungen ADLK / BPLK

 

Tätigkeitsprofil:

--     Abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an südafrikanischen Schulen sowie die fachliche und organisatorische Koordinierung und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK)

--     Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz

--     Beratung aller Partnerschulen der Bundesrepublik Deutschland in Südafrika in enger Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut (Pasch-Schulen) hinsichtlich der Einführung und fachlichen Begleitung des DSD-Programms

--     Zusammenarbeit mit Mittlern (DAAD, GI, PAD u.ä.)

--     Zusammenarbeit mit und Beratung der südafrikanischen Erziehungsbehörden in allen Fragen den Deutschunterricht mit DSD-Abschluss betreffend (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse u. ä.)

--     Durchführung von eigenem Unterricht

--     Demonstrationsunterricht an den zu betreuenden Schulen

 

Bewerbungsverfahren:

Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin / Fachberater der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.

 

Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Kultusministerium zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, über Ihre Bewerbung.

 

Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg - über gegebenenfalls das Staatliche Schulamt und die Regierung - und über das Kultusministerium an das

Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – ZfA 3 – 50728 Köln.

 

Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle.

Eine weitere Ausfertigung richten Sie bitte gleichzeitig an das im Kultusministerium des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.

 

Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).

 

Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.

 

Ansprechpartner:
E-Mail: ulrike.fuchs@bva.bund.de,

Tel.: 0 18 88-3 58-14 42

Besondere Hinweise:

Das Bewerberprofil soll eine zunächst sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.

 

 

 

 

 

*

 

 

 

 

 

St. Marien-Gymnasium der Schulstiftung der Diözese Regensburg mit angeschlossener Realschule

 

Am St. Marien-Gymnasium der Schulstiftung der Diözese Regensburg mit angeschlossener Realschule ist zum 1. August 2011 die Stelle der/des

 

Stellvertretenden Schulleiterin/Schulleiters

 

neu zu besetzen.

 

Derzeit besuchen 831 Schülerinnen in 20 Klassen, 146 Kursen und 24 P- und W-Seminaren das Gymnasium. Sie werden von 61 hauptberuflichen und 16 nebenberuflichen Lehrkräften im sprachlichen und wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Zweig mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil (Englisch/Französisch oder Englisch/Latein) unterrichtet.

 

Der Schulträger erwartet eine am christlichen Glauben und den Grundsätzen der katholischen Kirche orientierte Lehrerpersönlichkeit,

--     die als voll ausgebildete Gymnasiallehrkraft gute fachliche und pädagogische Qualifikationen aufweist,

--     die Kompetenz in der Personalführung und Verwaltungskenntnisse besitzt,

--     die fähig und bereit ist, vertrauensvoll mit dem Schulträger, der Schulleitung des Gymnasiums und der Realschule, dem Kollegium und den Eltern zusammenzuarbeiten,

--     die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und die Schülerinnen in ihrer Entwicklung zu jungen selbständigen Frauen fördert,

--     die Interesse und Freude hat, an der konzeptionellen Weiterentwicklung eines vom christlichen Menschenbild geprägten Schulprofils zu arbeiten.

 

Die Vergütung richtet sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayer. (Erz-)Diözesen (ABD). Die Stelle in Regensburg ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht. Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist grundsätzlich möglich, eine Übernahme in den Status des Kirchenbeamtentums ebenfalls möglich.

 

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 31. Januar 2011 an den Schulträger, die Schulstiftung der Diözese Regensburg, Weinweg 31, 93049 Regensburg.

 

Bei evtl. Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Geschäftsführer der Schulstiftung, Herrn Gröber, Tel.: 09 41/5 97-15 05,

E-Mail: schulstiftung@bistum-regensburg.de.

 

 

 


__________________________________________________________________________________________________________________

 

Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

__________________________________________________________________________________________________________________