Beiblatt

 

zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

 


 

Nummer 2*      Ausgegeben in München am 14. Februar 2016     Jahrgang 2017

 

 

 


 

Inhalt

 

Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen September 2017/2019 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen

Verwendung der Broschüre „Bayern im Netz – aber sicher!“ im Unterricht

Globalausschreibung des Kursangebots  des Pädagogischen Austauschdienstes 2017: Romanisten in Italien

Ausschreibung der Stelle des Ständigen Vertreters an  staatlichen beruflichen Schulen

Ausschreibungen von Schulratsstellen

Besetzung von Stellen des Schulleiters  im Bereich der staatlichen Gymnasien

Besetzung von Stellen einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters  in der Leitung eines Gymnasiums

Besetzung von Stellen des Ständigen Stellvertreters im Bereich der staatlichen Gymnasien

Ausschreibung von Funktionsstellen an einer staatlichen beruflichen Schule

Offene Stellen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 





Vorbereitungsdienst für das Lehramt
an Realschulen September 2017/2019
nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung
für das Lehramt an Realschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 17. Januar 2017, Az. IV.1-BS6111-PRA.141 908

 

 

Im Jahr 2017 wird der Vorbereitungsdienst (September 2017/2019) nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen (ZALR) in der jeweils geltenden Fassung eingerichtet.

 

I.

 

Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst

Bewerberinnen und Bewerber, die die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I a. F.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2002 (GVBl. S. 657) oder die Erste Lehramtsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I n. F.) vom 13. März 2008 (GVBl. S. 180) oder eine nach Art. 6 Abs. 4 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz anerkannte Erste Prüfung für ein Lehramt bestanden haben, können zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen.

 

II.

Vorbereitungsdienst September 2017/2019

1.         Der Vorbereitungsdienst wird zu folgender Zeit durchgeführt:

12. September 2017 bis 9. September 2019

 

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Landtagsbeschluss vom 9. November 2000 ein Eintritt in den Vorbereitungsdienst zum Februar seit dem Jahr 2006 nicht mehr möglich ist.

 

2.         Für die Meldung zum Vorbereitungsdienst gilt folgender Termin:

Letzter Meldetag (Ausschlussfrist):

12. April 2017

 

3.        Bewerberinnen und Bewerber, die die Erste Staatsprüfung oder die Erste Lehramtsprüfung für das Lehramt an Realschulen in Bayern ablegen, erhalten gleichzeitig mit der Zulassung zur Ersten Staatsprüfung oder Ersten Lehramtsprüfung die Antragsformulare für die Meldung zum Vorbereitungsdienst durch das Prüfungsamt. Alle anderen Bewerberinnen und Bewerber können die erforderlichen Antragsformulare vom Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst,
– Referat IV.5/1 –, Salvatorstraße 2, 80333 München, erhalten.

 

4.         Die Meldungen sind mit den im Antrag genannten Unterlagen ausschließlich an das Staatsministerium zu richten.

 

Kandidatinnen und Kandidaten, die sich um Zulassung zum Vorbereitungsdienst bewerben, weisen die Behörden, die das amtsärztliche Gesundheitszeugnis ausstellen, ausdrücklich darauf hin, dass es

 

a)       zur Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen beantragt wird und

b)       an das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst,
– Referat IV.5/1 –, Salvatorstraße 2, 80333 München, zu senden ist.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausstellung des amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses erfahrungsgemäß längere Zeit in Anspruch nimmt. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten sich rechtzeitig um einen Untersuchungstermin bemühen. Einzelheiten, speziell zum Termin, können den Anmeldeunterlagen entnommen werden.

 

5.         Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge gewährt. Die Höhe der Bezüge richtet sich nach den jeweiligen Sätzen der Anlage 10 zum Bayerischen Besoldungsgesetz.

Nach Eignung und Bedarf können Studienreferendarinnen und Studienreferendare im zweiten Ausbildungsabschnitt mit einem Unterrichtsauftrag zur Unterrichtsaushilfe an einer Realschule herangezogen werden.

 

 

III.

 

Verwendung im öffentlichen Schuldienst

 

Aus der erfolgreichen Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz. Nr. 6

 

 

 

 

 

 




Verwendung der Broschüre
„Bayern im Netz – aber sicher!“ im Unterricht

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 23. Januar 2017, Az. IV.10-BL0504.1-1a.2 809

 

 

Die vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr herausgegebene Broschüre „Bayern im Netz – aber sicher!“ kann unter den Internetadressen

 

www.innenministerium.bayern.de und www.verfassungsschutz.bayern.de

 

als PDF-Datei abgerufen und im Broschürenbestellportal im Internet (www.bestellen.bayern.de) oder direkt beim Bayerischen Innenministerium in der erforderlichen Stückzahl bestellt werden (Bestelladresse: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr, Sachgebiet IE2, Odeonsplatz 3, 80539 München; E-Mail: Sachgebiet-IE2@stmi.bayern.de).

 

Die Lehrkräfte werden gebeten, die vorgenannte Broschüre in geeigneter Weise in den Unterricht einzubeziehen.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 




Globalausschreibung des Kursangebots
des Pädagogischen Austauschdienstes 2017:
Romanisten in Italien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 26. Januar 2017, Az. IV.9-BP4160.8-3.4 192

 

 

Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst macht auf das Kursangebot des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) in Italien im Jahr 2017 aufmerksam.

 

1.         Allgemeine Informationen

Für die ggf. erforderliche Dienstbefreiung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und die Anerkennung als Lehrerfortbildungsmaßnahme sind die unmittelbaren Dienstvorgesetzten zuständig. Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmer aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung können nicht gewährt werden.

 

Im Folgenden werden Informationen des Veranstalters (zum Teil in gekürzter Form) wiedergegeben:

 

Der Pädagogische Austauschdienst bittet um Verständnis, dass das Kursangebot in Italien nur in Form einer vorsorglichen Ausschreibung angeboten wird. Es handelt sich dabei um eine kulturvertraglich vereinbarte Maßnahme, die sich alljährlich zu etwa gleichen Bedingungen und etwa gleichen Terminen wiederholt. Die Details der Veranstaltung gehen erfahrungsgemäß erst im Frühsommer ein, so dass eine präzise Ausschreibung dann nicht mehr möglich wäre.

Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gibt es voraussichtlich Teilstipendien, die Kurs- und Aufenthaltskosten abdecken. Reisekosten müssen von den Teilnehmern selbst getragen werden.

 

Bewerbungsvoraussetzungen:

-   Fremdsprachenlehrkräfte mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung nach dem 2. Staatsexamen

-   Frühestens drei Jahre nach Teilnahme an einem Stipendienprogramm des PAD im Zielland kann erneut ein Antrag gestellt werden.

-   Ein Eingangsniveau von B2 gemäß GER (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen) ist unabdingbare Voraussetzung.

 

2.         Ausschreibung

Kurs für Romanisten (vorsorgliche Ausschreibung):

Fortbildungskurs für deutsche Italienischlehrkräfte in Italien

(voraussichtlich Perugia)

 

evtl. Plätze

voraussichtlicher Termin

voraussichtliches
Thema

voraussichtliche
Finanzierung:

13

31. Juli bis ca.
11. August 2017

Landeskunde, Didaktik, Methodik und Linguistik

Teilstipendium

 

Bewerbungsschluss über den Dienstweg beim Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (Ref. IV.9): 31. März 2017

 

3.         Bewerbung

Bewerbungsunterlagen können unter Angabe des Kurses und voraussichtlichen Termins schriftlich oder per E-Mail angefordert werden:

 

Bayerisches Staatsministerium

für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Referat IV.9

Salvatorstraße 2

80333 München

E-Mail: gisela.litter@stmbw.bayern.de

 

Die Bewerbungsunterlagen können auch direkt aus dem Internet heruntergeladen werden: https://www.kmk-pad.org/programme/fortbildungskurse-fuer-italienischlehrkraefte-in-italien.html

 

Die Bewerbung (ohne Plastik- oder Bewerbermappen) ist in dreifacher Ausfertigung auf dem Dienstweg bis zum oben genannten Termin (Datum des Poststempels) unter Angabe des Az. IV.9-BP4160.8-3.4 192 vollständig einzureichen bei der oben genannten Adresse des Staatsministeriums.

 

Achtung: Wenn die o. g. Bewerbungsvoraussetzungen nicht erfüllt oder die Bewerbungsunterlagen nicht vollständig und termingerecht eingereicht werden, erfolgt keine Weiterleitung an den PAD.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin

 

 

 

 

 

 




Ausschreibung der Stelle
des Ständigen Vertreters an
staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 26. Januar 2017, Az. VI.7-BO9001.1-7a.4 876

 

A)        Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist mit sofortiger Wirkung an folgender Schule zu besetzen:

 

Staatliche Berufsschule I Bayreuth mit Fachschule für Fahrzeugtechnik und Elektromobilität

Die Berufsschule mit gewerblich-technischer Ausrichtung besuchten im Schuljahr 2015/16 insgesamt 1891 Teilzeitschüler/Teilzeitschülerinnen, die Fachschule für Fahrzeugtechnik und Elektromobilität wurde von 33 Vollzeitschülern/Vollzeitschülerinnen besucht.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

B)        Rücknahme der Stellenausschreibung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters an folgender Schule:

Staatliche Berufsschule Erding

Die mit Bekanntmachung vom 20. Dezember 2016 (KWMBeibl. S. 269*) unter Buchst. B veröffentlichte Ausschreibung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters der Staatlichen Berufsschule Erding wird zurückgenommen.

 

Für die Besetzung der Stelle kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.

 

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber bzw. die künftige Funktionsinhaberin ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

 

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

a)        von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),

 

b)        gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)        von der Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin

 

 

 

 

 




Ausschreibung von Schulratsstellen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 27. Januar 2017, Az. III.3-BP7001.1.1-4b.6 710

 

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Coburg ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 3. März 2017.

 

Die Regierung legt alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung vor.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 31. Januar 2017, Az. III.3-BP7001.1.1-4b.2 345

 

Die Stelle des weiteren Schulrats bzw. der weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Miesbach ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen des Freistaates Bayern oder staatliche Beamte bzw. Beamtinnen des Freistaats Bayern bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im bayerischen Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 3. März 2017.

 

Die Regierung leitet alle eingegangen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zur Entscheidung zu.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 




Besetzung von Stellen des Schulleiters
im Bereich der staatlichen Gymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 31. Januar 2017, Az. V-BP5001.1-6.3 694

 

 

An folgenden Gymnasien ist zum 1. August 2017 die Stelle der Schulleiterin/des Schulleiters zu besetzen:

 

1.         Leibniz-Gymnasium Altdorf

         Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 880 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar und führt das Profil „Inklusion“.

 

2.         Karl-Ernst-Gymnasium Amorbach

         Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 540 Schülerinnen und Schüler).

 

3.         Benedikt-Stattler-Gymnasium Bad Kötzting

         Die Schule ist ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 660 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.

 

4.         Rhön-Gymnasium Bad Neustadt

         Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 700 Schülerinnen und Schüler).

 

5.         Veit-Höser-Gymnasium Bogen

         Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 600 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist eine UNESCO-Projektschule.

 

6.         Josef-Effner-Gymnasium Dachau

         Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1340 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist mit der Betreuung der Gedenkstätte Dachau für Schulklassen beauftragt. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.

 

7.         Friedrich-Rückert-Gymnasium Ebern

         Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 680 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist eine UNESCO-Projektschule.

 

8.         Herder-Gymnasium Forchheim

         Die Schule ist ein Sprachliches, ein Humanistisches und ein Musisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 680 Schülerinnen und Schüler).

 

9.         Gymnasium Friedberg

         Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 840 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.

 

10.      Gymnasium Hilpoltstein

         Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 700 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.

 

11.      Johann-Schöner-Gymnasium Karlstadt

         Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 860 Schülerinnen und Schüler).

 

12.      Armin-Knab-Gymnasium Kitzingen

         Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1130 Schülerinnen und Schüler).

 

13.      Franz-Marc-Gymnasium Markt Schwaben

         Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1190 Schülerinnen und Schüler).

 

14.      Staatliches Landschulheim Marquartstein

         Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 640 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Internat und Tagesheim.

 

15.      Erasmus-Grasser-Gymnasium München

         Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1100 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

16.      Bertha-von-Suttner-Gymnasium Neu-Ulm

         Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 600 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist eine UNESCO-Projektschule.

 

17.      Dürer-Gymnasium Nürnberg

         Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1000 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt Förderklassen für Hochbegabte und ist ein Kompetenzzentrum für Begabtenförderung.

 

18.      Gymnasium Pegnitz

         Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 730 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Internat und Tagesheim und führt das Profil „Inklusion“.

 

19.      Otfried-Preußler-Gymnasium Pullach

         Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 900 Schülerinnen und Schüler).

 

20.      Albrecht-Altdorfer-Gymnasium Regensburg

         Die Schule ist ein Sprachliches, ein Humanistisches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 750 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

21.      Gymnasium Scheinfeld

         Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 480 Schülerinnen und Schüler).

 

22.      Gymnasium Schrobenhausen

         Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Musisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 870 Schülerinnen und Schüler).

 

23.      Werner-von-Siemens-Gymnasium Weißenburg

         Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1030 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.

 

Ihre Aufgaben:

-    pädagogische und organisatorische Leitung der Schule

-    Personalführung und Personalentwicklung (Unterrichtseinsatz, Übertragung von Dienstaufgaben und Funktionstätigkeiten, Koordination der Fortbildung, Beurteilung)

-    Koordination der Schulentwicklung und des schulischen Qualitätsmanagements

-    Entwicklung des Schulprofils

-    Zusammenarbeit mit den schulischen Gremien

-    Kooperation mit den vorgesetzten Dienststellen sowie mit dem Aufwandsträger

-    Leitung der Verwaltungsgeschäfte

-    Vertretung der Schule nach außen

 

Unsere Erwartungen:

-    erfolgreiche Unterrichtstätigkeit

-    ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten

-    Erfahrungen in der Schulverwaltung und/oder Personalführung

-    Bewährung in unterschiedlichen Aufgabenfeldern des Schulwesens und umfassende Kenntnis der hier vorhandenen Problemstellungen

-    Erfahrungen in der Schulentwicklung

-    Bereitschaft zur Fortbildung in allen leitungsspezifischen Aufgabenfeldern

-    kommunikative und soziale Kompetenz

-    Innovationsbereitschaft

-    hohe Belastbarkeit

-    gründliche Kenntnis des Schul- und Dienstrechts

-    Identifikation mit dem Schulprofil

 

Es können sich Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamtinnen/Beamte an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen im Dienst des Freistaats Bayern mit der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Bei Versetzungsanträgen von Schulleiterinnen bzw. Schulleitern sind die dienstlichen Belange der von ihnen geleiteten Schule zu berücksichtigen. Ein Wechsel in der Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass die Schulleiterin/der Schulleiter Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit einer Stellungnahme über den Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergibt. Den Bewerbungen sind ein Abdruck der aktuellen periodischen Beurteilung oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. dazu Abschnitt A Nr. 4.5 der mit KMBek vom 15. Juli 2015, KWMBl. S. 121, insoweit geänderten Beurteilungsrichtlinien) sowie Nachweise über besuchte Führungsfortbildungen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7)) beizulegen. Bewerberinnen und Bewerber, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, haben ebenfalls eine aktuelle Beurteilung vorzulegen. Dem Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.

 

Termin zur Vorlage der Bewerbung

 

beim zuständigen Ministerialbeauftragten

zwei Wochen

und

zur Vorlage beim Staatsministerium

vier Wochen

nach Erscheinen der Ausschreibung.

 

Die Ausschreibung ist den Lehrkräften durch die Direktorate bekannt zu geben.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 




Besetzung von Stellen
einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters
in der Leitung eines Gymnasiums

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 31. Januar 2017, Az. V-BP5001.1-6.3 695

 

 

An folgenden Gymnasien ist zum 1. August 2017 die Stelle einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters in der Leitung eines Gymnasiums (Funktionsnummer 1110) zu besetzen:

 

1.         Gregor-Mendel-Gymnasium Amberg

       Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 730 Schülerinnen und Schüler).

 

2.         Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasium Bayreuth

         Die Schule ist ein Musisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 940 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Internat und Tagesheim. Sie führt Förderklassen für Hochbegabte und ist ein Kompetenzzentrum für Begabtenförderung.

 

3.         Gymnasium Alexandrinum Coburg

         Die Schule ist ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil und Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 660 Schülerinnen und Schüler).

 

4.         Gymnasium Dingolfing

         Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 930 Schülerinnen und Schüler).

 

5.         Korbinian-Aigner-Gymnasium Erding

         Die Schule ist ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Musisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1200 Schülerinnen und Schüler).

 

6.         Gymnasium Ergolding

         Die Schule ist ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium im Aufbau und führt derzeit die Jahrgangsstufen 5 bis 9 (derzeit etwa 520 Schülerinnen und Schüler).

 

7.         Gymnasium Feuchtwangen

         Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 820 Schülerinnen und Schüler).

 

8.         Gymnasium München Fürstenried

         Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 975 Schülerinnen und Schüler).

 

9.         Gymnasium Grafing

         Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1090 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt das Profil „Inklusion“.

 

10.      Gymnasium Grünwald

         Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium im Aufbau und führt derzeit die Jahrgangsstufen 5 bis 9 (derzeit etwa 525 Schülerinnen und Schüler).

 

11.      Paul-Pfinzing-Gymnasium Hersbruck

         Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Musisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 980 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.

 

12.      Christoph-Jacob-Treu-Gymnasium Lauf a.d. Pegnitz

         Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1280 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.

 

13.      Balthasar-Neumann-Gymnasium Marktheidenfeld

         Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 660 Schülerinnen und Schüler).

 

14.      Bernhard-Strigel-Gymnasium Memmingen

         Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Musisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 700 Schülerinnen und Schüler).

 

15.      Karl-Ritter-von-Frisch-Gymnasium Moosburg

         Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 740 Schülerinnen und Schüler).

 

16.      Michaeli-Gymnasium München

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1230 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.

 

17.      Justus-von-Liebig-Gymnasium Neusäß

         Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 970 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

18.      Albertus-Magnus-Gymnasium Regensburg

         Die Schule ist ein Sprachliches, ein Humanistisches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch
oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 800 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

19.      Sebastian-Finsterwalder-Gymnasium Rosenheim

         Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 880 Schülerinnen und Schüler).

 

20.      Carl-Friedrich-Gauß-Gymnasium Schwandorf

         Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 680 Schülerinnen und Schüler).

 

21.      Chiemgau-Gymnasium Traunstein

         Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 970 Schülerinnen und Schüler).

 

22.      Humboldt-Gymnasium Vaterstetten

         Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1540 Schülerinnen und Schüler).

 

Es können sich Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamtinnen/Beamte an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen im Dienst des Freistaats Bayern mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Verwaltungserfahrung in der Schulaufsicht ist von Vorteil. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.

 

Hausbewerbungen werden binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung zusammen mit einer Stellungnahme des dortigen Dienstvorgesetzten weitergegeben.

 

Den Bewerbungen ist ein Abdruck der letzten periodischen Beurteilung oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. dazu Abschnitt A Nr. 4.5 der mit KMBek vom 15. Juli 2015, KWMBl. S. 121, insoweit geänderten Beurteilungsrichtlinien) beizulegen.

 

Einer Außenbewerberin/Einem Außenbewerber wird empfohlen, sich bei der Leiterin/dem Leiter der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

 

Die Leiterin/Der Leiter der Zielschule wählt aus dem gesamten Bewerberfeld diejenige Lehrkraft aus, die nach Eignung, Leistung und Befähigung am geeignetsten erscheint. Der entsprechend begründete Vorschlag wird dem Staatsministerium zusammen mit dem dazugehörigen Funktionsänderungsbogen und mit den Bewerbungsunterlagen aller Bewerber spätestens vier Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung mit der Bitte um Übertragung der Funktion zugeleitet. Der Vorschlagsbegründung sind im Fall von Hausbewerbungen ebenfalls Stellungnahmen beizulegen.

 

Bewerberinnen und Bewerber, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, sind verpflichtet, eine aktuelle Beurteilung vorzulegen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 




Besetzung von Stellen
des Ständigen Stellvertreters
im Bereich der staatlichen Gymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 31. Januar 2017, Az. V-BP5001.1-6.3 696

 

 

An folgenden Gymnasien ist zum 1. August 2017 die Stelle der Ständigen Stellvertreterin/des Ständigen Stellvertreters des Schulleiters zu besetzen:

 

1.         Karl-Ernst-Gymnasium Amorbach

         Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 540 Schülerinnen und Schüler).

 

2.         Gymnasium Dingolfing

         Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 930 Schülerinnen und Schüler).

 

3.         Gymnasium Fränkische Schweiz Ebermannstadt

         Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 940 Schülerinnen und Schüler).

 

4.         Ohm-Gymnasium Erlangen

         Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Französisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1160 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

5.         Reuchlin-Gymnasium Ingolstadt

         Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 750 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.

 

6.         Armin-Knab-Gymnasium Kitzingen

         Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1130 Schülerinnen und Schüler).

 

7.         Gymnasium Landau a. d. Isar

         Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 930 Schülerinnen und Schüler).

 

8.         Bodensee-Gymnasium Lindau

         Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches Gymnasium und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 600 Schülerinnen und Schüler).

 

9.         Karl-Ritter-von-Frisch-Gymnasium Moosburg

         Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 740 Schülerinnen und Schüler).

 

10.      Gymnasium Münchberg

         Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 690 Schülerinnen und Schüler).

 

11.      Gymnasium München-Nord

         Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule wurde zum Schuljahr 2016/17 neu gegründet und nahm den Unterrichtsbetrieb mit den Jahrgangsstufen 5 bis 7 auf (derzeit etwa 310 Schülerinnen und Schüler). Das Gymnasium ist eine Eliteschule des Sports und führt Sportförderklassen.

 

12.      Gymnasium Neubiberg

         Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1270 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.

 

13.      Feodor-Lynen-Gymnasium Planegg

         Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 880 Schülerinnen und Schüler).

 

14.      Otfried-Preußler-Gymnasium Pullach

         Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 900 Schülerinnen und Schüler).

 

15.      Carl-Friedrich-Gauß-Gymnasium Schwandorf

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 680 Schülerinnen und Schüler).

 

16.      Gymnasium Sonthofen

         Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 730 Schülerinnen und Schüler).

 

17.      Anton-Bruckner-Gymnasium Straubing

         Die Schule ist ein Musisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1020 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. An der Schule ist eine erweiterte Schulleitung eingerichtet.

 

18.      Matthias-Grünewald-Gymnasium Würzburg

         Die Schule ist ein Musisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 630 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Internat und Tagesheim sowie einem Studienseminar. Sie führt mit dem Studienzweig Musik Förderklassen für musikalisch Hochbegabte.

 

Es können sich Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamtinnen/Beamte an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen im Dienst des Freistaats Bayern mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Verwaltungserfahrung in der Schulaufsicht ist von Vorteil. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich, nicht jedoch an Seminarschulen.

Die Funktion wird geprägt von der Unterstützung des Schulleiters bei der Wahrnehmung sämtlicher Leitungsaufgaben, mithin bei der Ausübung der Dienstaufsicht und der Erfüllung der in Art. 57 Abs. 2 BayEUG übertragenen Aufgaben, beim Tätigwerden als Behördenvorstand und Vorgesetzter aller Beamten und Arbeitnehmer der Schule (§ 24 Abs. 1 LDO) sowie bei der Vertretung der Schule nach außen (Art. 57 Abs. 3 BayEUG). Den Schwerpunkt der Tätigkeit des Schulleiterstellvertreters bilden somit Führungsaufgaben und Personalverantwortung. Diesbezügliche Erfahrungen sind wünschenswert.

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift binnen 10 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung an die Leitung der Schule, an der die Funktionsstelle zu besetzen ist (Zielschule), weitergegeben; die Leitung der Zielschule übermittelt die Außenbewerbungen binnen weiterer 7 Tage – zusammen mit den Bewerbungen, die keine Versetzung erfordern (Hausbewerbungen) – an den für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten. Der für die Zielschule zuständige Ministerialbeauftragte gibt alle Haus- und Außenbewerbungen spätestens 4 Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung an das Staatsministerium weiter.

Den Bewerbungen sind ein Abdruck der letzten periodischen Beurteilung oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. dazu Abschnitt A Nr. 4.5 der mit KMBek vom 15. Juli 2015, KWMBl. S. 121, insoweit geänderten Beurteilungsrichtlinien) sowie Nachweise über besuchte Führungsfortbildungen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7)) beizulegen.

Einer Außenbewerberin/Einem Außenbewerber wird empfohlen, sich bei der Leiterin/dem Leiter der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen

a)    durch die Schulleiterin/den Schulleiter bei der Weitergabe einer Hausbewerbung an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten bzw. einer Außenbewerbung an die Leitung der Zielschule,

b)      durch die Schulleiterin/den Schulleiter der Zielschule bei der Weitergabe etwaiger Außenbewerbungen an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten.

Dem für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.

Bewerberinnen und Bewerber, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, haben ebenfalls eine aktuelle Beurteilung vorzulegen.

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 




Ausschreibung von Funktionsstellen
an einer staatlichen beruflichen Schule

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 31. Januar 2017, Az. VI.6-BP9001.1-6-7a.4 875

 

 

A)        Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist ab sofort an folgender Schule zu besetzen:

 

1.     Berufliche Oberschule Ansbach, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

      Die Aufgabenschwerpunkte sind die Pflege der Schulwebsite, der digitalen Lernplattform Fronter (ViBOS), des Verwaltungsnetzes und des Anmeldeprogrammes. Sichere Kenntnisse der Datenschutzvorgaben sind von Vorteil. Erwartet werden darüber hinaus eine überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft sowie ausgeprägte soziale und kommunikative Kompetenzen.

 

2.     Berufliche Oberschule Unterschleißheim, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Der Bewerber/Die Bewerberin soll insbesondere Aufgaben im Bereich der Schülerdatenverwaltung und des Zeugnisdrucks übernehmen, sowie die Umsetzung der neuen Belegungs- und Bestehensregelungen der FOBOSO verantworten.

Voraussetzung hierfür ist vertiefte Erfahrung mit dem Programm WinSV sowie die Bereitschaft, sich künftig in das Programm ASV einzuarbeiten. Weiterhin werden fundierte IT-Kenntnisse, eine hohe Kooperationsbereitschaft, gute Kommunikationsfähigkeit sowie stark ausgeprägtes organisatorisches Geschick erwartet. Der Bewerber/Die Bewerberin sollte außerdem über Erfahrung mit dem Unterricht und den organisatorischen Rahmenbedingungen der Beruflichen Oberschulen verfügen, wenn möglich inklusive der Ausbildungsrichtung Gestaltung.

 

3.     Berufliche Oberschule Neusäß, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

-    Beratung und Unterstützung der Schulleitung sowie der Verwaltungskräfte

-    Übernahme von Führungsverantwortung als Mitglied der erweiterten Schulleitung

-    Erstellung statistischer Erhebungen und Meldungen

-    Mitwirkung bei der Erstellung von Stunden- und Vertretungsplänen

-    Aktive Beteiligung am Qualitätsmanagement und an Personalentwicklungsmaßnahmen des Schulzentrums

-    Planung und Steuerung verwaltungstechnischer Abläufe

-    1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen in einer  einschlägigen Fachrichtung (vorzugsweise Sozialpädagogik) oder einer vergleichbaren Qualifikation

-    gute Examensnoten

-    Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

-    Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit

-    Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen

-    Sicheres und überzeugendes Auftreten

-    Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

-    Organisations-, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick

-    Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

-    Fundierte EDV-Kenntnisse

-    Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

 

Die Ausbildungsrichtungen Wirtschaft und Verwaltung sowie Agrarwirtschaft, Bio-und Umwelttechnologie werden sowohl an der Fachoberschule als auch an der Berufsoberschule angeboten. Die Ausbildungsrichtung Sozialwesen wird lediglich an der Fachoberschule angeboten.

 

Die Berufliche Oberschule besuchen im Schuljahr 2016/17

 

-    FOS 787 Vollzeitschülerinnen/Vollzeitschüler

-    BOS 122 Vollzeitschülerinnen/Vollzeitschüler

 

 

B)        Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist mit Wirkung vom 1. August 2017 an folgender Schule zu besetzen:

 

1.   Berufliche Oberschule Nürnberg, Staatliche Fachoberschule II

 

Wir erwarten die Bewerbung von Persönlichkeiten mit hohen kommunikativen und sozialen Kompetenzen, überdurchschnittlicher Einsatzbereitschaft, insbesondere auch im Hinblick auf die vielfältigen zu erledigenden Aufgaben beim Aufbau einer neuen Fachoberschule, sowie Führungskompetenz. Die Bewerber und Bewerberinnen sollten über fundierte Kenntnisse in der EDV, insbesondere auch in den Programmen Untis, Web-Untis, WIN-LD/WIN-SV (zukünftig ASV) sowie in den Arbeitsabläufen in einer Schulverwaltung verfügen bzw. bereit sein, sich in kürzester Zeit diese fundierten Kenntnisse anzueignen.

 

2.    Berufliche Oberschule Bamberg, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Der Bewerber/Die Bewerberin soll insbesondere Tätigkeiten im Bereich der Aufbereitung von Schülerdaten zur Unterstützung der Unterrichtsorganisation und der Zusammenstellung von Schülerleistungsdaten zur Fertigung von Zeugnisentwürfen übernehmen. Voraussetzung hierfür ist eine ausgeprägte IT-Kompetenz mit der Bereitschaft, sich in das Schulverwaltungsprogramm (WinSV) einzuarbeiten. Erwartet wird darüber hinaus die Bereitschaft, bei der Steuerung von Schulentwicklungsprozessen im Sinne eines aktiven Qualitätsmanagements Führungsaufgaben zu übernehmen. Hierfür sind eine ausgeprägte Kooperationsbereitschaft, gute Kommunikationsfähigkeit und Freude an der Arbeit im Team wünschenswert.

 

Für die Besetzung der Stellen kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.

 

Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 müssen erfüllt sein.

 

Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.

 

Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.

 

Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

 

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 




Offene Stellen

Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:

 

Deutsche Internationale Schule Dubai, Vereinigte Arabische Emirate

 

Arbeitsbeginn:                                  1. August 2017

Ende der Bewerbungsfrist:               3. März 2017

 

Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 489

Deutsches Internationales Abitur

Abschlüsse der Sekundarstufe I

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

 

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

 

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) - zu richten.

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

 

Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgelt-gruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

 

 

 

 

*

 

 

 

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:

 

Deutsche Schule Toronto, Kanada

 

Arbeitsbeginn:                                  1. August 2017

Ende der Bewerbungsfrist:               3. März 2017

 

Deutschsprachige Schule

Erweiterte Grundschule mit den Klassenstufen: 1 bis 8

Schülerzahl: 37

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Grundschule (bevorzugt) und/oder die Sekundarstufe I

BesGr. A 12/A 13/A 14 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Sehr gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

 

Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

 

 

 

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Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:

 

1.     Deutsche Schule Villa Ballester, Buenos Aires, Argentinien

 

Arbeitsbeginn:                            1. August 2017

Ende der Bewerbungsfrist:         3. März 2017

 

Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel/berufsbildender Zweig

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 1180

Fachhochschulreife, Sekundarabschluss des Landes

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GIB)

Von der KMK anerkannte Berufsschule

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Spanischkenntnisse, die Lehrbefähigung für Deutsch oder einer moderne Fremdsprache sowie Erfahrungen in Deutsch als Fremdsprache (DAF) und/oder die Lehrbefähigung in einem der im GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch, Geschichte, Biologie) sind erwünscht.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

Drittbewerbungen sind zulässig.

 

 

2.     Deutsche Schule Seoul International, Korea

 

Arbeitsbeginn:                            1. August 2017

Ende der Bewerbungsfrist:         3. März 2017

 

Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 163

Schulabschlüsse und Berechtigungen im Sekundarbereich I

Deutsches Internationales Abitur (DIA)

 

Qualifikation

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Englischkenntnisse sind erwünscht.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst und im Bereich Personalführung sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Drittbewerbungen sind zulässig.

 

 

3.     Willy-Brandt-Schule/Deutsche Schule Warschau, Polen

 

Arbeitsbeginn:                           1. August 2017

Ende der Bewerbungsfrist:         3. März 2017

 

Zweisprachige Schule mit integriertem Unterrichtsprogramm und

bikulturellem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 261

Abschlüsse der Sekundarstufe I

Reifeprüfung mit deutscher und polnischer Hochschulzugangsberechtigung

Ab 2019 Deutsches Internationales Abitur

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

Polnischkenntnisse sind wünschenswert.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Drittbewerbungen sind zulässig.

 

 

4.     Deutsche Schule Budapest, Ungarn

 

Arbeitsbeginn:                            1. August 2017

Ende der Bewerbungsfrist:         3. März 2017

 

Zweisprachige Schule mit integriertem Unterrichtsprogramm

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 502

Reifeprüfung

Abschlüsse der Sekundarstufe I

Ab 2019 Deutsches Internationales Abitur

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse sind erwünscht.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Drittbewerbungen sind zulässig.

 

5.     Deutsch-Französisches Gymnasium Buc, Frankreich

 

Arbeitsbeginn:                           1. August 2017

Ende der Bewerbungsfrist:         3. März 2017

 

Deutsch Profil Schule

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 772

Deutsch-Französisches Abitur

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Kenntnisse der französischen Sprache sind erforderlich.

 

Bei der Stelle handelt es sich um die Leitung der Deutschen Abteilung.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Kenntnisse des französischen Bildungssystems wären von Vorteil.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Drittbewerbungen sind zulässig.

 

 

6.     Ungarndeutsches Bildungszentrum Baja, Ungarn

 

Arbeitsbeginn:                            24. August 2017

Ende der Bewerbungsfrist:         3. März 2017

 

Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 786

Hochschulreifeprüfung

Sekundarabschluss des Landes

Deutsches Sprachdiplom der KMK

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Drittbewerbungen sind zulässig.

 

 

Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) - zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

 

Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgelt-gruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

 

 

 

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Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:

 

1.     Colégio Visconde de Porto Seguro 2 in Valinhos, Brasilien

 

Arbeitsbeginn:                            1. August 2017

Ende der Bewerbungsfrist:         3. März 2017

 

Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm und

bikulturellem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl Deutsche Abteilung: 330

angeschlossen ist eine brasilianische Abteilung mit verstärktem Deutschunterricht mit 1458 Schülern

 

Hochschulreifeprüfung

Deutsches Sprachdiplom der KMK, Stufe I und II

Sekundarabschluss des Landes

ab 2018 Deutsches Internationales Abitur

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Portugiesischkenntnisse sind erwünscht.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Drittbewerbungen sind zulässig.

 

 

2.     Deutsche Schule Montevideo, Uruguay

 

Arbeitsbeginn:                           1. Februar 2018

Ende der Bewerbungsfrist:         3. März 2017

 

Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel

Klassenstufen: 1-12

Schülerzahl: 1225

Deutsches Internationales Abitur

Deutsches Sprachdiplom der KMK, Stufe I und II

Sekundarabschluss des Landes

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

 

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Spanischkenntnisse sind wünschenswert.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) - zu richten.

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

 

Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

 

 

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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle
am Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung

 

Besetzung der Stelle der Leiterin bzw. des Leiters der Abteilung Gymnasium am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung

 

Zum 1. September 2017 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in München die oben genannte Stelle zu besetzen.

 

In der Abteilung Gymnasium werden auf der Grundlage fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Erkenntnisse sowie unter Beachtung pädagogischer und psychologischer Erfordernisse folgende Aufgaben bearbeitet:

-    Erstellung zentraler Prüfungen und Tests,

-    Entwicklung von Lehrplänen,

-    Vorbereitung und Begleitung von Schulversuchen,

-    Entwicklung von Materialien für Unterricht und Erziehung,

-    Stellungnahmen zu fachlichen und pädagogischen Fragen.

 

Die Abteilungsleiterin bzw. der Abteilungsleiter ist verantwortlich für alle pädagogischen und fachlichen Angelegenheiten in der Abteilung. Zu den Aufgaben gehören u.a. die Jahresprogrammplanung, die Aufgabenkoordination und die Personalplanung in der Abteilung, die Zusammenarbeit mit den anderen Abteilungen, mit der Lehrerfortbildung, der Schulaufsicht und mit außerschulischen Partnern.

Erwartet werden

-    die Erste und die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien,

-    mehrjährige erfolgreiche Tätigkeit in schulischen Führungspositionen im Gymnasialbereich,

-    vertiefte Kenntnis des bayerischen Schulwesens,

-    vertiefte Kenntnisse und Erfahrungen zu aktuellen gymnasialspezifischen und übergreifenden Fragen der Schulentwicklung und Qualitätssicherung,

-    Interesse und Freude am theoretisch-konzeptionellen Arbeiten,

-    überzeugendes Auftreten als Führungskraft,

-    überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Innovationskraft,

-    teamorientiertes Führungsverhalten,

-    ausgeprägte kommunikative Kompetenz in Wort und Schrift.

 

Die Stelle wird in der Besoldungsgruppe A 16 ausgeschrieben.

 

Die Schulleiterinnen und Schulleiter bzw. die Ministerialbeauftragten werden gebeten, zur Bewerbung Stellung zu nehmen.

 

Die Auswahlentscheidung wird nach Art. 16 LlbG getroffen. Ausgangspunkt für die Entscheidung sind danach die dienstlichen Beurteilungen.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Die Stelle ist teilzeitfähig, insoweit die dienstlichen Abläufe das erlauben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt

-    auf dem Dienstweg und zeitgleich

-    direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, Frau Direktorin Dr. Karin E. Oechslein

zu richten.

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).

 

 

 

 

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Stellenausschreibung

 

An der Realschule der Dominikanerinnen St. Maria in Niederviehbach ist zum 1. August 2017 die Stelle

 

der Schulleiterin/des Schulleiters

 

neu zu besetzen.

 

Die Realschule besuchen derzeit 595 Schülerinnen und Schüler. Die Schule führt die Wahlpflichtfächergruppen I, II, IIIa und IIIb. Den Unterricht erteilen 43 Lehrkräfte in 21 Klassen.

 

Außer den laufbahnrechtlichen Voraussetzungen und beruflicher Erfahrung erwartet der Schulträger eine überzeugende katholische Führungspersönlichkeit,

 

-         die als verantwortungsbewusste, vollausgebildete und qualifizierte Lehrkraft (1. und 2. Staatsexamen) über umfangreiche pädagogische Erfahrungen verfügt und offen ist für zeitgemäße pädagogische Konzepte,

 

-         die aktiv am Leben der katholischen Kirche teilnimmt und die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und deren Schulprofil weiterentwickelt,

 

-         die fähig und bereit ist, in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, dem Kollegium, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Eltern, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung zu jungen, selbstbewussten Menschen zu fördern, so dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in christlicher Verantwortung zu gestalten.

 

Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-) Diözesen (ABD). Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist für Lehrkräfte des staatlichen Realschuldienstes möglich.

 

Die Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum 28. März 2017 erbeten an den Schulträger:

 

Kloster der Dominikanerinnen St. Maria Niederviehbach,

Sr. M. Ursula Söllner

Klosterstraße 12  

84183 Niederviehbach

oder

an das Direktorat der Realschule St. Maria.

 

Nähere Auskünfte sind telefonisch möglich unter
0 87 02/84 62 oder per E-Mail: direktorat@realschule-stmaria.de.

 

 

 

 

 

 

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Stellenausschreibung

 

An der Montessori Fachoberschule Lauf an der Pegnitz der Montessori-Vereinigung Nürnberger Land e.V. ist die Stelle

 

des Schulleiters/der Schulleiterin

 

neu zu besetzen.

 

Anders lernen dürfen in der Oberstufe. Den Weg zum (Fach-)Abitur pädagogisch so gestalten, dass Persönlichkeitsentwicklung und soziale Kompetenz genauso wichtig sind wie kognitive Fertigkeiten. Mit einem jungen Team die Schulentwicklung vorantreiben und Basismodule der Montessori-Oberstufen-Arbeit zusammenstellen.

 

Die Leitung unserer Montessori-Fachoberschule bietet kreativen Freiraum für ambitionierte Pädagogen/Pädagoginnen mit Überblick und Begeisterungsfähigkeit. Unsere Monte-FOS bietet aktuell drei Ausbildungszweige: Wirtschaft, Sozialwesen, Gestaltung. Als vierten Zweig haben wir die neue Ausbildungsrichtung „Gesundheit“ beantragt. Unsere Monte-FOS ist staatlich anerkannt, was vor allem für den Prüfungsmodus relevant ist, sie ist aber den pädagogischen Prinzipien Maria Montessoris verpflichtet. Die kreative Chance liegt genau dort: Moderne, zeitgerechte Montessori-Pädagogik für die Altersstufe der 16- bis 20-Jährigen weiterzuentwickeln und zu etablieren.

 

Die Montessori-Fachoberschule Lauf ist der jüngste Baustein im Bildungsangebot der Montessori-Vereinigung Nürnberger Land: Von der Kinderkrippe bis zum Fachabitur ist bei uns alles möglich. Krippe und Kindergarten, Hort und Grundschule, Mittelschule und Fachoberschule bieten wir verteilt auf die Standorte Lauf und Altdorf.

 

Für die Position der FOS-Leitung suchen wir im Sinne einer Nachfolgeregelung eine Führungskraft mit

 

-    ausgeprägter Fähigkeit und Bereitschaft, Führungs- und Leitungsverantwortung für die Fachoberschule wahrzunehmen

-    Teamfähigkeit und die Bereitschaft zur vertrauensvollen Kooperation im Leitungsteam der Gesamtvereinigung

-    Nachgewiesene Leitungserfahrung, Sicherheit im Umgang mit schulrechtlichen Vorschriften sowie Erfahrung mit dem pädagogischen Qualitätsmanagement

-    Eine Zusatzqualifikation als Montessori-Pädagoge bzw. die Bereitschaft, diese zu erwerben

-    Bereitschaft, Impulse für den Schulentwicklungsprozess (insbesondere bei der Unterrichtsentwicklung und der Individualisierung des Bildungsweges) zu setzen

-    Fortführung und Neugestaltung der Kooperation insbesondere mit der Montessori Mittelschule sowie den staatlichen Realschulen im Landkreis

-    Schulartübergreifendes Denken und Handeln sowie Verständnis für die wirtschaftlichen Zusammenhänge des Betriebs eines großen privaten Bildungsträgers

 

Es können sich staatliche Lehrkräfte sowie verbeamtete Lehrkräfte bewerben, die die entsprechende staatliche Lehrbefähigung (Lehramt Gymnasium oder Berufsschule) haben und mindestens fünf Jahre Erfahrung im Regelschulbetrieb mitbringen. Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist für Lehrkräfte des staatlichen Schuldiensts möglich. Die Stelle ist mit der Entgeltgruppe E15 des TVöD für Angestellte bewertet.

 

Die Stelle ist für schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber geeignet. Diese werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

 

Ihr Ansprechpartner ist Frau Stefani Rehberg-Reidel, 09123/1834913, rr@monte-lauf.de.

 

Montessori-Vereinigung Nürnberger Land e.V.

Daschstraße 16

91207 Lauf a. d. Pegnitz

Fon 09123 18349 - 0

info@monte-lauf.de

 

www.montessori-lauf.de

 

Verwaltungsrat

Sprecher: Wolfgang P. Küspert

 

Vorstand

Montessori-Verwaltungsges. mbH

Lauf a. d. P. / HRB 23528

Geschäftsführerin Stefani Rehberg-Reidel

 


 

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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München, Telefon (089) 2186-0, E-Mail: poststelle@stmbw.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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