Häufig gestellte Fragen
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Ist die Verkündungsplattform kostenfrei?
Das gesamte Angebot der Verkündungsplattform steht allen Nutzern kostenfrei zur Verfügung. Lediglich für die gedruckten Exemplare wird ein kostendeckendes Entgelt erhoben (siehe "Print-on-Demand-Service" bzw. "Amtliches GVBl").
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Welche Fassung ist die amtlich verkündete? Print oder elektronisch?
Ab der Inbetriebnahme der Verkündungsplattform ist die amtlich verkündete Fassung für die in den
Amtsblättern AllMBl, JMBl, KWMBl und FMBl enthaltenen Dokumente die elektronische Fassung im PDF/A-Format.
Das Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl) wird auf der Verkündungsplattform lediglich nachrichtlich veröffentlicht (nicht amtliche Fassung). Die amtlich verkündete Fassung des GVBl ist weiterhin die Druckausgabe.
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Was muss bei Aufruf der Amtsblätter im PDF/A-Format beachtet werden?
Sie benötigen zum Öffnen der Amtsblätter als PDF/A-Dateien ein Programm zum Lesen von PDF-Dateien (PDF-Reader), welches Sie kostenfrei aus verschiedenen Quellen im Internet beziehen können. Ein PDF-Reader ist in den meisten Fällen bereits auf dem verwendeten System vorhanden bzw. in den Browser integriert. Es wird empfohlen, wenn möglich immer die aktuellsten Programmversionen zu verwenden.
Sämtliche PDF/A-Dateien der Amtsblätter werden vor ihrer Veröffentlichung sorgfältig auf Fehlerfreiheit geprüft. Trotzdem und unabhängig davon können Probleme bei der Bildschirmdarstellung oder beim Ausdruck der PDF/A-Dokumente nicht ausgeschlossen werden, wofür in der Regel die Verwendung bestimmter Browserversionen und/oder bestimmter PDF-Reader ursächlich ist. Bitte konsultieren Sie bei Bedarf Ihren lokalen IT-Ansprechpartner. Ein relativ häufig auftretendes Problem (Stand April 2013) betrifft den Browser Firefox in der Version 19, dessen integrierter PDF-Reader die PDF/A-Dateien nicht korrekt darstellt. In diesem Fall unter "Extras > Einstellungen > Anwendungen" in das Suchfeld "pdf" eingeben und im Konfigurationsmenu anschliessend explizit den installierten PDF-Reader auswählen.
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Wie ist die Authentizität des GVBl und der Amtsblätter gewährleistet?
Zwischen der elektronischen PDF/A-Fassung und der Papierfassung besteht sowohl beim GVBl als auch bei den Amtsblättern in Inhalt und Darstellung kein Unterschied. Die Authentizität und Unveränderbarkeit des auf der
Verkündungsplattform eingestellten (amtlichen) PDF/A-Dokuments werden vor allem durch
folgende technische Sicherheitsvorkehrungen gewährleistet:
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https-Übertragung der Dokumente
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Möglichkeit zur Übermittlung eines Hash-Wertes für jedes einzelne PDF/A-Heftdokument:
Mittels der Hash-Funktion wird jedem einzelnen (Heft-) Dokument eine
kurze möglichst eindeutige
Identifikation fester Länge (Hash-Wert des Dokuments) zugewiesen,
die frei zugänglich ist. Um zu prüfen, ob es bei der Übertragung des
Dokuments einen Fehler gegeben hat, kann vom Nutzer
der Hash-Wert nach der Übertragung noch einmal gebildet und mit dem
angezeigten Hash-Wert verglichen werden.
Für die Überprüfung des Hash-Wertes empfehlen wir Ihnen das kostenlose Tool abylon FreeHash 1.3,
das über www.heise.de heruntergeladen werden kann. Heise ist eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) empfohlene Internetseite.
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Elektronische Bestätigung: Der Nutzer erhält auf besondere Anforderung per
E-Mail gegen eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro eine
elektronische Bestätigung, dass das gleichzeitig
übermittelte elektronische Dokument mit dem auf der Verkündungsplattform
eingestellten Dokument übereinstimmt. Die Bestätigung und das Dokument werden
gemeinsam per E-Mail in einem
elektronischen Container übermittelt, der mit einer qualifizierten digitalen
Signatur nach dem Signaturgesetz versehen ist. Die Bestätigung wird bei entsprechender
Anfrage von der
Staatsbibliothek zugesandt.
- Ist die Verkündungsplattform barrierefrei?
Bei Design und Gestaltung der Verkündungsplattform werden die
Standards der Barrierefreiheit gemäß den allgemeinen Webstandards, sowie der
"Bayerischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)" und des
"Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG)" eingehalten.
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Wie erfolgt die Erscheinungsweise des GVBl und der Amtsblätter?
Die elektronischen Fassungen des GVBl und der Amtsblätter erscheinen weiterhin in Form einzelner "Hefte"
nach dem jeweiligen Erscheinungsbedarf der einzelnen Reihen
(zweiwöchentlich, monatlich oder zweimonatlich, gegebenenfalls auch mit "Sonderausgaben").
Über unseren Info-Dienst können Sie sich vorab per E-Mail oder RSS-Feed
über das Erscheinen eines
neuen Amtsblattes bzw. eines GVBl informieren lassen.
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Wie dürfen die Daten weiterverwendet werden?
Die "Verkündungsplattform Bayern" und ihr Inhalt genießen Datenbankschutz nach §§ 87a ff. UrhG.
Die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe eines wesentlichen Teils der Datenbank
oder die wiederholte und systematische Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe
einzelner Elemente der Datenbank ist daher grundsätzlich nur mit Zustimmung des Freistaates Bayern
zulässig. Im Übrigen können die Dateien heruntergeladen, gespeichert und ausgedruckt werden.
Im Fall einer Vervielfältigung ist die Quelle anzugeben.
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Wer kann bei Fragen zur Verkündungsplattform kontaktiert werden?
Betreiber der Verkündungsplattform Bayern ist die Bayerische Staatskanzlei
(Ansprechpartner: Frau Daniela Schleder, Daniela.Schleder@stk.bayern.de).
Die technische Umsetzung erfolgt durch die Bayerische Staatsbibliothek
(Herr Dr. Markus Brantl).
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Sind in den PDF/A-Dokumenten Seitenlinks hinterlegt?
In den PDF/A-Fassungen der Amtsblätter sowie des GVBl sind Seitenlinks hinterlegt, so dass in der Regel automatisch
auf die entsprechende Seite eines gesuchten Dokuments gesprungen wird.
Diese Seitenlinks werden jedoch nicht von allen Browsern erkannt.
Darüber hinaus müssen im Acrobat Reader dafür die entsprechenden Konfigurationen
vorgenommen werden.
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Was ist bezüglich der Zitierfähigkeit der Amtsblätter bzw. des GVBl zu beachten?
Die PDF/A-Fassung wird jahrgangsweise fortlaufend paginiert, sodass die bisherige
Zitierweise von Gesetzen, Verordnungen und Bekanntmachungen (Name des
Verkündungsblattes, Jahrgang, Seitenzahl) beibehalten werden kann.
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Welche Suchmöglichkeiten bestehen?
Durch die Anwahl "Suche" auf der linken Navigationsleiste können Sie im gesamten Datenbestand der
"Verkündungsplattform Bayern" suchen und dabei zwischen einer Titel- und einer Volltextsuche wählen. Für das GVBl bietet die Verkündungsplattform den besonderen Service einer "Cross-Recherche" an, die Ihnen neben den Ergebnissen auf der Verkündungsplattform auch die Treffer im Bürgerservice BAYERN-RECHT Online zurückgibt.
Nähere Informationen hierzu enthalten die "Suchtipps" auf der Seite der Suche.
Im Gegensatz dazu können Sie über "BAYERN|SUCHE" rechts im Hinweisfeld "Verwaltung auf einen Klick"
auf der gesamten Verwaltungsplattform Bayern mit allen ihren Angeboten suchen.
Die Suchtechnologie auf beiden Plattformen ist identisch.