Veröffentlichung AllMBl. 2017/11 S. 520 vom 10.11.2017

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Az. 34e-4647/51/1
1132-W
1132-W
Änderung der Richtlinien zur
Vergabe des Meisterbonus und
des Meisterpreises der
Bayerischen Staatsregierung
Gemeinsame Bekanntmachung der
Bayerischen Staatsministerien
für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie,
des Innern, für Bau und Verkehr,
der Justiz,
der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat,
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,
für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
sowie für Gesundheit und Pflege
vom 10. November 2017,  Az. 34e-4647/51/1
 
1.
Die Richtlinien zur Vergabe des Meisterbonus und des Meisterpreises der Bayerischen Staatsregierung vom 3. Juli 2013 (AllMBl. S. 312), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 30. November 2016 (AllMBl. S. 2191) geändert worden sind, werden wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 3.1 wird nach Satz 3 folgender Satz 4 eingefügt: „Der Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.“
1.2
Nr. 3.2 wird wie folgt gefasst:
„3.2
Höhe des Bonus
Der Bonus beträgt 1 000 Euro für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis vor dem 1. Januar 2018 festgestellt wurde und 1 500 Euro für Prüfungen, bei denen das Prüfungsergebnis nach dem 31. Dezember 2017 festgestellt wurde.“
1.3
Nr. 6 wird aufgehoben.
1.4
Die bisherige Nr. 7 wird Nr. 6.
1.5
Die bisherige Nr. 8 wird Nr. 7 und wie folgt geändert:
1.5.1
In Abs. 1 wird die Angabe „2018“ durch die Angabe „2020“ ersetzt.
1.5.2
Abs. 2 wird gestrichen.
1.6
In der Anlage wird Nr. 1.2 wie folgt geändert:
1.6.1
Der Unterabschnitt „Fachwirt/Fachwirtin“ wird wie folgt geändert:
1.6.1.1
Der Spiegelstrich „– Sportfachwirt/in IHK“ wird durch den Spiegelstrich „– Sportfachwirt/in (Gepr.)“ ersetzt.
1.6.1.2
Dem Spiegelstrich „– Fachwirt/in im Gesundheits- und Sozialwesen“ wird die Angabe „(Gepr.)“ angefügt.
1.6.2
Der Unterabschnitt „Industriemeister/Industriemeisterin“ wird wie folgt geändert:
1.6.2.1
Nach dem Spiegelstrich „– Industriemeister/in Gleisbau“ wird der Spiegelstrich „– Industriemeister/in Holzbearbeitung (Gepr.)“ eingefügt.
1.6.2.2
Nach dem Spiegelstrich „– Industriemeister/in Holzverarbeitung“ wird der Spiegelstrich „– Industriemeister/in Holzverarbeitung (Gepr.)“ eingefügt.
1.6.2.3
Der Spiegelstrich „– Industriemeister/in Medienproduktion Bild und Ton (Gepr.)“ wird gestrichen.
1.6.3
Der Unterabschnitt „Fachmeister/Fachmeisterin“ wird wie folgt geändert:
1.6.3.1
Dem Spiegelstrich „– Meister/in für Kraftverkehr“ wird die Angabe „(Gepr.)“ angefügt.
1.6.3.2
Nach dem Spiegelstrich „– Baumaschinenmeister/in“ werden die Spiegelstriche „– Meister/in für Rohr-, Kanal- und Industrieservice (Gepr.)“ und „– Wasserbaumeister/in (Gepr.)“ angefügt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft.
Bayerisches Staatsministerium
für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
   Bayerisches Staatsministerium
des Innern, für Bau und Verkehr
Dr. Bernhard Schwab
Ministerialdirektor
Günter Schuster
Ministerialdirektor
Bayerisches Staatsministerium
der Justiz
Bayerisches Staatsministerium
der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat
Prof. Dr. Frank Arloth
Ministerialdirektor
Wolfgang Lazik
Ministerialdirektor
Bayerisches Staatsministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Bayerisches Staatsministerium
für Arbeit und Soziales, Familie und Integration
Hubert Bittlmayer
Ministerialdirektor
Michael Höhenberger
Ministerialdirektor
Bayerisches Staatsministerium
für Gesundheit und Pflege
Ruth Nowak
Ministerialdirektorin