Veröffentlichung AllMBl. 2017/03 S. 121 vom 17.02.2017

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Az. IID8-4342-001/16
912-I
912-I
Fortschreibung der Richtlinien
für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen (RAB-ING)
Bekanntmachung der Obersten Baubehörde
im Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr
vom 17. Februar 2017, Az. IID8-4342-001/16
Regierungen
Autobahndirektionen
Staatliche Bauämter mit Straßenbauaufgaben
nachrichtlich
Bayerischer Landkreistag
Bayerischer Städtetag
Bayerischer Gemeindetag
1.
Allgemeines
1.1
1Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 14/2016 vom 13. Juni 2016, veröffentlicht im Verkehrsblatt Nr. 13 vom 15. Juli 2016, die „Richtlinien für das Aufstellen von Bauwerksentwürfen“ (RAB-ING) bekannt gegeben. 2Die RAB-ING wurden mit Bekanntmachung vom 26. Oktober 2016 (AllMBl. S. 2159) in Bayern eingeführt.
1.2
1Inzwischen wurden durch die Bund/Länder-Arbeitsgruppe RAB-ING drei Musterbeispiele erarbeitet und redaktionelle Änderungen aufgrund der Einführung der Richtlinie für den Entwurf, die konstruktive Ausbildung und Ausstattung (RE-ING) in den Abschnitten 1 bis 3 in Teil 2 vorgenommen und durch das ARS Nr. 02/2017 vom 3. Januar 2017 durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur veröffentlicht. 2Weitere Musterbeispiele werden sukzessive zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht.
2.
Anwendung
Hiermit wird die neue „Übersicht über den Stand der RAB-ING (Ausgabe Dezember 2016)“ (Anlage) bekannt gegeben.
3.
Bezugsmöglichkeit
1Die RAB-ING ist als Loseblatt-Sammlung auf den Internetseiten der BASt (www.bast.de) unter dem Pfad „Brücken- und Ingenieurbau/Publikationen/Regelwerke Brücken- und Ingenieurbau/RAB-ING“ veröffentlicht. 2Sie ist nach den „Austauschanweisungen“ zu aktualisieren.
 
Helmut Schütz
Ministerialdirektor

Anlage