Veröffentlichung AllMBl. 2017/08 S. 337 vom 16.08.2017

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Az. ID1-2237-1-2
Feuerwehr-Aktionswoche 2017
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern, für Bau und Verkehr
vom 16. August 2017, Az. ID1-2237-1-2
An
die Regierungen
die Staatlichen Feuerwehrschulen
die Landratsämter
die Gemeinden
die Präsidien der Bayerischen Polizei
das Bayerische Landeskriminalamt
die Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung/Rettungszweckverband München
das THW
Die diesjährige Aktionswoche der bayerischen Feuerwehren findet in der Zeit vom 16. bis 24. September 2017 statt.
Das Motto der diesjährigen Aktionswoche lautet:
„Begegnen – Bewegen – Bewirken“
Im Einzelnen wird zur Aktionswoche 2017 auf Folgendes hingewiesen:
1.
Die zentrale Eröffnungsveranstaltung des Landesfeuerwehrverbandes Bayern e. V. wird am 16. September 2017 in Altötting stattfinden.
2.
Der Landesfeuerwehrverband Bayern e. V. wird zur Aktionswoche Plakate und Informationsmaterial auch für die Social-Media-Auftritte herausgeben. Unter der Internetadresse www.ich-will-zur-jugendfeuerwehr.de wird es einen speziellen Auftritt zur gezielten Werbung von Interessierten geben.
3.
Die Feuerwehren sollen im Rahmen der Aktionswoche geeignete Veranstaltungen (z. B. Einsatz-, Lehr- und Schauübungen, Besichtigungen, Vorführungen, Ausbildungs- und Informationsveranstaltungen, Filmvorführungen, Werbefahrten, Tage der offenen Tür) durchführen. Ziel aller Veranstaltungen der diesjährigen Aktion sollte entsprechend dem Motto insbesondere sein, Jugendliche zur Mitarbeit und Mitwirkung in der Feuerwehr aufzurufen.
4.
Presse, Hörfunk und Fernsehen sollen zu den Veranstaltungen der Feuerwehren anlässlich der Aktionswoche 2017 eingeladen und gebeten werden, die Anliegen der Aktionswoche zu unterstützen und zu verbreiten. Träger der Veranstaltungen zur Aktionswoche sind die Feuerwehren. Überörtliche Veranstaltungen werden von den Stadt- und Kreisbrandräten oder -inspektoren durchgeführt.
5.
Die Gemeinden und Landratsämter werden gebeten, die Kommandanten bzw. die Stadt- und Kreisbrandräte über diese Bekanntmachung zu unterrichten und sie bei ihren Vorhaben zu unterstützen.
6.
Die Bayerische Polizei wird gebeten, im Rahmen ihrer Aufgaben die Veranstaltungen aus Anlass der Aktionswoche, soweit notwendig und möglich, zu unterstützen. Hierzu werden die Feuerwehren zeitgerecht mit den örtlichen Polizeidienststellen in Kontakt treten.
7.
Die im Rettungsdienst und Katastrophenschutz mitwirkenden freiwilligen Hilfsorganisationen und das THW werden gebeten, die Darstellung ihres Zusammenwirkens mit der Feuerwehr zu unterstützen.
 
Günter Schuster
Ministerialdirektor