Veröffentlichung AllMBl. 2018/11 S. 564 vom 25.07.2018

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Az. 31d-G8060-2018/9-9
2126.0-G
2126.0-G
Änderung der Richtlinie zur Förderung der Niederlassung
von Ärztinnen und Ärzten sowie von
Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im ländlichen Raum
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Gesundheit und Pflege
vom 25. Juli 2018, Az. 31d-G8060-2018/9-9
1.
Die Richtlinie des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit zur Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten sowie von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im ländlichen Raum vom 2. Oktober 2013 (AllMBl. S. 420), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 9. November 2015 (AllMBl. S. 529) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
1.1.1
Nach der Angabe zu Nr. 5.2 wird folgende Angabe eingefügt:
„6.
Sonstige Zuwendungsbestimmungen“.
1.1.2
Die Angaben zu den Nrn. 5.3 bis 5.5 werden die Angaben zu den Nrn. 6.1 bis 6.3.
1.1.3
Nach der Angabe zu Nr. 6.3 wird folgende Angabe eingefügt:
„6.4
Vergabe von Aufträgen“.
1.1.4
Die Angaben zu den bisherigen Nrn. 6 bis 11 werden die Angaben zu den Nrn. 7 bis 12.
1.2
Nach Nr. 5.2 wird folgende Nr. 6 eingefügt:
„6.
Sonstige Zuwendungsbestimmungen“.
1.3
Die Nrn. 5.3 bis 5.5 werden die Nrn. 6.1 bis 6.3.
1.4
Nach Nr. 6.3 wird folgende Nr. 6.4 eingefügt:
„6.4
Vergabe von Aufträgen
Die Nrn. 3.1 und 3.2 ANBest-P werden nicht angewandt. Ab einem Netto-Auftragswert von 1.000 Euro ist eine dokumentierte Markterkundung (in der Regel mindestens drei Angebote) notwendig.“
1.5
Die bisherigen Nrn. 6 bis 11 werden die Nrn. 7 bis 12.
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2018 in Kraft.
 
Ruth Nowak
Ministerialdirektorin