Veröffentlichung AllMBl. 2018/06 S. 376 vom 12.04.2018

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Az. 64e-U8634-2018/2-3
7912.1-U
7912.1-U
Änderung der Bekanntmachung über
die Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Umwelt und Verbraucherschutz
vom 12. April 2018,  Az. 64e-U8634-2018/2-3
1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz zu den Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) vom 16. Januar 2014 (AllMBl. S. 34, 162), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 16. März 2017 (AllMBl. S. 131) geändert worden ist, wird im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 2.2.1 wird nach Spiegelstrich 1 folgender Spiegelstrich eingefügt:
„–
Neuschaffung von ökologisch wertvollen Strukturen für Insekten und andere Artengruppen,“.
1.2
In Nr. 3 Spiegelstrich 6 werden nach dem Wort „Naturparke“ die Wörter „und deren Koordinierungsstelle“ eingefügt.
1.3
Nr. 5.1 wird wie folgt geändert:
1.3.1
Abs. 4 wird wie folgt gefasst:
„Landschaftspflegeverbände als überörtlich koordinierende Maßnahmeträger erhalten grundsätzlich gegen Vorlage des mit der Bewilligungsbehörde vorab abgestimmten jährlichen Arbeitsprogramms eine jährliche Verwaltungskostenpauschale in Höhe von bis zu 40.000 €. Abweichungen von dieser Regelung werden mit gesondertem Vollzugsschreiben (UMS) bekannt gemacht.“
1.3.2
Abs. 5 wird wie folgt geändert:
1.3.2.1
In Satz 1 wird die Angabe „40.000 €“ durch die Wörter „bis zu 40.000 €“ ersetzt.
1.3.2.2
In Satz 2 wird die Angabe „60.000 €“ durch die Wörter „bis zu 60.000 €“ und die Angabe „80.000 €“ durch die Wörter „bis zu 80.000 €“ ersetzt.
1.4
In Abschnitt III wird die Angabe „2020“ durch die Angabe „2021“ ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 2018 in Kraft.
Dr.  Christian  Barth
Ministerialdirektor