Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 454 vom 06.11.2019

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Staatliche Prüfung für Schneesportlehrer 2020

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 17. Oktober 2019, Az. VI.11-BK7200-3.104 552

Die Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der Technischen Universität München führt im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in der Zeit vom 27. März bis 4. April 2020 in Oberstdorf und Garmisch-Partenkirchen eine staatliche Prüfung für Schneesportlehrer gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern (BayAPOFspl) vom 8. Februar 1999 (GVBl. S. 40), die zuletzt durch Verordnung vom 21. Januar 2014 (GVBl. S. 41) geändert worden ist, durch. Der Bereich „Theorie“ wird aus organisatorischen Gründen am 30. März 2020 in München an der TUM geprüft.

Bewerber, die alle für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Voraussetzungen nachweisen können, richten bitte ihr Gesuch um Zulassung zur staatlichen Prüfung für Schneesportlehrer bis spätestens 27. Februar 2020 (Posteingang) an die Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der Technischen Universität München, Fachsportlehrer, Georg-Brauchle-Ring 60, 80992 München.

Dem Gesuch um Zulassung sind folgende Unterlagen beizufügen:

1.
ein tabellarischer Lebenslauf, der folgende Angaben enthält: Name, Tag und Ort der Geburt, Beruf, Schulbildung, Gang der fachlichen Ausbildung und sportlicher Werdegang des Ausbildungsteilnehmers;
2.
amtliches Führungszeugnis – nicht älter als drei Monate;
3.
ärztliches Zeugnis – nicht älter als drei Monate –, das die körperliche und gesundheitliche Eignung des Ausbildungsteilnehmers für die Ausübung des Berufs als Fachsportlehrer in der gewählten Ausbildungsrichtung bescheinigt;
4.
ein Passbild – Name und Anschrift auf der Rückseite;
5.
Nachweise über die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 7 (BayAPOFspl);
6.
Nachweis über wettkämpferische Betätigung – Bestätigungen von Vereinen bzw. Verbänden bzw. Urkunden in beglaubigter Kopie, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber in den vergangenen sechs Jahren an mindestens fünf Wettbewerben aus den Disziplinen Ski Alpin, Langlauf, Telemarkski oder Snowboard teilgenommen hat und
7.
Einzahlungsbeleg über die Prüfungsgebühren.

Unvollständig eingereichte Unterlagen werden nicht angenommen.

Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prüfungsvorsitzende. Die zugelassenen Bewerber werden von der Technischen Universität München zur Ablegung der Prüfung einberufen.

Für die Prüfung einschließlich der Mitteilung des Prüfungsergebnisses werden für die Schneesportlehrer gemäß § 20 BayAPOFspl Gebühren in Höhe von jeweils 380,- Euro erhoben. Für Wiederholungsprüfungen werden Gebühren gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 2 BayAPOFspl erhoben. Die Gebühr wird mit der Anmeldung zur Prüfung fällig. Für die Zulassung oder Zurückweisung der Anmeldung werden Verwaltungskosten nach dem Kostengesetz erhoben.

Bankverbindung:
Bayern LB München
IBAN: DE 10 7005 0000 0000 0248 66
BIC (Swift-Code) der Bayern LB: "bylademm"
Empfänger:
Staatsoberkasse Bayern für die TUM
Verwendungszweck:
Staatliche Prüfung für Schneesportlehrer 2020
PK-Nr.: 0007.0129.7176

(Diese Nummer ist bei der Überweisung unbedingt anzugeben.)

Hinweis:
Um sicherzustellen, dass Gesuche unverzüglich dem zuständigen Sachbearbeiter vorgelegt werden, wird dringend gebeten, auf dem Gesuch den Betreff „Zulassung zur staatlichen Prüfung für Schneesportlehrer 2020“ anzugeben.

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin

StAnz. Nr. 45