Veröffentlichung BayMBl. 2019 Nr. 97 vom 13.03.2019

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Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

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Sonstige Bekanntmachung

Aufstellung und Vollzug der Haushaltspläne der Kommunen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration

vom 26. Februar 2019, Az. B4-1512-11-18

Gemeinden
Verwaltungsgemeinschaften
Landkreise
Bezirke
kommunale öffentlich-rechtliche Verbände
Rechtsaufsichtsbehörden

Inhaltsübersicht

  1. 1.Orientierungsdaten
  2. 1.1Allgemeine finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen
  3. 1.2Ergebnisse der Steuerschätzung
  4. 1.3Entwicklung der Gewerbesteuerumlage
  5. 2.Entwicklung des kommunalen Finanzausgleichs
  6. 2.1Volumen
  7. 2.2Allgemeiner Steuerverbund/Schlüsselzuweisungen
  8. 2.3Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen
  9. 2.4Investitionsförderung
  10. 3.Rechtsaufsichtsbehörden

1.Orientierungsdaten

1.1Allgemeine finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen

1.1.1
1Die deutsche Wirtschaft befindet sich weiter auf Wachstumskurs. 2Allerdings hat der Gegenwind vornehmlich aus dem außenwirtschaftlichen Umfeld zugenommen und auch die weitere Ausweitung der Produktionsmöglichkeiten wird schwieriger. 3Die Bundesregierung geht in ihrem Ende Januar 2019 vorgelegten Jahreswirtschaftsbericht daher davon aus, dass sich die konjunkturelle Grunddynamik gegenüber dem Vorjahr merklich verlangsamen dürfte.
1.1.2
1Mit einem Zuwachs von 1,4 Prozent ist die deutsche Wirtschaft im vergangenen Jahr in etwa so schnell gewachsen wie im Durchschnitt des Zeitraums ab dem Jahr 2012, aber deutlich langsamer als in den wachstumsstarken Jahren 2016 und 2017 mit je 2,2 Prozent. 2Ursächlich waren insbesondere der Stau bei der Typenzulassung von Personenkraftwagen und Belastungen aus dem sich verschlechternden weltwirtschaftlichen Umfeld, denen jedoch eine ungebrochen hohe Nachfrage nach Arbeitskräften und die niedrigen Zinsen gegenüberstanden. 3Für das Jahr 2019 erwartet die Bundesregierung eine Zunahme des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts um nur noch 1,0 Prozent und damit ein deutlich schwächeres Wirtschaftswachstum als im Vorjahr. 4Die Erwartung der Bundesregierung liegt damit auch deutlich unter der Prognose des Sachverständigenrats vom November 2018 (mit 1,5 Prozent), bedingt durch Rückgänge in der Produktion der Industrie zum Jahresende und die weiter verschlechterten konjunkturellen Perspektiven der Weltwirtschaft. 5Die Einschätzung des Sachverständigenrats, dass die konjunkturelle Entwicklung in Deutschland deutlich erhöhten Risiken aus dem internationalen Umfeld ausgesetzt ist, wird von der Bundesregierung ausdrücklich geteilt.
1.1.3
1Der Arbeitsmarkt bleibt voraussichtlich eine wichtige Stütze für die Konjunktur. 2Der seit 2005 anhaltende Aufbau von Beschäftigung wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung auch in diesem Jahr fortsetzen, wenn auch weniger stark als in den vergangenen Jahren. 3Zusätzliche Arbeitsplätze werden in fast allen Branchen entstehen, vornehmlich jedoch im Dienstleistungsbereich. 4Der Anstieg der Beschäftigung im prognostizierten Umfang wird dabei auch durch die Zuwanderung aus anderen EU-Staaten sowie Drittstaaten ermöglicht. 5Die Partizipation der heimischen Bevölkerung am Arbeitsmarkt ist in Deutschland im internationalen Vergleich bereits sehr hoch, sodass sich die weitere Aktivierung und Ausschöpfung der stillen Reserve perspektivisch verlangsamen dürfte. 6Die robuste Verfassung des Arbeitsmarkts erleichtert auch die Integration der Geflüchteten, welche nach Einschätzung der Bundesregierung im Jahr 2018 an Fahrt aufgenommen hat.
1.1.4
1Die verfügbaren Einkommen werden nach Einschätzung der Bundesregierung in diesem Jahr kräftig zunehmen. 2Neben einem Wachstum der Bruttolöhne und -gehälter, das voraussichtlich ähnlich stark wie im Vorjahr ausfallen wird, greifen zudem zu Jahresbeginn die Senkung von Steuern und Abgaben bei gleichzeitig expandierenden monetären Sozialleistungen. 3Entsprechend rechnet die Bundesregierung mit einer weiteren Ausweitung der Konsumausgaben sowie der Investitionen in Wohnbauten seitens der privaten Haushalte.
1.1.5
1Nachdem die Haushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen bereits in den vergangenen fünf Jahren mit einem Überschuss abgeschlossen haben, rechnet die Bundesregierung für 2019 wiederum mit einem positiven gesamtstaatlichen Finanzierungssaldo, auch wenn dieser durch die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Koalitionsvertrag niedriger als im Vorjahr ausfällt. 2Die günstige fiskalische Lage schlägt sich auch in der Entwicklung der Staatsschulden nieder. 3So ist die gesamtstaatliche Schuldenstandsquote im vergangenen Jahr weiter gesunken auf voraussichtlich 60,75 Prozent (2017: 63,9 Prozent, 2016: 67,9 Prozent, 2015: 70,8 Prozent, 2014: 74,5 Prozent). 4Gemäß der aktuellen Projektion der Bundesregierung wird die Schuldenstandsquote im Jahr 2019 unter den Maastricht-Grenzwert von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts sinken. 3Den Herausforderungen durch die stark alternde Gesellschaft möchte die Bundesregierung neben Maßnahmen zum unmittelbaren sozialen Ausgleich auch öffentliche Investitionstätigkeit entgegensetzen. 4So setzt die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft eine leistungsfähige öffentliche Infrastruktur ebenso wie Investitionen in den Bildungsbereich voraus.
1.1.6
1Maßstab für eine kommunale (Neu-)Verschuldung bleibt die dauernde Leistungsfähigkeit, die es bei entsprechender Finanzausstattung der Kommune ermöglichen kann, durch zusätzliche Investitionen die örtliche Wirtschaft zu stärken. 2Rechtsaufsichtlich beauflagte Sanierungskonzepte sind grundsätzlich fortzuführen. 3Für Kommunen mit Haushaltsproblemen muss es weiterhin oberstes Ziel bleiben, durch Einsparungen einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen und eine geordnete Haushaltswirtschaft bzw. die dauernde Leistungsfähigkeit sicherzustellen. 4Sanierungskonzepte (zum Beispiel Verbot der Netto-Neuverschuldung) sollten nur dann ausnahmsweise kurzfristig ausgesetzt werden, wenn für unabweisbare Maßnahmen eine Kreditfinanzierung unumgänglich ist. 5Die Genehmigung genehmigungspflichtiger Rechtsgeschäfte durch die Rechtsaufsicht darf den Zielen der Wiederherstellung einer geordneten Haushaltswirtschaft und der dauernden Leistungsfähigkeit nicht widersprechen (vgl. auch Art. 69 Abs. 4 Satz 3 GO, Art. 63 Abs. 4 Satz 3 LKrO, Art. 61 Abs. 4 Satz 3 BezO); dies ist gegebenenfalls durch geeignete Bedingungen und Auflagen sicherzustellen.

1.2Ergebnisse der Steuerschätzung

Auf die Bekanntmachung des vormaligen Bayerischen Staatsministeriums des Innern und für Integration vom 5. November 2018 (AllMBl. S. 1115) wird hingewiesen.

1.3Entwicklung der Gewerbesteuerumlage

1Die Basis-Gewerbesteuerumlage beträgt wie im Vorjahr 35 Prozentpunkte. 2Die Mitfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ ist abgeschlossen, § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes (GFRG) wurde daher mit Ablauf des Jahres 2018 aufgehoben. 3Der Vervielfältiger 2019 reduziert sich damit auf insgesamt 64 Prozentpunkte. 4Der Vervielfältiger 2019 setzt sich wie folgt zusammen:

Bundesvervielfältiger (§ 6 Abs. 3 GFRG) 14,5 Prozentpunkte
Landesvervielfältiger (§ 6 Abs. 3 GFRG)
Basisvervielfältiger 20,5 Prozentpunkte
Erhöhungszahl (Integration der neuen Länder in den Länderfinanzausgleich) 29,0 Prozentpunkte 49,5 Prozentpunkte
Vervielfältiger 2019 insgesamt 64,0 Prozentpunkte

5Mit Beginn des Jahres 2020 wird auch die erhöhte Gewerbesteuerumlage zur Mitfinanzierung der Integration der neuen Länder in den Länderfinanzausgleich entfallen, indem der Landesvervielfältiger gemäß § 6 Abs. 3 Satz 5 GFRG abgesenkt wird. 5Der Vervielfältiger 2020 wird sich nach geltendem Recht dann wie folgt zusammensetzen:

Bundesvervielfältiger (§ 6 Abs. 3 GFRG) 14,5 Prozentpunkte
Landesvervielfältiger (§ 6 Abs. 3 GFRG) 20,5 Prozentpunkte
Vervielfältiger 2020 insgesamt 35,0 Prozentpunkte

2.Entwicklung des kommunalen Finanzausgleichs

Der kommunale Finanzausgleich wird sich 2019 voraussichtlich wie folgt entwickeln:

Kommunaler Finanzausgleich
Stand: Regierungsentwurf (12. Februar 2019)
NTHH
2019
DHH
2019
Veränderung 2019
gegen 2018
Mio. € Mio. € Mio. € in %
A. Leistungen aus den Steuerverbünden        
I. Allg. Steuerverbund (12,75 % und ab 2018 inkl. 155 Mio. €) (4.664,619 3) (4.989,952 3) (325,333 0) (7,0 %)
abzgl.1. Verstärkung Art. 10 BayFAG für Schulen u. a.(= B.8b) (–376,218 8) (–406,218 8) (–30,000 0) (8,0 %)
2. Verstärkung Art. 15 BayFAG für Bezirke(= B.13b) (–76,600 0) (–131,600 0) (–55,000 0) (71,8 %)
3. Verstärkung Investitionspauschale(= B.9) (–446,000 0) (–446,000 0) (0,000 0) (0,0 %)
4. Verstärkung Bedarfszuweisungen(= B.12) (–98,400 0) (–98,400 0) (0,000 0) (0,0 %)
verbleiben für die Schlüsselmasse 3.667,400 5 3.907,733 5 240,333 0 6,6 %
davon1. Schlüsselzuweisungen (3.663,035 5) (3.903,198 5) (240,163 0) (6,6 %)
2. Bayerischer Kommunaler Prüfungsverband (4,165 0) (4,335 0) (0,170 0) (4,1 %)
3. Bayerisches Selbstverwaltungskolleg (0,200 0) (0,200 0) (0,000 0) (0,0 %)
4. Schulkosten für Kinder abgelehnter Asylbewerber (0,000 0) (0,000 0) (0,000 0) (0,0 %)
II. Kfz-Steuerersatzverbund (52,5 %; ab 2019: 54,5 %) (813,030 3) (844,002 9) (30,972 6) (3,8 %)
davon1. Abwasserförderung (StMUV) 70,250 0 70,250 0 0,000 0 0,0 %
2. ÖPNV-Gesetz-Festbetrag (StMB) 74,300 0 94,300 0 20,000 0 26,9 %
3. ÖPNV-Investitionsförderung 67,300 0 67,300 0 0,000 0 0,0 %
4. kommunaler Straßenbau nach BayGVFG (StMB) 30,000 0 40,000 0 10,000 0 33,3 %
5. Straßenbau und -unterhalt 337,280 3 358,252 9 20,972 6 6,2 %
6. kommunale Umgehungsstraßen (StMB)(= B.18b) (33,900 0) (33,900 0) (0,000 0) (0,0 %)
7. Verstärkung Art. 15 BayFAG für Bezirke(= B.13c) (200,000 0) (145,000 0) (–55,000 0) (–27,5 %)
8. Verstärkung Straßenausbaupauschalen(= B.19)   (35,000 0) (35,000 0) NEU
III. Grunderwerbsteuerverbund (8/21) 730,666 7 737,904 8 7,238 1 1,0 %
IV. Einkommensteuerersatz 602,708 8 634,004 8 31,296 0 5,2 %
B. Leistungen außerhalb der Steuerverbünde        
1. Finanzzuweisungen – Pro-Kopf-Beträge (Art. 7 BayFAG) 468,500 0 483,500 0 15,000 0 3,2 %
2. Gebührenaufkommen der Landkreise 225,000 0 240,000 0 15,000 0 6,7 %
3. Geldbußen und Verwarnungsgelder 69,300 0 80,000 0 10,700 0 15,4 %
4. Nutzungsentgelt Datenbank Bayern.Recht 0,090 0 0,090 0 0,000 0 0,0 %
5. Zuweisungen für Verbraucherschutz und Heimaufsicht 60,500 0 65,500 0 5,000 0 8,3 %
6. Zuweisungen für Wasserwirtschaftsämter 2,450 0 2,450 0 0,000 0 0,0 %
7. Krankenhausfinanzierung nach dem BayKrG 643,432 2 643,432 2 0,000 0 0,0 %
8. Zuweisung nach Art. 10 BayFAG für Schulen, Kindertageseinrichtungen u. a. 500,000 0 550,000 0 50,000 0 10,0 %
davona) allgemeine Haushaltsmittel (123,781 2) (143,781 2) (20,000 0) (16,2 %)
b) Verstärkung aus allg. Steuerverbund (376,218 8) (406,218 8) (30,000 0) (8,0 %)
9. Investitionspauschale 446,000 0 446,000 0 0,000 0 0,0 %
Verstärkung aus allg. Steuerverbund (446,000 0) (446,000 0) (0,000 0) (0,0 %)
10. Zuweisungen für Altlasten und Abfall (StMUV) 3,675 0 3,675 0 0,000 0 0,0 %
11. Zuweisungen zur Schülerbeförderung 320,000 0 320,000 0 0,000 0 0,0 %
12. Allgemeine Bedarfszuweisungen / Stabilisierungshilfen 150,000 0 150,000 0 0,000 0 0,0 %
davona) allgemeine Haushaltsmittel (51,600 0) (51,600 0) (0,000 0) (0,0 %)
b) Verstärkung aus allg. Steuerverbund (98,400 0) (98,400 0) (0,000 0) (0,0 %)
13. Zuweisungen an die Bezirke 691,481 7 691,481 7 0,000 0 0,0 %
davona) allgemeine Haushaltsmittel (414,881 7) (414,881 7) (0,000 0) (0,0 %)
b) Verstärkung aus allg. Steuerverbund (76,600 0) (131,600 0) (55,000 0) (71,8 %)
c) Verstärkung aus KfzSt-Ersatzverbund (200,000 0) (145,000 0) (–55,000 0) (–27,5 %)
14. Jugendhilfeausgleich 16,870 0 16,870 0 0,000 0 0,0 %
15. Abgeltung urheberrechtlicher Ansprüche (StMUK, StMWK) 4,280 0 4,300 0 0,020 0 0,5 %
16. Zuweisung nach dem EntflechtungsG/Bundes-GVFG/BayGVFG 251,135 0 251,135 0 0,000 0 0,0 %
davona) Straßen (StMB) (111,000 0) (120,000 0) (9,000 0) (8,1 %)
b) ÖPNV (StMB) (140,135 0) (131,135 0) (–9,000 0) (–6,4 %)
17. Belastungsausgleich Hartz IV (StMAS) 65,300 0 40,400 0 –24,900 0 –38,1 %
18. kommunale Umgehungsstraßen (StMB) 36,000 0 36,000 0 0,000 0 0,0 %
davona) allgemeine Haushaltsmittel (2,100 0) (2,100 0) (0,000 0) 0,0 %
b) Mittel aus KfzSt-Ersatzverbund (33,900 0) (33,900 0) (0,000 0) (0,0 %)
19. Straßenausbaupauschalen 0,000 0 35,000 0 35,000 0 NEU
davona) allgemeine Haushaltsmittel        
b) Mittel aus KfzSt-Ersatzverbund   (35,000 0) (35,000 0) NEU
C. FA-Leistungen insgesamt 9.533,920 2 9.969,579 9 435,659 7 4,6 %
Kommunalanteil am KHG –315,447 1 –341,896 7 –26,449 6 8,4 %
Bundesleistungen nach dem EntflechtungsG/Bundes-GVFG –251,135 0 –251,135 0 0,000 0 0,0 %
D. Reine Landesleistungen 8.967,338 1 9.376,548 2 409,210 1 4,6 %

2.1Volumen

Die Finanzausgleichsleistungen insgesamt steigen um rund 435 Millionen Euro oder 4,6 Prozent auf eine neue Rekordsumme von rund 9,97 Milliarden Euro.

2.2Allgemeiner Steuerverbund/Schlüsselzuweisungen

1Der Kommunalanteil am allgemeinen Steuerverbund verbleibt bei 12,75 Prozent. 2Hinzu kommt seit dem Jahr 2018 der auf Bayern entfallende Anteil am Entlastungsbetrag der Länder an der Umsatzsteuer in Höhe von 155 Millionen Euro. 3Die Schlüsselzuweisungen sind ein wichtiger Baustein in der Finanzausstattung der Gemeinden und Landkreise. 4Sie wachsen um rund 240 Millionen Euro auf gut 3,9 Milliarden Euro.

2.3Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen

1Der Ansatz für Bedarfszuweisungen/Stabilisierungshilfen wird mit 150 Millionen Euro auf dem hohen Vorjahresniveau fortgeführt. 2Damit bleiben die Stabilisierungshilfen zur gezielten Unterstützung konsolidierungswilliger strukturschwacher bzw. von einer negativen Bevölkerungsentwicklung besonders betroffener Kommunen ein wirkungsvolles Instrument.

2.4Investitionsförderung

1Die Investitionstätigkeit der Kommunen wird durch hohe Leistungen des Staates zu Investitions- und Unterhaltsmaßnahmen nachhaltig unterstützt:

  • die Investitionspauschalen werden in bisheriger Höhe (446 Millionen Euro) fortgeführt,
  • die Straßenausbaupauschalen werden im kommunalen Finanzausgleich mit zunächst 35 Millionen Euro neu eingeführt,
  • die staatlichen Zuweisungen zum Bau von Schulen, Kindertageseinrichtungen und sonstigen öffentlichen Einrichtungen steigen auf 550 Millionen Euro (+ 50 Millionen Euro),
  • für die Förderung des kommunalen Straßenbaus nach Art. 13c Abs. 1 des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes stehen zusätzliche Mittel in Höhe von knapp 21 Millionen Euro zur Verfügung,
  • zudem wird die Verstärkung der Mittel für den kommunalen Straßenbau nach BayGVFG um 10 Millionen Euro auf 40 Millionen Euro erhöht.

2Die übrigen Investitionszuweisungen, wie zum Beispiel die ÖPNV-Investitionszuweisungen, werden auf dem hohen Niveau des Vorjahres fortgeführt. 3Die Mittel für die ÖPNV-Betriebskostenförderung steigen auf 94,3 Millionen Euro (+ 20 Millionen Euro).

3.Rechtsaufsichtsbehörden

Die Rechtsaufsichtsbehörden legen bei ihrer rechtsaufsichtlichen Tätigkeit die vorstehenden Ausführungen zugrunde, wobei örtliche Besonderheiten zu berücksichtigen sind.

Karl Michael Scheufele

Ministerialdirektor