Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 111 vom 12.02.2021

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Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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Verwaltungsvorschrift

2035-F
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen (siehe auch 2022 = Kommunale Wahlbeamte, 2238 = Lehrerbildung und Lehrerfortbildung)
  • Personalvertretungsrecht

2035-F

Mustervordrucke zur Vorbereitung und Durchführung
der Wahlen zu den Personalvertretungen
(Mustervordruckbekanntmachung-PersV – MuWahlPersVBek)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat

vom 2. Februar 2021, Az. 26-P 1051-3/21

1.Allgemeines

1Zur Erleichterung der Wahlen, die nach dem Bayerischen Personalvertretungsgesetz (BayPVG) und der Wahlordnung zum Bayerischen Personalvertretungsgesetz (WO-BayPVG) durchzuführen sind, werden Mustervordrucke für die wichtigsten von den Wahlvorständen vorzunehmenden Maßnahmen nachfolgend bekannt gegeben. 2Sie sind dieser Bekanntmachung nach Verzeichnis Mustervordrucke beigefügt. 3Die Herstellung oder Beschaffung der Mustervordrucke bleibt wegen der Verschiedenheit der einzelnen Fälle und des Bedarfs den Dienststellen im Benehmen mit dem Wahlvorstand überlassen.

2.Verzeichnis Mustervordrucke

2.1Mustervordruck 1a:

Bekanntgabe der Mitglieder des Wahlvorstands für die Personalratswahl (§ 1 Abs. 5 WO-BayPVG)

2.2Mustervordruck 1b:

Bekanntgabe der Mitglieder des Bezirks-/Haupt-/Gesamtwahlvorstands für die Wahl des Bezirks-/Haupt-/Gesamtpersonalrats (§ 1 Abs. 5, §§ 33, 34, 46, 47, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)

2.3Mustervordruck 1c:

Bekanntgabe der Mitglieder des Wahlvorstands für die Wahl der örtlichen Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 1 Abs. 5, § 32 Abs. 1 WO-BayPVG)

2.4Mustervordruck 1d:

Bekanntgabe der Mitglieder des Bezirks-/Haupt-/Gesamtwahlvorstands für die Wahl der Bezirks-/Haupt-/Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung (§ 1 Abs. 5, § 32 Abs. 1, § 45 Abs. 1, §§ 52, 53 Abs. 2 WO-BayPVG)

2.5Mustervordruck 2a:

Niederschrift des Wahlvorstands über die Ermittlung der Zahl der zu wählenden Personalratsmitglieder und ihre Verteilung auf die Gruppen (§ 1 Abs. 3 in Verbindung mit § 5 WO-BayPVG)

2.6Mustervordruck 2b:

Niederschrift des Bezirks-/Haupt-/Gesamtwahlvorstands über die Ermittlung der Zahl der zu wählenden Mitglieder des Bezirks-/Haupt-/Gesamtpersonalrats und ihre Verteilung auf die Gruppen (§§ 5, 33, 36, 46, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)

2.7Mustervordruck 3a:

Wahlausschreiben für die Wahl des Personalrats in Gruppenwahl (§ 6 WO-BayPVG)

2.8Mustervordruck 3b:

Wahlausschreiben für die Wahl des Personalrats in gemeinsamer Wahl (§ 6 WO-BayPVG)

2.9Mustervordruck 3c:

Wahlausschreiben für die Wahl des Bezirks-/Haupt-/Gesamtpersonalrats in Gruppenwahl (§ 38 Abs. 2, §§ 46, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)

2.10Mustervordruck 3d:

Wahlausschreiben für die Wahl des Bezirks-/Haupt-/Gesamtpersonalrats in gemeinsamer Wahl (§ 38 Abs. 2, §§ 46, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)

2.11Mustervordruck 3e:

Wahlausschreiben für die Wahl der örtlichen Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 32 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 6 WO-BayPVG)

2.12Mustervordruck 3f:

Wahlausschreiben für die Wahl der Bezirks-/Haupt-/Gesamtjugend- und Auszubildendenvertretung (§ 38 Abs. 2, § 45 Abs. 2, §§ 52, 53 Abs. 2 WO-BayPVG)

2.13Mustervordruck 4a:

Wahlvorschlag für die Wahl des Personalrats in Gruppenwahl (§ 8 WO-BayPVG)

2.14Mustervordruck 4b:

Wahlvorschlag für die Wahl des Personalrats in gemeinsamer Wahl (§ 8 WO-BayPVG)

2.15Mustervordruck 5a:

Bekanntgabe der als gültig anerkannten Wahlvorschläge für die Wahl des Personalrats in Gruppenwahl (§ 13 WO-BayPVG)

2.16Mustervordruck 5b:

Bekanntgabe der als gültig anerkannten Wahlvorschläge für die Wahl des Personalrats in gemeinsamer Wahl (§ 13 WO-BayPVG)

2.17Mustervordruck 6a:

Stimmzettel für die Personalvertretungswahlen bei Gruppenwahl und Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge – Gruppenwahl und Verhältniswahl (§ 25 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a und Abs. 3, §§ 33, 46, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)

2.18Mustervordruck 6b:

Stimmzettel für die Personalvertretungswahlen bei Gruppenwahl und Vorliegen nur eines Wahlvorschlags – Gruppenwahl und Personenwahl (§ 28 Abs. 1 Buchst. a Alt. 1 und Abs. 3, § 30 Abs. 1 Satz 3 Buchst. a, §§ 33, 46, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)

2.19Mustervordruck 6c:

Stimmzettel für die Personalvertretungswahlen bei Wahl nur eines Vertreters einer Gruppe – Gruppenwahl und Personenwahl (§ 28 Abs. 1 Buchst. a Alt. 2 und Abs. 2, § 29 Abs. 1, §§ 33, 46, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)

2.20Mustervordruck 6d:

Stimmzettel für die Personalvertretungswahlen bei gemeinsamer Wahl und Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge – Gemeinsame Wahl und Verhältniswahl (§ 25 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b, §§ 33, 46, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)

2.21Mustervordruck 6e:

Stimmzettel für die Personalvertretungswahlen bei gemeinsamer Wahl und Vorliegen nur eines Wahlvorschlags – Gemeinsame Wahl und Personenwahl (§ 28 Abs. 1 Buchst. b Alt. 1 und Abs. 3, § 30 Abs. 1 Satz 3 Buchst. b, §§ 33, 46, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)

2.22Mustervordruck 6f:

Stimmzettel für die Personalvertretungswahlen bei gemeinsamer Wahl und Wahl nur eines Personalratsmitglieds – Gemeinsame Wahl und Personenwahl (§ 28 Abs. 1 Buchst. b Alt. 2 und Abs. 2, § 29 Abs. 1 WO-BayPVG)

2.23Mustervordruck 6g:

Stimmzettel für die Wahlen zu den Jugend- und Auszubildendenvertretungen bei Vorliegen mehrerer Wahlvorschläge – Verhältniswahl (§ 25 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b und Abs. 3, § 32 Abs. 1 und Abs. 2, § 45 Abs. 1 und Abs. 2, §§ 52, 53 Abs. 2 WO-BayPVG)

2.24Mustervordruck 6h:

Stimmzettel für die Wahlen zu den Jugend- und Auszubildendenvertretungen bei Vorliegen eines Wahlvorschlags – Personenwahl (§ 28 Abs. 1 Buchst. b Alt. 1 und Abs. 3, § 30 Abs. 1 Satz 3 Buchst. b, § 32 Abs. 1 und Abs. 3, § 45 Abs. 1 und Abs. 2, §§ 52, 53 Abs. 2 WO-BayPVG)

2.25Mustervordruck 6i:

Stimmzettel für die Wahlen zu den Jugend- und Auszubildendenvertretungen bei Wahl nur eines Mitglieds – Personenwahl (§ 28 Abs. 1 Buchst. b Alt. 2, §§ 29, 32 Abs. 1, § 45 Abs. 1, §§ 52, 53 Abs. 2 WO-BayPVG)

2.26Mustervordruck 7a:

Niederschrift über das Ergebnis der Personalvertretungswahlen bei Gruppenwahl (§§ 21, 33, 43, 46, 50, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)

2.27Mustervordruck 7b:

Niederschrift über das Ergebnis der Personalvertretungswahlen bei gemeinsamer Wahl (§§ 21, 33, 43, 46, 50, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)

2.28Mustervordruck 7c:

Niederschrift über das Ergebnis der Wahlen zu den Jugend- und Auszubildendenvertretungen (§§ 21, 32 Abs. 1, §§ 45, 52, 53 Abs. 1 WO-BayPVG)

2.29Mustervordruck 8:

Erklärung zur schriftlichen Stimmabgabe (§ 56a Abs. 2 Nr. 1 Halbsatz 2 WO-BayPVG)

2.30Mustervordruck 9:

Merkblatt zur schriftlichen Stimmabgabe (§§ 17, 56a Abs. 2 WO-BayPVG)

2.31Mustervordruck 10:

Wegweiser für die schriftliche Stimmabgabe (§§ 17, 56a Abs. 2 WO-BayPVG)

3.Hinweise zu den Mustervordrucken

3.1Hinweis zu Nr. 2.29 Mustervordruck 8

Mit den Wahlunterlagen zu übersendende vorgedruckte persönliche Erklärung, die vom Wahlberechtigten auszufüllen und persönlich zu unterschreiben ist (§ 56a Abs. 2 Nr. 1 Halbsatz 2 WO-BayPVG)

3.2Hinweis zu Nr. 2.30 Mustervordruck 9

1Es besteht keine Verpflichtung, ein entsprechendes Merkblatt an die Wahlberechtigten mit den Wahlunterlagen auszuhändigen oder zu übersenden. 2Aufgrund der vorübergehenden Änderung in Bezug auf die Wahlhandlung, insbesondere für die regelmäßigen Wahlen 2021, ist das Merkblatt als Hilfestellung für die Wahlberechtigten bei der schriftlichen Stimmabgabe geeignet und kann die Zahl ungültiger Stimmabgaben reduzieren.

3.3Hinweis zu Nr. 2.31 Mustervordruck 10

1Es besteht keine Verpflichtung, einen entsprechenden Wegweiser an die Wahlberechtigten mit den Wahlunterlagen auszuhändigen oder zu übersenden. 2Aufgrund der vorübergehenden Änderung in Bezug auf die Wahlhandlung, insbesondere für die regelmäßigen Wahlen 2021, ist der Wegweiser als Hilfestellung für die Wahlberechtigten bei der schriftlichen Stimmabgabe geeignet und kann die Zahl ungültiger Stimmabgaben reduzieren.

4.Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 16. Februar 2021 in Kraft; sie tritt mit Ablauf des 31. Juli 2023 außer Kraft. 2Mit Ablauf des 15. Februar 2021 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat über die Mustervordrucke zur Vorbereitung und Durchführung der Wahlen zu den Personalvertretungen (MuWahlPersVBek) vom 12. Oktober 2015 (FMBl. S. 282, StAnz. 2015 Nr. 45), die durch Bekanntmachung vom 1. Juni 2018 (FMBl. S. 66) geändert worden ist, außer Kraft.

Dr. Alexander Voitl

Ministerialdirektor

Anlagen: Mustervordrucke Word-Dateien

Anlagen