Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien

für Unterricht und Kultus

und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 

 


Nummer 1*                       Ausgegeben in München am 22. Januar 2009            Jahrgang 2009

 

 

 


Inhalt

 

                                                                           

 

Fortbildungstagungen für evangelische Religionslehrkräfte an den Gymnasien in Bayern


Staatliche Prüfung für Skilehrer und Snowboardlehrer 2009


Staatspolitische Jubiläen in den Jahren 2009 und 2010


Ausschreibung von Schulratsstellen


Änderung der Bekanntmachung zu Kürzungen für die Abiturprüfung 2011 des neunjährigen Gym-nasiums  (G9)


Globalausschreibung der Kursangebote des Pädagogischen Austauschdienstes 2009:  Romanisten in Italien und Spanien


Ausschreibung einer Stelle für einen Ständigen Vertreter an einer staatlichen beruflichen Schule


Ausschreibung von Stellen für einen Ständigen Vertreter und einen Weiteren Ständigen Vertreter des Schulleiters an staatlichen beruflichen Schulen


Fernstudium „Katholische Religionslehre“ für Lehrer/-innen an Grundschulen/Hauptschulen/ Förderschulen in Bayern


Hinweis


Offene Stellen


 

 

 

 

 


 


Fortbildungstagungen
für evangelische Religionslehrkräfte
an den Gymnasien in Bayern


Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 27. November 2008
Az.: VI.2-5 P 5160.9-6.12 1061

 

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus veranstaltet im Einvernehmen mit dem Landeskirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern eintägige Fortbildungsveranstaltungen für hauptberufliche und nebenberufliche Religionslehrkräfte an den Gymnasien.

Folgende Termine und Programme sind für die Fachtagungen in den einzelnen (Teil-) Bezirken vorgesehen:

 

Oberbayern-West und -Ost

 

Mittwoch, 11. März 2009, 9.15 bis 16.15 Uhr

Marsstraße 19, Großer Sitzungssaal (EG),

80335 München

 

Programm:

 

1.     Gesund und heil. Grundlegende philosophische und theologische Überlegungen, aktuelle medizinethische Bezüge, didaktische Umsetzung.

     Pfarrer Dr. Dr. habil. Heiner Aldebert, PD, Koordinationsstelle für Medizinethik der Evang. Luth. Kirche in Bayern, Institut TTN, LMU München

2.    Zur aktuellen Situation des Religionsunterrichts
-  Gespräch mit OStRin Friederike Rappel, Kultusministerium

    -  Religionspädagogische Informationen

-  Gesprächsrunde und Erfah­rungsaustausch StDin Ingrid Grill-Ahollinger, Fachberaterin  Süd, München

 

Anmeldungen werden erbeten bis 2. März 2009 an:

GPM Büro München, Marsstraße 19/III,

80335 München, Fax: 0 89/55 95-6 14,

E-Mail: Ingrid.Grill@elkb.de

Bitte geben Sie bei der Anmeldung verbindlich an, ob Sie am Mittagessen teilnehmen.

Ein Anmeldeformular kann heruntergeladen werden unter www.materialstelle.de.

 

 

Oberbayern-West und -Ost

 

Donnerstag, 12. März 2009, 9.15 bis 16.15 Uhr

Dachau, KZ-Gedenkstätte, Alte Römerstraße 75, 85221 Dachau

Anfahrt: S 2 oder RB bis Dachau, dann Bus 725

Programm:

 

1.     Gewissensbildung

        Biographische Erinnerungspädagogik am Beispiel der KZ-Gedenkstätte Dachau.

        Dr. Björn Mensing, Pfarrer an der evangelischen Versöhnungskirche in der KZ-Gedenkstätte Dachau.

2.     Methoden der Gedenkstättenpädagogik. Berichte aus der Praxis, Anregungen für die Praxis

     Helene Grünecker M.A., Freie Referentin im Jugendgästehaus Dachau und Referentin am FWU

3.     Zur aktuellen Situation des Religionsunterrichts

        -  Religionspädagogische Informationen

        -  Gesprächsrunde und Erfah­rungsaustausch

        StDin Ingrid Grill-Ahollinger, Fachberaterin Süd, München

 

Anmeldungen werden erbeten bis 2. März 2009 an:

GPM Büro München, Marsstraße 19/III,

80335 München, Fax: 0 89/55 95-6 14,

E-Mail: Ingrid.Grill@elkb.de

Bitte geben Sie bei der Anmeldung verbindlich an, ob Sie am Mittagessen teilnehmen.

Ein Anmeldeformular kann heruntergeladen werden unter www.materialstelle.de.

 

 

Oberbayern-Ost / Südost

 

Dienstag, 3. März 2009, 9.15 bis 16.15 Uhr

Schüler- und Studentenzentrum,

Pettenkofer Straße 9, 83022 Rosenheim

 

Programm:

 

1.   „Plötzlich war es geschehen!“ Über Krisen und Traumata in der Schule. Im Notfall handlungsfähig sein und bleiben – aus der Praxis für Praktiker.

        Sandra Gassert, Pfarrerin, Dekanatsbeauftragte für Notfallseelsorge und Krisenintervention im Dekanat Weilheim-Schongau

2.     Zur aktuellen Situation des Religionsunterrichts

        - Religionspädagogische Informationen

        - Gesprächsrunde und Erfah­rungsaustausch

StDin Ingrid Grill-Ahollinger, Fachberaterin Süd, München

 

Anmeldungen werden erbeten bis 19. Februar 2009 an:

GPM Büro München, Marsstraße 19/III,

80335 München, Fax: 0 89/55 95-6 14,

E-Mail: Ingrid.Grill@elkb.de

Bitte geben Sie bei der Anmeldung verbindlich an, ob Sie am Mittagessen teilnehmen.

Ein Anmeldeformular kann heruntergeladen werden unter www.materialstelle.de.

 

Niederbayern

 

Mittwoch, 18. März 2009, 9.30 bis 16.30 Uhr

Ludwigsgymnasium Straubing,

Max-Planck-Straße 25, 94315 Straubing

 

Programm:

 

1.     Das Thema Buddhismus im Evangelischen Religionsunterricht der 10. Jahrgangsstufe: einführende Überlegungen, Anregungen für einen erfahrungsbezogenen Unterricht, Materialien und Medien

Hans-Christian Kley, Pfarrer im Schuldienst, Landshut

2.     Zur aktuellen Situation des Religionsunterrichts

        - Religionspädagogische Informationen

        - Gesprächsrunde und Erfah­rungsaustausch

        StDin Ingrid Grill-Ahollinger, Fachberaterin Süd, München

 

Anmeldungen werden erbeten bis 9. März 2009 an:

GPM Büro München, Marsstraße 19/III,

80335 München, Fax: 0 89/55 95-6 14,

E-Mail: Ingrid.Grill@elkb.de

Ein Anmeldeformular kann heruntergeladen werden unter www.materialstelle.de.

 

 

Schwaben (Nord)

 

Dienstag, 17. März 2009, 9.15 bis 16.15 Uhr

A.B. von Stettensches Institut (Gymnasium),

Am Katzenstadel 18a, 86152 Augsburg

 

Programm: 
 

1.     “Ich vermisse die Gottesbeweise!“ – „Und wer ist eigentlich W.H. Müller?“ – Der neue Oberstufenlehrplan Evangelische Religionslehre: Einführung und unterrichtspraktische Hilfen

        OStRin Anne Jost, Hanns-Seidel-Gymnasium Hösbach

2.     „Schazzi11 hat dir die Freundschaft angeboten“ – Freundschaft, Streit und Selbstdarstellung im virtuellen Raum. Pädagogische und medienethische Überlegungen zu Localisten und Co.

        StR Sebastian Görnitz-Rückert, Viscardi-Gymnasium Fürstenfeldbruck

3.     Zur aktuellen Situation des Religionsunterrichts

        - Religionspädagogische Informationen

        - Gesprächsrunde und Erfah­rungsaustausch

StDin Ingrid Grill-Ahollinger, Fachberaterin Süd, München

 

Anmeldungen werden erbeten bis 9. März 2009 an:

GPM Büro München, Marsstraße 19/III,

80335 München, Fax: 0 89/55 95-6 14,

E-Mail: Ingrid.Grill@elkb.de

Ein Anmeldeformular kann heruntergeladen werden unter www.materialstelle.de.

 

 

Schwaben (Süd)

 

Dienstag, 17. Februar 2009, 9.15 bis 16.15 Uhr

Allgäu-Gymnasium, Eberhard-Schobacher-Weg 1, 87435 Kempten

 

Programm:

 

1.     „Plötzlich war es geschehen!“ Über Krisen und Traumata in der Schule. Im Notfall handlungsfähig sein und bleiben – aus der Praxis für Praktiker.

      Sandra Gassert, Pfarrerin, Dekanatsbeauftragte für Notfallseelsorge und Krisenintervention im Dekanat Weilheim-Schongau

2.     Zur aktuellen Situation des Religionsunterrichts

        -  Religionspädagogische Informationen

        -  Gesprächsrunde und Erfah­rungsaustausch

        StDin Ingrid Grill-Ahollinger, Fachberaterin Süd, München

 

Anmeldungen werden erbeten bis 9. Februar 2009 an:

GPM Büro München, Marsstraße 19/III,

80335 München, Fax: 0 89/55 95-6 14,

E-Mail: Ingrid.Grill@elkb.de

Ein Anmeldeformular kann heruntergeladen werden unter www.materialstelle.de.

 

Oberfranken

 

Montag, 16. Februar 2009, 9.00 bis 16.00 Uhr

Gemeindehaus der Ordenskirche Sankt Georgen, Sankt Georgen 56, Eingang „Hinter der Kirche“, 95444 Bayreuth (Parkmöglichkeit: an der Kirche)  

Programm:

 

1.     „Begegnung mit der türkisch-islamischen Gemeinde in Bayreuth“

Der Lehrplan der 7. Jahrgangsstufe des G 8 sieht vor, dass unsere Schülerinnen und Schüler  Grundzüge islamischen Glaubens und Lebens erfassen, Situationen islamischer Geschichte und Kultur kennen lernen und erste Schritte für die eigene Standortbestimmung im   Gespräch mit dem Islam erproben. Die türkisch-islamische Gemeinde eröffnet uns Reli­­gions­lehrkräften die Möglichkeit der Begegnung und des Dialoges. Herr Imam Süleyman Tenger wird unser Gesprächspartner sein. Er hat in der Türkei studiert und ist seit einem Jahr Doktorand an der Universität Bayreuth (Religionspädagogik und Religions­­wissenschaft).  Schwerpunkt seiner Arbeit sind „Die Identitätskonzepte in den Rahmenplänen des islamischen Religionsunterrichtes“. Er beschäftigt sich in diesem Zusammenhang mit Methoden und Modellen des Religionsunterrichtes in der Türkei, mit der Frage nach Religiosität und religiöser Identität, dem Selbstverständnis und dem Lebensgefühl von Muslimen vor allem in Deutschland – der Frage nach Theorie und Praxis. Eine deutsch-muslimische Studentin (Konvertitin) der Universität Bayreuth wird uns ihre Sicht des Islam vorstellen. Herr Tenger führt uns auch durch die Moschee und wir können um 12.00 Uhr am Mittagsgebet teilnehmen.

        Achten Sie bitte darauf, dass die Regionale Fortbildung nicht wie gewohnt im Gemeindehaus der Kreuzkirche stattfindet, sondern in dem der Moschee nahegelegenen Gemeindehaus von St. Georgen.

Referent: Imam Süleyman Tenger, Doktorand an der Universität Bayreuth

2.     Zur aktuellen Situation des Religionsunterrichts:

        - Religionspädagogische Informationen

        - Gesprächsrunde und Erfahrungsaustausch

StDin/Pfrin Erna Haag, Platen-Gymnasium Ansbach

 

Anmeldungen werden erbeten bis 10. Februar 2009 an:

Erna Haag, Am Mühlfeld 9,

91617 Oberdachstetten, Tel: 0 98 45/4 05,

Fax: 0 98 45/98 76 47,

E-Mail: ernahaag@gmx.de

Ein Anmeldeformular kann heruntergeladen werden unter www.materialstelle.de.

Mittelfranken

 

Montag, 2. März 2009, 9.00 bis 16.00 Uhr

eckstein - das haus der evang.-luth. kirche,

Raum E 01, Burgstraße 1-5, 90403 Nürnberg

 

Programm:

 

1.     „Widerstand und Täterschaft – Frauen im Nationalsozialismus“

Gab es frauenspezifische Widerstandsformen gegen das NS-Regime? Spielte das Ge­schlecht in der Illegalität eine Rolle? Gilt auch die Rettung jüdischer Menschen als Widerstand? Die Gründe für den Widerstand der Frauen waren vielfältig und sowohl politisch wie religiös motiviert.

Was aber veranlasste sie, sich an dem NS-Vernichtungssystem zu beteiligen? Das KZ-Personal zur Bewachung weiblicher Häftlinge bestand zu 10 % aus Frauen. Wie kamen sie zur SS? Haben sie ihre Arbeit gern getan? Tatsächlich waren auch Frauen Täterinnen und Mittäterinnen des Systems.

Bei dem Vortrag und den sich anschließenden Arbeitsgruppen sollen die Lebenswirklichkeiten deutscher Frauen unter nationalsozialistischer Herrschaft veranschaulicht und diskutiert werden. Für den schulischen Einsatz stellt die Referentin eine 2006 erstellte multimediale Info-CD-ROM mit pädagogischer Handreichung vor: „Ausreißen hätte man nicht gekonnt“ – Frauen und Mädchen im Nationalsozialismus. Alltag und Verfolgung.

Referentin: Nadja Bennewitz, Nürnberg

Historikerin mit dem Arbeits- und Forschungsschwerpunkt auf Frauen- und Geschlechter-Geschichte, Dozentin in der Erwachsenenbildung und wissenschaftliche Angestellte am Lehrstuhl für Didaktik der Geschichte an der Universität Erlangen-Nürnberg

2.     Zur aktuellen Situation des Religionsunterrichts:

- Religionspädagogische Informationen

        - Gesprächsrunde und Erfahrungsaustausch

        StDin/Pfrin Erna Haag, Platen-Gymnasium Ansbach

 

Anmeldungen werden erbeten bis 24. Februar 2009 an:

Erna Haag, Am Mühlfeld 9,

91617 Oberdachstetten, Tel: 0 98 45/4 05,

Fax: 0 98 45/98 76 47,

E-Mail: ernahaag@gmx.de

Ein Anmeldeformular kann heruntergeladen werden unter www.materialstelle.de.

 

Unterfranken

 

Dienstag, 17. Februar 2009, 9.00 bis 16.00 Uhr

Remter der Deutschhaus-Kirche Würzburg, Schottenanger (unmittelbar bei der Deutschhaus-Kirche, Parkmöglichkeit: Großparkplatz Talavera), 97070 Würzburg

 

Programm:

 

1.     „Widerstand und Täterschaft – Frauen im Nationalsozialismus“

Gab es frauenspezifische Widerstandsformen gegen das NS-Regime? Spielte das Ge­schlecht in der Illegalität eine Rolle? Gilt auch die Rettung jüdischer Menschen als Widerstand? Die Gründe für den Widerstand der Frauen waren vielfältig und sowohl politisch wie religiös motiviert.

Was aber veranlasste sie, sich an dem NS-Vernichtungssystem zu beteiligen? Das KZ-Personal zur Bewachung weiblicher Häftlinge bestand zu 10 % aus Frauen. Wie kamen sie zur SS? Haben sie ihre Arbeit gern getan? Tatsächlich waren auch Frauen Täterinnen und Mittäterinnen des Systems.

Bei dem Vortrag und den sich anschließenden Arbeitsgruppen sollen die Lebenswirklichkeiten deutscher Frauen unter nationalsozialistischer Herrschaft veranschaulicht und diskutiert werden. Für den schulischen Einsatz stellt die Referentin eine 2006 erstellte multimediale Info-CD-ROM mit pädagogischer Handreichung vor: „Ausreißen hätte man nicht gekonnt“ – Frauen und Mädchen im Nationalsozialismus. Alltag und Verfolgung.

Referentin: Nadja Bennewitz, Nürnberg

Historikerin mit dem Arbeits- und Forschungsschwerpunkt auf Frauen- und Geschlechter-

Geschichte, Dozentin in der Erwachsenenbildung und wissenschaftliche Angestellte am Lehrstuhl für Didaktik der Geschichte an der Universität Erlangen-Nürnberg

2.     Zur aktuellen Situation des Religionsunterrichts:

        - Religionspädagogische Informationen

        - Gesprächsrunde und Erfahrungsaustausch

StDin/Pfrin Erna Haag, Platen-Gymnasium Ansbach

 

Anmeldungen werden erbeten bis 11. Februar 2009 an:

Erna Haag, Am Mühlfeld 9,

91617 Oberdachstetten, Tel: 0 98 45/4 05,

Fax: 0 98 45/98 76 47,

E-Mail: ernahaag@gmx.de

Ein Anmeldeformular kann heruntergeladen werden unter www.materialstelle.de.

 

 

Oberpfalz

 

Mittwoch, 18. Februar 2009, 9.00 bis 16.00 Uhr

Evangelisches Gemeindehaus St. Markus,

Killermannstraße 58 a, 93049 Regensburg

 

Programm:

 

1.     „Grundwissen – Folterinstrument oder nützliches Reisegepäck?!“

        Seit wir nach dem neuen Lehrplan unterrichten, kennen wir das Grundwissen als jeder   Jahrgangsstufe vorangestelltes Fähigkeiten- und Kompetenzen-Päckchen. Doch wie gehen wir damit um? Manche lassen sich kaum davon beeindrucken, in dem Wissen, dass die Inhalte, die dort festgehalten sind, sowieso in ihrem Unterricht vorkommen. Andere finden es gut, dass sie auf die Punkte des Grundwissens immer wieder zurückgreifen dürfen, vielleicht sogar in einer Stegreifaufgabe oder einer Abfrage. Wieder andere hat es kalt erwischt, denn sie wurden von ihrem Chef gebeten, ein fertiges Grundwissenskompendium für evangelische Religion auf die Homepage der Schule zu stellen. Wie soll man also mit dem Grundwissen umgehen?! Dieser Frage widmet sich die diesjährige regionale Fortbildung für evangelische  Religionslehre. Dabei geht es um Vorgaben für das Grundwissen seitens des Lehrplans, aber  auch und vor allem um einen praktikablen Umgang mit dem Grundwissen (Methodik, Aufgabenstellung, Leistungserhebungen), das damit dann dem nachhaltigen Lernen dient!

Referentinnen:

Friederike Rappel, OStRin, derzeit als Mitarbeiterin von Herrn Ministerialrat Kempf im Kultusministerium tätig und u. a. für die Fächer Religion und Ethik zuständig;

Dr. Susanne Kleinöder-Strobel, OStRin, Willibald-Gluck-Gymnasium in Neumarkt / Opf. (Fächer Ev/D);

2.     Zur aktuellen Situation des Religionsunterrichts:

        - Religionspädagogische Informationen

        - Gesprächsrunde und Erfahrungsaustausch

StDin/Pfrin Erna Haag, Platen-Gymnasium Ansbach

 

Anmeldungen werden erbeten bis 12. Februar 2009 an:

Erna Haag, Am Mühlfeld 9,

91617 Oberdachstetten, Tel: 0 98 45/4 05,

Fax: 0 98 45/98 76 47,

E-Mail: ernahaag@gmx.de

Ein Anmeldeformular kann heruntergeladen werden unter www.materialstelle.de.

 

Die Tagungen werden geleitet von Studiendirektorin Erna Forster in Nordbayern und Studiendirektorin Ingrid Grill-Ahollinger in Südbayern.

Die Teilnahme an den Tagungen wird den in Frage kommenden evangelischen Religionslehrerinnen und Religionslehrern empfohlen. Dienstbefreiung kann, soweit es der Schulbetrieb zulässt, gewährt werden.

Die hauptberuflichen staatlichen evangelischen Religionslehrkräfte auswärtiger staatlicher Gymnasien erhalten Auslagenersatz im üblichen Umfang (Art. 24 BayRKG). Die Reisekostenrechnungen sind binnen zwei Wochen nach der Veranstaltung bei der zuständigen Reisekostenstelle des Landesamts für Finanzen mit einer Kopie dieses Schreibens einzureichen. Die Auszahlung erfolgt zu Lasten Kap. 05 04 Tit. 525 95.

 

Den Trägern nichtstaatlicher Gymnasien wird empfohlen, ihren Lehrkräften die Teilnahme in ähnlicher Weise zu ermöglichen.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

 

 

 

Staatliche Prüfung für Skilehrer
und Snowboardlehrer 2009

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 27. November 2008 Az.: V.7-5 K 7200-3.127 090

 

Die Fakultät für Sportwissenschaft der Technischen Universität München führt im Auftrag des Bayerischen  Staatsministeriums für Unterricht  und Kultus in der Zeit vom 29. März bis 3. April 2009 in Oberstdorf eine staatliche Prüfung für Skilehrer und Snowboardlehrer gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern (BayAPOFspl) vom 8. Februar 1999 (BayRS 227-3-2-1-UK/WFK, GVBl S. 40) durch. Der Bereich „Theorie“ wird aus organisatorischen Gründen am 7. und 8. April 2009 in München geprüft.

Bewerber, die alle für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Voraussetzungen nachweisen können, richten ihr Gesuch um Zulassung zur staatlichen Prüfung für Skilehrer und Snowboardlehrer bis spätestens 20. Februar 2009 (Posteingang) an die Fakultät für Sportwissenschaft der Technischen Universität München, Fachsportlehrer, Connollystraße 32, 80809 München.

Dem Gesuch um Zulassung sind folgende Unterlagen beizufügen:

1.     ein tabellarischer Lebenslauf, der folgende Angaben enthält:

Name, Tag und Ort der Geburt, Beruf, Schulbildung, Gang  der fachlichen Ausbildung und sportlicher Werdegang des Ausbildungsteilnehmers;

2.     amtliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate);

3.     ärztliches Zeugnis (nicht älter als drei Monate), das die körperliche und gesundheitliche Eignung des Ausbildungsteilnehmers für die Ausübung des Berufs als Ski-, Skilanglauf- bzw. Snowboardlehrer bescheinigt;

4.     Nachweis über wettkämpferische Betätigung (anerkannt werden Bestätigungen von Vereinen/Verbänden - nicht Ski- bzw. Snowboardschulleitern - bzw. einschlägige Urkunden) in bestätigter Kopie, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber an mindestens fünf Wettbewerben - Alpin- und Langlaufwettbewerbe für Skilehrer, Snowboardwettbewerbe für Snowboardlehrer - teilgenommen hat. Bestätigungen über die Teilnahme an internen Vereins- bzw. Snowboard- und Skischulrennen bzw. entsprechende Urkunden sind davon ausgenommen;

5.     Nachweise über die erfolgreiche Ablegung des EURO-Tests sowie des Abschlusslehrganges;

6.     ein Passbild (Name und Anschrift auf der Rückseite);

7.     Einzahlungsbeleg über die Prüfungsgebühren;

8.     Nachweis über die Ableistung des vorgeschriebenen Praktikums (Vorlage des Arbeitsbuchs).

Die Nachweise nach Nrn. 4 und 8 können bis spätestens 27. März 2009 (Posteingang) nachgereicht werden. Alle anderen Nachweise sind grundsätzlich mit dem Gesuch lückenlos vorzulegen.

Wiederholer fügen dem Gesuch um Zulassung zur Prüfung nur die unter den Nrn. 2, 3 und 7 genannten Unterlagen sowie den Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung bei. Wiederholer, die  gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 BayAPOFspl nur einzelne Prüfungsteile oder -bereiche wiederholen wollen, legen zusätzlich einen Antrag auf Anerkennung bestandener Prüfungsteile bzw. -bereiche bei. In diesen Fällen ist nur die dem jeweiligen Prüfungsaufwand entsprechende Prüfungsgebühr einzuzahlen. Der im Einzelfall zutreffende Betrag hängt von den abzulegenden Prüfungsteilen ab und wird auf Anfrage von der Technischen Universität München mitgeteilt. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prüfungsvorsitzende. Die zugelassenen Bewerber werden von der Technische Universität München zur Ablegung der Prüfung einberufen. Unvollständig eingereichte Unterlagen werden nicht angenommen.

Für die Prüfung einschließlich der Erteilung des Prüfungszeugnisses oder der Mitteilung des Prüfungsergebnisses werden für die Ski- bzw. Snowboardlehrer gemäß der Verordnung über die Prüfungsgebühren des Sportzentrums der Technischen Universität München für die Prüfungen für Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern vom 30. November 1999, BayRS 2210-2-6-3-UK/WFK (GVBl S. 572)  Gebühren in Höhe von jeweils 350,- € erhoben. Die Gebühr wird mit der Anmeldung zur Prüfung fällig.

Bankverbindung:

HypoVereinsbank München

BLZ 700 202 70

Kontonummer 80 137

 

Empfänger:

Staatsoberkasse Augsburg für die TUM

 

Verwendungszweck:

Staatliche Prüfung für Skilehrer und Snowboardlehrer 2009

PK-Nr.: 0007.0129.7176 (Diese Nummer ist bei der Überweisung unbedingt anzugeben)

Bei Überweisungen aus dem Ausland ist zusätzlich anzugeben:

IBAN: DE 07 7002 0270 0000 0801 37

BIC (Swift-Code) der HypoVereinsbank:

"hyvedemm"

 

Hinweis:

Um sicherzustellen, dass Gesuche unverzüglich dem zuständigen Sachbearbeiter vorgelegt werden, wird dringend gebeten, auf dem Gesuch den Betreff „Zulassung zur staatlichen Prüfung für Skilehrer und Snowboardlehrer 2009“ anzugeben.

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

StAnz 2009 Nr. 2

 

 

 

 

 

Staatspolitische Jubiläen
in den Jahren 2009 und 2010

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 1. Dezember 2008 Az.: VI.4-5 S 4400.18-6.55 650

 

Wenn sich 2009 die Gründung der Bundesrepublik zum sechzigsten Mal jährt, können die meisten Bürgerinnen und Bürger dieses Staates auf sechs Jahrzehnte zurückblicken, die von Frieden, Freiheit und Wohlstand geprägt waren. Mit der zwanzigsten Wiederkehr des Tags der deutschen Einheit besteht aber auch Gelegenheit, eines weiteren Schlüsselereignisses in der Geschichte unserer Nation zu gedenken: Die Länder im einstigen Machtbereich der kommunistischen SED-Diktatur traten am 3. Oktober 1990 dem Grundgesetz bei. Damit wurde ein Prozess abgeschlossen, der mit der friedlichen Revolution der Bevölkerung in der DDR und dem Fall der Mauer im Herbst 1989 begonnen hatte. Auch hieran und an die in den Jahren nach der Wiederherstellung der deutschen Einheit erfolgte Aufbauleistung wird mit Selbstbewusstsein und Stolz zu erinnern sein. Die politischen Gedenktage von 2009 und 2010 fordern außerdem dazu auf, auch auf die bereits vor Gründung der Bundesrepublik angebahnte Wirtschaftsordnung der Sozialen Marktwirtschaft hinzuweisen, als deren Geburtsstunde die Währungsreform von 1948 gilt.

Zu den Grundlagen der Bundesrepublik zählt auch der im Grundgesetz festgeschriebene Föderalismus. Seine Ausgestaltung und vor allem auch die aktive Nutzung seiner Mitwirkungsmöglichkeiten gelten seit jeher  als ein besonderes Anliegen des Freistaats Bayern. Der Bayerische Landtag, der dem Grundgesetz in seiner damaligen Form wegen des Wunsches nach einer noch stärkeren Betonung bundesstaatlicher Strukturen nicht zugestimmt hat, beschloss am 19. und 20. Mai 1949 die Rechtsverbindlichkeit des Grundgesetzes für Bayern, sobald zwei Drittel der Länder das Grundgesetz annähmen. In der Folge hat sich gerade Bayern in besonderem Maße um die Verwirklichung der im Grundgesetz verankerten Werte und Zielsetzungen bemüht.

Die Gedenktage von 2009 und 2010 sollten nicht nur Anlass für historischen Rückblick sein, sondern von den bayerischen Schulen vor allem auch genutzt werden, um den hohen Wert demokratischer Rechtsstaatlichkeit, sozialen Friedens und wirtschaftlichen Wohlstands allen Schülerinnen und Schülern der bayerischen Schulen bewusst zu machen: Sie sind aufgerufen, die 1949 geschaffenen und seit 1989/90 für ganz Deutschland gültigen Grundlagen unseres Gemeinwesens nicht nur als bequeme Selbstverständlichkeit zur Kenntnis zu nehmen, sondern mit Interesse und Engagement auszugestalten. Dies schließt die Aufgabe ein, die Erinnerung an die Verbrechen der NS- und der SED-Diktatur wachzuhalten und simplifizierten Darstellungen bzw. Mythen oder gar Gewalttaten von links- und rechtsextremistischen Gruppierungen entschlossen entgegenzutreten.

Die Gedenktage sollen deshalb in den Jahren 2009 und 2010 an allen bayerischen Schulen besondere Beachtung erfahren, nicht nur im Rahmen des lehrplanmäßigen Unterrichts, sondern auch in schulischen Veranstaltungen. Bei Klassenfahrten sollen nach Möglichkeit auch solche außerschulischen Lernorte aufgesucht werden, die an die Entstehung des Grundgesetzes sowie die deutsche Teilung und ihre Überwindung erinnern.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

Ausschreibung von Schulratsstellen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom  3. Dezember 2008

Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.125 789

 

Die Stelle des Schulrats (fachlicher Leiter) bei den Staatlichen Schulämtern im Landkreis Unterallgäu und in der Stadt Memmingen wird zur Bewerbung für Beamte/Beamtinnen aus der Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG) ausgeschrieben.

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach § 1 der Verordnung vom 11. Mai 1983 (GVBl S. 385), geändert durch Verordnung vom 30. April 2003 (GVBl S. 349) - mindestens vierjährige Bewährung grundsätzlich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder höher - erfüllen.

Den Gesuchen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) die Bewerbung gilt.

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Eine Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeit besteht nicht.

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Schwaben veröffentlicht.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

 

 

 

 

 

 

*

 

 

 

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 3. Dezember 2008

Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.125 790

 

Die Stelle des Schulrats (fachlicher Leiter) beim Staatlichen Schulamt im Landkreis München wird zur Bewerbung für Beamte/Beamtinnen aus der Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG) ausgeschrieben.

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach § 1 der Verordnung vom 11. Mai 1983 (GVBl S. 385), geändert durch Verordnung vom 30. April 2003 (GVBl S. 349) - mindestens vierjährige Bewährung grundsätzlich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder höher - erfüllen.

Den Gesuchen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) die Bewerbung gilt.

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Eine Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeit besteht nicht.

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

 

 

 

 

 

*

 

 

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums

für Unterricht und Kultus

 

vom 3. Dezember 2008

Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.131 127

 

Die Stelle des Schulrats (fachlicher Leiter) beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Bad Kissingen wird zur Bewerbung für Beamte/Beamtinnen aus der Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG) ausgeschrieben.

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach § 1 der Verordnung vom 11. Mai 1983 (GVBl S. 385), geändert durch Verordnung vom 30. April 2003 (GVBl S. 349) - mindestens vierjährige Bewährung grundsätzlich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder höher - erfüllen.

Den Gesuchen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) die Bewerbung gilt.

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Eine Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeit besteht nicht.

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken veröffentlicht.

 

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

 

 

 

 

 

*

 

 

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums

für Unterricht und Kultus

 

vom 3. Dezember 2008

Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.131 128

 

Die Stelle des Schulrats (fachlicher Leiter) bei den Staatlichen Schulämtern im Landkreis und in der Stadt Regensburg wird zur Bewerbung für Beamte/Beamtinnen aus der Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG) ausgeschrieben.

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach § 1 der Verordnung vom 11. Mai 1983 (GVBl S. 385), geändert durch Verordnung vom 30. April 2003 (GVBl S. 349) - mindestens vierjährige Bewährung grundsätzlich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder höher - erfüllen.

Den Gesuchen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) die Bewerbung gilt.

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Eine Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeit besteht nicht.

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung der Oberpfalz veröffentlicht.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

 

 

 

 

 

 

Änderung der Bekanntmachung zu
Kürzungen für die Abiturprüfung 2011 des
neunjährigen Gymnasiums  (G9)

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums

für Unterricht und Kultus

 

vom 4. Dezember 2008 Az.: VI.3-5 S 5500-6.118 342

 

Die Bekanntmachung zu Kürzungen für die Abiturprüfung 2011 des neunjährigen Gymnasiums  (G9) vom 9. September 2008 (KWMBeibl S. 170*, StAnz Nr. 41) wird wie folgt geändert:

1.     Die Tabelle „Latein (L1/L2)“ erhält folgende Fassung:

 



 

Latein(L1/L2)   

Grundkurs:

 

Jahrgangsstufe 12

– 12/1             Texte zu rechtlichen Fragen

                        Texte verschiedener literarischer Gattungen und Autoren, v. a. zur rechtlichen Stellung der Sklaven und zur Praxis des römischen Rechts, z. B. von Gaius, aus dem Zwölftafelgesetz und den Digesten

– 12/2             Horaz: Satiren

                        Ausgewählte Satiren1)

– 12/2             Catull

 

Jahrgangsstufe 13

– 13/1             Augustinus: De civitate Dei

                        Kritik am römischen Staat (z. B. 4,3-15; 19,21-22)

oder z. B. Thomas Morus: Utopia Überblick über das Werk; Ausgewählte Stellen, v. a. aus dem 2. Buch

 

Leistungskurs:

Durch die mit KMS vom 16. März 1993 Az.: VI/15-S 5400/16-8/40 606 mitgeteilte Absenkung der Stundenzahlen den Leistungskursen wurden Einschränkungen in den Fachlehrplänen vorgenommen. Diese sind in der KMBek vom 18. Juni 1993 (KWMBl I S. 419) bekannt gemacht worden und schließen verschiedene Ziele und Inhalte als Abitur­prüfungsstoff aus, die entsprechend auch in der unterrichtlichen Behandlung entfallen können. Einschließlich dieser im Folgenden noch einmal aufgeführten Kürzungen sind für die Lösung der Aufgaben im Leistungskursabitur Latein 2011 folgende Inhalte des Lehrplans nicht erforderlich:

 

Jahrgangsstufe 12

– 12/1

-     Augustinus: De civitate Dei – das römische Imperium aus christlicher Sicht;  Christentum und antike Geisteswelt

-     Die Auflösung der Republik im 1. Jh. v. Chr. und ihre Ursachen; Grundstrukturen des Prinzipats beziehungsweise der Provinzialverwaltung

-     Der Verlauf der römischen Expansion von der Mitte des 2. Jh. v. Chr. bis zum 2. Jh. nach Christus

-     Horaz: Epoden und Oden – Zeitgeschichte in der Dichtung

 

– 12/2

-     Tibull und Properz: eine Elegie

-     Lateinische Dichtung in Mittelalter und Neuzeit

      z. B. Carmina Burana; Überblick über den Codex der Carmina Burana, einige typische Gedichte

      z.B. Conrad Celtis, Jakob Balde, Einzelbeispiele satirisch-parodistischen Inhalts

-     Klassik und Nachklassik in der römischen Literatur

-     das Ideal des Maßes und der Harmonie in der Dichtung und der bildenden Kunst    

      der augusteischen Zeit: Gattungsmischungen bei Petron oder Seneca

 

Jahrgangsstufe 13

– 13/1

-      Einzelbeispiele zum römischen Recht

      Texte zur Entwicklung und Praxis des römischen Rechts, z. B. von Cato, Livius, Seneca, Plinius, Gaius und aus dem Corpus Iuris Civilis

-      Die Bedeutung und das Fortwirken des römischen Rechts; Grundbegriffe und Entwick­lung des römischen Rechts; die historisch-gesellschaftliche Bedingtheit der Rechts­kodifikation (Zwölftafelgesetz, Corpus Iuris Civilis); die Bedeutung des römischen Bürgerrechtes; das Fortwirken römischer Rechtsgrundsätze

-      Tacitus: Annales oder Agricola

1) Es soll nur eine Satire behandelt werden (in Auszügen, z. B. sat. 1,9; 2,6)


 

2.     Die Tabelle „Griechisch“ erhält folgende Fassung:

 

Griechisch

Grundkurs:

 

Jahrgangsstufe 12

– 12/1

-  Das „agonale Prinzip“ (z. B. Herodot)

Erfassen des Wettkampfs als Grundzug und Triebfeder gemeingriechischen Wesens

-  Harmonie-, Maß- und Ordnungsdenken (z. B. Platon)

Nachweisen dieses Denkens in vielen Bereichen des griechischen Lebens: Architektur, Kunst, Medizin, Ethik u. a.

 

Jahrgangsstufe 13

– 13/2         Aristoteles, Staat der Athener

 

Leistungskurs:

Durch die mit KMS vom 16. März 1993 Az.: VI/15-S 5400/16-8/40 606 mitgeteilte Absenkung der Stundenzahlen den Leistungskursen wurden Einschränkungen in den Fachlehrplänen vorgenommen. Diese sind in der KMBek vom 18. Juni 1993 (KWMBl I S. 421) bekannt gemacht worden und schließen verschiedene Ziele und Inhalte als Abitur­prüfungsstoff aus, die entsprechend auch in der unterrichtlichen Behandlung entfallen können. Einschließlich dieser im Folgenden noch einmal aufgeführten Kürzungen sind für die Lösung der Aufgaben im Leistungskursabitur Griechisch 2011 folgende Inhalte des Lehrplans nicht erforderlich bzw. sofern durch Anmerkung kenntlich gemacht in modifizierter Form umzusetzen:

 

Jahrgangsstufe 12

– 12/1

-  Ausgewählte Texte der griechischen Lyrik des 7. und 6. Jahrhunderts vor Chr.:

Theognis, Tyrtaios, Semonides, Solon1)

 

– 12/2

-  Ausgewählte Texte aus der griechischen Sophistik: Hippias, Thrasymachos, Lykophron

-  ausgewählte Stellen aus Platons Gorgias2)

-  Thukydides, Melierdialog: Lektüre der Kernstellen im Original; Arbeiten mit zweisprachigen Ausgaben; Einordnen des Textes in den Gesamtzusammenhang; Nachzeichnen des Gesprächsverlaufs

 

Jahrgangsstufe 13

– 13/1

-  ­­Platon, Kriton: Statarische und kursorische Lektüre; Einordnen in die historisch-politische Situation

-  Thukydides: Logos Epitaphios3)

-  Ausgewählte Texte von Stoikern und Epikureern

 

– 13/2

-  Herodot, sog. Verfassungsdebatte

-    Die Staatstheorie im Geschichtswerk des Polybios: Referat; statarische oder kursorische Lektüre

-  Aristoteles, Politik

1)  Solon, „Musenelgie“ (Frg. 1 D) kann entfallen.

2) Platon, „Gorgias“ soll neben der Originallektüre in verstärkter Übersetzungslektüre bzw. Lektüre

    zweisprachiger Texte behandelt werden.

3) Thukydides, „Logos Epitaphios“ soll neben der Originallektüre in verstärkter Übersetzungs­lektüre

    bzw. Lektüre zweisprachiger Texte behandelt werden.


 


K u f n e r

Ministerialdirigent


 

 

StAnz 2009 Nr. 2

 


Globalausschreibung der Kursangebote
des Pädagogischen Austauschdienstes 2009:
Romanisten in Italien und Spanien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums

für Unterricht und Kultus

 

vom 10. Dezember 2008

Az.: III.6-5 P 4160.8-6.133 020

 

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus macht wieder auf die Kursangebote des Pädagogischen Austauschdienstes in Italien und Spanien im Jahr 2009 aufmerksam.

Für die ggf. erforderliche Dienstbefreiung der Teilnehmer und Anerkennung als Lehrerfortbildungsmaßnahme sind die unmittelbaren Dienstvorgesetzten zuständig.

Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmer aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung können nicht gewährt werden.

Im Folgenden werden Informationen des Veranstalters (z.T. in gekürzter Form) wiedergegeben:

Der Pädagogische Austauschdienst bittet um Verständnis, dass die Kursangebote in Italien und Spanien nur in Form einer vorsorglichen Ausschreibung angeboten werden. Es handelt sich dabei um kulturvertraglich vereinbarte Maßnahmen, die sich alljährlich zu etwa gleichen Bedingungen und etwa gleichen Terminen wiederholen. Die Details der Veranstaltungen gehen erfahrungs­gemäß erst im Frühsommer ein, so dass eine präzise Ausschreibung dann nicht mehr möglich wäre.

Bewerbungsvoraussetzungen:

-      Lehrkräfte mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung nach dem 2. Staatsexamen

-      Gute Sprachkenntnisse des Ziellandes

-      Frühestens zwei Jahre nach Teilnahme an einem Stipendium im Zielland kann erneut ein Antrag gestellt werden.

Kurse für Romanisten (vorsorgliche Ausschreibung):

a)    Fortbildungskurse für deutsche Italienischlehrkräfte in Italien (voraussichtlich Perugia), jeweils ca. 10 Plätze

Teilstipendium (Kurs- und Aufenthaltskosten werden gezahlt, Reisekosten gehen zu Lasten der Teilnehmer)

Voraussichtliches Thema:  Civiltà italiana

Voraussichtlicher Termin:   Ende Juli / Anfang August

 

 

 

Voraussichtliches Thema:  Linguistica e didattica dell’italiano

Voraussichtlicher Termin:   Ende Juli / Anfang August

Bewerbungsschluss über den Dienstweg beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus: 17. April 2009.

b)     Fortbildungskurse für deutsche Spanischlehrkräfte in Spanien

Finanzierung:

-      Kurs- und Aufenthaltskosten werden i.d.R. bezahlt (Voll- oder Teilstipendium),

-      Reisekosten müssen bei allen Kursen von den Teilnehmern selbst getragen werden

Ausgehend von den letztjährigen Daten:

 

evtl. Plätze

Voraussichtlicher Termin ca.

Voraus-

sichtliches Thema

Zielgruppe

Voraussichtliche Finanzierung:
VS – Vollstipendium

2

4. bis 14.

August

„Curso superior de metodología de la enseñanza del español“

Profesores

de español

VS

4

18. bis 29.

August

„Curso superior de metodología de la enseñanza del español“

Profesores de español

VS

 

Bewerbungsschluss über den Dienstweg beim Staatsministerium: 20. März 2009

Die aktuellen Kursdaten sind erfahrungsgemäß bis Ende März 2009 unter

www.mepsyd.es/exterior/al/al/stipendien/stipendien/shtml einzusehen.

Bewerbungsunterlagen können unter Angabe des betreffenden Kurses schriftlich oder per E-Mail angefordert werden:

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Referat III.6

80327 München

markus.wenninger@stmuk.bayern.de

oder direkt unter: www.kmk-pad.org

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

 

 

Ausschreibung einer Stelle für einen Ständigen Vertreter an einer staatlichen beruflichen Schule

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 10. Dezember 2008

Az.: VII.2-5 P 9001.1-7.120 247

 

Die Stelle des Ständigen Vertreters / der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist an folgender Schule mit sofortiger Wirkung zu besetzen:

Staatliche Berufsschule I und Staatliche Fachschule für Elektrotechnik Straubing

Die Berufsschule I mit gewerblicher Ausbildungsrichtung besuchen derzeit 1.713 Teilzeitschüler und 52 Vollzeitschüler. Sie ist mit der Fachschule für Elektrotechnik organisatorisch verbunden. Die Fachschule besuchen derzeit 58 Vollzeitschüler.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

Für die Besetzung der Stelle kommen vorrangig staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen Erfahrungen in einer Funktion besitzen. Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen wird ergänzend verwiesen.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

Die Stelle des Ständigen Schulleiterstellvertreters / der Ständigen Schulleiterstellvertreterin kann auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber bzw. die künftige Funktionsinhaberin ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber / die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über den Schulleiter / die Schulleiterin an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen

 

a)     Von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers / der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine aktuelle Leistungsfeststellung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber / die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

b)    gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

c)     von der Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

d)    ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

Ausschreibung von Stellen
für einen Ständigen Vertreter
und einen Weiteren Ständigen Vertreter
des Schulleiters
an staatlichen beruflichen Schulen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums

für Unterricht und Kultus

 

vom 22. Dezember 2008

Az.: VII.2-5 P 9001.1-7.132 965

 

1.     Die Stelle des Ständigen Vertreters / der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist mit sofortiger Wirkung an folgender Schule zu besetzen.

Staatliche Berufsschule III Bamberg

An der Berufsschule III werden Klassen aus den Berufsfeldern Wirtschaft und Verwaltung sowie Gesundheit geführt. Die Schule besuchen im Schuljahr 2008/2009 2.043 Teilzeitschüler.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

2.     Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters / der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist mit Wirkung vom 1. August 2009 an folgender Schule zu besetzen:

Staatliche Berufsschule Kaufbeuren und Staatliche Berufsfachschulen für Hauswirtschaft und für Kinderpflege

Die Berufsschule mit gewerblicher und kaufmännischer Ausbildungsrichtung besuchen derzeit 2.231 Teilzeitschüler und 23 Vollzeitschüler, die Berufsfachschule für Hauswirtschaft 77 Schüler, die Berufsfachschule für Kinderpflege 72 Schüler. Der Weitere Ständige Vertreter / die Weitere Ständige Vertreterin des Schulleiters wird für die Berufsfachschulen zuständig sein und sollte über eine Lehramtsbefähigung verfügen, die einen Unterrichtseinsatz im fachlichen Unterricht an den Berufsfachschulen ermöglicht.

Die Stelle ist  in Besoldungsgruppe  A 15 ausgebracht.

Für die Besetzung der Stellen kommen vorrangig staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen nachweisen.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

Die Stelle des Ständigen Schulleiterstellvertreters / der Ständigen Schulleiterstellvertreterin und des Weiteren Ständigen Schulleiterstellvertreters / der Weiteren Ständigen Schulleiterstellvertreterin kann auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber / die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen

a)     vom Schulleiter, der die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers / der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine aktuelle Leistungsfeststellung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber / die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

b)    gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

c)     von der Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

d)    ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Fernstudium „Katholische Religionslehre“
für Lehrer/-innen an Grund-schulen/Hauptschulen/Förderschulen in Bayern


Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums

für Unterricht und Kultus

 

vom 23. Dezember 2008

Az.: IV.3-5 P 7160.1-4.130 966

 

Das Fernstudium wendet sich an Lehrkräfte an Grund-, Haupt- und Förderschulen in Bayern, die die vorläufige Kirchliche Unterrichtserlaubnis für „Katholische Religionslehre“ bzw. später die Missio Canonica erlangen wollen. Das Fernstudium entspricht  dem Niveau des Studiums eines Unterrichtsfaches im Lehramtsstudium für Grund-, Haupt- oder Förderschulen.

Als fachliche Zulassungsvoraussetzung gilt die bestandene Zweite Lehramtsprüfung.

Zulassungsbedingung ist ein bescheinigtes Gespräch mit der diözesanen Schulabteilung zur Klärung der Voraussetzungen und der Zulassung.

Die Zulassung wird durch die diözesane Schulabteilung erteilt.

Das Fernstudium beinhaltet folgende Elemente:

-      Erarbeitung von 24 Lehrbriefen im privaten Selbststudium

-      Teilnahme an einem Studientag zur Einführung

-      Teilnahme an einer Studienwoche

-      fünf bis zehn Hospitationsstunden im Religionsunterricht

-      Mündliche Abschlussprüfung

-      Ggf. Teilnahme an einem diözesanen Gesprächskreis.

Kursbeginn ist der 1. April 2009, die Dauer beträgt 15 Monate.

Anmeldeschluss bei der diözesanen Schulabteilung ist der 31. Januar 2009.

Weitere Informationen stehen unter
theologie@fernkurs-wuerzburg.de
bzw. unter www.fernkurs-wuerzburg.de zur Verfügung.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Hinweis

 

Jahresprogramm 2008/2009 des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung

 

Das Jahresprogramm 2008/2009 des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung wurde mit Schreiben des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 19. November 2008 Az.: III.4-5 S 4023-6.122 041 genehmigt.

 

Das Jahresprogramm ist im Internetangebot des Staatsinstituts (www.isb.bayern.de) abrufbar.

 

 

 

 

 

Offene Stellen

 

Ausschreibung von Stellen im Auslandsschuldienst

 

Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:

- Zweitausschreibung -

Deutsche Schule Djidda, Saudi Arabien

Besetzungsdatum:              1. August 2009

Bewerbungsende:               31. Januar 2009

Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 10

Schülerzahl: 58

Abschlüsse der Sekundarstufe I

Lehrbefähigung der Sek.I oder der Sekundarstufe I und II

BesGr. A 14 / A 15  bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L, Tarifgebiet Ost in den fünf neuen Bundesländern

Gute Englischkenntnisse sind erforderlich

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg an das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) - zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig und unmittelbar an das im Kultusministerium des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. VI.6, zu senden.

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens  und eines Lebenslaufs an die ZfA (als  Vorabinformation) wird gebeten.

Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung). Eine Vermittlung ist nur möglich, wenn ein Versorgungszuschlag nicht erhoben wird.

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs- / Vergütungsgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Vergütungsgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Bestätigung und Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungsgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungsgruppe erforderlich.

Bitte beachten Sie im Einzelnen die gültigen Verfahrenswege und Bewerbungsmodalitäten Ihres Bundeslandes.

 

 

 

 

 

*

 

 

 

 

 

Ausschreibung von Stellen im Auslandsschuldienst

 

 

Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:

Deutsche Internationale Schule Johannesburg, Südafrika

Besetzungsdatum:              1. August 2009

Bewerbungsende:               31. Januar 2009

 

Integrierte Begegnungsschule mit bikulturellem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 13 (ab 2010: 1 bis 12)

Schülerzahl: 881

Hochschulreifeprüfung / kombinierter Abschluss Deutsche Internationale Abiturprüfung und Abschluss nach Landesrecht

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Sekundarabschluss des Landes

Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I und II

BesGr. A 15 / A 16  bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L, Tarifgebiet Ost in den fünf neuen Bundesländern

Sehr gute Englischkenntnisse sind erforderlich

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg an das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen - zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig und unmittelbar an das im Kultusministerium zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat VI.6, zu senden.

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs an die Zentralstelle (als Vorabinformation) wird gebeten.

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs- / Vergütungsgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Vergütungsgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Bestätigung und Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungsgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungsgruppe erforderlich.

Drittbewerbungen werden nicht berücksichtigt.

 

Deutsch-Peruanische Schule „Beata Imelda“ - Zweitausschreibung

Besetzungsdatum:              1. August 2009

Bewerbungsende:               31. Januar 2009

Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht

Klassenstufen: 1 bis 11

Schülerzahl: 500

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Sekundarabschluss des Landes

Teilnahme am Modellversuch zum gemischtsprachigen Baccalaureat geplant

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 14 / A 15  bzw. die entsprechenden Tarifgruppen für den öffentlichen Dienst der Neuen Bundesländer

Gute Spanischkenntnisse sowie eine der folgenden Lehrbefähigungen,

Deutsch und / oder eine moderne Fremdsprache bzw. Geschichte oder Biologie, sind erforderlich. Eine positive Einstellung dem katholischen Glauben gegenüber ist wünschenswert

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg an das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen - zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig und unmittelbar an das im Kultusministerium zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat VI.6,  zu senden.

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs an die Zentralstelle (als Vorabinformation) wird gebeten.

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs- / Vergütungsgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Vergütungsgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Bestätigung und Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungsgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungsgruppe erforderlich.

Drittbewerbungen sind möglich.

 

Die folgende Stelle als Fachberaterin / Koordinatorin bzw. Fachberater / Koordinator in Washington, USA, ist zu besetzen:


 

 


Qualifikation:

(z.B.: Grundschule, Sekundarstufe II, Erzieher / -in)

1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II und die Lehrbefähigung in den Fächern Deutsch und / oder einer modernen Fremdsprache

 

Bewerbungsfrist:

15. Februar 2009

Arbeitsbeginn:

18. August 2009

Anforderungsprofil:

-         1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II  und Lehrbefähigung in den Fächern Deutsch und / oder einer modernen Fremdsprache

-         mehrjährige fundierte Schulverwaltungserfahrung  vorzugsweise mit Bezug zum Auslandsschulwesen

-         mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland, die den Bewerber / die Bewerberin befähigen, ein umfangreiches Programm zu planen, zu organisieren und umzusetzen

-         sehr gute Kenntnisse und Erfahrungen aus dem Bereich der deutschen Außenkultur- und Bildungspolitik (AKBP)

-         ausgewiesene Erfahrungen in der Arbeit mit Gremien und in der Projektarbeit

-         profunde Kenntnisse in der inhaltlichen Gestaltung und Organisation von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen

-         Kooperationsfähigkeit in der Arbeit mit deutschen Dienststellen und Mittlerorganisationen

-         professionelle PC-Kenntnisse (MS Office) und Erfahrungen in der Gestaltung von Web-Seiten 

-         sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache

-         Verhandlungsgeschick im Umgang mit den US-amerikanischen Stellen

-         Beamter / -in auf Lebenszeit im Schuldienst (oder unbefristet angestellte Lehrkräfte aus den neuen Bundesländern)

-         Belastbarkeit

 

Tätigkeitsprofil:

Zu den Aufgaben der / des Fachberaterin / Koordinatorin  /// Fachberaters / Koordinators gehört:

-         Koordination der ZfA-Projekte zur Förderung der deutschen Sprache im Zusammenhang mit der Partnerschulinitiative des Auswärtigen Amtes

-         Konzeptionelle Beiträge zur Deutschförderung in den USA

-         Erstellung eines Jahresberichtes zur Deutschförderung in den USA

-         Konzeptionierung und Umsetzung (nach Vorgabe) der Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Partnerschulinitiative

-         Beratung und Betreuung der deutschen Sprachschulen sowie der staatlichen Schulen mit einem Deutschprogramm,

-         Organisation der Prüfungen des Deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz

-         enge Zusammenarbeit mit US-amerikanischen Schulbehörden bei der Konzeption bilingualer Unterrichtsprogramme,

-         intensive Kontaktpflege zu Lehrer- und Sprachschulverbänden und Mittlerorganisationen.

-         Zusammenarbeit mit Mittlern (DAAD, GI, PAD u.ä.) im Rahmen der StADaF

 

 

Ansprechpartner:

Cornelia.Last-Wyka@bva.bund.de

Tel.: 02 21-7 58-14 41 oder 02 28 99-3 58-14 41

Besondere Hinweise:

Das Bewerberprofil soll grundsätzlich eine sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.

 

 

 

 

 

 

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Ausschreibung einer Stelle eines akademischen Rates / einer akademischen Rätin

an der Universität Würzburg;

Fachbereich Geographie

 

Im Bereich der Didaktik der Geographie des Geographischen Instituts der Universität Würzburg ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle in der Laufbahn der

Akademischen Rätinnen / Akademischen Räte (BesGr. A 13 bis A 15)

mit der Funktion einer Lehrkraft für besondere Aufgaben

zu besetzen.

Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium und die Befähigung für ein Lehramt. Ferner soll eine mindestens dreijährige Tätigkeit an einer Schule oder vergleichbaren pädagogischen Einrichtung nach Erwerb der Befähigung für das Lehramt nachgewiesen werden. Promotion ist erwünscht.

Die Bewerberin / der Bewerber soll die Lehre im Bereich der Didaktik der Geographie abdecken und bei der Betreuung des Studienhauses Geographie am Bauersberg mitwirken. Dabei fallen insbesondere folgende Aufgaben an:

-         Lehre im Umfang von 18 Semesterwochenstunden

-         Betreuung fachdidaktischer Praktika

-         Mitwirkung bei der Profilbildung der Würzburger Geographiedidaktik

-         Betreuung von Zulassungsarbeiten und Mitwirkung beim Staatsexamen.

Die Bewerberin / der Bewerber darf zum Zeitpunkt der Einstellung das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Schwerbehinderte Bewerberinnen oder Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

Bewerberinnen oder Bewerber, die entsprechend qualifiziert sind, werden gebeten, aussagekräftige Unterlagen (Lichtbild, unterschriebener Lebenslauf, Schulabschlusszeugnisse, Zeugnisse über akademische Prüfungen, Schriftenverzeichnis, Verzeichnis der Lehrveranstaltungen, Nachweis über Erfahrungen in universitären Lehrveranstaltungen) bis zum 31. Januar 2009 beim Geschäftsführenden Vorstand des Instituts für Geographie der Universität Würzburg, Herrn Universitätsprofessor Dr. Roland Baumhauer, Am Hubland, 97074 Würzburg, einzureichen.

 

 

 

 

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Maria-Ward Mädchenrealschule Eichstätt

der Diözese Eichstätt

 

An der Maria-Ward Mädchenrealschule Eichstätt der Diözese Eichstätt ist zum 1. September 2009 die Stelle der / des

Schulleiterin / Schulleiters

neu zu besetzen.

An der sechsstufigen Schule unterrichten derzeit 64 Lehrkräfte insgesamt 845 Schülerinnen in 29 Klassen. An der Schule sind die Wahlpflichtgruppen I, II und III (III a: Französisch; III b: Kunst) eingerichtet.

Der Schulträger beabsichtigt im Kloster Rebdorf ein schulisches Zentrum gemeinsam mit der Knabenrealschule Rebdorf der Diözese Eichstätt zu errichten, wobei beide Schulen als selbständige Einheiten erhalten bleiben sollen. Einbezogen in dieses Vorhaben ist die Einrichtung eines Realschulzuges in der gebunden ganztägigen Form, der koedukativ aufgebaut und pädagogisch am Marchtaler Plan ausgerichtet sein soll.

Gesucht wird daher eine verantwortungsbewusste, fachlich und pädagogisch qualifizierte Führungspersönlichkeit mit der Lehrbefähigung für Realschulen in Bayern. Erfahrungen in der Schulentwicklung und -verwaltung sind erwünscht. Insbesondere wird eine pädagogische Profilierung und im Idealfall Erfahrung mit dem Konzept des Marchtaler Plans und / oder anderen einer Katholischen Schule angemessenen reformpädagogischen Ansätzen erwartet. Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist grundsätzlich möglich.

Die Identifikation mit den Werten und Grundsätzen der katholischen Kirche sowie die Beteiligung am kirchlichen Leben sind für die Stelle Voraussetzung. Es wird erwartet, dass die Schulleiterin / der Schulleiter mit dem Kollegium der Schule, den Eltern und dem Träger vertrauensvoll zusammenarbeitet. Sie / Er soll für zeitgemäße pädagogische Konzepte und eine zielstrebige Schulentwicklung aufgeschlossen sein, diese im o.g. Sinn in der gesamten Schule weiterführend implementieren und in der Tätigkeit an einer katholischen Schule eine besondere Aufgabe sehen. Die Wahl der Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Nähe setzen wir voraus.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

Die Vergütung erfolgt entsprechend dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen ABD Teil A nach Besoldungsgruppe A 15.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis zum 6. Februar 2009 an das Katholische Schulwerk in Bayern, Adolf-Kolping-Straße 4, 80336 München, Tel. 0 89/5 55-2 66 zu richten.

 

 

 

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Ausschreibung einer Stelle einer Schulleiterin / eines Schulleiters an der Maria-Ward-Fachakademie für Sozialpädagogik Eichstätt der Diözese Eichstätt

 

Das Katholische Schulwerk in Bayern – Körperschaft des öffentlichen Rechts - hat im Auftrag der Diözese Eichstätt zum 1. September 2009 die Stelle einer / eines

Schulleiterin / Schulleiters

an der Maria-Ward-Fachakademie für Sozialpädagogik Eichstätt der Diözese Eichstätt zu besetzen.

An der zweizügigen Maria-Ward-Fachakademie unterrichten derzeit 22 Lehrkräfte insgesamt 245 Studierende (incl. Erzieher- und Berufspraktikantinnen) im Sozialpädagogischen Seminar, 1. und 2. Studienjahr und Berufspraktikum.

Die Stellenausschreibung richtet sich an pädagogisch engagierte und verantwortungsbewusste Lehrkräfte, die die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen in der Fachrichtung Sozialpädagogik oder eine entsprechende Qualifikation besitzen. Darüber hinaus werden sehr gute Führungseigenschaften und herausragende organisatorische Fähigkeiten, soziale Kompetenz, Eigeninitiative und Verhandlungsgeschick sowie die Fähigkeit zu selbständiger und teamorientierter Zusammenarbeit erwartet. Erfahrungen in der Schulverwaltung bzw. in entsprechenden Funktionen wären vorteilhaft.

Die Identifikation mit den Werten und Grundsätzen der katholischen Kirche sowie die persönliche Beteiligung am kirchlichen Leben sind für die Übernahme der Stelle Voraussetzung.

Das Katholische Schulwerk erwartet, dass die Schulleiterin / der Schulleiter mit der Stellvertretung, mit dem Kollegium der Schule, den Studierenden bzw. Praktikantinnen, den Praxisstellen und der Diözese Eichstätt als Träger vertrauensvoll zusammenarbeitet. Sie / Er soll für zeitgemäße pädagogische Konzepte und eine zielstrebige Schulentwicklung aufgeschlossen, der Erzieherinnenausbildung und ihren Perspektiven wertschätzend verbunden sein und in der verantwortlichen Tätigkeit an einer katholischen Schule eine besondere Aufgabe sehen. Die Wohnung soll am Schulort selbst oder in unmittelbarer Nähe genommen werden.

Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen. Bei entsprechenden Voraussetzungen ist eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst grundsätzlich möglich.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

Die Vergütung erfolgt entsprechend dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen ABD Teil A nach Besoldungsgruppe A 15.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis zum 6. Februar 2009 an das Katholische Schulwerk in Bayern, Adolf-Kolping-Str. 4, 80336 München, Tel. 0 89/5 55-2 66 zu richten.

 

 

 

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Maristenkolleg Mindelheim

Gymnasium des Schulwerks der Diözese Augsburg

 

Am o.g. Gymnasium ist zum 1. August 2009 die Stelle der / des

Schulleiterin / Schulleiters

neu zu besetzen.

Das Maristenkolleg Mindelheim - Gymnasium - führt einen sprachlichen, einen naturwissenschaftlich-technologischen und einen wirtschaftswissenschaftlichen Zweig. An der Schule unterrichten derzeit 84 Lehrkräfte 988 Schülerinnen und Schüler in 33 Klassen der Jahrgangsstufen 5 bis 11 sowie 236 Kollegiatinnen und Kollegiaten.

Gesucht wird eine verantwortungsbewusste, fachlich und pädagogisch qualifizierte Führungspersönlichkeit mit der Lehrbefähigung für Gymnasien in Bayern. Erfahrungen in der Schulverwaltung bzw. in entsprechenden Funktionen wären vorteilhaft. Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist für Beamte der Besoldungsgruppe A 15 und A 16 grundsätzlich möglich.

Die Identifikation mit den Werten der katholischen Kirche und die Beteiligung am kirchlichen Leben sind für diese Stelle Voraussetzung. Es wird erwartet, dass die Schulleiterin / der Schulleiter mit dem Kollegium der Schule, den Eltern, dem Träger und den Maristen-Schulbrüder (FMS) vertrauensvoll zusammenarbeitet. Sie / Er soll für zeitgemäße pädagogische Konzepte aufgeschlossen sein, in der Tätigkeit an einer katholischen Schule eine besondere Aufgabe sehen und die Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Nähe nehmen.

Die Vergütung richtet sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayer. (Erz-)Diözesen (ABD). Die Stelle in Mindelheim ist in Besoldungsgruppe A16 ausgebracht.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum 27. Februar 2009 an das Schulwerk der Diözese Augsburg, Postfach 11 05 80, 86030 Augsburg, erbeten.

Telefonische Rückfragen sind möglich unter

08 21/31 66-7 62.