Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien

für Unterricht und Kultus

und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 


Nummer 2*                       Ausgegeben in München am 16. Februar 2009                     Jahrgang 2009

 


Inhalt

 

 

 

 

Zweite Staatsprüfung 2010  für das Lehramt an Sonderschulen  nach der Lehramtsprüfungsordnung II

 

Ausschreibungen von Schulratsstellen

 

Parlamentsseminare 2009  der Bayerischen Landeszentrale  für politische Bildungsarbeit

 

Ausschreibung von Stellen für einen Schulleiter,  Ständigen Vertreter des Schulleiters und einen  Weiteren Ständigen Vertreter des Schulleiters  an staatlichen beruflichen Schulen

 

Ausschreibung einer Referentenstelle  an der Regierung der Oberpfalz

 

Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle  an der Regierung von Oberfranken

 

Ausschreibung von Referentenstellen  an der Regierung von Oberfranken

 

Fortbildungsveranstaltungen  Medieneinsatz im Unterricht  für Seminarlehrkräfte in Oberbayern

 

Anstellungsprüfung (II. Lehramtsprüfung) 2010 der Fachlehrer

 

Besetzung von Stellen  des Ständigen Stellvertreters  im Bereich der staatlichen Gymnasien

 

Besetzung von Direktorenstellen im Bereich  der staatlichen Gymnasien

 

Besetzung von Stellen  eines Mitarbeiters / einer Mitarbeiterin  in der Leitung eines Gymnasiums

 

Besetzung der Stelle  des Ministerialbeauftragten  für die Gymnasien in der Oberpfalz

 

Fortbildungsveranstaltung  für katholische Religionslehrer an Gymnasien  im Bereich der Erzdiözese Bamberg

 

Hinweis

 

Offene Stellen

 

 

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Zweite Staatsprüfung 2010
 für das Lehramt an Sonderschulen
 nach der Lehramtsprüfungsordnung II

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 30. Dezember 2008 Az.: IV.7-5 S 8154-4.135 056

 

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus führt die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen 2010 für diejenigen Studienreferendare durch, die im September 2008 in den Vorbereitungsdienst eingetreten sind. Die Prüfung wird nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung II – LPO II) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Oktober 2004 (GVBl S. 428, BayRS 2038-3-4-8-11-UK) durchgeführt.

 

Hierzu wird bekanntgegeben:

 

1.        Die im Einzelnen zu erbringenden Prüfungsleistungen nach der Lehramtsprüfungsordnung II werden an den jeweiligen Einsatzschulen der Prüfungsteilnehmer (Prüfungslehrproben) und an von den Regierungen im Einzelnen zu bestimmenden Prüfungsorten (jeweils Kolloquium und mündliche Prüfung) abgenommen.

2.        Zur Prüfung wird zugelassen, wer die Voraussetzungen nach § 16 LPO II erfüllt.

3.        Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:

-         die Prüfungslehrproben in der Zeit vom 8. Februar bis 22. Mai 2010,

-         das Kolloquium in der Zeit vom 12. bis 23. April 2010,

-         die mündlichen Prüfungen in der Zeit vom 10. bis 21. Mai 2010.

 

        In begründeten Fällen, wie z.B. nach § 12 LPO II, kann das Prüfungsamt bei den Regierungen genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.

 

4.        Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Fristen und Termine zu beachten.

 

5.        Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im September 2008 begonnen haben und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes bis spätestens 15. Januar 2010 ablegen, können, soweit sie die Lehrbefähigung im Erweiterungsfach anstreben, die Zweite Staatsprüfung auch im Erweiterungsfach ablegen (§ 28 Abs. 1 LPO II). Die Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach ist zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen zu den unter Nummer 3 Spiegelstriche 1 (Prüfungslehrproben) und 3 (mündliche Prüfungen) genannten Terminen abzulegen (§ 28 Abs. 2 LPO II).

Die Studienreferendare haben dem örtlichen Prüfungsleiter an der jeweils zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert unverzüglich mitzuteilen.

 

6.        Zur Zweiten Staatsprüfung 2010 können auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2009 abgelegt und bestanden haben, diese jedoch zum Zweck der Notenverbesserung nach § 11 LPO II wiederholen wollen.

6.1     Die Meldung nach § 16 Abs. 2 LPO II zur Wiederholung der Prüfung hat spätestens zu erfolgen

-         falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: bis zum 1. Juli 2009,

-         falls die bei der Erstablegung der Prüfung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses.

 

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Prüfungsamt bei der jeweils zuständigen Regierung zu richten.

 

6.2     Die Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholungsprüfung) zu den unter Nummer 3 und Nummer 4 (soweit die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird) genannten Terminen abzulegen.

7.        Gesuche von Schwerbehinderten (§ 2 Abs. 2 SGB IX) und Gleichgestellten (§ 2 Abs. 3 SGB IX) um Gewährung von Nachteilsausgleich entsprechend § 38 der Allgemeinen Prüfungsordnung sind mit den einschlägigen Nachweisen gleichzeitig mit der Meldung zur Prüfung einzureichen.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

StAnz 2009 Nr. 3

 

 

 

 

Ausschreibungen von Schulratsstellen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 9. Januar 2009 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.344

 

Die Stelle des Schulrats (fachlicher Leiter) beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Altötting wird zur Bewerbung für Beamte/Beamtinnen aus der Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG) ausgeschrieben.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach § 1 der Verordnung vom 11. Mai 1983 (GVBl S. 385), geändert durch Verordnung vom 30. April 2003 (GVBl S. 349) - mindestens vierjährige Bewährung grundsätzlich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder höher - erfüllen.

 

Den Gesuchen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) die Bewerbung gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Eine Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeit besteht nicht.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.

 

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

*

 

 

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 9. Januar 2009 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.345

 

Die Stelle des Schulrats (fachlicher Leiter) beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Forchheim wird zur Bewerbung für Beamte/Beamtinnen aus der Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG) ausgeschrieben.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach § 1 der Verordnung vom 11. Mai 1983 (GVBl S. 385), geändert durch Verordnung vom 30. April 2003 (GVBl S. 349) - mindestens vierjährige Bewährung grundsätzlich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder höher - erfüllen.

 

Den Gesuchen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) die Bewerbung gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Eine Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeit besteht nicht.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberfranken veröffentlicht.

 

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

*

 

 

 

 

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 9. Januar 2009 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.346

 

Die Stelle des Schulrats (fachlicher Leiter) beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen wird zur Bewerbung für Beamte/Beamtinnen aus der Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG) ausgeschrieben.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach § 1 der Verordnung vom 11. Mai 1983 (GVBl S. 385), geändert durch Verordnung vom 30. April 2003 (GVBl S. 349) - mindestens vierjährige Bewährung grundsätzlich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder höher - erfüllen.

 

Den Gesuchen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) die Bewerbung gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Eine Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeit besteht nicht.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Mittelfranken veröffentlicht.

 

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Parlamentsseminare 2009
 der Bayerischen Landeszentrale
 für politische Bildungsarbeit

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 19. Januar 2009 Az.: III.6-P 4153-6.3201

 

Die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit führt im Jahr 2009 drei Parlamentsseminare für Lehrkräfte aller Fächer an folgenden Terminen durch:

 

106. Parlamentsseminar vom 3. bis 5. März 2009

107. Parlamentsseminar vom 30. Juni bis 2. Juli 2009

108. Parlamentsseminar vom 1. Dezember bis 3. Dezember 2009

 

Diese Seminare sollen

-         das Wissen der Lehrkräfte über das parlamentarische Regierungssystem vertiefen,

-         die Rolle der Länder – hier: des Freistaates Bayern – im Bundesstaat darstellen und

-         den Lehrkräften durch die Begegnung mit den beteiligten Personen und den Besuch der Institutionen einen unmittelbaren, persönlichen Eindruck von der Arbeit der parlamentarischen Gremien in Bayern vermitteln.

 

An jedem Seminar können insgesamt 25 Lehrkräfte aus Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen und Förderschulen in Bayern teilnehmen. Sollten mehr als 25 Bewerbungen vorliegen, werden Bewerbungen von Lehrkräften des gemeinschaftskundlichen Fachbereichs bevorzugt.

 

Die Anmeldung erfolgt beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Referat III.6 (z. Hd. Herrn OStR Wenninger), das die Teilnehmergruppe zusammenstellt und für den staatlichen Bereich Dienstbefreiung gewährt.

 

Gesuche um Teilnahme an einem bestimmten Seminar werden, wenn keine dienstlichen Gründe entgegenstehen, auf dem Dienstweg an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Referat III.6 (z. Hd. Herrn OStR Wenninger), weitergeleitet. Hierfür soll das vormalige Anmeldeformular für Kurse an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung verwendet werden, das im Internet unter www.alp.dillingen.de/lehrgaenge/infos/anmeldung1.pdf zur Verfügung steht.

 

Die Anmeldungen für die Parlamentsseminare sollen dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus spätestens sechs Wochen vor Seminarbeginn vorliegen, für das 106. Parlamentsseminar werden Bewerbungen bis zum 26. Februar 2009 entgegengenommen.

Weitere Informationen über den Seminarablauf und die Unterbringung sind dem Einladungsschreiben zu entnehmen, das die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit nach Ablauf des Anmeldetermins den Teilnehmerinnen und Teilnehmern übersendet.

 

Im Falle der Verhinderung aus unvorhersehbaren Gründen ist umgehend die Landeszentrale zu benachrichtigen (Tel.: 0 89/21 86 – 21 71 oder – 21 75), damit kurzfristig Ersatzteilnehmer benannt werden können.

 

Die Kosten der Übernachtung (Einzelzimmer), Verpflegung und die Fahrtkosten (höchstens einfache Fahrt Bahn AG 2. Klasse) trägt die Landeszentrale.

 

Anmeldungen, die unberücksichtigt bleiben mussten, erlöschen mit Seminarbeginn, so dass für die Teilnahme zu einem späteren Termin eine neue Anmeldung notwendig wird.

 

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

 

 

 

 

 

Ausschreibung von Stellen für einen Schulleiter,
 Ständigen Vertreter des Schulleiters und einen
 Weiteren Ständigen Vertreter des Schulleiters
 an staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 21. Januar 2009 Az.: VII.2-5 P 9001.1-7.157

 

1.        Die Stelle des Schulleiters / der Schulleiterin ist mit sofortiger Wirkung an folgender Schule zu besetzen.

 

Staatliche Berufsschule Nürnberger Land, Lauf a. d. Pegnitz und  Staatliche Berufsfachschule für Gastronomie

An der Berufsschule mit gewerblicher und kaufmännischer Ausbildungsrichtung werden im Schuljahr 2008 / 2009 1.561 Teilzeitschüler und 197 Vollzeitschüler unterrichtet. Die Berufsfachschule für Gastronomie besuchen derzeit 51 Schüler.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

2.        Die Stelle des Ständigen Vertreters / der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist mit sofortiger Wirkung an folgender Schule zu besetzen:

 

Staatliche Berufsschule I Straubing und Staatliche Fachschule für Elektrotechnik

Die Berufsschule I mit gewerblich-technischer Ausbildungsrichtung ist mit der Fachschule für Elektrotechnik organisatorisch verbunden. Die Berufsschule besitzt eine Außenstelle in Bogen. Die Berufsschule besuchen im Schuljahr 2008/2009 1.709 Teilzeitschüler und 51 Vollzeitschüler, die Fachschule 58 Vollzeitschüler.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

3.        Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters / der Weiteren Ständigen Vertreterin der Schulleiterin ist mit sofortiger Wirkung an folgender Schule zu besetzen:

 

Staatliche Wirtschaftsschule Bad Windsheim

Die zwei- und vierstufige Wirtschaftsschule besuchen im Schuljahr 2008/2009 etwa 360 Vollzeitschüler.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

Für die Besetzung der Stellen kommen vorrangig staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen nachweisen. Bewerber für die Stelle an der Wirtschaftsschule sollen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen nachweisen und über Erfahrungen mit der Wirtschaftsschule verfügen. Es kommen für die Wirtschaftsschule aber auch staatliche Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; für diese Lehrkräfte ist jedoch Unterrichtserfahrung an einer Wirtschaftsschule Voraussetzung.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

Die Stelle des Ständigen Schulleiterstellvertreters/der Ständigen Schulleiterstellvertreterin und des Weiteren Ständigen Schulleiterstellvertreters/der Weiteren Ständigen Schulleiterstellvertreterin kann auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden. Die Schulleiterstelle kann nicht in Teilzeit wahrgenommen werden.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen

 

a)       von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine aktuelle Leistungsfeststellung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

 

b)       gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)       von der Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

 

d)       ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

Ausschreibung einer Referentenstelle
 an der Regierung der Oberpfalz

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 21. Januar 2009 Az.: VII.7-5 P 9070-7.3032

 

Die Stelle einer Referentin/eines Referenten beim Sachgebiet 42.2 „Berufliche Schulen II - Gesundheit, Sozialwesen, Hauswirtschaft“ an der Regierung der Oberpfalz ist ab sofort neu zu besetzen. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist möglich.

 

Der Referentin/dem Referenten sind im Wesentlichen folgende Aufgaben zugeordnet:

 

1.        Schulaufsicht bzw. Mitwirkung bei der Schulaufsicht über berufliche Schulen, insbesondere über Wirtschaftsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen und Fachakademien unterschiedlicher Fachrichtungen

2.        Beratung der unter Nummer 1 genannten Schulen

 

3.        schulaufsichtliche Genehmigung des Lehrpersonals an beruflichen Schulen

 

4.        Durchführung und Bearbeitung statistischer Erhebungen an allen beruflichen Schulen

 

5.        fachliche Mitwirkung bei der finanziellen Förderung beruflicher Schulen

 

6.        Angelegenheiten des Telekollegs

 

Vorraussetzung für die Bewerbung sind sehr gute IT-Kenntnisse. Die Bewerberin/der Bewerber sollte außerdem über hohe Kooperationsbereitschaft und Freude an der Arbeit im Team verfügen. Im Rahmen der Beratungsaufgabe (Nr. 2) sind Erfahrungen in den Bereichen der Schulorganisation sowie der Planung und Durchführung von EU-Projekten von Vorteil.

 

Für die Besetzung der Stelle kommen nur Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit Erstfach Sozialpädagogik oder Wirtschaftswissenschaften in Betracht. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

 

Die Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung der Oberpfalz, Sachgebiet 42.2, einzureichen.

 

Die Regierung der Oberpfalz nimmt eine Vorauswahl vor. Sie leitet ihre Stellungnahme zu den eingegangenen Bewerbungen und das Ergebnis ihrer Vorauswahl zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Ministerium zur endgültigen Entscheidung zu.

 

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle
 an der Regierung von Oberfranken

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 23. Januar 2009 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.4286

 

Die Stelle des Leiters/der Leiterin des Sachgebiets 40.2 „Personal/Organisation“  an der Regierung von Oberfranken wird zur Bewerbung für Beamte und Beamtinnen aus der Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen ausgeschrieben. Hierfür steht derzeit eine Planstelle für Regierungsschuldirektoren der BesGr. A 15 zur Verfügung. Eine Beförderung in die BesGr. A 16 (Ltd. Regierungsschuldirektor) ist grundsätzlich möglich.

 

Der Bewerber/die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Schulaufsichtsdienst an einem Staatlichen Schulamt sowie über gute EDV-Kenntnisse verfügen.

 

Dem Sachgebiet 40.2 an der Regierung von Oberfranken obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:

 

-         Mitwirkung bei der Organisation der öffentlichen Volksschulen

-         Organisation und Beaufsichtigung des Unterrichtsbetriebs

-         Personalplanung und Personalzuweisung

-         Vorbereitung von Beförderungsentscheidungen

-         Datenverarbeitung in der Schulverwaltung

-         Statistiken zum Unterrichtsbereich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Eine Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeit besteht nicht.

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberfranken veröffentlicht.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

Ausschreibung von Referentenstellen
 an der Regierung von Oberfranken

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 23. Januar 2009 Az.: IV.7-5 P 8001.1.1-4.4287

 

Die Stelle eines Referenten/einer Referentin (Regierungsschuldirektor der BesGr. A 15) für das Sachgebiet 41 „Förderschulen“ an der Regierung von Oberfranken wird zur Bewerbung für Lehrer und Lehrerinnen mit der Ausbildung für das Lehramt an Sonderschulen ausgeschrieben. Es sollen sich vor allem Beamte/Beamtinnen bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Förderschulen nach § 2 der Verordnung vom 11. Mai 1983 (GVBI S. 385), geändert durch Verordnung vom 30. April 2003 (GVBI S. 349) - mindestens siebenjährige Erfahrung im Förderschuldienst, davon mindestens drei Jahre in einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 oder höher - erfüllen.

 

Die zu besetzende Stelle wird folgende Aufgaben umfassen:

 

-         Fachfragen des Förderschwerpunktes emotionale und soziale Entwicklung

-         Organisation, Beaufsichtigung und Weiterentwicklung der Schulen zur Erziehungshilfe, der Stütz- und Förderklassen in öffentlichen und privaten Förderschulen und der Schule für Kranke

-         Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe, der Heimaufsicht und der Psychiatrie

-         Erstellung von fachlichen Fortbildungskonzepten in den Handlungsfeldern der Trias emotionale und soziale Entwicklung, Lernen und Sprache

-         Weiterentwicklung des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes

-         Mitarbeit bei der Koordination der Klassenbildung einschließlich Personalplanung und Personaleinsatz

-         Fachliche Begleitung der ASD-Datenerhebung und der Einführung des neuen Programms ASV.

 

Erwartet und vorausgesetzt werden

 

-         umfassende Erfahrungen in der Schulleitung

-         Studium der Verhaltensgestörtenpädagogik und/oder mehrjährige Erfahrung im Bereich emotionale und soziale Entwicklung

-         Teamfähigkeit

-         gute EDV-Kenntnisse, sichere Anwenderkenntnis der aktuellen Schulverwaltungsprogramme.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Eine Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeit besteht nicht.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberfranken veröffentlicht.

 

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

Fortbildungsveranstaltungen
 Medieneinsatz im Unterricht
 für Seminarlehrkräfte in Oberbayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 26. Januar 2009 Az.: III.4-5 P 1360–5.613

 

Das Staatsministerium bietet in Zusammenarbeit mit dem FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht in Grünwald Fortbildungsveranstaltungen für oberbayerische Seminarlehrkräfte im Bereich der Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien zum Thema „Medieneinsatz im Unterricht“ an. Die Tagung wird von Referenten des FWU sowie Referenten aus dem Dienstbereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus durchgeführt.

 

Tagungsprogramm

 

9.00 Uhr bis 9.30 Uhr

Organisatorisches, Vorstellung von Aufgaben und Tätigkeitsfeldern des FWU

 

9.30 Uhr bis 11.00 Uhr

Didaktische und methodische Aspekte des Medieneinsatzes

Einsatz von digitalen Medien im Unterricht anhand ausgewählter Beispiele: Internet, didaktische FWU-DVD, DVD-Video, CD-ROM, Multimediale Lernumgebungen, Medienbausteine, Lernobjekte, Bildungsmedien on Demand (BMOD)

 

11.00 Uhr bis 11.30 Uhr

Rechtliche Aspekte des Medieneinsatzes in der Schule

 

11.30 bis 13.00 Uhr

Medienerziehung in der Seminarausbildung

 

Tagungsort

 

FWU Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gGmbH, Bavariafilmplatz 3, 82031 Grünwald, Telefon: 0 89/64 97-1 Telefax: 0 89/64 97-300, Internet: www.fwu.de, E-Mail: info@fwu.de

 

Termine

 

20. April 2009:

Medieneinsatz im Unterricht für Seminarlehrkräfte Grundschule

(Lehrgangsnr. 76/315 A)

 

21. April 2009:

Medieneinsatz im Unterricht für Seminarlehrkräfte Grundschule

(Lehrgangsnr. 76/315 B)

 

22. April 2009:

Medieneinsatz im Unterricht für Sekundarstufe I und II: Naturwissenschaften / Geographie

(Lehrgangsnr. 76/315 C)

 

23. April 2009:

Medieneinsatz im Unterricht für Sekundarstufe I und II: Geisteswissenschaften

(Lehrgangsnr. 76/315 D)

 

Teilnehmerzahl: 50 Lehrkräfte pro Veranstaltung

 

Die Anmeldung erfolgt über FIBS (http://fortbildung.schule.bayern.de/)

 

Ansprechpartner:

Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung

Postfach 13 02, 89401 Dillingen

Tel.: (0 90 71) 53-2 48

Fax: (0 90 71) 53-52 48

E-Mail: j.philipp@alp.dillingen.de

 

Die Dienstvorgesetzten werden darum gebeten, interessierten Seminarlehrkräften die Teilnahme in geeigneter Art und Weise zu ermöglichen, sofern schulische Belange nicht entgegenstehen. Die Veranstaltung ist für die Teilnehmer kostenlos, die Fahrtkosten werden übernommen und über die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung abgewickelt.

 

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

Anstellungsprüfung (II. Lehramtsprüfung) 2010
der Fachlehrer

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 26. Januar2009 Az.: IV.3-5 S 7170-4.2733

 

Die Anstellungsprüfung (II. Lehramtsprüfung) 2010 der Fachlehrer an allgemeinbildenden Schulen und Schulen zur sonderpädagogischen Förderung wird nach der Prüfungsordnung für die Anstellungsprüfungen (II. Lehramtsprüfungen) der Fachlehrer -  FPO II  -  vom 12. Dezember 1996 (KWMBl I 1997 S. 50, ber. KWMBl I S. 86), geändert durch Verordnung vom 14. Dezember 2005 (KWMBl I 2006 S. 32), in den sieben Regierungsbezirken des Freistaates Bayern durchgeführt. Sie ist eine Anstellungsprüfung im Sinne des Art. 115 Abs. 1 BayBG und hat Wettbewerbscharakter.

 

Hierzu wird bekannt gegeben:

 

1.              Zur Prüfung zugelassen ist, wer sich im Schuljahr 2009/2010 im letzten Jahr des Vorbereitungsdienstes befindet oder in diesen wegen Nichtbestehens der Prüfung wieder eingestellt wurde (§ 12 Abs. 1 FPO II).

2.              Die Themenvergabe für die Hausarbeit erfolgt in der Zeit vom 15. April 2009 bis 14. Oktober 2009. Die Bearbeitungszeit beträgt fünf Monate. Die schriftliche Hausarbeit ist bei dem Seminarleiter/der Seminarleiterin einzureichen. Dieser/Diese meldet der Regierung unmittelbar die Abgabe.

3.              Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:

3.1           Die Lehrproben finden im Zeitraum vom 1. Februar 2010 bis 21. Mai 2010 statt. Hinweis: Es ist zu gewährleisten, dass dem einzelnen Teilnehmer eine angemessene Frist zwischen dem Ablegen der Lehrproben eingeräumt wird.

3.2           Der schriftliche Teil der Prüfung findet am 29. März 2010 statt.

3.3           Die mündlichen Prüfungen finden im Zeitraum vom 25. Mai 2010 bis 28. Mai 2010 statt.

3.4           Für die Prüfungsteilnehmer 2010, die den schriftlichen Teil der Prüfung nachzuholen haben, wird als Termin der 2. August 2010 festgelegt.

3.5           Im Erweiterungsfach finden Lehrprobe und mündliche Prüfung jeweils im entsprechenden unter Nr. 3.1 bis 3.4 genannten Prüfungszeitraum statt.

4.              Zur Anstellungsprüfung 2010 können zur Notenverbesserung auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2009 abgelegt und bestanden haben.

4.1           Die Meldung zur Prüfung hat spätestens zu erfolgen:

4.1.1      falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: 13. Juli 2009

4.1.2      falls die bei der Erstablegung der Prüfung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses.

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Prüfungsamt der jeweils zuständigen Regierung zu richten.

4.2           Die Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholungsprüfung) zu den unter Nr. 3 genannten Terminen abzulegen.

 

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

StAnz 2009 Nr. 6

 

 

 

 

 

 

Besetzung von Stellen
 des
Ständigen Stellvertreters
 im Bereich der staatlichen Gymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 27. Januar 2009 Az.: VI-5 P 5001.1-6.815

 

An folgenden Gymnasien ist zum August 2009 die Stelle des Ständigen Stellvertreters / der Ständigen Stellvertreterin des Schulleiters zu besetzen:

 

1.       Gymnasium Bad Aibling

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1264 Schülerinnen und Schüler).

 

2.       Dom-Gymnasium Freising

Die Schule ist ein Humanistisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 768 Schülerinnen und Schüler).

 

3.       Otto-von-Taube-Gymnasium Gauting

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-techno­lo­gisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1108 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt Förderklassen für Hochbegabte.

 

4.       Landgraf-Leuchtenberg-Gymnasium Grafenau

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 588 Schülerinnen und Schüler).

 

5.       Gymnasium Kirchseeon

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 440 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium im Aufbau.

 

6.       Rupprecht-Gymnasium München

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1004Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar und führt Modellklassen für ausländische Schüler.

 

7.       Dürer-Gymnasium Nürnberg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 872 Schülerinnen und Schüler).

 

8.       Sigmund-Schuckert-Gymnasium Nürnberg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1123 Schülerinnen und Schüler).

 

9.       Ludwig-Thoma-Gymnasium Prien

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 939 Schülerinnen und Schüler).

 

10.    Gymnasium Schrobenhausen

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1095 Schülerinnen und Schüler).

 

11.    Humboldt-Gymnasium Vaterstetten

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1545 Schülerinnen und Schüler).

 

An folgendem Gymnasium ist zum September 2009 die Stelle des Ständigen Stellvertreters / der Ständigen Stellvertreterin des Schulleiters zu besetzen:

Gymnasium Starnberg

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-techno­lo­gisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1074 Schülerinnen und Schüler).

 

Es können sich Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung sowie Beamte / Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien bewerben. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich, nicht an Seminarschulen.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung an die Leitung der Schule, an der die Funktionsstelle zu besetzen ist (Zielschule), weitergegeben; die Leitung der Zielschule übermittelt die Außenbewerbungen binnen weiterer 14 Tage – zusammen mit den Bewerbungen, die keine Versetzung erfordern (Hausbewerbungen) – an den zuständigen Ministerialbeauftragten. Der für die Zielschule zuständige Ministerialbeauftragte gibt alle Haus- und Außenbewerbungen spätestens sechs Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung an das Staatsministerium weiter.

Einem Außenbewerber / einer Außenbewerberin wird empfohlen, sich bei dem Leiter / der Leiterin der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

 

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen

a)       durch den Schulleiter / die Schulleiterin bei der Weitergabe einer Hausbewerbung an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten bzw. einer Außenbewerbung an die Leitung der Zielschule (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine aktuelle Eignungs- und Leistungseinschätzung zu erstellen, die einer periodischen Beurteilung in ihrer Aussagekraft gleichkommt; Gleiches gilt, wenn der Bewerber / die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

b)       durch den Schulleiter / die Schulleiterin der Zielschule bei der Weitergabe etwaiger Außenbewerbungen an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten.

Dem für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.

 

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

Besetzung von Direktorenstellen im Bereich
 der staatlichen Gymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 27. Januar 2009 Az.: VI-5 P 5001.1-6.816

 

An folgenden Gymnasien ist zum August 2009 die Stelle des Schulleiters / der Schulleiterin zu besetzen:

 

1.       Rudolf-Diesel-Gymnasium Augsburg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1154 Schülerinnen und Schüler). Die Schule beteiligt sich am Modellprojekt „MODUS F“.

 

2.       E.T.A.Hoffmann-Gymnasium Bamberg

Die Schule ist ein Musisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 851 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt die musische Ausbildungsrichtung auch in Kurzform mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

3.       Johann-Michael-Fischer-Gymnasium Burg-lengenfeld

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 991 Schülerinnen und Schüler).

 

4.       Ignaz-Taschner-Gymnasium Dachau

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1207 Schülerinnen und Schüler).

 

5.       Ehrenbürg-Gymnasium Forchheim

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Europäisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1375 Schülerinnen und Schüler).

 

6.       Dom-Gymnasium Freising

Die Schule ist ein Humanistisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 768 Schülerinnen und Schüler).

 

7.       Johann-Christian-Reinhart-Gymnasium Hof

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technolo­gisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 793 Schülerinnen und Schüler).

 

8.       Gymnasium Immenstadt

Die Schule ist ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technolo­gisches  und ein Europäisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 830 Schülerinnen und Schüler).

 

9.       Franz-Ludwig-von-Erthal-Gymnasium Lohr

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technolo­gisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 852 Schülerinnen und Schüler).

 

10.    Albert-Einstein-Gymnasium München

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technolo­gisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 704 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

11.    Wilhelmsgymnasium München

Die Schule ist ein Humanistisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 580 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

12.    Justus-von-Liebig-Gymnasium Neusäß

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1143 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

13.    Theodor-Heuss-Gymnasium Nördlingen

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 953 Schülerinnen und Schüler).

 

14.    Adalbert-Stifter-Gymnasium Passau

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 844 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar und hat ein Ganztagsangebot.

 

15.    Schyren-Gymnasium Pfaffenhofen a.d.Ilm

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technolo­gisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1469 Schülerinnen und Schüler).

 

16.    Gymnasium Hohenschwangau

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 792 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Schülerheim und hat ein Ganztagsangebot.

 

17.    Gymnasium Waldkraiburg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1066 Schülerinnen und Schüler).

 

18.    Kepler-Gymnasium Weiden

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1243 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar, Tagesheim und führt ab dem Schuljahr 2009/10 Klassen für Hochbegabte.

 

19. Luisenburg-Gymnasium Wunsiedel

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 986 Schülerinnen und Schüler).

 

Ihre Aufgaben:

-         Pädagogische und organisatorische Leitung der Schule

-         Personalführung und Personalentwicklung (Unterrichtseinsatz, Übertragung von Dienstaufgaben und Funktionstätigkeiten, Koordination der Fortbildung, Beurteilung)

-         Koordination der Schulentwicklung und des schulischen Qualitätsmanagements

-         Entwicklung des Schulprofils

-         Zusammenarbeit mit den schulischen Gremien

-         Kooperation mit den vorgesetzten Dienststellen sowie mit dem Aufwandsträger

-         Leitung der Verwaltungsgeschäfte

-         Vertretung der Schule nach außen.

 

Unsere Erwartungen:

-         erfolgreiche Unterrichtstätigkeit

-         ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten

-         Erfahrungen in der Schulverwaltung und/oder Personalführung

-         Erfahrungen in der Schulentwicklung

-         Bereitschaft zur Fortbildung in allen leitungsspezifischen Aufgabenfeldern

-         Kommunikative und soziale Kompetenz

-         Innovationsbereitschaft

-         hohe Belastbarkeit

-         gründliche Kenntnis des Schul- und Dienstrechts.

 

Es können sich Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte / Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben. Bei Versetzungsanträgen von Schulleiterinnen bzw. Schulleitern sind die dienstlichen Belange der von ihnen geleiteten Schule zu berücksichtigen. Ein Wechsel in der Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass der Schulleiter / die Schulleiterin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit einer Stellungnahme über den Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergibt. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine in der Aussagekraft einer periodischen Beurteilung gleichkommenden aktuelle Eignungs- und Leistungseinschätzung des Bewerbers/ der Bewerberin zu erstellen. Gleiches gilt, wenn der Bewerber / die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte. Dem Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.

 

Termin zur Vorlage der Bewerbung

 

beim zuständigen Ministerialbeauftragten

zwei Wochen

 

und zur Vorlage beim Staatsministerium

vier Wochen

 

nach Erscheinen der Ausschreibung.

 

 

Die Ausschreibung ist den Lehrkräften durch die Direktorate bekannt zu geben.

 

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Besetzung von Stellen
 eines Mitarbeiters / einer Mitarbeiterin
 in der Leitung eines Gymnasiums

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 27. Januar 2009 Az.: VI-5 P 5001.1-6.817

 

An folgenden Gymnasien ist zum August 2009 die Stelle eines Mitarbeiters / einer Mitarbeiterin in der Leitung eines Gymnasiums (Funktionsnummer 1110) zu besetzen:

 

1.       Benedikt-Stattler-Gymnasium Bad Kötzting

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technol­ogisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 777 Schülerinnen und Schüler).

 

 

 

2.       E.T.A.Hoffmann-Gymnasium Bamberg

Die Schule ist ein Musisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 851 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt die musische Ausbildungsrichtung auch in Kurzform mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

3.       Ignaz-Taschner-Gymnasium Dachau

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1207 Schülerinnen und Schüler).

 

4.       Robert-Koch-Gymnasium Deggendorf

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 815 Schülerinnen und Schüler).

 

5.       Gymnasium Donauwörth

Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches,   ein   Naturwissenschaftlich-technologi-

sches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1382 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. 

 

6.       Gymnasium Dorfen

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1348 Schülerinnen und Schüler).

 

7.       Julius-Echter-Gymnasium Elsenfeld (2 Stellen)

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 953 Schülerinnen und Schüler).

 

8.       Herder-Gymnasium Forchheim

Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches, ein Musisches und ein Europäisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 829 Schülerinnen und Schüler).

 

9.       Hardenberg-Gymnasium Fürth

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1188 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. 

 

10.    Werner-Heisenberg-Gymnasium Garching

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 972 Schülerinnen und Schüler).

 

11.    Gymnasium Geretsried

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1221 Schülerinnen und Schüler).

 

12.    Max-Born-Gymnasium Germering

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1049 Schülerinnen und Schüler).

 

13.    Gymnasium Höchstadt a.d.Aisch

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1131 Schülerinnen und Schüler).

 

14.    Donau-Gymnasium Kelheim

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 949 Schülerinnen und Schüler).

 

15.    Carl-von-Linde-Gymnasium Kempten

Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Europäisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1382 Schülerinnen und Schüler).

 

16.    Christoph-Jacob-Treu-Gymnasium Lauf a.d.Pegnitz (2 Stellen)

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technolo­gisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1515 Schülerinnen und Schüler).

 

17.    Franz-Marc-Gymnasium Markt Schwaben

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technolo­gisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1320 Schülerinnen und Schüler).

 

18.    Erasmus-Grasser-Gymnasium München

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Europäisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1221 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

19.    Maximiliansgymnasium München

Die Schule ist ein Humanistisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 603 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

20.    Gymnasium Pegnitz

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 969 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Schülerheim.

 

21.    Ludwig-Thoma-Gymnasium Prien

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 939 Schülerinnen und Schüler).

 

22.    Gymnasium Pullach

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technolo­gisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 861 Schülerinnen und Schüler).

 

23.    Finsterwalder-Gymnasium Rosenheim

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1037 Schülerinnen und Schüler).

 

24.    Welfen-Gymnasium Schongau

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Fremdsprache (etwa 1208 Schülerinnen und Schüler).

 

25.    Adam-Kraft-Gymnasium Schwabach

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Fremdsprache (etwa 1483 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

26.    Carl-Orff-Gymnasium Unterschleißheim

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1115 Schülerinnen und Schüler).

 

Es können sich Beamte / Beamtinnen des staatlichen Gymnasialdienstes unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung sowie Beamte / Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien bewerben. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet;

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.

 

Hausbewerbungen werden binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung zusammen mit einer Stellungnahme des dortigen Dienstvorgesetzten sowie einer Kopie der letzten dienstlichen Beurteilung an die Leitung der Schule, an der die Funktionsstelle zu besetzen ist (Zielschule), weitergegeben. Falls die letzte dienstliche Beurteilung des Bewerbers / der Bewerberin länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine aktuelle Eignungs- und Leistungseinschätzung zu erstellen, die einer periodischen Beurteilung in ihrer Aussagekraft gleichkommt. Gleiches gilt, wenn der Bewerber / die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

Einem Außenbewerber / einer Außenbewerberin wird empfohlen, sich bei dem Leiter / der Leiterin der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

 

Der Leiter / die Leiterin der Zielschule wählt aus dem gesamten Bewerberfeld diejenige Lehrkraft aus, die nach Eignung, Leistung und Befähigung am geeignetsten erscheint. Der entsprechend begründete Vorschlag wird dem Staatsministerium, zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und dem dazugehörigen Funktionsänderungsbogen, spätestens vier Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung mit der Bitte um Übertragung der Funktion zugeleitet. Der Vorschlagsbegründung sind im Fall von Hausbewerbungen Stellungnahmen nach den oben erläuterten Grundsätzen zugrunde zu legen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.

 

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

Besetzung der Stelle
 des Ministerialbeauftragten
 für die Gymnasien in der Oberpfalz

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom  27. Januar 2009 Az.: VI-5 P 5001.1-6.1424

 

Zum August 2009 ist die Stelle des Schulleiters / der Schulleiterin des Albertus-Magnus-Gymnasiums Regensburg und des / der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz zu besetzen.

 

Die Schule ist ein Humanistisches, Sprachliches und Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1007 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

Die Aufgaben des Ministerialbeauftragten ergeben sich im Einzelnen aus der Dienstanweisung vom 21. Januar 2004 Az.: VI.11-5 O 5120-6.4719 (in der jeweils gültigen Fassung).

 

Es können sich Beamte / Beamtinnen des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte / Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben. Bewerber sollten in der Regel auf eine erfolgreiche Leitung einer Schule verweisen können. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass der / die künftige Ministerialbeauftragte Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift (ggf. über die Leitung der Schule) beim Ministerialbeauftragten eingereicht, der sie mit einer Stellungnahme an das Staatsministerium weitergibt.

 

Termin zur Vorlage der Bewerbung

 

beim zuständigen Ministerialbeauftragten

zwei Wochen

 

und zur Vorlage beim Staatsministerium

vier Wochen

 

nach Erscheinen des Amtsblattes.

 

Die Ausschreibung ist den Lehrkräften durch die Direktorate bekannt zu geben.

 

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

Fortbildungsveranstaltung
 für katholische Religionslehrer an Gymnasien
 im Bereich der Erzdiözese Bamberg

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 28. Januar 2009 Az.: VI.2-5 P 5160.9-6.1216

 

Die Hauptabteilung Schule und Religionsunterricht des Erzbischöflichen Ordinariats Bamberg beabsichtigt, am 5. März 2009 eine diözesane Fortbildung für die katholischen Religionslehrer/innen an Gymnasien im Bereich der Erzdiözese Bamberg im Bistumshaus St. Otto in Bamberg zu veranstalten.

 

Thema:       „Gott feiern im schulischen Alltag –

Musikalisch-kreative Elemente aus der

Werkstatt neues Geistliches Lied“

 

Leitung:     OStD a.D. Edgar Hagel

 

Referent:    StR Bernd Hackl, Nürnberg

 

Ort:             Bistumshaus St. Otto, Bamberg

 

Zeit:            9.00 Uhr bis 16.00 Uhr

 

Den in Frage kommenden katholischen Religionslehrerinnen und -lehrern kann, soweit es der Schulbetrieb zulässt, zur Teilnahme Dienstbefreiung gewährt werden; ein dienstliches Interesse wird im Hinblick auf § 31 Beamtenversorgungsgesetz anerkannt.

Fahrtkosten trägt die Erzdiözese Bamberg. Für die Verpflegung ist ein Eigenbetrag von 10 Euro zu leisten.

 

Die Anmeldung erfolgt direkt beim Schulreferat der Erzdiözese Bamberg.

 

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

StAnz 2009 Nr. 6

 

 

 

Hinweis

 

Bayerischer Verkehrssicherheitspreis 2009

Wettbewerb für mehr Verkehrssicherheit

 

Die Landesverkehrswacht Bayern und die Versicherungskammer Bayern führen im Jahr 2009 erneut einen Wettbewerb für mehr Verkehrssicherheit durch. Dem Sieger winkt der Bayerische Verkehrssicherheitspreis. Er wird im Jahr 2009 zum vierzehnten Mal verliehen.

 

Teilnehmen können Einzelpersonen oder Gruppen, die sich in Bayern in besonderer Weise für die Verkehrssicherheit engagiert haben, z.B. journalistisch, mit Kampagnen oder anderen Aktivitäten.

 

Ausdrücklich ist auch die Teilnahme von Schülern und Schulen erwünscht.

 

Für den Wettbewerb können sowohl eigene Beiträge als auch Arbeiten Dritter vorgeschlagen werden.

 

Die Beiträge müssen nachprüfbare Darstellungen der Aktivitäten enthalten. Eine Mindest- oder Maximallänge der Einsendungen ist nicht vorgeschrieben. Noch nicht umgesetzte Ideen und Projekte können im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.

 

Insgesamt werden drei Hauptpreise im Gesamtwert von 7.500 € vergeben. Der erste Sieger erhält zusätzlich eine wertvolle Bronzestatue. Weitere Geldpreise werden durch die Landesverkehrswacht zur Verfügung gestellt. Die Preisverleihung findet im Rahmen einer Feierstunde voraussichtlich im Oktober 2008 am Ort des jeweiligen Siegers statt.

 

Wettbewerbsbeiträge müssen bis 30. April 2009 bei der Landesverkehrswacht Bayern eingereicht werden.

 

Die Landesverkehrswacht Bayern und die Versicherungskammer Bayern hoffen auf rege Teilnahme, gerne auch aus dem schulischen Bereich.

 

Weitere Auskünfte erteilt die Landesverkehrswacht Bayern e.V., Ridlerstraße 35 a, 80339 München, Telefon-Nr.: 0 89 / 54 01 33 - 0, Telefax-Nr.: 0 89 / 54 07 58 10,  E-Mail: lvw@verkehrswacht-bayern.de.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Offene Stellen

 

Stellenausschreibung

Auersperg-Gymnasium

der Maria-Ward-Schulstiftung Passau

 

Am o. g. Gymnasium in 94034 Passau, Freudenhain 2, der Maria-Ward-Schulstiftung ist zum 1. August 2009 die Stelle

 

des Schulleiters/der Schulleiterin

 

zu besetzen.

 

Die Schule ist ein staatlich anerkanntes Gymnasium für Jungen und Mädchen mit musischem und wirtschaftswissenschaftlichem Zweig. An der Schule unterrichten 75 Lehrkräfte. Im laufenden Schuljahr besuchen 940 Schülerinnen und Schüler die Schule.

 

Von dem Bewerber/der Bewerberin werden außer den laufbahnrechtlichen Voraussetzungen und beruflicher Erfahrung

 

-         ein im katholischen Glauben verwurzeltes pädagogisches Engagement und gute fachwissenschaftliche Kenntnisse,

-         die Identifikation mit den Erziehungsgrundsätzen in der Tradition Maria Wards,

-         die Fähigkeit, eine Schule nach modernen pädagogischen Führungsprinzipien zu leiten und weiterzuentwickeln,

-         die Bereitschaft zur vertrauensvollen Kooperation mit dem Kollegium, den Eltern, allen schulischen Gremien und dem Schulträger

 

erwartet.

 

Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD) mit Zulagen und den vergleichbaren Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes. Die Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist möglich.

 

Bitte, richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens

 

15. März 2009

 

an den Schulträger:

 

Maria-Ward-Schulstiftung, Neue Rieser Straße 27, 94034 Passau,

Telefon: 0851 50 19 75-12, Fax: 0851 50 19 75-55, E-Mail: fweidinger@mariaward-haus-passau.de.

 

 

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Stellenausschreibung

Maria-Ward-Gymnasium Altötting

der Maria-Ward-Schulstiftung Passau

 

Am o. g. Gymnasium in 84503 Altötting, Neuöttinger Straße 8, ist zum 1. August 2009 die Stelle

 

der Schulleiterin/des Schulleiters

 

zu besetzen.

 

Die Schule ist ein staatlich anerkanntes Gymnasium mit neusprachlichem und wirtschaftswissenschaftlichem Zweig. Im laufenden Schuljahr werden 894 Schülerinnen und Schüler in 27 Klassen und der Kollegstufe von 74 Lehrkräften unterrichtet.

 

Außer den laufbahnrechtlichen Voraussetzungen und beruflicher Erfahrung werden von der Bewerberin/dem Bewerber

 

-         die Fähigkeit, unser Gymnasium auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes kooperativ zu führen und nach außen authentisch und wirkungsvoll zu vertreten,

-         überzeugendes Engagement in der Weiterführung des Schulprofils in der Tradition Maria Wards,

-         im pädagogischen Bereich die Stärkung unserer Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung zu lebensbejahenden Persönlichkeiten,

-         die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Kollegium, den Eltern, mit Schulleitung und Kollegium der Maria-Ward-Realschule, den Schwestern der Congregatio Jesu im Haus sowie dem Schulträger,

-         die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche und Identifikation mit ihren Werten

 

erwartet.

 

Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD) mit Zulagen und den vergleichbaren Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes. Die Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist möglich.

 

Bitte, richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens

 

15. März 2009

 

an den Schulträger:

Maria-Ward-Schulstiftung, Neue Rieser Straße 27, 94034 Passau,

Telefon: 0851 50 19 75-12, Fax: 0851 50 19 75-55,

E-Mail: fweidinger@mariaward-haus-passau.de.

 

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Stellenausschreibung

der Schulstiftung Seligenthal

 

Die Schulstiftung Seligenthal sucht zum 1. September 2009 für die Fachakademie für Sozialpädagogik in Landshut

 

eine/n Schulleiter/in.

 

Die zweizügige private Fachakademie für Sozialpädagogik in Trägerschaft der Schulstiftung Seligenthal in Landshut beschäftigt zur Zeit 25 Lehrkräfte und bildet rund 260 Studierende im 1./2. Studienjahr, SPS und Berufspraktikum aus.

 

Nachdem die Stelle im laufenden Schuljahr übergangsweise durch die Stellvertreterin wahrgenommen wurde, wird nun längerfristig eine katholische Führungspersönlichkeit mit praktischer Erfahrung auf einer Funktionsstelle im Führungs- und Verwaltungsbereich einer Fachakademie gesucht.

 

Es wird Ihnen eine interessante und herausfordernde schulische Führungsaufgabe in einer Einrichtung, die räumlich und inhaltlich eng mit den weiteren Seligenthaler Bildungs- und Betreuungseinrichtungen verbunden ist (u.a. Kindergarten, Grundschulhort, Tagesbetreuung für Gymnasium und Wirtschaftsschule Seligenthal) geboten. In der Leitung einer katholischen Schule sollten Sie eine besondere Verantwortung und persönliche Aufgabe sehen.

 

Es wird von Ihnen neben hoher Motivation und Leistungsbereitschaft

 

-         die Befähigung für das höhere Lehramt an beruflichen Schulen mit schulspezifischen Fächern (z.B. Sozialpädagogik);

-         mindestens fünfjährige praktische Erfahrung im Schuldienst (schulische Referendarzeit wird entsprechend angerechnet);

-         ausgeprägte Team- und Kooperationsfähigkeit sowie Durchsetzungsvermögen;

-         Wohnungsnahme am Schulort oder in unmittelbarer Nähe;

-         die Identifikation mit der Lehre und den Werten der katholischen Kirche

 

erwartet.

 

Bei entsprechenden Voraussetzungen ist eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst grundsätzlich möglich. Das Arbeitsverhältnis richtet sich nach dem Arbeitsvertragsrecht  der  bayerischen  (Erz-)Diöze-

sen (ABD).

 

Bitte richten Sie Ihre schriftliche Bewerbung mit den üblichen Unterlagen

 

bis spätestens 6. März 2009

 

an die

Schulstiftung Seligenthal, Geschäftsführung,

„Bewerbung Leitung Fachakademie“ , Bismarckplatz 14, 84034 Landshut.