Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien

für Unterricht und Kultus

und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 

 


Nummer 3*                       Ausgegeben in München am 9. März 2009                       Jahrgang 2009

 


Inhalt

 

 

 

Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen September 2009/2011 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen

 

Zulassung von Diplomphysikern zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien 2009/II

 

Zweite Staatsprüfungen 2010 für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen nach der Lehramtsprüfungsordnung II

 

Ausschreibung einer Stelle für einen Ständigen Vertreter der Schulleiterin an einer staatlichen beruflichen Schule

 

Abschlussprüfung an den bayerischen Realschulen im Jahre 2010

 

Auswahlverfahren für die Einstellung als Beamter/Beamtin des mittleren nichttechnischen Dienstes (Einstellungsjahr 2010)

 

Berufsbegleitende sonderpädagogische Zusatzausbildung für das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe an Förderschulen

 

Ausschreibungen von Schulratsstellen

 

Eignungsprüfung 2009 für das Studium eines Sportstudiengangs an den Universitäten in Bayern

 

Ausschreibung einer Stelle des Ständigen Stellvertreters / der Ständigen Stellvertreterin des Leiters am Studienkolleg bei den Universitäten des Freistaates Bayern in München

 

"Schule unterwegs"; Dritter bayernweiter Schulsanitätsdienst-Wettbewerb

 

Offene Stellen

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Vorbereitungsdienst für das Lehramt
an Realschulen September 2009/2011
nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung
für das Lehramt an Realschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 2. Februar 2009 Az.: V.1-5 S 6111-5951

 

Im Jahr 2009 wird der Vorbereitungsdienst (September 2009/2011) nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen (ZALR) in der jeweils geltenden Fassung eingerichtet.

 

I.

 

Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst

Bewerber, die die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen nach der Ordnung der Ersten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen in der jeweils geltenden Fassung oder eine nach Art. 6 Abs. 4 Bayerischen Lehrerbildungsgesetz anerkannte Staatsprüfung bestanden haben, können zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen.

 

II.

 

Vorbereitungsdienst September 2009/2011

 

1.        Der Vorbereitungsdienst wird zu folgender Zeit durchgeführt:

 

15. September 2009 bis 11. September 2011.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Landtagsbeschluss vom 9. November 2000 ein Eintritt in den Vorbereitungsdienst zum Februar seit dem Jahr 2006 nicht mehr möglich ist.

 

2.        Für die Meldung zum Vorbereitungsdienst gilt folgender Termin:

Letzter Meldetag (Ausschlussfrist):

 

15. April 2009

 

3.        Bewerber, die die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen in Bayern ablegen, erhalten gleichzeitig mit der Zulassung zur Ersten Staatsprüfung die Antragsformulare für die Meldung zum Vorbereitungsdienst durch das Prüfungsamt. Alle anderen Bewerber können die erforderlichen Antragsformulare vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus, - Referat III.8 -, Salvatorstraße 2, 80333 München erhalten.

 

4.        Die Meldungen sind mit den im Antrag genannten Unterlagen ausschließlich an das Staatsministerium zu richten.

 

Kandidaten, die sich um Zulassung zum Vorbereitungsdienst bewerben, weisen die Behörden, die das amtsärztliche Gesundheitszeugnis ausstellen, ausdrücklich darauf hin, dass es

 

a) zur Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen beantragt wird und

 

b) an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus, - Referat III.8 - ,

Salvatorstraße 2, 80333 München

zu senden ist.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausstellung des amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses erfahrungsgemäß längere Zeit in Anspruch nimmt. Die Bewerber sollten sich rechtzeitig um einen Untersuchungstermin bemühen.

 

5.        Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge gewährt. Die Höhe der Bezüge richtet sich nach den jeweiligen Sätzen der Anlage VIII zum Bundesbesoldungsgesetz.

 

Nach Eignung und Bedarf können Studienreferendare im zweiten Ausbildungsabschnitt mit einem Unterrichtsauftrag zur Unterrichtsaushilfe an einer Realschule herangezogen werden.

 

III.

 

Verwendung im öffentlichen Schuldienst

 

Aus der erfolgreichen Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

StAnz 2009 Nr. 8

 

 

 

 

Zulassung von Diplomphysikern
zum Vorbereitungsdienst
für das Lehramt an Gymnasien 2009/II

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 2. Februar 2009 Az.: VI.7-5 S 5111-PRA.2382

 

Auf Grund des erhöhten Bedarfs an Bewerbern für das Lehramt an Gymnasien in den Fächern Mathematik und Physik werden zu dem am 16. September 2009 beginnenden Vorbereitungsdienst voraussichtlich 40 Bewerber zugelassen, die an einer Uni­versität (nicht Fachhochschule) im Geltungsbereich des Grundgesetzes die Diplomprüfung in Physik mit mindestens der Note gut bestanden haben.

 

Die Bewerbungen sind bis spätestens

 

16. April 2009

 

unter Vorlage eines Anschreibens, eines Lebenslaufs sowie einer amtlich beglaubigten Ablichtung des Diplom-Prüfungszeugnisses an das Staatsministerium zu richten. Weitere Unterlagen werden zunächst nicht benötigt. Die Bewerber müssen die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen und die für den Beruf eines Lehrers notwendige gesundheitliche Eignung besitzen.

 

Eine Vormerkung für spätere Einstellungstermine ist nicht möglich. Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.

 


E r h a r d

Ministerialdirektor

 

StAnz 2009 Nr. 7

 

 

 

 

 

 

Zweite Staatsprüfungen 2010
für das Lehramt an Grundschulen
und das Lehramt an Hauptschulen
nach der Lehramtsprüfungsordnung II

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 2. Februar 2009 Az.: IV.3-5 S 7154-4.3118

 

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hält Zweite Staatsprüfungen für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen 2010 für diejenigen Lehramtsanwärter ab, die im September 2008 in den Vorbereitungsdienst eingetreten sind, nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung II - LPO II) vom 28. Oktober 2004 (GVBl S. 428, BayRS 2038-3-4-8-11-UK).

Ferner sind zu den Zweiten Staatsprüfungen die Bewerber zugelassen, die auf Grund einer Verlängerung oder Verkürzung ihres Vorbereitungsdienstes diesen Prüfungen zugewiesen sind, und die Bewerber, die zur Wiederholung der Prüfung wegen Nichtbestehens in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind.

Zu den Zweiten Staatsprüfungen können auf Antrag Bewerber zugelassen werden, die sich diesen Prüfungen zur Notenverbesserung unterziehen wollen.

 

Hierzu wird bekannt gegeben:

 

1.              Die Prüfungen werden nach der Lehramtsprüfungsordnung II an den jeweiligen Schulorten der Prüfungsteilnehmer (Einzel- und Doppellehrprobe) und an ausgewählten Orten in den jeweiligen Regierungsbezirken (Kolloquium) durchgeführt. Die mündlichen Prüfungen finden in Augsburg, Bayreuth, Landshut, München, Nürnberg, Regensburg und Würzburg statt.

 

2.              Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:

 

2.1           Einzellehrprobe und Doppellehrprobe in der Zeit vom 1. Februar 2010 bis 21. Mai 2010;

 

Hinweis: Die Reihenfolge Einzellehrprobe - Doppellehrprobe ist bei jedem Prüfungsteilnehmer einzuhalten. Daneben ist zu gewährleisten, dass dem einzelnen Teilnehmer eine angemessene Frist zwischen dem Ablegen der Einzel- und der Doppellehrprobe eingeräumt wird.

 

2.2           das Kolloquium in der Zeit vom 15. März 2010 bis 7. Mai 2010,

 

2.3           die mündliche Prüfung in der Zeit vom 25. Mai 2010 bis 28. Mai 2010;

 

in begründeten Fällen (z.B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.

 

3.              Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Fristen zu beachten. Die Themenvergabe erfolgt in der Zeit vom 15. April 2009 bis zum 14. Oktober 2009.

 

4.              Lehramtsanwärter, die den Vorbereitungsdienst im September 2008 begonnen haben und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes bis spätestens 22. Januar 2010 ablegen, können auch die Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach ablegen (§ 28 Abs. 1 LPO II). Die Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach ist zusammen mit den Zweiten Staatsprüfungen für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen zu den unter Nummer 2.1 (Einzellehrprobe) und Nummer 2.3 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen. Die Lehramtsanwärter haben dem örtlichen Prüfungsleiter an der jeweils zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

 

5.              Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen zur Notenverbesserung nach § 11 LPO II:

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2010 können auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2009 abgelegt und bestanden haben.

 

5.1           Die Meldung nach § 16 Abs. 2 LPO II zur Wiederholung der Prüfung hat spätestens zu erfolgen:

5.1.2      falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: bis 13. Juli 2009,

 

5.1.2      falls die bei der Erstablegung der Prüfung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses;

 

der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Prüfungsamt der jeweils zuständigen Regierung zu richten.

 

5.2           Die Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholungsprüfung) zu den unter Nummer 2. und 3. (falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird) genannten Terminen abzulegen.

 

6.              Gesuche von Schwerbehinderten und Gleichgestellten um Gewährung von Nachteilsausgleich nach § 38 der Allgemeinen Prüfungsordnung in der Fassung vom 24. März 1992 (GVBl S. 47, BayRS 2030-2-10-F) sind mit den einschlägigen Nachweisen gleichzeitig mit der Meldung zur Prüfung einzureichen.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

StAnz 2009 Nr. 7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausschreibung einer Stelle
für einen Ständigen Vertreter der Schulleiterin
an einer staatlichen beruflichen Schule

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 3. Februar 2009 Az.: VII.2-5 P 9001.1-7.162

 

Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin der Schulleiterin ist mit Wirkung vom 16. Februar 2009 an folgender Schule zu besetzen:

 

Staatliche Berufsschule Fürstenfeldbruck

 

Im Schuljahr 2008/2009 werden an der Berufsschule mit gewerblicher und kaufmännischer Ausbildungsrichtung 1.952 Teilzeitschüler unterrichtet.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

Für die Besetzung der Stelle kommen vorrangig staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

 

Die Stelle des Ständigen Schulleiterstellvertreters/der Ständigen Schulleiterstellvertreterin kann auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber bzw. die künftige Funktionsinhaberin seine bzw. ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung ein.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen

 

a)       von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine aktuelle Leistungsfeststellung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

 

b)       gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)       von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

 

d)       ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

Abschlussprüfung
an den bayerischen Realschulen im Jahre 2010

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 3. Februar 2009 Az.: V.2-5 S 6500-5.317

 

1.        Die Abschlussprüfung 2010 wird nach Art. 54 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie den Bestimmungen der Schulordnung für die Realschulen in Bayern (RSO) durchgeführt.

 

2.        Zeitplan für den schriftlichen Teil der Abschlussprüfung 2010:

 

Prüfungsgegenstand

Prüfungstermin

andere Fremdsprachen

Mittwoch, 23. Juni 2010 Prüfungsdauer 120 Minuten

8:30 Uhr bis 10:30 Uhr

Deutsch

Donnerstag, 24. Juni 2010 Prüfungsdauer 240 Minuten

innerhalb des zeitlichen Rahmens: 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr

Englisch

Freitag, 25. Juni 2010

Prüfungsdauer 135 Minuten

innerhalb des zeitlichen Rahmens: 8:30 Uhr bis 11:30 Uhr inkl. Pause

Mathematik I und Mathematik II

Montag, 28. Juni 2010 Prüfungsdauer 150 Minuten

innerhalb des zeitlichen Rahmens:

8:30 Uhr bis 11:30 Uhr

Betriebswirtschaftslehre / Rechnungswesen und Physik

Dienstag, 29. Juni 2010 Prüfungsdauer 120 Minuten

innerhalb des zeitlichen Rahmens:

8:30 Uhr bis 11:00 Uhr

Profilfach der Wahlpflichtfächergruppe III / IIIb sowie Französisch

Mittwoch, 30. Juni 2010 Prüfungsdauer in Ku, We, HuE 90 Minuten

8:30 Uhr bis 10:00 Uhr

in Sozialwesen

Prüfungsdauer 120 Minuten

8:30 Uhr bis 10:30 Uhr

in Französisch

Prüfungsdauer 130 Minuten

innerhalb des zeitlichen Rahmens:

8:30 Uhr bis 11:00 Uhr

 

3.        Andere Bewerber reichen den Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung bis spätestens 1. Februar 2010 beim Leiter der vom Ministerialbeauftragten hierfür bestimmten öffentlichen Realschule ein.

 

4.        Die Schulleiter bestätigen dem Staatsministerium bis 1. März 2010, wie viele Prüfungstexte für die einzelnen Prüfungsarbeiten benötigt werden. Ein Versandvorschlag wird den Schulen rechtzeitig zugeleitet.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

StAnz 2009 Nr. 8

Auswahlverfahren für die Einstellung
als Beamter/Beamtin des mittleren
nichttechnischen Dienstes
(Einstellungsjahr 2010)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 4. Februar 2009 Az.: II.3-5 P 1132.1-1.9879

 

Die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses hat mit Bekanntmachung vom 26. Januar 2009 (veröffentlicht im Bayer. Staatsanzeiger Nr. 6) die Durchführung des Auswahlverfahrens für die Einstellung in Laufbahnen des mittleren nichttechnischen Dienstes im Jahr 2010 ausgeschrieben. Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens ist eine Prüfung abzulegen, die voraussichtlich am 13. Juli 2009 stattfinden wird.

 

Zum Auswahlverfahren werden Bewerber zugelassen, die

 

1.        Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen oder diese bis zum Einstellungstermin erwerben und

 

2.        mindestens den qualifizierenden Abschluss einer Hauptschule oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen bzw. bis spätestens zum Einstellungstermin voraussichtlich erwerben.

 

Bewerber, die an einer Einstellung als Beamter/Beamtin des mittleren nichttechnischen Dienstes bei den staatlichen und nichtstaatlichen Verwaltungen interessiert sind, können bis zum 8. Mai 2009 bei der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses die Zulassung zum Auswahlverfahren beantragen. Dies ist einfach und papierlos über den Online-Antrag auf der Internetseite

www.lpa.bayern.de

möglich. Dort sind zudem alle Einzelheiten über den Ablauf des Auswahlverfahrens und die Einstellungsbehörden abrufbar.

 

Das Ergebnis der Auswahlprüfung wird mit den Schulnoten der Fächer Deutsch und Mathematik oder Rechnungswesen zu einer Gesamtnote verrechnet. Für die Bestätigung der Noten erhalten die Prüfungsteilnehmer am Prüfungstag ein Formblatt, anhand dessen die Schulen die einzubeziehenden Noten über eine spezielle Eingabemaske auf der Internetseite des Landespersonalausschusses übermitteln können.

 

Die Schulen werden gebeten, die in Betracht kommenden Schüler auf das Auswahlverfahren und den Bewerbungstermin aufmerksam zu machen. Sie werden ferner gebeten, den Prüfungstag von schriftlichen Leistungsfeststellungen freizuhalten.

 

Insbesondere Schülern mit Schwerbehinderung werden im öffentlichen Dienst gute Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten geboten. Die Schulen werden deshalb aufgefordert, gezielt auch schwerbehinderte Schüler auf das Auswahlverfahren hinzuweisen.

 

Bereits jetzt sei darauf hingewiesen, dass die Auswahlprüfung für die Einstellung in Laufbahnen des gehobenen nichttechnischen Dienstes voraussichtlich am 12. Oktober 2009 stattfinden wird. Zu Beginn des Anmeldezeitraums im April 2009 wird hierzu eine gesonderte Bekanntmachung veröffentlicht.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

StAnz 2009 Nr. 6

 

 

 

 

 

 

Berufsbegleitende sonderpädagogische
Zusatzausbildung für das Personal
für heilpädagogische Unterrichtshilfe
an Förderschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 6. Februar 2009 Az.: IV.7-5 P 8031.1.1-4.4737

 

1.       Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus veranstaltet in den Jahren 2009 bis 2011 einen weiteren Lehrgang zur berufsbegleitenden sonderpädagogischen Zusatzausbildung für das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe in Förderschulen:

 

Lehrgang 40 in Heilsbronn/Mfr.

 

Der Lehrgang befasst sich insbesondere mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Lernen (s. auch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 31. Januar 2000 (KWMBl I S. 67)), Sprache (s. auch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 12. November 1998 (KWMBl I S. 638)) und emotionale und soziale Entwicklung (s. auch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 4. August 2000 (KWMBl I S. 385)). Bewerbungen werden auch entgegengenommen aus dem Förderschwerpunkt Hören (s. auch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 16. September 1996 (KWMBl I S. 370). Für diese Bewerber wird - je nach der Zahl der Bewerbungen - geprüft, ob für sie Zusatzangebote, insbesondere zur Einführung in die Deutsche Gebärdensprache, bereitgestellt werden können.

 

2.        Der Lehrgang ist vorgesehen für Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe, das über keine heilpädagogische oder sonderpädagogische Zusatzausbildung verfügt. Er wendet sich vor allem an Personal in den Schulvorbereitenden Einrichtungen und in den Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung. Der Lehrgang steht sowohl für staatliches wie auch für privat angestelltes Personal offen.

 

Mit der Ausschreibung zum Lehrgang Nr. 40 sollen vor allem Personen angesprochen werden, die bereits mehrere Jahre ihren Dienst als Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe an Förderschulen versehen und aus dienstlichen oder privaten Gründen noch keine Gelegenheit hatten, an einer berufsbegleitenden sonderpädagogischen Zusatzausbildung teilzunehmen. Die Bewerber sollten sich mindestens drei Jahre lang im Dienst an Förderschulen bewährt haben.

 

3.        Kriterium für die Auswahl der etwa 30 Teilnehmer ist die Dauer der bisherigen Tätigkeit im staatlichen oder privaten Förderschuldienst, ggf. auch das Lebensalter. Je Förderschule können sich zwar mehrere Teilnehmer bewerben, bei der Auswahl kann jedoch aus unterrichtsorganisatorischen Gründen nur eine Person berücksichtigt werden.

4.       Die Ausbildung beginnt am 28. September 2009 (1. Lehrgangswoche 28. September bis 1. Oktober 2009) und erstreckt sich über insgesamt zwei Jahre. Sie wird sowohl in 17 Wochenkursen als auch an Einzeltagen durchgeführt. Inhaltlich ist sie schwerpunktmäßig auf die sonderpädagogischen Einsatzfelder dieses Personenkreises und auf die jeweiligen sonderpädagogischen Förderschwerpunkte bezogen. Sie umfasst etwa 640 Stunden einschließlich der schulpraktischen Ausbildung und schließt mit einer Prüfung ab. Der letzte Ausbildungsabschnitt findet voraussichtlich vom 11. bis 15. Juli 2011 statt.

 

Nach der erfolgreichen Ausbildung können die Erzieher die Berufsbezeichnung "Heilpädagogische(r) Förderlehrer(in)" führen (Art. 60 Abs. 2 BayEUG).

 

5.       Die Ausbildung ist gebührenfrei. Nichtstaatliche Teilnehmer haben im Falle der auswärtigen Unterbringung während der Wochenkurse für die anfallenden Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung selbst aufzukommen. Falls die privaten Schulträger diese Kosten übernehmen, können ihnen die Auslagen als notwendiger Schulaufwand ersetzt werden (vgl. KMS vom 3. Mai 1971 Nr. III A 8-4/24 075).

 

6.       Gesuche um Zulassung zur Ausbildung sind auf dem Dienstweg bis 30. April 2009 an die zuständige Regierung zu richten. Dem Gesuch ist eine Lebenslaufdarstellung beizugeben, aus der die berufliche Ausbildung und die bisherige berufliche Verwendung zu ersehen sind.

 

7.        Die Zulassung erfolgt in jedem Falle unter der Bedingung, dass der Teilnehmer die Ausbildung zu Ende führt und nicht vor Ablauf von drei Jahren nach deren Beendigung auf eigenen Antrag oder aus sonstigen in seiner Person liegenden Gründen aus dem staatlichen oder nichtstaatlichen Förderschuldienst innerhalb des Freistaates Bayern ausscheidet. Dem Zulassungsgesuch ist deshalb außerdem

 

-         bei staatlichen Bewerbern eine persönliche schriftliche Erklärung nach Anlage 1

-         bei nichtstaatlichen Bewerbern eine schriftliche Erklärung des privaten Schulträgers nach Anlage 2

 

beizufügen.

 

Den privaten Schulträgern wird deshalb empfohlen, sich ihrerseits vom Bewerber eine auf sie lautende Verpflichtungserklärung entsprechend Anlage 1 geben zu lassen, in der "Freistaat Bayern" durch die Bezeichnung des Schulträgers zu ersetzen ist.

 

Das Staatsministerium kann im Einzelfall auf die Rückforderung ganz oder teilweise verzichten, wenn diese eine besondere Härte bedeuten würde.

 

8.       Die Organisation der Lehrgänge obliegt der Regierung von Mittelfranken. Über die Zulassung zum Lehrgang und über nähere Einzelheiten der Durchführung werden die Bewerber rechtzeitig zum Ende des Schuljahres 2008/2009 über die Regierungen unterrichtet.

 

9.       Staatlich anerkannte Erzieher an Förderschulen ohne heilpädagogische oder sonderpädagogische Zusatzausbildung, die Interesse an einer Zusatzausbildung haben, jedoch aus persönlichen oder organisatorischen Gründen an dem ausgeschriebenen Lehrgang nicht teilnehmen können oder eine Ausbildung zum Staatlich anerkannten Heilpädagogen/zur Staatlich anerkannten Heilpädagogin anstreben, werden auf Folgendes hingewiesen:

 

Es ist möglich, Fachakademien für Heilpädagogik auch in berufsbegleitender Form zu besuchen und den Abschluss der Fachakademie zu erreichen ("Staatlich anerkannter Heilpädagoge"/"Staatlich anerkannte Heilpädagogin"). Die berufsbegleitende Form der Ausbildung dauert vier Jahre. Mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde kann eine dreijährige Teilzeitausbildung durchgeführt werden, wenn dies dem Wunsch der überwiegenden Zahl der Bewerber entspricht; ein daneben bestehendes Beschäftigungsverhältnis darf nicht mehr als zwei Drittel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit im öffentlichen Dienst umfassen.

 

Mit dem Abschluss der Fachakademie stehen den Absolventen über den Bereich der Förderschulen hinaus alle Tätigkeitsfelder der Heilpädagogen offen. Bei einer Prüfungsgesamtnote "sehr gut" im Abschlusszeugnis der Fachakademie und einer mit "sehr gut" bestandenen staatlichen Ergänzungsprüfung erhalten die Absolventen die fachgebundene Hochschulreife und können nach der Qualifikationsverordnung (QualV) u.a. das Studium für das Lehramt an Sonderschulen für Sonderpädagogik aufnehmen.

 

Interessenten für diesen Weg der Zusatzausbildung setzen sich mit einer Fachakademie für Heilpädagogik (Standorte: Augsburg, Feucht, Hof, Markt Indersdorf, München, Regensburg, Schwarzenbruck/Mfr., Würzburg) in Verbindung und erhalten dort nähere Informationen über Möglichkeiten, Inhalte, Formen, Wege und Kosten der (berufsbegleitenden Form der) Ausbildung.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

StAnz 2009 Nr. 8

 

 

 

 

 

 

 


 

 


Anlage 1

 

 

 

 

 

 

.........................................................................

(Zu- und Vorname)

 

 

 

Berufsbegleitende sonderpädagogische Zusatzausbildung für das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe 2009 bis 2011

 

 

 

E R K L Ä R U N G

 

1.        Ich verpflichte mich unwiderruflich, die mir während des Sonderurlaubs belassene Vergütung (Bruttobetrag) sowie die gewährten Reisekosten an den Freistaat Bayern zurückzuzahlen, wenn ich während der Zusatzausbildung oder vor Ablauf von drei Jahren nach deren Beendigung auf eigenen Antrag oder aus sonstigen in meiner Person liegenden Gründen aus dem staat­lichen, privaten oder kommunalen Förderschuldienst innerhalb des Frei­staats Bayern ausscheide.

 

Ich habe dann bei einem Ausscheiden während

 

-         der Zusatzausbildung oder des ersten Jahres nach ihrer Beendigung 100 %,

-         des zweiten Jahres 66 2/3 %,

-         des dritten Jahres 33 1/3 %

 

der belassenen Vergütung und der erhaltenen Reisekosten zurückzuzahlen.

 

2.       Breche ich - ohne aus dem Förderschuldienst auszuscheiden - diese Zusatzausbildung ab, bin ich zur Rückzahlung der Vergütung und der Reisekos­ten in vollem Umfang an den Freistaat Bayern verpflichtet.

 

 

 

 

....................................... .........................................

Ort und Datum) (Unterschrift)

 

 


 


Anlage 2

 

 

 

 

 

 

..............................................................

(Name und Anschrift des Schulträgers)

 

 

 

Berufsbegleitende sonderpädagogische Zusatzausbildung für das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe 2009 bis 2011

 

 

 

E R K L Ä R U N G

 

1.       Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns unwiderruflich, die mir/uns gemäß Art. 33 Abs. 1 BaySchFG geleistete Personalaufwands­vergütung mit Ausnahme des Versorgungszu­schlags in der Höhe des Anteils an den Freistaat Bayern zurückzuzahlen, der den Zeiten der Teilnahme von Herrn/Frau..................................... an den Woch­en­kursen und Einzeltagen dieser Zusatzausbildung entspricht, wenn Herr/­Frau ..................................... während der Zusatzausbildung oder vor Ablauf von drei Jahren nach deren Been­digung aus dem Förderschuldienst bei mir/uns ausscheidet und nicht in den staatlichen oder kommunalen bayerischen Förderschuldienst eintritt.

 

Es sind dann bei einem Ausscheiden von Herrn/Frau .............................................................................. während

 

-         der Zusatzausbildung oder des ersten Jahres nach ihrer Beendigung 100 %,

-         des zweiten Jahres 66 2/3 %,

-         des dritten Jahres 33 1/3 %

 

der Personalaufwandsvergütung sowie der erstatteten Reiseko­sten zurückzuzahlen.

 

2.       Bricht Herr/Frau .......................................................................... - ohne aus dem Förderschuldienst bei mir/uns auszuscheiden - diese Zusatz­ausbildung ab, bin ich/sind wir zur Rückzahlung des auf die Zeiten seiner/ihrer Teilnahme an den bis dahin durchgeführ­ten Wochenkursen und Einzeltagen entfallenden Anteils der Personalaufwandsvergütung sowie der erstatteten Reisekosten in vollem Umfang an den Freistaat Bayern verpflichtet.

 

 

 

 

......................................... ...............................................

(Ort und Datum) (Unterschrift und Stempel)


 


Ausschreibungen von Schulratsstellen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 6. Februar 2009 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.8814

 

Die Stelle des Schulrats (Fachlicher Leiter) beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Erding wird zur Bewerbung für Beamte/Beamtinnen aus der Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG) ausgeschrieben.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach § 1 der Verordnung vom 11. Mai 1983 (GVBl S. 385), geändert durch Verordnung vom 30. April 2003 (GVBl S. 349) - mindestens vierjährige Bewährung grundsätzlich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder höher - erfüllen.

 

Den Gesuchen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) die Bewerbung gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Eine Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeit besteht nicht.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 9. Februar 2009 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.8813

 

Die Stelle des Schulrats (Fachlicher Leiter) beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Haßberge wird zur Bewerbung für Beamte/Beamtinnen aus der Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG) ausgeschrieben.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach § 1 der Verordnung vom 11. Mai 1983 (GVBl S. 385), geändert durch Verordnung vom 30. April 2003 (GVBl S. 349) - mindestens vierjährige Bewährung grundsätzlich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder höher - erfüllen.

 

Den Gesuchen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) die Bewerbung gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Eine Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeit besteht nicht.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken veröffentlicht.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eignungsprüfung 2009
für das Studium eines Sportstudiengangs
an den Universitäten in Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

vom 10. Februar 2009 Az.: C5-H 1611-9a/1268

 

Gemäß § 12 Abs. 3 Satz 3 der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen (Qualifikationsverordnung - QualV) vom 2. November 2007, zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. September 2008, und Ziffer 2.1 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst über die Eignungsprüfung für das Studium eines Sportstudiengangs an den Universitäten in Bayern vom 4. Dezember 2008 werden im Folgenden Adressat und Form der Anmeldung, der notwendige Inhalt des ärztlichen Attests sowie Zeitpunkt und Ort von Haupt- und Nachtermin der Eignungsprüfung bekannt gegeben:

 

1.       Termine und Orte der Eignungsprüfung

 

Die Eignungsprüfung findet

 

am 3. und 4. Juli 2009

 

für Bewerberinnen am Institut für Sportwissenschaft der Universität Bayreuth und für Bewerber am Institut für Sportwissenschaft/Sportzentrum der Julius-Maximilians-Universität Würzburg statt.

 

Im Falle einer Verletzung oder Krankheit (unverzügliche Vorlage eines ärztlichen Attestes spätestens bis zum vierten Tag nach Eintritt der Verhinderung) oder aus Gründen, die die Bewerberin oder der Bewerber nicht zu vertreten hat, wird ein Nachtermin am

 

23. und 24. Juli 2009

 

eingerichtet.

 

Das ärztliche Attest ist online im Portal zur Eignungsprüfung 2009 (SPET Portal: www-sporteignungstest.uni-regensburg.de) hochzuladen. Wegen des Wettbewerbscharakters der Prüfung, des Numerus-Clausus-Verfahrens in Bayreuth, Erlangen und evtl. Würzburg sowie aus organisatorischen Gründen ist ein weiterer Nachtermin nicht möglich.

 

2.       Anmeldeverfahren

 

Die Anmeldung zur Eignungsprüfung muss bis

 

2. Juni 2009 (Ausschlussfrist)

 

eingegangen sein.

 

Die Anmeldung ist ausschließlich online im Portal zur Eignungsprüfung 2009 (SPET Portal: www-sporteignungstest.uni-regensburg.de) vorzunehmen. Die dort aufgeführten Daten sind vollständig einzutragen. Das erforderliche Passbild ist im SPET Portal hochzuladen.

 

Die ärztliche Bescheinigung (nicht älter als drei Monate) über die volle Sporttauglichkeit ist bei der Überprüfung der Identität mit vorzulegen. (Vordruck siehe unter der angegebenen Internetadresse, Informationsblatt zur Eignungsprüfung Anhang I - nur vollständig ausgefüllte Atteste können angenommen werden).

 

Dr. Friedrich Wilhelm R o t h e n p i e l e r

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

Ausschreibung einer Stelle
des Ständigen
Stellvertreters / der Ständigen
Stellvertreterin des Leiters am Studienkolleg
bei den Universitäten des Freistaates Bayern
in München

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 11. Februar 2009 Az.: VI-5 P 5001.1-6.11 413

 

Am Studienkolleg bei den Universitäten des Freistaates Bayern in München ist zum 1. August 2009 die Stelle des Ständigen Stellvertreters / der Ständigen Stellvertreterin des Leiters zu besetzen.

Das Studienkolleg hat die Aufgabe, ausländische Studienbewerber, deren Vorbildungsnachweis nur in Verbindung mit einer erfolgreich abgelegten Feststellungsprüfung als Qualifikation für ein Studium an einer Universität des Freistaates Bayern anerkannt wird, auf die Feststellungsprüfung vorzubereiten und ihnen fachliche Grundlagen für das angestrebte Studium zu vermitteln. Im Studienkolleg München bereiten sich jedes Jahr ca. 300 Studienkollegiaten aus 60 Ländern auf ihr Fachstudium an einer der elf Universitäten in Bayern vor. Die Dozentinnen und Dozenten des Studienkollegs tragen dazu bei, dass sie das Studium in Deutschland möglichst schnell und erfolgreich absolvieren können. Die Studienkollegiaten haben Studentenstatus und sind entweder an der Ludwig-Maximilians-Universität München oder an der Technischen Universität München immatrikuliert.

Es können sich Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung sowie Beamte / Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrung an Gymnasien bewerben. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.

 

Da es sich beim Studienkolleg München um eine besondere Bildungseinrichtung für ausländische Studienbewerber an der Schnittstelle zwischen Gymnasium und Hochschule handelt, sind folgende Qualifikationen und Erfahrungen von besonderer Bedeutung:

 

-         Unterrichtserfahrung mit Deutsch als Fremdsprache bzw. mit bilingualem oder fremdsprachlichem Sachfachunterricht,

-         Unterricht mit Erwachsenen,

-         berufliche Erfahrungen an einer Hochschule,

-         Vorbereitung auf eine leitende Tätigkeit.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Leitung des Studienkollegs eingereicht (Studienkolleg bei den Universitäten des Freistaates Bayern, Herrn OStD Helmut Meyer, Pfänderstraße 6 bis 10, 80636 München). Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung an die Leitung des Studienkollegs weitergegeben; die Leitung des Studienkollegs übermittelt die Außenbewerbungen binnen weiterer 14 Tage - zusammen mit den Bewerbungen, die keine Versetzung erfordern (Hausbewerbungen) - an das Staatsministerium.

Einem Außenbewerber / einer Außenbewerberin wird empfohlen, sich bei dem Leiter des Studienkollegs vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen

 

a)       durch den Leiter des Studienkollegs bei der Weitergabe einer Hausbewerbung an das Staatsministerium bzw. durch den Schulleiter / die Schulleiterin einer Außenbewerbung an die Leitung des Studienkollegs (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine aktuelle Eignungs- und Leistungseinschätzung zu erstellen, die einer periodischen Beurteilung in ihrer Aussagekraft gleichkommt; Gleiches gilt, wenn der Bewerber / die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

 

b)       durch den Leiter des Studienkollegs bei der Weitergabe etwaiger Außenbewerbungen an das Staatsministerium.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"Schule unterwegs"
Dritter bayernweiter Schulsanitätsdienst-
Wettbewerb

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 13. Februar 2009 Az.: VI.8-5 S 4306.3-6.14 417

 

Das Bayerische Jugendrotkreuz veranstaltet am Freitag, 22. Mai 2009, in Pleinfeld in der Nähe des Brombachsees (Mittelfranken) den dritten bayernweiten Schulsanitätsdienst-Wettbewerb. Teilnehmen können Schulsanitätsdienst-Gruppen aus ganz Bayern.

 

Weitere Informationen und die Ausschreibung mit dem Anmeldeformular sind unter www.jrk-bayern.de/doc/ssd-wb-2009.pdf einzusehen.

 

Anmeldeschluss ist der 10. April 2009.

 

Die teilnehmenden Schulen bzw. Lehrkräfte erhalten nach dem Anmeldeschluss eine Bestätigung.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Offene Stellen

 

Ausschreibung einer Mitarbeiterstelle

für eine Lehrkraft mit der Befähigung

für das Lehramt an Gymnasien

im Bayerischen Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

 

 

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus eine Mitarbeiterstelle im Referat "Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation, Landesschulbeirat" für eine Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien der Fächer Deutsch und Zweitfach bzw., bei besonderer persönlicher Eignung, für eine Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit dem Fach Deutsch, zu besetzen (bis Besoldungsgruppe A 14).

 

Die Übernahme an das Ministerium ist im Wege der Abordnung (zunächst für ein Jahr, maximal fünf Jahre) vorgesehen.

 

Der Aufgabenbereich des Referats "Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation, Landesschulbeirat" umfasst neben der redaktionellen Erstellung der Zeitschriften und Fachveröffentlichungen des Kultusministeriums vor allem die Zuständigkeit für die Internetauftritte des Staatsministeriums sowie die elektronischen Rundbriefe. Die Beantwortung von Bürgeranfragen über die Dezentrale Servicestelle der Bayerischen Staatsregierung im Kultusministerium sowie die Präsentation des Staatsministeriums bei Kongressen und einschlägigen Veranstaltungen gehören ebenso zum Kerngeschäft des Referats.

 

Es werden folgende Qualifikationen und Fähigkeiten von den Bewerberinnen und Bewerbern erwartet:

 

-         deutlich überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikationen sowie Beurteilungen (mindestens Gesamtprüfungsnote "gut" für das Lehramt an Gymnasien bzw. für das Lehramt an beruflichen Schulen),

-         mehrjährige Erfahrung an einer Schule,

-         ausgeprägtes Interesse an gesellschafts- und bildungspolitischen Themen sowie an Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,

-         überdurchschnittliche Belastbarkeit und Fähigkeit, gewandt und adressatenorientiert zu formulieren,

-         hervorragende mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit, Kommunikationsfreudigkeit; sympathisches und sicheres Auftreten,

-         Interesse, sich in das gesamte Spektrum der Themen des Geschäftsbereichs Unterricht und Kultus einzuarbeiten,

-         gute EDV-Kenntnisse; Erfahrungen in der Gestaltung von Webseiten und HTML-Kenntnisse sind erwünscht; Bereitschaft zur Einarbeitung in die Bedienung verschiedener Content-Management-Systeme und -programme, 

-         die Fähigkeit im Team zu arbeiten.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Die Bewerbung von Frauen wird begrüßt (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Schriftliche Bewerbungen sind

 

bis zum 23. März 2009

 

mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Nachweise über bisherige berufl. Tätigkeit und Beurteilungen) auf dem Dienstweg dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Referat I.1, vorzulegen.

 

Für Auskünfte steht Frau Leitende Ministerialrätin Dr. Andrea Siems (Tel. 0 89/21 86-22 64) gerne zur Verfügung.

 

 

 

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Ausschreibung von Stellen im Auslandsschuldienst

 

 

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:

 

- Zweitausschreibung -

 

Deutsche Internationale Schule Johannesburg, Südafrika

 

Besetzungsdatum: 1. August 2009

 

Bewerbungsende: 15. April 2009

 

Integrierte Begegnungsschule mit bikulturellem Schulziel

 

Klassenstufen: 1 bis 13 (ab 2010: 1 bis 12)

 

Schülerzahl: 881

 

Hochschulreifeprüfung / kombinierter Abschluss

 

Deutsche Internationale Abiturprüfung und Abschluss nach Landesrecht

 

Deutsches Sprachdiplom der KMK

 

Sekundarabschluss des Landes

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I und II

 

Bes. Gr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L, Tarifgebiet Ost in den fünf neuen Bundesländern

 

Sehr gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

 

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg an das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) - zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig und unmittelbar an das im Kultusministerium des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. VI.6, zu senden.

 

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

 

Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn Sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung). Eine Vermittlung ist nur möglich, wenn ein Versorgungszuschlag nicht erhoben wird.

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs- / Vergütungsgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Vergütungsgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Bestätigung und Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungsgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungsgruppe erforderlich.

Bitte beachten Sie im Einzelnen die jeweils gültigen Verfahrenswege und Bewerbungsmodalitäten Ihres Bundeslandes.

 

Drittbewerbungen sind möglich.