Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien

für Unterricht und Kultus

und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 

 


Nummer 4*                       Ausgegeben in München am 27. März 2009              Jahrgang 2009

 

 


Inhalt

 

Berufsbegleitende sonderpädagogische Weiterbildung zum/zur  "Pädagogisch-therapeutischen Konduktor/in"

 

Aufnahme in die öffentlichen und privaten  zwei-, drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen  für das Schuljahr 2010/2011

 

Hospitation deutscher Lehrkräfte  an französischen Schulen  im Schuljahr 2009/2010

 

Zweite Staatsprüfung für das Lehramt  an Gymnasien 2011/I  nach der Lehramtsprüfungsordnung II

 

Besetzung von Mitarbeiterstellen  bei den Ministerialbeauftragten  für die Gymnasien

 

Ausschreibung von Funktionsstellen an  staatlichen beruflichen Schulen

 

Ausschreibung von Stellen  für Ständige Vertreter / Vertreterinnen  des Schulleiters / der Schulleiterin  an staatlichen beruflichen Schulen

 

Besetzung von Direktorenstellen im Bereich  der staatlichen Gymnasien

 

Besetzung von Stellen  des Ständigen Stellvertreters im Bereich der staatlichen Gymnasien

 

Ausschreibung von Seminarlehrerstellen  an staatlichen Gymnasien

 

Woche des Waldes und Tag des Baumes 2009

 

Kooperationsmodelle zwischen Hauptschule und Realschule

 

Offene Stellen

 

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Berufsbegleitende sonderpädagogische
 Weiterbildung zum/zur
 „Pädagogisch-therapeutischen Konduktor/in“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 17. Februar 2009 Az.: IV.7-5 P 8031.1.1-4.13 597

 

1.        Die Stiftung Pfennigparade München veranstaltet in den Jahren 2009 bis 2011 einen 4. Lehr­gang zur berufsbegleitenden (sonderpädagogischen) Weiterbildung zum/zur „Pädagogisch-therapeutischen Konduktor/in“. Dieser Lehrgang wird als amtliche Fortbildung für Lehrkräfte und das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe an Förderschulen einschließlich Heilerziehungspflegekräfte anerkannt.

 

2.        Die Weiterbildung beginnt im September 2009 und erstreckt sich über insgesamt zwei Jahre. Sie wird sowohl in Wochenkursen bzw. Wochenendseminaren als auch an Einzeltagen durchgeführt. Sie umfasst insgesamt 1700 Stunden einschließlich des Praxisanteils und schließt mit einer Prüfung ab. Im Rahmen des Praxisanteils wird erwartet, dass die Teilnehmer mindestens zehn Wochenstunden konduktiv arbeiten. Diese zehn Wochenstunden sind Bestandteil der praktischen Ausbildung und werden in regelmäßigen Abständen von den Praxisanleitern supervidiert. Die Abschlussprüfung findet im Sommer 2011 statt.

 

3.        Der Lehrgang der Stiftung Pfennigparade ist für etwa 25 Teilnehmer vorgesehen, von denen zehn aus dem schulischen Bereich ausgewählt werden sollen, davon bis zu vier staatlich angestellte und sechs privat angestellte Teilnehmer. Für diesen Personenkreis ist er inhaltlich auf die entsprechenden sonderpädagogischen Einsatzfelder an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung bezogen.

 

Neben den Teilnehmern aus dem schulischen Bereich können 15 Teilnehmer aus außerschulischen Einrichtungen (Heimen, Tagesstätten, Frühförderstellen u.ä.) teilnehmen, die im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen liegen.

 

Mit der Ausschreibung zum Lehrgang sollen aus dem schulischen Bereich vor allem Personen angesprochen werden, die bereits mehrere Jahre ihren Dienst als Lehrkraft oder als Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe einschließlich Heilerziehungspflegekräfte an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung versehen.

Die Bewerber sollen sich mindestens zwei Jahre lang im Dienst an Förderschulen bewährt haben. Kriterium für die Auswahl der etwa zehn Teilnehmer aus dem schulischen Bereich ist auch die Dauer der bisherigen Tätigkeit im staatlichen oder privaten (schulischen) Förderschuldienst. Die Teilnehmer sollen im Anschluss an die Weiterbildung im Bereich der konduktiven Förderung tätig sein und als Multiplikatoren, insbesondere für die schulinterne Lehrerfortbildung, eingesetzt werden können. Bewerben können sich von schulischer Seite aus sowohl Lehrkräfte als auch Personal für Heilpädagogische Unterrichtshilfe einschließlich Heilerziehungspflegekräfte.

 

4.        Für die Finanzierung der Teilnahme erhebt die Stiftung Pfennigparade einen Eigenanteil in Höhe von 2000 € von allen Lehrgangsteilnehmern.

 

Für staatliches schulisches Personal übernimmt die Regierung von Oberbayern die gesamte Kostenerstattung (Lehrgangsgebühren, Fahrtkosten sowie Unterkunft und Verpflegung nach dem bayerischen Reisekostenrecht), ausgenommen die Eigenbeteiligung in Höhe von 2000 €.

 

Nichtstaatliche Teilnehmer aus dem schulischen Bereich haben für die Lehrgangskosten sowie im Falle der auswärtigen Unterbringung während der Wochenkurse bzw. Wochenendseminare auch für die anfallenden Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung selbst aufzukommen. Falls die privaten Schulträger diese Kosten übernehmen, werden ihnen die Auslagen - ausgenommen die Eigenbeteiligung in Höhe von 2000 € - als notwendiger Schulaufwand ersetzt werden (vgl. Nr. 12.5.17 der KMBek vom 14. Dezember 1982 (KMBl S. 577) und KMS vom 3. Mai 1971 Nr. III A 8-4/24 075).

 

5.        Der Lehrgang schließt mit einem Zertifikat der Stiftung Pfennigparade ab. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus stellt mit der Aushändigung des Zertifikats fest, dass der Weiterbildungslehrgang zum/zur „Pädagogisch-therapeutischen Konduktor/in“ der Stiftung Pfennigparade gleichwertig ist der staatlichen berufsbegleitenden sonderpädagogischen Zusatzausbildung für das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe in Bayern. Das Zertifikat berechtigt die Absolventen der Weiterbildung, die als Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe im bayerischen Förderschuldienst beschäftigt sind, zur Führung der Dienstbezeichnung „Heilpädagogische(r) Förderlehrer(in)“ gemäß Art. 60 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesens (BayEUG). Das Zertifikat kann in Verbindung mit dieser Bescheinigung im staatlichen Schuldienst bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen als Grundlage für eine Höhergruppierung dienen. Nichtstaatliches Personal kann in entsprechender Anwendung der Nr. 10.5 der KMBek vom 14. Dezember 1982 (KMBl S. 577) vergütet werden.

 

Nicht schulisches Personal erwirbt mit der Bestätigung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus keinen Anspruch auf Übernahme in den Schuldienst.

 

6.        Bewerbungen außerschulischer Personen zur Weiterbildung sind bis

 

29. Mai 2009

 

an die Stiftung Pfennigparade, Phoenix GmbH, Oberföhringer Straße 150, 81925 München, Frau Stelczerné-Oberszt, zu richten. Der Bewerbung ist eine Lebenslaufdarstellung mit Lichtbild beizugeben, aus der die berufliche Ausbildung und die bisherige berufliche Praxis zu ersehen sind.

 

Bewerbungen schulischen Personals sind auf dem Dienstweg bis

 

29. Mai 2009

 

zusammen mit einer Stellungnahme der Schulleitung über die spätere Verwendungsmöglichkeit in der konduktiven Förderung an die zuständige Regierung zu richten. Eine Kopie der Bewerbung erhält die Stiftung Pfennigparade.

 

Die Zulassung der schulischen Bewerber erfolgt in jedem Fall unter der Bedingung, dass der Teilnehmer die Ausbildung zu Ende führt und nicht vor Ablauf von drei Jahren nach deren Beendigung auf eigenen Antrag oder aus sonstigen in seiner Person liegenden Gründen aus dem staatlichen oder nichtstaatlichen Förderschuldienst innerhalb des Freistaates Bayern ausscheidet. Dem Zulassungsgesuch ist deshalb außerdem

 

-         bei staatlichen Bewerbern eine persönliche schriftliche Erklärung nach Anlage 1

 

-         bei nichtstaatlichen Bewerbern eine schriftliche Erklärung des privaten Schulträgers nach Anlage 2

 

beizufügen.

 

Den privaten Schulträgern wird deshalb empfohlen, sich ihrerseits vom Bewerber eine auf sie lautende Verpflichtungserklärung entsprechend Anlage 1 geben zu lassen, in der „Freistaat Bayern“ durch die Bezeichnung des Schulträgers zu ersetzen ist.

 

Das Staatsministerium kann im Einzelfall auf die Rückforderung ganz oder teilweise verzichten, wenn diese eine besondere Härte bedeuten würde.

 

7.        Die Auswahl der Bewerber aus dem schulischen Bereich trifft das Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Einvernehmen mit der Stiftung Pfennigparade. Die Organisation des Lehrgangs obliegt der Stiftung Pfennigparade. Über die Zulassung zum Lehrgang und über nähere Einzelheiten der Durchführung werden die Bewerber rechtzeitig über die Regierungen unterrichtet.

 

8.        Die Stiftung Pfennigparade veranstaltet für alle Interessenten am Freitag, den 24. April 2009 um 10.00 Uhr in den Räumen der Phoenix GmbH, Oberföhringer Straße 150, 81925 München, einen Hospitations- und Informationstag. Anmeldungen dazu werden unter Telefonnummer: 0 89/83 93 63 94, Faxnummer: 0 89/89 93 63 95, E-Mail: Mariann.Stelczerné-Oberszt@phoenix-kf.de, erbeten.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

StAnz 2009 Nr. 10

 

 

 

 

 

 

 


 

 


Anlage 1

 

 

 

 

.........................................................................

                (Zu- und Vorname)

 

 

 

Berufsbegleitende sonderpädagogische Weiterbildung

zum/zur „Pädagogisch-therapeutischen Konduktor/in“

für Lehrkräfte, das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe

und Heilerziehungspfleger 2009 bis 2011

 

 

E R K L Ä R U N G

 

 

1.     Ich verpflichte mich unwiderruflich, die mir während des Sonderurlaubs belassene Vergütung (Bruttobetrag) sowie die gewährten Reisekosten an den Freistaat Bayern zurückzuzahlen, wenn ich während der Weiterbildung oder vor Ablauf von drei Jahren nach deren Beendigung auf eigenen Antrag oder aus sonstigen in meiner Person liegenden Gründen aus dem staat­lichen, privaten oder kommunalen Förderschuldienst innerhalb des Frei­staats Bayern ausscheide.

 

Ich habe dann bei einem Ausscheiden während

 

-         der Zusatzausbildung oder des ersten Jahres nach ihrer Beendigung 100 %,

-         des zweiten Jahres 66 %,

-     des dritten Jahres 33 %

 

der belassenen Vergütung und der erhaltenen Reisekosten zurückzuzahlen.

 

2.     Breche ich - ohne aus dem Förderschuldienst auszuscheiden - diese Weiterbildung ab, bin ich zur Rückzahlung der Vergütung und der Reisekos­ten in vollem Umfang an den Freistaat Bayern verpflichtet.

 

 

 

 

.............................................................................                                   .............................................................................

(Ort und Datum)                                                                                                   (Unterschrift)

 

 

 


 


Anlage 2

 

 

..............................................................

(Name und Anschrift des Schulträgers)

 

 

Berufsbegleitende sonderpädagogische Weiterbildung

zum/zur „Pädagogisch-therapeutischen Konduktor/in“

für Lehrkräfte, das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe

und Heilerziehungspfleger 2009 bis 2011

 

E R K L Ä R U N G

 

 

1.     Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns unwiderruflich, die mir/uns gemäß Art. 33 Abs. 1 BaySchFG geleistete Personalaufwands­vergütung mit Ausnahme des Versorgungszu­schlags in der Höhe des Anteils an den Freistaat Bayern zurückzuzahlen, der den Zeiten der Teilnahme von Herrn/Frau.......................................... an den Woch­en­kursen, Wochenendseminaren und Einzeltagen dieser Weiterbildung entspricht, wenn Herr/­Frau .............................................. während der Weiterbildung oder vor Ablauf von drei Jahren nach deren Been­digung aus dem Förderschuldienst bei mir/uns ausscheidet und nicht in den staatlichen oder kommunalen bayerischen Förderschuldienst eintritt.

 

Es sind dann bei einem Ausscheiden von Herrn/Frau .............................................................................. während

 

-         der Weiterbildung oder des ersten Jahres nach ihrer Beendigung 100 %,

-         des zweiten Jahres 66 %,

-         des dritten Jahres 33 %

 

der Personalaufwandsvergütung sowie der erstatteten Reiseko­sten zurückzuzahlen.

 

2.     Bricht Herr/Frau .......................................................................... - ohne aus dem Förderschuldienst bei mir/uns auszuscheiden - diese Weiterbildung ab, bin ich/sind wir zur Rückzahlung des auf die Zeiten seiner/ihrer Teilnahme an den bis dahin durchgeführ­ten Wochenkursen, Wochenendseminaren und Einzeltagen entfallenden Anteils der Personalaufwandsvergütung sowie der erstatteten Reisekosten in vollem Umfang an den Freistaat Bayern verpflichtet.

 

 

 

.......................................................................                              ...........................................................................

(Ort und Datum)                                                                        (Unterschrift und Stempel)


 


Aufnahme in die öffentlichen und privaten
 zwei-, drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen
 für das Schuljahr 2010/2011

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 24. Februar 2009 Az.: VII.4-5 S 9201-4-7.5802

 

1.           Aufnahmeverfahren

 

1.1         Die Aufnahme in die zwei-, drei- und vierstufige Wirtschaftsschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und nach Abschnitt II der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO).

 

1.2         Die Anmeldung von Hauptschülern zur Aufnahme in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet in der Zeit vom 15. März bis 26. März 2010 statt.

 

Die Anmeldefrist für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 der zweistufigen Wirtschaftsschule endet am 6. August 2010.

 

Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Wirtschaftsschule in allen anderen Fällen werden   von   den   Wirtschaftsschulen   bis

6. August 2010 entgegengenommen.

Die örtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An den öffentlichen Wirtschaftsschulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.

 

1.3         Die Schüler sind bei der Schule anzumelden, in die sie aufgenommen werden wollen.

 

1.4         Bei der Anmeldung sind vorzulegen:

 

1.4.1      das Original des Geburtsscheines oder der Geburtsurkunde und

 

1.4.2      für die drei- und vierstufige Wirtschaftsschule das Original des Übertrittszeugnisses der Hauptschule oder - falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Hauptschule erfolgt - die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen bzw.

 

1.4.3      für die zweistufige Wirtschaftsschule das Original des Zeugnisses über den qualifizierenden Hauptschulabschluss oder - falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Hauptschule erfolgt - die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen. Die Anmeldung kann auch mit dem Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 9 der Hauptschule, der Realschule oder des Gymnasiums erfolgen.

 

2.           Probeunterricht und Aufnahmeprüfung (drei- und vierstufige Wirtschaftsschule)

 

Soweit notwendig, wird für die Schüler ein Probeunterricht durchgeführt.

 

2.1         Der Probeunterricht für die Aufnahme in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet zu folgenden Terminen statt:

 

2.1.1      am 3., 4. und 5. Mai 2010 für Schüler der Hauptschule;

 

2.1.2      am 8., 9. und 10. September 2010 für die übrigen Schüler und in begründeten Ausnahmefällen auch für Schüler der Hauptschule.

 

2.2         Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in höhere Jahrgangsstufen wird in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien durchgeführt. Den Zeitplan bestimmt der Schulleiter.

 

2.3         Schüler, die bereits am Probeunterricht einer Wirtschaftsschule teilgenommen haben, dürfen den Probeunterricht im selben Kalenderjahr nicht wiederholen.

 

3.           Meldungen durch Schulen

 

3.1         Sämtliche Wirtschaftsschulen berichten dem Staatsministerium auf elektronischem Weg über das Ergebnis des Probeunterrichts. Die genaue Vorgehensweise und die Terminvorgabe für diese Online-Erhebung werden per KMS bekannt gegeben.

 

3.2         Die Formblätter 1 und 2 zur Ermittlung des Gesamtbedarfs an Lehrerwochenstunden an Wirtschaftsschulen sind mit den endgültigen Schüler- und Klassenzahlen von den staatlichen und nichtstaatlichen Wirtschaftsschulen bis spätestens 24. September 2010 in zweifacher Fertigung an die Regierungen zu senden.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

StAnz 2009 Nr. 10

 

 

 

 

Hospitation deutscher Lehrkräfte
 an französischen Schulen
 im Schuljahr 2009/2010

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 2. März 2009 Az: I.6-5 P 4045.F1/6/2

 

Im Schuljahr 2009/2010 können über das Hospitationsprogramm des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) wieder ausgewählte bayerische Lehr­kräfte an französischen Schulen hospi­tieren.

 

Als Zeitfenster für die Hospitation steht das gesamte Schuljahr 2009/2010 zur Verfügung. Der genaue Hospitationstermin wird nicht mehr vorgegeben, sondern ist künftig individuell zwischen der deutschen Lehrkraft und der französischen Gastschule zu vereinbaren.

 

Die Hospitationsdauer kann – je nach Vereinbarung – zwei oder drei Wochen betragen.

 

Nachdem nunmehr analog auch französische Lehrkräfte die Möglichkeit zur Hospitation in Deutschland haben sollen, wird im Falle einer Bewerbung um Mitteilung gebeten, ob grundsätzlich Bereitschaft zur Aufnahme einer französischen Kollegin bzw. eines französischen Kollegen (die/der allerdings nicht zwangsläufig von der französischen Gastschule stammen muss) im selben Schuljahr besteht. 

Die Bereitschaft zur Aufnahme einer französischen Lehrkraft ist nicht zwingend erforderlich, wird aber dringend empfohlen. Bewerbungen, die einen Gegenbesuch ermöglichen, werden prioritär behandelt.

 

Ein Hospitationsaufenthalt bietet besonders den Lehrerinnen und Lehrern, die in den vergangenen Jahren keinen Studienaufenthalt in Frankreich durch­führen konnten, eine ausgezeichnete Gelegenheit, das französische Schulwesen kennen zu lernen und persönliche Verbindungen zu franzö­sischen Kollegen herzustellen.

 

Für die Teilnahme am Programm gelten folgende Bedingungen:

 

1.       Grundvoraussetzung ist eine mindestens dreijährige Berufserfahrung nach dem 2. Staatsexamen.

 

2.      Als Bewerber kommen vor allem Lehrkräfte der Sekundarstufe I und II mit der Lehrbefähigung für das Fach Französisch in Frage. Diese ist aber nicht zwingend notwendig. Nichtromanisten müssen jedoch über so gute französische Sprachkenntnisse verfügen, dass sie dem Unterricht ohne Schwierigkeiten folgen und diesen auch bereichern können. Da die französischen Behörden dem PAD in der Regel weitaus mehr aufnahmebereite Collèges als Lycées melden, wird die grundsätzliche Bereitschaft aller Bewerber – auch der Lehrkräfte der Sekundarstufe II – zur Hospitation an einem Collège vorausgesetzt. Lehrkräfte der Primarstufe können sich nur in begründeten Ausnahmefällen bewerben.

 

Wer Schüleraustausche oder Projekte im Rahmen einer Schulpartnerschaft vorbereiten möchte, sollte dies mit der Partnerschule rechtzeitig absprechen. Diese muss im Dezember des Vorjahres gegenüber der Akademie und dem CIEP ihre Bereitschaft zur Aufnahme des deutschen Kollegen bekunden. Dem Wunsch nach Hospitation an der Partnerschule oder einer Kontaktschule kann nur entsprochen werden, wenn diese vom CIEP als Gastschule benannt wird. Vorsorglich sollten Bewerberinnen und Bewerber, die an einer Partnerschule hospitieren möchten, ihrem Meldebogen ein Schrei­ben der französischen Schulleitung mit der Zustimmung zur Hospitation beifügen. Diese kann Informationen zum Programm und eine fiche de candidature auf der Website des CIEP unter

 www.ciep.fr > Programmes de mobilité > Programmes d´accueil > Professeurs romanistes

abrufen.

 

3.       Fahrt- und Aufenthaltskosten tragen die Teilnehmer. Die Organisation der An- bzw. Rückreise liegt in der Eigenverantwortung der Lehrkraft.

 

4.       Unter der Voraussetzung, dass die Unterrichtsvertretung von der betreffenden Schule intern geregelt werden kann, wird den Lehr­kräften an staatlichen Schulen Dienst­befrei­ung in Aussicht gestellt. Sofern entsprechende Mittel zur Verfügung stehen, kann staatlichen Lehrkräften mit der Lehrbefähi­gung für Französisch auf Antrag ein Reisekostenzuschuss gewährt werden.

 

5.       Die französischen Behörden wählen Schulen im Bereich verschie­dener Akademien aus. Wünsche der Teilnehmer können nur im Rahmen der für Hospitationsaufenthalte bestimmten Akademien erfüllt werden.

 

Interessensbekundungen am Hospitationsprogramm sind schriftlich auf dem Dienstweg bis spätestens 20. März 2009 beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Referat I.6) einzureichen.

 

Die vom Staatsministerium ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden mit einem eigenen Schreiben gebeten, die Bewerbungsunterlagen im Internet abzurufen und dem Staatsministerium in dreifacher Ausfertigung bis zu einem noch zu nennenden Termin zuzuleiten

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

StAnz 2009 Nr. 10

 

 

 

 

 

 

 

 

Zweite Staatsprüfung für das Lehramt
 an Gymnasien 2011/I
 nach der Lehramtsprüfungsordnung II

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 4. März 2009 Az.: III.8-5 S 5154-PRA.14 819

 

I.

 

Die Studienreferendare der Studienseminare Februar 2009/2011 nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2011/I nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) teil.

Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:

-         die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 4. Mai 2009 bis 24. Juli 2009 an der Seminarschule,

-         die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 9. November 2009 bis 9. Juli 2010 an der Einsatzschule,

-         die 3. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 4. Oktober 2010 bis 3. Dezember 2010 an der Seminarschule,

-         das Kolloquium in der Zeit vom 20. September 2010 bis 22. Oktober 2010 und

-         die mündliche Prüfung in der Zeit vom 4. Oktober 2010 bis 3. Dezember 2010 an der Seminarschule.

 

Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Termine und Fristen zu beachten.

 

II.

 

Studienreferendare der Studienseminare Februar 2009/2011, die eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen und auch an der Zweiten Staatsprüfung in diesem Fach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien zu den in Abschnitt I, Spiegelstrich 2 oder 3 (Prüfungslehrprobe) und 5 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.

Die Studienreferendare haben den örtlichen Prüfungsleitern (Seminarvorständen) eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

 

III.

 

An der Zweiten Staatsprüfung 2011/I nehmen auch die Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2010/I nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind. Diese Bewerber werden im ersten halben Jahr einem Studienseminar Februar 2010/2012 und im zweiten halben Jahr einem Studienseminar Februar 2009/2011 zugewiesen. Sie legen die Einzelprüfungen wie folgt an der Seminarschule ab:

-         die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 26. April 2010 bis 18. Juni 2010,

-         die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 21. Juni 2010 bis 1. Oktober 2010.

Für die 3. Prüfungslehrprobe, das Kolloquium und die mündliche Prüfung gelten die Termine von Abschnitt I.

Für den Fall, dass im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis spätestens 25. April 2010 einzuholen.

Die sonstigen Bestimmungen von § 18 LPO II gelten entsprechend.

Zur Zweiten Staatsprüfung 2011/I in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2010/I oder 2009/II abgelegt und nicht bestanden haben (§ 32 Abs. 1 LPO II).

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung muss spätestens am 13. September 2010 beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus eingegangen sein. Die Wiederholungsprüfung (Prüfungslehrprobe und mündliche Prüfung) findet in der Zeit vom 4. Oktober 2010 bis 3. Dezember 2010 an einer Seminarschule statt.

 

IV.

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2011/I können auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2010/I oder 2010/II abgelegt und bestanden haben (§ 16 Abs. 2 LPO II).

Voraussetzung für die Zulassung ist

1.     für Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2010/I bestanden haben, dass sie

1.1   sich bis spätestens 5. März 2010 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. 1. Juni 2010 (bei Anrechnung der anlässlich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden,

1.2   der Meldung die in § 16 Abs. 3 LPO II verlangten Unterlagen beifügen und

1.3   mit der Meldung eine Erklärung abgeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen oder nicht;

2.     für Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2010/II bestanden haben, dass sie

2.1   sich bis spätestens 13. September 2010 zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden und

2.2   gleichzeitig beantragen, dass die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll.

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus in München zu richten.

Diese Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung) zu den unter Abschnitt I genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) bzw. in der Zeit vom 20. September 2010 bis 3. Dezember 2010 (Prüfungslehrproben) abzulegen.

Das Thema für eine neu zu fertigende schriftliche Hausarbeit ist vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 25. April 2010 einzuholen.

Zur Zweiten Staatsprüfung 2011/I in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2010/I oder 2010/II abgelegt und bestanden haben (§ 32 Abs. 2 LPO II). Die Sätze 2 und 3 des letzten Absatzes von Abschnitt III gelten entsprechend.

 

 

 

V.

 

In begründeten Fällen (z.B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.

E r h a r d

Ministerialdirektor

StAnz 2009 Nr. 12

 

 

 

 

 

 

Besetzung von Mitarbeiterstellen
 bei den Ministerialbeauftragten
 für die Gymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 6. März 2009 Az.: VI.9-5 O 5121/24/7

 

Folgende Stellen von Fachreferenten bzw. Fachreferentinnen bei Dienststellen der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Bayern sind zu den jeweils genannten Zeitpunkten zu besetzen. Die Wahrnehmung der einzelnen Stellen ist in funktionsverträglichem Umfang auch in Teilzeit möglich.

 

1.     Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Oberbayern-West

Ab sofort

Fachreferent/Fachreferentin für Englisch

Zum 1. August 2009

Fachreferent/Fachreferentin für Ethik

Fachreferent/Fachreferentin für Geschichte

 

2.     Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Niederbayern

Ab 1. August 2009

Fachreferent/Fachreferentin für Mathematik

Fachreferent/Fachreferentin für Spanisch

 

3.     Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in der Oberpfalz

Zum 1. August 2009

Fachreferent/Fachreferentin für Geographie

 

4.     Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Oberfranken

Ab 1. August 2009

Fachreferent/Fachreferentin für Kunst.

 

Der Fachreferent bzw. die Fachreferentin unterstützt den Ministerialbeauftragten in der Beratung der Schulen, in Angelegenheiten der fachlichen Qualitätsentwicklung, der Schulaufsicht und in den weiteren ihm bzw. ihr zugewiesenen Aufgaben.

 

Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen des staatlichen Gymnasialdienstes unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben. Studienrätinnen und Studienräte sollten über eine Mindestdienstzeit von fünf Jahren seit der Lebenszeitverbeamtung verfügen. Die Ausübung der Funktion des Fachbetreuers bzw. der Fachbetreuerin sowie Erfahrung mit der Durchführung der Abiturprüfung werden bei der Auswahlentscheidung berücksichtigt.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht. Sie werden dann über den jeweiligen Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergegeben.

 

Den Bewerbern wird empfohlen, sich beim jeweiligen Ministerialbeauftragten vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass

Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen

 

a)     durch den Schulleiter bzw. die Schulleiterin bei der Weitergabe der Bewerbung bis spätestens 14 Tage nach Erscheinen dieses Amtsblatts. Die letzte dienstliche Beurteilung ist beizufügen. Falls diese länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie auf Eignung und Befähigung des Bewerbers bzw. der Bewerberin eingehen.

 

b)    durch den jeweiligen Ministerialbeauftragten.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende und beurlaubte Lehrkräfte zu verständigen.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausschreibung von Funktionsstellen an
 staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 9. März 2009 Az.: VII.6-5 P 9001.1-6-7.21 182

 

Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin beim Ministerialbeauftragten für die Berufsoberschulen und Fachoberschulen in Ostbayern, in Straubing, ist ab 1. Juni 2009 neu zu besetzen. Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

Für die Besetzung der Stellen kommen grundsätzlich nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht. Langjährige Unterrichtserfahrungen an Fachoberschulen oder Berufsoberschulen mit entsprechender Qualifikation, vorzugsweise mit Erfahrung in der Schulverwaltung, und gute EDV-Kenntnisse werden vorausgesetzt. Wünschenswert wäre, dass der Bewerber/die Bewerberin außerdem über eine hohe Kooperationsbereitschaft, eine gute Kommunikationsfähigkeit und Freude an der Arbeit im Team verfügt. Im Rahmen der Aufgaben sind schulübergreifende Erfahrungen in den Bereichen der Lehrerfortbildung, als Multiplikator, in der Schulorganisation oder Beratung sowie in der Planung und Durchführung von Projekten von Vorteil.

 

Der Mitarbeiter/die Mitarbeiterin unterstützt den Ministerialbeauftragten in der Beratung der Schulen, in Angelegenheiten der Qualitätsentwicklung, der Schulaufsicht und in weiteren, ihm bzw. ihr zugewiesenen Aufgaben. Er/Sie ist insbesondere zuständig für Prüfungen, Fortbildungen, Reisekostenabrechnungen und für die Schulentwicklung der Beruflichen Oberschulen in Ostbayern.

 

Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen müssen erfüllt sein.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über den Schulleiter/die Schulleiterin unmittelbar beim Ministerium ein. Der Schulleiter/die Schulleiterin fügt eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine aktuelle Leistungsfeststellung beigefügt werden.

Bewerbungen, die mit einer Versetzung an die Berufliche Oberschule Straubing, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule verbunden sind (Außenbewerbungen), sind von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.

 

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

Ausschreibung von Stellen
 für Ständige Vertreter / Vertreterinnen
 des Schulleiters / der Schulleiterin
 an staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 10. März 2009 Az.: VII.2-5 P 9001.1-6-7.11 961

 

1.     Die Stelle des Ständigen Vertreters / der Ständigen Vertreterin des Schulleiters / der Schulleiterin ist mit sofortiger Wirkung an folgenden Schulen zu besetzen:

 

1.1     Berufliche Oberschule Bad Tölz, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Im Schuljahr 2008/2009 werden an der Fachoberschule 711 Vollzeitschüler / Vollzeitschülerinnen und an der Berufsoberschule 170 Vollzeitschüler / Vollzeitschülerinnen in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege sowie Sozialwesen unterrichtet.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

1.2     Berufliche Oberschule Kitzingen, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Im Schuljahr 2008/2009 werden an der Fachoberschule 841 Vollzeitschüler / Vollzeitschülerinnen und an der Berufsoberschule 159 Vollzeitschüler / Vollzeitschülerinnen in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege sowie Sozialwesen unterrichtet.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

2.        Die Stelle des Ständigen Vertreters / der Ständigen Vertreterin des Schulleiters / der Schulleiterin ist mit Wirkung vom 1. August 2009 an folgenden Schulen zu besetzen:

 

2.1     Berufliche Oberschule Deggendorf, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Im Schuljahr 2008/2009 werden an der Fachoberschule 386 Vollzeitschüler / Vollzeitschülerinnen und an der Berufsoberschule 278 Vollzeitschüler / Vollzeitschülerinnen in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege sowie Sozialwesen unterrichtet.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

2.2     Berufliche Oberschule Fürstenfeldbruck, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Im Schuljahr 2008/2009 werden an der Fachoberschule 712 Vollzeitschüler / Vollzeitschülerinnen und an der Berufsoberschule 125 Vollzeitschüler / Vollzeitschülerinnen in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege sowie Sozialwesen unterrichtet.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

2.3     Staatliche Fachoberschule Sonthofen

 

Im Schuljahr 2008/2009 werden an der Fachoberschule 287 Vollzeitschüler / Vollzeitschülerinnen in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege sowie Sozialwesen unterrichtet.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

Für die Besetzung der Stellen kommen vorrangig staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen, die Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder die Befähigung für das Lehramt an Gymnasien nachweisen. Unterrichts- und Verwaltungserfahrung an Fach- und Berufsoberschulen ist erwünscht.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

Die Stellen können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die zuständige Regierung beim Staatsministerium einzureichen. Zusätzlich ist eine Zweitschrift dem Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter / die Schulleiterin unmittelbar beim Staatsministerium und beim Ministerialbeauftragten ein.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen

 

a)     von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Staatsministerium und den Ministerialbeauftragten weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers / der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit, eingehen und eine aktuelle Leistungsfeststellung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber / die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

 

b)    gegebenenfalls von der Regierung binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an das Staatsministerium und eine Zweitschrift der Stellungnahme an den Ministerialbeauftragten zu übersenden,

 

c)     vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschriften und der Stellungnahmen des Schulleiters / der Schulleiterin und gegebenenfalls der Regierung.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

Besetzung von Direktorenstellen im Bereich
 der staatlichen Gymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 10. März 2009 Az.: VI-5 P 5001.1-6.9688

 

An folgendem Gymnasium ist zum August 2009 die Stelle des Schulleiters / der Schulleiterin zu besetzen:

 

Gymnasium Albertinum Coburg

 

Die Schule ist ein Musisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 496 Schülerinnen und Schüler).

 

Ihre Aufgaben:

-         Pädagogische und organisatorische Leitung der Schule

-         Personalführung und Personalentwicklung (Unterrichtseinsatz, Übertragung von Dienstaufgaben und Funktionstätigkeiten, Koordination der Fortbildung, Beurteilung)

-         Koordination der Schulentwicklung und des schulischen Qualitätsmanagements

-         Entwicklung des Schulprofils

-         Zusammenarbeit mit den schulischen Gremien

-         Kooperation mit den vorgesetzten Dienststellen sowie mit dem Aufwandsträger

-         Leitung der Verwaltungsgeschäfte

-         Vertretung der Schule nach außen.

 

Erwartet werden:

-         erfolgreiche Unterrichtstätigkeit

-         ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten

-         Erfahrungen in der Schulverwaltung und/oder Personalführung

-         Erfahrungen in der Schulentwicklung

-         Bereitschaft zur Fortbildung in allen leitungsspezifischen Aufgabenfeldern

-         kommunikative und soziale Kompetenz

-         Innovationsbereitschaft

-         hohe Belastbarkeit

-         gründliche Kenntnis des Schul- und Dienstrechts.

 

Es können sich Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte / Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben. Bei Versetzungsanträgen von Schulleiterinnen bzw. Schulleitern sind die dienstlichen Belange der von ihnen geleiteten Schule zu berücksichtigen. Ein Wechsel in der Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass der Schulleiter / die Schulleiterin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit einer Stellungnahme über den Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergibt. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine in der Aussagekraft einer periodischen Beurteilung gleichkommenden aktuelle Eignungs- und Leistungseinschätzung des Bewerbers / der Bewerberin zu erstellen. Gleiches gilt, wenn der Bewerber / die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte. Dem Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.

 

Termin zur Vorlage der Bewerbung

 

beim zuständigen

Ministerialbeauftragten                      zwei Wochen

 

und zur Vorlage beim

Staatsministerium                                 vier Wochen

 

nach Erscheinen der Ausschreibung.

 

Die Ausschreibung ist den Lehrkräften durch die Direktorate bekannt zu geben.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

Besetzung von Stellen
 des Ständigen Stellvertreters
 im Bereich der staatlichen Gymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 11. März 2009 Az.: VI-5 P 5001.1-6.26 891

 

An folgendem Gymnasium ist zum August 2009 die Stelle des Ständigen Stellvertreters / der Ständigen Stellvertreterin des Schulleiters zu besetzen:

 

Gymnasium Pfarrkirchen

 

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1096 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Schülerheim.

 

Es können sich Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung sowie Beamte / Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien bewerben. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich, nicht an Seminarschulen.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung an die Leitung der Schule, an der die Funktionsstelle zu besetzen ist (Zielschule), weitergegeben; die Leitung der Zielschule übermittelt die Außenbewerbungen binnen weiterer 14 Tage – zusammen mit den Bewerbungen, die keine Versetzung erfordern (Hausbewerbungen) – an den zuständigen Ministerialbeauftragten. Der für die Zielschule zuständige Ministerialbeauftragte gibt alle Haus- und Außenbewerbungen spätestens sechs Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung an das Staatsministerium weiter.

Einem Außenbewerber / einer Außenbewerberin wird empfohlen, sich bei dem Leiter / der Leiterin der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen

 

a)       durch den Schulleiter / die Schulleiterin bei der Weitergabe einer Hausbewerbung an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten bzw. einer Außenbewerbung an die Leitung der Zielschule (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine aktuelle Eignungs- und Leistungseinschätzung zu erstellen, die einer periodischen Beurteilung in ihrer Aussagekraft gleichkommt; Gleiches gilt, wenn der Bewerber / die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

 

b)       durch den Schulleiter / die Schulleiterin der Zielschule bei der Weitergabe etwaiger Außenbewerbungen an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten.

 

Dem für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

Ausschreibung von Seminarlehrerstellen
 an staatlichen Gymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 11. März 2009 Az.: III.8-5 S 5105-PRA.24 525

 

Zum 16. September 2009 sind an den nachstehend aufgeführten Schulen voraussichtlich folgende Seminarlehrerstelle zu besetzen:

 

-        Franz-Ludwig-Gymnasium Bamberg für das Fach Mathematik,

-        Gymnasium Fridericianum Erlangen für das Fach Sport (männlich),

-        Ruperti-Gymnasium Mühldorf am Inn für das Fach Sport (weiblich),

-        Theresien-Gymnasium München für das Gebiet Psychologie und

-        Theresien-Gymnasium München für das Fach Deutsch,

-        Albert-Einstein-Gymnasium München für das Gebiet Pädagogik,

-        Oskar-von-Miller-Gymnasium München für das Gebiet Psychologie,

-        Asam-Gymnasium München für das Gebiet Pädagogik,

-        Gisela-Gymnasium München für das Gebiet Pädagogik und

-        Gisela-Gymnasium München für das Fach Chemie,

-        Maria-Theresia-Gymnasium München für das Gebiet Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung und

-        Maria-Theresia-Gymnasium München für das Fach Englisch und

-        Maria-Theresia-Gymnasium München für das Fach Mathematik,

-        Max-Planck-Gymnasium München für das Fach Englisch,

-        Melanchthon-Gymnasium Nürnberg für das Fach Geschichte,

-        Neues Gymnasium Nürnberg für das Fach Spanisch,

-        Hans-Sachs-Gymnasium Nürnberg für das Gebiet Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung,

-        Adam-Kraft-Gymnasium Schwabach für das Gebiet Pädagogik und

-        Adam-Kraft-Gymnasium Schwabach für das Fach Deutsch,

-        Olympia-Morata-Gymnasium Schweinfurt für das Gebiet Pädagogik,

-        Gymnasium München-Moosach für das Gebiet Pädagogik,

-        Friedrich-Koenig-Gymnasium Würzburg für das Fach Sport (männlich).

 

Es können sich Beamte/Beamtinnen des staatlichen Gymnasialdienstes bewerben, die hinreichende Berufserfahrung und eine entsprechend gute wissenschaftliche und pädagogische Qualifikation aufweisen.

 

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG).

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind - mit Ausnahme der Seminarlehrerstellen für Sport - für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Bewerbungen werden über die Leitung der Schule, die eine Stellungnahme beifügt, eingereicht. Sie sind dem Staatsministerium

 

bis spätestens 29. April 2009

 

vorzulegen.

 

Die Ausschreibung ist den Lehrkräften durch die Direktorate bekannt zu geben.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

Woche des Waldes und Tag des Baumes 2009

Gemeinsame Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
und
des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

vom 12. März 2009 Az.: VI.8-5 S 4430.3-6.16 830

 

Die Schulen werden gebeten, den Schülerinnen und Schülern auch in diesem Jahr die Bedeutung des Waldes und seiner Bewirtschaftung verstärkt nahezubringen. Ergänzend zum Unterricht können die Schüler die ökologischen, ökonomischen und sozialen Leistungen des Waldes für Mensch und Gesellschaft besonders anschaulich bei einer Führung mit dem zuständigen Förster durch den Wald erleben. Im Wald können die Schüler mit allen Sinnen die Zusammenhänge im komplexen Ökosystem Wald und das Grundprinzip der bayerischen Waldwirtschaft – die Nachhaltigkeit – erfassen und erlernen.

 

Deshalb steht die „Woche des Waldes 2009“ unter dem Motto

 

Wald bildet – nachhaltig!“.

 

Die Ämter für Landwirtschaft und Forsten werden vom 23. Mai bis 31. Mai 2009 bayernweit Veranstaltungen zu diesem Thema anbieten.

 

Aktionen sollen im gegenseitigen Benehmen zwischen Schulen und zuständigen Ämtern für Landwirtschaft und Forsten vereinbart werden.

 

Mehr Informationen und das zuständige Amt für Landwirtschaft und Forsten finden Sie unter www.forst.bayern.de.

 

 

 

Der Aktionsrahmen zum „Tag des Baumes 2009“ der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e. V. (SDW) steht unter dem Motto:

 

Sträucher am Waldrand

 

Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Bayern e. V., bietet Merkblätter zum Thema „Sträucher am Waldrand“ an, die ab April 2009 für schulische Zwecke gegen eine Klassensatzpauschale angefordert werden können. Über die Verteilung der Merkblätter an die Schüler, die vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus befürwortet wird, entscheidet der Schulleiter (§ 4 Abs. 2 GSO, § 4 Abs. 2 RSO, § 4 Abs. 2 VSO und entsprechende Paragraphen der Schulordnungen der übrigen Schularten).

 

Kontakt:

Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Bayern e. V.,

Ludwigstraße 2, 80539 München

Telefon: 0 89 / 28 43 94; Telefax: 0 89 / 28 19 64

E-Mail: sdwbayern@t-online.de; Internet: www.sdw.de.

 

 

Bayerisches Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

Bayerisches Staatsministerium

für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

 

W i n d i s c h

Ministerialdirigent

 

StAnz 2009 Nr. 12

 

 

 

 

 

 

Kooperationsmodelle zwischen Hauptschule
 und Realschule

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 13. März 2009 Az.: S 1-5 S 7641-4.26 059

 

1.     Ausgangslage

Hauptschulen und Realschulen sind eigenständige Schularten, die gemäß ihrem jeweiligen Bildungsauftrag Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Begabungspotenzialen ansprechen. Kooperationen zwischen den genannten Schularten finden bereits jetzt an einer Reihe von Standorten statt und erstrecken sich vorwiegend auf schulorganisatorische Bereiche wie Mittagsbetreuung oder die Nutzung von schulischer Infrastruktur, wie z. B. Sportanlagen.

Die Zusammenarbeit zwischen Schulen beider Schularten kann im Interesse der jeweiligen Schülergruppen intensiviert werden. Hierzu sollen neue Kooperationsmodelle erprobt werden, die jedoch die Eigenständigkeit der Schularten Hauptschule und Realschule unberührt lassen. Voraussetzung ist jeweils das Einvernehmen der beiden Schulaufwandsträger (Kommune und Landkreis), der Schulen und der Elternvertretungen. Es sollen solche Modelle Vorrang haben, bei denen ein Ganztagsangebot besteht und bei denen zusätzliche Unterrichtsangebote in den Bereichen Sport und Kunst sowie im Wahlfachbereich ausgewiesen werden. Das heißt aber nicht, dass andere Schwerpunkte von vorneherein ausgeschlossen sind. Oberstes Prüfkriterium für die Auswahl der Modellvorhaben ist die zu erwartende Weiterentwicklung von Haupt- und Realschule.

 

2.     Ziele

Konkrete Zielsetzung der geplanten Kooperationen zwischen Hauptschulen und Realschulen ist die Weiterentwicklung des bestehenden Schulsystems in folgenden Bereichen:

-         Gezielte individuelle Förderung und Stärkung der Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen beider Schularten, die sich an den Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen ausrichtet.

-         Erleichterung des Übertritts von der Jahrgangsstufe 5 bzw. 6 der Hauptschule in die Jahrgangsstufe 6 bzw. 7 der Realschule durch von beiden Partnerschulen gestaltete Intensivierungskurse.

-         Reduzierung der Übergänge von Jahrgangsstufe 5 der Hauptschule nach Jahrgangsstufe 5 der Realschule.

-         Systematische Vorbereitung der Realschülerinnen und Realschüler, die als Externe den qualifizierten Hauptschulabschluss anstreben.

-         Stabilisierung schwächerer Realschülerinnen und Realschüler an den Realschulen.

-         Erhöhung der Zahl der Realschulabschlüsse.

-         Förderung schwächerer Hauptschülerinnen und Hauptschüler zur Sicherung der Ausbildungsreife.

-         Senkung der Zahl der Schüler ohne Hauptschulabschluss.

-         Ausbau qualitativ hochwertiger wohnortnaher Schulangebote in der Fläche; Ziel ist, mit zusätzlichen Instrumenten die Erreichbarkeit des Realschulabschlusses zu erhöhen.

-         Berücksichtigung der  besonderen Ausprägungen in Stadt und Land.

-         Schaffung effizienter Strukturen, die zukunftsfähig und nachhaltig sind.

3.     Ausgestaltung

Die Kooperationsmodelle zwischen Hauptschule und Realschule sollen zum Beginn des Schuljahrs 2009/2010 eingeführt werden. Sie haben eine Laufzeit bis längstens zum Ende des Schuljahrs 2014/2015. Die Schulen legen dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus bis zum 26. Mai 2009 einen Antrag zur Genehmigung der Durchführung ihres Kooperationsmodells vor. Dem Antrag sind eine Aufstellung der Ziele, eine detaillierte Beschreibung der konkret geplanten Maßnahmen, die erforderlichen Unterschriften, (beteiligte Schulen, Schulaufwandsträger, Elternbeiräte) sowie weitere aussagekräftige Unterlagen im Sinne der vorliegenden Ausschreibungsbedingungen beizufügen.

Bereits vor Erscheinen dieser Bekanntmachung eingereichte Anträge müssen, wie angekündigt, im Lichte der Ausschreibungsbedingungen neu eingereicht werden. Es wird besonders auf das Unterschriftserfordernis, vor allem der Sachaufwandsträger, und die Notwendigkeit einer detaillierten Beschreibung der konkret geplanten Maßnahmen hingewiesen.

Individuelle Vorschläge und Anregungen von Seiten der Antragsteller für die konkrete Ausgestaltung der Kooperationsmodelle sind im Rahmen der Ausschreibungsbedingungen ausdrücklich erwünscht und werden ergebnisoffen geprüft.

Es ist angestrebt, Schulen aller Regierungsbezirke zu berücksichtigen. Einbezogen werden bestehende Schulen oder ggf. auch Verlagerungen/Neugründungen von Realschulen in bislang unterversorgten Gebieten zur Ergänzung des Realschulangebotes, die den üblichen Genehmigungsbedingungen genügen. Im Rahmen dieser Modelle genügt jedoch statt der bisher notwendigen Dreizügigkeit der Nachweis einer gesicherten Zweizügigkeit.

 

4.     Rahmenbedingungen

Die einzubringenden Kooperationsmodelle müssen sich dabei an folgenden grundlegenden Rahmenbedingungen orientieren:

a)    Anforderungen an die Schulen

Die Partner liegen in räumlicher Nähe und müssen mindestens zweizügig sein. Es können auch Hauptschulverbünde teilnehmen. Modelle, die einen Ganztagszug führen, werden bevorzugt behandelt. Die Einrichtung der Kooperationsmodelle erfolgt im Einvernehmen mit den betroffenen Landkreisen, Gemeinden, Schulen und Eltern.

Soweit die Durchführung des Kooperationsmodells mit einer noch zu gründenden Realschule angestrebt wird, ist der zuständige Ministerialbeauftragte für die Realschulen hinzuzuziehen. Dieser prüft das Kooperationsmodell und stellt gegebenenfalls das Einvernehmen für die Realschulseite her. Er kann die Aufgabe an eine Realschule in seinem Zuständigkeitsbereich übertragen.

b)    Anforderungen an das Kooperationsmodell

-   Das Kooperationsmodell muss der Verwirklichung der genannten Ziele dienen. Dabei muss die Eigenständigkeit der beiden Schulen/Schularten gewahrt bleiben. Jede Schülerin und jeder Schüler muss - auch im Rahmen der Kooperation - wissen, welcher Schulart und Schule sie/er angehört.

-   Ein wechselseitiger Pflichtunterricht ist nicht Bestandteil der Ausschreibungsbedingungen. Im Rahmen der Förder- und Intensivierungsangebote zur Ergänzung des Unterrichts in den Pflichtfächern sowie in den Wahlangeboten ist jedoch wechselseitiger Unterricht ausdrücklich erwünscht.

-   Intensivierungskurse in den Kernfächern und weitere Angebote wie z.B. im musischen Bereich, Sport, Wahlfächer, Arbeitsgemeinschaften, Projekte, Praxismaßnahmen entsprechend dem üblichen Ganztagsprogramm.

-   Außerunterrichtliche Zusammenarbeit, Zusammenarbeit bei der Nutzung von Fachräumen und Sportanlagen und im sonstigen Schulleben.

-   Für Gastschulverhältnisse und Fragen der Schülerbeförderungen gelten die bestehenden rechtlichen Bestimmungen.

 

5.     Qualitätssicherung

Die Ausschreibungsbedingungen geben den Schulen keine festen Kooperationsstrukturen vor, sondern lassen den Partnerschulen Freiraum, im vorgegebenen Rahmen und unter Berücksichtigung der konkreten Gegebenheiten vor Ort individuell Modelle für eine Kooperation zu entwickeln und in der Praxis zu erproben. Die einzelnen Kooperationsmodelle werden wissenschaftlich vom ISB unter Einbeziehung externer Expertise begleitet.

Daneben wird ein Beirat benannt. Dieser hat die wesentliche Aufgabe, aus den in der Praxis erprobten Modellen diejenigen auszuwählen, die sich im Sinne von Best-Practice-Modellen am besten bewährt haben und für die Schüler die nachhaltigsten Vorteile erbracht haben. Diese Modelle sollen dann ggf. freigegeben werden für eine allgemeine Umsetzung und können auch als Leitbilder dienen für Kooperationen zwischen Hauptschulen und  anderen Schularten.

 

6.     Ausstattung des Kooperationsmodells

Die Kooperationsmodelle werden mit den vorhandenen finanziellen und personellen Mitteln umgesetzt. Die Intensivierungskurse der Jahrgangsstufen 5 bis 9 werden im Rahmen der zusätzlichen Angebote der Ganztagsklassen für diese angeboten und aus den hierfür vorgesehenen Stellen und Mitteln finanziert (für jede gebundene Ganztagsklasse an Hauptschulen werden zwölf Lehrerstunden und 6000 € bereit gestellt, für offene Ganztagsschulen der finanzielle Gegenwert. Für jede gebundene Ganztagsklasse an Realschulen werden acht Lehrerstunden und 6000 € gewährt, für offene Ganztagsschulen der finanzielle Gegenwert.) Soweit die Partner-Hauptschule keinen Förderlehrer hat,  können - im  Rahmen  des Modellversuchs - unter der üblichen Anrechnung auf den Lehrerstundenbedarf Förderlehrerstunden zugeteilt werden. Zusätzlich erhalten die Partnerschulen im Modellversuch je zwei Anrechnungsstunden für die Vorbereitung und Organisation des Kooperationsmodells.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

Offene Stellen

 

Besetzung der Stelle der Heimleiterin / des Heimleiters am Staatlichen Schüler- und Schü­­lerinnenheim des Gymnasiums Marktoberdorf

 

- Zweitausschreibung -

 

Ab dem 1. August 2009 ist die Stelle der Heimleiterin / des Heimleiters des Staatlichen Schüler- und Schü­lerin­nen­heims am Gymnasium Marktoberdorf (mathematisch-naturwissenschaftliche, musische und europäische Aus­bil­dungs­­richtung) zu besetzen (Funktions-Nr. 9100, Wertigkeit 1). Das Heim bietet Platz für 70 Buben und Mädchen, wel­che von dort aus die be­nach­bar­ten Schulen (Hauptschule, Realschule, Gym­nasium) besuchen.

 

Es können sich Beamtinnen / Beamte (Besoldungsgruppe A 13 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes mit Erfahrungen im Heimschul- bzw. Internatsdienst unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben. Frauen wer­den besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift bis zum 30. April 2009 bei der jeweiligen Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden bis zum 8. Mai 2009 an die Schulleitung des Gymnasiums Marktoberdorf weitergegeben und werden von dort bis zum 15. Mai 2009 – zusammen mit den Bewerbungen, die keine Versetzung erfordern (Hausbewerbungen) – an den Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben übermittelt. Dieser gibt alle Haus- und Außenbewerbungen bis zum 22. Mai 2009 an das Staatsministerium weiter.

 

Einem Außenbewerber / einer Außenbewerberin wird empfohlen, sich beim Schulleiter des Gymnasiums Marktoberdorf vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

 

Die jeweilige Schulleitung nimmt zur Bewerbung der Lehrkraft Stellung. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, so muss die Stellungnah­me ausführlich auf die fachliche Leistung sowie auf Eignung und Be­fähi­gung des Bewerbers / der Bewerberin insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen.

 

Bei der Weitergabe an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten nimmt die Schulleitung des Gymnasiums Marktoberdorf zum Bewerberfeld insgesamt Stellung.

 

Dem Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.

 

 

 

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Besetzung der Stelle des Leiter bzw. der Leiterin der Abteilung Gymnasium am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung

 

Zum 1. Oktober 2009 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in München die oben genannte Stelle zu besetzen.

 

In der Abteilung Gymnasium werden auf der Grundlage fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Erkenntnisse sowie unter Beachtung pädagogischer und psychologischer Erfordernisse folgende Aufgaben bearbeitet:

 

-         Erstellung zentraler Prüfungen und Tests,

-         Entwicklung von einschlägigen Lehrplänen,

-         Vorbereitung und Begleitung von Schulversuchen,

-         Entwicklung von Unterrichtshilfen,

-         Stellungnahmen zu fachlichen und pädagogischen Fragen.

 

Die Abteilungsleiterin bzw. der Abteilungsleiter ist verantwortlich für alle pädagogischen und fachlichen Angelegenheiten in der Abteilung. Zu den Aufgaben gehören u.a. die Jahresprogrammplanung, die Aufgabenkoordination und die Personalplanung in der Abteilung, die Zusammenarbeit mit den anderen Abteilungen, der Lehrerfortbildung, der Schulaufsicht und mit außerschulischen Partnern. Außerdem sind Koordinierungsaufgaben für den ganzen Bereich des ISB zu übernehmen.

 

Erwartet werden

 

-         die Erste und die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien,

-         mehrjährige erfolgreiche Tätigkeit in schulischen Führungspositionen im Gymnasialbereich,

-         Interesse und Freude am theoretisch-konzeptionellen Arbeiten,

-         überzeugendes Auftreten als Führungskraft,

-         überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Innovationskraft,

-         teamorientiertes Führungsverhalten,

-         ausgeprägte kommunikative Kompetenz in Wort und Schrift.

 

Die Stelle wird in der Besoldungsgruppe A 16 ausgeschrieben.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Die Rechte Schwerbehinderter, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind über die Schulleitungen bzw. bei Schulleiterinnen und Schulleitern über den Ministerialbeauftragten bis zwei Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes mit Lebenslauf und Angabe der privaten Anschrift zu richten an das

Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung

Herrn Direktor Thomas Sachsenröder

Schellingstraße 155

80797 München.

 

Die Schulleiterinnen und Schulleiter bzw. die Ministerialbeauftragten werden gebeten, zur Bewerbung Stellung zu nehmen.

 

 

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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-01, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellt elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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