Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien

für Unterricht und Kultus

und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 


Nummer 5*                       Ausgegeben in München am 15. April 2009              Jahrgang 2009

 

 


Inhalt

 

                                                                           

 

Hospitation bayerischer Lehrkräfte an Schulen in Großbritannien im Herbst 2009 .

 

Ausschreibung von Schulratsstellen .

 

Einrichtung von Einführungsklassen im Schuljahr 2009/2010  

 

Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle an der Regierung von Unterfranken .

 

Ausschreibung einer Referentenstelle an der Regierung von Mittelfranken  

 

Neubesetzung einer Stelle an der Akademie für Lehrerfortbildung  und  Personalführung  Dillingen .

 

Anstellungsprüfung (II. Prüfung) der Förderlehrer 2010 .

 

Ausschreibung der Stelle der Leiterin/des Leiters der staatlichen Schulberatungsstelle für Schwaben .

 

Ausschreibung von Stellen für Schulleiter und Ständige Vertreter von  Schulleitern an staatlichen beruflichen Schulen .

 

Ausschreibung von Funktionsstellen an staatlichen beruflichen Schulen  

 

Offene Stellen .

 

 

 

 


 


Hospitation bayerischer Lehrkräfte an Schulen in Großbritannien im Herbst 2009

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 3. März 2009 Az.: I.6-5 P 4045.V1/3/2

 

Im Herbst 2009 kann wieder eine begrenzte Zahl bayerischer Lehrkräfte an Schulen in Großbritannien hospitieren.

Als Termin wurde der Zeitraum vom 9. bis 27. November 2009 festgelegt.

Durch den zwei- bis dreiwöchigen Aufenthalt an einer britischen Schule soll bayerischen Lehrkräften die Möglichkeit geboten werden, das Schulwesen des anderen Landes kennen zu lernen. Durch den direkten persönlichen Kontakt zu den britischen Kolleginnen und Kollegen sollen E-Mail-Kontakte, Schülerbriefwechsel, Lehreraustausche und Schulpartnerschaften angeregt oder vertieft werden. Gleichzeitig soll der Deutschunterricht an britischen Schulen durch die Anwesenheit einer Lehrkraft mit muttersprachlicher Kompetenz bzw. einer authentischen Quelle für deutsche Landeskunde, Geschichte, Kultur, aktuelles Tagesgeschehen etc. gefördert und Vorurteilen entgegengewirkt werden.

Über die Dauer der Hospitation entscheiden die Gastschulen entsprechend ihren Möglichkeiten.

Es gelten folgende Teilnahmevoraussetzungen:

1.        Erforderlich ist eine mindestens dreijährige Berufserfahrung nach dem 2. Staatsexamen sowie die Lehrbefähigung für das Fach Englisch. Bewerben können sich Lehrkräfte an Gymnasien, Realschulen, Grund- und Hauptschulen sowie beruflichen Schulen.

Falls mehr Bewerbungen vorliegen als Plätze zur Verfügung stehen, werden vorrangig Lehrkräfte mit Multiplikatorfunktion ausgewählt.

Das Programm schließt eine Begleitung durch Familienangehörige während der Hospitation aus.         

 

2.        Fahrt- und Aufenthaltskosten tragen die Teilnehmer. Im Allgemeinen wird die bayerische Lehrkraft für die Dauer der Hospitation als paying guest in einer Familie oder Pension untergebracht und verpflegt. Die Kosten dafür liegen z. Zt. bei ca. £ 100 pro Woche.

 

3.        Unter der Voraussetzung, dass die Unterrichtsvertretung von der betreffenden Schule selbst getragen werden kann, wird den Lehrkräften an staatlichen Schulen Sonderurlaub unter Fortgewährung der Leistungen des Dienstherrn in Aussicht gestellt. Staatlichen Lehrkräften kann auf Antrag vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus - soweit entsprechende Mittel zur Verfügung stehen - ein Reisekostenzuschuss gewährt werden.

 

4.        Aufgrund der relativ geringen Anzahl an zur Verfügung stehenden Gastschulen können individuelle Ortswünsche nicht berücksichtigt werden.

Es muss damit gerechnet werden, dass einige Schulen in ländlichen Regionen mit mangelhafter Verkehrsanbindung liegen. Im Meldebogen sollte daher unbedingt vermerkt werden, ob eine Anreise per Auto möglich ist.

Es wird jeweils nur eine deutsche Lehrkraft an eine britische Schule vermittelt.          

 

5.        Der Pädagogische Austauschdienst erbittet von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen Erfahrungsbericht über den Hospitationsaufenthalt und behält sich vor, einzelne Berichte zu vervielfältigen und zukünftigen Programmteilnehmern zur Vorbereitung zur Verfügung zu stellen.

 

Interessensbekundungen für eine Teilnahme am Hospitationsprogramm im Herbst 2009 sind auf dem Dienstweg bis spätestens 30. April 2009 an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Referat I.6) zu richten. Lehrkräfte, bei denen der Dienstweg über das jeweils zuständige Schulamt bzw. die jeweilige Regierung führt, werden gebeten, ihre Interessensbekundungen entsprechend rechtzeitig in Umlauf zu setzen. Die vom Staatsministerium ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden mit einem gesonderten Schreiben gebeten, die Bewerbungsunterlagen im Internet abzurufen und dem Staatsministerium in vierfacher Ausfertigung bis zu einem noch zu nennenden Termin zuzuleiten.

Die Entscheidung über eine Vermittlung wird dann vom Pädagogischen Austauschdienst in Bonn im Benehmen mit den britischen Behörden getroffen.

Die Vermittlungschancen für die deutschen Bewerberinnen und Bewerber erhöhen sich beträchtlich, wenn diese dem PAD bereits aufnahmebereite britische Hospitationsschulen benennen können.

Aufgrund dieser Angaben kann die auf britischer Seite zuständige nationale Stelle UK-German Connection umgehend Kontakt zur betreffenden britischen Schulleitung aufnehmen und diese um eine schriftliche Bestätigung bitten.

Ist die Bewerbung erfolgreich, so ist beim Staatsministerium umgehend ein Antrag auf Beurlaubung unter Fortzahlung der Leistungen des Dienstherrn und gegebenenfalls ein Antrag auf Reisekostenzuschuss zu stellen.

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

StAnz 2009 Nr. 13

 

 

 

Ausschreibung von Schulratsstellen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerums
für Unterricht und Kultus

vom 12. März 2009 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.24 617

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bei den Staatlichen Schulämtern im Landkreis und in der Stadt Bamberg wird zur Bewerbung für Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen ausgeschrieben. Es sollen sich Schulaufsichtsbeamte / Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte / Beamtinnen bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des  Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach § 1 der Verordnung vom 11. Mai 1983 (GVBl S. 385), geändert durch Verordnung vom 30. April 2003 (GVBl S. 349)  – mindestens vierjährige Bewährung grundsätzlich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder höher - erfüllen.

Es wird erwartet, dass der Beamte / die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Eine Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeit besteht nicht.

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Der bisherige Inhaber der Stelle war als ständiger Vertreter des Fachlichen Leiters der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Bamberg in die BesGr. A 15 eingereiht. Der neue Stellvertreter wird von der Regierung von Oberfranken nach Besetzung der Stelle gemäß § 5 Abs. 2 der 8. AVVoSchG bestellt.

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberfranken veröffentlicht.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

Einrichtung von Einführungsklassen
im Schuljahr 2009/2010

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 13. März 2009 Az.: VI.3-5 S 5401.1-6.11 858

 

Gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 GSO richtet das Staatsministerium für geeignete Absolventen öffentlicher oder staatlich anerkannter Realschulen und Wirtschaftsschulen Einführungsklassen ein, deren erfolgreicher Besuch zum Eintritt in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums berechtigt. In diese Klassen können auch Schüler aufgenommen werden, die nach dem Besuch des Mittlere-Reife-Zuges der Hauptschule bzw. als andere Bewerber an einer öffentlichen Realschule einen mittleren Schulabschluss erworben haben.

Im Schuljahr 2009/2010 werden voraussichtlich an folgenden Schulen Einführungsklassen eingerichtet:

König-Karlmann-Gymnasium Altötting

Gregor-Mendel-Gymnasium Amberg

Theresien-Gymnasium Ansbach

Holbein-Gymnasium Augsburg

Kaiser-Heinrich-Gymnasium Bamberg

Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasium Bayreuth

Dossenberger-Gymnasium Günzburg

Gymnasium Herzogenaurach

Johann-Christian-Reinhart-Gymnasium Hof

Apian-Gymnasium Ingolstadt

Johann-Schöner-Gymnasium Karlstadt

Allgäu-Gymnasium Kempten

Kaspar-Zeuß-Gymnasium Kronach

Karl-Ritter-von-Frisch-Gymnasium Moosburg

Asam-Gymnasium München

Erasmus-Grasser-Gymnasium München

Gisela-Gymnasium München

Rupprecht-Gymnasium München

Städt. Adolf-Weber-Gymnasium München

Städt. Sophie-Scholl-Gymnasium München

Städt. Theodolinden-Gymnasium München

Staffelsee-Gymnasium Murnau

Sigmund-Schuckert-Gymnasium Nürnberg

Städt. Joh.-Scharrer-Gymnasium Nürnberg

Städt. Peter-Vischer-Schule Nürnberg – Gymnasium

Gymnasium Pfarrkirchen (mit staatlichem Schülerheim)

Goethe-Gymnasium Regensburg

Geschwister-Scholl-Gymnasium Röthenbach

Finsterwalder-Gymnasium Rosenheim

Gymnasium Roth

Olympia-Morata-Gymnasium Schweinfurt

Ludwigsgymnasium Straubing

Chiemgau-Gymnasium Traunstein

Humboldt-Gymnasium Vaterstetten

Johannes-Gutenberg-Gymnasium Waldkirchen

Röntgen-Gymnasium Würzburg

 

Am Gisela-Gymnasium München wird schwerhörigen Absolventen der Realschule der Besuch einer Einführungsklasse ermöglicht, in der auf ihre Behinderung verstärkt Rücksicht genommen werden kann (u. a. durch technische Hilfsmittel, Latein als 2. Fremdsprache).

Am Städt. Adolf-Weber-Gymnasium München wird in entsprechender Weise blinden und sehbehinderten Absolventen der Realschule der Besuch einer Einführungsklasse ermöglicht, in der ebenfalls in geeigneter Weise auf ihre Behinderung verstärkt Rücksicht genommen werden kann (u. a. durch technische Hilfsmittel, Blindensekretariat).

Voraussetzung für die Einrichtung einer Einführungsklasse ist, dass sich eine ausreichende Zahl von ca. 15 Schülern meldet.

Voraussetzung für die Aufnahme in eine Einführungsklasse ist ein pädagogisches Gutachten der in der Jahrgangsstufe 10 besuchten Schule, in dem die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums uneingeschränkt bestätigt wird. Hinsichtlich der Höchstaltersgrenze  für die Aufnahme gilt § 26 Abs. 2 Nr. 3 GSO mit der Maßgabe, dass Einführungsklassen als Klassen der Jahrgangsstufe 11 gelten.

Der Aufnahmeantrag ist bis zum Ende des laufenden Schuljahres bei dem in Betracht kommenden Gymnasium einzureichen.

Die Voranmeldungen von Bewerbern für Einführungsklassen im Raum München und Oberbayern werden bei folgender Stelle zentral gesammelt und erfasst (Anmeldeschluss: 29. Juli 2009):

Staatlicher Schulberater für Oberbayern-West
Beetzstraße 4
81679 München
Tel.: 0 89 / 98 29 55-120
Telefax: 0 89/98 29 55-133

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

StAnz 2009 Nr. 15

 

 

 

 

Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle
an der Regierung von Unterfranken

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 17. März 2009 Az.: VII.7-5 P 9070-7.21 715

 

Die Stelle eines Sachgebietsleiters/einer Sachgebietsleiterin für das Sachgebiet 42.1 „Gewerbliche und kaufmännische berufliche Schulen“ an der Regierung von Unterfranken ist ab 1. August 2009 neu zu besetzen. Eine Beförderung bis in das Besoldungsamt A 16 ist möglich.

Dem Sachgebiet 42.1 an der Regierung von Unterfranken obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:

-         Staatliche Schulaufsicht für die Berufsschulen in den gewerblichen, technischen und kaufmännischen Fachrichtungen

-         Staatliche Schulaufsicht für Berufsfachschulen, Fachschulen und Fachakademien in den Fachrichtungen Gewerbe, Technik, Wirtschaft und Sprachen

-         Organisation der staatlichen Schulen, insbesondere die Bildung von Kompetenzzentren

-         Ausbildung des Lehrpersonals in den gewerblichen und kaufmännischen Fachrichtungen

-         Lehrerfortbildung

-         Schulentwicklung und Evaluation

Für die Besetzung der Stelle kommen vorrangig staatliche Beamtinnen und Beamte in Betracht, die die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen besitzen. Bevorzugt werden Bewerberinnen und Bewerber, die über Verwaltungserfahrung in der Schulaufsicht verfügen.

Bewerbungen von Frauen werden begrüßt.  

Die Stelle ist nicht teilzeitfähig. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung von Unterfranken einzureichen. Die Regierung von Unterfranken nimmt eine Vorauswahl vor. Sie leitet ihre Stellungnahme zu allen eingegangenen Bewerbungen und das Ergebnis ihrer Vorauswahl zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Ministerium zur endgültigen Entscheidung zu.

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

Ausschreibung einer Referentenstelle
an der Regierung von Mittelfranken

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 18. März 2009 Az.: VII.7-5 P 9070-7.27 166

 

Die Stelle einer Referentin/eines Referenten für das Sachgebiet 42.1 „Berufliche Schulen für technische, gewerbliche und kaufmännische Berufe“ an der Regierung von Mittelfranken ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist möglich.

Der Referentin/dem Referenten sind im Wesentlichen folgende Aufgaben zugeordnet:

-         Schulaufsicht über die gewerblich-technischen Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachschulen und Fachakademien

-         Mitwirkung    bei   der  Personalplanung    und -zuweisung, insbesondere beim Einsatz der Fachlehrer/innen an den beruflichen Schulen

-         Fachliche Zuständigkeit für Maßnahmen für Jugendliche ohne Ausbildungsplatz an den Berufsschulen

-         Zuständigkeit für die EDV-Fachbetreuung

-         Schulfachliche Stellungnahmen zur Gewährung von Lehrpersonal- und Betriebszuschüssen

-         Fachliche Zuständigkeit für die Verleihung von Meister- und Staatspreisen an beruflichen Schulen

-         Mitwirkung bei der Kooperation von Hauptschule und Berufsschule (HuBiK)

-         Mitwirkung bei der Kooperation mit den Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung

Die Bewerberin/der Bewerber sollte über sehr gute IT-Kenntnisse verfügen.

Für die Besetzung der Stelle kommen ausschließlich Bewerberinnen/Bewerber mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einer gewerblich-technischen Fachrichtung in Betracht. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGIG). Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

Die Stelle ist nicht teilzeitfähig.

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet 42.1, einzureichen.

Die Regierung von Mittelfranken nimmt eine Vorauswahl vor. Sie leitet Ihre Stellungnahme zu den eingegangenen Bewerbungen und das Ergebnis Ihrer Vorauswahl zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Ministerium zur endgültigen Entscheidung zu.

 

Dr.  M ü l l e r

Ministerialdirigent

 

 

 

Neubesetzung einer Stelle
an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 19. März 2009 Az.: III.6-5 P 4113-6.24 405

 

An der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen ist zum 1. September 2009 folgende Stelle, befristet auf sechs Jahre, neu zu besetzen:

Ref. 2.8 Seminar Bayern für Verkehrs- und Sicherheitserziehung (BesGr. A 14)

Das Seminar Bayern für Verkehrs- und Sicherheitserziehung an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung hat den Auftrag, in Zusammenarbeit  mit  der  Landesverkehrswacht  Bayern e. V., dem Bayerischen Staatsministerium des Inneren und dem Bayerischen Gemeindeunfallversicherungsverband  (GUVV) Lehrkräfte  aller  Schularten  in Verkehrserziehung und Unfallprävention aus- und fortzubilden.

Im Einzelnen nimmt das Seminar Bayern u. a. folgende Aufgaben wahr:

 

-         Planung und Weiterentwicklung der Grund-, Aufbau- und Sonderlehrgänge unter besonderer Berücksichtigung der Integration der Inhalte der Verkehrserziehung in die einzelnen Fächer,

-         Mitwirkung in der 1. und 2. Phase der Lehrerbildung,

-         Betreuung des Netzwerks der Fachberater für Verkehrserziehung und Unfallverhütung,

-         Fortbildung der Verkehrserzieher der Polizei,

-         Mitwirkung bei Sicherheitsfragen der Akademie und

 

-         Mitwirkung bei der Bewirtschaftung der dem Referat zur Verfügung stehenden Mittel.

Gesucht wird eine Lehrkraft aus dem Bereich Grund- und Hauptschule mit guten fachlichen und pädagogischen Qualifikationen, die über vertiefte Kenntnisse in Verkehrserziehung und Erfahrungen in der Lehrerfortbildung in diesem Bereich verfügt. Erwartet wird ebenfalls der Nachweis über eine Funktion bzw. die Mitarbeit im Führungsbereich der Schule. Voraussetzung ist auch die Bereitschaft, am Angebot der Akademie im Bereich der Führungsfortbildung mitzuwirken.

Es wird jeweils erwartet, dass Bewerberinnen/Bewerber ihre Bereitschaft erklären, die Wohnung am Dienstort oder in angemessener Nähe zu nehmen.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt.

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGIG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Bewerbungen müssen über die Akademie dem Ministerium spätestens vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg vorliegen.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

Anstellungsprüfung (II. Prüfung) der
Förderlehrer 2010

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 24. März 2009  Az.: IV.3-5 S 7175- 4.2 755

 

1.     Die Anstellungsprüfung 2010 wird nach der Ordnung der Zweiten Prüfung der Förderlehrer (Förderlehrerprüfungsordnung II - FölPO II) vom 22. Januar 1974 (GVBl S. 47), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. August 1995, (GVBl S. 661, ber. GVBl 1996 S. 50), durchgeführt. Sie ist eine Anstellungsprüfung im Sinne des Art. 115 Abs. 1 BayBG und hat Wettbewerbscharakter.

2.     Die Meldungen zur Prüfung sind bis 15. Januar 2010 mit den gemäß § 4 Abs. 2 der Förderlehrerprüfungsordnung II erforderlichen Unterlagen an die zuständige Regierung zu richten.

3.     Zur Prüfung wird nach § 5 Abs. 1 der Förderlehrerprüfungsordnung II zugelassen, wer

a)    am Seminar der Förderlehreranwärter regelmäßig und mit Erfolg teilgenommen hat und mindestens ausreichende praktische Leistungen im Vorbereitungsdienst aufweisen kann,

b)    die Meldefrist eingehalten hat.

4.     Der schulpraktische Teil der Prüfung beginnt am 1. Februar 2010.

Die mündliche Prüfung wird jeweils im Anschluss an die schulpraktische Prüfung durchgeführt.

5.     Der schriftliche Teil der Prüfung findet am 29. und 30. März 2010 statt.

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

 

StAnz 2009 Nr. 14

 

 

 

Ausschreibung der Stelle der Leiterin/
des Leiters der staatlichen Schulberatungsstelle für Schwaben

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 24. März 2009 Az.: III.6-5 S 4305-6.3 924

 

Die Stelle der Leiterin/des Leiters der staatlichen Schulberatungsstelle für Schwaben ist zum 1. August 2009 neu zu besetzen. Die Schulberatungsstelle ist der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben zugeordnet. Sie ist als zentrale, schulartübergreifende Informations- und Beratungsstelle für Schwaben zuständig und damit Ansprechpartner für Eltern, Schüler und Lehrer der zu diesem Regierungsbezirk gehörenden Schulen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 + Amtszulage ausgebracht (Rektor bzw. Studiendirektor als Leiter einer staatlichen Schulberatungsstelle).

Es können sich Beamtinnen und Beamte im staatlichen Schuldienst bewerben, die die Befähigung für das Lehramt an öffentlichen Schulen besitzen, sich als schulische Beratungsfachkräfte qualifiziert und sich in den Aufgaben der Schulberatung besonders bewährt haben. Wünschenswert wären vertiefte, schulartübergreifende Kenntnisse des Schulwesens – auch über Bayern hinaus – sowie Erfahrungen in der Fortbildung von Beratungslehrkräften.

Die Aufgaben der Leiterin/des Leiters der Schulberatungsstelle ergeben sich aus Art. 78 BayEUG und der KMBek vom 29. Oktober 2001 (KWMBl I S. 454).

Der Leiterin/dem Leiter obliegen die Mitarbeiterführung, die Einzelberatung in schwierigen Fällen sowie die verantwortliche Vertretung der Schulberatungsstelle nach außen.

Von der Leiterin/dem Leiter wird insbesondere die Erfüllung folgender Aufgaben erwartet:

-         die Chancen und Möglichkeiten des gegliederten bayerischen Schulwesens, dessen Durchlässigkeit und die schulrechtlichen Bestimmungen gegenüber der Öffentlichkeit und den Medien überzeugend darzustellen,

-         die vorgesetzten Dienststellen bei der Aufsicht über die Schulberatung zu unterstützen,

-         die fachliche Betreuung (Dienstbesprechungen, Fort- und Weiterbildung) der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen/-innen im Zuständigkeitsbereich verantwortlich zu leiten,

-         beim regionalen Aufbau und bei der Weiterentwicklung der Schulberatung mitzuwirken,

-         mit anderen Schulberatungsstellen eng zusammenzuarbeiten, die Kooperation mit einschlägigen schulischen und außerschulischen Einrichtungen sicherzustellen – insbesondere mit der Akademie für  Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen und den Universitäten.

Es wird erwartet, dass nach einer Berufung Wohnung am Dienstort oder in angemessener Nähe genommen wird.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Bewerber/-innen reichen ihre Bewerbungen innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs über die Schule bzw. das Staatliche Schulamt bei der zuständigen Regierung bzw. beim zuständigen Ministerialbeauftragten ein.

Die bei der Vorlage beteiligten Stellen nehmen zur Bewerbung Stellung. Regierungen und Ministerialbeauftragte legen die dort eingegangenen Bewerbungen dem Staatsministerium fünf Wochen nach Erscheinen im Amtsblatt vor.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

 

 

 

 

Ausschreibung von Stellen für Schulleiter und Ständige Vertreter von  Schulleitern an
staatlichen beruflichen Schulen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 25. März 2009 Az.: VII.2-5 P 9001.1-7.25 055

 

1.              Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgenden Schulen zu besetzen.

 

1.1           mit sofortiger Wirkung:

 

Staatliche Berufsschule, Staatliche Fachschule für Techniker

(Maschinenbau-, Elektro- und Umweltschutztechnik) sowie

Staatliche Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik Hof

An der Berufsschule mit Außenstellen in Münchberg und Rehau werden gewerbliche, kaufmännische und landwirtschaftliche Klassen geführt. An die Berufsschule ist die Fachschule (Technikerschule) für Elektro-, Maschinenbau- und Umweltschutztechnik sowie die Berufsfachschule für technische Assistenten   für  Informatik angegliedert. Die Berufsschule besuchen derzeit 3363 Teilzeitschüler/-innen und 129 Vollzeitschüler/-innen, die Fachschule 95 Vollzeitschüler/-innen, die Berufsfachschule 37 Vollzeitschüler/-innen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

1.2           mit Wirkung vom 1. August 2009:

Staatliches Berufliches Schulzentrum Sulzbach-Rosenberg
Die Berufsschule mit kaufmännischen und gewerblich-technischen Ausbildungsberufen besuchen derzeit 1010 Teilzeitschüler/-innen und 19 Vollzeitschüler/-innen. Sie ist mit den drei Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, Kinderpflege und Sozialpflege verbunden, an denen derzeit 180 Schüler/-innen unterrichtet werden. Das Berufliche Schulzentrum hat  eine Nebenstelle in Sulzbach-Rosenberg und eine Außenstelle in Amberg.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

2.         Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist mit Wirkung vom 1. August 2009 an folgenden Schulen zu besetzen:

2.1       Staatliche Berufsschule II Ingolstadt

Die Berufsschule mit kaufmännischer Ausbildungsrichtung besuchen derzeit 2237 Teilzeitschüler/-innen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

2.2       Staatliches Berufliches Schulzentrum Miesbach

Das Staatliche Berufliche Schulzentrum umfasst die Berufsschule und das Berufsbildungszentrum. Die Schulen werden von einem Schulleiter in Personalunion geführt. Die Berufsschule mit gewerblichen und kaufmännischen Ausbildungsberufen besuchen derzeit 1529 Teilzeitschüler/-innen und 48 Vollzeitschüler/-innen, die Berufsfachschulen für Hauswirtschaft und für Kinderpflege besuchen 123 Schüler/-innen. An der Fachakademie für Hauswirtschaft sind 47 Schüler/-innen und an der Berufsoberschule 58 Vollzeitschüler/-innen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

2.3       Staatliche Berufsschule III Fürth

Die Berufsschule mit gewerblicher Ausbildungsrichtung besuchen derzeit 1790 Teilzeitschüler-/innen. Den Schwerpunkt bilden Fachklassen für Metall- u. Elektrotechnik sowie Fachklassen für IT- und Medienberufe.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe  A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

Für die Besetzung der Stellen kommen vorrangig staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen nachweisen. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen Erfahrungen in einer Funktion besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Schulleitern und Schulleiterinnen der Führungseignung beigemessen. Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen wird ergänzend verwiesen.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

Die Stellen des Ständigen Schulleiterstellvertreters/der Ständigen Schulleiterstellvertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen

a)     von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine aktuelle Leistungsfeststellung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

 

b)    gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)     von der Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

 

d)    ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausschreibung von Funktionsstellen an
staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 25. März 2009 Az.: VII.6-5 P 9001.1-7-7.26 009

 

Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist

ab sofort an folgender Schule zu besetzen:

Staatliche Berufsoberschule Landshut

Für die Besetzung der Stelle kommen grundsätzlich nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.

Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen müssen erfüllt sein.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein.

Der Schulleiter/die Schulleiterin fügt eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine aktuelle Leistungsfeststellung beigefügt werden.

Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.

Die Schulleitungen werden gebeten,  die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

 

 

 

 

 

 

 

Offene Stellen

 

Stellenausschreibungen im deutschen
Auslandsschuldienst

 

Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen und Schulleiter sind zu besetzen:

Deutsche Schule Budapest, Ungarn

Besetzungsdatum:              1. August 2010

Bewerbungsende:               30. Juni 2009

Zweisprachige Schule mit integriertem Unterrichtsprogramm

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 469

Reifeprüfung

Abschlüsse der Sekundarstufe I

Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I und II

BesGr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L, Tarifgebiet Ost

Deutsche Schule San Salvador, El Salvador

Besetzungsdatum:              1. August 2010

Bewerbungsende:               30. Juni 2009

Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 672

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Sekundarabschluss des Landes

Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GiB)

Lehrbefähigung der Sek. I und II bzw. der Sek. I (Lehramt Realschule)

BesGr. A 14 / A 15  bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L, Tarifgebiet Ost

Erfahrungen in Deutsch als Fremdsprache (DaF) sind erforderlich

Gute Spanischkenntnisse sind erforderlich

 

Deutsche Schule Guadalajara, Mexiko

Besetzungsdatum:              1. August 2010

Bewerbungsende:               30. Juni 2009

Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 719

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Sekundarabschluss des Landes

Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GiB)

Lehrbefähigung der Sek. I und II bzw. der Sek. I (Lehramt Realschule)

BesGr. A 14 / A 15 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L, Tarifgebiet Ost

Gute Spanischkenntnisse sind erforderlich

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg über Heimatschulbehörde und Kultusministerium / Senatsverwaltung des Landes an das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) - zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das im Kultusministerium / in der Senatsverwaltung des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) zu senden (für Bayern: Herr MR Th. Mayer, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus).

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens  und eines Lebenslaufs an die ZfA  (als Vorabinformation) wird gebeten.

Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn Sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung). Eine Vermittlung ist nur möglich, wenn ein Versorgungszuschlag nicht erhoben wird.

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs- / Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungsgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungsgruppe erforderlich.

Bitte beachten Sie im Einzelnen die jeweils gültigen Verfahrenswege und Bewerbungsmodalitäten Ihres Bundeslandes.

 

 

 

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Ausschreibung von Stellen im Auslandsschuldienst

 

Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:

Deutsche Schule Toulouse

Besetzungsdatum:              1. August 2010

Bewerbungsende:               31. August 2009

Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel

Klassenstufe: 1 bis 13

Schülerzahl: 296

Abschlüsse der Sekundarstufe I

Reifeprüfung

Lehrbefähigung der Sekundarstufe I und II

BesGr. A 15/ A16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L, Tarifgebiet Ost

Gute Französischkenntnisse sind erforderlich

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg über Heimatschulbehörde und Kultusministerium des Landes an das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) - zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das im Kultusministerium des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. VI.6, zu senden.

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und  eines  Lebenslaufs an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn Sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung). Eine Vermittlung ist nur möglich, wenn ein Versorgungszuschlag nicht erhoben wird.

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs- / Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungsgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungsgruppe erforderlich.

Bitte beachten Sie im Einzelnen die jeweils gültigen Verfahrenswege und Bewerbungsmodalitäten Ihres Bundeslandes.

 

Deutsche Schule Medellin, Kolumbien

Besetzungsdatum:              2. Januar 2010

Bewerbungsende:               31. Mai 2009

Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 900

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Sekundarabschluss des Landes

Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GiB)

Lehrbefähigung der Sek. I und II bzw. der Sek. I (Lehramt Realschule)

BesGr. A 14 / A 15  bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L, Tarifgebiet Ost

Gute Spanischkenntnisse, die Lehrbefähigung für Deutsch oder eine moderne Fremdsprache sowie Erfahrungen in Deutsch als Fremdsprache (DaF) sind erwünscht.

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg über Heimatschulbehörde und Kultusministerium des Landes an das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) - zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das im Kultusministerium des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. VI.6 zu senden.

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens  und eines  Lebenslaufs an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn Sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung). Eine Vermittlung ist nur möglich, wenn ein Versorgungszuschlag nicht erhoben wird.

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs- / Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungsgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungsgruppe erforderlich.

Bitte beachten Sie im Einzelnen die jeweils gültigen Verfahrenswege und Bewerbungsmodalitäten Ihres Bundeslandes.


 

 


 

 

 

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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-01, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellt elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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