Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien

für Unterricht und Kultus

und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 

 


Nummer 8*                       Ausgegeben in München am 27. Mai 2009                Jahrgang 2009

 

 

 


Inhalt

 

                                                                           

 

Besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses 2010 an Volksschulen sowie an Volksschulen zur  sonderpädagogischen Förderung und Schulen für Kranke

 

32. Filmtage bayerischer Schulen 2009 vom 9. bis 11. Oktober 2009

 

Abschlussprüfung 2010 zur „Staatlich geprüften  hauswirtschaftlichen Betriebsleiterin“ und zum „Staatlich geprüften hauswirtschaftlichen Betriebsleiter“ an Fachakademien für Hauswirtschaft

 

Ausschreibung einer Referentenstelle an der Regierung von Niederbayern

 

Ausschreibung von Funktionsstellen an staatlichen beruflichen Schulen

 

Teacher Spring Seminar 2010 der Fulbright-Kommission

 

Ausschreibung von frei werdenden Stellen  an staatlichen Schulberatungsstellen

 

Offene Stellen

 

 

 

 

 

 


 


Besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses 2010 an Volksschulen sowie an Volksschulen zur
sonderpädagogischen Förderung und Schulen für Kranke

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 23. April 2009
Az.: IV.2-IV.7-5 S 7501(2010)-4.1 317

 

 

A)   Volksschulen:

 

1.     Rechtsgrundlage:

 

Die besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses 2010 ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern (VSO) durchzuführen.

 

2.     Zeitplan:

 

Für die schriftlichen Leistungsfeststellungen an Volksschulen gilt folgender Zeitplan:

 

 

Montag,

28. Juni 2010:

Englisch

(§ 54 Abs. 7 Nr. 3 VSO)

A.   Listening Comprehension

B.   Use of English

C.   Reading Comprehension

D.   Text Production

 

 

8.30 Uhr:

90 Minuten Arbeitszeit

 

 

 

Dienstag,

29. Juni 2010:

Deutsch

(§ 54 Abs. 7 Nr. 1 VSO)

A.   Rechtschreibung

B.   Schriftlicher Sprachgebrauch

8.30 Uhr:

180 Minuten Arbeitszeit

 

Deutsch als Zweitsprache

(§ 54 Abs. 2 und Abs. 7 Nr. 3 VSO)

A.   Lückendiktat und Spracharbeit

B.   Textarbeit

8.30 Uhr:

90 Minuten Arbeitszeit

 

 

Mittwoch,

30. Juni 2010:

Mathematik

(§ 54 Abs. 7 Nr. 2 VSO)

8.30 Uhr:

100 Minuten Arbeitszeit

 

Donnerstag,

1. Juli 2010:

Arbeit-Wirtschaft-Technik            

(§ 54 Abs. 7 Nr. 4 VSO

bzw. § 59 Abs. 5 VSO)

8.30 Uhr:

60 Minuten Arbeitszeit

----------------------------

Wirtschaft und Recht

Betriebswirtschaft

(§ 59 Abs. 5 VSO)

8.30 Uhr:

60 Minuten Arbeitszeit

 

Freitag,

2. Juli 2010:

Physik / Chemie / Biologie

Geschichte / Sozialkunde / Erdkunde

(§ 54 Abs. 7 Nr. 5 VSO)

8.30 Uhr:

60 Minuten Arbeitszeit

----------------------------

Muttersprache

(§ 54 Abs. 2 und Abs. 7 Nr. 1 VSO)

8.30 Uhr:

180 Minuten Arbeitszeit

 

 

 

3.     Zentrale Prüfung im Fach „Deutsch als Zweitsprache“:

 

Die zentrale Prüfung im Fach „Deutsch als Zweitsprache“ ist in zwei zeitlich getrennte Teile untergliedert. Das Lückendiktat und die weiteren Aufgaben zu Wortschatz und Grammatik folgen aufeinander und bilden den Prüfungsteil A Spracharbeit. Dieser Teil ist in den ersten 30 Minuten zu absolvieren. Die Verwendung von Wörterbüchern ist dabei nicht gestattet. Der Text und die sich auf ihn beziehenden Aufgaben schließen sich als Prüfungsteil B Textarbeit an. Für diesen Teil stehen 60 Minuten Arbeitszeit zur Verfügung. Rechtschriftliche Wörterbücher, auch zweisprachige Wörterbücher dürfen dabei verwendet werden. Zwischen den beiden Prüfungsteilen ist eine Pause von zehn Minuten vorgesehen.

 

4.     Prüfungsfächer nach § 54 Abs. 1 Nr. 3 und 4:

 

Die Termine für die praktische und ggf. schriftliche Prüfung im arbeitspraktischen Wahlpflichtfach sowie für die  Prüfungsfächer nach § 54 Abs. 1 Nr. 4 VSO legt die Schule nach Maßgabe des § 54 Abs. 7 Nr. 6 bis 13 VSO fest.

 

5.     Arbeit-Wirtschaft-Technik:

 

Die Aufgabenstellung im Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik (§ 54 Abs. 5 VSO) erfolgt durch die jeweilige Schule. Anforderungsniveau und Umfang richten sich nach § 54 Abs. 6 und 7 Nr. 4 VSO.

 

Die Aufgaben in den Fächern Wirtschaft und Recht beziehungsweise Betriebswirtschaft für Schüler des Gymnasiums, der Realschule und der Wirtschaftsschule werden vom Staatsministerium gestellt (§ 59 Abs. 5 VSO).

 

6.     Meldung der voraussichtlichen Teilnehmer:

 

Die Staatlichen Schulämter werden gebeten, dem Staatsministerium bis spätestens 8. März 2010 die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmer an der besonderen Leistungsfeststellung zu melden. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben.

 

7.     Meldung der Ergebnisse:

 

Die Ergebnisse der besonderen Leistungsfeststellung werden nach Abschluss der Prüfungen erhoben. Hierzu ergeht ebenfalls ein gesondertes Schreiben.

 

8.     Nachholtermin:

 

Wer ordnungsgemäß zur besonderen Leistungsfeststellung gemeldet, aber ohne Verschulden verhindert ist, an der gesamten Prüfung teilzunehmen, kann sie in der Zeit vom 27. September bis 1. Oktober 2010 nachholen (§ 58 Abs. 2 VSO). Die Staatlichen Schulämter bestimmen die Schulen, an denen die besondere Leistungsfeststellung nachgeholt wird. Die Aufgaben stellt ein vom Staatlichen Schulamt eingesetztes Lehrerteam.

 

9.     Einzelprüfung in Englisch:

 

Nach § 54 Abs. 4 VSO können Hauptschüler, nach § 59 Abs. 6 VSO Berufsschüler und Berufsfachschüler sowie Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, an der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch (Einzelprüfung) teilnehmen.

 

10.  Teilnahme anderer Bewerberinnen oder Bewerber:

 

Die Anmeldung der Berufsschüler und Berufsfachschüler sowie der Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, erfolgt gemäß § 59 Abs. 2 VSO bis zum 1. März 2010 an der Hauptschule, in deren Sprengel die Bewerber ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

 

B)    Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung

 

1.     Rechtsgrundlage:

Die besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses 2010 an Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F) vom 11. September 2008 (GVBl S. 731, ber. S. 907) sowie des Schreibens vom 18. Juli 2006,  KMS Az.: IV.2-5 S 7501 (2007)-4.70 028 (Qualifizierender Hauptschulabschluss ab dem Schuljahr 2006/2007), durchzuführen.

 

2.     Zeitplan:

Für die schriftlichen Leistungsfeststellungen an Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung sind die Termine der Volksschulen die Grundlage (vgl. Buchstabe A Nr. 2) und gelten die in § 61 VSO-F i. V. m. § 54 VSO festgelegten Arbeitszeiten, wobei gemäß § 52 VSO-F die Bearbeitungszeit für einzelne Schülerinnen und Schüler entsprechend ihres besonders ausgewiesenen sonderpädagogischen Förderbedarfs um bis zu 50 v. H. der vorgesehenen Zeit verlängert werden kann. Die Entscheidung über die Verlängerung trifft die Feststellungskommission.

Montag,

28. Juni 2010:

 

- Englisch

(§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F i. V. m. § 54 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 VSO)

 

- Deutsche Gebärdensprache

(§ 61 Abs. 7 Satz 2 VSO-F)

 

 

 

8.30 Uhr:

90 Minuten Arbeitszeit

 

 

30 + 15 Minuten Arbeitszeit

 

 

Dienstag,

29. Juni 2010:

 

- Deutsch

(§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F i. V. m. § 54 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 VSO)

 

- Deutsch als Zweitsprache

(§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F i. V. m. § 54 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 VSO)

 

 

 

8.30 Uhr:

180 Minuten Arbeitszeit

 

 

8.30 Uhr:

90 Minuten Arbeitszeit

 

Mittwoch,

30. Juni 2010:

 

- Mathematik

(§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F i. V. m. § 54 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 VSO)

 

 

 

8.30 Uhr:

100 Minuten Arbeitszeit

 

 

Donnerstag,

1. Juli 2010:

 

- Arbeit-Wirtschaft-Technik

(§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F i. V. m. § 54 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 VSO)

 

- Wirtschaft und Recht

- Betriebswirtschaft

(§ 65 Abs. 3 VSO-F

i. V. m. § 59 Abs. 5 VSO)

 

 

 

8.30 Uhr:

60 Minuten Arbeitszeit

 

 

8.30 Uhr:

60 Minuten Arbeitszeit

 

 

 

Freitag,

2. Juli 2010:

 

- Physik / Chemie / Biologie

- Geschichte / Sozialkunde / Erdkunde

(§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F i. V. m. § 54 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 VSO)

 

- Muttersprache

(§ 61 Abs. 3  VSO-F

i. V. m. § 54 Abs. 2 und Abs. 7 Nr. 1 VSO)

 

 

 

8.30 Uhr:

60 Minuten Arbeitszeit

 

 

 

8.30 Uhr:

180 Minuten Arbeitszeit

 

 

3.     Zentrale Prüfung im Fach „Deutsch als Zweitsprache“:

 

Die zentrale Prüfung im Fach „Deutsch als Zweitsprache“ ist in zwei zeitlich getrennte Teile untergliedert. Das Lückendiktat und die weiteren Aufgaben zu Wortschatz und Grammatik folgen aufeinander und bilden den Prüfungsteil A Spracharbeit. Dieser Teil ist in den ersten 30 Minuten zu absolvieren. Die Verwendung von Wörterbüchern ist dabei nicht gestattet. Der Text und die sich auf ihn beziehenden Aufgaben schließen sich als Prüfungsteil B Textarbeit an. Für diesen Teil stehen 60 Minuten Arbeitszeit zur Verfügung. Rechtschriftliche Wörterbücher, auch zweisprachige Wörterbücher dürfen dabei verwendet werden. Zwischen den beiden Prüfungsteilen ist eine Pause von zehn Minuten vorgesehen.

 

4.     Deutsche Gebärdensprache:

 

Teilnehmer mit dem Förderschwerpunkt Hören können an Stelle des Faches Englisch das Fach Deutsche Gebärdensprache wählen, wenn sie das Fach Deutsche Gebärdensprache besucht haben. Die Arbeitszeit beträgt im Fach Deutsche Gebärdensprache im schriftlich / praktischen Teil 30 Minuten, im mündlich / kommunikativen Teil für jeden Teilnehmer je 15 Minuten. Im mündlich / kommunikativen Teil der Leistungsfeststellung im Fach Deutsche Gebärdensprache können mehrere Teilnehmer zusammengefasst werden. Es wird auf § 61 Abs. 2, Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, Abs. 7 Satz 2 und Abs. 8 VSO-F verwiesen.

 

5.     Prüfungsfächer  nach  §  61 Abs. 1  VSO-F  i. V. m. § 54 Abs. 1 VSO:

 

Die Termine für die praktische und ggf. schriftliche Prüfung im arbeitspraktischen Wahlpflichtfach sowie für die Prüfungsfächer nach § 61 Abs. 1 VSO-F i. V. m. § 54 Abs. 1 VSO legt die Schule nach Maßgabe des § 61 Abs. 7 VSO-F i. V. m. § 54 Abs. 7 Nr. 6 bis 13 VSO fest.

 

6.     Arbeit-Wirtschaft-Technik:

Die Aufgabenstellung im Fach Arbeit-Wirtschaft-Technik erfolgt durch die jeweilige Schule. Anforderungsniveau und Umfang richten sich nach § 61 Abs. 6 und Abs. 7 VSO-F i. V. m. § 54 Abs. 6 und 7 Nr. 4 VSO. Die Aufgaben in den Fächern Wirtschaft und Recht bzw. Betriebswirtschaft für Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums, der Realschule und der Wirtschaftsschule oder einer entsprechenden Schule zur sonderpädagogischen Förderung werden vom Staatsministerium gestellt (§ 65 Abs. 3 VSO-F i. V. m. § 59 Abs. 5 Nr. 1 VSO).

 

7.     Meldung der voraussichtlichen Teilnehmer:

Die Staatlichen Schulämter werden gebeten, dem Staatsministerium bis spätestens  8. März 2010 die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der besonderen Leistungsfeststellung zu melden. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben.

 

8.     Meldung der Ergebnisse:

Die Ergebnisse der besonderen Leistungsfeststellung werden nach Abschluss der Prüfungen erhoben. Hierzu ergeht ebenfalls ein gesondertes Schreiben.

 

9.     Nachholtermin:

Wer ordnungsgemäß zur besonderen Leistungsfeststellung gemeldet, aber ohne Verschulden verhindert ist, an der gesamten Leistungsfeststellung teilzunehmen, kann diese in der Zeit vom 27. September bis 1. Oktober 2010 nachholen (§ 64 VSO-F in Verbindung mit § 58 VSO). Die Aufgaben stellt die Feststellungskommission.

10.  Einzelprüfung in Englisch:

 

Nach § 61 Abs. 5 VSO-F i .V. m. § 54 Abs. 4 VSO können Schülerinnen und Schüler einer Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung, die in der Jahrgangsstufe 9 auf der Grundlage eines Lehrplans unterrichtet werden, der dem Anforderungsniveau des Lehrplans der Hauptschule entspricht, an der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch (Prüfung nur in einem Fach) teilnehmen. Ebenso können nach § 65 Abs. 4 VSO-F i. V. m. § 59 Abs. 6 VSO Berufsschülerinnen und -schüler und Berufsfachschülerinnen und -schüler sowie Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, an der Einzelprüfung in Englisch teilnehmen.

 

11. Teilnahme anderer Bewerberinnen oder Bewerber:

 

Die Anmeldung hat gemäß § 65 Abs. 2 VSO-F bis zum 1. März 2010 an der öffentlichen Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung mit Hauptschulstufe zu erfolgen, in deren Sprengel der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat oder an einer staatlich anerkannten privaten Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung.

 

C.    Schulen für Kranke

 

Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule besucht haben und sich zum Zeitpunkt der Abschlussprüfungen in der Schule für Kranke befinden, können gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Errichtung und den Betrieb sowie Schulordnung der Schulen für Kranke in Bayern (Krankenhausschulordnung – KraSO) vom 1. Juli 1999 (GVBl S. 288) an der besonderen Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses teilnehmen. Es gelten entsprechend der Schulart der Stammschule die Bestimmungen der Schulordnung für die Volksschulen (VSO) bzw. der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F). Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule nicht besucht haben, können die Prüfung nach den Bestimmungen über die Prüfung für andere Bewerber ablegen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 KraSO). Nach § 15 Abs. 3 KraSO wird die Prüfung im Krankenhaus abgehalten. Der Prüfungsausschuss kann die Prüfungszeiten verlängern oder die Formen der Prüfung ändern, wenn dies aus krankheitsbedingten Gründen erforderlich ist.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

StAnz 2009 Nr. 19

 

 

 

 

 

 

 

32. Filmtage bayerischer Schulen 2009
vom
9. bis 11. Oktober 2009

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 28. April 2009 Az.: III.2-5 P 4160.6-6.32 890

 

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus erkennt die 32. Filmtage bayerischer Schulen als eine die staatliche Lehrerfortbildung ergänzende Maßnahme für Lehrkräfte aller bzw. der jeweils betroffenen Schularten an.

 

Soweit erforderlich, besteht Einverständnis, dass Interessenten von ihren Dienstvorgesetzten Dienstbefreiung erhalten, sofern dies die schulische Situation erlaubt.

 

Aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung können keine Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmer gewährt werden.

 

Nachfolgend werden Informationen des Veranstalters (in gekürzter Form) bekannt gegeben:

 

32. Filmtage bayerischer Schulen 2009

 

In diesem Jahr werden zum 32. Mal die Filmtage bayerischer Schulen veranstaltet, die ein Forum für schulische Filmgruppen und eine medienpädagogische Aus- bzw. Fortbildungsveranstaltung für Studienreferendare, Lehramtsanwärter und alle interessierten Lehrkräfte bilden. Die Filmtage sind Deutschlands traditionsreichstes und Bayerns größtes Schülerfilmfestival.

 

Die 32. Filmtage finden vom 9. bis 11. Oktober 2009 in Gerbrunn (Lkr. Würzburg) statt.

Beginn: Freitag, 9. Oktober, 14.00 Uhr

Ende:      Sonntag, 11. Oktober, 13.00 Uhr

 

Veranstalter sind die Landesarbeitsgemeinschaft Theater und Film an den Schulen Bayerns sowie der Verein Drehort-Schule e. V.

 

Ausrichtende Schule ist die

Volksschule Gerbrunn,

Eichendorffstraße 1, 97218 Gerbrunn

Telefon: (09 31) 70 71 00,

Telefax: (09 31) 70 24 56

E-Mail: filmtage@vs-gerbrunn.de

 

Veranstaltungsort ist die schulnahe Mehrzweckhalle in Gerbrunn, Stefan-Krämer-Straße 22, 97218 Gerbrunn.

 

Die Leitung der Filmtage obliegt dem Gerbrunner Lehrer BR Thomas Schulz (Organisation Gerbrunn) und OStR Frank Wiesenack (landesweite Koordination).

 

Durch die Vorführung, Erläuterung und Diskussion der Filme sollen sich die Mitglieder der Filmgruppen gegenseitig kennenlernen und anregen. Als Anerkennung und Förderung der weiteren Filmarbeit werden Preise vergeben. Außerdem dienen besondere Filme und Workshops der Aus- bzw. Fortbildung der Teilnehmer. Wie schon in den letzten Jahren können die Filmtage bayerischer Schulen als Ausbildungsveranstaltung von Referendaren und Lehramtsanwärtern besucht werden, um hier die ganze Bandbreite medienpraktischer Arbeit in Augenschein zu nehmen und sowohl erste Versuche als auch ausgereifte Produktionen kennenzulernen.

 

Die Teams, deren Filme zur Vorführung bei den Filmtagen ausgewählt worden sind, melden sich bis spätestens Freitag, 25. September 2009 bei der Volksschule Gerbrunn an. Nähere Informationen über den Ablauf der Filmtage und die Unterbringungsmöglichkeiten sind ebenfalls dort einzuholen.

 

Es besteht Einverständnis damit, dass Lehrern und Schülern der ausgewählten Filmgruppen am Freitag, 9. Oktober 2009, Beurlaubung vom Unterricht zur Teilnahme an den Filmtagen gewährt wird. Diese Teilnahme kann für die einzelnen Filmgruppen auch zur – nicht verbindlichen – Schulveranstaltung erklärt werden. Die Teilnahme minderjähriger Schüler, soweit sie einer Schule außerhalb des Veranstaltungsortes angehören, bedarf der Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Die Schulleitungen tragen dafür Sorge, dass alle Gruppen (auch volljährige Schüler) von einer für sie verantwortlichen Lehrkraft begleitet werden, der die Aufsichts- und Fürsorgepflicht obliegt.

Die eingeladenen Gruppen verpflichten sich zur Teilnahme an allen Veranstaltungen während des Festivals und zur Beachtung der Hausordnung der gastgebenden Schule.

Es besteht ferner Einverständnis, dass Teilnehmern an der Aus- / Fortbildungsveranstaltung Beurlaubung vom Unterricht gewährt wird, sofern es der Schulbetrieb erlaubt.

Die Teilnehmer entrichten (unabhängig von der Verweildauer und den tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungen) einen pauschalen Unkostenbeitrag von 5,00 Euro pro Person und erhalten damit die Möglichkeit der Unterbringung im Schulhaus der Volksschule Gerbrunn (Isomatte und Schlafsack sind mitzubringen) und die Berechtigung zur Teilnahme an der Gruppenverpflegung sowie der Benutzung des Hallenbades. Reisekosten können nicht erstattet werden. Interessenten melden sich spätestens bis zum Freitag, 25. September 2009 an der VS Gerbrunn an. Die Zahl der Teilnehmer für die Aus- / Fortbildungsveranstaltung ist auf 30 begrenzt.

 

Teilnahme von Schulfilmgruppen am Festival:

 

Teilnahmeberechtigt sind Schüler aller bayerischen Schulen und Lehrer, die sie beraten. Zu  den Filmtagen  eingeladen werden die Filmteams (maximal fünf Schüler pro Film), deren Filme zugelassen wurden.

 

Eingesandt werden können Videofilme in den Formaten MiniDV, DV oder Video-DVD (nicht akzeptiert werden: Daten-DVDs, Video-CDs und S-Video-CDs), die von einem Schüler oder einer Schulfilmgruppe allein oder unter Leitung eines Lehrers der betreffenden Schule selbständig erdacht, gefilmt und vorführfertig bearbeitet wurden.

 

Die Filme müssen bis spätestens Freitag, 5. September 2009 (Poststempel) unter folgender Adresse an die Vorjury (nicht an die Volksschule Gerbrunn!) gesandt werden:

 

StD Günter Frenzel, Camerloher-Gymnasium Freising,

Wippenhauser Straße 51, 85354 Freising.

 

Für Schäden oder Verlust während des Transports trägt der Einsender das Risiko. Nach Abschluss der Filmtage können die eingesandten Filme wieder abgeholt werden.

Die Themen sind freigestellt, es können z. B. witzige, spannende oder problemorientierte Spielfilme, Trickfilme, Experimentalfilme, Musikvideos oder Dokumentationen sein. Der Schwerpunkt kann auf inhaltlicher Mitteilung oder ästhetischer Gestaltung liegen.

Auswahl:

 

Die Vorjury, die aus Mitgliedern der Landesarbeitsgemeinschaft und Schülern besteht, wird aus den eingeschickten Filmen ein Festivalprogramm erstellen, das zum einen aus den nominierten Wettbewerbsbeiträgen („Hauptprogramm“) besteht, zum anderen aber auch die nicht nominierten Filme umfasst, die im Themenprogramm „Horizonte“ gezeigt werden und für die während der Filmtage ein medienpädagogisches Angebot eingerichtet wird, das auch für alle übrigen Teilnehmer offen ist. Sollte die Zahl der eingereichten Filme die Struktur des Festivals überfordern, kann die Vorjury Filme ablehnen. Die Entscheidungen der Vorjury und der Wettbewerbsjury sind nicht anfechtbar.

 

Die Autoren der ausgewählten Filme werden spätestens bis zum 18. September 2009 benachrichtigt. Filme von Gruppen, die nicht persönlich bei den Filmtagen anwesend sind, können nicht in das Programm genommen werden.

 

Die Wettbewerbsjury, die aus den nominierten Filmen die Preisträger auswählt, besteht aus Repräsentanten der Veranstalter, aus schulischen oder professionellen Filmemachern und aus Vertretern weiterer Medien. Sie wird von den Veranstaltern berufen. Der Film des Publikums wird von der Gesamtzahl der Festivalteilnehmer aus allen Beiträgen (Hauptprogramm und Horizonte) gewählt.

 

Begleitzettel:

 

Auf jedem Filmspeichermedium (nicht nur auf der Schutzhülle) müssen Name und Adresse des Einsenders, der Filmtitel sowie der Vermerk angegeben werden, ob es sich bei der Einsendung um einen Entwurf oder um ein Vorführband handelt. (Es besteht die Möglichkeit, nachbearbeitete Vorführfassungen bis Freitag, 25. September 2009 nachzureichen.) Zusätzlich muss für jeden Film ein Begleitzettel nach folgendem Muster beigelegt werden (Formblatt auch als PDF-Datei von der Internet-Seite herunterzuladen):

 

 

-         Name, Anschrift und Telefonnummer der Schule, Schulart:

 

-         Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse (ohne E-Mail-Adresse wird die Anmeldung nicht berücksichtigt) des Filmgruppenbetreuers

oder einer sicheren Vertretung, welche die Benachrichtigung entgegennehmen kann:

 

-         Angaben zum Filmteam (Anzahl und Alter der Mitwirkenden):

 

-         Titel des Films:

 

-         Genre (Spiel-, Dokumentar-, Trick-, Experimentalfilm):

 

-         Entstehungsjahr:

 

-         Kurze Projektbeschreibung (ca. drei Sätze über Inhalt, Absicht oder Besonderheiten des Films):

 

-         Produktionskosten:

 

-         Format/Videosystem (akzeptiert werden MiniDV, DV und Video-DVD; nicht akzeptiert werden Daten-DVDs, Video-CDs, S-Video-CDs):

 

-         Laufzeit in Minuten:

 

-         Color oder Sw:

 

-         vertont oder unvertont:

 

-         Ort, Datum:

 

-         Unterschrift des Einsenders:

 

Der Einsender bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er alle Rechte an den eingereichten Arbeiten besitzt und gegen die bestehenden Urheber- und Leistungsschutzrechte nicht verstoßen hat. Mit der Einsendung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt.

 

Weitere Informationen unter:

 

www.filmtage-bayerischer-schulen.de

www.drehort-schule-ev.de

www.lagds-bayern.de

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

Abschlussprüfung 2010
zur „Staatlich geprüften
hauswirtschaftlichen Betriebsleiterin“
und zum „Staatlich geprüften
hauswirtschaftlichen Betriebsleiter“
an Fachakademien für Hauswirtschaft

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 30. April 2009 Az.: VII.3-5 S 9500.2-8-7.45 073

 

1.          Rechtsgrundlagen

 

             Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und der Schulordnung für die Fachakademien für Hauswirtschaft (Fachakademieordnung Hauswirtschaft - FakOHw) vom 18. Juni 1998 (GVBl S. 361), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. November 2004 (GVBl S. 458, ber. 2007 S. 632).

 

2.          Abschlussprüfung

 

2.1        Gegenstand des ersten Prüfungsabschnitts sind schriftliche Prüfungsaufgaben in den Fächern

             -    Betriebswirtschaft,
-    Personalführung mit Berufs- und Ar-
      beitspädagogik

             -    Ernährung und Verpflegung

sowie gegebenenfalls eine mündliche Prüfung.

 

2.2        „Andere Bewerber“ (Bewerber, die keiner Fachakademie angehören oder an der von ihnen besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können) können nach § 40 FakOHw am ersten Prüfungsabschnitt der staatlichen Abschlussprüfung teilnehmen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen nach § 41 FakOHw erfüllen.

 

             „Andere Bewerber“ haben dieselben schriftlichen Prüfungsleistungen zu erbringen wie die Studierenden im ersten Prüfungsabschnitt. Darüber hinaus haben sie in den Fächern Service und Gestaltung, Textilservice, Gebäudereinigung sowie Projektmanagement schriftliche Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von je 120 Minuten und im Fach Ernährung und Verpflegung eine praktische Aufgabe mit einer Bearbeitungszeit  von 300 Minuten  zu bearbeiten (§ 40 Abs. 3 FakOHw). Auf Antrag des Bewerbers finden in höchstens drei schriftlich geprüften Fächern zusätzliche mündliche Prüfungen statt (§ 40 Abs. 4 FakOHw).

 

             Die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung als anderer Bewerber ist bis spätestens 1. März 2010 bei der Fachakademie zu beantragen. Dem Antrag sind die in § 41 Abs. 2 FakOHw genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen.

             Über den Antrag wird schriftlich entschieden.

 

2.3        Der schriftliche Teil des ersten Prüfungsabschnittes der staatlichen Abschlussprüfung an Fachakademien für Hauswirtschaft findet nach folgendem Prüfungsplan statt:

 

 

 

 

 

 

Prüfungstag

Prüfungsfach

Bearbeitungszeit

Mittwoch,
30. Juni 2010

Betriebs-
wirtschaft

180 Minuten

Freitag,
2. Juli 2010

Personal-
führung mit
Berufs- und
Arbeits-
pädagogik

180 Minuten

Dienstag,
6. Juli 2010

Ernährung und Verpflegung

180 Minuten

 

             Die Prüfungen beginnen jeweils um 9.00 Uhr.

 

             Die Termine für die von den anderen Bewerbern nach Nr. 2.2 schriftlich zu  bearbeitenden weiteren Prüfungsfächer werden diesen im Zulassungsschreiben zur Prüfung mitgeteilt.

 

2.4        Der praktische Teil der staatlichen Abschlussprüfung richtet sich nach § 36
FakOHw, der mündliche Teil nach §§ 33 und 40 Abs. 4 FakOHw.

 

Dr.  M ü l l e r

Ministerialdirigent

 

StAnz 2009 Nr. 20

 

 

 

 

 

Ausschreibung einer Referentenstelle
an der Regierung von Niederbayern

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 30. April 2009 Az.: VII.7-5 P 9070-7.36 237

 

Die Stelle einer Referentin/eines Referenten für das Sachgebiet 42.1 „Gewerbliche und kaufmännische berufliche Schulen“ an der Regierung von Niederbayern ist ab sofort neu zu besetzen. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist möglich.

 

Der Referentin/dem Referenten sind im Wesentlichen folgende Aufgaben zugeordnet:

 

1.        Schulaufsicht bzw. Mitwirkung bei der Schulaufsicht über berufliche Schulen

2.        Fachliche Beratung gewerblicher beruflicher Schulen

 

3.        Mitwirkung bei der Personalplanung, Lehrerbedarfsberechnung und Genehmigung von Funktionsplänen für staatliche berufliche Schulen

4.        Durchführung und Bearbeitung statistischer Erhebungen an allen beruflichen Schulen

 

5.        Organisation und Durchführung regionaler Lehrerfortbildungen im Rahmen von FiBS

 

6.        Mitwirkung bei der Übertragung von Funktionen bei Lehrern und Fachlehrern an staatlichen beruflichen Schulen

 

7.        Projekt „Lernort Regierung“

 

Vorraussetzung für die Bewerbung sind sehr gute EDV-Kenntnisse. Die Bewerberin/der Bewerber sollte außerdem über hohe Kooperationsbereitschaft und Freude an der Arbeit im Team verfügen. Im Rahmen der Beratungsaufgabe sind Erfahrungen im Bereich der Schulverwaltung (z.B. Sprengelbildung) und der Erstellung statistischer Erhebungen von Vorteil.

 

Für die Besetzung der Stelle kommen vorrangig staatliche Lehrkräfte in Betracht; sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einem Erstfach aus dem gewerblich-technischen Bereich aufweisen. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

 

Die Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung von Niederbayern, Sachgebiet 42.1, einzureichen.

 

Die Regierung von Niederbayern nimmt eine Vorauswahl vor. Sie leitet ihre Stellungnahme zu den eingegangenen Bewerbungen und das Ergebnis ihrer Vorauswahl zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Ministerium zur endgültigen Entscheidung zu.

 

Dr. M ü l l e r

Ministerialdirigent

 

 

 

 

Ausschreibung von Funktionsstellen an
staatlichen beruflichen Schulen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 6. Mai 2009 Az.: VII.6-5 P 9001.1-7-7.42 045

 

Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist ab sofort an folgender Schule zu besetzen:

 

Berufliche Oberschule Altötting

Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Für die Besetzung der Stelle kommen grundsätzlich nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.

Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen müssen erfüllt sein.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

 

Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein.

Der Schulleiter/die Schulleiterin fügt eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine aktuelle Leistungsfeststellung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

 

Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.

 

Die Schulleitungen werden gebeten,  die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.

 

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

Teacher Spring Seminar 2010 der
Fulbright-Kommission

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 7. Mai 2009 Az.: I.6-5 P 4045.V2/1/2

 

Die Fulbright-Kommission Berlin führt vom 20. März bis 10. April 2010 ein dreiwöchiges Fortbildungsseminar in drei Modulen für insgesamt 20 deutsche Lehrkräfte durch.

Das erste Modul besteht aus einer intensiven fachlichen Weiterbildung der Gruppe in zuvor festgelegten Kernthemen an einer amerikanischen Universität.

Das zweite Modul beinhaltet schulpraktische Erfahrungen an Schulen in der Nachbarschaft der Hochschule. Es dient dem Kennenlernen spezifischer Schulsituationen sowie der Rahmenbedingungen der Lehrtätigkeit, der Praxisrelevanz des vorangegangenen Fortbildungsmoduls und der Teilnahme am Unterricht.

Im dritten Modul erhalten die Lehrkräfte die Möglichkeit, individuelle Schulbesuche zur Knüpfung neuer Partnerschaften durchzuführen. Dazu vermittelt die Fulbright-Kommission den Kontakt zu amerikanischen Schulen, die grundsätzlich an Partnerschaften mit deutschen Schulen interessiert sind.

 

Neben der individuellen Fortbildung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer soll das Programm im transatlantischen Dialog neue Sichtweisen öffnen und Anregungen für die Schulentwicklung bieten.

 

Die Kosten für Reise und Unterbringung sowie anfallende Seminargebühren werden von der Fulbright-Kommission übernommen.

 

Bewerbungsvoraussetzungen:

 

-         deutsche Staatsangehörigkeit

-         gute englische Sprachkenntnisse (Fakultas Englisch ist nicht erforderlich; das Programm richtet sich an Lehrkräfte aller Fachrichtungen im Sekundarbereich I und/oder II)

-         feste Anstellung bzw. Verbeamtung im bayerischen Schuldienst

-         mindestens dreijährige Berufserfahrung nach dem 2. Staatsexamen

-         kein Fulbright-Stipendium in den letzten fünf Jahren

-         gültiger Reisepass.

 

Interessierte Lehrkräfte werden gebeten, das vollständig ausgefüllte Bewerbungsformular (Down-load sowie weitere Informationen zum Programm unter www.fulbright.de oder www.kmk-pad.org) nebst Lebenslauf und einem Empfehlungsschreiben der Schulleitung in dreifacher Ausfertigung bis spätestens 3. Juni 2009 auf dem Dienstweg an das Staatsministerium, Ref. I.6, zu übermitteln.

Die Auswahl und Benachrichtigung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfolgt durch den Pädagogischen Austauschdienst bzw. die Fulbright-Kommission.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

StAnz 2009 Nr. 20

 

 

 

 

 

 

Ausschreibung von frei werdenden Stellen
an staatlichen Schulberatungsstellen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 7. Mai 2009 Az.: III.6-5 S 4305-6.30 121

 

An den staatlichen Schulberatungsstellen für Oberbayern-Ost, für die Oberpfalz und für Unterfranken ist zum 1. September 2009 jeweils die Stelle eines zentralen staatlichen Schulpsychologen/einer zentralen staatlichen Schulpsychologin für die Volksschulen (Beratungsrektor / Beratungsrektorin in der Besoldungsgruppe A 14) zu besetzen. Zum Aufgabenbereich gehört jeweils auch die Koordination für die Schulberatung im Beratungsbezirk.

 

Die Tätigkeit umfasst gemäß der Bekanntmachung zur Schulberatung in Bayern vom 29. Oktober 2001 folgende Aufgabenschwerpunkte:

 

-         Einzelberatung von Schülern und Eltern bei schulischen Problemen und Krisen

-         Beratung und Unterstützung von Lehrkräften und Kollegien in pädagogisch-psychologischen Fragen

-         Beratung und Unterstützung der Schulleitungen und Schulaufsichtsbehörden in Fragen der Weiterentwicklung von Schule

-         Mitwirkung an Dienstbesprechungen und Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der fachlichen Betreuung von Beratungslehrkräften und Schulpsychologen

-         Zusammenarbeit mit inner- und außerschulischen Einrichtungen und Kooperationspartnern, mit den Universitäten, der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung sowie dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung

 

Bewerben können sich Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, die die Voraussetzungen für ein Beförderungsamt in der Besoldungsgruppe A 14 erfüllen. Für Bewerber, die das Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt grundständig studiert haben, ist nur eine Beförderung in die Besoldungsgruppe A 13 möglich. Es wird erwartet, dass der Bewerber/die Bewerberin über die Fähigkeit und Bereitschaft zur Arbeit im Team verfügt und sich für die Belange der Schulberatung in allen Schularten engagiert. Der Bewerber/die Bewerberin soll moderne Methoden einer erwachsenengerechten Fortbildungsdidaktik beherrschen und muss bereit sein, seine/ihre Kompetenzen laufend zu erweitern.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem/einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Bewerbungen sind auf dem Dienstweg innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Ref. III.6, einzureichen. Die Besetzung der Stellen erfolgt im Einvernehmen mit den Schulabteilungen der jeweiligen Regierungen und mit den zuständigen Ministerialbeauftragten für die Gymnasien.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Offene Stellen

 

Arbeitskreis „Leseförderung und
Schulbibliotheksarbeit“
am Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung

 

Wie die Ergebnisse internationaler Vergleichsstudien und landesweiter Lernstandserhebungen belegen, zeitigen die Intensivierung und Systematisierung der Leseförderung in Bayern Erfolge. Zugleich wird auch deutlich, dass weiterhin Handlungsbedarf besteht, um bisherige Schwerpunkte der Leseförderung zu akzentuieren und neue Herausforderungen erfolgreich zu bewältigen, gerade auch vor dem Hintergrund veränderter Rahmenbedingungen (Ganztagsschulen, achtjähriges Gymnasium, Hauptschulinitiative etc.). Das bewährte Rezensions- und Beratungssystem des Arbeitskreises für Leseförderung und Schulbibliotheksarbeit am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung mit Gutachtern für das Internet-Portal „Leseforum Bayern“ (www.leseforum-bayern.de) sowie mit in der Fläche arbeitenden regionalen Beauftragten für Leseförderung und Schulbibliotheksarbeit soll deshalb strukturell und inhaltlich neu ausgerichtet und damit für die gegenwärtigen und zukünftigen Arbeitsschwerpunkte optimiert werden.

 

1.        Regionale Beauftragte für Leseförderung und Schulbibliotheksarbeit

Im Rahmen der Leseförderung sind zum August 2009 im Bereich der Realschulen, der Beruflichen Schulen sowie der Gymnasien jeweils drei regionale Beauftragte zu berufen, die bereit und fähig sind,

-         sich deutlich über ihre Schule hinaus für die Leseförderung und Schulbibliotheksarbeit einzusetzen und Schulen in diesen Bereichen zu beraten;

-         bei der Stärkung des Lesens als allgemeiner Kulturtechnik und als Teil von Medienerziehung im umfassenden Sinn, bei der gezielten Leseförderung für Buben bzw. Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund oder aus sozial schwachen und bildungsfernen Milieus, bei der Stärkung des sinnentnehmenden und literarischen Lesens und bei der gezielten Nutzung der Schulbibliotheken zur Intensivierung der Leseförderung engagiert mitzuwirken;

-         Konzepte und Materialien für die Leseförderung an den Schulen zu sammeln und selbst zu erarbeiten;

-         mit außerschulischen Institutionen und Organisationen sowie mit dem Referat „Leseförderung und Schulbibliotheksarbeit“ des ISB und den entsprechenden Ansprechpartnern an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung zusammenzuarbeiten;

-         die schulinterne sowie die regionale Lehrerfortbildung zu unterstützen und auf regionaler Ebene als Berater zur Verfügung zu stehen;

-         im Rahmen eines Netzwerks überregional zusammenzuarbeiten und Materialien systematisch auszutauschen;

-         bei der Organisation von Veranstaltungen zur Leseförderung mitzuwirken (etwa: Lesereisen von Schriftstellern, regionale Durchführung von Wettbewerben);

-         Anregungen  zur  Nutzung  der  Schulbibliothek  für  das eigenständige Arbeiten und  Lernen  mit  Medien sowie  zur  Informationsbeschaffung,  -bewertung   und -weiterverarbeitung zu geben und in diesem Zusammenhang kooperativ mit der Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen zusammenzuarbeiten;

-         die Schulen bei der Neuorientierung der Schulbibliotheken hin zu multimedialen Wissenszentren zu unterstützen.

 

Für ihre Tätigkeit erhalten die Regionalen Beauftragten für Leseförderung und Schulbibliotheksarbeit je drei Stunden Anrechnung auf ihre Unterrichtspflichtzeit. Die Tätigkeit ist zunächst auf zwei Jahre befristet, kann jedoch verlängert werden.

 

Für den Bereich der Volksschulen sollen zu denselben Bedingungen insgesamt sieben Lehrkräfte (je eine pro Regierungsbezirk) mit den oben genannten Aufgaben betraut werden. Die Auswahl erfolgt aufgrund von Vorschlägen der Regierungen.

 

2.        Gutachter

Im Rahmen der Leseförderung sind zum August 2009 im Bereich der allgemein bildenden und der beruflichen Schulen insgesamt zehn Gutachter zu berufen, die bereit und fähig sind,

-         in Abstimmung mit dem Referat „Leseförderung und Schulbibliotheksarbeit“ des ISB Bücher und Hörbücher zu rezensieren, die für den schulischen Gebrauch in besonderer Weise geeignet sind und auch jährlich wechselnde Schwerpunktthemen berücksichtigen;

-         für das Internet-Portal „Leseforum Bayern“ lehrplanbezogene Rezensionen mit didaktischen und methodischen Hinweisen für die unterrichtliche Nutzung zu erstellen (ca. 30  Rezensionen p. a.);

-         bei der Auswahl der Bücher und Hörbücher darauf zu achten, dass diese sowohl literarische Titel als auch den Sachbuchbereich im Rahmen der geltenden Lehrpläne abdecken und für die Aufstellung in Schulbibliotheken bzw. als Klassenlektüre geeignet sind;

-         neben fachbezogener Literatur insbesondere Kinder- und Jugendbücher zu besprechen und in diesem Zusammenhang Anregungen und Hinweise für die Verwendung im Unterricht zu erarbeiten, etwa im Rahmen des bibliotheksgestützten Unterrichts;

-         die Förderung häuslichen Lesens durch die Mitarbeit an Lese- bzw. Lektürelisten zu unterstützen, ggf. vor dem Hintergrund bestimmter Jahreszeiten, Festtage oder Jubiläen (Vorschlagslisten für Sommerferien oder Weihnachtsgeschenke; literarische Jahrestage);

-         die regionalen Beauftragten für Leseförderung und Schulbibliotheksarbeit bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu unterstützen, insbesondere bei der Vermittlung von Anregungen und Hilfen an die Schulen, bei der Durchführung literarischer Wettbewerbe auf regionaler Ebene und bei ihrer Arbeit im Rahmen der schulinternen und der regionalen Lehrerfortbildung;

-         handlungs- und praxisorientierte Hilfen für die Leseförderung und Schulbibliotheksarbeit zu erstellen, insbesondere für das selbstverantwortliche Lernen unter Einbeziehung auch der neuen Medien, die bewusste Entnahme von Bild- und Textinformation sowie den reflektierten Umgang mit Informationen.

 

Für ihre Tätigkeit erhalten die Gutachter je zwei Stunden Anrechnung auf die Unterrichtspflichtzeit. Die Tätigkeit ist zunächst auf ein Jahr befristet, kann jedoch jährlich verlängert werden.

 

Nachfolgende Bestimmungen und Aufgaben gelten für beide Personengruppen gleichermaßen:

Die regionalen Beauftragten und die Gutachter

-         begreifen Leseförderung als eine Aufgabe aller Fächer und setzen sich intensiv mit dem aktuellen Stand der Leseforschung und den aktuellen Entwicklungen im Bereich des Bibliothekswesens und der Schulbibliotheksarbeit auseinander;

-         sind Mitglieder eines am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung eingerichteten Arbeitskreises und nehmen regelmäßig an dessen Sitzungen teil;

-         erstellen zum 10. März jedes Jahres einen aussagekräftigen Bericht, in dem sie über ihre Tätigkeit Rechenschaft ablegen und geplante Vorhaben erläutern;

-         tragen durch geeignete Maßnahmen zur Durchführung und Verbreitung des KMK-Projektes „ProLesen. Auf dem Weg zur Leseschule – Konzepte und Materialien zur Leseförderung in allen Fächern“ bei;

-         bieten fachliche Unterstützung für die Umsetzung der Initiative „Mehr lesen – mehr verstehen“ an bayerischen Schulen;

-         unterstützen die regelmäßige Herausgabe eines „Kontaktbriefes Leseförderung und Schulbibliotheksarbeit“ durch geeignete Informationen und Beiträge;

-         unterstützen das Referat „Leseförderung und Schulbibliotheksarbeit“ des ISB bei der Pflege und Entwicklung des Internet-Portals „Leseforum Bayern“ engagiert und fachkundig. Sie sind bereit und fähig,

-         Meldungen, Artikel und Materialien für das Portal bereitzustellen;

-         zu aktuellen Themenschwerpunkten der Leseförderung (etwa: geschlechterdifferenzierte Leseförderung, Leseförderung bei Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund, Vermittlung von Lesestrategien) Überblicksartikel zu verfassen sowie Konzepte und Materialien zu erarbeiten;

-         die Aktualisierung des „Lesekalenders“ im „Leseforum Bayern“, der über geeignete literarische Veranstaltungen in ganz Bayern informiert, für ihr jeweiliges Einzugsgebiet sicherzustellen;

-         u. a. zu den Rubriken „Bücher des Monats“ und „Gute Praxis“ beizutragen bzw. die Schulen in ihrem Bereich zur aktiven Mitgestaltung des Internet-Portals „Leseforum Bayern“ anzuregen.

 

Fachliche Qualifikationen:

-         1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an bayerischen Schulen, bevorzugte Fächerkombination mit Deutsch;

-         umfassende Kenntnisse im Bereich der Leseförderung bzw. Schulbibliotheksarbeit;

-         fundierte berufspraktische Erfahrung im Bereich der Leseförderung bzw. Schulbibliotheksarbeit.

 

Überfachliche Qualifikationen:

-         Bereitschaft und Fähigkeit zu eigenständiger und konzeptioneller Arbeit;

-         Bereitschaft und Fähigkeit, sich in Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten;

-         Bereitschaft und Fähigkeit, im Team zu arbeiten;

-         überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten;

-         Aufgeschlossenheit für Innovationen;

-         Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck;

-         gute Beherrschung gängiger Computeranwendungen;

-         angemessenes Auftreten, insbesondere im Hinblick auf die Leitung von Fortbildungsveranstaltungen.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer bzw. einem Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Bewerbungen sind auf dem Dienstweg bis spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung im Amtsblatt zu richten an das

Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung

Grundsatzabteilung

z. H. Herrn OStD Arnulf Zöller

Schellingstraße 155

80797 München.

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

Nähere Auskünfte erteilt StD Hermann Ruch,

E-Mail: hermann.ruch@isb.bayern.de,

Tel.: (0 89) 21 70-22 37.

 

 

 

*

 

 

 

Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen

 

Deutsche Schule Athen, Griechenland

 

Besetzungsdatum:  1. Februar 2010 bzw. 1. September 2010

Bewerbungsende:    30. Juni 2009

 

Zweisprachige Schule mit integriertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 13

Schülerzahl: 890

Abiturprüfung

Fachhochschulreifeprüfung

Abschlüsse der Sekundarstufe I

Sekundarabschluss des Landes

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L, Tarifgebiet Ost

 

Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

 

Deutsche Schule Bilbao, Spanien

 

Besetzungsdatum:  1. September 2010

Bewerbungsende:    31. August 2009

 

Zweisprachige Schule mit integriertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel

Klassenstufe: 1 bis 12

Schülerzahl: 478

Reifeprüfung

Abschlüsse der Sekundarstufe I

Sekundarabschluss des Landes

 

Lehrbefähigung der Sekundarstufe I und II

BesGr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L, Tarifgebiet Ost

 

Gute Spanischkenntnisse sind erforderlich.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg über Heimatschulbehörde und Kultusministerium / Senatsverwaltung des Landes an das Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) - zu richten. Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das im Kultusministerium / in der Senatsverwaltung des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA) zu senden (für Bayern: Herr MR Th. Mayer, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus).

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über die Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung). Eine Vermittlung ist nur möglich, wenn ein Versorgungszuschlag nicht erhoben wird.

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs- / Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungsgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungsgruppe erforderlich.

Bitte beachten Sie im Einzelnen die jeweils gültigen Verfahrenswege und Bewerbungsmodalitäten Ihres Bundeslandes.

 

 

*

 

 

Zweckverband Bayerische Landschulheime

 

Der Zweckverband Bayerische Landschulheime – Träger öffentlicher Heimschulen in Bayern - ist eine kommunale Körperschaft, die zum überwiegenden Teil vom Mitglied Freistaat Bayern getragen wird.

 

Der Zweckverband sucht für sein

 

Franken-Landschulheim Schloss Gaibach,

97332 Volkach, Ufr.

 

ab August 2009

 

einen ständigen Stellvertreter / eine ständige Stellvertreterin des Schulleiters.

 

Das Franken-Landschulheim Schloss Gaibach ist eine öffentliche kommunale Internatsschule mit einem sprachlichen Gymnasium, humanistischen Gymnasium und wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil (980 Schüler und Schülerinnen einschließlich einer Außenstelle in Gerolzhofen) und einer angeschlossenen Realschule mit 570 Schülern und Schülerinnen (mit Realschulrektor).

Im Internat (mit Internatsleiter) werden 165, im Tagesheim 170 Schüler und Schülerinnen betreut.

 

Es können sich Beamte / Beamtinnen des öffentlichen Gymnasialdienstes mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien bewerben.

 

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG).

 

Es wird erwartet, dass der ständige Stellvertreter / die ständige Stellvertreterin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeit ist nicht möglich.

 

Bewerbungen sind an die Zweckverband Bayerische Landschulheime, Elisabethstraße 25, 80796 München (Postanschrift: Postfach 40 20 80, 80720 München),

Telefon: 0 89-27 81 40-0, Fax: 0 89- 27 81 40-23, Homepage: www.zvbl.de, E-Mail: info@zvbl.de,

zu richten.

 

Termin zur Vorlage der Bewerbung beim Zweckverband: zwei Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes.

 

 

*

 

 

 

 

 


Ausschreibung von Stellen im Auslandsschuldienst

 

Die folgende Stelle als Fachberaterin bzw. Fachberater in Prag, Tschechische Republik, ist zu besetzen:

 

Qualifikation:

 

 

1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II  in den Fächern Deutsch und / oder einer modernen Fremdsprache

 

Bewerbungsfrist:

10. Juni 2009

Arbeitsbeginn:

1. September 2009

 

Die gesamte Tätigkeit als Fachberaterin / Koordinatorin bzw. Fachberater / Koordinator erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und bietet erfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit.

Anforderungsprofil:

-         1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges Diplom in den Fächern Deutsch und / oder einer modernen Fremdsprache

-         umfangreiche Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache und in der Fortbildungsarbeit mit Erwachsenen

-         mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und / oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin / den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen

-         profunde Erfahrungen in der Erwachsenenbildung

-         Bereitschaft und Fähigkeit, im Rahmen des Lehrerentsendeprogramms Führungsverantwortung zu übernehmen

-         fundierte PC-Kenntnisse ( MS Office) und Erfahrungen in der Gestaltung von Web-Seiten 

-         Verhandlungsgeschick im Umgang mit den tschechischen Stellen

-         Hohe interkulturelle Kompetenz

-         Beamter / -in auf Lebenszeit im Schuldienst (oder unbefristet angestellte Lehrkräfte aus den neuen Bundesländern)

 

Tätigkeitsprofil:

 

-         Abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an tschechischen Schulen sowie die fachliche und organisatorische Koordinierung und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK)

 

-         Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz

 

-         Beratung aller Partnerschulen der Bundesrepublik Deutschland in Tschechien in enger Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut (Pasch-Schulen) hinsichtlich der Einführung und fachlichen Begleitung des DSD-Programms

 

-         Zusammenarbeit mit Mittlern (DAAD, GI, PAD u.ä.)

 

-         Zusammenarbeit mit und Beratung der tschechischen Erziehungsbehörden in allen Fragen den Deutschunterricht mit DSD-Abschluss betreffend (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse u.ä.)

 

Bewerbungsverfahren:

 

Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin / Fachberater der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit. Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Kultusministerium / Senatsverwaltung des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland über Ihre Bewerbung

Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung auf dem Dienstweg an das

 

Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen - VI R 2

50728 Köln.

Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle. Eine weitere Ausfertigung richten Sie bitte gleichzeitig an das im Kultusministerium des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (MR Thomas Mayer, Ref. VI.6)

Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.

Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).

Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.

 

Ansprechpartner:

Heike.Toledo@bva.bund.de

Tel.: 0 18 88-3 58-14 38

Besondere Hinweise:

Das Bewerberprofil soll eine zunächst sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen

 

 

Die folgende Stelle als Fachberaterin bzw. Fachberater in Bukarest, Rumänien, ist zu besetzen:

 

 

Qualifikation:

 

 

1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II  in den Fächern Deutsch und / oder einer modernen Fremdsprache

 

Bewerbungsfrist:

10. Juni 2009

Arbeitsbeginn:

1. September 2009

Text:

Die gesamte Tätigkeit als Fachberaterin / Koordinatorin bzw. Fachberater / Koordinator erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und bietet erfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit.

Anforderungsprofil:

-          1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges Diplom in den Fächern Deutsch und / oder einer modernen Fremdsprache

-          umfangreiche Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache und in der Fortbildungsarbeit mit Erwachsenen

-          mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und / oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin / den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen

-          profunde Erfahrungen in der Erwachsenenbildung

-          Bereitschaft und Fähigkeit, im Rahmen des Lehrerentsendeprogramms Führungsverantwortung zu übernehmen

-          fundierte PC-Kenntnisse ( MS Office) und Erfahrungen in der Gestaltung von Web-Seiten 

-          Verhandlungsgeschick im Umgang mit den rumänischen Stellen

-          Hohe interkulturelle  Kompetenz

-          Beamter / -in auf Lebenszeit im Schuldienst (oder unbefristet angestellte Lehrkräfte aus den neuen Bundesländern)

 

Tätigkeitsprofil:

 

-         Abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an rumänischen Schulen sowie die fachliche und organisatorische Koordinierung und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK)

 

-         Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz

 

-         Beratung aller Partnerschulen der Bundesrepublik Deutschland  (Pasch-Schulen) in Rumänien in enger Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut hinsichtlich der Einführung und fachlichen Begleitung des DSD-Programms

 

-         Zusammenarbeit mit Mittlern (DAAD, GI, PAD u.ä.)

 

-         Zusammenarbeit mit und Beratung der rumänischen Erziehungsbehörden in allen Fragen den Deutschunterricht mit DSD-Abschluss betreffend (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse u.ä.)

 

Bewerbungsverfahren:

 

Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin / Fachberater der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit. Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Kultusministerium / Senatsverwaltung des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland über Ihre Bewerbung

Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung auf dem Dienstweg an das

 

Bundesverwaltungsamt - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen - VI R 2

50728 Köln.

Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle. Eine weitere Ausfertigung richten Sie bitte gleichzeitig an das im Kultusministerium des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (MR Thomas Mayer, Ref. VI.6)

Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.

Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).

Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.

 

Ansprechpartner:

Heike.Toledo@bva.bund.de

Tel.: 0 18 88-3 58-14 38

Besondere Hinweise:

Das Bewerberprofil soll eine zunächst sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

_________________________________________________________________________________________________________________________________

 

Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-01, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellt elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

_________________________________________________________________________________________________________________________________