Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien

für Unterricht und Kultus

und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 


Nummer 11*                     Ausgegeben in München am 14. Juli 2009                 Jahrgang 2009

 

 

 


Inhalt

                                                                       

 

 

 

Ausschreibungen von Schulratsstellen

 

Staatliche Prüfung für Berg- und Skiführer 2009/2010

 

Zweite Staatsprüfung für das Lehramt  an Realschulen für den Prüfungstermin 2011 nach der Lehramtsprüfungsordnung II
(LPO II)

 

Fortbildungsveranstaltung  für katholische Religionslehrerinnen  und -lehrer an Gymnasien  im Bereich der Diözese Würzburg

 

Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle an der Regierung der Oberpfalz

 

Abschlussprüfung 2010 an Fachakademien für Sozialpädagogik

 

Offene Stellen

 

 

 

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Ausschreibungen von Schulratsstellen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 3. Juni 2009 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.56 348

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bei dem Staatlichen Schulamt im Landkreis München wird zur Bewerbung für Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen ausgeschrieben. Es sollen sich Schulaufsichtsbeamte/Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte/Beamtinnen bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach § 1 der Verordnung vom 11. Mai 1983 (GVBl S. 385), geändert durch Verordnung vom 30. April 2003 (GVBl S. 349) – mindestens vierjährige Bewährung grundsätzlich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder höher - erfüllen.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der bisherige Inhaber der Stelle war als ständiger Vertreter des Fachlichen Leiters des Staatlichen Schulamts  im  Landkreis  München  in  die  BesGr. A 15 eingereiht. Der neue Stellvertreter wird von der Regierung von Oberbayern nach Besetzung der Stelle gemäß § 5 Abs. 2 der 8. AVVoSchG bestellt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

 

 

*

 

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom  3. Juni 2009 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.56 347

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bei den Staatlichen Schulämtern im Landkreis Roth und in der Stadt Schwabach wird zur Bewerbung für Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen ausgeschrieben. Es sollen sich Schulaufsichtsbeamte/Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte/Beamtinnen bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach  § 1 der Verordnung vom 11. Mai 1983 (GVBl S. 385), geändert durch Verordnung vom 30. April 2003 (GVBl S. 349) – mindestens vierjährige Bewährung grundsätzlich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder höher - erfüllen.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der bisherige Inhaber der Stelle war als ständiger Vertreter des Fachlichen Leiters der Staatlichen Schulämter im Landkreis Roth und in der Stadt Schwabach in die BesGr. A 15 eingereiht. Der neue Stellvertreter wird von der Regierung von Mittelfranken nach Besetzung der Stelle gemäß § 5 Abs. 2 der 8. AVVoSchG bestellt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Mittelfranken veröffentlicht.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

 

 

Staatliche Prüfung
 für Berg- und Skiführer 2009/2010

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 12. Juni 2009 Az.: V.7-5 K 7200-3.43 511

 

Die Fakultät für Sportwissenschaft der Technischen Universität München führt im Auftrag des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus im zweiten Halbjahr 2009 und im ersten Halbjahr 2010 eine staatliche Prüfung für Berg- und Skiführer gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern (BayAPOFspl) in der Fassung vom 8. Februar 1999 (GVBl S. 40, BayRS 227-3-2-1-UK/WFK) durch.

Die Prüfungsteile Praxis und Lehreignung finden an folgenden Terminen statt:

30. August bis 5. September 2009

13. bis 19. September 2009

29. bis 30. Januar 2010

27. bis 28. März 2010

18. bis 23. April 2010.

 

Die Prüfungsorte werden aus Gründen der Chancengleichheit kurzfristig vor dem jeweiligen Prüfungsbeginn durch die Technische Universität bekannt gegeben. Der Prüfungsteil Theorie wird aus organisatorischen Gründen am 7./8. Mai 2010 an der Technischen Universität München abgelegt.

 

Für die Prüfung einschließlich der Erteilung des Prüfungszeugnisses oder der Mitteilung des Prüfungsergebnisses werden für die Berg- und Skiführer gemäß der Verordnung über die Prüfungsgebühren des Sportzentrums der Technischen Universität München für die Prüfungen für Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern (BayRS 2210-2-6-3-UK/WFK) vom 30. November 1999 (GVBl S. 572) Gebühren in Höhe von jeweils 1.750,- € erhoben. Die Gebühr wird mit der Anmeldung zur Prüfung fällig.

 

Bankverbindung:         HypoVereinsbank München

BLZ 700 202 70, Kontonummer 80 137

Empfänger:                    Staatsoberkasse Augsburg für die TUM

Verwendungszweck:    Staatliche Prüfung für Berg- und Skiführer 2009/2010

PK-Nr.: 0007.0129.2448. Diese Nummer ist bei der Überweisung unbedingt anzugeben.

 

Bei Überweisungen aus dem Ausland ist zusätzlich anzugeben:

IBAN: DE 07 7002 0270 0000 0801 37

BIC (Swift-Code) der HypoVereinsbank: „hyvedemn“.

 

Bewerber, die alle für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Voraussetzungen nachweisen können, richten ihr Gesuch um Zulassung zur staatlichen Prüfung für Berg- und Skiführer 2009/2010 bis spätestens 30. Juli 2009 (Posteingang) an die Fakultät für Sportwissenschaft der Technischen Universität München, Fachsportlehrer, Connollystraße 32, 80809 München.

 

Dem Gesuch sind beizufügen:

 

1.        ein tabellarischer Lebenslauf, der folgende Angaben enthält:

Name, Tag und Ort der Geburt, Schulbildung, Beruf, Gang der fachlichen Ausbildung des Ausbildungsteilnehmers;

 

2.        amtliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate);

 

3.        ärztliches Zeugnis (nicht älter als drei Monate), das die körperliche und gesundheitliche Eignung des Ausbildungsteilnehmers für die Ausübung des Berufs als Berg- und Skiführer bescheinigt;

 

4.        ein Passbild (Name und Anschrift auf der Rückseite);

 

5.        Nachweis über die erfolgreiche Ablegung der vorgeschriebenen Ausbildungslehrgänge;

 

6.        Nachweis über das mindestens 300 Stunden (à 60 Minuten) umfassende Praktikum an einer Bergsteigerschule (Vorlage des Arbeitsbuchs);

 

7.        Einzahlungsbeleg über die Prüfungsgebühren in Kopie.

 

Der Nachweis nach Nr. 6 kann für das Sommerpraktikum (mindestens 200 Stunden) bis spätestens 30. Juli 2009 (Posteingang) bzw. für das Winterpraktikum (mindestens 100 Stunden) bis spätestens 17. April 2010 eingereicht werden. Alle anderen Nachweise sind grundsätzlich mit dem Gesuch lückenlos vorzulegen. Unvollständig eingereichte Unterlagen werden nicht angenommen.

 

Wiederholer fügen dem Gesuch um Zulassung zur Prüfung nur die unter den Nrn. 2, 3 und 7 genannten Unterlagen sowie den Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung bei. Wiederholer, die gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 BayAPOFspl nur einzelne Prüfungsteile  oder -bereiche wiederholen wollen, legen zusätzlich einen Antrag auf Anerkennung bestandener Prüfungsteile bzw. -bereiche bei. In diesen Fällen wird die den tatsächlich entstandenen Prüfungsaufwand übersteigende Prüfungsgebühr zurückerstattet.

 

Heeresbergführer und Polizeibergführer legen ihrem Gesuch lediglich die unter den Nrn. 1 bis 4 und 6 (Praktikum über mindestens 150 Stunden) genannten Unterlagen bei, ergänzt durch den Nachweis über die erfolgreiche Ablegung der Heeresbergführer- bzw. Polizeibergführerprüfung.

 

Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prüfungsvorsitzende. Die zugelassenen Bewerber werden von der Technischen Universität München zur Ablegung der Prüfung einberufen.

 

Um sicherzustellen, dass Gesuche unverzüglich dem zuständigen Sachbearbeiter vorgelegt werden, wird dringend gebeten, auf dem Gesuch den Betreff „Zulassung zur staatlichen Prüfung für Berg- und Skiführer 2009/2010“ anzugeben.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

StAnz 2009 Nr. 26

 

 

 

Zweite Staatsprüfung für das Lehramt
 an Realschulen für den Prüfungstermin 2011
 nach der Lehramtsprüfungsordnung II
 (LPO II)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 23. Juni 2009 Az.: V.1-5 S 6154-PRA.62 173

Ausschreibung für den Prüfungstermin 2011

 

I.

 

Die Studienreferendare der Studienseminare September 2009/2011 nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen 2011 nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) teil.

 

Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:

 

-         die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 9. November 2009 bis 12. Februar 2010 an der Seminarschule,

-         die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 12. April 2010 bis 16. Juli 2010 an der Seminarschule,

-         die 3. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 28. Februar 2011 bis 13. Mai 2011 an der Einsatzschule,

-         das Kolloquium in Pädagogik und Psychologie in der Zeit vom 7. Februar 2011 bis 25. Februar 2011 an der Seminarschule und

-         die mündliche Prüfung in der Zeit vom 16. Mai 2011 bis 27. Mai 2011 an der Seminarschule.

 

Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Termine und Fristen zu beachten.

 

II.

 

Studienreferendare der Studienseminare September 2009/2011, die eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen und auch an der Zweiten Staatsprüfung in diesem Fach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen zu den in Abschnitt I Spiegelstrich 2 oder 3 (Lehrprobe) und 5 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.

 

Die Studienreferendare haben den örtlichen Prüfungsleitern (Seminarleitern) eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

 

III.

Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung wegen Nichtbestehens

An der Zweiten Staatsprüfung 2011 nehmen auf Antrag auch die Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2010 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind.  Diese Bewerber werden im ersten halben Jahr einem Studienseminar September 2010/2012 und im zweiten halben Jahr einem Studienseminar September 2009/11 zugewiesen. Sie legen die Einzelprüfungen wie folgt an der Seminarschule ab:

 

-         die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 18. Oktober 2010 bis 17. Dezember 2010,

-         die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 10. Januar 2011 bis 15. April 2011.

 

Für die 3. Prüfungslehrprobe, das Kolloquium und die mündliche Prüfung gelten die Termine von Abschnitt I.

 

Für den Fall, dass im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis spätestens 31. Oktober 2010 einzuholen.

 

Die sonstigen Bestimmungen von § 18 LPO II gelten entsprechend.

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2011 in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2010 abgelegt und nicht bestanden haben (§ 32 Abs. 1 LPO II). Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung muss spätestens am 21. Februar 2011 beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus eingegangen sein. Die Wiederholungsprüfung (Prüfungslehrprobe und mündliche Prüfung) findet in der Zeit vom 28. März 2011 bis 13. Mai 2011 an einer Seminarschule statt.

 

IV.

Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung zur Notenverbesserung

Zur Zweiten Staatsprüfung 2011 können auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2010 abgelegt und bestanden haben (§ 16 Abs. 2 LPO II).

 

Voraussetzung für die Zulassung ist, dass die Bewerber

1.     sich bis spätestens 27. September 2010 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. bis spätestens 1. Dezember 2010 (bei Anrechnung der anlässlich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden,

2.     der Meldung die in § 16 Abs. 2 LPO II verlangten Unterlagen beifügen und

3.     mit der Meldung eine Erklärung abgeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen oder nicht.

 

Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Referat V.1, zu richten.

 

Diese Bewerber für eine Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung  haben die Zweite Staatsprüfung zu den unter Abschnitt I genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) bzw. in der Zeit vom 28. Februar 2011 bis 15. April 2011 (Prüfungslehrproben) abzulegen.

 

Das Thema für eine neu zu fertigende Hausarbeit ist vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 31. Oktober 2010 einzuholen.

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2011 in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2010 abgelegt und bestanden haben (§ 32 Abs. 2 LPO II). Die Sätze 2 und 3 des letzten Absatzes von Abschnitt III gelten entsprechend.

 

V.

 

In begründeten Fällen (z.B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

StAnz 2009 Nr. 27

 

 

 

Fortbildungsveranstaltung
 für katholische Religionslehrerinnen
 und -lehrer an Gymnasien
 im Bereich der Diözese Würzburg

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 24. Juni 2009 Az: VI.2-5 P 5160.9-6.47 681

 

Das Schulreferat des Bischöflichen Ordinariats Würzburg beabsichtigt zusammen mit dem KRGB, am 20./21. Oktober 2009 eine diözesane Fortbildung für die katholischen Religionslehrerinnen und -lehrer an Gymnasien im Bereich der Diözese Würzburg in der Katholischen Landvolkshochschule Klaus von Flüe in Münsterschwarzach zu veranstalten.

 

Thema: Ethische Fragen am Beginn und Ende menschlichen Lebens

 

Programm:

 

Dienstag, 20. Oktober 2009:

14.30 Uhr       Ankommen

 

15.00 Uhr       Begrüßung

                        Domkapitular Günter Putz, Schulreferent

 

15.30 Uhr       Ethische Fragen am Beginn des menschlichen Lebens

                        Prof. Dr. Stephan Ernst, Würzburg

 

20.00 Uhr       „Ora et labora“ in Münsterschwarzach

                        Information über die Abtei und Begegnung mit Benediktinern

 

anschließend gemütliches Beisammensein.

 

Mittwoch, 21. Oktober 2009:

7.30 Uhr         Eucharistiefeier

                        Weihbischof Ulrich Boom

 

9.15 Uhr         Ethische Fragen am Ende des menschlichen Lebens

                        Prof. Dr. Stephan Ernst, Würzburg

 

11.00 Uhr       KRGB-Versammlung

                        Tätigkeitsbericht und Neuwahlen

 

14.30 Uhr       Ethische Themen im RU der Jgst. 10

Arbeitsgruppen zum Einsatz der Religionsbücher für die 10. Jgst.

Auer: StD Dr. Franz Hauber, Thansau;

Kösel: StRin Nadine Bauer, Würzburg

 

16.00 Uhr       Abschluss der Tagung.

 

Den in Frage kommenden katholischen Religionslehrerinnen und -lehrern kann, soweit es der Schulbetrieb zulässt, zur Teilnahme Dienstbefreiung gewährt werden.

Ein dienstliches Interesse wird im Hinblick auf § 31 BeamtVG anerkannt.

 

Die Anmeldung erfolgt direkt beim Schulreferat der Diözese Würzburg.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

StAnz 2009 Nr. 27

 

 

 

Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle
 an der Regierung der Oberpfalz

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 25. Juni 2009 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.60 385

 

Die Stelle des Leiters / der Leiterin des Sachgebiets 40.1 „Volksschulen – Erziehung / Unterricht / Qualitätssicherung“ an der Regierung der Oberpfalz wird zur Bewerbung für Beamte / Beamtinnen aus der Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen ausgeschrieben. Hierfür steht derzeit eine Planstelle für Regierungsschuldirektoren der BesGr. A 15 zur Verfügung. Eine Beförderung in die BesGr. A 16 (Ltd. Regierungsschuldirektor) ist grundsätzlich möglich.

 

Der Bewerber / die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Schulaufsichtsdienst an einem Staatlichen Schulamt sowie über Erfahrungen in der Lehrerfortbildung und Schulentwicklung verfügen.

 

Dem Sachgebiet 40.1 an der Regierung der Oberpfalz obliegen im Wesentlichen Aufgaben aus folgenden Bereichen:

-         Umsetzung bildungspolitischer Innovationen

-         Fachliche Aufgaben der Grund- und Hauptschule

-         Fachliche Begleitung von Schulentwicklung und Evaluation

-         Fortbildung

-         Fachliche Betreuung des Vorbereitungsdienstes der LAA, FLA, FöLA

-         Ganztagsschulen

-         Zusammenarbeit mit der 1. Phase der Lehrerbildung

-         Fachliche Betreuung der Beratungsdienste

-         Kooperation mit anderen Schularten

-         Fachliche Mitarbeit bei der Errichtung und Genehmigung privater Volksschulen

-         Schulischer und außerschulischer Sport.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte / die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung der Oberpfalz veröffentlicht.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

Abschlussprüfung 2010
 an Fachakademien für Sozialpädagogik

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 25. Juni 2009 Az.: VII.5-5 S 9500.6-8-7.35 689

 

1.     Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie nach der Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik (FakOSozPäd).

 

2.     Studierende öffentlicher und staatlich anerkannter Fachakademien für Sozialpädagogik haben in den folgenden Fächern schriftliche Prüfungsaufgaben zu bearbeiten:

 

-        Pädagogik / Psychologie / Heilpädagogik

-         Theologie / Religionspädagogik (nach Konfession) oder

Literatur- und Medienpädagogik.

 

        Die mündliche Abschlussprüfung erstreckt sich über den gesamten Unterrichtsstoff des Fachs Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung (Prüfungszeit 30 Minuten).

 

3.     Andere Bewerber (Bewerber, die keiner Fachakademie für Sozialpädagogik angehören oder an der besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können) können nach § 37 FakOSozPäd an der staatlichen Abschlussprüfung teilnehmen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen nach § 38 FakOSozPäd erfüllen.

 

        Andere Bewerber haben im Rahmen der Abschlussprüfung dieselben schriftlichen (vgl. Nr. 2) Prüfungsleistungen zu erbringen wie die Studierenden der Fachakademie. Darüber hinaus haben sie in den Fächern Sozialkunde / Soziologie, Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung, Ökologie / Gesundheitserziehung, Recht und Organisation, Deutsch sowie Theologie / Religionspädagogik oder Literatur- und Medienpädagogik schriftliche Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von je 120 Minuten zu bearbeiten. Im Fach Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung ist eine mündliche Prüfung von in der Regel 30 Minuten Dauer und  in den Fächern Kunst- und Werkerziehung sowie Musik- und Bewegungserziehung eine praktische und mündliche Prüfung abzulegen (§ 37 Abs. 3 FakOSozPäd).

 

        Die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung als anderer Bewerber ist bis spätestens 1. März 2010 bei der Schule zu beantragen.

Dem Antrag sind die in § 38 Abs. 3 FakOSozPäd genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen.

        Über den Antrag wird schriftlich entschieden.

 

4.     Der schriftliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung an Fachakademien für Sozialpädagogik findet nach folgendem Prüfungsplan statt:

 

Tag

Fach

Bearbeitungszeit

Dienstag,

15. Juni 2010

Pädagogik / Psychologie / Heilpädagogik

240

Minuten

Donnerstag,

17. Juni 2010

Theologie / Religionspädagogik nach Konfession oder Literatur- und Medienpädagogik

180

Minuten

 

5.     Der mündliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung richtet sich nach § 30 FakOSozPäd, der praktische und mündliche Teil für andere Bewerber nach § 37 Abs. 3 FakOSozPäd.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

StAnz 2009 Nr. 27

 

 

Offene Stellen

 

Neubesetzung einer frei werdenden Stelle

am Staatsinstitut für Schulqualität

und Bildungsforschung

 

Zum Schuljahrsbeginn 2009/2010 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in der Abteilung Grund-, Haupt- und Förderschulen, Referat Sonderpädagogische Förderung - Integration, folgende Stelle, befristet auf fünf Jahre, in BesGr. A 13 neu zu besetzen.

 

Referat Sonderpädagogische Förderung

 - Integration

Arbeitsbereich Förderschwerpunkt Lernen

 

Aufgabenbeschreibung:

 

Schwerpunkte der Tätigkeit sind

-         die Fortsetzung der Erarbeitung des neuen Lehrplans für den Förderschwerpunkt Lernen in Synchronisierung mit den Lehrplänen der bayerischen Grundschule und der bayerischen Hauptschule

-         die Weiterentwicklung der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste.

 

Hierzu gehören insbesondere:

-         Fertigstellung des neuen Lehrplans für den Förderschwerpunkt Lernen

-         Erarbeitung von Unterrichtshilfen zu den im Lehrplan für den Förderschwerpunkt Lernen erarbeiteten Fächern

-         Konzeption und Dokumentation elektronischer und multimedialer Lehr- und Lernmaterialien für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen

-         Mitwirkung an der Implementierung des Lehrplans für den Förderschwerpunkt Lernen und Initiierung von Fortbildungen sowie die Betreuung von Multiplikatoren

-         Kontaktpflege zu Verlagen und Produzenten für Unterrichtsmedien

-         Beratung des Staatsministeriums.

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-         1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen

-         Umfassende Kenntnisse des Förderschulwesens

-         Fundierte berufspraktische Erfahrungen, insbesondere im Förderschwerpunkt Lernen

-         Überdurchschnittliche dienstliche Beurteilungen

-         Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Umgang mit Content Management Systemen und Standardsoftware (Office-Anwendungen).

Vorausgesetzte überfachliche Qualifikationen:

-         Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit

-         Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

-         Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

-         Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen

-         überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

-         Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

-         Überzeugendes Auftreten.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Die Rechte Schwerbehinderter, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind spätestens vier Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt auf dem Dienstweg an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z.Hd. Frau Rin Alexandra Brumann, zu richten.

 

 


 

 

 

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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-01, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkünungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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