Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien

für Unterricht und Kultus

und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 


Nummer 19* Ausgegeben in München am 16. November 2009 Jahrgang 2009

 


Inhalt

 

Motivationskampagne „Deutsch lernen – Deutschland kennen lernen“

 

Ausschreibung einer Schulleiterstelle an staatlichen beruflichen Schulen

 

Besetzung von Stellen des Ständigen Stellvertreters im Bereich der staatlichen Gymnasien

 

Besetzung von Direktorenstellen im Bereich der staatlichen Gymnasien

 

Abiturprüfung 2011 Achtjähriges Gymnasium (G8)

 

Abiturprüfung 2011 Neunjähriges Gymnasium (G9)

 

Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle an der Regierung von Oberbayern

 

Ausschreibung von Referentenstellen an der Regierung von Oberbayern

 

Staatliche Prüfung für Gebärdensprachdolmetscher 2010

 

Ausschreibung von Schulratsstellen

 

Ausschreibung einer Referentenstelle

 

Zulassung von Bewerbern mit einer Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien in der Fächerkombination Latein/Mathematik und anderen Fächerkombinationen mit Latein zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien 2010/II

 

Offene Stellen

 

 

___________________________________________________________________________


 


 

 

 

Motivationskampagne „Deutsch lernen –
Deutschland kennen lernen“

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 7. Oktober 2009 Az.: VII.9-5 S 7400.9-4.96 441

 

Die Zeitbild Stiftung hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Motivationskampagne „Deutsch lernen – Deutschland kennen lernen“ gestartet. Ziel dieser Kampagne ist es, dass möglichst viele Eltern die deutsche Sprache beherrschen, damit sie ihre Kinder auf ihrem Bildungsweg optimal unterstützen können.

 

Elternmagazine in deutscher, türkischer und russischer Sprache werden an Grundschulen und Kindertagesstätten in ganz Deutschland verschickt und sollen Erzieher und Lehrkräfte dabei unterstützen, Mütter und Väter aus Zuwandererfamilien zu einem Besuch von Elternintegrationskursen zu motivieren. Spezielle Lehrer- und Erziehermappen geben einen kurzen Überblick über die Kurse und informieren zudem über die Möglichkeit, sie in den eigenen Räumlichkeiten durchführen zu lassen. Auf diese Weise wird auch die Zusammenarbeit zwischen Schulen/Kindertageseinrichtungen und Eltern gestärkt.

 

An ausgewählte Schulen und Kindertagesstätten wurden zu Beginn des Schuljahres 2009/2010 bereits Informationsmappen verschickt. Die Elternmagazine können ab sofort kostenfrei bei der Zeitbild Stiftung bestellt werden (E-Mail: deutsch-lernen@zeitbild.de, Fax: 0 89 - 26 82 79).

 

Die Elternintegrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) gibt es in Deutschland seit dem Jahr 2005. In bis zu 945 Unterrichtsstunden bieten sie Müttern und Vätern nichtdeutscher Herkunftssprache die Chance, ihre Deutschkenntnisse gemeinsam mit anderen Eltern zu verbessern und mehr über Erziehung, Bildung und Ausbildung ihrer Kinder in Deutschland zu erfahren.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

 

 

 

Ausschreibung einer Schulleiterstelle
an staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 12. Oktober 2009 Az.: VII.2-5 P 9001.1-7.109 714

 

Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit sofortiger Wirkung an folgender Schule zu besetzen:

 

Staatliches Berufliches Schulzentrum Aschaffenburg, Staatliche Berufsschule III und Staatliche Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, Kinderpflege und Sozialpflege, Aschaffenburg

Die Berufsschule III Aschaffenburg mit gewerblicher Ausbildungsrichtung ist mit den Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, Kinderpflege und Sozialpflege organisatorisch verbunden. Die Berufsschule besuchen im Schuljahr 2009/2010 41 Vollzeitschüler/-innen und 945 Teilzeitschüler/-innen, die Berufsfachschulen 511 Vollzeitschüler/-innen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

Die Bewerber und Bewerberinnen müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen und Erfahrungen in einer übertragenen Funktion besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Schulleitern und Schulleiterinnen der Führungseignung beigemessen. Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen wird ergänzend verwiesen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden grundsätzlich nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wird.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber bzw. die künftige Funktionsinhaberin ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen

 

a)    von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine aktuelle Leistungsfeststellung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

 

b)    gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)    von der Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst dem Staatsministerium vorzulegen,

 

d)    ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

 

 

 

Besetzung von Stellen
des Ständigen Stellvertreters im Bereich
der staatlichen Gymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 13. Oktober 2009 Az.: VI-5 P 5001.1-6.103 838

 

An folgenden Gymnasien ist zum Februar 2010 die Stelle des Ständigen Stellvertreters / der Ständigen Stellvertreterin des Schulleiters zu besetzen:

 

1. Deutschherren-Gymnasium Aichach

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 987 Schülerinnen und Schüler).

 

2. Leibniz-Gymnasium Altdorf

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1419 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

3. Georg-Wilhelm-Steller-Gymnasium Bad Windsheim

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 803 Schülerinnen und Schüler).

 

4. Kaiser-Heinrich-Gymnasium Bamberg

Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 775 Schülerinnen und Schüler).

 

5. Johann-Michael-Sailer-Gymnasium Dillingen

Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 878 Schülerinnen und Schüler).

 

6. Josef-Hofmiller-Gymnasium Freising

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1085 Schülerinnen und Schüler).

 

7. Gymnasium Geretsried

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1260 Schülerinnen und Schüler).

 

8. Gymnasium Albertinum Coburg

Die Schule ist ein Musisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 496 Schülerinnen und Schüler).

 

9. Gymnasium Hohenschwangau

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 792 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Schülerheim und hat ein Ganztagsangebot.

 

 

Es können sich Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung sowie Beamte / Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien bewerben. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich, nicht an Seminarschulen.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung an die Leitung der Schule, an der die Funktionsstelle zu besetzen ist (Zielschule), weitergegeben; die Leitung der Zielschule übermittelt die Außenbewerbungen binnen weiterer 14 Tage – zusammen mit den Bewerbungen, die keine Versetzung erfordern (Hausbewerbungen) – an den zuständigen Ministerialbeauftragten. Der für die Zielschule zuständige Ministerialbeauftragte gibt alle Haus- und Außenbewerbungen spätestens sechs Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung an das Staatsministerium weiter.

Einem Außenbewerber / einer Außenbewerberin wird empfohlen, sich bei dem Leiter / der Leiterin der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen

a)     durch den Schulleiter / die Schulleiterin bei der Weitergabe einer Hausbewerbung an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten bzw. einer Außenbewerbung an die Leitung der Zielschule (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine aktuelle Eignungs- und Leistungseinschätzung zu erstellen, die einer periodischen Beurteilung in ihrer Aussagekraft gleichkommt; Gleiches gilt, wenn der Bewerber / die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

b)       durch den Schulleiter / die Schulleiterin der Zielschule bei der Weitergabe etwaiger Außenbewerbungen an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten.

Dem für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

Besetzung von Direktorenstellen im Bereich
der staatlichen Gymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 14. Oktober 2009 Az.: VI-5 P 5001.1-6.103 837

 

An folgendem Gymnasium ist zum Januar 2010 die Stelle des Schulleiters / der Schulleiterin zu besetzen:

 

Gymnasium Gaimersheim

Die Schule ist ein Sprachliches und Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Sie nimmt den Unterrichtsbetrieb zum Schuljahr 2010/11 mit der Jahrgangsstufe 5 auf und übernimmt Schüler der Nachbargymnasien, die im Schuljahr 2009/10 die Jahrgangsstufen 5 und 6 besuchen. Aus schulorganisatorischen Gründen soll der Schulleiter / die Schulleiterin bereits zum 1. Januar 2010 benannt werden. Die förmliche Bestellung erfolgt zum 1. August 2010 (zunächst Funktionsnummer 1020, Besoldungsgruppe A 15 + Z).

 

An folgenden Gymnasien ist zum Februar 2010 die Stelle des Schulleiters / der Schulleiterin zu besetzen:

 

1. Rottmayr-Gymnasium Laufen

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 746 Schülerinnen und Schüler).

 

2. Simpert-Kraemer-Gymnasium Krumbach

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1312 Schülerinnen und Schüler).

 

3. Gymnasium Marktbreit

Die Schule ist Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 760 Schülerinnen und Schüler).

 

Ihre Aufgaben:

-          Pädagogische und organisatorische Leitung der Schule

-         Personalführung und Personalentwicklung (Unterrichtseinsatz, Übertragung von Dienstaufgaben und Funktionstätigkeiten, Koordination der Fortbildung, Beurteilung)

-         Koordination der Schulentwicklung und des schulischen Qualitätsmanagements

-         Entwicklung des Schulprofils

-         Zusammenarbeit mit den schulischen Gremien

-         Kooperation mit den vorgesetzten Dienststellen sowie mit dem Aufwandsträger

-         Leitung der Verwaltungsgeschäfte

-         Vertretung der Schule nach außen

 

Unsere Erwartungen:

-         erfolgreiche Unterrichtstätigkeit

-         ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten

-         Erfahrungen in der Schulverwaltung und/oder Personalführung

-         Erfahrungen in der Schulentwicklung

-         Bereitschaft zur Fortbildung in allen leitungsspezifischen Aufgabenfeldern

-         Kommunikative und soziale Kompetenz

-         Innovationsbereitschaft

-         hohe Belastbarkeit

-         gründliche Kenntnis des Schul- und Dienstrechts

 

Es können sich Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte / Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben. Bei Versetzungsanträgen von Schulleiterinnen bzw. Schulleitern sind die dienstlichen Belange der von ihnen geleiteten Schule zu berücksichtigen. Ein Wechsel in der Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass der Schulleiter / die Schulleiterin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit einer Stellungnahme über den Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergibt. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine in der Aussagekraft einer periodischen Beurteilung gleichkommenden aktuelle Eignungs- und Leistungseinschätzung des Bewerbers / der Bewerberin zu erstellen. Gleiches gilt, wenn der Bewerber / die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte. Dem Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.

 

Termin zur Vorlage der Bewerbung

beim zuständigen Ministerial-

beauftragten                   zwei Wochen

und zur Vorlage beim

Staatsministerium          vier Wochen

nach Erscheinen der Ausschreibung.

 

Die Ausschreibung ist den Lehrkräften durch die Direktorate bekannt zu geben.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

 

 

Abiturprüfung 2011
Achtjähriges Gymnasium (G8)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 14. Oktober 2009 Az.: VI.8-5 S 5500-6.75 696

 

1.     Die Abiturprüfung des achtjährigen Gymnasiums (G8) im Schuljahr 2010/11 an den Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs findet zu folgenden Terminen statt:

 

1.1   Schriftlicher Teil

16. Mai 2011 Deutsch

19. Mai 2011 Mathematik

23. Mai 2011 3. Prüfungsfach

 

1.2   Colloquiumsprüfung

in der Zeit von Mittwoch, dem 25. Mai 2011, mit Freitag, dem 3. Juni 2011.

 

1.3   Die praktischen Prüfungen werden nicht vor Montag, dem 28. März 2011 durchgeführt.

 

1.4   Die mündlichen Prüfungen sind bis spätestens Freitag, den 10. Juni 2011 abzuschließen; sie sind erst nach Bekanntgabe der Ergebnisse der fünf Abiturprüfungsfächer abzuwickeln.

Die Termine des Kolloquiums sowie der praktischen und mündlichen Prüfungen werden innerhalb des vorgegebenen zeitlichen Rahmens vom Prüfungsausschuss festgesetzt.

 

2.     Die Durchführung der Abiturprüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), sofern nicht vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Einzelfall etwas anderes bestimmt wurde.

Für die Prüfungsanforderungen sind die einschlägigen Lehrpläne in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend, soweit nicht durch zusätzliche fachspezifische Verlautbarungen des Staatsministeriums im Einzelnen weitere Regelungen getroffen wurden.

 

3.     Personen, die an der von ihnen besuchten Schule die allgemeine Hochschulreife nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören und sich im Jahr 2011 der Abiturprüfung des G8 unterziehen wollen (andere Bewerber im Sinne des § 90 GSO), nehmen zu dem unter Nr. 1 angegebenen allgemeinen Termin an der Abiturprüfung teil.

 

4.     Die Schulen übermitteln dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus bis spätestens 17. Dezember 2010 die für die Vorbereitung der Abiturprüfung erforderlichen Angaben (Erfassungsstichtag: 15. Dezember 2010). Die Formblätter für die jeweiligen Meldungen erstellen die Schulen mit dem Oberstufenprogramm (WinQD).

 

5.     Die Entlassung der Abiturientinnen und Abiturienten des G8 findet

am Freitag, den 1. Juli 2011

statt. Die Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife werden unter diesem Datum ausgestellt.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

StAnz 2009 Nr. 44

 

Abiturprüfung 2011
Neunjähriges Gymnasium (G9)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 14. Oktober 2009 Az.: VI.8-5 S 5500-6.75 695

 

1.     Die Abiturprüfung des neunjährigen Gymnasiums im Jahr 2011 an den Gymnasien, Abendgymnasien und Kollegs findet zu folgenden Terminen statt:

 

1.1   Schriftlicher Teil

in der Zeit von Freitag, dem 18. März 2011, mit Donnerstag, dem 31. März 2011.

 

1.2   Colloquiumsprüfung

in der Zeit von Montag, dem 4. April 2011, mit Freitag, dem 8. April 2011.

 

1.3   Die praktischen Prüfungen werden nicht vor Montag, dem 28. Februar 2011 durchgeführt. Abweichend vom üblichen Verfahren kann die sportpraktische Prüfung in Leichtathletik auch während der Abiturprüfungszeit durchgeführt werden, ist jedoch bis spätestens 11. April abzuschließen. Sollte dies an einer Schule witterungsbedingt nicht möglich sein, kann das Staatsministerium eine Sonderregelung treffen.

 

1.4   Die mündlichen Prüfungen sind bis spätestens Freitag, den 15. April 2011 abzuschließen; sie sind erst nach Bekanntgabe der Ergebnisse der vier Abiturprüfungsfächer abzuwickeln.

 

Die Termine der praktischen und mündlichen Prüfungen sowie des Kolloquiums werden innerhalb des vorgegebenen zeitlichen Rahmens vom Prüfungsausschuss festgesetzt. Alle Abiturprüfungen müssen jedoch vor Beginn der Osterferien 2011 abgeschlossen sein.

 

2.     Die Durchführung der Abiturprüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO), sofern nicht vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Einzelfall etwas anderes bestimmt wurde.

Für die Prüfungsanforderungen sind die einschlägigen Lehrpläne in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend, soweit nicht durch zusätzliche fachspezifische Verlautbarungen des Staatsministeriums im Einzelnen weitere Regelungen getroffen wurden. In diesem Zusammenhang wird auf die Lehrplankürzungen für den letzten G9-Jahrgang, vgl. KMBek vom 9. September 2008 Az.: VI.8-5 S 5500-6.69 108 (KWMBl Nr. 19/2008 Beiblatt Nr. 19) und vom 4. Dezember 2008 Az.: VI.3-5 S 5500-6.118 342 (KWMBl Nr. 1/2009 Beiblatt Nr. 1), hingewiesen.

 

3.     Personen, die an der von ihnen besuchten Schule die allgemeine Hochschulreife nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören und sich im Jahr 2011 der Abiturprüfung des G9 unterziehen wollen (andere Bewerber im Sinne des § 90a GSO), können die Abiturprüfung im ungeteilten oder im geteilten Prüfungsverfahren ablegen. Andere Bewerber, die die Abiturprüfung im ungeteilten Prüfungsverfahren ablegen wollen oder im Jahr 2010 die Zwischenprüfung bestanden haben und 2011 die Hauptprüfung ablegen wollen (§ 92a GSO), nehmen zu dem unter Nr. 1 angegebenen allgemeinen Termin an der Abiturprüfung teil.

 

4.     Die Schulen übermitteln dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus bis spätestens 14. Dezember 2010 die für die Vorbereitung der Abiturprüfung erforderlichen Angaben (Erfassungsstichtag: 10. Dezember 2010). Die Formblätter für die jeweiligen Meldungen erstellen die Schulen mit dem Kollegstufenprogramm (WinKD).

 

5.     Die Entlassung der Abiturienten findet im Schuljahr 2010/11

am Montag, den 2. Mai 2011

statt. Die Zeugnisse der allgemeinen Hochschulreife werden unter diesem Datum ausgestellt.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

StAnz 2009 Nr. 44

 

 

 

 

Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle
an der Regierung von Oberbayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 20. Oktober 2009
Az.: IV.7-5 P 8001.1.1-4.118 174

 

Die Stelle der Leiterin/des Leiters des Sachgebiets 41 „Förderschulen“ an der Regierung von Oberbayern wird zur Bewerbung für Beamte/Beamtinnen aus der Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Förderschulen ausgeschrieben.

 

Derzeit steht hierfür eine Planstelle für Regierungsschuldirektorinnen oder Regierungsschuldirektoren der BesGr. A 15 zur Verfügung. Eine Beförderung in die BesGr. A 16 (Ltd. Regierungsschuldirektor/in) ist nach dem Freiwerden der Planstelle grundsätzlich möglich.

 

Die Bewerberin/der Bewerber muss über eine mehrjährige Bewährung im Schulaufsichtsdienst für Förderschulen, Fähigkeiten zur Personalführung und -planung sowie Einblick und Erfahrung in gängige EDV-Programme verfügen.

 

Die von der Bayerischen Staatsregierung beschlossene Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird eine deutliche Veränderung des Förderschulwesens mit sich bringen. Um diesem pädagogischen Schwerpunkt die notwendige Gewichtung einzuräumen, werden für die Stelle die Fachrichtungen Geistigbehinderten-, Körperbehinderten-, Lernbehinderten- oder Verhaltensgestörtenpädagogik vorausgesetzt.

 

Für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle ist neben den angegebenen Kriterien, sowie der Leistung, Eignung und Befähigung auch ein Auswahlgespräch entscheidend.

 

Dem Sachgebiet 41 an der Regierung von Oberbayern obliegen im Wesentlichen Aufgaben aus folgenden Bereichen:

 

-         Organisation der öffentlichen Förderschulen

-         Organisation und Beaufsichtigung des Unterrichtsbetriebs bei öffentlichen und privaten Förderschulen und Schulen für Kranke

-         Mitwirkung bei Genehmigungsverfahren für die Errichtung privater Förderschulen

-         Personalplanung und Personalzuweisung in enger Zusammenarbeit mit SG 43

-         Schulenentwicklung und Evaluation an Förderschulen

-         Datenverarbeitung in der Schulverwaltung

-         Vorbereitung von Beförderungsentscheidungen

-         Statistiken zum Unterrichtsbereich

-         Aus- und Fortbildung der Sonderschullehrer

 

Es wird erwartet, dass die Beamtin/der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Teilzeit ist möglich, sofern die ganztägige Wahrnehmung der Aufgabe gesichert ist.

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

Ausschreibung von Referentenstellen
an der Regierung von Oberbayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 20. Oktober 2009
Az.: IV.7-5 P 8001.1.1-4.115 864

 

Die Stelle eines Referenten/einer Referentin (Regierungsschuldirektor/s/in der BesGr. A 15) für das Sachgebiet 41 „Förderschulen – Schulaufsicht” an der Regierung von Oberbayern wird zur Bewerbung für Sonderschullehrer und Sonderschullehrerinnen an Förderschulen ausgeschrieben. Es sollen sich Beamte/Beamtinnen bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Förderschulen nach § 1 der Verordnung vom 11. Mai 1983 (GVBl S. 385), geändert durch Verordnung vom 30. April 2003 (GVBl S. 349) – mindestens vierjährige Bewährung grundsätzlich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 oder höher – erfüllen.

 

Dieser Referentin/Diesem Referenten im Sachgebiet 41 obliegen künftig unter anderem Aufgaben aus folgenden Bereichen:

 

-         Dienst- und Fachaufsicht über Sonderpädagogische Förderzentren

-         Organisation der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste und Sonderpädagogischen Hilfen

-         Übergeordnete Fachfragen zu den Kooperationsklassen

-         Personalangelegenheiten und Personalversorgung der betreuten Sonderpädagogischen Förderzentren

-         Evaluation von Förderschulen

-         Datenverarbeitung zur Schulorganisation

 

Erwartetet werden Erfahrungen in der Leitung eines Sonderpädagogischen Förderzentrums, auf dem Gebiet der Evaluation von Förderschulen, in der Zusammenarbeit mit kommunalen Behörden, dazu Team- und Kommunikationsfähigkeit, gute EDV-Kenntnisse, die Bereitschaft zu selbständigem Arbeiten sowie umfassendes Interesse an organisatorischen Planungsaufgaben; Erfahrung in der Schulaufsicht ist wünschenswert.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird in Form einer amtlichen Bekanntmachung im Oberbayerischen Schulanzeiger veröffentlicht.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

Staatliche Prüfung
für Gebärdensprachdolmetscher 2010

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 20. Oktober 2009 Az.: IV.8-5 S 8615.1-4.113 064

 

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus bietet im Jahr 2010 eine Staatliche Prüfung für Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher an. Die Prüfung wird nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung für Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher (GDPO) vom 26. Oktober 2004 (GVBl S. 419), zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Juli 2009 (GVBl S. 312), durchgeführt.

 

Einzelheiten über Zulassungsvoraussetzungen, Prüfungsgebühren, Prüfungsanforderungen etc. können über die Internetseite des Bayerischen Instituts zur Förderung der Kommunikation Gehörloser und Hörbehinderter e. V., Gehörloseninstitut Bayern (GIB.), unter www.giby.de abgerufen werden.

 

Die Anmeldung zur Prüfung ist auf einem Formblatt, das ab sofort beim Gehörlosen Institut Bayern angefordert werden kann, bis spätestens 5. Februar 2010 (Datum des Poststempels) beim Gehörlosen Institut Bayern, Fürther Straße 212, 90429 Nürnberg, einzureichen.

 

Termin der schriftlichen Prüfung:

19. März 2010

 

Termine der praktischen Prüfung:

14. bis 16. Juli 2010

 

Die Prüfung findet am Bayerischen Institut zur Förderung der Kommunikation Gehörloser und Hörbehinderter e. V., Gehörlosen Institut Bayern (GIB.), Fürther Straße 212, 90429 Nürnberg, statt.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

StAnz 2009 Nr. 44

 

 

 

Ausschreibung von Schulratsstellen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 22. Oktober 2009
Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.110 661

 

Die Stelle des Schulrats (Fachlicher Leiter) beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Mühldorf wird zur Bewerbung für Beamte/Beamtinnen aus der Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG) ausgeschrieben.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach § 1 der Verordnung vom 11. Mai 1983 (GVBl S. 385), geändert durch Verordnung vom 30. April 2003 (GVBl S. 349) – mindestens vierjährige Bewährung grundsätzlich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder höher – erfüllen.

 

Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Eine Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeit besteht nicht.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

Ausschreibung einer Referentenstelle

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 23. Oktober 2009 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.90 966

 

Die Stelle eines Referenten/einer Referentin (Regierungsschulrat der BesGr. A 14) für das Sachgebiet 40.2 „Personal/Organisation“ an der Regierung von Niederbayern wird zur Bewerbung für Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen ausgeschrieben. Es sollen sich Beamte/Beamtinnen bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach § 1 der Verordnung vom 11. Mai 1983 (GVBl S. 385), geändert durch Verordnung vom 30. April 2003 (GVBl S. 349) – mindestens vierjährige Bewährung grundsätzlich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder höher – erfüllen.

 

Dem Sachgebiet 40.2 an der Regierung von Niederbayern obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:

-         Organisation der öffentlichen Volksschulen

-         Organisation und Beaufsichtigung des Unterrichtsbetriebs

-         Personalplanung und Personalzuweisung

-         Vorbereitung von Beförderungsentscheidungen

-         Datenverarbeitung in der Schulverwaltung

-         Statistiken zum Unterrichtsbereich

 

Sehr gute EDV-Kenntnisse, die Bereitschaft zu selbständigem Arbeiten, Erfahrungen in der Personalführung sowie ein Interesse an organisatorischen Planungsaufgaben werden vorausgesetzt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Niederbayern veröffentlicht.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

 

 

Zulassung von Bewerbern
mit einer Ersten Staatsprüfung
für das Lehramt an Gymnasien
in der Fächerkombination Latein/Mathematik
und anderen Fächerkombinationen mit Latein
zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt
an Gymnasien 2010/II

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 29. Oktober 2009
Az.: VI.3-5 S 5111-PRA.
106 253

 

Auf Grund des erhöhten Bedarfs an Bewerbern für das Lehramt an Gymnasien in Fächerverbindungen mit Latein und Zweitfach werden unter Anwendung von Art. 22 Abs. 4 BayLBG zu dem am 15. September 2010 beginnenden Vorbereitungsdienst voraussichtlich insgesamt 25 Bewerber zugelassen, die an einer Universität im Geltungsbereich des Grundgesetzes die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien in der Fächerverbindung Latein/Mathematik oder in anderen im bayerischen Schuldienst einsetzbaren Fächerverbindungen mit Latein mit mindestens der Note gut bestanden haben.

 

Die Bewerbungen sind bis spätestens

15. April 2010

unter Vorlage eines Lebenslaufs sowie einer amtlich beglaubigten Ablichtung des Prüfungszeugnisses an das Staatsministerium zu richten. Die Bewerber müssen die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen und die für den Beruf eines Lehrers notwendige gesundheitliche Eignung besitzen.

 

Eine Vormerkung für spätere Einstellungstermine ist nicht möglich. Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

StAnz 2009 Nr. 45

 

 

 

 

Offene Stellen

Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:

 

Europäische Schule, Brüssel IV

 

Arbeitsbeginn: 1. September 2010

Ende der Bewerbungsfrist: 1. Dezember 2009

 

Die Europäischen Schulen wurden von den Regierungen der Mitgliedstaaten der EU gegründet, um für Kinder von Eltern, die in europäischen Institutionen arbeiten, und auch anderen Kindern, einen Unterricht in der eigenen Muttersprache zu gewährleisten.

 

Die Schule ist in Sprachabteilungen gegliedert; die Kinder gehören üblicherweise der Sprachsektion an, die ihrer Muttersprache entspricht.

 

Qualifikation

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15 / A 16

 

Sehr gute Englisch- und Französischkenntnisse sind erforderlich.

 

Die Bewerberin / der Bewerber muss Schulleiterin / Schulleiter einer bayerischen Schule sein. Falls die Bewerberin / der Bewerber bereits an einer Europäischen Schule tätig ist, können sich auch stellvertretende Schulleiterinnen / Schulleiter bewerben.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Bewerbungsverfahren

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte auf dem Dienstweg an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Salvatorstraße 2, 80333 München.

 

 


________________________________________________________________________________________________________________________________

 

Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-01, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

_________________________________________________________________________________________________________________________________