Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien

für Unterricht und Kultus

und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 


Nummer 4*                       Ausgegeben in München am 2. März 2010                Jahrgang 2010

 

 

 


Inhalt

                                                                         

 

 

Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle an der Regierung von Mittelfranken

 

Aufnahme in die öffentlichen und privaten  zwei-, drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen  für das Schuljahr 2011/2012

 

Auswahlverfahren für die Einstellung  als Beamter/Beamtin des mittleren  nichttechnischen Dienstes  (Einstellungsjahr 2011)

 

Ausschreibung von Referentenstellen an der Regierung von Niederbayern

 

Zweite Staatsprüfung 2011 für das Lehramt  an Sonderschulen  nach der Lehramtsprüfungsordnung II

 

Abschlussprüfung  an den bayerischen Realschulen im Jahre 2011

 

Besetzung von Stellen eines Mitarbeiters / einer  Mitarbeiterin in der Leitung eines Gymnasiums

 

Religionspädagogische Fortbildungslehrgänge

 

Schulleiterkongress  an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung „Führen unter aktuellen Herausforderungen“ am 15. Oktober 2010 in Dillingen

 

Offene Stellen

 

 

 

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Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle
an der Regierung von Mittelfranken

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 2. Februar 2010 Az.: IV.7-5 P 8001.1.1-4.7392

 

Die Stelle der Leiterin/des Leiters des Sachgebiets 41 „Förderschulen“ an der Regierung von Mittelfranken wird zur Bewerbung für Beamte/Beamtinnen aus der Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Förderschulen ausgeschrieben. Hierfür steht eine Planstelle für Regierungsschuldirektorinnen/Regierungsschuldirektoren der Besoldungsgruppe A 15 zur Verfügung. Eine Beförderung in die Besoldungsgruppe A 16 (Ltd. Regierungsschuldirektor/in) ist grundsätzlich möglich.

 

Das Förderschulwesen in Mittelfranken umfasst rund 70 staatliche und private Schulen aller Förderschwerpunkte einschließlich der dazugehörigen Schulvorbereitenden Einrichtungen, Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung sowie vier Schulen für Kranke an verschiedenen Klinikstandorten.

 

Dem Sachgebiet 41 an der Regierung von Mittelfranken obliegen im Wesentlichen Aufgaben aus folgenden Bereichen:

 

-   Organisation der öffentlichen Förderschulen

 

-   Organisation und Beaufsichtigung des Unterrichtsbetriebs bei öffentlichen und privaten Förderschulen und Schulen für Kranke

 

-   Personalplanung und Personaleinsatz

 

-   Überprüfung der Dienstlichen Beurteilungen

 

-   Zusammenarbeit mit Schulträgern, außerschulischen Institutionen und anderen Schularten

 

-   Schulentwicklung und Evaluation an Förderschulen

 

-   Aus- und Fortbildung der Sonderschullehrer

 

-   Statistische Erhebungen

 

Die Bewerberin/der Bewerber muss über eine mehrjährige Bewährung im Schulaufsichtsdienst für Förderschulen, Fähigkeiten zur Personalführung und -planung sowie Einblick und Erfahrung in gängige EDV-Programme verfügen.

 

Für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle ist neben den angegebenen Kriterien, sowie der Leistung, Eignung und Befähigung auch ein Auswahlgespräch entscheidend.

Es wird erwartet dass die Beamtin/der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Mittelfranken veröffentlicht.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

 

 

 

Aufnahme in die öffentlichen und privaten
 zwei-, drei- und vierstufigen Wirtschaftsschulen
 für das Schuljahr 2011/2012

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 3. Februar 2010 Az.: VII.4-5 S 9201-4-7.3103

 

1.           Aufnahmeverfahren

 

1.1         Die Aufnahme in die zwei-, drei- und vierstufige Wirtschaftsschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und nach dem Dritten Teil der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO) n. F. .

 

1.2         Die Anmeldung von Hauptschülerinnen und Hauptschülern zur Aufnahme in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet in der Zeit vom 4. April bis 15. April 2011 statt.

 

Die Anmeldefrist für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 10 der zweistufigen Wirtschaftsschule endet am 5. August 2011.

 

Die Anmeldungen zur Aufnahme in die Wirtschaftsschule in allen anderen Fällen werden von den Wirtschaftsschulen bis 5. August 2011 entgegengenommen.

Die örtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An den öffentlichen Wirtschaftsschulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.

 

1.3         Die Schülerinnen und Schüler sind bei der Schule anzumelden, in die sie aufgenommen werden wollen.

 

1.4         Bei der Anmeldung sind vorzulegen:

 

1.4.1      das Original des Geburtsscheines oder der Geburtsurkunde und

1.4.2      für die drei- und vierstufige Wirtschaftsschule das Original des Zwischenzeugnisses der Hauptschule oder – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Hauptschule erfolgt – die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen bzw.

1.4.3      für die zweistufige Wirtschaftsschule das Original des Zeugnisses über den qualifizierenden Hauptschulabschluss oder – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch der Hauptschule erfolgt – die Originale der Zeugnisse der früher besuchten Schulen. Die Anmeldung kann auch mit dem Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 9 der Hauptschule, der Realschule oder des Gymnasiums erfolgen.

 

2.           Probeunterricht und Aufnahmeprüfung (drei- und vierstufige Wirtschaftsschule)

 

Soweit notwendig, wird für die Schülerinnen und Schüler ein Probeunterricht durchgeführt.

 

2.1         Der Probeunterricht für die Aufnahme in die Eingangsstufe der drei- und vierstufigen Wirtschaftsschule findet zu folgenden Terminen statt:

 

2.1.1      am 2., 3. und 4. Mai 2011 für Schülerinnen und Schüler der Hauptschule;

2.1.2      am 7., 8. und 9. September 2011 für die übrigen Schülerinnen und Schüler und in begründeten Ausnahmefällen auch für Schülerinnen und Schüler der Hauptschule.

 

2.2         Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in höhere Jahrgangsstufen wird in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien durchgeführt. Den Zeitplan bestimmt die Schulleiterin bzw. der Schulleiter.

 

2.3         Schülerinnen und Schüler, die bereits am Probeunterricht einer Wirtschaftsschule teilgenommen haben, dürfen den Probeunterricht im selben Kalenderjahr nicht wiederholen.

 

3.           Meldungen durch Schulen

 

3.1         Sämtliche Wirtschaftsschulen berichten dem Staatsministerium auf elektronischem Weg über das Ergebnis des Probeunterrichts. Die genaue Vorgehensweise und die Terminvorgabe für diese Online-Erhebung werden per KMS bekannt gegeben.

 

3.2         Die Formblätter 1 und 2 zur Ermittlung des Gesamtbedarfs an Lehrerwochenstunden an Wirtschaftsschulen sind mit den endgültigen Schüler- und Klassenzahlen von den staatlichen und nichtstaatlichen Wirtschaftsschulen bis spätestens 23. September 2011 in zweifacher Fertigung an die Regierungen zu senden.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

StAnz 2010 Nr. 6

 

 

 

 

Auswahlverfahren für die Einstellung
 als Beamter/Beamtin des mittleren
 nichttechnischen Dienstes
 (Einstellungsjahr 2011)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 4. Februar 2010 Az.: II.7-5 P 1132.1-1.10 172

 

Die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses hat mit Bekanntmachung vom 25. Januar 2010 (veröffentlicht im Bayer. Staatsanzeiger Nr. 5) die Durchführung des Auswahlverfahrens für die Einstellung in Laufbahnen des mittleren nichttechnischen Dienstes im Jahr 2011 ausgeschrieben. Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens ist eine Prüfung abzulegen, die voraussichtlich am 12. Juli 2010 stattfinden wird.

 

Zum Auswahlverfahren werden Bewerber/innen zugelassen, die

 

1.        Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen oder diese bis zum Einstellungstermin erwerben und

 

2.        mindestens den qualifizierenden Abschluss einer Hauptschule oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen bzw. bis spätestens zum Einstellungstermin voraussichtlich erwerben.

 

Bewerber/innen, die an einer Einstellung als Beamter/Beamtin des mittleren nichttechnischen Dienstes bei den staatlichen und nichtstaatlichen Verwaltungen interessiert sind, können bis zum 7. Mai 2010 bei der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses die Zulassung zum Auswahlverfahren beantragen. Dies ist einfach und papierlos über den Online-Antrag auf der Internetseite

 

www.lpa.bayern.de

 

möglich. Dort sind zudem alle Einzelheiten über den Ablauf des Auswahlverfahrens und die Ausbildungsmöglichkeiten im mittleren nichttechnischen Dienst abrufbar.

 

Das Ergebnis der Auswahlprüfung wird mit den Schulnoten der Fächer Deutsch und Mathematik oder Rechnungswesen zu einer Gesamtnote verrechnet. Für die Bestätigung der Noten erhalten die Prüfungsteilnehmer/innen am Prüfungstag ein Formblatt, anhand dessen die Schulen die einzubeziehenden Noten über eine spezielle Eingabemaske auf der Internetseite des Landespersonalausschusses übermitteln können.

 

Die Schulen werden gebeten, die in Betracht kommenden Schüler/innen auf das Auswahlverfahren und den Bewerbungstermin aufmerksam zu machen. Sie werden ferner gebeten, den Prüfungstag von schriftlichen Leistungsfeststellungen freizuhalten.

 

Insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit Schwerbehinderung bestehen im öffentlichen Dienst gute Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten. Die Schulen werden deshalb aufgefordert, gezielt auch schwerbehinderte Schüler/innen auf das Auswahlverfahren hinzuweisen.

 

Die Auswahlprüfung für die Einstellung in Laufbahnen des gehobenen nichttechnischen Dienstes wird voraussichtlich am 11. Oktober 2010 stattfinden. Zu Beginn des Anmeldezeitraums im April 2010 wird hierzu eine gesonderte Bekanntmachung veröffentlicht.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

StAnz 2010 Nr. 5

 

 

 

 

 

 

Ausschreibung von Referentenstellen
an der Regierung von Niederbayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 5. Februar 2010 Az.: IV.7-5 P 8001.1.1-4.7391

 

Die Stelle einer Referentin / eines Referenten (Regierungsschuldirektorin / Regierungsschuldirektor der BesGr. A 15) für das Sachgebiet 41 „Förderschulen“ an der Regierung von Niederbayern wird zur Bewerbung für Lehrerinnen und Lehrer mit der Ausbildung für das Lehramt für Sonderpädagogik ausgeschrieben. Es sollen sich vor allem Beamtinnen/Beamte bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Förderschulen nach § 2 der Verordnung vom 11. Mai 1983 (GVBl S. 385), geändert durch Verordnung vom 30. April 2003 (GVBl S. 349) – mindestens siebenjährige Erfahrung im Förderschuldienst, davon mindestens drei Jahre in einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 oder höher – erfüllen.

 

Die zu besetzende Stelle wird folgende Aufgaben umfassen:

-   Fachfragen des Förderschwerpunktes emotionale und soziale Entwicklung

-   Fachfragen zu Deutsch als Zweitsprache an Förderschulen

-   Organisation und Weiterentwicklung der Stütz- und Förderklassen in öffentlichen und privaten Sonderpädagogischen Förderzentren

-   Fachfragen zu Förderung und Unterricht langfristig erkrankter Schülerinnen und Schüler aller Schularten

-   Organisation, Weiterentwicklung sowie Dienst- und Fachaufsicht der Schule für Kranke

-   Organisation des Hausunterrichts

-   Dienst- und Fachaufsicht über Sonderpädagogische Förderzentren in den Landkreisen Dingolfing-Landau, Kelheim, Landshut und in der Stadt Landshut

-   Organisation, Weiterentwicklung und Beaufsichtigung der Studienseminare der sonderpädagogischen Fachrichtungen

-   Ausbildung der Studienreferendarinnen und Studienreferendare

-   Örtliche Prüfungsleitung

-   Dienstliche Beurteilung der Seminarleiterinnen und Seminarleiter

-   Zusatzausbildung  zur / zum Heilpädagogischen Förderlehrerin / Förderlehrer

-   Fortbildungsreferentin / Fortbildungsreferent

-   Mitarbeit bei der Koordination der Klassenbildung einschließlich Personalplanung und Personaleinsatz

 

Erwartet und vorausgesetzt werden:

-   Erfahrung in der Schulleitung oder in der Schulaufsicht

-   sehr gute EDV-Kenntnisse

-   Erfahrungen im Umgang mit kommunalen Behörden

-   Team- und Kommunikationsfähigkeit

-   Erfahrung in mehreren sonderpädagogischen Fachrichtungen und Beratungskompetenz zur Weiterentwicklung inklusiver Systeme

 

Es wird erwartet, dass die Beamtin/der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Niederbayern veröffentlicht.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

 

 

 

Zweite Staatsprüfung 2011 für das Lehramt
 an Sonderschulen
 nach der Lehramtsprüfungsordnung II

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 5. Februar 2010 Az.: IV.7-5 S 8154-4.144 122

 

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus führt die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen 2011 für diejenigen Studienreferendare durch, die im September 2009 in den Vorbereitungsdienst eingetreten sind. Die Prüfung wird nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung II – LPO II) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Oktober 2004 (GVBl S. 428, BayRS 2038-3-4-8-11-UK) durchgeführt.

 

Hierzu wird bekanntgegeben:

 

1.     Die im Einzelnen zu erbringenden Prüfungsleistungen nach der Lehramtsprüfungsordnung II werden an den jeweiligen Einsatzschulen der Prüfungsteilnehmer (Prüfungslehrproben) und an von den Regierungen im Einzelnen zu bestimmenden Prüfungsorten (jeweils Kolloquium und mündliche Prüfung) abgenommen.

 

2.     Zur Prüfung wird zugelassen, wer die Voraussetzungen nach § 16 LPO II erfüllt.

 

3.        Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:

 

-   die Prüfungslehrproben in der Zeit vom 1. Februar bis 20. Mai 2011

-   das Kolloquium in der Zeit vom 4. bis 15. April 2011

-   die mündlichen Prüfungen in der Zeit vom 9. bis 20. Mai 2011

 

        In begründeten Fällen, wie z.B. nach § 12 LPO II, kann das Prüfungsamt bei den Regierungen genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.

 

4.     Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Fristen und Termine zu beachten.

 

5.        Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im September 2009 begonnen haben und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes bis spätestens 15. Januar 2011 ablegen, können, soweit sie die Lehrbefähigung im Erweiterungsfach anstreben, die Zweite Staatsprüfung auch im Erweiterungsfach ablegen (§ 28 Abs. 1 LPO II). Die Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach ist zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen zu den unter Nummer 3 Spiegelstriche 1 (Prüfungslehrproben) und 3 (mündliche Prüfungen) genannten Terminen abzulegen (§ 28 Abs. 2 LPO II).

 

Die Studienreferendare haben dem örtlichen Prüfungsleiter an der jeweils zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert unverzüglich mitzuteilen.

 

6.     An der Zweiten Staatsprüfung 2011 nehmen auch die Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2010 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind.

 

        Zur Zweiten Staatsprüfung 2011 können auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2010 abgelegt und bestanden haben, diese jedoch zum Zweck der Notenverbesserung nach § 11 LPO II wiederholen wollen.

 

6.1   Die Meldung nach § 16 Abs. 2 LPO II zur Wiederholung der Prüfung hat spätestens zu erfolgen

 

-   falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: bis zum 1. Juli 2010

 

-   falls die bei der Erstablegung der Prüfung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses.

 

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Prüfungsamt bei der jeweils zuständigen Regierung zu richten.

 

6.2   Die Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholungsprüfung) zu den unter Nr. 3 und Nr. 4 (soweit die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird) genannten Terminen abzulegen.

 

7.        Gesuche von Schwerbehinderten (§ 2 Abs. 2 SGB IX) und Gleichgestellten (§ 2 Abs. 3 SGB IX) um Gewährung von Nachteilsausgleich entsprechend § 38 der Allgemeinen Prüfungsordnung sind mit den einschlägigen Nachweisen gleichzeitig mit der Meldung zur Prüfung einzureichen.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

StAnz 2010 Nr. 6

 

 

 

 

Abschlussprüfung
 an den bayerischen Realschulen im Jahre 2011

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 5. Februar 2010 Az.: V.2-5 S 6500-5.331

 

1.     Die Abschlussprüfung 2011 wird nach Art. 54 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie den Bestimmungen der Schulordnung für die Realschulen in Bayern (RSO) durchgeführt.

 

2.     Zeitplan für den schriftlichen Teil der Abschlussprüfung 2011

 

Prüfungsgegen-stand

Prüfungstermin

andere Fremdsprachen

Mittwoch, 29. Juni 2011

Prüfungsdauer 120 Minuten

8.30 Uhr bis 10.30 Uhr

Deutsch

Donnerstag, 30. Juni 2011

Prüfungsdauer 240 Minuten

 innerhalb des zeitlichen Rahmens: 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Englisch

Freitag, 1. Juli 2011

Prüfungsdauer 135 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens: 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr inkl. Pause

Mathematik I und Mathematik II

Montag, 4. Juli 2011

Prüfungsdauer 150 Minuten innerhalb des zeitlichen Rahmens:

8.30 Uhr bis 11.30 Uhr

Betriebswirtschaftslehre/ Rechnungswesen und Physik

Dienstag, 5. Juli 2011

Prüfungsdauer 120 Minuten

innerhalb des zeitlichen Rahmens:

8.30 Uhr bis 11.00 Uhr

Profilfach der Wahlpflichtfächergruppe IIIa/IIIb

Mittwoch, 6. Juli 2011

Prüfungsdauer in Ku, We, HuE: 90 Minuten

8.30 Uhr bis 10.00 Uhr

in Sozialwesen

Prüfungsdauer 120 Minuten

8.30 Uhr bis 10.30 Uhr und

in Französisch

Prüfungsdauer 130 Minuten

innerhalb des zeitlichen Rahmens:

8.30 Uhr bis 11.00 Uhr

 

3.     Andere Bewerber reichen den Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung bis spätestens 1. Februar 2011 beim Leiter der vom Ministerialbeauftragten hierfür bestimmten öffentlichen Realschule ein.

 

4.     Die Schulleiter bestätigen dem Staatsministerium bis 1. März 2011, wie viele Prüfungstexte für die einzelnen Prüfungsarbeiten benötigt werden. Ein Versandvorschlag wird den Schulen rechtzeitig zugeleitet.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

StAnz 2010 Nr. 6

 

 

 

 

Besetzung von Stellen eines Mitarbeiters / einer
 Mitarbeiterin in der Leitung eines Gymnasiums

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 5. Februar 2010 Az.: VI-5 P 5001.1-6.1242

 

An folgenden Gymnasien ist zum August 2010 die Stelle eines Mitarbeiters / einer Mitarbeiterin in der Leitung eines Gymnasiums (Funktionsnummer 1110) zu besetzen:

 

1. Gymnasium bei St. Anna Augsburg

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Humanistisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (ca. 1135 Schülerinnen und Schüler).

 

2. Gymnasium Bad Königshofen i. Gr. (Zweitausschreibung)

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (ca. 680 Schülerinnen und Schüler).

 

3. Kaiser-Heinrich-Gymnasium Bamberg

Die Schule ist ein Humanistisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 775 Schülerinnen und Schüler). Die Schule hat ein Ganztagsangebot (auch mit naturwissenschaftlich-technologischer Ausbildungsrichtung).

 

4. Johann-Michael-Fischer-Gymnasium Burg-lengenfeld

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 985 Schülerinnen und Schüler).

 

5. Robert-Schuman-Gymnasium Cham

Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 842 Schülerinnen und Schüler).

 

6. Ignaz-Taschner-Gymnasium Dachau

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1240 Schülerinnen und Schüler).

 

7. Josef-Effner-Gymnasium Dachau

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1523 Schülerinnen und Schüler).

 

8. Gymnasium Fränkische Schweiz Ebermannstadt

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1227 Schülerinnen und Schüler).

 

9. Anne-Frank-Gymnasium Erding

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1140 Schülerinnen und Schüler).

 

10. Josef-Hofmiller-Gymnasium Freising

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1085 Schülerinnen und Schüler).

 

11. Gymnasium Füssen

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 614 Schülerinnen und Schüler).

 

12. Friedrich-List-Gymnasium Gemünden

Die Schule ist ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 619 Schülerinnen und Schüler). Die Schule hat ein Ganztagsangebot.

 

13. Dossenberger-Gymnasium Günzburg

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (ca. 1158 Schülerinnen und Schüler)

 

14. Simon-Marius-Gymnasium Gunzenhausen

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1001 Schülerinnen und Schüler).

 

15. Frobenius-Gymnasium Hammelburg

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (ca. 700 Schülerinnen und Schüler).

 

16. Gymnasium Hohenschwangau

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 815 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Schülerheim und hat ein Ganztagsangebot.

 

17. Christoph-Scheiner-Gymnasium Ingolstadt

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1342 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

18. Burkhart-Gymnasium Mallersdorf-Pfaffenberg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 935 Schülerinnen und Schüler).

 

19. Gymnasium Markt Indersdorf

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (ca. 1222 Schülerinnen und Schüler).

 

20. Michaeli-Gymnasium München

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (ca. 1266 Schülerinnen und Schüler).

 

21. Theresien-Gymnasium München

Die Schule ist ein Humanistisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 652 Schülerinnen und Schüler).

Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

22. Descartes-Gymnasium Neuburg a. d. Donau

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (ca. 1378 Schülerinnen und Schüler).

 

23. Justus-von-Liebig-Gymnasium Neusäß

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1254 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

24. Theodor-Heuss-Gymnasium Nördlingen

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 944 Schülerinnen und Schüler).

 

25. Dürer-Gymnasium Nürnberg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 904 Schülerinnen und Schüler).

 

26. Schyren-Gymnasium Pfaffenhofen a. d. Ilm

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (ca. 1509 Schülerinnen und Schüler).

 

27. Feodor-Lynen-Gymnasium Planegg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 972 Schülerinnen und Schüler).

 

28. Ludwig-Thoma-Gymnasium Prien

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 968 Schülerinnen und Schüler).

 

29. Gymnasium Puchheim

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (ca. 1143 Schülerinnen und Schüler).

 

30. Werner-von-Siemens-Gymnasium Regensburg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1470 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

31. Olympia-Morata-Gymnasium Schweinfurt

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (ca. 721 Schülerinnen und Schüler).

 

32. Gymnasium Tegernsee

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (ca. 947 Schülerinnen und Schüler).

 

33. Humboldt-Gymnasium Vaterstetten

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1639 Schülerinnen und Schüler).

 

34. Röntgen-Gymnasium Würzburg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1028 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

 

Es können sich Beamte / Beamtinnen des staatlichen Gymnasialdienstes unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung sowie Beamte / Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien bewerben. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.

 

Hausbewerbungen werden binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung zusammen mit einer Stellungnahme des dortigen Dienstvorgesetzten sowie einer Kopie der letzten dienstlichen Beurteilung an die Leitung der Schule, an der die Funktionsstelle zu besetzen ist (Zielschule), weitergegeben. Falls die letzte dienstliche Beurteilung des Bewerbers / der Bewerberin länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine aktuelle Eignungs- und Leistungseinschätzung zu erstellen, die einer periodischen Beurteilung in ihrer Aussagekraft gleichkommt. Gleiches gilt, wenn der Bewerber / die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

Einem Außenbewerber / einer Außenbewerberin wird empfohlen, sich bei dem Leiter / der Leiterin der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

 

Der Leiter / die Leiterin der Zielschule wählt aus dem gesamten Bewerberfeld diejenige Lehrkraft aus, die nach Eignung, Leistung und Befähigung am geeignetsten erscheint. Der entsprechend begründete Vorschlag wird dem Staatsministerium, zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und dem dazugehörigen Funktionsänderungsbogen, spätestens vier Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung mit der Bitte um Übertragung der Funktion zugeleitet. Der Vorschlagsbegründung sind im Fall von Hausbewerbungen Stellungnahmen nach den oben erläuterten Grundsätzen zugrunde zu legen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

 

 

 

Religionspädagogische Fortbildungslehrgänge

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 5. Februar 2010 Az.: IV.3-5 P 7160.1-4.5532

 

Das Erzbischöfliche Ordinariat München veranstaltet im Jahr 2010 in Zusammenarbeit mit der Regierung von Oberbayern für Lehrkräfte an Grund-, Haupt- und Förderschulen wieder religionspädagogische Fortbildungslehrgänge zu Themen aus dem Bereich christlicher Erziehung und Lebenskultur.

 

Zum Konzept der Lehrgänge gehört jeweils ein Hauptreferat, das in einem größeren Rahmen steht. Elemente dieses Rahmens sind: spirituelle und musikalische Angebote und eine religionspädagogische Weiterführung.

 

In den Lehrgängen werden folgende Themen behandelt:

 

-   Donnerstag, 11. März bis Samstag, 13. März 2010

Thema: Wider die Gefahr des Burn-Out – in Verbindung mit den eigenen Kraftquellen leben

Hauptreferent: Tilman Gerstner, ev. Pfarrer, system. Therapeut und Supervisor, Trainer für Zeitmanagement

Ort: Haus Petersberg bei Erdweg/Dachau

 

-   Donnerstag, 10. Juni bis Samstag, 12. Juni 2010

Thema: Über die Sinne zum Sinn – ganzheitlich leben

Hauptreferent: Prof. Dr. theol. Ingrid Riedel, Dozentin und Lehranalytikerin am C.G Jung-Institut in Zürich und Stuttgart, Psychotherapeutin in eigener Praxis

Ort: Haus Petersberg bei Erdweg/Dachau

 

Die Lehrgänge werden begleitet durch Herrn Pfarrer Dr. Hans-Jörg Steichele, geistlicher Mentor für Religionslehrkräfte, Frau Irmengard Heindlmeier-Bauer, Dipl.-Theol., Religionslehrerin i.K., Leiterin der Lernwerkstatt am Institut für Lehrerfortbildung Gars am Inn und Herrn Christian Lorenz, Fachberater für Kath. Religionslehre im Regierungsbezirk Oberbayern.

 

Die Lehrgänge beginnen jeweils am Donnerstag um 17.00 Uhr und schließen am Samstag um 13.00 Uhr nach dem Mittagessen.

Die Teilnahme an den Lehrgängen ist freiwillig. Die Teilnehmer werden unter Fortzahlung der Dienstbezüge für die Dauer der Lehrgänge vom Unterricht befreit, sofern keine dienstlichen Gründe entgegenstehen. Die Erstattung der Auslagen richtet sich nach der VV-BayRKG Nr. 24 zu Art. 24 BayRKG (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 10. Mai 2002 (FMBl S. 235, StAnz Nr. 21)). Das Erzbischöfliche Ordinariat München übernimmt die Kosten für Verpflegung und Unterkunft des Lehrgangsleiters und der Lehrgangsteilnehmer. Von den Teilnehmern wird ein Beitrag von voraussichtlich 40,-- € erbeten.

 

Zur Teilnahme an den Lehrgängen können sich katholische Lehrkräfte aus dem Regierungsbezirk Oberbayern melden, soweit sie an Grund-, Haupt- oder Förderschulen tätig sind, die im Gebiet der Erzdiözese München und Freising liegen.

Lehrerinnen und Lehrer, die (derzeit) keinen Religionsunterricht erteilen, sind ebenfalls zur Teilnahme eingeladen.

 

Die Anmeldung zu den Lehrgängen ist nur über fibs möglich.

Stichwort: Petersberg, „Petersberger Lehrgänge“, Religion.

Dort kann die nähere Beschreibung der Lehrgänge eingesehen und die Anmeldung vorgenommen werden.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

 

 

 

Schulleiterkongress
 an der Akademie für Lehrerfortbildung
und Personalführung
„Führen unter aktuellen Herausforderungen“
am 15. Oktober 2010 in Dillingen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 10. Februar 2010 Az.: III.6-5 P 4110-6.8535

 

Die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen veranstaltet den Schulleiterkongress im Jahr 2010 zum Thema „Führen unter aktuellen Herausforderungen“.

 

Zeit:    15. Oktober 2010; 10.00 bis 17.00 Uhr

Ort:     Akademie für Lehrerfortbildung- und Personalführung, Kardinal-von-Waldburg-Straße 6 - 7, 89407 Dillingen a. d. Donau

 

Schularten: Realschulen, Gymnasien, Berufliche Schulen

 

Zielgruppen: Schulleiter(innen), stellvertretende Schulleiter(innen), Mitarbeiter(innen) in der Schulleitung

 

Hinweis:

Der Lehrgang wird als Führungsfortbildung (Modul A bzw. C) im Rahmen des Gesamtkonzepts zur Qualifikation von Führungskräften anerkannt (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7)).

 

Anmeldung:

Die Anmeldung erfolgt über FIBS (http://fortbildung.schule.bayern.de), die Veranstaltung ist dort ab Mai 2010 mit weiteren Informationen, u.a. auch zur Fahrtkostenerstattung, eingestellt.

 

Ansprechpartnerin an der Akademie:

Frau StDin Evelin Mederle, Tel.: 0 90 71/5 31 36,

E-Mail: e.mederle@alp.dillingen.de

 

Kurzbeschreibung der Veranstaltung :

Gerade die Schulleitungen müssen zahlreichen und tiefgreifenden Veränderungen in der bayerischen Schullandschaft in besonderer Weise gerecht werden. Zu nennen sind hier u.a. das geänderte Übertrittsverhalten, der Generationswechsel in den Lehrerkollegien, der verstärkte Anspruch auf individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler, die Einrichtung und Koordination von Ganztagesangeboten sowie die erweiterte Eigenverantwortung der Schulen. Der Dillinger Schulleiterkongress will Führungskräften von Realschulen, Gymnasien und Beruflichen Schulen für die Bewältigung dieser verantwortungsvollen Aufgaben Denkanstöße und Unterstützung anbieten. Experten aus den Bereichen Schule, Wissenschaft und Wirtschaft werden während der Tagung entsprechende Themen aus unterschiedlichen Perspektiven beleuchten und in Arbeitsgruppen vertiefend behandeln.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

Offene Stellen

 

 

Zweckverband Bayerische Landschulheime Steigerwald-Landschulheim Wiesentheid

 

Der Zweckverband Bayerische Landschulheime – Träger öffentlicher Heimschulen in Bayern – ist eine kommunale Körperschaft, die zum überwiegenden Teil vom Mitglied Freistaat Bayern getragen wird.

 

Der Zweckverband sucht für sein

 

Steigerwald-Landschulheim Wiesentheid,

97353 Wiesentheid, Ufr.

 

ab August 2010

 

einen ständigen Stellvertreter/eine ständige Stellvertreterin des Schulleiters.

 

Das Steigerwald-Landschulheim Wiesentheid ist eine öffentliche kommunale Internatsschule mit einem Naturwissenschaftlich-Technologischen Gymnasium, Sprachlichen Gymnasium und Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichem Gymnasium mit Sozialwissenschaftlichem Profil (ca. 970 Schüler und Schülerinnen). Im Internat (mit Internatsleiter) werden ca. 160 und im Tagesheim ca. 130 Schüler und Schülerinnen betreut.

 

Es können sich Beamte/Beamtinnen des öffentlichen Gymnasialdienstes mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien bewerben.

 

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG).

 

Es wird erwartet, dass der ständige Stellvertreter/die ständige Stellvertreterin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem/einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeit ist nicht möglich.

 

Bewerbungen sind an den Zweckverband Bayerische Landschulheime, Elisabethstraße 25, 80796 München (Postanschrift: Postfach 40 20 80, 80720 München), Telefon: 0 89-27 81 40-0, Fax: 0 89- 27 81 40-23, Homepage: www.zvbl.de, E-Mail:
info@zvbl.de, zu richten.

 

Termin zur Vorlage der Bewerbung beim Zweckverband: zwei Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes.

 

 

 

 

*

 

 

Zweckverband Bayerische Landschulheime Franken-Landschulheim Schloss Gaibach

 

Der Zweckverband Bayerische Landschulheime – Träger öffentlicher Heimschulen in Bayern – ist eine kommunale Körperschaft, die zum überwiegenden Teil vom Mitglied Freistaat Bayern getragen wird.

 

Der Zweckverband sucht für sein

 

Franken-Landschulheim Schloss Gaibach,

97332 Volkach, Ufr.

 

zum nächstmöglichen Zeitpunkt

 

eine Realschulrektorin/einen Realschulrektor (BesGr. A 15)

 

und ab August 2010

 

eine Realschulkonrektorin/einen Realschulkonrektor (BesGr. A 14).

 

Das Franken-Landschulheim Schloss Gaibach ist eine öffentliche kommunale Internatsschule mit einem Gymnasium (mit Oberstudiendirektor), mit ca. 1025 Schülern und Schülerinnen einschließlich einer Außenstelle in Gerolzhofen und einer Realschule (Zweige I, II, III a – mit Französisch und III b – mit Werken) mit ca. 560 Schülerinnen und Schülern in 19 Klassen.

Im Internat (mit Internatsleiter) werden ca. 165, im Tagesheim ca. 170 Schülerinnen und Schüler betreut.

 

Es können sich Beamtinnen/Beamte des öffentlichen Realschuldienstes mit den Prüfungen für das Lehramt an Realschulen bewerben.

 

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG).

 

Es wird erwartet, dass die Realschulrektorin/der Realschulrektor und die Realschulkonrektorin/der Realschulkonrektor Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeit ist nicht möglich.

 

Die Bereitschaft, sich entsprechend den Zielen und Idealen einer Internatsschule fachlich und pädagogisch in besonderem Maße zu engagieren, wird als gegeben vorausgesetzt.

 

Bewerbungen sind an den Zweckverband Bayerische Landschulheime, Elisabethstraße 25, 80796 München (Postanschrift: Postfach 40 20 80, 80720 München), Telefon: 0 89-27 81 40-0, Fax: 0 89-27 81 40-23, Homepage: www.zvbl.de E-Mail:
info@zvbl.de, zu richten.

 

Termin zur Vorlage der Bewerbung beim Zweckverband: zwei Wochen nach Erscheinen im Amtsblatt.

 

 

 

*

 

 

 

Ausschreibungen von Stellen im Auslandschuldienst

 

 

Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:

 

 

1.     Goethe-Schule in Buenos Aires, Argentinien

 

- Zweitausschreibung -

 

Arbeitsbeginn:                            1. August 2010

Ende der Bewerbungsfrist:        31. März 2010

 

Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel

 

Klassenstufen:            1 bis 12

Schülerzahl:                  1.165

 

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Sekundarabschluss des Landes

Hochschulreifeprüfung

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

Bes. Gr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L, Tarifgebiet Ost

 

Spanischkenntnisse sind erforderlich.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht. Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Drittbewerbungen sind zulässig.

 

 

2.     Deutsche Schule in Valdivia, Chile

 

- Zweitausschreibung -

 

Arbeitsbeginn:                             1. Februar 2011

Ende der Bewerbungsfrist:        31. März 2010

 

Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht

Klassenstufen:            1 bis 12

Schülerzahl:                 667

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Sekundarabschluss des Landes

Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GiB) im Aufbau

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II bzw. die Sekundarstufe I (Lehramt Realschule)

Bes. Gr. A 14 / A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L, Tarifgebiet Ost

 

Spanischkenntnisse, die Lehrbefähigung für Deutsch bzw. einer modernen Fremdsprache bzw. DaF-Erfahrung ebenso wie Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind wünschenswert.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Drittbewerbungen sind zulässig.

 

 

Für beide Stellen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

 

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

 

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das im Kultusministerium des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.

 

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung). Eine Vermittlung ist nur möglich, wenn ein Versorgungszuschlag nicht erhoben wird.

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs- / Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- / Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs- / Entgeltgruppe erforderlich.

 

Bitte beachten Sie im Einzelnen die jeweils gültigen Verfahrenswege und Bewerbungsmodalitäten Ihres Bundeslandes.


 

 

*

 

 

Die folgenden Stellen für Fachberaterinnen / Koordinatorinnen bzw. Fachberater / Koordinatoren sind zu besetzen:

 

 

1.     Stelle für eine Fachberaterin / Koordinatorin bzw. einen Fachberater / Koordinator in Prag, Tschechische Republik

 

Qualifikation:

 

1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und / oder einer modernen Fremdsprache

Bewerbungsfrist:

31. März 2010

Arbeitsbeginn:

18. August 2010

Kurztext:

 

– Zweitausschreibung –

 

Die folgende Stelle als Fachberaterin / Koordinatorin bzw. Fachberater / Koordinator in Prag, Tschechische Republik, ist zu besetzen.

Text:

Die gesamte Tätigkeit als Fachberaterin / Koordinatorin bzw. Fachberater / Koordinator erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und bietet erfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit.

Anforderungsprofil:

-    1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges Diplom in den Fächern Deutsch und / oder einer modernen Fremdsprache

-    umfangreiche Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache und in der Fortbildungsarbeit mit Erwachsenen

-    mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und / oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin / den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen

-    profunde Erfahrungen in der Erwachsenenbildung

-    Bereitschaft und Fähigkeit, im Rahmen des Lehrerentsendeprogramms Führungsverantwortung zu übernehmen

-    fundierte PC-Kenntnisse (MS Office) und Erfahrungen in der Gestaltung von Web-Seiten 

-    Verhandlungsgeschick im Umgang mit den tschechischen Stellen

-    hohe interkulturelle Kompetenz

-    Beamter / -in auf Lebenszeit im Schuldienst (oder unbefristet angestellte Lehrkräfte aus den neuen Bundesländern)

Arbeitgeberleistungen:

Finanzielle Regelungen ADLK / BPLK

Tätigkeitsprofil:

-    abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an tschechischen Schulen sowie die fachliche und organisatorische Koordinierung und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK)

-    Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz

-    Beratung aller Partnerschulen der Bundesrepublik Deutschland in Tschechien in enger Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut (Pasch-Schulen) hinsichtlich der Einführung und fachlichen Begleitung des DSD-Programms

-    Zusammenarbeit mit Mittlern (DAAD, GI, PAD u. ä.)

-    Zusammenarbeit mit und Beratung der tschechischen Erziehungsbehörden in allen Fragen den Deutschunterricht mit DSD-Abschluss betreffend (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse u. ä.)

-    Durchführung von eigenem Unterricht

-    Demonstrationsunterricht an den zu betreuenden Schulen

 

 

Bewerbungsverfahren:

Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin / Fachberater der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.

Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Kultusministerium zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, über Ihre Bewerbung.

 

Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung auf dem Dienstweg an das

 

Bundesverwaltungsamt
– Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – ZfA 3 (z. Hd. Herrn Dörfler)
50728 Köln
.

 

Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle. Eine weitere Ausfertigung richten Sie bitte gleichzeitig an das im Kultusministerium des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

 

Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.

Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).

Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.

 

Drittbewerbungen sind zulässig.

Ansprechpartner:

E-Mail: Heinrich.Heinrichsen@bva.bund.de; Telefon: (02 21) 7 58-14 50

Besondere Hinweise:

Das Bewerberprofil soll eine zunächst sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.

 

 

 

2.     Stelle für eine Fachberaterin / Koordinatorin bzw. einen Fachberater / Koordinator in Ljubljana, Slowenien

 

Qualifikation:

 

1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und / oder einer modernen Fremdsprache

Bewerbungsfrist:

31. März 2010

Arbeitsbeginn:

18. August 2010

Kurztext:

 

– Zweitausschreibung –

 

Die folgende Stelle als Fachberaterin / Koordinatorin bzw. Fachberater / Koordinator in Ljubljana, Slowenien, ist zu besetzen.

Text:

Die gesamte Tätigkeit als Fachberaterin / Koordinatorin bzw. Fachberater / Koordinator erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und bietet erfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit.

Anforderungsprofil:

-    1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges Diplom in den Fächern Deutsch und / oder einer modernen Fremdsprache

-    umfangreiche Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache und in der Fortbildungsarbeit mit Erwachsenen

-    mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und / oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin / den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen

-    profunde Erfahrungen in der Erwachsenenbildung

-    Bereitschaft und Fähigkeit, im Rahmen des Lehrerentsendeprogramms Führungsverantwortung zu übernehmen

-    fundierte PC-Kenntnisse (MS Office) und Erfahrungen in der Gestaltung von Web-Seiten 

-    Verhandlungsgeschick im Umgang mit den slowenischen Stellen

-    hohe interkulturelle Kompetenz

-    Beamter / -in auf Lebenszeit im Schuldienst (oder unbefristet angestellte Lehrkräfte aus den neuen Bundesländern)

Arbeitgeberleistungen:

Finanzielle Regelungen ADLK / BPLK

Tätigkeitsprofil:

-   Abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an slowenischen Schulen sowie die fachliche und organisatorische Koordinierung und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK)

-   Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz

-   Beratung aller Partnerschulen der Bundesrepublik Deutschland in Slowenien in enger Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut (Pasch-Schulen) hinsichtlich der Einführung und fachlichen Begleitung des DSD-Programms

-   Zusammenarbeit mit Mittlern (DAAD, GI, PAD u. ä.)

-   Zusammenarbeit mit und Beratung der slowenischen Erziehungsbehörden in allen Fragen den Deutschunterricht mit DSD-Abschluss betreffend (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse u. ä.)

-   Durchführung von eigenem Unterricht

-   Demonstrationsunterricht an den zu betreuenden Schulen

 

Bewerbungsverfahren:

Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin / Fachberater der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.

Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Kultusministerium zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, über Ihre Bewerbung.

 

Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung auf dem Dienstweg an das

 

Bundesverwaltungsamt
– Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – ZfA 3 (z. Hd. Herrn Dörfler)
50728 Köln
.

 

Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle. Eine weitere Ausfertigung richten Sie bitte gleichzeitig an das im Kultusministerium des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

 

Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.

Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).

Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.

 

Drittbewerbungen sind zulässig.

Ansprechpartner:

E-Mail: Heinrich.Heinrichsen@bva.bund.de; Telefon: (02 21) 7 58-14 50

Besondere Hinweise:

Das Bewerberprofil soll eine zunächst sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.

 

 

 

3.     Stelle für eine Fachberaterin / Koordinatorin bzw. einen Fachberater / Koordinator in Minsk, Weißrussland (Belarus)

 

Qualifikation:

 

1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und / oder einer modernen Fremdsprache

Bewerbungsfrist:

31. März 2010

Arbeitsbeginn:

18. August 2010

Text:

Die gesamte Tätigkeit als Fachberaterin / Koordinatorin bzw. Fachberater / Koordinator erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und bietet erfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit.

Anforderungsprofil:

-   1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges Diplom in den Fächern Deutsch und / oder einer modernen Fremdsprache

-   umfangreiche Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache und in der Fortbildungsarbeit mit Erwachsenen

-   mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin / den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen

-   profunde Erfahrungen in der Erwachsenenbildung

-   Bereitschaft und Fähigkeit, im Rahmen des Lehrerentsendeprogramms Führungsverantwortung zu übernehmen

-   fundierte PC-Kenntnisse (MS Office) und Erfahrungen in der Gestaltung von Web-Seiten 

-   Verhandlungsgeschick im Umgang mit den weißrussischen Stellen

-   hohe interkulturelle Kompetenz

-   Beamter / -in auf Lebenszeit im Schuldienst (oder unbefristet angestellte Lehrkräfte aus den neuen Bundesländern)

Arbeitgeberleistungen:

Finanzielle Regelungen ADLK / BPLK

Tätigkeitsprofil:

-   Abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an weißrussischen Schulen sowie die fachliche und organisatorische Koordinierung und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK)

-   Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz

-   Beratung aller Partnerschulen der Bundesrepublik Deutschland in Weißrussland in enger Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut (Pasch-Schulen) hinsichtlich der Einführung und fachlichen Begleitung des DSD-Programms

-   Zusammenarbeit mit Mittlern (DAAD, GI, PAD u .ä.)

-   Zusammenarbeit mit und Beratung der weißrussischen Erziehungsbehörden in allen Fragen den Deutschunterricht mit DSD-Abschluss betreffend (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse u. ä.)

-   Durchführung von eigenem Unterricht

-   Demonstrationsunterricht an den zu betreuenden Schulen

 

Bewerbungsverfahren:

Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin / Fachberater der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.

Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Kultusministerium zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, über Ihre Bewerbung.

 

Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung auf dem Dienstweg an das

 

Bundesverwaltungsamt
– Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – ZfA 3 (z. Hd. Herrn Dörfler)
50728 Köln
.

 

Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle. Eine weitere Ausfertigung richten Sie bitte gleichzeitig an das im Kultusministerium des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

 

Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.

Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).

Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.

 

Drittbewerbungen sind zulässig.

Ansprechpartner:

E-Mail: Heike.Toledo@bva.bund.de; Telefon: (02 21) 7 58-14 38

Besondere Hinweise:

Das Bewerberprofil soll eine zunächst sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.

 

 

 

4.     Stelle für eine Fachberaterin bzw. einen Fachberater in Ankara, Türkei

 

Qualifikation:

 

1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und einer modernen Fremdsprache

Bewerbungsfrist:

31. März 2010

Arbeitsbeginn:

18. August 2010

Kurztext:

 

– Zweitausschreibung –

 

Die folgende Stelle als Fachberaterin bzw. Fachberater in Ankara, Türkei ist zu besetzen.

 

Text:

Die gesamte Tätigkeit als Fachberaterin bzw. Fachberater erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und bietet erfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit.

Anforderungsprofil:

-   1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges Diplom in den Fächern Deutsch und einer modernen Fremdsprache

-   mehrjährige fundierte Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache

-   Erfahrung in Curriculum- u. Lehrwerkentwicklung

-   mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland oder im Auslandsschulwesen

-   Erfahrungen in der Erwachsenenbildung, insbesondere in der inhaltlichen Gestaltung und Organisation von Fortbildungsveranstaltungen

-   professionelle PC-Kenntnisse (MS Office) und Erfahrungen in der Gestaltung von Web-Seiten 

-   sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache

-    türkische Sprachkenntnisse bzw. Bereitschaft, vor Vertragsbeginn mit dem Spracherwerb zu beginnen

-    Verhandlungsgeschick im Umgang mit den türkischen Stellen und den deutschen Auslandsvertretungen

-    Beamter / -in auf Lebenszeit im Schuldienst (oder unbefristet angestellte Lehrkräfte aus den neuen Bundesländern)

Arbeitgeberleistungen:

Finanzielle Regelungen ADLK / BPLK

Tätigkeitsprofil:

 

-    Zusammenarbeit mit und Beratung der türkischen Erziehungsbehörden in allen Fragen des Deutschunterrichts

-    Curriculum- u. Lehrwerkentwicklung, Lehrerfortbildung im Auftrag des türkischen Erziehungsministeriums

-    Zusammenarbeit mit Mittlern (DAAD, GI, PAD u. ä.)

 

 

Bewerbungsverfahren:

Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin / Fachberater der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.

Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Kultusministerium zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, über Ihre Bewerbung.

 

Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung auf dem Dienstweg an das

 

Bundesverwaltungsamt
– Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – ZfA 3 (z. Hd. Herrn Dörfler)
50728 Köln
.

 

Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle. Eine weitere Ausfertigung richten Sie bitte gleichzeitig an das im Kultusministerium des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

 

Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.

Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).

Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.

 

Drittbewerbungen sind zulässig.

Ansprechpartner:

E-Mail: Ulrike.Fuchs@bva.bund.de; Telefon: (02 21) 7 58 14 42

 

Zum Bewerbungsverfahren: Telefon: (02 21) 7 58 34 55

E-Mail: Andreas.Doerfler@bva.bund.de

Besondere Hinweise:

Das Bewerberprofil soll eine zunächst sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.

 

 

 

 

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 


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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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