Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien

für Unterricht und Kultus

und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 


Nummer 6*                       Ausgegeben in München am 30. März 2010              Jahrgang 2010

 

 


Inhalt

 

                                                                      

 

 

Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle an der Regierung von Niederbayern

 

Ausschreibung von Schulratsstellen

 

Zweite Staatsprüfung  für das Lehramt an Gymnasien 2012/I  nach der Lehramtsprüfungsordnung II

 

Aufnahme in die Berufliche Oberschule  (Fachoberschule und Berufsoberschule)  zum Schuljahr 2011/2012

 

Offene Stellen

 

 

 

 

 

 

 


 


Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle
an der Regierung von Niederbayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 24. Februar 2010 Az.: IV.7-5 P 8001.1.2-4.2 012

 

Die Stelle der Leiterin/des Leiters des Sachgebietes 41 „Förderschulen“ an der Regierung von Niederbayern wird zur Bewerbung für Beamtinnen/Beamte aus der Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Förderschulen ausgeschrieben. Derzeit steht hierfür eine Planstelle für Regierungsschuldirektorinnen oder Regierungsschuldirektoren der BesGr. A 15 zur Verfügung. Eine Beförderung in die BesGr. A 16 (Ltd. Regierungsschuldirektor) ist grundsätzlich möglich.

 

Die Bewerberin/der Bewerber soll über eine mehrjährige Bewährung im Schulaufsichtsdienst im Bereich der Förderschulen verfügen.

Vorausgesetzt werden Fähigkeiten zur professionellen Personalführung und Personalplanung, besonderes Organisationsgeschick und sehr gute EDV-Kenntnisse.

Die Weiterentwicklung der inklusiven Systeme erfordert herausragende Qualifikationen und Erfahrungen in möglichst mehreren sonderpädagogischen Fachrichtungen.

Für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle ist neben den angegebenen Kriterien, sowie Leistung, Eignung und Befähigung auch ein Auswahlgespräch entscheidend.

 

Dem Sachgebiet 41 an der Regierung von Niederbayern obliegen im Wesentlichen Aufgaben aus folgenden Bereichen:        

-         Organisation der öffentlichen Förderschulen sowie der Schule für Kranke

-         Organisation und Beaufsichtigung des Unterrichtsbetriebs bei öffentlichen und privaten Förderschulen und der Schule für Kranke

-         Mitwirkung beim Genehmigungsverfahren für die Errichtung privater Förderschulen

-         Personalplanung und Personalzuweisung

-         Schulentwicklung und Evaluation an Förderschulen

-         Datenverarbeitung in der Schulverwaltung

-         Vorbereitung von Beförderungsentscheidungen

-         Statistiken zum Unterrichtsbereich

-         Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte an Förderschulen

 

Es wird erwartet, dass die Beamtin/der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Eine Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeit besteht nicht.

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Niederbayern veröffentlicht.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

 

 

 

Ausschreibung von Schulratsstellen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 3. März 2010 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.24 617

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt Amberg und im Landkreis Amberg-Sulzbach wird zur Bewerbung für Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen ausgeschrieben. Es sollen sich Schulaufsichtsbeamte/Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte/Beamtinnen bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach § 1 der Verordnung vom 11. Mai 1983 (GVBl S. 385), geändert durch Verordnung vom 30. April 2003 (GVBl S. 349) – mindestens vierjährige Bewährung grundsätzlich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder höher – erfüllen.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der bisherige Inhaber der Stelle war als ständiger Vertreter des Fachlichen Leiters der Staatlichen Schulämter in der Stadt Amberg und im Landkreis Amberg-Sulzbach in die BesGr. A 15 eingereiht. Der neue Stellvertreter wird von der Regierung der Oberpfalz nach Besetzung der Stelle gemäß § 5 Abs. 2 der 8. AVVoSchG (BayRS IV S. 281) bestellt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung der Oberpfalz veröffentlicht.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

 

 

 

*

 

 

 

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 12. März 2010 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.19 582

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bei den Staatlichen Schulämtern im Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab und in der Stadt Weiden wird zur Bewerbung für Lehrer und Lehrerinnen an Volksschulen ausgeschrieben. Es sollen sich Schulaufsichtsbeamte/Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte/Beamtinnen bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen nach § 1 der Verordnung vom 11. Mai 1983 (GVBl S. 385), geändert durch Verordnung vom 30. April 2003 (GVBl S. 349) – mindestens vierjährige Bewährung grundsätzlich in einem Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder höher – erfüllen.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung der Oberpfalz veröffentlicht.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

 

 

 

Zweite Staatsprüfung
für das Lehramt an Gymnasien 2012/I
nach der Lehramtsprüfungsordnung II

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 5. März 2010 Az.: III.1-5 S 5154-PRA.2 469

 

 

I.

Die Studienreferendare der Studienseminare Februar 2010/2012 nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2012/I nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) teil.

Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:

-         die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom
3. Mai 2010 bis 16. Juli 2010 an der Seminarschule,

-         die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom
8. November 2010 bis 15. Juli 2011 an der Einsatzschule,

-         die 3. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom
4. Oktober 2011 bis 2. Dezember 2011 an der Seminarschule,

-         das Kolloquium in der Zeit vom 19. September 2011 bis 21. Oktober 2011 und

-         die mündliche Prüfung in der Zeit vom 4. Oktober 2011 bis 2. Dezember 2011 an der Seminarschule.

 

Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Termine und Fristen zu beachten.

 

II.

Studienreferendare der Studienseminare Februar 2010/2012, die eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen und auch an der Zweiten Staatsprüfung in diesem Fach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien zu den in Abschnitt I, Spiegelstrich 2 oder 3 (Prüfungslehrprobe) und 5 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.

Die Studienreferendare haben den örtlichen Prüfungsleitern (Seminarvorständen) eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

 

III.

An der Zweiten Staatsprüfung 2012/I nehmen auch die Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2011/I nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind. Diese Bewerber werden im ersten halben Jahr einem Studienseminar Februar 2011/2013 und im zweiten halben Jahr einem Studienseminar Februar 2010/2012 zugewiesen. Sie legen die Einzelprüfungen wie folgt an der Seminarschule ab:

-         die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom
2. Mai 2011 bis 10. Juni 2011,

-         die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom
27. Juni 2011 bis 30. September 2011.

Für die 3. Prüfungslehrprobe, das Kolloquium und die mündliche Prüfung gelten die Termine von Abschnitt I.

Für den Fall, dass im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis spätestens 25. April 2011 einzuholen.

Die sonstigen Bestimmungen von § 18 LPO II gelten entsprechend.

Zur Zweiten Staatsprüfung 2012/I in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2011/I oder 2011/II abgelegt und nicht bestanden haben (§ 32 Abs. 1 LPO II).

 

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung muss spätestens am 12. September 2011 beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus eingegangen sein. Die Wiederholungsprüfung (Prüfungslehrprobe und mündliche Prüfung) findet in der Zeit vom 4. Oktober 2011 bis 2. Dezember 2011 an einer Seminarschule statt.

 

IV.

Zur Zweiten Staatsprüfung 2012/I können auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2011/I oder 2011/II abgelegt und bestanden haben (§ 16 Abs. 2 LPO II).

Voraussetzung für die Zulassung ist

1.     für Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2011/I bestanden haben, dass sie

1.1   sich bis spätestens 4. März 2011 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw.
1. Juni 2011 (bei Anrechnung der anlässlich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden,

1.2   der Meldung die in § 16 Abs. 3 LPO II verlangten Unterlagen beifügen und

1.3   mit der Meldung eine Erklärung abgeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen oder nicht;

 

2.     für   Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2011/II bestanden haben, dass sie

2.1   sich bis spätestens 12. September 2011 zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden und

2.2   gleichzeitig beantragen, dass die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll.

 

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus in München zu richten.

Diese Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung) zu den unter Abschnitt I genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) bzw. in der Zeit vom 19. September 2011 bis 2. Dezember 2011 (Prüfungslehrproben) abzulegen.

Das Thema für eine neu zu fertigende schriftliche Hausarbeit ist vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 25. April 2011 einzuholen.

Zur Zweiten Staatsprüfung 2012/I in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2011/I oder 2011/II abgelegt und bestanden haben (§ 32 Abs. 2 LPO II). Die Sätze 2 und 3 des letzten Absatzes von Abschnitt III gelten entsprechend.

 

V.

In begründeten Fällen (z.B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

StAnz 2010 Nr. 11

 

 

 

 

Aufnahme in die Berufliche Oberschule
(Fachoberschule und Berufsoberschule)
zum Schuljahr 2011/2012

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 5. März 2010 Az.: VII.6-5 S 9610-6-7.12 028

 

1.      Die Anmeldungen für den Eintritt in öffentliche Fachoberschulen und Berufsoberschulen werden in der Zeit vom 21. Februar bis 4. März 2011 entgegengenommen.

 

2.        Der Anmeldezeitraum gilt auch für die Vorklasse und den Vorkurs der Berufsoberschule und die Klassen in Teilzeitform.

 

3.      Die Aufnahmeprüfung für die Ausbildungsrichtung Gestaltung findet am Mittwoch, den
16. März 2011 statt.

 

4.        Die Feststellungsprüfung für Bewerber der Berufsoberschule, die einen mittleren Schulabschluss und die notwendige berufliche Vorbildung nachweisen, jedoch die Eignungsvoraussetzungen nicht erfüllen, findet am Mittwoch, den 27. Juli 2011 statt.

 

5.        Die Feststellungsprüfung für Bewerber der Fachoberschule, die im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik keine Note nachweisen, findet am Mittwoch, den 27. Juli 2011 statt.

 

6.        Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in die Vorklasse für Bewerber, die die notwendige berufliche Vorbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss nachweisen, findet am Mittwoch, den 27. Juli 2011 statt.

 

7.        Die Aufnahmevoraussetzungen sowie die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen   und  Berufsoberschulen  (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).

 

8.        Weitergehende Informationen erteilen die Fachoberschulen und Berufsoberschulen.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

StAnz 2010 Nr. 11

 

 

 

 

Offene Stellen

Ausschreibung einer Referentenstelle in der
Bayerischen Staatskanzlei

 

In der Bayerischen Staatskanzlei ist demnächst die Stelle eines Referenten/einer Referentin in der Abteilung „Grundsatzfragen“ (A III) zu besetzen. Dienstort ist München. Die Abteilung ist im Wesentlichen mit der Vorbereitung von Reden, Texten und Stellungnahmen zu gesellschafts-, wirtschafts-, sozial- und kulturpolitischen Themen befasst.

 

Die Stelle bietet die Möglichkeit zu eigenständiger, verantwortlicher Arbeit bei flexibler Arbeitszeit. Sie ist in der Besoldungsgruppe A 13 bis A 15 plus Ministerialzulage ausgebracht.

 

Auf die Stelle können sich vorrangig Beamtinnen und Beamte mit der Befähigung zum Lehramt an Gymnasien bewerben, die eine mehrjährige Bewährung in der Schule vorweisen können. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen im Fach Deutsch oder moderne Fremdsprachen/alte Sprachen mit Geschichte/Sozialkunde oder katholische/evangelische Religionslehre qualifiziert sein.

Freude und Motivation zum Schreiben sollten mitgebracht werden. Erwartet wird die Fähigkeit, Reden und Texte präzise, schnell und rhetorisch angemessen zu verfassen. Breites Interesse an Politik, insbesondere an der Landespolitik, wird vorausgesetzt.

Die Besetzung des Dienstpostens erfolgt im Rahmen der Versetzung an die Bayerische Staatskanzlei mit einer Verwendungsdauer von ca. fünf Jahren mit anschließender Rückkehr in das Ressort.

 

Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Der Dienstposten ist grundsätzlich zur Besetzung mit Teilzeitkräften geeignet.

Die Bewerbung von Frauen wird begrüßt.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des Studienverlaufs, des beruflichen Werdegangs sowie der sonstigen Qualifikationen auf dem Dienstweg an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Ref. VI.6, einzureichen. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus leitet seine Stellungnahme zu allen eingegangenen Bewerbungen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten der Staatskanzlei zur endgültigen Entscheidung zu.

 

Für Rückfragen im Zusammenhang mit dem Aufgabengebiet stehen Ihnen Herr Paul Hansel (Tel.:
0 89/21 65-22 47) und in personalrechtlicher Hinsicht Frau Kulzer (Tel.: 0 89/21 65-25 53) gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

*

 

 

 

 

Ausschreibung der Stelle der Leiterin/des Leiters
des Praktikumsamts und des Amts für Auslandsbeziehungen

 

Die Stelle

 

der Leiterin/des Leiters

des Praktikumsamts und des
Amts für Auslandsbeziehungen

 

am Campus Nürnberg (ehem. Erziehungswissenschaftliche Fakultät) der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg ist zum 1. Mai 2010 neu zu besetzen.

Die Universität Erlangen-Nürnberg strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an und bittet deshalb Kandidatinnen nachdrücklich um ihre Bewerbung.

Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

 

Tätigkeitsbereich:

Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber hat die Leitung des Praktikumsamts, des Amts für Auslandsbeziehungen sowie die Studienberatung zu übernehmen; zudem besteht eine Lehrverpflichtung am Lehrstuhl für Schulpädagogik.

 

Praktikumsamt:

Hier obliegen ihr/ihm die Planung, Organisation und Mitwirkung bei der Durchführung der Praktika nach § 34 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 2, 3 und 4 sowie § 36 Abs. 1 Nr. 1 und § 38 Abs. 1 Nr. 3 LPO I im Einvernehmen mit den Schulaufsichtsbehörden und den Praktikumsschulen, Zuteilung der Studierenden an die Praktikumsschulen, Kontakt mit den Schulaufsichtsbehörden und Schulen, Auswertung der Rückmeldungen über den Ablauf der Praktika, Verbindung zu den universitären Fachvertretern und Fachvertreterinnen in den Erziehungswissenschaften und Fachdidaktiken, Fortbildung der Praktikumslehrkräfte sowie die Anerkennung anderer geeigneter Praktika als Ersatz für die in Bayern geforderten Praktika nach § 34 LPO I ggf. nach Rücksprache mit dem Prüfungsamt beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (KMBek zur Org. der Praktika für das LA an GS und HS vom 22. September 2008 (KWMBl S. 352, Nr. 4 Satz 2)).

 

Amt für Auslandsbeziehungen:

Im Rahmen der Lehrerbildung bestehen zahlreiche speziell auf den Bereich der Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen ausgerichtete Kontakte zu Schulen und Bildungseinrichtungen im Ausland. Von der Stelleninhaberin/vom Stelleninhaber werden Pflege, Förderung und Ausbau der Auslandsbeziehungen erwartet.

Hauptaufgaben sind hier die Planung und Durchführung der Praktika der Studierenden an den ausländischen Einrichtungen ebenso wie die Gestaltung der Studien- und Praktikumsaufenthalte ausländischer Studierender an der FAU und in den Schulen der Region.

Eine enge und vertrauensvolle Kooperation mit dem zentralen Büro für Internationale Beziehungen der FAU wird erwartet.

 

Studienberatung:

Die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber soll die verantwortliche Leitung der Studienberatung am Campus Nürnberg übernehmen.

Dazu gehören zum einen die Einzelberatungen der Studierenden der Lehrämter an Grund-, Haupt- und Realschulen, die Planung und Gestaltung größerer Informationsveranstaltungen für Abiturientinnen und Abiturienten, Studierende in den Eingangssemestern und Interessierte in außeruniversitären Bereichen.

Eine enge Zusammenarbeit mit den verschiedenen Einrichtungen der Zentralen Universitätsverwaltung (z.B. IBZ, Studentenkanzlei, Qualitätsmanagement) ist unabdingbar.

 

Voraussetzungen:

Die Leiterinnen bzw. Leiter dieser Praktikumsämter müssen selbst die Befähigung für das Lehramt an Volksschulen bzw. Grund- oder Hauptschulen erworben und entsprechende Schulerfahrungen gewonnen haben sowie berechtigt sein, an der Hochschule zu lehren (KMBek zur Org. der Praktika für das LA an GS und HS vom 22. September 2008 (KWMBl S. 352, Nr. 4 Satz 1)).

Als Leiterin/Leiter des Auslandsamtes sollte sie/er mindestens zwei moderne Fremdsprachen beherrschen; der Nachweis eines längeren Auslandsaufenthalts wäre wünschenswert.

Die Stelle erfordert ein hohes Maß an sozialer Kompetenz im Umgang mit überaus heterogenen Zielgruppen, ebenso muss die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber in der Lage sein, Organisations- und Managementaufgaben erfolgreich zu bewältigen.

Außerdem muss die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber befähigt sein, am Lehrstuhl für Schulpädagogik geeignete Lehrveranstaltungen anzubieten.

 

Besoldung:

Die Stelle ist als Lebenszeitstelle mit BesGr. A 13/A 14 dotiert.

 

Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, sich bis 7. April 2010 beim Dekanat der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Hindenburgstraße 34 in 91054 Erlangen mit den üblichen Unterlagen zu bewerben.

 

Für Rückfragen steht der Prodekan der Philosophischen Fakultät und Fachbereich Theologie, Prof. Dr. Andreas Kometz (kometz@ewf.uni-erlangen.de bzw. 09 11/53 02-5 17), zur Verfügung.

 

 

 

*

 

 

 

Stellenausschreibung
 im deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle für eine Schulleiterin oder einen Schulleiter ist zu besetzen:

 

Deutsche Schule in Barranquilla, Kolumbien


Arbeitsbeginn: 1. Februar 2011

Ende der Bewerbungsfrist: 30. April 2010

 

Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 881

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Sekundarabschluss des Landes

Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate (GiB)

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II bzw. die Sekundarstufe I (Lehramt Realschule)

BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L, Tarifgebiet Ost

 

Spanischkenntnisse und Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Bewerbungsverfahren

 

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de  zur Verfügung.

 

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das im Kultusministerium des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.

 

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung). Eine Vermittlung ist nur möglich, wenn ein Versorgungszuschlag nicht erhoben wird.

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

 

Bitte beachten Sie im Einzelnen die jeweils gültigen Verfahrenswege und Bewerbungsmodalitäten Ihres Bundeslandes.

 

 

 

 

*

 

 

 

 

 


 

 

 

 

Stellenausschreibung im deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle für eine Fachberaterin/Koordinatorin oder einen Fachberater/Koordinator in
Los Angeles, USA, ist zu besetzen:

 

 

Qualifikation:

 

1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II und die Lehrbefähigung in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache

Bewerbungsfrist:

30. April 2010

Arbeitsbeginn:

18. August 2010

Kurztext:

Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator in Los Angeles, USA, ist zu besetzen.

Text:

Die gesamte Tätigkeit hat einen Koordinations- und Verwaltungsschwerpunkt und erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung. Sie bietet verwaltungserfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit.

Anforderungsprofil:

-         1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges Diplom und Lehrbefähigung in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache

-         Umfangreiche, fundierte Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache in Theorie und Praxis und in der Fortbildungsarbeit mit Erwachsenen

-         Fundierte Schulverwaltungserfahrung vorzugsweise mit Bezug zum Auslandsschulwesen

-         Mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland, die den Bewerber/die Bewerberin befähigen, ein umfangreiches Programm zu planen, zu organisieren und umzusetzen

-         Ausgewiesene Erfahrungen in der Arbeit mit Gremien und in der Projektarbeit

-         Profunde Kenntnisse in der inhaltlichen Gestaltung und Organisation von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen

-         Kooperationsfähigkeit in der Arbeit mit deutschen Dienststellen und Mittlerorganisationen

-         Professionelle PC-Kenntnisse (MS Office) und Erfahrungen in der Gestaltung von Web-Seiten 

-         Sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache

-         Verhandlungsgeschick im Umgang mit den US-amerikanischen Stellen

-         Beamter/-in auf Lebenszeit im Schuldienst (oder unbefristet angestellte Lehrkräfte aus den neuen Bundesländern)

-         Hohe interkulturelle Kompetenz und Belastbarkeit

 

Arbeitgeberleistungen:

Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK

Tätigkeitsprofil:

Zu den Aufgaben der/des Fachberaterin/Koordinatorin /// Fachberaters/
Koordinators gehört:

-          Beratung und Betreuung der deutschen Sprachschulen sowie der staatlichen Schulen mit einem Deutschprogramm

-          Beantragung, Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen des Deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz

-          Enge Zusammenarbeit mit US-amerikanischen Schulbehörden bei der Konzeption bilingualer Unterrichtsprogramme

-          Intensive Kontaktpflege zu Lehrer- und Sprachschulverbänden und Mittlerorganisationen

-          Durchführung von eigenem Unterricht

-          Demonstrationsunterricht an den zu betreuenden Schulen

 

Bewerbungsverfahren:

Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin/Fachberater der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.

Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Kultusministerium zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, über Ihre Bewerbung.

Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung auf dem Dienstweg – über gegebenenfalls das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Kultusministerium an das

Bundesverwaltungsamt
 – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen  – ZfA 3
50728 Köln.

Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle. Eine weitere Ausfertigung richten Sie bitte gleichzeitig an das im Kultusministerium des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.

Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).

Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.

Ansprechpartner:

Cornelia.Last-Wyka@bva.bund.de

Tel.: 02 21-7 58-14 41 oder 02 28 99-3 58-14 41

Besondere Hinweise:

Das Bewerberprofil soll grundsätzlich eine sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.

 


 

 

 

 

_________________________________________________________________________________________________________________________________

 

Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0,  E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

_________________________________________________________________________________________________________________________________