Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien

für Unterricht und Kultus

und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 


Nummer 14*                     Ausgegeben in München am 27. Juli 2010                 Jahrgang 2010

 

 


Inhalt

 

                                                                      

 

 

Fortbildungsveranstaltung für katholische Religionslehrer an Gymnasien in Bayern

 

Abschlussprüfung 2011 an Wirtschaftsschulen

 

Ausschreibung des Kursangebotes  des Europarates 2010 für deutsche Lehrkräfte in Bad Wildbad

 

Ausschreibung einer Stelle für einen Ständigen Vertreter an einer staatlichen beruflichen Schule

 

Offene Stellen

 

 

 

 

 

 


 


Fortbildungsveranstaltung für katholische
Religionslehrer an Gymnasien in Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 1. Juli 2010 Az.: VI.2-P 5160.9-6.4 054

 

Das Katholische Schulkommissariat in Bayern und der Verband der katholischen Religionslehrer an den Gymnasien in Bayern e.V. veranstalten eine Fortbildungsveranstaltung für katholische Religionslehrer an den Gymnasien in Bayern. Die Fortbildung wird vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus anerkannt und gefördert.

 

Die Fortbildungsveranstaltung zum Thema

 

„Der Religionsunterricht im Spannungsfeld von Erfahrung und Wissensvermittlung“

 

findet vom 11. bis 13. November 2010 im Kardinal-Döpfner-Haus in Freising statt.

Tagungsfolge

Donnerstag, 11. November 2010

16.30 Uhr       Begrüßung und Eröffnung der Tagung

16.45 Uhr       1. Vortrag:

Wie halten es Jugendliche mit der Religion? – Jugendkulturen

(Dr. Wienhardt)

19.30 bis

20.45 Uhr       Fortsetzung des 1. Vortrags

Freitag, 12. November 2010

7.30 Uhr         Laudes

9.00 Uhr         Grußworte

9.30 Uhr         2. Vortrag (mit anschließender Diskussion):

Religion erleben – Chancen und Grenzen performativer Elemente im gymnasialen Religionsunterricht

(Prof. Mendel)

14.30 Uhr       Workshops

17.00 Uhr       KRGB-Mitgliederversammlung

19.15 Uhr       Themenführung im Dom und Musik in drei Teilen zum Thema: Kirchen im Religionsunterricht vermitteln

(Dr. Steiner und KMD Kiehle)

 

Samstag, 13. November 2010

8.00 Uhr         Eucharistiefeier

9.00 Uhr         3. Vortrag:

                        Religion tut Bildung gut – ein tendenziöser Blick auf die gegenwärtige Bildungsdebatte

(Prof. Schambeck)

12.15 Uhr       Ende der Tagung

 

Die Anmeldung erfolgt über FIBS.

 

Den Teilnehmern der Fortbildungsveranstaltung kann, soweit es der Schulbetrieb zulässt, Dienstbefreiung gewährt werden.

Die hauptberuflichen staatlichen Religionslehrer an den auswärtigen staatlichen Gymnasien erhalten Ersatz der Fahrkosten (Art. 24 Bayer. Reisekostengesetz). Der Antrag auf Erstattung der Reisekosten ist von den hauptberuflichen staatlichen Lehrkräften bei der jeweils zuständigen Dienststelle des Landesamtes für Finanzen (Teilnehmer aus Oberbayern: Landesamt für Finanzen München; Teilnehmer aus anderen Regierungsbezirken: Landesamt für Finanzen Ansbach) unter Bezugnahme auf diese Bekanntmachung einzureichen (Kap. 05 04 Tit. 525 95). Bei Anfahrt mit der Bahn ist die zweite Klasse zu belegen; bei Benutzung eines Kfz sind Fahrtengemeinschaften zu bilden. Bitte geben Sie beim Kauf einer DB-Karte (zweite Klasse) folgende Großkundennummer an: 7102302.

Den Trägern nichtstaatlicher Schulen wird empfohlen, ihren Lehrkräften die Teilnahme in ähnlicher Weise zu ermöglichen.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

StAnz 2010 Nr. 29

 

 

 

 

Abschlussprüfung 2011 an Wirtschaftsschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 7. Juli 2010 Az.: VII.4-5 S 9500-4-7.45 665

 

1.               Die Abschlussprüfung 2011 findet an den Wirtschaftsschulen nach folgendem Zeitplan statt:

 

Fach

Prüfungstermin

Englisch, mündliche Prüfung

Montag, 27. Juni 2011 bis

Freitag, 1. Juli 2011

Rechnungswesen, praktische Prüfung (H-Zweig)

Montag, 27. Juni 2011 bis

Donnerstag, 30. Juni 2011

Ersatzfremdsprache

Mittwoch, 29. Juni 2011

Deutsch

Montag, 4. Juli 2011

Englisch, schriftliche Prüfung

Dienstag, 5. Juli 2011

Rechnungswesen, theoretische Prüfung (H-Zweig)

Mittwoch, 6. Juli 2011

Mathematik (M-Zweig)

Donnerstag, 7. Juli 2011

Betriebswirtschaft

Freitag, 8. Juli 2011

 

Die schriftlichen Prüfungen beginnen jeweils um 8.30 Uhr. Nähere Regelungen zur praktischen Prüfung im Fach Rechnungswesen und zur schriftlichen und mündlichen Prüfung im Fach Englisch ergehen durch ein KMS.

 

Die praktische Prüfung im Fach Textverarbeitung wird im letzten Drittel des Schuljahres durchgeführt. Die genauen Termine legt die jeweilige Schule fest und meldet sie umgehend der zuständigen Regierung.

 

2.               Für die Abschlussprüfung 2011 an den Wirtschaftsschulen gilt:

 

2.1       Die Durchführung der Abschlussprüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Daneben gelten die Bestimmungen der Schulordnung für die Wirtschaftsschulen in Bayern (WSO).

 

2.2        Die Abschlussprüfung wird an den öffentlichen und den staatlich anerkannten Wirtschaftsschulen durchgeführt.

 

2.3        Andere Bewerberinnen und Bewerber nach § 75 WSO (Bewerberinnen und Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den Wirtschaftsschulabschluss nicht erlangen können oder die keiner Schule angehören) haben die Zulassung zur Abschlussprüfung bis spätestens 1. März 2011 bei der öffentlichen Wirtschaftsschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll. Dem Antrag sind die in § 76 Abs. 2 WSO genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen.

 

Andere Bewerberinnen und Bewerber haben in der von ihnen gewählten Wahlpflichtfächergruppe die unter Nr. 1 für die Wirtschaftsschulen genannten Prüfungen abzulegen.

 

Darüber hinaus haben sie sich in den folgenden Fächern einer mündlichen Prüfung zu unterziehen:

-         Volkswirtschaft,

-         ein Wahlpflichtfach bzw. ein weiteres Pflichtfach,

-         ein weiteres Vorrückungsfach der letzten Jahrgangsstufe.

 

Die Durchführung dieser mündlichen Prüfungen richtet sich nach § 78 WSO.

 

Die Bewerberinnen und Bewerber haben ferner eine praktische Prüfung im Fach Textverarbeitung abzulegen; die Aufgabenstellung dafür erfolgt durch die Schule.

 

 E r h a r d

 Ministerialdirektor

 

StAnz 2010 Nr. 29

 

 

 

 

Ausschreibung des Kursangebotes
des Europarates 2010
für deutsche Lehrkräfte in Bad Wildbad

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 12. Juli 2010 Az.: III.6-5 P 4152-6.63 173

 

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus macht auf das unten stehende Kursangebot des Europarates in Bad Wildbad für das Jahr 2010 aufmerksam.

 

Für die ggf. erforderliche Dienstbefreiung der Teilnehmer und die Anrechnung der Teilnahme auf die persönliche Fortbildungsverpflichtung im Sinne der KMBek vom 9. August 2002 (KWMBl I S. 260) sind die unmittelbaren Dienstvorgesetzten zuständig.

Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmer aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung können nicht gewährt werden.

 

Nachfolgend werden Informationen des Veranstalters (z. T. in gekürzter Form) wiedergegeben:

 

29. Europäisches Seminar in Bad Wildbad

 

Titel: Was Lehrende im heterogenen Klassenzimmer brauchen: Lehrerkompetenzen für die Vielfalt von Lernerprofilen

 

Kurs-Nr.: CoE 2010 1018-1022 Deutschland

 

Datum: 18. Oktober 2010 bis 22. Oktober 2010

 

Arbeitssprache: Deutsch

 

Zielgruppe: Lehrende der Primar- und Sekundarstufe (Altersgruppe 6 bis 15):

Teilnehmer/innen am Seminar sind aufgefordert sich vor, während und nach dem Seminar aktiv zu beteiligen und die Ergebnisse des Europäischen Seminars in ihrem Schulalltag umzusetzen.

 

Kosten: Teilnehmer sind Gäste der Akademie Bad Wildbad für die Dauer des Europäischen Seminars. Alle Ausflüge und Aktivitäten, die im Programm beinhaltet sind, werden vom Gastland übernommen.

Die Reisekosten der deutschen Kursteilnehmer müssen von den Teilnehmern selbst getragen werden.

 

Teilnehmer werden zusammen mit dem Einladungsbrief detaillierte Informationen zur Anreise und zum Aufenthalt erhalten.

 

Bewerbungsschluss über den Dienstweg beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Ref. III.6: 10. August 2010.

 

Bewerbungsunterlagen können unter Angabe des Kurstitels schriftlich oder per E-Mail angefordert werden:

 

Bayerisches Staatsministerium

für Unterricht und Kultus,

Referat III.6,

Salvatorstraße 2, 80333 München,

iris.knoepfle@stmuk.bayern.de.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

Ausschreibung einer Stelle für einen Ständigen Vertreter an einer staatlichen beruflichen Schule

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 13. Juli 2010 Az.: VII.2-5 P 9001.1-7.64 018

 

Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist mit Wirkung vom 1. August 2010 an folgender Schule zu besetzen:

 

Staatliche Berufsschule Pegnitz

Die Berufsschule Pegnitz führt Klassen des Hotel- und Gastgewerbes und des Berufsfeldes Metalltechnik im Schwerpunkt I. Die Berufsschule besuchen derzeit 848 Teilzeitschüler/-innen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

Für die Besetzung der Stelle kommen vorrangig staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion besitzen. Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die KMBek vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften wird ergänzend verwiesen. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

 

Die Stelle des Ständigen Schulleiterstellvertreters/der Ständigen Schulleiterstellvertreterin kann auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber bzw. die künftige Funktionsinhaberin ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

 

a)     von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine aktuelle Leistungsfeststellung (AELE) beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

 

b)    gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)     von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

 

d)    ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

 

 

 

Offene Stellen

Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung

 

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in der Abteilung Grund-, Haupt- und Förderschulen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung im Referat GHF 3 Gesellschafts- und wirtschaftswissenschaftlicher Bereich befristet auf fünf Jahre folgende Vollzeitstelle neu zu besetzen:

 

Referat GHF 3 Gesellschafts- und wirtschaftswisssenschaftlicher Bereich

 

Aufgabenbeschreibung:

 

Schwerpunkte der Tätigkeit sind:

-         Fachliche Betreuung der Fächer Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde, Arbeit-Wirtschaft-Technik, Werken/Textiles Gestalten, Berufsorientierende Zweige Technik, Wirtschaft, Soziales

-         Lehrplanarbeit in den genannten Fächern

-         Zusammenarbeit mit den beruflichen Schulen,

-         Fragen zu Praxisklassen

-         Planung, Organisation und Leitung von Arbeitskreisen und Tagungen

-         Entwicklung von Materialien für den Unterricht

-         Begleitung und Beratung von Schulen im Rahmen von Schulversuchen

-         Beratung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

-         Mitwirkung in der Lehrerfortbildung

-         Kooperation mit Partnern aus Wirtschaft, Universität u. a. Einrichtungen

-         Inhaltliche Pflege der entsprechenden Seiten und Angebote des Internetportals

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-         1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt

-         Umfassendes Wissen im Bereich der Hauptschule

-         Fundierte theoretische und berufspraktische Kenntnisse und Erfahrungen, insbesondere in den Fächern Arbeit-Wirtschaft-Technik und Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde und den berufsorientierenden Zweigen

-         Überdurchschnittliche dienstliche Beurteilungen

 

Überfachliche Qualifikationen:

-         Engagement, Flexibilität und Mobilität

-         Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen

-         Belastbarkeit und gutes Zeitmanagement, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Aufgaben

-         Sicheres Auftreten auch im Kontakt mit außerschulischen Partnern

-         Organisations- und Verhandlungsgeschick

-         Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

-         Fähigkeit, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

-         Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit

-         Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen ergebnisorientiert anzuleiten und zu führen

-         Sicherheit beim Umgang mit modernen Kommunikationstechnologien

 

Bewerben können sich Lehrkräfte im Eingangsamt. Beförderungsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A 14 sind grundsätzlich gegeben.

 

Die Rechte der Schwerbehinderten, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind spätestens vier Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und nachrichtlich per E-Mail direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Frau IRin Alexandra Brumann (alexandra.brumann@isb.bayern.de) zu richten.

 

 

 

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Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle für eine Schulleiterin oder einen Schulleiter ist zu besetzen:

 

Deutsche Schule Manila, Philippinen

 

Arbeitsbeginn: 1. August 2011

Ende der Bewerbungsfrist: 31. Oktober 2010

 

Deutschsprachige Schule mit bikulturellem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 124

Abschlüsse der Sekundarstufe I

Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureate

 

Qualifikation:

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I oder II

BesGr. A 14 / A 15 bzw. VergGr. I a / I a BAT - Ost

 

Sehr gute Englischkenntnisse sind erforderlich, gute Französischkenntnisse und Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Bewerbungsverfahren:

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

 

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das im Kultusministerium des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.

 

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung). Eine Vermittlung ist nur möglich, wenn ein Versorgungszuschlag nicht erhoben wird.

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs- / Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- / Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs- / Entgeltgruppe erforderlich.

 

Bitte beachten Sie im Einzelnen die jeweils gültigen Verfahrenswege und Bewerbungsmodalitäten Ihres Bundeslandes.

 

 

 

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Neubesetzung der Stelle des Landeswettbewerbsleiters bzw. der Landeswettbewerbsleiterin für den
Bundeswettbewerb Fremdsprachen

 

Die Aufgabe des Landeswettbewerbsleiters bzw. der Landeswettbewerbsleiterin für den Bundeswettbewerb Fremdsprachen ist ab Beginn des Schuljahres 2010/2011 neu zu besetzen.

 

Der Landeswettbewerbsleiter bzw. die Landeswettbewerbsleiterin nimmt schulartenübergreifend u. a. folgende Aufgaben wahr:

-         Planung, Organisation, Durchführung und Evaluation des Bundeswettbewerbs Fremdsprachen auf Landesebene sowie Organisation einer Landespreisverleihung nach Abschluss der jeweiligen Wettbewerbsrunde

-         Kontakt mit den teilnehmenden Schulen Bayerns und Zusammenarbeit mit der Geschäftsstelle für den Bundeswettbewerb Fremdsprachen

-         Kooperation mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus sowie dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung

 

Gesucht wird eine Lehrkraft mit fremdsprachlicher Fakultas aus dem Bereich der Gymnasien mit mindestens guten fachlichen und pädagogischen Qualifikationen, herausragenden organisatorischen Fähigkeiten und Erfahrungen mit Schülerwettbewerben.

 

Es wird vorausgesetzt, dass der Landeswettbewerbsleiter bzw. die Landeswettbewerbsleiterin sich dafür engagiert, den Bundeswettbewerb Fremdsprachen an allen bayerischen Schulen zu etablieren, zu entwickeln und auf der Bundesebene zu vertreten. Er/Sie muss mit neuen Prüfungsformen in den Fremdsprachen vertraut sein. Förderlich sind Grundkenntnisse in Excel und die Bereitschaft, die Erstellung von Seriendokumenten zu erlernen. Der Landeswettbewerbsleiter bzw. die Landeswettbewerbsleiterin organisiert und leitet eine aus sechzig Mitgliedern bestehende Jury die einmal im Jahr in einem Zeitraum von bis zu drei Wochen tagt.

 

Die Aufgabe erfüllt die Bedingungen für die Vergabe der Funktion eines Landeswettbewerbsleiters bzw. einer Landeswettbewerbsleiterin für besonders herausragende bundesweit geförderte Wettbewerbe und wird mit sechs Anrechnungsstunden vergütet.

 

Bewerbungen nebst Stellungnahme des Schulleiters bzw. der Schulleiterin werden über den Dienstweg bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes erbeten an:

 

Bayerisches Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

Referat III.6

Salvatorstraße 2

80333 München.

 

 

 

 


 

 

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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0,  E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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