Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 

 


 

Nummer 18    Ausgegeben in München am 28. September 2010    Jahrgang 2010

 

 

 


 

Inhalt


Abschlussprüfung 2011 an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe

Ausschreibung von Referentenstellen an der Regierung von Niederbayern

EU-Bildungsprogramm für lebenslanges  Lernen (LLP) 2007 bis 2013 Ausschreibung der Aktion COMENIUS Antragsrunde 2011

Ausschreibung von Stellen für Schulleiter und Ständige Vertreter an staatlichen beruflichen Schulen

 

 

 




 




 

 

 

Abschlussprüfung 2011
an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe


Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus


vom 1. September 2010 Az.: VII.5-5 S 9500-5-7.51 937

 

 

Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler der staatlich anerkannten Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe findet 2011 an folgendem Termin statt:

 

Freitag, 3. Juni 2011

Pädagogik, Heilpädagogik, Psychologie

(Bearbeitungszeit 120 Minuten)

9.30 bis 11.30 Uhr

 

Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe und für andere Bewerber findet zudem am

 

Mittwoch, 8. Juni 2011

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

-      Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre (9.30 bis 10.30 Uhr)

und

-      Berufs- und Rechtskunde (11.00 bis 12.00 Uhr)

 

und am

 

Freitag, 10. Juni 2011

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

-      Deutsch    (9.30 bis 10.30 Uhr),

-      Sozialkunde   (11.00 bis 12.00 Uhr),

-      Englisch    (12.30 bis 13.30 Uhr)

statt.

 

Die Terminierung der praktischen Prüfung bleibt grundsätzlich den Schulen überlassen; diese Prüfungen sollen jedoch nicht vor dem 1. Mai anberaumt werden und Ende Juni abgeschlossen sein.

 

Schülerinnen und Schüler von staatlich genehmigten Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe sind rechtzeitig darüber zu informieren, dass sich die Zeugnisnoten ausschließlich aus den in der Prüfung erbrachten Leistungen ergeben.

 

Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe

 

Dienstag, 27. September 2011

Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie

(Bearbeitungszeit 120 Minuten)

9.30 bis 11.30 Uhr

 

Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe und für andere Bewerber finden zudem folgende Nachtermine statt:


Mittwoch, 28. September 2011

schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

-      Deutsch    (9.30 bis 10.30 Uhr),

-      Sozialkunde   (11.00 bis 12.00 Uhr),

-      Englisch    (12.30 bis 13.30 Uhr)

 

und

 

Donnerstag, 29. September 2011

schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

-      Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre (9.30 bis 10.30 Uhr)

und

-      Berufs- und Rechtskunde (11.00 bis 12.00 Uhr)

 

Erhard
Ministerialdirektor

 

 

StAnz 2010 Nr. 38

 

 

 

 

 

Ausschreibung von Referentenstellen
an der Regierung von Niederbayern


Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus


vom 3. September 2010 Az.: IV.7-5 P 8001.1.1-4.90 722

 

 

Die Stelle einer Referentin/eines Referenten (Regierungsschuldirektorin/Regierungsschuldirektor der BesGr. A 15) für das Sachgebiet 41 „Förderschulen“ an der Regierung von Niederbayern wird zur Bewerbung für Lehrerinnen und Lehrer mit der Ausbildung für das Lehramt für Sonderpädagogik ausgeschrieben. Es sollen sich vor allem Beamtinnen/Beamte bewerben, die die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Förderschulen nach § 2 der Verordnung vom 11. Mai 1983 (GVBl S. 385), geändert durch Verordnung vom 30. April 2003 (GVBl S. 349) – mindestens siebenjährige Erfahrung im Förderschuldienst, davon mindestens drei Jahre in einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 oder höher – erfüllen.

 

Diese Referentin/dieser Referent wird schwerpunktmäßig für folgende Aufgaben zuständig sein:

-      Fachfragen der Förderschwerpunkte geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung

-      Fachfragen der Förderschwerpunkte Hören und Sprache

-      Dienst- und Fachaufsicht über die privaten Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung

-      Datenverarbeitung zur Schulorganisation (Amtliche Schuldaten)

-      Weiterentwicklung der Ganztagesbetreuung an Förderschulen

 

Erwartet und vorausgesetzt werden:

-      Erfahrung in der Schulleitung oder in der Seminarleitung

-      Erfahrung im Umgang mit privaten Trägern

-      Erfahrung im Umgang mit kommunalen Behörden

-      sehr gute EDV-Kenntnisse

-      Erfahrung in mehreren sonderpädagogischen Fachrichtungen und Beratungskompetenz zur Weiterentwicklung inklusiver Systeme

-      Erfahrung in der Personalführung

-      Team- und Kommunikationsfähigkeit

-      Bereitschaft zu selbständigem Arbeiten

-      Interesse an organisatorischen Planungsaufgaben

 

Es wird erwartet, dass die Beamtin/der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Niederbayern veröffentlicht.

 

 

Erhard
Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

EU-Bildungsprogramm für lebenslanges Lernen
(LLP) 2007 bis 2013
Ausschreibung der Aktion COMENIUS
Antragsrunde 2011


Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus


vom 8. September 2010 Az.: I.5-5 L 0121.3.2/8/1

 

 

Als Nachfolgeprogramm der EU-Bildungs-programme SOKRATES II und LEONARDO II fördert das Programm für lebenslanges Lernen (LLP) mit einer Mittelausstattung von 6,97 Mrd. die transnationale Zusammenarbeit im Bildungsbereich im Zeitraum von Januar 2007 bis Dezember 2013. Die Aktion COMENIUS umfasst den schulischen Bereich.


Im Programmjahr 2011 nehmen neben den 27 EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, die Slowakei, Slowenien, Spanien, die Tschechische Republik, Ungarn, Zypern) Island, Liechtenstein, Norwegen und die Türkei teil. Antragsteller aus Kroatien und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien können im Programmjahr 2011 voraussichtlich eingeschränkt am LLP teilnehmen. Zudem ist geplant, die Schweiz in das Programm einzubeziehen. Einzelheiten hierzu sind der Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Vorschlägen 2011 für das LLP zu entnehmen, die voraussichtlich im Oktober 2010 veröffentlicht werden wird (amtliche Dokumente unter http://ec.europa.eu/education/llp/doc848_de.htm).

 

COMENIUS

Das Programm COMENIUS umfasst derzeit COMENIUS Schulpartnerschaften, COMENIUS Regio, COMENIUS Lehrerfortbildung im Ausland, COMENIUS Assistenzzeiten und COMENIUS Zentrale Aktionen (Multilaterale Projekte und Netzwerke, Flankierende Maßnahmen).

 

Die genauen Antragstermine für die einzelnen Programmteile werden von der Europäischen Kommission voraussichtlich im Oktober 2010 bekannt gegeben werden. Die Anträge fast aller Programmteile (voraussichtliche Ausnahme: COMENIUS Regio) werden voraussichtlich online und in Papierform (mit Originalunterschriften und Stempel der Einrichtung) auf dem Postweg einzureichen sein. Antragsteller werden gebeten, sich vor Antragstellung auf den Internetseiten des Bayerischen Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) (http://www.eu-bildungsprogramme.info) und der Nationalen Agentur im Pädagogischen Austauschdienst (NA im PAD) (http://www.kmk-pad.org) über das Antragsverfahren der jeweiligen Aktion und über die genauen Termine zu informieren. Auf der Internetseite der NA im PAD finden sich zudem die aktuellen Antragsformulare sowie weitere wichtige Informationen zum Programm und zur Antragstellung.

 

Die Teilnahme bayerischer Schulen bzw. bayerischer Lehrkräfte an COMENIUS ist sehr erwünscht!

 

COMENIUS Schulpartnerschaften


Teilnahmeberechtigt sind alle staatlichen, staatlich anerkannten und staatlich geförderten Schulen aller Schularten.

COMENIUS Schulpartnerschaften gliedern sich in zwei Teilaktionen:

 

a)     Multilaterale Schulpartnerschaften

Mindestens drei Schulen aus drei verschiedenen Teilnehmerstaaten arbeiten an einem selbst gewählten Thema von gemeinsamem Interesse. Der Schwerpunkt des Projekts kann dabei auf Schüleraktivitäten, auf Fragen des Schulmanagements oder auch auf pädagogisch-didaktischen Fragestellungen liegen. Wichtiger Bestandteil sind regelmäßige Projekttreffen an den beteiligten Partnerschulen.

 

b)     Bilaterale Schulpartnerschaften

Zwei Schulen aus zwei Teilnehmerstaaten arbeiten an einem Projekt mit dem Ziel, die Fähigkeit zum Gebrauch von Fremdsprachen durch die gemeinsame Arbeit an einem Projekt zu fördern. Die beteiligten Schülerinnen und Schüler müssen mindestens zwölf Jahre alt sein. Zentraler Bestandteil der Partnerschaft ist ein mindestens zehntägiger Aufenthalt einer Schülergruppe an der Partnerschule sowie ein entsprechender Gegenbesuch. Während der Austauschphase muss eine intensive handlungsorientierte und themenbezogene Zusammenarbeit zwischen den deutschen und ausländischen Schülerinnen und Schülern stattfinden. Die Unterschiede zu einem herkömmlichen Schüleraustausch ohne Projektarbeit müssen klar erkennbar sein.

 

Alle Schulpartnerschaften (multilateral und bilateral) werden für die Dauer von zwei Jahren gefördert. Während der gesamten Zeit muss eine kontinuierliche Projektarbeit gewährleistet sein. Die Projekte sind daher entsprechend zu konzipieren.

 

Die Förderung von COMENIUS Schulpartnerschaften erfolgt in Form eines pauschalen Förderbetrags, der Kosten für Aktivitäten vor Ort und für sogenannte Mobilitäten (grenzüberschreitende Reise einer Person – Schüler/Schülerin oder Lehrkraft – an eine Partnerschule im Rahmen der COMENIUS Schulpartnerschaft) abdeckt. Die Zuschüsse orientieren sich an der Projektgröße, die sich ausschließlich nach der Mindestanzahl von Mobilitäten bemisst. Bei ausreichendem Budget können zusätzliche Mobilitäten durchgeführt werden.

Voraussichtliche Zuschüsse für Schulpartnerschaften (Pauschalen für deutsche Antragsteller)

 

Zum Antragstermin 2011 kann voraussichtlich zwischen folgenden Projektgrößen gewählt werden:

COMENIUS - Multilaterale Partnerschaften (Laufzeit 2011 bis 2013):

mindestens 4 Mobilitäten pro Partner: 9.000 €

mindestens 8 Mobilitäten pro Partner: 14.000 €

mindestens 12 Mobilitäten pro Partner: 18.000 €

mindestens 24 Mobilitäten pro Partner: 22.000 €

COMENIUS - bilaterale Partnerschaft (Laufzeit 2011 bis 2013):

mindestens 12 Mobilitäten pro Partner: 18.000 €

mindestens 24 Mobilitäten pro Partner: 22.000 €

 

Vorbereitende Besuche und Kontaktseminare für multilaterale oder bilaterale Schulpartnerschaften

Zur Anbahnung von Projekten zwischen Schulen werden Vorbereitende Besuche sowie der Besuch von Kontaktseminaren bezuschusst.

Für Vorbereitende Besuche können pro Antrag stellender Schule bis zu zwei Personen eine Förderung erhalten. Anträge auf Vorbereitende Besuche müssen möglichst frühzeitig, spätestens aber vier Wochen vor dem geplanten Besuchstermin vorliegen und vor der Antragstellung für das eigentliche Projekt in zweifacher Ausführung direkt beim ISB eingereicht werden. Der Vorbereitende Besuch muss mindestens einen Tag vor dem europaweit gültigen Antragstermin 2011 für COMENIUS Schulpartnerschaften abgeschlossen sein.

COMENIUS Kontaktseminare geben interessierten Schulen (je ein Vertreter pro Schule), die erstmals eine COMENIUS Schulpartnerschaft beantragen möchten und noch keine bzw. nicht genügend Partnerschulen gefunden haben, die Möglichkeit, im Rahmen von drei- bis viertägigen Seminaren mit Teilnehmern aus ganz Europa geeignete Partner zu finden und eine gemeinsame Projektidee zu entwickeln.

Wichtiger Hinweis: Während der Weihnachtsferien vom 24. Dezember 2010 bis zum 7. Januar 2011 kann am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) keine Bearbeitung von Anträgen auf Vorbereitende Besuche oder Kontaktseminare erfolgen. Antragsteller werden gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass Anträge rechtzeitig vor dem 21. Dezember 2010 am ISB vorliegen.

 

 

Wichtige Hinweise für den Antragstermin 2011:

 

1.        Die Papierfassung bayerischer Anträge (Original und Kopie) ist – zusätzlich zum Online-Antrag – fristgerecht direkt beim Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, z. Hd. Frau Angelika Schneider (Schellingstraße 155, 80797 München, Tel.: 0 89/21 70-22 44, Fax: 0 89/21 70-22 05, E-Mail: angelika.schneider@isb.bayern.de), einzureichen. Weitere Informationen finden sich auf den Internetseiten des PAD (http://www.kmk-pad.org) und des ISB (http://www.eu-bildungsprogramme.info).

 

2.        Am ISB erfolgen Information, Beratung und Begutachtung der Anträge.

        Für Schulen, die zum Termin 2011 einen Antrag auf COMENIUS-Schulpartnerschaft stellen wollen, bietet das ISB vom 17. Januar bis zum 22. Januar 2011 eine Beratungswoche am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München an. Antragsteller erhalten die Gelegenheit, ihren Antrag formal und inhaltlich überprüfen zu lassen. Die Beratung erfolgt nur auf Grundlage eines bereits ausgearbeiteten Projektantrags. Für die Teilnahme ist eine vorherige Terminvereinbarung dringend erforderlich. Interessierte Schulen wenden sich diesbezüglich bitte telefonisch oder per E-Mail an OStRin Angelika Schneider, ISB, Tel.: 0 89/21 70-22 44, E-Mail: angelika.schneider@isb.bayern.de. Anmeldeschluss ist der 12. Januar 2011.

 

3.        Teilnehmende Schulen informieren ihre vorgesetzten Dienststellen per Abdruck über die direkt erfolgte Antragstellung.

 

4.        Für die Bearbeitung der Anträge ist die Angabe der jeweiligen bayerischen Schulnummer erforderlich.

 

5.        Es ist zu beachten, dass über die COMENIUS Schulpartnerschaft ein Zwischen- und ein Abschlussbericht zu erstellen ist. Entsprechende Hinweise dazu werden auf den Internetseiten des Pädagogischen Austauschdienstes eingestellt (http://www.kmk-pad.org).

 

6.        Der europaweite gültige Antragstermin wird voraussichtlich im Februar 2011 sein.

 

Auf der Internetseite des ISB (http://www.eu-bildungsprogramme.info/, „Bayerische EU-Projekte“) sind bayerische Schulen aufgelistet, die bereits erfolgreich an einem Projekt mit ausländischen Partnerschulen im Rahmen von COMENIUS zusammenarbeiten. Diese Schulen werden gebeten, den an einem europäischen Bildungsprojekt interessierten Schulen partnerschaftlich für eine erste Information zur Verfügung zu stehen. Darüber hinaus geben die bayerischen COMENIUS Moderatoren (aufgelistet auf o. g. Internetseite des ISB) Auskunft zum Programm.

 

 

COMENIUS Regio


COMENIUS Regio fördert seit 2009 die Zusammenarbeit zwischen lokalen bzw. regionalen Behörden im Schulwesen. Regio-Partnerschaften bestehen aus zwei Partnerregionen (Grenzregionen oder weiter voneinander entfernte Gebiete), in denen jeweils folgende Einrichtungen an der Partnerschaft beteiligt sein müssen:

-      eine lokale oder regionale Behörde der Schulverwaltung mit Zuständigkeiten für öffentliche, staatlich anerkannte, staatlich genehmigte bzw. staatlich geförderte Schulen,

-      mindestens eine Schule oder vorschulische Einrichtung, die im Rahmen von COMENIUS Schulpartnerschaften antragsberechtigt ist,

-      eine weitere relevante lokale Organisation
(z. B. Jugend- oder Sportvereine, Eltern- und Schülervereinigungen, lokale Institute zur Fort- und Weiterbildung von Lehrpersonal, Unternehmen, Museen, andere Anbieter im Bildungsbereich).

Antragsberechtigt sind ausschließlich Behörden der Schulverwaltung. Regio-Partnerschaften werden für die Dauer von zwei Jahren gefördert.

 

Zuschüsse für COMENIUS Regio setzen sich voraussichtlich folgendermaßen zusammen:

 

1.     Mobilitätspauschale, abhängig von der Mindestzahl der Mobilitäten (grenzüberschreitende Reise einer Person in die jeweilige Partnerregion im Rahmen der Partnerschaft) und der Entfernung zwischen den Partnerregionen:

 

 

mindestens
4 Mobilitäten

mindestens
8 Mobilitäten

mindestens
12 Mobilitäten

mindestens
24 Mobilitäten

Entfernungen über 300 km

4.000 €

8.000 €

10.000 €

20.000 €

Entfernungen bis zu 300 km

2.000 €

4.000 €

 5.000 €

10.000 €

 

2.     Weitere Projektkosten (außer Personalkosten) bis zu einer Höhe von 25.000 €

 

Anträge müssen voraussichtlich bis zu einem Termin im Februar 2011 gestellt werden.

 

Vorbereitende Besuche und Kontaktseminare für COMENIUS Regio

Zur Anbahnung von COMENIUS Regio-Partnerschaften werden Vorbereitende Besuche sowie der Besuch von Kontaktseminaren bezuschusst.

Für Vorbereitende Besuche können pro Antrag bis zu zwei Personen (davon mindestens eine aus einer Schulverwaltungsbehörde) eine Förderung erhalten. Anträge auf Vorbereitende Besuche müssen möglichst frühzeitig, spätestens aber vier Wochen vor dem geplanten Besuchstermin vorliegen und vor der Antragstellung für das eigentliche Projekt in zweifacher Ausführung direkt beim ISB eingereicht werden. Der Vorbereitende Besuch muss mindestens einen Tag vor dem europaweit gültigen Antragstermin 2011 für COMENIUS Regio-Partnerschaften abgeschlossen sein.

COMENIUS Regio Kontaktseminare geben interessierten potentiellen Antragstellern, die erstmals eine Regio-Schulpartnerschaft beantragen möchten und noch keinen Partner gefunden haben, die Möglichkeit, im Rahmen von drei- bis viertägigen Seminaren mit Teilnehmern aus ganz Europa eine geeignete Partnereinrichtung zu finden und eine gemeinsame Projektidee zu entwickeln.

Wichtiger Hinweis: Während der Weihnachtsferien vom 24. Dezember 2010 bis zum 7. Januar 2011 kann am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) keine Bearbeitung von Anträgen auf Vorbereitende Besuche oder Kontaktseminare erfolgen. Antragsteller werden gebeten, dafür Sorge zu tragen, dass Anträge rechtzeitig vor dem 21. Dezember 2010 am ISB vorliegen.

 

Weitere Informationen zu COMENIUS Regio inkl. Vorbereitenden Besuchen und Kontaktseminaren (u. a. Antragstellung, Fristen, Merkblätter, Höhe der Förderung) finden sich auf den Internetseiten des PAD (http://www.kmk-pad.org) und des ISB (http://www.eu-bildungsprogramme.info).

 

COMENIUS Assistenzzeiten


Im Rahmen dieser Aktion gibt es folgende Fördermöglichkeiten:

 

a)     Gastschulen

Schulen aller Schulformen und -stufen können eine COMENIUS Assistenzkraft beantragen, die für einen Zeitraum von mindestens drei Monaten bis zu maximal zehn Monaten an der Gastschule tätig ist. Der Assistenzkraft soll an der Gastschule der Erwerb von pädagogischen Erfahrungen durch Mithilfe im Unterricht ermöglicht werden. Die Assistenzkraft kann für verschiedene Aufgaben eingesetzt werden, z. B. zur Vermittlung ihrer Muttersprache und landeskundlicher Informationen oder zur Mithilfe bei der Anbahnung bzw. Durchführung einer COMENIUS Schulpartnerschaft. Der Assistenzkraft muss an der Gastschule eine Betreuungslehrkraft zur Seite gestellt werden.

Anträge von Schulen auf Zuweisung einer COMENIUS-Assistenzkraft müssen voraussichtlich bis Ende Januar 2011 online und in Papierfassung in dreifacher Ausfertigung direkt beim Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, z. Hd. Frau Angelika Schneider (Schellingstraße 155, 80797 München, Tel.: 0 89/21 70-22 44, Fax: 0 89/21 70-22 05, E-Mail: angelika.schneider@isb.bayern.de) eingereicht werden.

 

b)     Assistenzkräfte

Zukünftige Lehrkräfte aller Fächer, Schulformen und Schulstufen ab dem dritten Studienjahr und angehende Lehrkräfte, die das zweite Staatsexamen noch nicht abgelegt haben, können sich als COMENIUS Assistenzkraft bewerben. COMENIUS Assistenzkräfte erhalten von der entsendenden Nationalen Agentur einen zielstaatabhängigen monatlichen Unterhaltszuschuss sowie Fahrtkostenerstattung zur einmaligen Hin- und Rückreise zum Schulort.

Anträge sind online und in Papierfassung in zweifacher Ausfertigung (1 Original und 1 Kopie) voraussichtlich bis Ende Januar 2011 direkt bei der NA im PAD einzureichen.

 

COMENIUS Lehrerfortbildung


Ziel dieser Aktion ist es, Lehrkräften aller Fächer, Schularten und Schulformen sowie anderen im Schulbereich tätigen pädagogischen Fachkräften (z. B. Schulleiterinnen bzw. Schulleitern, Schulverwaltungsfachleuten) die Möglichkeit zu eröffnen, an multinational zusammengesetzten Fortbildungskursen in ganz Europa teilzunehmen. Die Teilnahme von deutschen Lehrkräften an Kursen in Deutschland ist ausgeschlossen.

 

Folgende Maßnahmen können bezuschusst werden:

-         allgemein berufsbegleitende Fortbildungskurse, die z. B. der Erweiterung der unterrichtsbezogenen Kenntnisse und Fähigkeiten sowie des Wissens über Schulbildung in Europa dienen;

-         fremdsprachlich ausgerichtete Kurse, die, bezogen auf weniger verbreitete und unterrichtete Sprachen, auf Erwerb und Ausbau von Sprachkenntnissen bzw. die, bezogen auf „große“ Zielsprachen (insbesondere Englisch, Französisch, Spanisch), auf die Fähigkeit abzielen, die Fremdsprache (Didaktik, Methodik) oder in der Fremdsprache (bilingualer Unterricht) zu unterrichten;

-         Job-Shadowing in Form einer Hospitation oder eines Praktikums in einer Schule oder in einer schulbezogenen Einrichtung;

-         unter bestimmten Bedingungen: Teilnahme an Konferenzen/Seminaren.


Angebote für COMENIUS-Lehrerfortbildungsmaßnahmen können u. a. der COMENIUS-GRUNDTVIG-Datenbank der Europäischen Kommission (http://ec.europa.eu/education/trainingdatabase/) entnommen werden. Es können aber auch Kurse gewählt werden, die nicht in der Datenbank verzeichnet sind, aber den notwendigen Kriterien entsprechen.

Die Dauer der Kurse muss bei Fortbildungsmaßnahmen mindestens fünf Werktage betragen und darf die Gesamtdauer von sechs Wochen nicht überschreiten. Die Kosten für Kursteilnahme, Unterkunft, Verpflegung und Fahrt werden – abhängig vom jeweiligen Zielstaat und der Dauer des Aufenthalts – bezuschusst. Es werden ausschließlich Antragssteller gefördert, die in den letzten beiden Jahren keine Förderung durch EU-Mittel aus dem Programm für lebenslanges Lernen erhalten haben.

 

Die Antragstermine für das Jahr 2011 (voraussichtlich drei pro Kalenderjahr) sind derzeit noch nicht bekannt. Sie werden auf den Internetseiten des ISB (http://www.eu-bildungsprogramme.info) und des PAD (http://www.kmk-pad.org) veröffentlicht werden.

 

Dienstbefreiung

Lehrkräften, die an Mobilitätsmaßnahmen (z. B. Vorbereitender Besuch, berufsbegleitende Fortbildungsmaßnahmen) teilnehmen möchten, kann Dienstbefreiung gem. § 16 Abs. 1 Satz 2 der Urlaubsverordnung in Verbindung mit § 12 LDO gewährt werden. Es sollte durch die Dienstbefreiung grundsätzlich kein Unterricht ausfallen. Die Lehrkräfte stellen ihren Antrag auf Dienstbefreiung auf dem Dienstweg.

 

COMENIUS zentrale Aktionen

COMENIUS Multilaterale Projekte: Im Rahmen dieser Aktion werden Projekte zur Weiterentwicklung der Lehreraus- und Lehrerfortbildung für die Dauer von drei Jahren gefördert.  An einem multilateralen Projekt müssen mindestens drei teilnahmeberechtigte Einrichtungen aus drei am Programm teilnehmenden Staaten (darunter mindestens ein EU-Mitgliedstaat) beteiligt sein. In jedem Partnerland muss wenigstens eine der beteiligten Einrichtungen im Bereich der Lehreraus- und/oder Lehrerfortbildung tätig sein. Der Zuschuss beträgt voraussichtlich maximal 300.000 € und beläuft sich auf höchstens 75 % der Gesamtkosten.

COMENIUS Multilaterale Netzwerke bieten für die Dauer von drei Jahren eine Plattform für die Zusammenarbeit von COMENIUS-Akteuren aus dem Bereich der multilateralen Projekte und Partnerschaften mit dem Ziel der Innovation oder Kooperation auf bestimmten thematischen Gebieten. An einem Netzwerk müssen Institutionen aus mindestens sechs Teilnehmerstaaten beteiligt sein. Der Zuschuss beträgt voraussichtlich maximal 150.000 € pro Jahr und beläuft sich auf höchstens 75 % der Gesamtkosten.

COMENIUS Flankierende Maßnahmen mit einer Laufzeit von einem Jahr beinhalten Aktivitäten, die im Rahmen des Hauptprogramms nicht förderfähig sind. Hier werden insbesondere Konferenzen, Informationskampagnen, Wettbewerbe und die Verbreitung von Produkten, Strategien oder Lehrmethoden gefördert. Der Zuschuss beträgt voraussichtlich maximal 150.000 € und beläuft sich auf höchstens 75 % der Gesamtkosten.

 

Projektanträge für alle zentralen Aktionen sind voraussichtlich bis zu einem Termin im Februar 2011 direkt bei der Exekutivagentur in Brüssel (Education Audiovisual & Culture Executive Agency, Avenue du Bourget 1, BOUR, BE-1140 Brussels) einzureichen. Eine Kopie ist an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung z. Hd. Frau Angelika Schneider (Schellingstraße 155, 80797 München) zu senden.

Aktuelle Informationen, z. B. zu den thematischen Prioritäten für 2011, zu antrags- bzw. teilnahmeberechtigten Institutionen und zum Antragsverfahren, sind auf den Internetseiten der Exekutivagentur veröffentlicht: http://eacea.ec.europa.eu/index.htm

 

Vorbereitende Besuche für COMENIUS zentrale Aktionen

Die NA im PAD fördert zum Antragsjahr 2011 voraussichtlich Vorbereitende Besuche zur Vorbereitung der Antragstellung für COMENIUS Multilaterale Projekte und Netzwerke sowie Flankierende Maßnahmen. Nähere Informationen sind der Internetseite des PAD (http://www.kmk-pad.org) zu entnehmen.

 

Wichtige Hinweise für alle COMENIUS Aktionen

Aufgrund der Vorgaben der Europäischen Kommission ist unbedingt auf die Einhaltung der Antragstermine sowie auf formale Korrektheit der Anträge zu achten. Verspätet eingehende, unvollständige oder fehlerhafte Anträge werden automatisch abgelehnt. Nachbesserungen sind nicht möglich.

Die Antragsfristen, Förderkriterien und grundsätzlichen Prioritäten, die bei der Beurteilung der Anträge auf finanzielle Unterstützung zur Anwendung kommen, sind folgenden Dokumenten (abrufbar unter

http://ec.europa.eu/education/llp/doc848_de.htm) zu entnehmen:

-      Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Vorschlägen 2011 – Programm für lebenslanges Lernen

-      Programm für lebenslanges Lernen, Leitfaden 2010, Teil I: Allgemeine Informationen,
Teil II: Sektorale Programme und Aktionen sowie Erklärungen nach Aktion

-      Programm für lebenslanges Lernen: Strategische Prioritäten 2011

 

Weitere Informationen zu COMENIUS sind über folgende Seiten im Internet verfügbar:

-      Informationen der NA im PAD: http://www.kmk-pad.org/

-      Information des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung: http://www.eu-bildungsprogramme.info/

-      Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus: http://www.km.bayern.de/zu-eu-bildungsprogramme

-      Exekutivagentur in Brüssel: http://eacea.ec.europa.eu/llp/index_en.htm

-      Informationen der Europäischen Union: http://ec.europa.eu/education/programmes/newprog/index_en.html

-      Partnersuchbörsen für COMENIUS Schulpartnerschaften:

-       Partnersuchbörse auf dem Internetportal von eTwinning, Teil der Aktion COMENIUS im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernen: http://www.etwinning.net/de

-      Partnerschulnetz (virtuelle Partnerbörse im Rahmen der Initiative des Auswärtigen Amtes „Schulen: Partner der Zukunft“): http://www.partnerschulnetz.de

-      britische Partnersuchbörse: http://www.globalgateway.org.uk/Default.aspx?page=7

-      Partnersuchbörse für COMENIUS Regio: Website des Rats der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) http://www.rgre.de

 

Erhard
Ministerialdirektor

 

 

StAnz 2010 Nr. 38

 

 

 

 

 

Ausschreibung von Stellen für
Schulleiter und Ständige Vertreter an
staatlichen beruflichen Schulen


Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus


vom 8. September 2010 Az.: VII.2-5 P 9001.1-7.64 031

 

 

 

1.        Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit sofortiger Wirkung an folgender Schule zu besetzen:

 

Staatliches Berufliches Schulzentrum Forchheim

Zum Staatlichen Beruflichen Schulzentrum gehören die Berufsschule mit gewerblicher und kaufmännischer Ausbildungsrichtung, die Berufsfachschule für Hauswirtschaft, die Berufsfachschule für Kinderpflege sowie die Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege. Die Berufsschule besuchten im Schuljahr 2009/2010 1539 Teilzeitschüler/-innen und 19 Vollzeitschüler/-innen, die Berufsfachschule für Hauswirtschaft 72 Vollzeitschüler/-innen, die Berufsfachschule für Kinderpflege 106 Vollzeitschüler/-innen und die Fachoberschule 216 Vollzeitschüler/-innen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

2.        Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist mit sofortiger Wirkung an folgender Schule zu besetzen:

 

Berufliche Oberschule Traunstein, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

Im Schuljahr 2009/2010 wurden an der Fachoberschule 744 Vollzeitschüler/-innen und an der Berufsoberschule 281 Vollzeitschüler/-innen in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege sowie Sozialwesen unterrichtet.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

Für die Besetzung der Stellen kommen vorrangig staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Erfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen ist erwünscht. Für die Stelle an der Fachoberschule und Berufsoberschule kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber müssen Unterrichts- und Verwaltungserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.

 

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Schulleitern und Schulleiterinnen der Führungseignung beigemessen. Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die KMBek vom 19. Dezember 2006 (KWMBl 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften wird ergänzend verwiesen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wird.

 

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

 

Die Stelle des Ständigen Schulleiterstellvertreters/der Ständigen Schulleiterstellvertreterin kann auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber bzw. die künftige Funktionsinhaberin ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

 

Bewerbungen für die Stelle an der Fachoberschule und Berufsoberschule sind über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen. Zusätzlich ist eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

 

a)     von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine aktuelle Leistungsfeststellung (AELE) beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

 

b)    gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)     von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

 

d)    ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

 

Erhard
Ministerialdirektor

 

 

 

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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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