Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 

 


 

Nummer 20    Ausgegeben in München am 26. Oktober 2010    Jahrgang 2010

 

 

 


 

 

Inhalt


 

Besetzung des Ständigen Stellvertreters / der Ständigen Stellvertreterin am
Bayernkolleg Schweinfurt

Besetzung von Direktorenstellen im Bereich der staatlichen Gymnasien

Besetzung von Stellen des Ständigen Stellvertreters im Bereich der staatlichen Gymnasien

Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle an der Regierung von Niederbayern

Offene Stellen

 

 

 



 

 

 

Besetzung des Ständigen Stellvertreters /
der Ständigen Stellvertreterin am
Bayernkolleg Schweinfurt

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 27. September 2010 Az.: VI-5 P 5001.1-6.92 521

 

Am Bayernkolleg Schweinfurt ist zum Februar 2011 die Stelle des Ständigen Stellvertreters / der Ständigen Stellvertreterin der Schulleiterin zu besetzen. Die Schule hat ca. 570 Schülerinnen und Schüler und bietet eine sprachliche Ausbildung mit den Fremdsprachenfolgen Englisch – Latein, Französisch oder Spanisch an.

 

Es können sich Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes sowie Beamte / Beamtinnen an staatlichen Bayernkollegs, Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien oder Bayernkollegs bewerben. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung an die Leitung der Schule, an der die Funktionsstelle zu besetzen ist (Zielschule), weitergegeben; die Leitung der Zielschule übermittelt die Außenbewerbungen binnen weiterer 14 Tage – zusammen mit den Bewerbungen, die keine Versetzung erfordern (Hausbewerbungen) – an den zuständigen Ministerialbeauftragten. Der für die Zielschule zuständige Ministerialbeauftragte gibt alle Haus- und Außenbewerbungen spätestens sechs Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung an das Staatsministerium weiter.

Einem Außenbewerber / einer Außenbewerberin wird empfohlen, sich bei der Leiterin des Bayernkollegs vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen

a)  durch den Schulleiter / die Schulleiterin bei der Weitergabe einer Hausbewerbung an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten bzw. einer Außenbewerbung an die Leitung der Zielschule (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine aktuelle Eignungs- und Leistungseinschätzung zu erstellen, die einer periodischen Beurteilung in ihrer Aussagekraft gleichkommt; Gleiches gilt, wenn der Bewerber / die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

b)      durch den Schulleiter / die Schulleiterin der Zielschule bei der Weitergabe etwaiger Außenbewerbungen an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten.

Dem für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.

 

Erhard

Ministerialdirektor

 

 



 

 

 

Besetzung von Direktorenstellen im Bereich der
staatlichen Gymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 29. September 2010  Az.: VI-5 P 5001.1-6.56 706


An folgenden Gymnasien ist zum Februar 2011 die Stelle des Schulleiters / der Schulleiterin zu besetzen:

 

1. Gymnasium Dinkelsbühl

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 740 Schülerinnen und Schüler).

 

2. Gymnasium Scheinfeld

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 661 Schülerinnen und Schüler).


Ihre Aufgaben:

-          Pädagogische und organisatorische Leitung der Schule

-          Personalführung und Personalentwicklung (Unterrichtseinsatz, Übertragung von Dienstaufgaben und
 Funktionstätigkeiten, Koordination der Fortbildung, Beurteilung)

-          Koordination der Schulentwicklung und des schulischen Qualitätsmanagements

-          Entwicklung des Schulprofils

-          Zusammenarbeit mit den schulischen Gremien

-          Kooperation mit den vorgesetzten Dienststellen sowie mit dem Aufwandsträger

-          Leitung der Verwaltungsgeschäfte

-          Vertretung der Schule nach außen

 

Unsere Erwartungen:

-          Erfolgreiche Unterrichtstätigkeit

-          Ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten

-          Erfahrungen in der Schulverwaltung und / oder Personalführung

-          Erfahrungen in der Schulentwicklung

-          Bereitschaft zur Fortbildung in allen leitungsspezifischen Aufgabenfeldern

-          Kommunikative und soziale Kompetenz

-          Innovationsbereitschaft

-          Hohe Belastbarkeit

-          Gründliche Kenntnis des Schul- und Dienstrechts

 

Es können sich Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte / Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben. Bei Versetzungsanträgen von Schulleiterinnen bzw. Schulleitern sind die dienstlichen Belange der von ihnen geleiteten Schule zu berücksichtigen. Ein Wechsel in der Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass der Schulleiter / die Schulleiterin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit einer Stellungnahme über den Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergibt. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine in der Aussagekraft einer periodischen Beurteilung gleichkommenden aktuelle Eignungs- und Leistungseinschätzung des Bewerbers / der Bewerberin zu erstellen. Gleiches gilt, wenn der Bewerber / die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte. Dem Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.

 

Termin zur Vorlage der Bewerbung

 

beim zuständigen Ministerialbeauftragten

zwei Wochen

und zur Vorlage beim Staatsministerium

vier Wochen

 

nach Erscheinen der Ausschreibung.

 

Die Ausschreibung ist den Lehrkräften durch die Direktorate bekannt zu geben.

 

Erhard

Ministerialdirektor

 

 



 

 

 

Besetzung von Stellen des
Ständigen Stellvertreters im Bereich der
staatlichen Gymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 29. September 2010 Az.: VI-5 P 5001.1-6.56 707

 

An folgenden Gymnasien ist zum Februar 2011 die Stelle des Ständigen Stellvertreters / der Ständigen Stellvertreterin des Schulleiters zu besetzen:

 

1. Spessart-Gymnasium Alzenau

Die Schule ist ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Humanistisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1467 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Ganztagsangebot.

 

2. Gymnasium Eschenbach

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1000 Schülerinnen und Schüler).

 

3. Joseph-Bernhart-Gymnasium Türkheim

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 970 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Ganztagsangebot.

 

4. Maximilian-von-Montgelas-Gymnasium Vilsbiburg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 967 Schülerinnen und Schüler).

 

Es können sich Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung sowie Beamte / Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien bewerben. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich, nicht an Seminarschulen.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung an die Leitung der Schule, an der die Funktionsstelle zu besetzen ist (Zielschule), weitergegeben; die Leitung der Zielschule übermittelt die Außenbewerbungen binnen weiterer 14 Tage – zusammen mit den Bewerbungen, die keine Versetzung erfordern (Hausbewerbungen) – an den zuständigen Ministerialbeauftragten. Der für die Zielschule zuständige Ministerialbeauftragte gibt alle Haus- und Außenbewerbungen spätestens sechs Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung an das Staatsministerium weiter.

Einem Außenbewerber / einer Außenbewerberin wird empfohlen, sich bei dem Leiter / der Leiterin der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen

a)     durch den Schulleiter / die Schulleiterin bei der Weitergabe einer Hausbewerbung an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten bzw. einer Außenbewerbung an die Leitung der Zielschule (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine aktuelle Eignungs- und Leistungseinschätzung zu erstellen, die einer periodischen Beurteilung in ihrer Aussagekraft gleichkommt; Gleiches gilt, wenn der Bewerber / die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

b)       durch den Schulleiter / die Schulleiterin der Zielschule bei der Weitergabe etwaiger Außenbewerbungen an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten.

Dem für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.

 

Erhard

Ministerialdirektor

 

 



 

 

 

Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle
an der Regierung von Niederbayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 6. Oktober 2010 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.107 045

 

Die Stelle des Leiters/der Leiterin des Sachgebiets 40.2 „Personal/Organisation“ an der Regierung von Niederbayern wird zur Bewerbung für Beamte und Beamtinnen aus der Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Volksschulen ausgeschrieben. Hierfür steht derzeit eine Planstelle für Regierungsschuldirektoren der BesGr. A 15 zur Verfügung. Eine Beförderung in die BesGr. A 16 (Ltd. Regierungsschuldirektor) ist grundsätzlich möglich.

 

Der Bewerber/die Bewerberin soll über eine Bewährung im Schulaufsichtsdienst an einem Staatlichen Schulamt sowie über gute EDV-Kenntnisse verfügen.

 

Dem Sachgebiet 40.2 an der Regierung von Niederbayern obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:

-        Mitwirkung bei der Organisation der öffentlichen Volksschulen

-        Organisation und Beaufsichtigung des Unterrichtsbetriebs

-        Personalplanung und Personalzuweisung

-        Vorbereitung von Beförderungsentscheidungen

-        Datenverarbeitung in der Schulverwaltung

-        Statistiken zum Unterrichtsbereich.

 

Die Bereitschaft zu selbständigem Arbeiten, Erfahrungen in der Personalführung sowie ein Interesse an organisatorischen Planungsaufgaben werden vorausgesetzt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Niederbayern veröffentlicht.

 

Erhard

Ministerialdirektor

 

 



 

 

 

Offene Stellen

Stellenausschreibungen im
deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:

 

1. Deutsche Schule Thomas Morus, Santiago, Chile

- Zweitausschreibung -

 

Arbeitsbeginn: 1. Januar 2011

Ende der Bewerbungsfrist: 30. November 2010

 

Landesprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 591

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Sekundarabschluss des Landes

Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureat (GiB) mit den Fächern Biologie und Geschichte in deutscher Sprache im Aufbau

 

Qualifikation:

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II bzw. die Sekundarstufe I (Lehramt Realschule)

BesGr. A 14 / A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L, Tarifgebiet Ost

 

Spanischkenntnisse sowie die Lehrbefähigung für Deutsch bzw. einer modernen Fremdsprache bzw. DaF-Erfahrung oder Biologie und Geschichte sind, ebenso wie Erfahrungen im Auslandsschuldienst, erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Drittbewerbungen sind zulässig.

 

2. Deutsche Schule Helsinki, Finnland

 

Arbeitsbeginn: 1. August 2011

Ende der Bewerbungsfrist: 30. November 2010

 

Integrierte Begegnungsschule mit bikulturellem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 539

Reifeprüfung

Abschlüsse der Sekundarstufe I

Deutsches Sprachdiplom der KMK (Stufe I)

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L, Tarifgebiet Ost

 

Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

 

Bewerbungsverfahren:

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

 

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das im Kultusministerium des Landes zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.

 

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung). Eine Vermittlung ist nur möglich, wenn ein Versorgungszuschlag nicht erhoben wird.

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs- / Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- / Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs- / Entgeltgruppe erforderlich.

 

Bitte beachten Sie im Einzelnen die jeweils gültigen Verfahrenswege und Bewerbungsmodalitäten Ihres Bundeslandes.

 

 

 

 

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Stellenausschreibung eines wissenschaftlichen Referenten/
einer wissenschaftlichen Referentin
am Religionspädagogischen Zentrum in Bayern

 

Das Erzbischöfliche Ordinariat München sucht für das Religionspädagogische Zentrum in Bayern (RPZ) zum 15. Februar 2011 bzw. zum nächst möglichen Termin eine/einen

 

Wissenschaftliche Referentin/

Wissenschaftlichen Referenten

 

Ihre Aufgaben:

-       Beobachtung und Analyse des religionspädagogischen Diskurses und der schulischen Entwicklungen v. a. im Bereich Gymnasium

-     konzeptionelle Sicherung und innovative Weiterentwicklung des Religionsunterrichts an Gymnasien (u. a. in Zusammenarbeit mit Fachschaftsleiter/innen)

-        Lehrplanarbeit im Fach Katholische Religionslehre an Gymnasien

-        Programmgestaltung und Durchführung von Lehrerfortbildungen auf regionaler und landesweiter Ebene

-        Kooperation mit staatlichen, kirchlichen, verbandlichen und weiteren Ansprechpartnern

-        Erstellen von Handreichungen und Arbeitshilfen.

 

Wir erwarten von Ihnen ein abgeschlossenes I. und II. Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien mit dem Fach Katholische Religionslehre (idealer Weise mit Promotion) sowie Unterrichtserfahrung. Sie gehen sicher um mit religionspädagogisch-schulischen Bildungsaufgaben und sind in der Lage, Kommissionen und Arbeitsgruppen zu moderieren und zu leiten. Weiterhin haben Sie Erfahrung in konzeptionellem Arbeiten, sind kommunikationsstark und teamfähig und gehören der Katholischen Kirche an. Die Identifikation mit deren Zielen und Inhalten setzen wir voraus.

 

Wir bieten eine interessante und verantwortungsvolle Tätigkeit, eine Vergütung nach ABD (entspricht TVöD) mit allen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (z. B. zusätzliche betriebliche Altersversorgung) und einen attraktiven Arbeitsplatz. Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Die üblichen Bewerbungsunterlagen erbitten wir bis spätestens 15. November 2010 an:

 

Erzbischöfliches Ordinariat München

Referat Personalwesen, Z.99-10

Postfach 33 03 60

80063 München.

 

 

 


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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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