Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 

 


 

Nummer 5     Ausgegeben in München am 15. März 2011    Jahrgang 2011

 

 

 


 

Inhalt


 

Besetzung von Stellen des Ständigen Stellvertreters im Bereich der staatlichen Gymnasien

Besetzung von Stellen eines Mitarbeiters / einer Mitarbeiterin in der Leitung eines Gymnasiums

Ausschreibung von Schulratsstellen

Besetzung von Direktorenstellen im Bereich der staatlichen Gymnasien

Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2013/I nach der Lehramtsprüfungs-ordnung II

Offene Stellen

 

 

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Besetzung von Stellen
des Ständigen Stellvertreters
im Bereich der staatlichen Gymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 11. Februar 2011 Az.: VI-5 P 5001.1-6b.3483

 

An folgenden Gymnasien ist zum August 2011 die Stelle des Ständigen Stellvertreters / der Ständigen Stellvertreterin des Schulleiters zu besetzen:

 

1. Gregor-Mendel-Gymnasium Amberg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1018 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Ganztagsangebot.


2.     Karl-Theodor-von-Dalberg-Gymnasium Aschaffenburg

Die Schule ist ein Musisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Französisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1166 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar und hat ein Ganztagsangebot.


3. Gymnasium Christian-Ernestinum Bayreuth

Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit  Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 721 Schülerinnen und Schüler).


4. Aventinus-Gymnasium Burghausen

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 826 Schülerinnen und Schüler).


5. Kurfürst-Maximilian-Gymnasium Burghausen

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Musisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 575 Schülerinnen und Schüler).

 

6. Gymnasium Alexandrinum Coburg

Die Schule ist ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches  und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1005 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Ganztagsangebot.

 

7. Gymnasium Casimirianum Coburg

Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 522 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Ganztagsangebot.

 

8. Gymnasium Dinkelsbühl

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 740 Schülerinnen und Schüler).


9. Gabrieli-Gymnasium Eichstätt

Die Schule ist ein Musisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1036 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Schülerheim und führt ein Ganztagsangebot.

 

10. Gymnasium Gaimersheim

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 255 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium im Aufbau.

 

11. Werner-Heisenberg-Gymnasium Garching

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1061 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Ganztagsangebot und Klassen mit bilingualem Unterricht.


12. Schiller-Gymnasium Hof

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1414 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Ganztagsangebot.


13. Allgäu-Gymnasium Kempten

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1240 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

14. Gymnasium Kirchheim b. München

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1282 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Ganztagsangebot und Klassen mit bilingualem Unterricht.

 

15. Bernhard-Striegel-Gymnasium Memmingen

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Musisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1142 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Ganztagsangebot.

 

16. Gymnasium München Fürstenried-West

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 858 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt Klassen mit bilingualem Unterricht.

 

17. Wittelsbacher-Gymnasium München

Die Schule ist ein Humanistisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 609 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

18. Pirckheimer-Gymnasium Nürnberg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 886 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Ganztagsangebot sowie Klassen mit bilingualem Unterricht und Modellklassen für ausländische Schüler.

 

19. Wilhelm-Diess-Gymnasium Pocking

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 836 Schülerinnen und Schüler).

 

20. Geschwister-Scholl-Gymnasium Röthenbach

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 959 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Ganztagsangebot.

 

21. Gymnasium Roth

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1399 Schülerinnen und Schüler).


22. Johannes-Heidenhain-Gymnasium Traunreut

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 624 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Ganztagsangebot.

 

23. Johann-Sebastian-Bach-Gymnasium Windsbach – Musikgymnasium –

Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Musisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 916 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Tagesheim.

 

24. Deutschhaus-Gymnasium Würzburg

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1189 Schülerinnen und Schüler). Die Schule bietet eine Förderklasse für Hochbegabte an und führt ein Ganztagsangebot.

 

25. Riemenschneider-Gymnasium Würzburg

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 777 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar und führt ein Ganztagsangebot.

 

 

Es können sich Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte / Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich, nicht an Seminarschulen.

 

Die Funktion wird geprägt von der Unterstützung des Schulleiters bei der Wahrnehmung sämtlicher Leitungsaufgaben, mithin bei der Ausübung der Dienstaufsicht und der Erfüllung der in Art. 57 Abs. 2 BayEUG übertragenen Aufgaben, beim Tätigwerden als Behördenvorstand und Vorgesetzter aller Beamten und Arbeitnehmer der Schule (§ 24 Abs. 1 Satz 2 LDO) sowie bei der Vertretung der Schule nach außen (Art. 57 Abs. 3 BayEUG). Den Schwerpunkt der Tätigkeit des Schulleiterstellvertreters bilden somit Führungsaufgaben und Personalverantwortung. Diesbezügliche Erfahrungen sind wünschenswert.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung an die Leitung der Schule, an der die Funktionsstelle zu besetzen ist (Zielschule), weitergegeben; die Leitung der Zielschule übermittelt die Außenbewerbungen binnen weiterer 14 Tage – zusammen mit den Bewerbungen, die keine Versetzung erfordern (Hausbewerbungen) – an den zuständigen Ministerialbeauftragten. Der für die Zielschule zuständige Ministerialbeauftragte gibt alle Haus- und Außenbewerbungen spätestens sechs Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung an das Staatsministerium weiter.

Einem Außenbewerber / einer Außenbewerberin wird empfohlen, sich bei dem Leiter / der Leiterin der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen

 

a)     durch den Schulleiter / die Schulleiterin bei der Weitergabe einer Hausbewerbung an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten bzw. einer Außenbewerbung an die Leitung der Zielschule (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine aktuelle Eignungs- und Leistungseinschätzung zu erstellen, die einer periodischen Beurteilung in ihrer Aussagekraft gleichkommt; Gleiches gilt, wenn der Bewerber / die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

 

b)      durch den Schulleiter / die Schulleiterin der Zielschule bei der Weitergabe etwaiger Außenbewerbungen an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten.

 

Dem für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

 

 

 

 

 

 



Besetzung von Stellen
eines Mitarbeiters / einer Mitarbeiterin
in der Leitung eines Gymnasiums

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 11. Februar 2011 Az.: VI-5 P5001.1-6b.3484

 

An folgenden Gymnasien ist zum August 2011 die Stelle eines Mitarbeiters / einer Mitarbeiterin in der Leitung eines Gymnasiums (Funktionsnummer 1110) zu besetzen:

 

1. Spessart-Gymnasium Alzenau

Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1464 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Ganztagsangebot.

 

2. Peutinger-Gymnasium Augsburg

Die Schule ist ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches, und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1078 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

3. Jack-Steinberger-Gymnasium Bad Kissingen

Die Schule ist ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1120 Schülerinnen und Schüler).

 

4. Rhön-Gymnasium Bad Neustadt

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1102 Schülerinnen und Schüler).

 

5. Georg-Wilhelm-Steller-Gymnasium Bad Windsheim

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 821 Schülerinnen und Schüler).

 

6. Kaiser-Heinrich-Gymnasium Bamberg

Die Schule ist ein Humanistisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 879 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Ganztagsangebot in gebundener Form (auch mit naturwissenschaftlich-technologischer Ausbildungsrichtung).

 

7. Helene-Lange-Gymnasium Fürth

Die Schule ist ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1743 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.


8. Gymnasium Gröbenzell

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1351 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Ganztagsangebot.

 

9. Gymnasium Kirchseeon

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 776 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Ganztagsangebot. Die Schule ist ein Gymnasium im Aufbau.

 

10. Rottmayr-Gymnasium Laufen

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 728 Schülerinnen und Schüler).

 

11. Asam-Gymnasium München

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1029 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar und führt ein Ganztagsangebot.

 

12. Ludwigsgymnasium München

Die Schule ist ein Humanistisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 886 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar und führt ein Tagesheim.

 

13. Gymnasium München-Moosach

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1071 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

14. Justus-von-Liebig-Gymnasium Neusäß

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1254 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar und führt ein Ganztagsangebot.


15. Gymnasium Pullach (Zweitausschreibung)

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 928 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Ganztagsangebot.

 

16. Werner-von-Siemens-Gymnasium Regensburg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1486 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar und führt ein Ganztagsangebot.

 

17. Olympia-Morata-Gymnasium Schweinfurt

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 739 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

18. Johannes-Heidenhain-Gymnasium Traunreut

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 624 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Ganztagsangebot.

 

Es können sich Beamte / Beamtinnen des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte / Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamte / Beamtinnen im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.

 

Hausbewerbungen werden binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung zusammen mit einer Stellungnahme des dortigen Dienstvorgesetzten sowie einer Kopie der letzten dienstlichen Beurteilung an die Leitung der Schule, an der die Funktionsstelle zu besetzen ist (Zielschule), weitergegeben. Falls die letzte dienstliche Beurteilung des Bewerbers / der Bewerberin länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine aktuelle Eignungs- und Leistungseinschätzung zu erstellen, die einer periodischen Beurteilung in ihrer Aussagekraft gleichkommt. Gleiches gilt, wenn der Bewerber / die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

Einem Außenbewerber / einer Außenbewerberin wird empfohlen, sich bei dem Leiter / der Leiterin der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

 

Der Leiter / Die Leiterin der Zielschule wählt aus dem gesamten Bewerberfeld diejenige Lehrkraft aus, die nach Eignung, Leistung und Befähigung am geeignetsten erscheint. Der entsprechend begründete Vorschlag wird dem Staatsministerium, zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und dem dazugehörigen Funktionsänderungsbogen, spätestens vier Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung mit der Bitte um Übertragung der Funktion zugeleitet. Der Vorschlagsbegründung sind im Fall von Hausbewerbungen Stellungnahmen nach den oben erläuterten Grundsätzen zugrunde zu legen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

 

 

 

 

 

 



Ausschreibung von Schulratsstellen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 11. Februar 2011 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.6 094

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern im Landkreis und in der Stadt Bayreuth wird zur Bewerbung für Lehrkräfte an Grund-, Haupt- oder Volksschulen ausgeschrieben. Es sollen sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Hauptschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin der BesGr. A 13 mit Amtszulage, der BesGr. A 14 oder BesGr. A 14 mit Amtszulage aufweisen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulverwaltung in einem Amt der genannten Besoldungsgruppen oder entsprechenden Entgeltgruppen gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Die bisherige Inhaberin der Stelle war als ständige Vertreterin des Fachlichen Leiters der Staatlichen Schulämter im Landkreis und in der Stadt Bayreuth in die BesGr. A 15 eingereiht. Der neue Stellvertreter bzw. die neue Stellvertreterin wird von der Regierung von Oberfranken nach Besetzung der Stelle bestellt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberfranken veröffentlicht.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

 

 

 

 

 

 

 



Besetzung von Direktorenstellen
im Bereich der staatlichen Gymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 15. Februar 2011 Az.: VI-5 P 5001.1-6.136 546

 

An folgenden Gymnasien ist zum August 2011 die Stelle des Schulleiters / der Schulleiterin zu besetzen:

 

1. König-Karlmann-Gymnasium Altötting

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit  Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 843 Schüler und Schülerinnen). Die Schule führt ein Ganztagsangebot.

 

2. Gymnasium Christian-Ernestinum Bayreuth

Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 721 Schüler und Schülerinnen).


3. Korbinian-Aigner-Gymnasium Erding

Die Schule ist ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Musisches Gymnasium mit  Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1250 Schüler und Schülerinnen). Die Schule führt ein Ganztagsangebot.

 

4. Ohm-Gymnasium Erlangen

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1271 Schüler und Schülerinnen). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar und führt ein Ganztagsangebot.


5. Gymnasium Feuchtwangen

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1006 Schüler und Schülerinnen).

 

6. Gymnasium Höchstadt a.d. Aisch

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1100 Schüler und Schülerinnen).

 

7. Jean-Paul-Gymnasium Hof

Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Musisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 629 Schüler und Schülerinnen). Die Schule führt ein Ganztagsangebot. Die Schule ist Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberfranken.

 

8. Apian-Gymnasium Ingolstadt

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1391 Schüler und Schülerinnen). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

9. Christoph-Scheiner-Gymnasium Ingolstadt

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1389 Schüler und Schülerinnen). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.


10. Gymnasium München Fürstenried-West

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 858 Schüler und Schülerinnen). Die Schule führt Klassen mit bilingualem Unterricht.

 

11. Johann-Phillipp-von-Schönborn-Gymnasium Münnerstadt

Die Schule ist ein Humanistisches und ein Sprachliches Gymnasium mit  Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 701 Schüler und Schülerinnen). Die Schule führt ein Ganztagsangebot in gebundener Form.

 

12. Regental-Gymnasium Nittenau

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 757 Schüler und Schülerinnen). Die Schule führt Klassen mit bilingualem Unterricht.

 

13. Gymnasium Olching (Zweitausschreibung)

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1244 Schüler und Schülerinnen). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar und führt ein Ganztagsangebot.

 

14. Gymnasium Pegnitz

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 906 Schüler und Schülerinnen). Die Schule ist ein Gymnasium mit Schülerheim.


15. Karolinen-Gymnasium Rosenheim

Die Schule ist ein Sprachliches, ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1206 Schüler und Schülerinnen). Die Schule führt ein Ganztagsangebot.

 

16. Anton-Bruckner-Gymnasium Straubing

Die Schule ist ein Musisches und Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1075 Schüler und Schülerinnen). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

17. Carl-Orff-Gymnasium Unterschleißheim

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1174 Schüler und Schülerinnen).

 

18. Gymnasium Vilshofen

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 986 Schüler und Schülerinnen). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

19. Illertal-Gymnasium Vöhringen

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 756 Schüler und Schülerinnen). Die Schule führt ein Ganztagsangebot.


20. Riemenschneider-Gymnasium Würzburg

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 777 Schüler und Schülerinnen). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar und führt ein Ganztagsangebot.

 

An folgendem Gymnasium ist zum 1. September 2011 die Stelle des Schulleiters / der Schulleiterin zu besetzen:

Johannes-Turmair-Gymnasium Straubing

Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 916 Schüler und Schülerinnen). Die Schule führt ein Ganztagsangebot.

 

Ihre Aufgaben:

-   pädagogische und organisatorische Leitung der Schule

-   Personalführung und Personalentwicklung (Unterrichtseinsatz, Übertragung von Dienstaufgaben und Funktionstätigkeiten, Koordination der Fortbildung, Beurteilung)

-   Koordination der Schulentwicklung und des schulischen Qualitätsmanagements

-   Entwicklung des Schulprofils

-   Zusammenarbeit mit den schulischen Gremien

-   Kooperation mit den vorgesetzten Dienststellen sowie mit dem Aufwandsträger

-   Leitung der Verwaltungsgeschäfte

-   Vertretung der Schule nach außen

 

Unsere Erwartungen:

-   erfolgreiche Unterrichtstätigkeit

-   ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten

-   Erfahrungen in der Schulverwaltung und/oder Personalführung

-   Erfahrungen in der Schulentwicklung

-   Bereitschaft zur Fortbildung in allen leitungsspezifischen Aufgabenfeldern

-   kommunikative und soziale Kompetenz

-   Innovationsbereitschaft

-   hohe Belastbarkeit

-   gründliche Kenntnis des Schul- und Dienstrechts

 

Es können sich Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte / Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben. Bei Versetzungsanträgen von Schulleitern bzw. Schulleiterinnen sind die dienstlichen Belange der von ihnen geleiteten Schule zu berücksichtigen. Ein Wechsel in der Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass der Schulleiter / die Schulleiterin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit einer Stellungnahme über den Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergibt. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine in der Aussagekraft einer periodischen Beurteilung gleichkommenden aktuelle Eignungs- und Leistungseinschätzung des Bewerbers / der Bewerberin zu erstellen. Gleiches gilt, wenn der Bewerber / die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte. Dem Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.

 

Termin zur Vorlage der Bewerbung

 

beim zuständigen

Ministerialbeauftragten      zwei Wochen

und zur Vorlage

beim Staatsministerium       vier Wochen

 

nach Erscheinen der Ausschreibung.

 

Die Ausschreibung ist den Lehrkräften durch die Direktorate bekannt zu geben.

 

K u f n e r

Ministerialdirigent

 

 

 

 



Zweite Staatsprüfung für das Lehramt
an Gymnasien 2013/I
nach der Lehramtsprüfungsordnung II

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 24. Februar 2011 Az.: III.1-5 S 5154-PRA.1698

 

 

I.

 

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare Februar 2011/2013 nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien 2013/I nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) teil.

Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:

-   die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 2. Mai 2011 bis 15.Juli 2011 an der Seminarschule,

-   die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 7. November 2011 bis 13. Juli 2012 an der Einsatzschule,

-   die 3. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 8. Oktober 2012 bis 7. Dezember 2012 an der Seminarschule,

-   das Kolloquium in der Zeit vom 17. September 2012 bis 19. Oktober 2012 und

-   die mündliche Prüfung in der Zeit vom 8. Oktober 2012 bis 7. Dezember 2012 an der Seminarschule.

 

Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Termine und Fristen zu beachten.

 

 

II.

 

Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare Februar 2011/2013, die eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen und auch an der Zweiten Staatsprüfung in diesem Fach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien zu den in Abschnitt I, Spiegelstrich 2 oder 3 (Prüfungslehrprobe) und 5 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare haben der örtlichen Prüfungsleitung (Seminarvorständen) eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

 

 

III.

 

An der Zweiten Staatsprüfung 2013/I nehmen auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2012/I nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind. Diese Bewerberinnen und Bewerber werden im ersten halben Jahr einem Studienseminar Februar 2012/2014 und im zweiten halben Jahr einem Studienseminar Februar 2011/2013 zugewiesen. Sie legen die Einzelprüfungen wie folgt an der Seminarschule ab:

-   die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 30. April 2012 bis 15. Juni 2012,

-   die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 25. Juni 2012 bis 28. September 2012.

Für die 3. Prüfungslehrprobe, das Kolloquium und die mündliche Prüfung gelten die Termine von Abschnitt I.

Für den Fall, dass im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat die Prüfungsteilnehmerin bzw. der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis spätestens 20. März 2012 einzuholen.

Die sonstigen Bestimmungen von § 18 LPO II gelten entsprechend.

Zur Zweiten Staatsprüfung 2013/I in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2012/I oder 2012/II abgelegt und nicht bestanden haben (§ 32 Abs. 1 LPO II).

 

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung muss spätestens am 10. September 2012 beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus eingegangen sein. Die Wiederholungsprüfung (Prüfungslehrprobe und mündliche Prüfung) findet in der Zeit vom 8. Oktober 2012 bis 7. Dezember 2012 an einer Seminarschule statt.

 

 

IV.

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2013/I können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2012/I oder 2012/II abgelegt und bestanden haben (§ 16 Abs. 2 LPO II).

Voraussetzung für die Zulassung ist

1.     für Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2012/I bestanden haben, dass sie

1.1   sich bis spätestens 2. März 2012 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. 1. Juni 2012 (bei Anrechnung der anlässlich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden,

1.2   der Meldung die in den Ausführungsbestimmungen zu § 16 Abs. 2 LPO II verlangten Unterlagen beifügen und

1.3   mit der Meldung eine Erklärung abgeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen oder nicht;

2.     für Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2012/II bestanden haben, dass sie

2.1   sich bis spätestens 10. September 2012 zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden und

2.2   gleichzeitig beantragen, dass die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll.

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus in München zu richten.

Diese Bewerberinnen und Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung) zu den unter Abschnitt I genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) bzw. in der Zeit vom 17. September 2012 bis 7. Dezember 2012 (Prüfungslehrproben) abzulegen.

Das Thema für eine neu zu fertigende schriftliche Hausarbeit ist von der Prüfungsteilnehmerin bzw. vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 20. März 2012 einzuholen.

Zur Zweiten Staatsprüfung 2013/I in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2012/I oder 2012/II abgelegt und bestanden haben (§ 32 Abs. 2 LPO II). Die Sätze 2 und 3 des letzten Absatzes von Abschnitt III gelten entsprechend.

 

 

V.

 

In begründeten Fällen (z.B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.

E r h a r d

Ministerialdirektor

 

Stanz 2011 Nr. 9

 

 

 

 

 

 



Offene Stellen

 

Stellenausschreibungen

im deutschen Auslandschulwesen

 

Die folgende Stelle für eine Schulleiterin oder einen Schulleiter ist zu besetzen:

 

Internationale Deutsche Schule Brüssel, Belgien

 

Besetzungsdatum: 1. August 2011 oder später

 

Ende der Bewerbungsfrist: 31. März 2011

 

Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 535

Reifeprüfung

Fachhochschulreifeprüfung

Abschlüsse der Sekundarstufe I

 

Qualifikation:

 

-   Lehrbefähigung für die Sek. I und II

Bes.Gr. A 15, A 16 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L, Tarifgebiet Ost.

 

-   Französischkenntnisse sind erwünscht.

 

-   Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

-   Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Bewerbungsverfahren:

 

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

 

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.

 

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung). Eine Vermittlung ist nur möglich, wenn ein Versorgungszuschlag nicht erhoben wird.

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

*

 

 

Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator für die beiden südlichen Bundesstaaten Brasiliens in Porto Alegre/Brasilien ist zu besetzen:

 

Bewerbungsfrist: 31. März 2011

Arbeitsbeginn:     1. Oktober 2011

 

Qualifikation:

 

1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache.

 

Die gesamte Tätigkeit als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und bietet erfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit.

 

Anforderungsprofil:

 

-   umfangreiche Kenntnisse der Didaktik und Methodik von Deutsch

-   mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst

-   profunde Erfahrungen in der Erwachsenenbildung 

-   einschlägige Verwaltungserfahrungen, fundierte PC-Kenntnisse ( MS Office) und Erfahrungen in der Gestaltung von Web-Seiten 

-   Verhandlungsgeschick im Umgang mit den brasilianischen Stellen

-   hohes Maß an sozialer und interkultureller Kompetenz; Flexibilität und Geschick im Umgang mit Mitarbeitern

-   hohes Maß an Mobilität und Belastbarkeit

-   Beamter/-in auf Lebenszeit im Schuldienst (oder unbefristet angestellte Lehrkräfte aus den neuen Bundesländern)

-   Grundkenntnisse in Portugiesisch

 

 

Arbeitgeberleistungen:

 

Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK

 

 

Tätigkeitsprofil:

 

-   abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an brasilianischen Schulen sowie die fachliche und organisatorische Koordinierung und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (BPLK)

-   Beratung der Schulen hinsichtlich der Einführung von Deutschprüfungen (in enger Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut (GI)

-   Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (KMK)

-   Beratung aller Partnerschulen der Bundesrepublik Deutschland in Brasilien in enger Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut (Pasch-Schulen) hinsichtlich der Einführung und fachlichen Begleitung des DSD-Programms

-   Zusammenarbeit mit Mittlern (DAAD, GI, PAD u. ä.)

-   Zusammenarbeit mit und Beratung der brasilianischen Erziehungsbehörden in allen Fragen den Deutschunterricht mit DSD-Abschluss betreffend (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse u. ä.)

-   Durchführung von eigenem Unterricht

 

 

Bewerbungsverfahren:

 

Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin / Fachberater der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.

Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Staatsministerium für Unterricht und Kultus zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn Ministerialrat Thomas Mayer (Leitung Referat I.6), über Ihre Bewerbung.

 

Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung auf dem Dienstweg über Schulleitung, Heimatschulbehörde und Staatsministerium an das

Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – VI R 2

50728 Köln.

 

Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle. Eine weitere Ausfertigung richten Sie bitte gleichzeitig an das im Staatsministerium zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn Ministerialrat Thomas Mayer.

 

Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.

Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).

 

Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.

 

Ansprechpartner:

E-Mail: rolf.kohorst@bva.bund.de

Tel.: 0 18 88 - 3 58 - 14 34

 

Besondere Hinweise:

Das Bewerberprofil soll eine zunächst sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.

 

 

*

 

 

Die folgende Stelle für eine Leiterin oder eines Leiters einer deutschen Abteilung einer Schule im Ausland ist zu besetzen:

 

Deutsches Goethe-Kolleg Bukarest, Rumänien

 

Besetzungsdatum:              1. August 2011

Bewerbungsende:               31. März 2011

 

Öffentliche Schule mit bilingualer deutsch-rumänischer Abteilung

Klassenstufen: 9 bis 12

Schülerzahl: 1379

Hochschulreifeprüfung

 

 

Qualifikation:

 

Lehrbefähigung für die Sek. I und II

BesGr. A 15 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L, Tarifgebiet Ost.

 

DaF und/oder DFU-Erfahrungen sind erwünscht.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst (nach Möglichkeit in einem MOE-Land) sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

 

Bewerbungsverfahren:

 

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

 

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.

 

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung). Eine Vermittlung ist nur möglich, wenn ein Versorgungszuschlag nicht erhoben wird.

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

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Neubesetzung einer freien Stelle

am Staatsinstitut für Schulqualität

und Bildungsforschung

 

Zum Schuljahresbeginn 2011/2012 ist in der Grundsatzabteilung am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle als unterhälftige Abordnung befristet auf fünf Jahre neu zu besetzen:

 

Referat Organisations- und Qualitätsentwicklung an Schulen

 

Aufgabenbeschreibung:

 

Der Arbeitsschwerpunkt der Tätigkeit ist die konzeptionelle Begleitung der Einführung des Qualitätsmanagementsystems QmbS an bayerischen Schulen sowie die Betreuung der entsprechenden Schulen und der QmbS-Berater. Eine weitere Aufgabe ist die Mitarbeit im Themenfeld Schulentwicklung sowie die Begleitung der Projekte Schüler/Lehrer im Chefsessel.

 

Hierzu gehört insbesondere:

-   Koordination, Betreuung und Unterstützung der Arbeit der QmbS-Berater

-   Weiterentwicklung einschlägiger Materialien, Gestaltung von Fortbildungsworkshops für QmbS-Schulen

-   Betreuung des Internetportals zu QmbS

-   Kooperation mit den externen Partnern der Projekte „Lehrer im Chefsessel“ und „Schüler im Chefsessel“

-   Mitwirkung bei der Konzipierung, Durchführung und Dokumentation einschlägiger Fachtagungen

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-   1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Beruflichen Schulen

-   Mehrjährige Berufserfahrung

-   Erfahrungen im Qualitätsmanagement sowie im Bereich der Schulentwicklung

-   Erfahrung in der Entwicklung und Durchführung schulartübergreifender Projekte

-   Überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation sowie überdurchschnittliche Beurteilungen

 

Überfachliche Qualifikationen:

-   Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit

-   Engagement und Flexibilität

-   Aufgeschlossenheit für Innovationen

-   Sicheres Auftreten

-   Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

-   Organisationsgeschick

-   Überdurchschnittliche Belastbarkeit

-   Überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

Die Rechte der Schwerbehinderten, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt auf dem Dienstweg an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. Hd. Herrn OStD Arnulf Zöller zu richten.

 

 

 

 

 

 

 


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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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