Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 

 


 

Nummer 7     Ausgegeben in München am 12. April 2011    Jahrgang 2011

 

 

 


 

Inhalt


 

Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern mit der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen mit der sonderpädagogischen Fachrichtung Geistigbehindertenpädagogik sowie der Ersten Staatsprüfung in der sonderpädagogischen Qualifikation Verhaltensgestörtenpädagogik zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Sonderschulen in einem Studienseminar mit der sonderpädagogischen Fachrichtung Verhaltensge-störtenpädagogik zum Termin 2011

Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle an der Regierung von Schwaben

Ausschreibung von Stellen für Ständige Vertreter an staatlichen beruflichen Schulen

Besetzung der Stelle des Leiters / der Leiterin des Studienkollegs bei den Universitäten des Freistaates Bayern

Berufsbegleitende sonderpädagogische Zusatzausbildung für das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe an Förderschulen

Aufnahme in die öffentlichen und privaten  Realschulen für das Schuljahr 2012/2013

Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle an der Regierung von Niederbayern

Ausschreibung der Kursangebote des Pädagogischen Austauschdienstes 2011  für deutsche Lehrkräfte in Belgien

Offene Stellen

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern
mit der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt
an Sonderschulen
mit der sonderpädagogischen Fachrichtung
Geistigbehindertenpädagogik
sowie
der Ersten Staatsprüfung in der
sonderpädagogischen Qualifikation
Verhaltensgestörtenpädagogik
zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an
Sonderschulen
in einem Studienseminar mit der
sonderpädagogischen Fachrichtung
Verhaltensgestörtenpädagogik
zum Termin 2011

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 11. März 2011  Az.: IV.7-5 S 8101.2-4.21 245

 

Im Bereich Lehramt an Sonderschulen besteht erhöhter Bedarf an Bewerberinnen und Bewerbern mit der sonderpädagogischen Fachrichtung Verhaltensgestörtenpädagogik.

 

Unter Anwendung von Art. 22 Abs. 4 Bayerisches Lehrerbildungsgesetz (BayLBG) werden zu dem am 12. September 2011 beginnenden Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Sonderschulen in einem Studienseminar mit der sonderpädagogischen Fachrichtung Verhaltensgestörtenpädagogik voraussichtlich insgesamt zehn Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die sowohl die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen mit der sonderpädagogischen Fachrichtung Geistigbehindertenpädagogik als auch die Erste Staatsprüfung in der sonderpädagogischen Qualifikation Verhaltensgestörtenpädagogik (Erweiterungsfach) in Bayern absolviert haben. Sowohl die Note der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Sonderschulen, Fachrichtung Geistigbehindertenpädagogik, wie auch die Note für die Erste Staatsprüfung in der sonderpädagogischen Qualifikation Verhaltensgestörtenpädagogik muss jeweils mindestens 2,50 betragen.

 

Bei Interesse an einer Bewerbung ist bis spätestens

 

20. April 2011

 

mit Bezugnahme auf den Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Sonderschulen zum Termin 2011 beim Staatsministerium eine schriftliche Erklärung einzureichen, die den Willen zur Teilnahme an dieser Sondermaßnahme zum Ausdruck bringt. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen und die für den Beruf einer Lehrkraft notwendige gesundheitliche Eignung besitzen.

 

Eine Vormerkung für spätere Einstellungstermine ist nicht möglich. Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden. Die Einstellung in den staatlichen Förderschuldienst in Bayern erfolgt nach den allgemeinen beamtenrechtlichen Kriterien Eignung, fachliche Leistung und Befähigung.

 

Kufner

Ministerialdirigent

 

StAnz 2011 Nr. 14

 

 

 

 

 



Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle
an der Regierung von Schwaben

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 11. März 2011  Az.: VII.7-5 P 9070-7.15 981

 

Die Stelle des Leiters bzw. der Leiterin des Sachgebiets 42.2 „Berufliche Schulen für Gesundheit, Sozialwesen, Hauswirtschaft, Agrarwirtschaft“ an der Regierung von Schwaben ist ab 1. Januar 2012 neu zu besetzen.

Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 16 ist grundsätzlich möglich.

 

Dem Sachgebiet 42.2 an der Regierung von Schwaben obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:

-       Schulaufsicht/Beratung für die Berufsschulen in Fachrichtungen Hauswirtschaft, Agrarwirtschaft und Gastgewerbe sowie für fachrichtungsunabhängige Unterrichtsfächer

-       Schulaufsicht/Beratung für öffentliche und private hauswirtschaftliche, sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufsfachschulen, Fachschulen und Fachakademien sowie für die Berufsfachschulen des Gesundheitswesens, für Fremdsprachenberufe, für Musik und für Kosmetik

-       Mitwirkung bei der Organisation der öffentlichen beruflichen Schulen sowie beim Genehmigungsverfahren für die Errichtung privater beruflicher Schulen

-       Mitwirkung bei der schulaufsichtlichen Genehmigung von Lehrkräften der privaten und kommunalen beruflichen Schulen

-       Mitwirkung bei der Gewährung von Lehrpersonal- und Betriebszuschüssen

-      Grundsätzliche und fachrichtungsunabhängige Angelegenheiten der regionalen Lehrerfortbildung, Koordinierung der Planung; EU-Programme

-       Schulentwicklung (Koordination)

-       Evaluation/Zielvereinbarungen

-       Übertragung von fachrichtungsabhängigen Funktionen sowie Funktionen fachrichtungsunabhängiger Fächer

-       Dienstliche Beurteilungen

-       Fachliche Zuständigkeit für die Verleihung von Meister- und Staatspreisen

-       Englischzertifikate

-       Telekolleg

 

Für die Besetzung der Stelle kommen schul- sowie schulverwaltungserfahrene staatliche Beamte bzw. Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen in Betracht.

 

Der Bewerber bzw. die Bewerberin sollte über sehr gute IT-Kenntnisse verfügen.

 

Die Bereitschaft zu selbstständigem Arbeiten, Erfahrungen in der Personalführung sowie ein Interesse an organisatorischen Planungsaufgaben werden vorausgesetzt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden daher besonders aufgefordert sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung von Schwaben einzureichen. Die Regierung leitet ihre Stellungnahme zu den eingegangenen Bewerbungen zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium zur Entscheidung zu.

 

Kufner

Ministerialdirigent

 

 

 

 

 

 



Ausschreibung von Stellen für
Ständige Vertreter an
staatlichen beruflichen Schulen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 14. März 2011  Az.: VII.2-5 P 9001.1-7. 13 257

 

1.    Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin der Schulleiterin ist mit sofortiger Wirkung an folgender Schule zu besetzen:

 

Staatliches Berufliches Schulzentrum Forchheim

Zum Staatlichen Beruflichen Schulzentrum gehören die Berufsschule mit gewerblicher und kaufmännischer Ausbildungsrichtung, die Berufsfachschule für Hauswirtschaft, die Berufsfachschule für Kinderpflege sowie die Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft, Verwaltung und Rechtspflege. Die Berufsschule besuchen derzeit 1.451 Teilzeitschüler/-innen und 18 Vollzeitschüler/-innen, die Berufsfachschule für Hauswirtschaft 50 Vollzeitschüler/-innen, die Berufsfachschule für Kinderpflege 98 Vollzeitschüler/-innen und die Fachoberschule 202 Vollzeitschüler/-innen.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

2.   Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist mit Wirkung vom 1. August 2011 an folgender Schule zu besetzen:

 

Staatliche Berufsschule II Aschaffenburg

Die Berufsschule mit kaufmännischer Ausbildungsrichtung besuchen derzeit 2.252 Teilzeitschüler/-innen und 47 Vollzeitschüler/-innen. Sie ist mit der Berufsfachschule für IT-Berufe (24 Vollzeitschüler/-innen) organisatorisch verbunden.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

Für die Besetzung der Stellen kommen vorrangig staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion besitzen. Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die KMBek vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule wird ergänzend verwiesen. Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

 

Die Stellen der Ständigen Schulleiterstellvertreter/der Ständigen Schulleiterstellvertreterinnen können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

 

a)    von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine aktuelle Leistungsfeststellung (AELE) beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

 

b)   gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)    von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

 

d)    ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

Erhard

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 



Besetzung der Stelle des Leiters / der Leiterin des
Studienkollegs bei den
Universitäten des Freistaates Bayern

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 15. März 2011  Az.: VI-5 P 5001.1-6.16 174

 

Am Studienkolleg bei den Universitäten des Freistaates Bayern in München ist zum 1. August 2011 die Stelle des Leiters / der Leiterin zu besetzen.

 

Das Studienkolleg hat die Aufgabe, ausländische Studienbewerber, deren Vorbildungsnachweis nur in Verbindung mit einer erfolgreich abgelegten Feststellungsprüfung als Qualifikation für ein Studium an einer Universität des Freistaates Bayern anerkannt wird, auf die Feststellungsprüfung vorzubereiten und ihnen fachliche Grundlagen für das angestrebte Studium zu vermitteln. Im Studienkolleg München bereiten sich jedes Jahr ca. 300 Studienkollegiaten aus 60 Ländern auf ihr Fachstudium an einer der elf Universitäten in Bayern vor. Die Dozentinnen und Dozenten des Studienkollegs tragen dazu bei, dass sie das Studium in Deutschland möglichst schnell und erfolgreich absolvieren können. Die Studienkollegiaten haben Studentenstatus und sind entweder an der Ludwig-Maximilians-Universität München oder an der Technischen Universität München immatrikuliert.

 

Es können sich Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte / Beamtinnen im Dienst des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben. Bei Versetzungsanträgen von Schulleiterinnen bzw. Schulleitern sind die dienstlichen Belange der von ihnen geleiteten Schule zu berücksichtigen. Ein Wechsel in der Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass der Leiter / die Leiterin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Da es sich beim Studienkolleg München um eine besondere Bildungseinrichtung für ausländische Studienbewerber an der Schnittstelle zwischen Gymnasium und Hochschule handelt, sind folgende Qualifikationen und Erfahrungen von besonderer Bedeutung:

-     Unterrichtserfahrung mit Deutsch als Fremdsprache bzw. mit bilingualem oder fremdsprachlichem Sachfachunterricht

-     Unterricht mit Erwachsenen

-     berufliche Erfahrungen an einer Hochschule

-     Vorbereitung auf eine leitende Tätigkeit

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Leitung des Studienkollegs eingereicht (Studienkolleg bei den Universitäten des Freistaates Bayern, Herrn OStD Helmut Meyer, Pfänderstraße 6-10, 80636 München). Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung an die Leitung des Studienkollegs weitergegeben; die Leitung des Studienkollegs übermittelt die Außenbewerbungen binnen weiterer 14 Tage – zusammen mit den Bewerbungen, die keine Versetzung erfordern (Hausbewerbungen) – an das Staatsministerium.

Einem Außenbewerber / einer Außenbewerberin wird empfohlen, sich bei dem Leiter des Studienkollegs vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen

a)    durch den Leiter des Studienkollegs bei der Weitergabe einer Hausbewerbung an das Staatsministerium bzw. durch den Schulleiter / die Schulleiterin einer Außenbewerbung an die Leitung des Studienkollegs (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine aktuelle Eignungs- und Leistungseinschätzung zu erstellen, die einer periodischen Beurteilung in ihrer Aussagekraft gleichkommt; Gleiches gilt, wenn der Bewerber / die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

b)    durch den Leiter des Studienkollegs bei der Weitergabe etwaiger Außenbewerbungen an das Staatsministerium.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.

 

Erhard

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 



Berufsbegleitende sonderpädagogische
Zusatzausbildung für das Personal
für heilpädagogische Unterrichtshilfe
an Förderschulen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 16. März 2011  Az.: IV.7-5 P 8031.1.1-4a.18 041

 

1.  Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus veranstaltet in den Jahren 2011 bis 2013 einen weiteren Lehrgang zur berufsbegleitenden sonderpädagogischen Zusatzausbildung für das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe in Förderschulen:

 

Lehrgang 42 in Heilsbronn/Mfr.

 

Der Lehrgang befasst sich insbesondere mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Lernen (s. auch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 31. Januar 2000 (KWMBl I S. 67)), Sprache (s. auch Bekanntmachung vom 12. November 1998 (KWMBl I S. 638)) und emotionale und soziale Entwicklung (s. auch Bekanntmachung des  Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 4. August 2000 (KWMBl I S. 385)). Bewerbungen werden auch entgegengenommen aus dem Förderschwerpunkt Hören (s. auch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 16. September 1996 (KWMBl I S. 370)). Für diese Bewerber wird - je nach der Zahl der Bewerbungen - geprüft, ob für sie Zusatzangebote, insbesondere zur Einführung in die Deutsche Gebärdensprache, bereitgestellt werden können.

 

2.  Der Lehrgang ist vorgesehen für Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe, das über keine heilpädagogische oder sonderpädagogische Ausbildung bzw. Zusatzausbildung verfügt. Er wendet sich vor allem an Personal in den Schulvorbereitenden Einrichtungen und in den Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung. Es können sich auch interessierte Förderlehrkräfte bewerben. Der Lehrgang steht sowohl für staatliches wie auch für privat angestelltes Personal offen.

 

Mit der Ausschreibung zum Lehrgang Nr. 42 sollen vor allem Personen angesprochen werden, die bereits mehrere Jahre ihren Dienst als Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe an Förderschulen versehen und aus dienstlichen oder privaten Gründen noch keine Gelegenheit hatten, an einer berufsbegleitenden sonderpädagogischen Zusatzausbildung teilzunehmen. Die Bewerber sollten sich mindestens drei Jahre lang im Dienst an Förderschulen bewährt haben.

 

3.  Kriterium für die Auswahl der etwa 30 Teilnehmer ist vor allem die Dauer der bisherigen Tätigkeit im staatlichen oder privaten Förderschuldienst. Je Förderschule können sich zwar mehrere Teilnehmer bewerben, bei der Auswahl kann jedoch aus unterrichtsorganisatorischen Gründen nur eine Person berücksichtigt werden.

 

4.  Die Ausbildung beginnt am 24. Oktober 2011 (1. Lehrgangswoche 24. bis 28. Oktober 2011) und erstreckt sich über insgesamt zwei Jahre. Sie wird sowohl in 17 Wochenkursen als auch an Einzeltagen durchgeführt. Inhaltlich ist sie schwerpunktmäßig auf die sonderpädagogischen Einsatzfelder dieses Personenkreises und auf die jeweiligen sonderpädagogischen Förderschwerpunkte bezogen. Sie umfasst etwa 640 Stunden einschließlich der schulpraktischen Ausbildung und schließt mit einer Prüfung ab. Der letzte Ausbildungsabschnitt findet voraussichtlich vom 15. bis 19. Juli 2012 statt.

Nach der erfolgreichen Ausbildung können ausschließlich die Erzieher die Berufsbezeichnung „Heilpädagogische(r) Förderlehrer(in)“ führen (Art. 60 Abs. 2 BayEUG).

 

5.  Die Ausbildung ist gebührenfrei. Nichtstaatliche Teilnehmer haben im Falle der auswärtigen Unterbringung während der Wochenkurse für die anfallenden Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung selbst aufzukommen. Falls die privaten Schulträger diese Kosten übernehmen, können ihnen die Auslagen als notwendiger Schulaufwand ersetzt werden.

 

6.  Bewerbungen sind auf dem Dienstweg bis spätestens 30. April 2011 an die zuständige Regierung zu richten. Neben einem Antrag auf Zulassung zur Ausbildung ist ein Lebenslauf erforderlich, der Angaben zur beruflichen Ausbildung und zur bisherigen beruflichen Verwendung enthält.

 

7.  Die Zulassung erfolgt in jedem Falle unter der Bedingung, dass der Teilnehmer die Ausbildung zu Ende führt und nicht vor Ablauf von drei Jahren nach deren Beendigung auf eigenen Antrag oder aus sonstigen in seiner Person liegenden Gründen aus dem staatlichen oder nichtstaatlichen Förderschuldienst innerhalb des Freistaates Bayern ausscheidet. Dem Zulassungsantrag ist deshalb außerdem

-      bei staatlichen Bewerbern eine persönliche schriftliche Erklärung nach Anlage 1

-      bei nichtstaatlichen Bewerbern eine schriftliche Erklärung des privaten Schulträgers nach Anlage 2

beizufügen.

 

Den privaten Schulträgern wird empfohlen, sich ihrerseits vom Bewerber eine auf sie lautende Verpflichtungserklärung entsprechend Anlage 1 geben zu lassen, in der „Freistaat Bayern“ durch die Bezeichnung des Schulträgers zu ersetzen ist.

 

Das Staatsministerium kann im Einzelfall auf die Rückforderung ganz oder teilweise verzichten, wenn diese eine besondere Härte bedeuten würde.

 

8.  Die Organisation der Lehrgänge obliegt der Regierung von Mittelfranken. Über die Zulassung zum Lehrgang und über nähere Einzelheiten der Durchführung werden die Bewerber rechtzeitig zum Ende des Schuljahres 2010/2011 über die Regierungen unterrichtet.

 

9.  Staatlich anerkannte Erzieher an Förderschulen ohne heilpädagogische oder sonderpädagogische Zusatzausbildung, die Interesse an einer Zusatzausbildung haben, jedoch aus persönlichen oder organisatorischen Gründen an dem ausgeschriebenen Lehrgang nicht teilnehmen können oder eine Ausbildung zum Staatlich anerkannten Heilpädagogen/zur Staatlich anerkannten Heilpädagogin anstreben, werden auf Folgendes hingewiesen:

 

Es ist möglich, Fachakademien für Heilpädagogik auch in berufsbegleitender Form zu besuchen und den Abschluss der Fachakademie zu erreichen („Staatlich anerkannter Heilpädagoge“/„Staatlich anerkannte Heilpädagogin“). Die berufsbegleitende Form der Ausbildung dauert vier Jahre. Mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde kann eine dreijährige Teilzeitausbildung durchgeführt werden, wenn dies dem Wunsch der überwiegenden Zahl der Bewerber entspricht; ein daneben bestehendes Beschäftigungsverhältnis darf nicht mehr als zwei Drittel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit im öffentlichen Dienst umfassen.

 

Mit dem Abschluss der Fachakademie stehen den Absolventen über den Bereich der Förderschulen hinaus alle Tätigkeitsfelder der Heilpädagogen offen. Bei einer Prüfungsgesamtnote „sehr gut“ im Abschlusszeugnis der Fachakademie und einer mit „sehr gut“ bestandenen staatlichen Ergänzungsprüfung erhalten die Absolventen die fachgebundene Hochschulreife und können nach § 4 Nr. 2 der Qualifikationsverordnung (QualV) u. a. das Studium für das Lehramt an Sonderschulen/für Sonderpädagogik aufnehmen. Darüber hinaus wird den Absolventen der Fachakademie gemäß Art. 45 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes und § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Qualifikationsverordnung der allgemeine Hochschulzugang eröffnet.

 

Interessenten für diesen Weg der Zusatzausbildung setzen sich mit einer Fachakademie für Heilpädagogik (Standorte: Augsburg, Feucht, Hof, Markt Indersdorf, München, Regensburg, Schwarzenbruck/Mfr., Würzburg) in Verbindung und erhalten dort nähere Informationen über Möglichkeiten, Inhalte, Formen, Wege und Kosten der (berufsbegleitenden Form der) Ausbildung.

 

Erhard

Ministerialdirektor

 

StAnz 2011 Nr. 14

 

 


 


 

Anlage 1

 

 

 

 

.........................................................................

(Zu- und Vorname)

 

 

 

Berufsbegleitende sonderpädagogische Zusatzausbildung für das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe 2011 bis 2013

 

 

 

 

E R K L Ä R U N G

 

 

1.   Ich verpflichte mich unwiderruflich, die mir während des Sonderurlaubs belassene Vergütung (Bruttobetrag) sowie die gewährten Reisekosten an den Freistaat Bayern zurückzuzahlen, wenn ich während der Zusatzausbildung oder vor Ablauf von drei Jahren nach deren Beendigung auf eigenen Antrag oder aus sonstigen vergleichbaren in meiner Person liegenden Gründen aus dem staat­lichen, privaten oder kommunalen Förderschuldienst innerhalb des Frei­staats Bayern ausscheide.

 

Ich habe dann bei einem Ausscheiden während

 

-     der Zusatzausbildung oder des ersten Jahres nach ihrer Beendigung 100 %,

-     des zweiten Jahres 66 ⅔ %,

-     des dritten Jahres 33 ⅓ %

 

der belassenen Vergütung und der erhaltenen Reisekosten zurückzuzahlen.

 

2.   Breche ich - ohne aus dem Förderschuldienst auszuscheiden - diese Zusatzausbildung ab, bin ich zur Rückzahlung der Vergütung und der Reisekos­ten in vollem Umfang an den Freistaat Bayern verpflichtet.

 

 

 

 

 

.......................................                                                                                    .........................................

(Ort und Datum)                                                                                                    (Unterschrift)

 

 


 

 

 

Anlage 2

 

 

 

 

...............................................................

(Name und Anschrift des Schulträgers)

 

 

 

Berufsbegleitende sonderpädagogische Zusatzausbildung für das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe 2011 bis 2013

 

 

E R K L Ä R U N G

 

1.   Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns unwiderruflich, die mir/uns gemäß Art. 33 Abs. 1 BaySchFG geleistete Personalaufwandsvergütung mit Ausnahme des Versorgungszu­schlags in der Höhe des Anteils an den Freistaat Bayern zurückzuzahlen, der den Zeiten der Teilnahme von Herrn/Frau ................................ an den Wochenkursen und Einzeltagen dieser Zusatzausbildung entspricht, wenn Herr/­Frau .................................. während der Zusatzausbildung oder vor Ablauf von drei Jahren nach deren Beendigung aus dem Förderschuldienst bei mir/uns ausscheidet und nicht in den staatlichen oder kommunalen bayerischen Förderschuldienst eintritt.

 

Es sind dann bei einem Ausscheiden von Herrn/Frau .................................. während

 

-      der Zusatzausbildung oder des ersten Jahres nach ihrer Beendigung 100 %,

-      des zweiten Jahres 66 ⅔ %,

-      des dritten Jahres 33 ⅓ %

 

der Personalaufwandsvergütung sowie der erstatteten Reiseko­sten zurückzuzahlen.

 

2.   Bricht Herr/Frau ................................. - ohne aus dem Förderschuldienst bei mir/uns auszuscheiden - diese Zusatz­ausbildung ab, bin ich/sind wir zur Rückzahlung des auf die Zeiten seiner/ihrer Teilnahme an den bis dahin durchgeführ­ten Wochenkursen und Einzeltagen entfallenden Anteils der Personalaufwandsvergütung sowie der erstatteten Reisekosten in vollem Umfang an den Freistaat Bayern verpflichtet.

 

 

 

 

.........................................                  ...................................................................

(Ort und Datum)                       (Unterschrift und Stempel)

 

 


 


 

 

 



Aufnahme in die öffentlichen und privaten
Realschulen für das Schuljahr 2012/2013

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 24. März 2011  Az.: V.2-5 S 6301-5.24 816

 

1.     Die Aufnahme in die Realschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und den Bestimmungen der Schulordnung für die Realschulen (RSO).

 

2.     Anmeldung

Die Schüler sind bei der Realschule anzumelden, in die sie aufgenommen werden sollen. Anzumelden sind

a)    Schüler der Grundschulen, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule aufgenommen werden wollen, in der Zeit vom 7. Mai bis 11. Mai 2012;

b)    Schüler der Jahrgangsstufe 5 staatlich genehmigter Schulen, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule aufgenommen werden wollen, in der Zeit vom 7. Mai bis 11. Mai 2012;

c)    Schüler der Hauptschule, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule oder in höhere Jahrgangsstufen der Realschule aufgenommen werden wollen, und Schüler des Gymnasiums, die in die Jahrgangsstufe 6 oder eine höhere Jahrgangsstufe der Realschule aufgenommen werden wollen, bis 3. August 2012; eine Voranmeldung zum Termin nach Buchst. a) wird empfohlen.

 

Die örtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An Orten mit mehreren öffentlichen Realschulen wird ein gemeinsamer Termin vereinbart.

 

An den staatlichen Realschulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht berücksichtigt werden. Den nichtstaatlichen Realschulen ist es freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche Anmeldungen entgegenzunehmen.

 

Bei der Anmeldung sind vorzulegen

a)    das Original des Übertrittszeugnisses der Grundschule bzw. des Jahreszeugnisses der Hauptschule bzw. die Originale der Zeugnisse von früher besuchten Schulen,

b)    das Original des Geburtsscheins oder der Geburtsurkunde,

c)    ggf. der Nachweis über die Erziehungsberechtigung und

d)    ggf. die Bescheinigung über eine Teilleistungsstörung.


3.   Probeunterricht

Der Probeunterricht für Schüler der Grundschule (soweit ein solcher erforderlich ist) und Schüler der Jahrgangsstufe 5 staatlich genehmigter Schulen findet zu folgenden Terminen statt:

a)    für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule am 21./22. und 23. Mai 2012,

b)    in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien für begründete Ausnahmefälle an mindestens zwei Tagen.

 

4.    Der Probeunterricht kann für mehrere benachbarte Realschulen gemeinsam durchgeführt werden; der Ministerialbeauftragte kann hierzu Anordnungen treffen. Die Aufgaben werden zentral gestellt.

 

5.    Die vorläufige Unterrichtsübersicht ist von den staatlichen Realschulen bis spätestens

14. Mai 2012

dem Staatsministerium in elektronischer sowie einfacher schriftlicher Fertigung zu übersenden.

 

 

Erhard

Ministerialdirektor

 

StAnz 2011 Nr. 14

 

 

 

 

 

 



Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle
an der Regierung von Niederbayern

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 24. März 2011  Az.: IV.7-5 P 8001.1.1-4a.23 484

 

Die Stelle der Leiterin bzw. des Leiters des Sachgebietes 41 „Förderschulen“ an der Regierung von Niederbayern wird zur Bewerbung für Beamtinnen bzw. Beamte des Schulaufsichtsdienstes der Förderschulen ausgeschrieben.  Eine Beförderung in die Besoldungsgruppe A 16 (Leitende Regierungsschuldirektorin bzw. Leitender Regierungsschuldirektor) ist grundsätzlich möglich.

 

Der Förderschulbereich umfasst in Niederbayern 43 staatliche und private Schulen aller Förderschwerpunkte einschließlich Schulvorbereitender Einrichtungen, Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung sowie eine Schule für Kranke.

 

Dem Sachgebiet 41 an der Regierung von Niederbayern obliegen im Wesentlichen Aufgaben aus folgenden Bereichen:

-    Organisation und Beaufsichtigung des Unterrichtsbetriebs bei öffentlichen und privaten Schulen sowie der Schule für Kranke

-    Personalplanung, Personalzuweisung und Personaleinsatz

-    Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte an Förderschulen

-    Begleitung der Schulen bei der Umsetzung der Zielvereinbarungen nach der externen Evaluation

-    Weiterentwicklung des gemeinsamen Lernens

-    Kooperation mit den Schulträgern, anderen Schularten und außerschulischen Partnern

-    Dienstliche Beurteilung

-     Statistische Erhebungen zum Unterrichtsbereich

 

Vorausgesetzt werden Fähigkeiten zur professionellen Personalführung und Personalplanung, besonderes Organisationsgeschick und gute EDV-Kenntnisse.

 

Die Weiterentwicklung inklusiver schulischer Systeme erfordert herausragende Qualifikationen und Erfahrungen in möglichst mehreren sonderpädagogischen Fachrichtungen. Für die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle ist neben den angegebenen Kriterien, sowie Leistung, Eignung und Befähigung, auch ein Auswahlgespräch entscheidend.

 

Es wird erwartet, dass die Beamtin bzw. der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Staatlichen Schulanzeiger der Regierung von Niederbayern veröffentlicht.

 

 

Erhard

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 



Ausschreibung der Kursangebote
des Pädagogischen Austauschdienstes 2011
für deutsche Lehrkräfte in Belgien

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 25. März 2011  Az.: III.6-5 P 4159.1-5b.27 995

 

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus macht wieder auf die unten stehenden Kursangebote des Pädagogischen Austauschdienstes in Belgien für das Jahr 2011 aufmerksam.

 

Für die ggf. erforderliche Dienstbefreiung der Teilnehmer und Anerkennung als Lehrerfortbildungsmaßnahme sind die unmittelbaren Dienstvorgesetzten zuständig.

Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmer aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung können nicht gewährt werden.

 

Nachfolgend werden Informationen des Veranstalters (z. T. in gekürzter Form) wiedergegeben:

 

Im Nachgang zur Globalausschreibung aller Fortbildungskursangebote vom 3. Dezember 2010 werden im Folgenden die im Rahmen des deutsch-belgischen Kulturabkommens von belgischer Seite angebotenen Fortbildungskurse für deutsche Lehrkräfte ausgeschrieben:

 

Kursangebot der flämischen Gemeinschaft:

 

„Motivierung im Französischunterricht“

(Kurssprache: Französisch, gute passive Englischkenntnisse von Vorteil)

Termin: 25. September bis 1. Oktober 2011

Ort: Ostende

 

Kursangebot der französischen und deutschen Gemeinschaft:

 

„Apprentissage des langues étrangères”

(Arbeitssprache: Französisch und Deutsch)

Termin: 16. Oktober bis  23. Oktober 2011

Ort: Brüssel

 

Die Kurskosten und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden von der belgischen Seite übernommen. Die Reisekosten der deutschen Kursteilnehmer müssen von den Teilnehmern selbst getragen werden.

 

Bewerbungsschluss über den Dienstweg beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus: 10. Mai 2011.

 

Bewerbungsunterlagen können unter Angabe des betreffenden Kurses schriftlich oder per E-Mail angefordert werden:

 

 

Bayerisches Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

Referat III.6

Salvatorstraße 2

80333 München

sonja.umlauf@stmuk.bayern.de

 

oder direkt unter:

 

www.kmk-pad.org/programme.html.

 

Kufner

Ministerialdirigent

 

 

 

 

 

 

 



Offene Stellen

Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle für eine Fachberaterin/Koordinatorin oder einen Fachberater/Koordinator ist zu besetzen:

 

Tallinn, Estland

 

Qualifikation:

1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II  in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache

 

Bewerbungsfrist:   20. April 2011

 

Arbeitsbeginn:      18. August 2011

 

Kurztext:

Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator in Tallinn/Estland ist zu besetzen.

 

Text:

Die gesamte Tätigkeit als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und bietet erfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit.

 

Anforderungsprofil:

-      1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges Diplom in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache

-       umfangreiche Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache

-     mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen

-       profunde Erfahrungen in der Erwachsenenbildung

-       Bereitschaft, im Rahmen des Lehrerentsendeprogramms Führungsverantwortung zu übernehmen

-       fundierte PC-Kenntnisse (MS Office) und Erfahrungen in der Gestaltung von Web-Seiten 

-       Verhandlungsgeschick im Umgang mit den staatlichen estnischen Stellen

-       hohe interkulturelle Kompetenz

-       Beamter/-in auf Lebenszeit im Schuldienst (oder unbefristet angestellte Lehrkräfte aus den neuen Bundesländern)

 

Arbeitgeberleistungen:

Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK

 

Tätigkeitsprofil:

-        Abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an estnischen Schulen sowie die fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK)

-        Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz

-        Beratung aller Partnerschulen der Bundesrepublik Deutschland in Estland in enger Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut (Pasch-Schulen) hinsichtlich der Einführung und fachlichen Begleitung des DSD-Programms

-        Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen (DAAD, GI, PAD u. ä.)

-        Zusammenarbeit mit allen Institutionen, die in Estland für den Deutschunterricht verantwortlich sind.

-     Beratung der estnischen Erziehungsbehörden bezüglich der DSD-Prüfungen und aller anderen Aspekte des Deutschunterrichts  (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse u. ä.)

-        Durchführung von eigenem Unterricht an den zu betreuenden Schulen auch zu Hospitationszwecken

 

Bewerbungsverfahren:

Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin/Fachberater der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.

 

Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Kultusministerium zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, über Ihre Bewerbung.

 

Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – über gegebenenfalls das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Kultusministerium an das

 

Bundesverwaltungsamt
Zentralstelle für das Auslandsschulwesen ZfA 3
50728 Köln.

Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle.

Eine weitere Ausfertigung richten Sie bitte gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

 

Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.

 

Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).

 

Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.

 

Ansprechpartner:

für Informationen zur Stelle:
heinrich.heinrichsen@bva.bund.de,

Tel.: 01888-358-1450

für Informationen zum Bewerbungsverfahren:
andreas.doerfler@bva.bund.de,

Tel.: 01888-358-1455

 

Besondere Hinweise:

Das Bewerberprofil soll eine zunächst sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.

 

 

 

 

 

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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für
Schulqualität und Bildungsforschung

 

Zum Schuljahresbeginn 2011/2012 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungs­for­schung in der Abteilung Gymnasium eine unterhälftige Stelle als Referentin/Referent für Physik neu zu besetzen. Die Tätigkeit ist auf fünf Jahre befristet.

 

Aufgabenbeschreibung:

-    Konzeptionelle Weiterentwicklung des Faches Physik am Gymnasium

-    Erarbeitung von Lehrplänen und Unterrichtshilfen

-    Erarbeitung von Prüfungsaufgaben

-    Stellungnahmen zu allgemeinen und insbesondere fachlichen Fragen des Gymnasiums

-    Stellungnahmen zu Lehrwerken

-    Mitwirkung in der Lehrerfortbildung

-     Fachliche Beratung

 

Fachliche Qualifikation:

-    Befähigung für das Lehramt am Gymnasium im Fach Physik (1. und 2. Staatsexamen)

-    Breite Berufserfahrung als Lehrkraft am Gymnasium

-    Mehrjährige Unterrichtserfahrung im Fach Physik

-     Deutlich überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation sowie Beurtei­lun­gen

 

Überfachliche Qualifikation:

-    Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit

-    Aufgeschlossenheit für Innovationen

-    Bereitschaft und Fähigkeit, sich in neue Themenbereiche schnell und möglichst um­fas­send einzuarbeiten

-    Bereitschaft und Fähigkeit, im Team zu arbeiten

-    Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen ergebnisorientiert zu führen

-    Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

-    Angemessenes Auftreten

-    Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

-     Gute Beherrschung gängiger Computeranwendungen

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für eine Besetzung mit einer oder einem Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt behandelt.

 

Möglichst aussagekräftige Bewerbungen mit Lebenslauf sind bis zwei Wochen nach Ver­öf­fentlichung dieser Ausschreibung im nächsten Amtsblatt zu richten an das

 

Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung

Herrn OStD Jörg Eyrainer

Schellingstraße 155

80797 München.

 

 

 

 

 

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Maria-Ward-Realschule Nürnberg
der Erzdiözese Bamberg

 

An der Maria-Ward-Realschule Nürnberg der Erzdiözese Bamberg ist zum 1. August 2011 die Stelle

 

der Realschulkonrektorin/
des Realschulkonrektors

 

neu zu besetzen.

 

An der Schule unterrichten derzeit 41 Lehrkräfte 492 Schülerinnen in 18 Klassen. Gesucht wird eine verantwortungsbewusste, fachlich und pädagogisch qualifizierte Führungspersönlichkeit mit der vollen Ausbildung für das Lehramt an Realschulen. Erwartet wird die Bereitschaft zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit der Schulleiterin, dem Schulträger und allen anderen am Schulgeschehen beteiligten Gruppen und Personen.

 

Die Bewerberin/Der Bewerber sollte für zeitgemäße pädagogische Konzepte aufgeschlossen sein und Freude an der Mitgestaltung schulischer Arbeits- und Entwicklungsprozesse im Rahmen der Schulleitung und damit verbundener Aufgabenbereiche haben. Erfahrungen in der Schulverwaltung und Schulorganisation sind vorteilhaft. Die Identifikation mit den Werten einer Schule in kirchlicher Trägerschaft wird vorausgesetzt.

 

Die Vergütung erfolgt nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen ABD bzw. nach dem Bayerischen Beamtenrecht und ist in Besoldungsgruppe A 15 eingestuft.

Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist grundsätzlich möglich.

 

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum 30. April 2011 an das Erzbischöfliche Ordinariat, Hauptabteilung Schule und Religionsunterricht, Heinrichsdamm 32, 96047 Bamberg erbeten. Telefonische Rückfragen sind unter 0951/502641 möglich.

 

 


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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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