Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 

 


 

Nummer 8       Ausgegeben in München am 3. Mai 2011      Jahrgang 2011

 

 

 


 

Inhalt


 

Ausschreibung von Referentenstellen an der Regierung von Schwaben

Verleihung eines Namens an das Staatliche Gymnasium Icking

Termine für die Anmeldung an den Gymnasien für das Schuljahr 2012/2013

Ausschreibung von Funktionsstellen an staatlichen beruflichen Schulen

Auswahlverfahren für die Studienplätze an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern (Studienbeginn Herbst 2012)

Berichtigung

Offene Stellen

 

 

 

 

 

 

 

 



Ausschreibung von Referentenstellen
an der Regierung von Schwaben

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 25. März 2011  Az.: IV.7-5 P 8001.1.1-4.23 483

 

Die Stelle einer Referentin bzw. eines Referenten (Regierungsschuldirektorin bzw. Regierungsschuldirektor der BesGr. A 15) für das Sachgebiet 41 „Förderschulen“ an der Regierung von Schwaben wird zur Bewerbung für Lehrerinnen und Lehrer mit der Ausbildung für das Lehramt für Sonderpädagogik ausgeschrieben, die eine mindestens siebenjährige Bewährung im Förderschuldienst, davon mindestens drei Jahre in einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 oder höher, aufweisen.

Der Referentin bzw. dem Referenten obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:

-         Fachfragen der Förderschwerpunkte Lernen, emotional-soziale Entwicklung

-         Fachfragen aus dem Bereich der Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung

-         Dienst- und Fachaufsicht über staatliche und private Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung

-         Fachfragen zur Ganztagsbeschulung

Erwartet und vorausgesetzt werden:

-         Erfahrung in einer Führungsposition

-         Erfahrung im Umgang mit privaten Trägern

-         Erfahrung im Umgang mit kommunalen Behörden

-         sehr gute EDV-Kenntnisse

-         Erfahrung in  den o. g. sonderpädagogischen Fachrichtungen

-         Beratungskompetenz zur Weiterentwicklung sonderpädagogischer Förderung in Förderschulen und in allgemeinen Schulen

-         Team- und Kommunikationsfähigkeit

-         Fähigkeit selbständig zu arbeiten

-         Organisationsgeschick und  Planungsfähigkeit

Es wird erwartet, dass die Beamtin bzw. der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Schwaben veröffentlicht.

 

Kufner

Ministerialdirigent

 

 

 

 

 

 



Verleihung eines Namens an das
Staatliche Gymnasium Icking

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 31. März 2011  Az.: VI.3-O 5 210I1-6c.30 909

 

Der Bayerische Staatsminister für Unterricht und Kultus hat auf Antrag dem Staatlichen Gymnasium Icking den Namen

 

Rainer-Maria-Rilke-Gymnasium Icking

 

verliehen.

 

Der neue Name wird von der Schule ab 1. August 2011 im dienstlichen und außerdienstlichen Verkehr sowie im Dienstsiegel geführt.

 

Kufner

Ministerialdirigent

 

StAnz 2011 Nr. 17

 

 

 

 

 

 



Termine für die Anmeldung an den Gymnasien
für das Schuljahr 2012/2013

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 1. April 2011  Az.: VI-5 S 5302-6b.20 182

 

1.      Neuanmeldungen für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Gymnasien in achtjähriger Form und in die Jahrgangsstufe 7 der Musischen Gymnasien in Kurzform werden von den Gymnasien vom 7. Mai 2012 bis 11. Mai 2012 entgegengenommen. An den staatlichen Gymnasien können spätere Anmeldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. Den nichtstaatlichen Gymnasien ist es freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche Anmeldungen entgegenzunehmen.

 

2.        Die Schüler sind bei derjenigen Schule anzumelden, in die sie aufgenommen werden wollen. Bei der Einschreibung sind das Übertrittszeugnis der Volksschule, der Geburtsschein oder die Geburtsurkunde und – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch einer Volksschule erfolgt – die Zeugnisse von früher besuchten Schulen vorzulegen.

 

3.        Schüler, die gemäß dem Übertrittszeugnis nicht für den Bildungsweg des Gymnasiums geeignet sind, deren Eltern aber den Übertritt an ein Gymnasium wünschen, unterziehen sich dem Probeunterricht, und zwar an der Schule, an der sie angemeldet wurden, oder an einem Gymnasium, mit dem die aufnehmende Schule den Probeunterricht gemeinsam durchführt. Ausnahmen von dieser Bestimmung sind möglich, wenn Schüler in eine Schule eintreten wollen, die nicht in der Nähe des Wohnsitzes liegt. In diesem Fall kann der Schüler am Probeunterricht des nächst gelegenen Gymnasiums teilnehmen, wenn dieses und auch die aufnehmende Schule einverstanden sind.

 

4.        Der Probeunterricht (soweit ein solcher erforderlich ist) findet vom 21. bis 23. Mai 2012 statt und wird im schriftlichen Teil mit zentral gestellten Aufgaben durchgeführt. Für begründete Ausnahmefälle, insbesondere bei schulärztlich nachgewiesener Erkrankung des Schülers, richtet der Schulleiter zu Beginn des Schuljahres 2012/2013 einen weiteren Probeunterricht ein. Der Probeunterricht soll für mehrere benachbarte Gymnasien gemeinsam durchgeführt werden. Der Ministerialbeauftragte kann hierzu Anordnungen treffen. Die Aufnahmeprüfungen für die höheren Jahrgangsstufen finden in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien statt; dafür bestimmen die Schulen den Zeitplan selbst.

 

5.        Die Durchführung des Aufnahmeverfahrens richtet sich nach den §§ 26 und 27 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) sowie nach § 29 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern (VSO neu) in der jeweils gültigen Fassung.

 

Kufner

Ministerialdirigent

 

StAnz 2011 Nr. 17

 

 

 

 

 

 



Ausschreibung von Funktionsstellen
an staatlichen beruflichen Schulen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 4. April 2011  Az.: VII.6-5 P 9001.1-6-7a.26 417

 

Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist an folgenden Schulen zu besetzen:

 

Sofort:

Berufliche Oberschule Ansbach,

Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Berufliche Oberschule Traunstein,

Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Zum 1. August 2011:

Berufliche Oberschule Bad Tölz,

Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Für die Besetzung der Stellen kommen grundsätzlich nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.

 

Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen müssen erfüllt sein.

 

Der Aufgabenschwerpunkt der Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung an der Beruflichen Oberschule Traunstein, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule liegt in der Systemadministration. Erfahrungen in der Systemadministration und vertiefte Schulnetzkenntnisse werden daher für die Besetzung dieser Stelle vorausgesetzt.

 

Die Stellen können auch in Teilzeit wahrgenommen werden.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

 

Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber/Funktionsinhaberinnen Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.

 

Der Schulleiter/die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine aktuelle Leistungsfeststellung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

 

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.

 

Erhard

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 



Auswahlverfahren für die Studienplätze an der
Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und
Rechtspflege in Bayern
(Studienbeginn Herbst 2012)

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 7. April 2011  Az.: II.7-5 P 1132.1-1b.32 836

 

Die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses hat mit Bekanntmachung vom 24. März 2011 (veröffentlicht im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 13) die Durchführung des Auswahlverfahrens für die Studienplätze an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, die im Herbst 2012 zu vergeben sind, ausgeschrieben. Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens ist eine Prüfung abzulegen, die am 10. Oktober 2011 stattfinden wird.

 

Zum Auswahlverfahren werden Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die

 

1.     Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen oder diese bis zum Einstellungstermin erwerben,

 

2.     mindestens die unbeschränkte Fachhochschulreife oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen bzw. bis spätestens zum Einstellungstermin voraussichtlich erwerben und

 

3.     zum Einstellungszeitpunkt das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Gemäß § 5 Abs. 4 der Verordnung zur Regelung der besonderen Auswahlverfahren für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich der Leistungslaufbahn ist eine Zulassung zum Auswahlverfahren bei Überschreiten der vorgenannten Altersgrenze regelmäßig nicht möglich.

 

Bewerberinnen und Bewerber, die an einer Einstellung als Beamtin/Beamter in der dritten Qualifikationsebene bei den staatlichen und nichtstaatlichen Verwaltungen interessiert sind, können bis zum 1. Juli 2011 bei der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses die Zulassung zum Auswahlverfahren beantragen. Dies ist einfach und papierlos über den Online-Antrag auf der Internetseite

 

www.lpa.bayern.de

 

möglich. Dort sind zudem alle Einzelheiten über den Ablauf des Auswahlverfahrens und Details zu den unterschiedlichen Studienrichtungen abrufbar.

 

Das Ergebnis der Auswahlprüfung wird mit den Schulnoten der Fächer Deutsch, Mathematik und einer frei wählbaren Fremdsprache zu einer Gesamtnote verrechnet. Für die Bestätigung der Noten erhalten die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer am Prüfungstag ein Formblatt, mit dem die Schulen die einzubeziehenden Noten über eine spezielle Eingabemaske im Schulportal des Kultusministeriums übermitteln können.

 

Die Schulen werden gebeten, die in Betracht kommenden Schülerinnen und Schüler auf das Auswahlverfahren und den Bewerbungstermin aufmerksam zu machen. Sie werden ferner gebeten, den Prüfungstag von schriftlichen Leistungsfeststellungen freizuhalten.

 

Insbesondere Schülerinnen und Schüler mit Schwerbehinderung werden im öffentlichen Dienst gute Studien- und Berufsmöglichkeiten geboten. Die Schulen werden deshalb aufgefordert, gezielt auch schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler auf das Auswahlverfahren hinzuweisen.

 

Kufner

Ministerialdirigent

 

 

 

 

 



Berichtigung

 

In der Ausschreibung der Stelle in der Grundsatzabteilung des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung – Referat Medienbildung, veröffentlicht im KWMBeibl vom 29. März 2011 S. 67*, wird unter Punkt „Fachliche Qualifikationen“ der erste Spiegelstrich wie folgt berichtigt:

 

„1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- oder Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien oder beruflichen Schulen, vorzugsweise mit medienpädagogischer Zusatzqualifikation“

 

Aussagekräftige Bewerbungen auf die berichtigte Ausschreibung mit erweitertem Bewerberkreis sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt auf dem Dienstweg an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Herrn OStD Arnulf Zöller zu richten. Bewerbungen, die auf die  Ausschreibung vom 29. März 2011 hin angefertigt und fristgerecht zugeleitet wurden, behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht erneut vorgelegt werden.

München, den 7. April 2011

 

Bayerisches Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

Kufner

Ministerialdirigent

 

 

 

 

 

 

 



Offene Stellen

Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Staatsministerium für Unterricht und Kultus

 

Zum 1. August 2011 ist in

 

Referat V.1
– Ausbildung für das Lehramt an Realschulen,

Anerkennung von außerbayerischen Lehramtsprüfungen,
Lehrpläne sowie grundsätzliche Angelegenheiten der Realschule

 

des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf max. fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Aufgabenbeschreibung:

-         Mitwirkung bei der Organisation des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an Realschulen

-         Mitwirkung bei der Personalverwaltung im Seminarbereich

-         Betreuung von Qualitätsentwicklungsinstrumenten für den Seminarbereich

-         Anerkennung außerbayerischer Lehramtsabschlüsse

-         Mitwirkung bei der Konzeption und Betreuung von Modellvorhaben

-         Erarbeitung von Stellungnahmen sowie Beantwortung von schriftlichen und telefonischen Anfragen

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-         Befähigung für das Lehramt an Realschulen in Bayern, vorzugsweise in Fächerverbindungen mit dem Fach Deutsch

-         Gesamtprüfungsnote 2,00 und besser

-         Sichere EDV-Kenntnisse

 

Überfachliche Qualifikationen:

-         Teamfähigkeit

-         Überzeugendes Auftreten

-         Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

-         Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns

-         Fähigkeit zu strukturiertem und interdisziplinärem Denken und Handeln

-         Interesse an der Weiterentwicklung EDV-gestützter Verwaltung

-         Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit

-         Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

-         Interesse für allgemeine Themen im Bereich der Weiterentwicklung der Realschule

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens Az.: I.1-5 P 1121.8-1.26 589 auf dem Dienstweg an das

 

Bayerische Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

Referat I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Sofern keine aktuelle periodische Beurteilung vorliegt, ist der Bewerbung eine aktuelle Eignungs- und Leistungseinschätzung (AELE) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

 

 

 

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Neubesetzung von Abordnungsstellen am
Staatsministerium für Unterricht und Kultus

 

Zum 1. August 2011 sind in

 

Referat V.3
– Staatliches Lehrpersonal der Realschulen

 

des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus eine ganze und eine halbe Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13 / A 13 + AZ im Wege einer auf max. fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Aufgabenbeschreibung / Tätigkeitsfelder:

 

-         Verwaltung des Lehrpersonals an staatlichen Realschulen

-         Unterrichtsversorgung der staatlichen Realschulen

-         Mitwirkung beim Vollzug der Lehrerdienstordnung im Bereich der Realschulen

-         Bearbeitung allgemeiner Fragen der Fortbildungen der Lehrer und Fachlehrer an Realschulen

-         Einsatz der EDV für Aufgaben der Personalverwaltung und der Unterrichtsversorgung im Bereich der Realschulen

-         Erarbeitung von Stellungnahmen sowie Beantwortung von schriftlichen und telefonischen Anfragen

 

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-         Befähigung für das Lehramt an Realschulen in Bayern, vorzugsweise in Fächerverbindungen mit dem Fach Mathematik

-         Gesamtprüfungsnote 2,00 und besser

-         Sichere EDV-Kenntnisse

 

Überfachliche Qualifikationen:

-         Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

-         Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns

-         Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten und während der Sommermonate (Sicherstellung der Unterrichtsversorgung der staatlichen Realschulen für das jeweils neue Schuljahr)

-         Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit

-         Überzeugendes Auftreten

-         Interesse für allgemeine Themen im Bereich der Weiterentwicklung der Realschule

-         Teamfähigkeit

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens Az.: I.1-5 P 1121.8-1.26 588 auf dem Dienstweg an das 

 

Bayerische Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

Referat I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Sofern keine aktuelle periodische Beurteilung vorliegt, ist der Bewerbung eine aktuelle Eignungs- und Leistungseinschätzung (AELE) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

 

 

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Ausschreibung der Stelle
der Schulleiterin/des Schulleiters
an der Mädchenrealschule Hl. Blut in Erding
und an der Pater-Rupert-Mayer-Realschule
in Pullach der Erzdiözese München und Freising

 

Die Erzdiözese München und Freising trägt derzeit 1 Volksschule, 14 Realschulen, 6 Gymnasien,
2 Fachoberschulen mit insgesamt mehr als 13.000 Schülerinnen und Schülern. Diese Katholischen Schulen sind ein tragendes Element für die Vermittlung christlicher Werte, sowie ein wichtiger Beitrag in der Bildung und Erziehung junger Menschen.

 

An folgenden Schulen sind zum 1. August 2011 Leitungspositionen neu zu besetzen:

 

Mädchenrealschule Hl. Blut , Erding

Schulleiter/Schulleiterin

 

Pater-Rupert-Mayer-Realschule, Pullach

Schulleiter/Schulleiterin

 

Erwartet werden überzeugende katholische Führungspersönlichkeiten

-       die als voll ausgebildete und qualifizierte Lehrkräfte über umfangreiche pädagogische Erfahrungen verfügen sowie sichere Kenntnisse in der Schulverwaltungspraxis, im Privatschul- und kirchlichen Arbeitsrecht bis zum Dienstantritt vorweisen können.

-        die fähig und bereit sind, in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, dem Kollegium, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Eltern, die Schüler und Schülerinnen in ihrer Entwicklung zu jungen selbstbewussten Menschen zu fördern, dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in christlicher Verantwortung zu gestalten.

-        die aktiv am Leben der katholischen Kirche teilnehmen und die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifizieren und deshalb deren besonderes Schulprofil weiter entwickeln.

 

Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD). Die Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist möglich.

 

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis spätestens
20. Mai 2011 an das Schulreferat Abt. III, Diözesaneigene Schulen, Schrammerstraße 3/III, 80333 München.

 

 

 

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Ausschreibung der Stelle
der Realschulkonrektorin/
des Realschulkonrektors
an der Maria-Ward-Realschule in Neuhaus
der Maria-Ward-Schulstiftung Passau

 

An der Maria Ward Realschule in 94152 Neuhaus, Schloss 1, ist zum 1. August 2011 die Stelle

 

der Realschulkonrektorin/
des Realschulkonrektors

 

zu besetzen.

 

Träger der Schule ist die Maria Ward Schulstiftung in Passau. Die Schule besuchen derzeit 618 Schülerinnen und Schüler. Den Unterricht erteilen 41 Lehrkräfte in 23 Klassen mit 2 gebundenen Ganztagsklassen und offener Ganztagsbetreuung. Die Ausbildungsrichtungen umfassen die Wahlpflichtfächergruppen I, II, III a und III b.

 

Außer den laufbahnrechtlichen Voraussetzungen und beruflicher Erfahrung erwartet der Schulträger eine überzeugende katholische Führungspersönlichkeit,

-         die aktiv am Leben der katholischen Kirche teilnimmt und die Aufgaben und Ziele der Grundordnung für die katholischen Schulen in freier Trägerschaft bejaht,

-         der die Wertevermittlung ein Anliegen ist und die dazu verhilft, dass Leben und Wirken Maria Wards weiterhin im Schulalltag wichtig bleiben,

-         die über persönliche Autorität verfügt und Sensibilität und Flexibilität bei der Wahrnehmung der verschiedenen Aufgaben zeigt,

-         die mit fachlicher und pädagogischer Kompetenz berät und in der Schulleitung mitarbeitet, Erfahrungen in der Schulverwaltung und Schulorganisation sind vorteilhaft,

-         die die Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung zu lebensbejahenden Persönlichkeiten stärkend begleitet,

-         die fähig und bereit ist zu vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, den Eltern und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

 

Die Vergütung richtet sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD). Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht. Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist grundsätzlich möglich.

 

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum 16. Mai 2011 erbeten an den Schulträger:

Maria-Ward-Schulstiftung

Neue Rieser Straße 27

94034 Passau

Telefon: 0851/501975-12

Fax: 0851/501975-55.

 

 

 

 

 

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Zweckverband Bayerische Landschulheime

 

Der Zweckverband Bayerische Landschulheime – Träger öffentlicher Heimschulen in Bayern – ist eine kommunale Körperschaft, die zum überwiegenden Teil vom Mitglied Freistaat Bayern getragen wird.

 

Der Zweckverband sucht für sein

 

Landschulheim Kempfenhausen

Berg/Starnberger See

 

ab 1. August 2011

einen ständigen Stellvertreter/
eine ständige Stellvertreterin

des Schulleiters

(Funktionenkatalog Nr. 1100).

 

Das Landschulheim Kempfenhausen ist eine öffentliche kommunale Internatsschule mit einem Naturwissenschaftlich-technologischen Gymnasium und Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem und sozialwissenschaftlichem Profil (ca. 725 Schüler/innen). Im Internat (mit Internatsleiter) werden ca. 130 und im Tagesheim ca. 55 Schüler/innen betreut.

 

Es können sich Beamte/Beamtinnen des öffentlichen Gymnasialdienstes mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien bewerben.

 

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG).

 

Es wird erwartet, dass der ständige Stellvertreter/die ständige Stellvertreterin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem/einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeit ist nicht möglich.

 

Bewerbungen sind an den Zweckverband Bayerische Landschulheime, Elisabethstraße 25, 80796 München (Postanschrift: Postfach 40 20 80, 80720 München), Tel.: 089/2781400, Fax: 089/27814023, Homepage: www.bayern-internate.de, E-Mail: info@zvbl.de, zu richten.

 

Termin zur Vorlage der Bewerbungen beim Zweckverband: zwei Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes.

 

 


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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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