Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 

 


 

Nummer 10       Ausgegeben in München am 31. Mai 2011      Jahrgang 2011

 

 

 


 

 

Inhalt


 

Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Haupt-/Mittelschule sowie der Hauptschulstufe an Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung und an Schulen für Kranke 2012

Besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses 2012 an Haupt-/Mittelschulen sowie an Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung und Schulen für Kranke

Pompejikurs 2011 des Deutschen Archäologischen Instituts Rom

Vorbereitungsdienste für das Lehramt an Gymnasien 2012 I und 2012 II

Ausschreibung des i.s.i. – Innere Schulentwicklung Innovationspreis – 2011/12

Besetzung von Direktorenstellen im Bereich der staatlichen Gymnasien

Ausschreibung von Stellen für Ständige Vertreter und Weitere Ständige Vertreter an staatlichen beruflichen Schulen

Offene Stellen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



Abschlussprüfung
zum mittleren Schulabschluss der
Haupt-/Mittelschule
sowie der Hauptschulstufe an Volksschulen
zur sonderpädagogischen Förderung und an
Schulen für Kranke 2012

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 4. April 2011
Az.: IV.2-IV.6-S 7503(2012)-4.18 068

 

 

Vorbemerkung

In dieser Bekanntmachung wird im Vorgriff auf die Änderung der VSO und der damit verbundenen Änderung der VSO-F im Bereich der Abschlussprüfungen in den berufsorientierenden Zweigen bzw. im Fach Arbeit – Wirtschaft – Technik auf die Bestimmungen zur Projektprüfung hingewiesen. Diese gelten ab dem Schuljahr 2011/2012.

 

A)    Haupt-/Mittelschule

 

1.     Rechtsgrundlage

 

Die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Haupt-/Mittelschule 2012 ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern (VSO) vom 11. September 2008 (GVBl S. 684) durchzuführen. Rechtsänderungen bleiben vorbehalten.

 

2.     Zeitplan

 

Für die schriftliche Abschlussprüfung gilt folgender Zeitplan:

 

Montag, 18. Juni 2012

 

- Deutsch:

A.

Rechtschreiben I:

Modifiziertes Diktat

Rechtschreiben II:

Rechtschreibstrategien

 

8.30 bis 8.45 Uhr

 

8.50 bis 9.05 Uhr

B.

Schriftlicher Sprachgebrauch:

Textarbeit

 

9.15 bis 12.05 Uhr

 

Dienstag, 19. Juni 2012

 

- Englisch:

Teil A

Listening Comprehension

8.30 bis 8.45 Uhr

Teil B

Reading Comprehension

Teil B bis D

8.50 bis 10.15 Uhr

Teil C

Mediation

 

Teil D

Text Production

 

Teil E

Use of English

10.20 bis 10.40 Uhr

- Muttersprache:

8.30 bis 10.30 Uhr

 

Mittwoch, 20. Juni 2012

 

- Mathematik:

8.30 bis 11.00 Uhr

 

 

3.     Fernprüfung in der nichtdeutschen Muttersprache

 

Das Fernprüfverfahren wird im Schuljahr 2011/12 bei Bedarf für folgende Sprachen durchgeführt:

Zugelassene Sprachen: Albanisch, Amharisch, Arabisch, Bulgarisch, Bosnisch, Chinesisch, Griechisch, Hindi, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch (Kurmandschi und Sorani), Farsi, Französisch, Nepalesisch, Polnisch, Portugiesisch, Punjabi (Pandschabi), Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbisch, Serbokroatisch, Slowakisch, Spanisch, Thailändisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Urdu, Vietnamesisch

 

Die Termine für die Fernprüfung sind:

1. Zwischenprüfung:

Donnerstag, 19. Januar 2012

2. Zwischenprüfung:

Mittwoch, 21. März 2012

Abschlussprüfung: Mittwoch, 20. Juni 2012

 

4.     Projektprüfung

 

Die Termine der Projektprüfung werden - wie bei allen schulhausinternen Prüfungen - von der Schule festgesetzt.

 

5.     Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer

 

Die Regierungen werden gebeten, dem Staatsministerium bis spätestens 8. November 2011 die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Fernprüfverfahren zu melden. Die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmer an der Abschlussprüfung benötigt das Staatsministerium bis zum 8. März 2012. Hierzu ergehen gesonderte Schreiben.

 

6.     Meldung der Ergebnisse

 

Die Ergebnisse der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Haupt-/Mittelschule werden nach Abschluss der Prüfungen erhoben. Hierzu ergeht ebenfalls ein gesondertes Schreiben.

 

7.     Termine: Anmeldung für den Eintritt in die 10. Klasse

 

Für Schüler aus Regelklassen der Jahrgangsstufe 9 der Haupt-/Mittelschule, die zum Schuljahr 2011/2012 in die 10. Klasse der Haupt-/Mittel-schule eintreten wollen, sind die Anmeldetermine am Freitag, 20. Juli 2012, und am Montag, 23. Juli 2012. Die gegebenenfalls notwendige Aufnahmeprüfung findet am Dienstag, 24. Juli 2012, und bei Bedarf am Mittwoch, 25. Juli 2012, bzw. Donnerstag, 26. Juli 2012, statt.

 

8.     Nachholtermin

 

Wer infolge eines nicht selbst zu vertretenden Grundes an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Haupt-/Mittelschule ganz oder teilweise nicht teilnehmen konnte, kann die Prüfung oder die fehlenden Teile der Prüfung in der Zeit vom 17. bis 21. September 2012 nachholen. Die Aufgaben für Deutsch, Englisch, nichtdeutsche Muttersprache und Mathematik werden bei Bedarf nach schriftlicher Anforderung vom Staatsministerium zugesandt. Die Anforderung wird ggf. bis zum 1. August 2012 erbeten. Die Aufgaben in den übrigen Fächern stellt die Schule selbst.

 

B)    Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung

 

1.     Rechtsgrundlage

 

Die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Hauptschulstufe an Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung 2012 ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F) vom 11. September 2008 (GVBl S. 731, ber. S. 907) durchzuführen.

 

2.     Zeitplan

 

Für die schriftlichen Leistungsfeststellungen sind die Termine der Haupt-/Mittelschule die Grundlage (vgl. Buchstabe A Nr. 2). Es gelten die in § 60 Abs. 1 VSO-F festgelegten Arbeitszeiten, wobei gemäß § 52 VSO-F die Bearbeitungszeit für einzelne Schülerinnen und Schüler entsprechend ihres besonders ausgewiesenen sonderpädagogischen Förderbedarfs um bis zu 50 v. H. der vorgesehenen Zeit verlängert werden kann. Die Entscheidung über die Verlängerung trifft die Feststellungskommission.

 

Montag, 18. Juni 2012

 

- Deutsch:

8.30 Uhr:

200 Minuten Arbeitszeit

 

Dienstag, 19. Juni 2012

 

- Englisch:

8.30 Uhr:

120 Minuten Arbeitszeit

- nichtdeutsche Muttersprache:

8.30 Uhr:

120 Minuten Arbeitszeit

- Deutsche Gebärdensprache:

45 + 15 Minuten Arbeitszeit

 

Mittwoch, 20. Juni 2012

 

- Mathematik:

8.30 Uhr:

150 Minuten Arbeitszeit

 

3.     Fernprüfung in der nichtdeutschen Muttersprache

 

Die Bestimmungen für das Fernprüfverfahren an Haupt-/Mittelschulen (siehe Buchstabe A Nr. 3) gelten für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung entsprechend.

 

4.     Projektprüfung

 

Die Termine der Projektprüfung werden - wie bei allen schulhausinternen Prüfungen - von der Schule festgesetzt. 

 

5.     Deutsche Gebärdensprache

 

Die Abschlussprüfung im Fach Englisch wird auf Antrag bei Schülerinnen und Schülern, die die Deutsche Gebärdensprache verwenden, durch eine Prüfung in Deutscher Gebärdensprache ersetzt, wenn der Antrag bei der Aufnahme in die 10. Jahrgangsstufe gestellt und genehmigt worden ist (§ 66 Abs. 2 VSO-F). Die Abschlussprüfung im Fach Deutsche Gebärdensprache umfasst im schriftlich/praktischen Teil 45 Minuten und im mündlich/kommunikativen Teil 15 Minuten. Die Prüfung ist parallel zur Prüfung im Fach Englisch durchzuführen. Die Aufgaben werden durch die Schule erstellt (vgl. § 66 Abs. 1 VSO-F in Verbindung mit § 60 Abs. 4 Satz 1 VSO). Bei der mündlich/kommunikativen Prüfung können mehrere Teilnehmer/-innen zusammengefasst werden (§ 66 Abs. 3 VSO-F).

 

6.     Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer

 

Die Regierungen werden gebeten, dem Staatsministerium bis spätestens 8. November 2011 die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Fernprüfverfahren zu melden. Die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmer an der Abschlussprüfung benötigt das Staatsministerium bis zum 8. März 2012. Hierzu ergehen Schreiben des Staatsministeriums.

 

7.     Termine: Anmeldung für den Eintritt in die 10. Klasse

 

Für Schüler aus Regelklassen der Jahrgangsstufe 9 der Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung, die zum Schuljahr 2011/2012 in die 10. Klasse der Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung eintreten wollen, sind die Anmeldetermine am Freitag, 20. Juli 2012, und am Montag, 23. Juli 2012. Die gegebenenfalls notwendige Aufnahmeprüfung findet am Dienstag, 24. Juli 2012, und bei Bedarf am Mittwoch, 25. Juli 2012, bzw. Donnerstag,
26. Juli 2012
, statt.

 

8.     Nachholtermin

 

Wer infolge eines nicht selbst zu vertretenden Grundes an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Hauptschulstufe an Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung ganz oder teilweise nicht teilnehmen konnte, kann die Prüfung oder die fehlenden Teile der Prüfung in der Zeit vom 17. bis 21. September 2012 nachholen. Die Aufgaben für Deutsch, Englisch, nichtdeutsche Muttersprache und Mathematik werden bei Bedarf nach schriftlicher Anforderung vom Staatsministerium zugesandt. Die Anforderung wird gegebenenfalls bis zum 1. August 2012 erbeten. Die Aufgaben in den übrigen Fächern stellt die Schule selbst.

 

C)    Schulen für Kranke

 

Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule besucht haben und sich zum Zeitpunkt der Abschlussprüfungen in der Schule für Kranke befinden, können gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Verordnung über die Errichtung und den Betrieb sowie Schulordnung der Schulen für Kranke in Bayern (Krankenhausschulordnung – KraSO) vom 1. Juli 1999 (GVBl S. 288) an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss teilnehmen. Es gelten entsprechend der Schulart der Stammschule die Bestimmungen der Schulordnung für die Volksschulen (VSO) bzw. der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F). Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule nicht besucht haben, können die Prüfung nach den Bestimmungen über die Prüfung für andere Bewerber ablegen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 KraSO). Nach § 15 Abs. 3 KraSO wird die Prüfung im Krankenhaus abgehalten. Der Prüfungsausschuss kann die Prüfungszeiten verlängern oder die Formen der Prüfung ändern, wenn dies aus krankheitsbedingten Gründen erforderlich ist.

 

Dr. Müller

Ministerialdirigent

 

StAnz 2011 Nr. 21

 

 

 

 

 

 



Besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des
qualifizierenden Hauptschulabschlusses 2012
an Haupt-/Mittelschulen sowie an Volksschulen
zur sonderpädagogischen Förderung und
Schulen für Kranke

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 19. April 2011
Az.: IV.2-IV.6-5 S 7501(2012)-4.18 067

 

Vorbemerkung:

 

In dieser Bekanntmachung wird im Vorgriff auf die Änderung der VSO und der damit verbundenen Änderung der VSO-F im Bereich der Abschlussprüfungen in den berufsorientierenden Zweigen bzw. im Fach Arbeit – Wirtschaft – Technik auf die Bestimmungen zur Projektprüfung hingewiesen. Diese gelten ab dem Schuljahr 2011/2012. 

 

A)     Haupt-/Mittelschulen:

 

1.     Rechtsgrundlage:

 

Die besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses 2012 ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern (VSO) durchzuführen.

 

2.     Zeitplan:

 

Für die schriftlichen Leistungsfeststellungen an Volksschulen gilt folgender Zeitplan:

 

Freitag, 22. Juni 2012:

 

Muttersprache

(§ 54 Abs. 2 und

Abs. 7 Nr. 1 VSO)

8.30 Uhr:

180 Minuten Arbeitszeit

 

Montag, 25. Juni 2012:

 

Englisch

(§ 54 Abs. 7 Nr. 3 VSO)

A.   Listening Comprehension

B.   Use of English

C.   Reading Comprehension

D.   Text Production

 

 

 

 

 

8.30 Uhr:

90 Minuten Arbeitszeit

 

Dienstag, 26. Juni 2012:

 

Deutsch

(§ 54 Abs. 7 Nr. 1 VSO)

A.   Rechtschreibung

B.   Schriftlicher Sprachgebrauch

 

 

 

8.30 Uhr:

180 Minuten Arbeitszeit

Deutsch als Zweitsprache

(§ 54 Abs. 2 und

Abs. 7 Nr. 3 VSO)

A.   Lückendiktat und Spracharbeit

B.   Textarbeit

 

 

 

 

8.30 Uhr:

90 Minuten Arbeitszeit

 

Mittwoch, 27. Juni 2012:

 

Mathematik

(§ 54 Abs. 7 Nr. 2 VSO)

8.30 Uhr:

100 Minuten Arbeitszeit

 

Donnerstag, 28. Juni 2012:

 

Physik/Chemie/Biologie

Geschichte/Sozial-kunde/Erdkunde

(§ 54 Abs. 7 Nr. 5 VSO)

8.30 Uhr:

60 Minuten Arbeitszeit

 

3.     Zentrale Prüfung im Fach „Deutsch als Zweitsprache“:

 

Die zentrale Prüfung im Fach „Deutsch als Zweitsprache“ ist in zwei zeitlich getrennte Teile untergliedert. Das Lückendiktat und die weiteren Aufgaben zu Wortschatz und Grammatik folgen aufeinander und bilden den Prüfungsteil A Spracharbeit. Dieser Teil ist in den ersten 30 Minuten zu absolvieren. Die Verwendung von Wörterbüchern ist dabei nicht gestattet. Der Text und die sich auf ihn beziehenden Aufgaben schließen sich als Prüfungsteil B Textarbeit an. Für diesen Teil stehen 60 Minuten Arbeitszeit zur Verfügung. Rechtschriftliche Wörterbücher, auch zweisprachige Wörterbücher dürfen dabei verwendet werden. Zwischen den beiden Prüfungsteilen ist eine Pause von 10 Minuten vorgesehen.

 

4.     Projektprüfung:

 

Die Termine der (vorgesehenen) Projektprüfung werden - wie bei allen schulhausinternen Prüfungen - von der Schule festgesetzt. 

 

5.     Besondere Leistungsfeststellung im Fach Muttersprache:

 

Gemäß § 54 Abs. 2 VSO kann in der besonderen Leistungsfeststellung für den qualifizierenden Hauptschulabschluss für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache an die Stelle des Faches Englisch das Fach Muttersprache treten.

Schülerinnen und Schüler, die anstelle des Faches Englisch die besondere Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Hauptschulabschluss in ihrer Muttersprache ablegen möchten, unterziehen sich - auf Antrag der Erziehungsberechtigten - einem Leistungstest. Die in diesem Test erzielte Gesamtnote wird wie die Jahresfortgangsnote gewertet. Der Antrag der Erziehungsberechtigten auf Teilnahme am Leistungstest und der Abschlussprüfung in der Muttersprache muss der Schule spätestens am 1. März 2012 vorliegen. Die Aufgaben werden durch das Staatsministerium erstellt.

 

Prüfungstermine im Schuljahr 2011/2012 sind:

-   Dienstag, 27. März 2012 (Leistungstest)

-   Freitag, 22. Juni 2012 (Abschlussprüfung)

 

Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, vorausgesetzt, es steht eine Korrektorin bzw. ein Korrektor für die jeweilige Sprache zur Verfügung. Folgende Sprachen können gewählt werden:

 

Zugelassene Sprachen: Albanisch, Amharisch, Arabisch, Bulgarisch, Bosnisch, Chinesisch, Griechisch, Hindi, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch (Kurmandschi und Sorani), Farsi, Französisch, Nepalesisch, Polnisch, Portugiesisch, Punjabi (Pandschabi), Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbisch, Serbokroatisch, Slowakisch, Spanisch, Thailändisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Urdu, Vietnamesisch

 

Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Fach Muttersprache wird empfohlen, soweit möglich an Lehrgängen in der Muttersprache (insbesondere am so genannten konsularischen Unterricht) teilzunehmen.

 

6.     Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer:

 

Die Staatlichen Schulämter werden gebeten, dem Staatsministerium bis spätestens 8. März 2012 die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der besonderen Leistungsfeststellung zu melden. Die detaillierten Modalitäten der Meldung werden gesondert mitgeteilt.

 

7.     Meldung der Ergebnisse:

 

Die Ergebnisse der besonderen Leistungsfeststellung werden nach Abschluss der Prüfungen erhoben. Hierzu ergeht ebenfalls ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums.

 

8.     Nachholtermin:

 

Wer ordnungsgemäß zur besonderen Leistungsfeststellung gemeldet, aber ohne Verschulden verhindert ist, an der gesamten Prüfung teilzunehmen, kann sie in der Zeit vom 24. September bis 28. September 2012 nachholen (§ 58 Abs. 2 VSO). Die Staatlichen Schulämter bestimmen die Schulen, an denen die besondere Leistungsfeststellung nachgeholt wird. Die Aufgaben stellt ein vom Staatlichen Schulamt eingesetztes Lehrerteam.

 

9.     Einzelprüfung in Englisch:

 

Nach § 54 Abs. 4 VSO können Schülerinnen und Schüler der Haupt-/Mittelschule, nach § 59 Abs. 6 VSO Berufsschülerinnen und Berufsschüler bzw. Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler sowie Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, an der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch (Einzelprüfung) teilnehmen.

 

10.   Teilnahme anderer Bewerberinnen oder Bewerber:

 

Die Anmeldung der Berufsschülerinnen und Berufsschüler bzw. der Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler sowie der Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, erfolgt gemäß § 59 Abs. 2 VSO bis zum 1. März 2012 an der Haupt-/Mittelschule, in deren Sprengel die Bewerberinnen und Bewerber ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

 

 

B)    Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung

 

1.     Rechtsgrundlage:

 

Die besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses 2012 an Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F) vom 11. September 2008 (GVBl S. 731, ber. S. 907) durchzuführen.

2.     Zeitplan:


Für die schriftlichen Leistungsfeststellungen an Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung sind die Termine der Haupt-/Mittelschulen die Grundlage (vgl. Buchstabe A Nr. 2) und gelten die in § 61 VSO-F in Verbindung mit § 54 VSO festgelegten Arbeitszeiten, wobei gemäß § 52 VSO-F die Bearbeitungszeit für einzelne Schülerinnen und Schüler entsprechend ihres besonders ausgewiesenen sonderpädagogischen Förderbedarfs um bis zu 50 v. H. der vorgesehenen Zeit verlängert werden kann. Die Entscheidung über die Verlängerung trifft die Feststellungskommission.

 

Freitag, 22. Juni 2012:

 

- Muttersprache

(§ 61 Abs. 3 VSO-F

in Verbindung mit

§ 54 Abs. 2 und

Abs. 7 Nr. 1 VSO)

8.30 Uhr:

180 Minuten Arbeitszeit

 

Montag, 25. Juni 2012:

 

- Englisch

(§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F in Verbindung mit § 54 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 VSO)

8.30 Uhr:

90 Minuten Arbeitszeit

- Deutsche Gebärdensprache

(§ 61 Abs. 7 Satz 2 VSO-F)

30 + 15 Minuten Arbeitszeit

 

Dienstag, 26. Juni 2012:

 

- Deutsch

(§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F in Verbindung mit § 54 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 VSO)

8.30 Uhr:

180 Minuten Arbeitszeit

- Deutsch als Zweitsprache

(§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F und in Verbindung mit § 54 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 VSO)

8.30 Uhr:

90 Minuten Arbeitszeit

Mittwoch, 27. Juni 2012:

 

- Mathematik

(§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F in Verbindung mit § 54 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 VSO)

8.30 Uhr:

100 Minuten Arbeitszeit

Donnerstag, 28. Juni 2012:

 

- Physik/Chemie/Bio-logie

- Geschichte/Sozial-kunde/Erdkunde

(§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F in Verbindung mit § 54 Abs. 7 Nr. 5 VSO)

8.30 Uhr:

60 Minuten Arbeitszeit

 

 

 

3.     Projektprüfung:

 

Die Termine der (vorgesehenen) Projektprüfung werden - wie bei allen schulhausinternen Prüfungen - von der Schule festgesetzt. 

 

4.     Besondere Leistungsfeststellung in den Fächern Deutsch als Zweitsprache und Muttersprache:

 

    Die Bestimmungen für die besondere Leistungsfeststellung an Haupt-/Mittelschulen in den Fächern Deutsch als Zweitsprache (siehe Buchstabe A Nr. 3) und Muttersprache (siehe Buchstabe A Nr. 5) gelten für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung entsprechend.

 

5.     Deutsche Gebärdensprache:

 

Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Hören können an Stelle des Faches Englisch das Fach Deutsche Gebärdensprache wählen, wenn sie das Fach Deutsche Gebärdensprache besucht haben. Die Arbeitszeit beträgt im Fach Deutsche Gebärdensprache im schriftlich/praktischen Teil 30 Minuten, im mündlich/kommunikativen Teil für jeden Teilnehmer/jede Teilnehmerin je 15 Minuten. Die Prüfung ist parallel zur Prüfung im Fach Englisch durchzuführen. Im mündlich/kommunikativen Teil der Leistungsfeststellung im Fach Deutsche Gebärdensprache können mehrere Teilnehmer/-innen zusammengefasst werden. Es wird auf § 61 Abs. 2, Abs. 4 Satz 3, Abs. 7 Satz 2 und Abs. 8 VSO-F verwiesen.

 

6.     Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer:

 

Die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung werden gebeten, dem Staatsministerium bis spätestens 8. März 2012 die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der besonderen Leistungsfeststellung zu melden. Den erforderlichen Meldebogen erhalten die Schulen durch ein Schreiben des Kultusministeriums.

 

7.     Meldung der Ergebnisse:

 

Die Ergebnisse der besonderen Leistungsfeststellung werden nach Abschluss der Prüfungen erhoben. Den erforderlichen Meldebogen erhalten die Schulen durch ein Schreiben des Kultusministeriums.

 

8.     Nachholtermin:

 

Wer ordnungsgemäß zur besonderen Leistungsfeststellung gemeldet, aber ohne Verschulden verhindert ist, an der gesamten Leistungsfeststellung teilzunehmen, kann diese in der Zeit vom 24. September bis 28. September 2012 nachholen (§ 64 VSO-F in Verbindung mit § 58 Abs. 2 VSO). Die Aufgaben stellt die Feststellungskommission.

 

9.     Einzelprüfung in Englisch:

 

     Nach § 61 Abs. 5 VSO-F in Verbindung mit § 54 Abs. 4 VSO können Schülerinnen und Schüler einer Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung, die in der Jahrgangsstufe 9 auf der Grundlage eines Lehrplans unterrichtet werden, der dem Anforderungsniveau des Lehrplans der Hauptschule entspricht, an der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch (Prüfung nur in einem Fach) teilnehmen. Ebenso können nach § 65 Abs. 4 VSO-F in Verbindung mit § 59 Abs. 6 VSO Berufsschülerinnen und -schüler und Berufsfachschülerinnen und -schüler sowie Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, an der Einzelprüfung in Englisch teilnehmen.

 

10.   Teilnahme anderer Bewerberinnen oder Bewerber:

 

Die Anmeldung hat gemäß § 65 Abs. 2 VSO-F bis zum 1. März 2012 an der öffentlichen Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung mit Hauptschulstufe zu erfolgen, in deren Sprengel die Bewerberin/der Bewerber ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder an einer staatlich anerkannten privaten Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung.

 

 

C.    Schulen für Kranke

 

Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule besucht haben und sich zum Zeitpunkt der Abschlussprüfungen in der Schule für Kranke befinden, können gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Verordnung über die Errichtung und den Betrieb sowie Schulordnung der Schulen für Kranke in Bayern (Krankenhausschulordnung – KraSO) vom 1. Juli 1999 (GVBl S. 288) an der besonderen Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses teilnehmen. Es gelten entsprechend der Schulart der Stammschule die Bestimmungen der Schulordnung für die Volksschulen (VSO) bzw. der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F). Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule nicht besucht haben, können die Prüfung nach den Bestimmungen über die Prüfung für andere Bewerber ablegen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 KraSO). Nach § 15 Abs. 3 KraSO wird die Prüfung im Krankenhaus abgehalten. Der Prüfungsausschuss kann die Prüfungszeiten verlängern oder die Formen der Prüfung ändern, wenn dies aus krankheitsbedingten Gründen erforderlich ist.

 

Kufner

Ministerialdirigent

 

StAnz 2011 Nr. 21

 

 

 

 

 

 



Pompejikurs 2011
des Deutschen Archäologischen Instituts Rom

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 28. April 2011 Az.: VI.3-5 P 5160.1-6.30 920

 

Das Deutsche Archäologische Institut Rom hält vom 17. bis zum 22. Oktober 2011 einen

 

Pompeji-Kurs

 

für Lehrkräfte des Gymnasiums ab.

 

Der seit 1891 alljährlich durchgeführte Fortbildungskurs richtet sich an Lehrer der Fächer Latein, Griechisch, Geschichte und Kunst, die bemüht sind, das Interesse der Schüler an der Kultur der Antike durch weiterführende Begleitung im Unterricht, durch vertiefende Arbeitsgemeinschaften und durch Studienfahrten zu fördern, und die sich dazu an den antiken Stätten fortbilden wollen.

Der sechstägige Intensivkurs wird in Pompeji und weiteren Vesuvstädten von den wissenschaftlichen Mitarbeitern des Instituts durchgeführt. Das Programm des Kurses umfasst alle Themen der Alltagskultur sowie des politischen, des sozialen und des religiösen Lebens. Unmittelbar an den archäologischen Denkmälern werden gründliche Kenntnisse zur Architektur, zur künstlerischen Produktion und zur städtischen wie sozialen Organisation der römischen Antike vermittelt. Der Diskussion mit den an archäologischer Forschung und Grabung beteiligten Wissenschaftlern wird dabei breiter Raum gegeben, weshalb eine gründliche Vorbereitung und aktive Mitarbeit der Kursteilnehmer als selbstverständlich gilt.

Die Zahl der Teilnehmer ist auf 20 beschränkt. An- und Abreise und die Hotelreservierung in Pompeji sind von den Kursteilnehmern selbst zu organisieren, die anfallenden Kosten selbst zu tragen. Das Institut stellt eine Liste von Unterkunftsmöglichkeiten bereit und gibt Hinweise zur An- und Abreise. Für den Besuch entfernter liegender Stätten ist ein Beitrag zu den Fahrtkosten (ca. € 40) zu leisten.

 

Bewerbungsunterlagen können unter der nachstehenden Adresse angefordert oder im Internet unter http://www.dainst.de unter Aktuell Veranstaltungen Pompejikurs aufgerufen werden.

 

Einsendeschluss für die Bewerbungen für den Kurs 2011 ist der 15. Juni 2011.

 

Fragen zum Kurs und den Bewerbungsmodalitäten beantwortet

 

Herr PD Dr. Richard Neudecker

(E-Mail: neudecker@rom.dainst.org)

Deutsches Archäologisches Institut Rom

– Pompejikurs –

Via Curtatone 4D

I - 00185 Roma.

 

Das Staatsministerium kann mit Rücksicht auf die Personallage nur wenige Lehrkräfte zu diesem Kurs beurlauben. Die Beurlaubung ist bis zum 15. Juli 2011 zu beantragen. Die Schulleitung nimmt zu dem Gesuch Stellung und bemerkt, ob eine fachliche Vertretung gewährleistet ist.

 

Erhard

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 



Vorbereitungsdienste für das Lehramt
an Gymnasien 2012 I und 2012 II

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

April 2011 Az.: III.1-5 S 5111–PRA.19 209

 

Im Jahr 2012 werden Vorbereitungsdienste (2012 I und 2012 II) für das Lehramt an Gymnasien nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien (BayRS 2038-3-4-6-1-UK) eingerichtet.

 

1.        Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst

Zum Vorbereitungsdienst können Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die

a)    die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I a. F.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2002 (GVBl S. 657) oder die Erste Lehramtsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I n. F.) vom 13. März 2008 (GVBl S. 180) bestanden haben oder deren Prüfung gemäß Art. 6 Abs. 4 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes als der Ersten Staatsprüfung oder der Ersten Lehramtsprüfung für das Lehramt an Gymnasien gleichwertig anerkannt worden ist,

b)       die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen und

 

c)       die für den Beruf eines Lehrers notwendige gesundheitliche Eignung besitzen.

 

2.        Dauer des Vorbereitungsdienstes, Meldeschluss und Meldeverfahren

 

a)       Dauer und Meldeschluss

-  Der Vorbereitungsdienst 2012 I beginnt am 20. Februar 2012 und endet am 14. Februar 2014.

Letzter Meldetag ist der 20. September 2011.

 

-  Der Vorbereitungsdienst 2012 II beginnt am 14. September 2012 und endet am 15. September 2014.

Letzter Meldetag ist der 14. April 2012.

 

b)    Meldeverfahren
Die Meldungen zum Vorbereitungsdienst sind mit den im Antrag aufgeführten Unterlagen an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu richten. Die Antragsvordrucke für die Meldung zum Vorbereitungsdienst werden Bewerberinnen und Bewerbern, die in Bayern die Erste Staatsprüfung oder die Erste Lehramtsprüfung für das Lehramt an Gymnasien ablegen, gleichzeitig mit der Zulassung zur Ersten Staatsprüfung oder zur Ersten Lehramtsprüfung durch das Prüfungsamt zugeleitet. Alle anderen Bewerberinnen und Bewerber können die benötigten Vordrucke jeweils zwei Monate vor Meldeschluss beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80333 München, anfordern.

 

Die Entscheidung über die Zulassung wird den Bewerberinnen und Bewerbern etwa drei Wochen vor Beginn des Vorbereitungsdienstes schriftlich mitgeteilt.


Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.

 

Erhard

Ministerialdirektor

 

StAnz 2011 Nr. 21

 

 

 

 

 

 



Ausschreibung des i.s.i.
Innere Schulentwicklung Innovationspreis 2011/12

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 2. Mai 2011 Az.: III.3-5 S 4640-6.16 876

 

Die Stiftung Bildungspakt Bayern schreibt zum achten Mal den i.s.i. – Innere Schulentwicklung Innovationspreis aus.

Mit dem i.s.i. werden Schulen ausgezeichnet, denen es gelungen ist, die Schulqualität nachhaltig zu verbessern. Das dauerhafte Engagement aller am Schulleben Beteiligten soll dadurch Anerkennung finden. Im Mittelpunkt der Bewertung stehen ein systematischer, nachhaltiger Schulentwicklungsprozess sowie eine Innovation im Rahmen dieses Prozesses.

Teilnahmeberechtigt sind alle Schulen in Bayern. Je Schulart wird eine Siegerschule ermittelt, die einen Preis erhält, der mit 5.000,00 Euro dotiert ist. Erstmalig wird zusätzlich ein Sonderpreis in Höhe von 3.000,00 Euro für herausragende Aktivitäten im Themengebiet „Werteorientierung“ verliehen.

Weitere Informationen sowie das Teilnahmeformular finden sich im Internet unter www.bildungspakt-bayern.de. Ein Ausschreibungsfaltblatt ging jeder Schule im April zu.

 

Erhard

Ministerialdirektor

 

StAnz 2011 Nr. 21

 

 

 

 

 

 

 



Besetzung von Direktorenstellen
im Bereich der staatlichen Gymnasien

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 6. Mai 2011 Az.: VI-5 P 5001.1-6b.11 043

 

An folgenden Gymnasien ist zum August 2011 die Stelle des Schulleiters / der Schulleiterin zu besetzen:

 

1.     Gregor-Mendel-Gymnasium Amberg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches sowie ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1018 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Ganztagesangebot.

 

2.     Gymnasium Scheinfeld (Zweitausschreibung)

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 661 Schülerinnen und Schüler).

 

3.     Jean-Paul-Gymnasium Hof (Zweitausschreibung)

Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Musisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 629 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Ganztagsangebot. Die Schule ist Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberfranken.

 

Ihre Aufgaben:

-         pädagogische und organisatorische Leitung der Schule

-         Personalführung und Personalentwicklung (Unterrichtseinsatz, Übertragung von Dienstaufgaben und Funktionstätigkeiten, Koordination der Fortbildung, Beurteilung)

-         Koordination der Schulentwicklung und des schulischen Qualitätsmanagements

-         Entwicklung des Schulprofils

-         Zusammenarbeit mit den schulischen Gremien

-         Kooperation mit den vorgesetzten Dienststellen sowie mit dem Aufwandsträger

-         Leitung der Verwaltungsgeschäfte

-         Vertretung der Schule nach außen

 

Unsere Erwartungen:

-         erfolgreiche Unterrichtstätigkeit

-         ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten

-         Erfahrungen in der Schulverwaltung und / oder Personalführung

-         Bewährung  in unterschiedlichen Aufgabenfeldern des Schulwesens und damit umfassende Kenntnis der hier vorhandenen Problemstellungen

-         Erfahrungen in der Schulentwicklung

-         Bereitschaft zur Fortbildung in allen leitungsspezifischen Aufgabenfeldern

-         kommunikative und soziale Kompetenz

-         Innovationsbereitschaft

-         hohe Belastbarkeit

-         gründliche Kenntnis des Schul- und Dienstrechts

 

Es können sich Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte / Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Bei Versetzungsanträgen von Schulleiterinnen bzw. Schulleitern sind die dienstlichen Belange der von ihnen geleiteten Schule zu berücksichtigen. Ein Wechsel in der Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass der Schulleiter / die Schulleiterin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit einer Stellungnahme über den Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergibt. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine in der Aussagekraft einer periodischen Beurteilung gleichkommenden aktuelle Eignungs- und Leistungseinschätzung des Bewerbers / der Bewerberin zu erstellen. Gleiches gilt, wenn der Bewerber / die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte. Dem Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.

 

Termin zur Vorlage der Bewerbung

 

beim zuständigen Ministerialbeauftragten

zwei Wochen

und zur Vorlage beim Staatsministerium

vier Wochen

 

nach Erscheinen der Ausschreibung.

 

Die Ausschreibung ist den Lehrkräften durch die Direktorate bekannt zu geben.

 

Dr. Müller

Ministerialdirigent

 

 

 

 

 

 

 

 



Ausschreibung von Stellen für
Ständige Vertreter und
Weitere Ständige Vertreter
an staatlichen beruflichen Schulen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 6. Mai 2011 Az.: VII.2-5 P 9001.1-7b.41 961

 

1.        Die Stelle des Ständigen Vertreters des Schulleiters ist mit sofortiger Wirkung an folgender Schule zu besetzen:

 

Staatliches Berufliches Schulzentrum Miesbach

Die Berufsschule mit gewerblichen und kaufmännischen Klassen besuchen derzeit 1.383 Teilzeitschüler/-innen und 76 Vollzeitschüler/-innen. Sie wird von der Schulleitung in Personalunion mit der Berufsfachschule für Kinderpflege (59 Vollzeitschüler/-innen), der Berufsfachschule für Hauswirtschaft (52 Vollzeitschüler/-innen), der Fachakademie für Hauswirtschaft (53 Vollzeitschüler/-innen) und mit der Staatlichen Berufsoberschule für Sozialwesen (72 Vollzeitschüler/-innen) geführt.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

2.        Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit sofortiger Wirkung an folgenden Schulen zu besetzen:

 

2.1     Staatliche Berufsschule und Staatliche Wirtschaftsschule Garmisch-Partenkirchen

Die Berufsschule und Wirtschaftsschule wird von einem Schulleiter in Personalunion geführt. Die Berufsschule besuchen derzeit 1.236 Teilzeitschüler/-innen, die Wirtschaftsschule 230 Vollzeitschüler/-innen. Der Weitere Ständige Vertreter/die Weitere Ständige Vertreterin des Schulleiters wird vorrangig für die Wirtschaftsschule zuständig sein.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

2.2     Staatliche Wirtschaftsschule Bad Windsheim

Die zwei-, drei- und vierstufige Wirtschaftsschule besuchen derzeit 370 Vollzeitschüler.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

3.        Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit Wirkung vom 1. August 2011 an folgenden Schulen zu besetzen:

 

3.1     Staatliche Berufsschule Eichstätt

Die Berufsschule mit gewerblichen und
kaufmännischen Klassen besuchen derzeit 1.451 Teilzeitschüler/-innen und 58 Vollzeitschüler/-innen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

3.2     Staatliche Berufsschule Ingolstadt I

Die Berufsschule I mit gewerblicher Ausbildungsrichtung ist mit der zeitlich befristeten Berufsfachschule für IT-Berufe (20 Vollzeitschüler/-innen) organisatorisch verbunden. Die Berufsschule besuchen derzeit 3.264 Teilzeitschüler/-innen und 26 Vollzeitschüler/-innen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

3.3     Staatliche Berufsschule I Aschaffenburg

Die Berufsschule mit gewerblichen und
technischen Klassen besuchen derzeit
94 Vollzeitschüler/-innen und 1.908 Teilzeitschüler/-innen. Sie ist mit der Fachschule für Maschinenbau (Technikerschule), die 144 Vollzeitschüler/-innen besuchen, organisatorisch verbunden.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

Für die Besetzung der Stellen kommen vorrangig staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Bewerber/Bewerberinnen für die Stellen an der Wirtschaftsschule sollen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen nachweisen und über Erfahrungen mit der Wirtschaftsschule verfügen. Es kommen für die Wirtschaftsschule aber auch staatliche Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; für diese Lehrkräfte ist jedoch Unterrichtserfahrung an einer Wirtschaftsschule Voraussetzung.

 

Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die KMBek vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule wird ergänzend verwiesen. Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

 

Die Stellen der Ständigen Schulleiterstellvertreter/der Ständigen Schulleiterstellvertreterinnen sowie der Weiteren Ständigen Schulleiterstellvertreter/der Weiteren Ständigen Schulleiterstellvertreterinnen können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

 

a)     von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine aktuelle Leistungsfeststellung (AELE) beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

 

b)    gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)     von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

 

d)    ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

Dr. Müller

Ministerialdirigent

 

StAnz 2011 Nr. 21

 

 

 

 

 

 



Offene Stellen

 

Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle für eine Schulleiterin oder einen Schulleiter ist zu besetzen:

 

Deutsche Schule Warschau (Willy-Brandt-Schule)

 

Zweitausschreibung

 

Arbeitsbeginn: 1. Februar 2012

Ende der Bewerbungsfrist: 31. Juli 2011

 

Zweisprachige Schule mit integriertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 179

Reifeprüfung mit deutscher und polnischer Hochschulzugangsberechtigung

 

Qualifikation:

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15 / A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L, Tarifgebiet Ost

 

Drittbewerbungen sind zulässig.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Bewerbungsverfahren:

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de  zur Verfügung.

 

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.

 

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs an die ZfA (als Vor-abinformation) wird gebeten. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs- / Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- / Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/ Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

 

 

 

*

 

 

 

 

 

Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung

 

Zum Schuljahr 2011/2012 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle in der Abteilung Berufliche Schulen, Referat Gewerblich-technische Bildung für die Zeit von fünf Jahren neu zu besetzen:

 

Arbeitsbereich: Bautechnik/Holztechnik/Farbtechnik und Raumgestaltung als unterhälftige Abordnung (befristet auf fünf Jahre)

 

Zentrale Aufgabe wird es sein, die Lehrpläne für diesen Bereich zu erarbeiten sowie bei ihrer Einführung mitzuwirken. Weiterhin gehört es zu den Aufgaben, bei den Weiterentwicklungen des Berufsgrundschuljahres in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachmitarbeitern der Regierungen mitzuwirken und die intensive Zusammenarbeit zu unterstützen.

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-         1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen, Fachrichtung Bautechnik/Holztechnik oder eine vergleichbare Qualifikation

-         Mehrjährige unterrichtliche Tätigkeit an beruflichen Schulen

 

Überfachliche Qualifikationen:

-         Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit

-         Engagement und Flexibilität

-         Aufgeschlossenheit für Innovationen

-         Sicheres Auftreten

-         Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

-         Organisationsgeschick

-         Belastbarkeit

-        Überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Die Rechte der Schwerbehinderten, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Beiblatt zum Amtsblatt auf dem Dienstweg an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Herrn OStD Peter Allmansberger oder Vertreter im Amt, Schellingstraße 155, 80797 München zu richten.

 

 


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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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