Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 

 


 

Nummer 15       Ausgegeben in München am 17. August 2011      Jahrgang 2011

 

 

 


 

 

Inhalt


 

Prüfung 2012 zum „Staatlich geprüften Betriebswirt“ an Fachakademien für Wirtschaft

Abiturprüfung 2013 zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife an Berufsoberschulen und Fachoberschulen sowie Ergänzungsprüfung zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife

Fachabiturprüfung 2013 zum Erwerb der Fachhochschulreife an Fachoberschulen und Berufsoberschulen

Ausbildung von Fachlehrern an Volksschulen, Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung und Realschulen Fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächern Werken/ Technisches Zeichnen/ Kommunikationstechnik/ Kunsterziehung bzw. Sport

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 





Prüfung 2012 zum
„Staatlich geprüften Betriebswirt“
an Fachakademien für Wirtschaft

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 18. Juli 2011 Az.: VII.4-5 S 9500.8-8-7.63 777

 

1.     Rechtsgrundlagen

 

Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) sowie nach der Schulordnung für zweijährige Fachakademien (Fachakademieordnung FakO).

 

2.     Abschlussprüfung zum „Staatlich geprüften Betriebswirt“

 

2.1   Studierende an öffentlichen und staatlich anerkannten Fachakademien für Wirtschaft haben in folgenden Fächern schriftliche Prüfungsaufgaben zu bearbeiten:

        Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft sowie in beiden Schwerpunktfächern des jeweils gewählten Schwerpunkts (§ 69 Abs. 3 FakO).

 

2.2   „Andere Bewerber“ (Bewerber, die keiner Fachakademie für Wirtschaft angehören oder an der besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können) können nach § 36 FakO an der staatlichen Abschlussprüfung teilnehmen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen gemäß § 37 FakO erfüllen.

„Andere Bewerber“ haben im Rahmen der Abschlussprüfung die gleichen schriftlichen Prüfungsleistungen (vgl. Nr. 2.1) zu erbringen wie die Studierenden der Fachakademie.

 

Darüber hinaus haben sie in den Fächern

-         Rechnungswesen,

-         Recht,

-         Wirtschaftsmathematik mit Statistik,

-         Englisch

(Bearbeitungszeit je 120 Minuten) und in drei von ihnen ausgewählten Ergänzungsfächern schriftliche Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von je 90 Minuten zu bearbeiten; die Aufgaben werden vom Prüfungsausschuss gestellt (§ 69 Abs. 4 FakO).

 

Die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung als „anderer Bewerber“ ist bis spätestens 1. März 2012 bei der Schule zu beantragen. Dem Antrag sind die in § 37 Abs. 2 FakO genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen. Ferner ist anzugeben, in welchem Schwerpunkt der „andere Bewerber“ geprüft werden möchte. Über den Antrag wird schriftlich entschieden.

 

2.3   Der schriftliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung an Fachakademien für Wirtschaft findet in der Zeit vom 12. Juni bis 15. Juni 2012 nach folgendem Prüfungsplan statt:

 

Tag

Fach

Bearbeitungszeit

Dienstag,

12. Juni 2012

Betriebswirtschaft

180 Minuten

Mittwoch,

13. Juni 2012

Volkswirtschaft

120 Minuten

Donnerstag,

14. Juni 2012

das nach Nr. 2.1 gewählte Schwerpunktfach I

150 Minuten

Freitag,

15. Juni 2012

das nach Nr. 2.1 gewählte Schwerpunktfach II

150 Minuten

 

Die Prüfungen beginnen jeweils um 9.00 Uhr. Die Termine für die von den „anderen Bewerbern“ nach Nr. 2.2 zu bearbeitenden weiteren Prüfungsfächer werden von den Schulen festgelegt und den „anderen Bewerbern“ im Zulassungsschreiben zur Prüfung mitgeteilt.

 

2.4   Der mündliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung richtet sich nach § 28 FakO.

 

Kufner

Ministerialdirigent

 

StAnz 2011 Nr. 32

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Abiturprüfung 2013 zum Erwerb der
fachgebundenen Hochschulreife an
Berufsoberschulen und Fachoberschulen sowie Ergänzungsprüfung zum Erwerb der
allgemeinen Hochschulreife

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 22. Juli 2011 Az.: VII.6-5 S 9500-7-7.51 547

 

1.     Die Abiturprüfung 2013 zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulrei­fe an Berufsoberschulen und Fachoberschulen findet nach folgendem Terminplan statt:

 

Deutsch:

Montag,

3. Juni 2013

8.00 bis 13.00 Uhr

Mathematik:

Dienstag,

4. Juni 2013

9.00 bis 12.00 Uhr

Biologie:

Donnerstag, 6. Juni 2013

9.00 bis 12.00 Uhr

Betriebswirtschaftslehre

mit Rechnungswesen:

Donnerstag, 6. Juni 2013

9.00 bis 12.00 Uhr

Pädagogik/Psychologie:

Donnerstag, 6. Juni 2013

9.00 bis 12.00 Uhr

Gestaltung:

Donnerstag, 6. Juni 2013

8.00 bis 13.15 Uhr

Physik:

Donnerstag, 6. Juni 2013

9.00 bis 12.00 Uhr

Englisch:

Freitag,

7. Juni 2013

9.00 bis 10.30 Uhr

(Reading-Teil)

11.00 bis 12.15 Uhr

(Writing-Teil)

 

2.     Die mündliche Gruppenprüfung in Englisch kann im Zeitraum vom 2. Mai bis 17. Mai 2013 durchgeführt werden.

 

3.     Bewerber, die keiner Schule angehören oder an der von ihnen besuchten Schule die Abschlussprüfung zum Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife nicht ablegen können (andere Bewerber), haben ihre Zulassung bis zum 1. März 2013 bei der Fachoberschule oder Berufs­oberschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll.

 

4.     Der schriftliche Teil der Ergänzungsprüfung in der zweiten Fremdsprache zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife findet am Mittwoch, dem 15. Mai 2013, von 9.00 bis 11.00 Uhr statt. Die Meldung zur Ergänzungsprüfung ist bis zum 1. März 2013 bei der Berufsoberschule oder Fachoberschule einzureichen.

Schüler, die anstelle der Ergänzungsprüfung an der Latinumsprüfung des Gymnasiums teilnehmen wollen, müssen sich bis spätestens 15. Dezember dafür an einem Gymnasium anmelden.

 

5.     Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).

 

6.   Für die Prüfungsanforderungen sind die für die Berufsoberschule bzw. Fachoberschule erlassenen Lehrpläne in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend.

 

7.   Zeugnisdatum für die Hochschulreife ist Donnerstag, der 11. Juli 2013. Spätestens an diesem Tag hat der Prü­fungsausschuss die Gesamtnoten festzusetzen und über das Bestehen der Prüfung zu entscheiden.

 

Kufner

Ministerialdirigent

 

StAnz 2011 Nr. 32

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Fachabiturprüfung 2013 zum Erwerb der
Fachhochschulreife
an Fachoberschulen und Berufsoberschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 22. Juli 2011 Az.: VII.6-5 S 9500-6-7.51 546

 

1.     Die schriftliche Fachabiturprüfung 2013 zum Erwerb der Fachhochschulreife an Fachoberschulen und Berufsoberschulen findet nach folgendem Terminplan statt:

 

Deutsch:

Montag,

3. Juni 2013

9.00 bis 13.00 Uhr

Mathematik:

Dienstag,

4. Juni 2013

9.00 bis 12.00 Uhr

Biologie:

Donnerstag,

6. Juni 2013

9.00 bis 12.00 Uhr

Betriebswirtschaftslehre

mit Rechnungswesen:

Donnerstag,

6. Juni 2013

9.00 bis 12.00 Uhr

Pädagogik/Psychologie:

Donnerstag,

6. Juni 2013

9.00 bis 12.00 Uhr

Darstellung

(praktische Prüfung):

Donnerstag,

6. Juni 2013

8.00 bis 13.15 Uhr

Physik:

Donnerstag, 6. Juni 2013

9.00 bis 12.00 Uhr

Englisch:

Freitag,

7. Juni 2013

9.00 bis 10.30 Uhr

(Reading-Teil)
11.00 bis 12.00 Uhr
(Writing-Teil)

 

2.     Die mündliche Gruppenprüfung in Englisch kann im Zeitraum vom 2. Mai bis 17. Mai 2013 durchgeführt werden.

 

3.   Bewerber, die keiner Schule angehören oder an der von ihnen besuchten Schule die Abschlussprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife nicht ablegen können (andere Bewerber), haben ihre Zulassung bis zum 1. März 2013 bei der öffentlichen Fachoberschule zu beantragen, an der die Prüfung abgelegt werden soll.

 

4.   Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).

 

5.   Für die Prüfungsanforderungen sind die einschlägigen Lehrpläne für die Fachoberschule bzw. Berufsoberschule in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend.

 

6.   Zeugnisdatum für die Fachhochschulreife ist Freitag, der 19. Juli 2013. Spätestens an diesem Tag hat der Prü­fungsausschuss die Gesamtnoten festzusetzen und über das Bestehen der Prüfung zu entscheiden.

 

Kufner

Ministerialdirigent

 

StAnz 2011 Nr. 32

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Ausbildung von Fachlehrern an Volksschulen,
Volksschulen zur sonderpädagogischen
Förderung und
Realschulen
Fachliche und pädagogische Ausbildung in den
Fächern Werken/ Technisches Zeichnen/
Kommunikationstechnik/ Kunsterziehung bzw.
Sport

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 25. Juli 2011 Az.: IV.3-5 S 7032.3-4b.70 632

 

1.         Fachliche und pädagogische Ausbildung in den Fächern Werken/ Technisches Zeichnen/ Kommunikationstechnik/ Kunsterzie-hung bzw. Sport.

 

1.1       Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus beginnt im Schuljahr 2012/13 eine weitere Ausbildung von Fachlehrern für Volksschulen, Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung und Realschulen. Die Ausbildung erfolgt gleichzeitig in den genannten Fächern. Alternativ zum Fach Kunsterziehung kann das Fach Sport gewählt werden. Die Ausbildung umfasst insgesamt vier Studienjahre. Nach drei Studienjahren werden die jeweiligen fachlichen Prüfungen abgeschlossen. Die Ausbildung richtet sich nach der Studienordnung für das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern (FISO) vom 9. August 2005 (GVBl S. 436, BayRS 2038-3-4-8-7-UK) in der jeweils geltenden Fassung.

 

1.2       Voraussetzungen für die Zulassung zur Fachausbildung sind, dass die Bewerber

-         einen mittleren Schulabschluss gemäß Art. 25 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen besitzen (vgl. hierzu KMBek vom 30. April 2007, KWMBl I S. 207),

-         für den Lehrerberuf körperlich geeignet sind,

-        einen Eignungstest bestehen.

 

1.3       Der Eignungstest soll über die vorhandene fachliche und persönliche Eignung des Bewer­bers Aufschluss geben. Er findet an der Ausbildungsstätte statt, die der Bewerber besuchen will. Für das Fach Sport ist ein zusätzlicher Eignungstest zu bestehen. Über die Termine und Inhalte informieren die Ausbildungsstätten.

 

Die endgültige Aufnahme ist vom Bestehen einer Probezeit abhängig. Die Probezeit endet am 15. Februar 2013.

 

2.         Die formlosen Bewerbungen um Zulassung zur Ausbildung sind

 

-         für die Ausbildungsstätte in Augsburg an das

Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern - Abteilung I -

Henisiusstraße 1, 86152 Augsburg,

Tel. 0821 153024-25,

E-Mail: info@fachlehrer-augsburg.de, http://www.fachlehrer-augsburg.de

 

-         für die Ausbildungsstätte in Bayreuth an das

Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern - Abteilung V -

Geschwister-Scholl-Platz 3, 95440 Bayreuth,

Tel. 0921 41603,

E-Mail: info@fachlehrer.de, http://www.fachlehrer.de

 

bis spätestens 30. September 2011 zu richten. Spätere Anmeldungen können aus organisatorischen Gründen nicht mehr entgegengenommen werden.

3.         Die Ausbildung ist grundsätzlich förderungsfähig nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in der jeweils geltenden Fassung, und zwar nach den für Schüler an Berufsfachschulen festgelegten Sätzen.

 

4.         Für Unterbringung und Verpflegung haben die Lehrgangsteilnehmer selbst zu sorgen.

 

5.              Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Übernahme in den staatlichen Schul­dienst nach Durchlaufen der Ausbildung am Staatsinstitut und des darauf folgenden zweijährigen Vorbereitungsdienstes nur nach Maßgabe des bestehenden Bedarfs und der jeweils gegebenen Planstellenlage möglich ist.

 

Kufner

Ministerialdirigent

 

StAnz 2011 Nr. 32

 

 

 

 

 

 


 

 

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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0,  E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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