Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 

 


 

Nummer 20     Ausgegeben in München am 25. Oktober 2011    Jahrgang 2011

 

 

 


 

 

Inhalt


 

Ausschreibung von Referentenstellen an der Regierung von Oberfranken

Besetzung von Stellen des Ständigen Stellvertreters im Bereich der staatlichen Gymnasien

Besetzung von Stellen einer Mitarbeiterin / eines Mitarbeiters in der Leitung eines Gymnasiums sowie am Bayernkolleg Augsburg

Staatliche Prüfung für Skilehrer und Snowboardlehrer 2012

Offene Stellen

 

 

 

Bereits auf die Verkündungsplattform eingestellt am 20. Oktober 2011.

 

 

 

 


 





Ausschreibung von Referentenstellen
an der Regierung von Oberfranken

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 27. September 2011
Az.: IV.7-5 P 8001.1.1-4a.97 611

Die Stelle einer Referentin bzw. eines Referenten (Regierungsschuldirektorin bzw. Regierungsschuldirektor der BesGr. A 15) für das Sachgebiet 41 „Förderschulen“ an der Regierung von Oberfranken wird zur Bewerbung für Lehrkräfte mit der Ausbildung für das Lehramt für Sonderpädagogik ausgeschrieben, die eine mehrjährige Bewährung im Förderschuldienst, mindestens in einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 oder höher, aufweisen.

 

Die zu besetzende Stelle wird folgende Aufgaben umfassen:

-         Fachfragen der beruflichen Integration und des Überganges von Schule und Beruf

-         Weiterentwicklung der Konzepte von SDW und eVBO

-         Organisation, Beaufsichtigung und Weiterentwicklung der Sonderpädagogischen Förderzentren und der Schule für Kranke

-         Organisation des Hausunterrichts aller Schularten

-         Erstellung von Fortbildungskonzepten in den Handlungsfeldern der Trias emotionale und soziale Entwicklung, Lernen und Sprache

-         Weiterentwicklung des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes

-         Mitarbeit bei der Koordination der Klassenbildung einschließlich Personalplanung und Personaleinsatz

-         Erstellung von Statistiken und Datenverarbeitung in der Schulverwaltung

 

Erwartet und vorausgesetzt werden:

-         Erfahrungen in einer Führungsposition

-         Erfahrung im Umgang mit privaten Trägern und kommunalen Behörden

-         Sehr gute EDV-Kenntnisse

-         Erfahrung in mehreren sonderpädagogischen Fachrichtungen und Beratungskompetenz zur Weiterentwicklung inklusiver Systeme

-         Team- und Kommunikationsfähigkeit

-         Fähigkeit selbständig zu arbeiten

-         Organisationsgeschick und Planungsfähigkeit

 

Es wird erwartet, dass die Beamtin bzw. der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Die Stelle ist teilzeitfähig, sofern durch Job-Sharing die ganztägige Wahrnehmung der Aufgaben gesichert ist.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberfranken veröffentlicht.

 

Dr. Müller

Ministerialdirigent

 

 

 

 

 

 

 





Besetzung von Stellen
des Ständigen Stellvertreters im Bereich der
staatlichen Gymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 10. Oktober 2011 Az.: VI-5 P 5001.1-6.73 031

 

An folgenden Gymnasien ist zum 20. Februar 2012 die Stelle des Ständigen Stellvertreters / der Ständigen Stellvertreterin des Schulleiters zu besetzen:


1. Gymnasium Bad Aibling

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1486 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Ganztagsangebot sowie Klassen mit bilingualem Unterricht.


2. Gabriel-von-Seidl-Gymnasium Bad Tölz

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1391 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Ganztagsangebot sowie Klassen mit bilingualem Unterricht.

 

3. Johann-Michael-Fischer-Gymnasium Burglengenfeld

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1004 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Ganztagsangebot.

 

4. Joseph-von-Fraunhofer-Gymnasium Cham

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1225 Schülerinnen und Schüler).

 

5. Robert-Schuman-Gymnasium Cham

Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 765 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Ganztagsangebot.


6. Ehrenbürg-Gymnasium Forchheim

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1443 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Ganztagsangebot sowie Klassen mit bilingualem Unterricht.

 

7. Dossenberger-Gymnasium Günzburg

Die Schule ist ein Sprachliches und Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1184 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.


8. Balthasar-Neumann-Gymnasium Marktheidenfeld

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 947 Schülerinnen und Schüler). Das Gymnasium ist Ganztagsschule (gebundene Form).


9. Asam-Gymnasium München

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1029 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar und Ganztagsschule (gebundene Form).


10. Albrecht-Altdorfer-Gymnasium Regensburg

Die Schule ist ein Humanistisches und Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 807 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar und führt ein Ganztagsangebot.

 

11. Gymnasium Scheinfeld

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 646 Schülerinnen und Schüler).


12. Siebold-Gymnasium Würzburg

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch, Französisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 877 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar und führt ein Ganztagsangebot.

 

Es können sich Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte / Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich, nicht an Seminarschulen.

 

Die Funktion wird geprägt von der Unterstützung des Schulleiters bei der Wahrnehmung sämtlicher Leitungsaufgaben, mithin bei der Ausübung der Dienstaufsicht und der Erfüllung der in Art. 57 Abs. 2 BayEUG übertragenen Aufgaben, beim Tätigwerden als Behördenvorstand und Vorgesetzter aller Beamten und Arbeitnehmer der Schule (§ 24 Abs. 1 Satz 2 LDO) sowie bei der Vertretung der Schule nach außen (Art. 57 Abs. 3 BayEUG). Den Schwerpunkt der Tätigkeit des Schulleiterstellvertreters bilden somit Führungsaufgaben und Personalverantwortung. Diesbezügliche Erfahrungen sind wünschenswert.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung an die Leitung der Schule, an der die Funktionsstelle zu besetzen ist (Zielschule), weitergegeben; die Leitung der Zielschule übermittelt die Außenbewerbungen binnen weiterer 14 Tage – zusammen mit den Bewerbungen, die keine Versetzung erfordern (Hausbewerbungen) – an den zuständigen Ministerialbeauftragten. Der für die Zielschule zuständige Ministerialbeauftragte gibt alle Haus- und Außenbewerbungen spätestens sechs Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung an das Staatsministerium weiter.

Einem Außenbewerber / einer Außenbewerberin wird empfohlen, sich bei dem Leiter / der Leiterin der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen

a)   durch den Schulleiter / die Schulleiterin bei der Weitergabe einer Hausbewerbung an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten bzw. einer Außenbewerbung an die Leitung der Zielschule (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine Anlassbeurteilung zu erstellen. Gleiches gilt, wenn der Bewerber / die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

b)       durch den Schulleiter / die Schulleiterin der Zielschule bei der Weitergabe etwaiger Außenbewerbungen an die Dienststelle des Ministerialbeauftragten.

Dem für die Zielschule zuständigen Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.

 

Dr. Müller

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 





Besetzung von Stellen einer Mitarbeiterin / eines
Mitarbeiters in der Leitung eines Gymnasiums
sowie am Bayernkolleg Augsburg

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 10. Oktober 2011 Az.: VI-5 P 5001.1-6.73 032

 

An folgenden Gymnasien ist zum 20. Februar 2012 die Stelle einer Mitarbeiterin / eines Mitarbeiters in der Leitung eines Gymnasiums (Funktionsnummer 1110) zu besetzen:

 

1. Friedrich-Dessauer-Gymnasium Aschaffenburg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1750 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.


2. Gymnasium bei St. Anna Augsburg

Die Schule ist ein Humanistisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 995 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Ganztagsangebot.


3. Gymnasium Christian Ernestinum Bayreuth

Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 720 Schülerinnen und Schüler).


4. Ignaz-Taschner-Gymnasium Dachau

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1288 Schülerinnen und Schüler).

 

5. Rainer-Maria-Rilke-Gymnasium Icking

Die Schule ist ein Humanistisches, Sprachliches und Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 924 Schülerinnen und Schüler).


6. Ignaz-Kögler-Gymnasium Landsberg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1180 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt Klassen mit bilingualem Unterricht.

 

7. Hans-Leinberger-Gymnasium Landshut

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1550 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar und Sitz des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Niederbayern.

 

8. Gymnasium Miesbach

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1069 Schülerinnen und Schüler).

 

9. Luitpold-Gymnasium München

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1011 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

10. Albrecht-Ernst-Gymnasium Oettingen

Die Schule ist ein Humanistisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 810 Schülerinnen und Schüler).

 

11. Gymnasium Parsberg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1142 Schülerinnen und Schüler).


12. Gymnasium Stein

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1161 Schülerinnen und Schüler). Die Schule hat ein Ganztagsangebot.


13. Gymnasium Veitshöchheim

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 776 Schülerinnen und Schüler). Die Schule führt ein Ganztagsangebot.

 

14. Gymnasium Waldkraiburg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1078 Schülerinnen und Schüler).

 

15. Gymnasium Weilheim i. OB

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und Humanistisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1757 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar und führt ein Ganztagsangebot sowie Klassen mit bilingualem Unterricht.

 

Besetzung von Stellen einer Mitarbeiterin / eines Mitarbeiters in der Leitung eines Kollegs

 

Am Bayernkolleg Augsburg ist zum 20. Februar 2012 die Stelle einer Mitarbeiterin / eines Mitarbeiters (Funktionsnummer 1110) zu besetzen:

 

16. Bayernkolleg Augsburg

Die Schule ist ein Gymnasium des zweiten Bildungswegs mit sprachlicher Ausbildungsrichtung und Englisch als erster sowie Latein, Französisch und Spanisch als zweiter Fremdsprache (etwa 590 Schülerinnen und Schüler). An das Kolleg ist ein Schülerheim angegliedert

 

Es können sich Beamtinnen / Beamte des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamtinnen / Beamte an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamtinnen / Beamte im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer / einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.

 

Hausbewerbungen werden binnen zehn Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung bei der Schulleitung eingereicht. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden binnen 14 Tagen nach Erscheinen der Ausschreibung zusammen mit einer Stellungnahme des dortigen Dienstvorgesetzten sowie einer Kopie der letzten dienstlichen Beurteilung an die Leitung der Schule, an der die Funktionsstelle zu besetzen ist (Zielschule), weitergegeben. Falls die letzte dienstliche Beurteilung der Bewerberin / des Bewerbers länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine Anlassbeurteilung zu erstellen. Gleiches gilt, wenn die Bewerberin / der Bewerber seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

Einer Außenbewerberin / einem Außenbewerber wird empfohlen, sich bei der Leiterin / dem Leiter der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

 

Die Leiterin / der Leiter der Zielschule wählt aus dem gesamten Bewerberfeld diejenige Lehrkraft aus, die nach Eignung, Leistung und Befähigung am geeignetsten erscheint. Der entsprechend begründete Vorschlag wird dem Staatsministerium, zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und dem dazugehörigen Funktionsänderungsbogen, spätestens vier Wochen nach Erscheinen der Ausschreibung mit der Bitte um Übertragung der Funktion zugeleitet. Der Vorschlagsbegründung sind im Fall von Hausbewerbungen Stellungnahmen nach den oben erläuterten Grundsätzen zugrunde zu legen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte zu verständigen.

 

Dr. Müller

Ministerialdirektor

 

 

 





Staatliche Prüfung für
Skilehrer und Snowboardlehrer 2012

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 10. Oktober 2011 Az.: VII.12-5 K 7200-3.87 611

 

Die Fakultät für Sportwissenschaft der Technischen Universität München führt im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in der Zeit vom 26. März bis 30. März 2012 in Garmisch Partenkirchen eine staatliche Prüfung für Skilehrer und Snowboardlehrer gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern (BayAPOFspl) vom 8. Februar 1999 (BayRS 227-3-2-1-UK/WFK, GVBl S. 40) durch. Der Bereich „Theorie“ wird aus organisatorischen Gründen am 19. und 20. März 2012 in München geprüft.

 

Bewerber, die alle für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Voraussetzungen nachweisen können, richten ihr Gesuch um Zulassung zur staatlichen Prüfung für Skilehrer und Snowboardlehrer bis spätestens 17. Februar 2012 (Posteingang) an die Fakultät für Sportwissenschaft der Technischen Universität München, Fachsportlehrer, Georg-Brauchle-Ring 60, 80992 München.

 

Dem Gesuch um Zulassung sind folgende Unterlagen beizufügen:

1.        ein tabellarischer Lebenslauf, der folgende Angaben enthält:

Name, Tag und Ort der Geburt, Beruf, Schulbildung, Gang der fachlichen Ausbildung und sportlicher Werdegang des Ausbildungsteilnehmers;

2.        amtliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate);

3.  ärztliches Zeugnis (nicht älter als drei Monate), das die körperliche und gesundheitliche Eignung des Ausbildungsteilnehmers für die Ausübung des Berufs als Skilehrer bzw. Snowboardlehrer bescheinigt;

4.        Nachweis über wettkämpferische Betätigung (anerkannt werden Bestätigungen von Vereinen/Verbänden - nicht Ski- bzw. Snowboardschulleitern - bzw. einschlägige Urkunden) in bestätigter Kopie, aus denen hervorgeht, dass der Bewerber an mindestens fünf Wettbewerben - Alpin- und Langlaufwettbewerbe für Skilehrer, Snowboardwettbewerbe für Snowboardlehrer - teilgenommen hat. Bestätigungen über die Teilnahme an internen Vereins- bzw. Snowboard- und Skischulrennen bzw. entsprechende Urkunden sind davon ausgenommen;

5.        Nachweis über die erfolgreiche Ablegung des Abschlusslehrgangs;

6.        ein Passbild (Name und Anschrift auf der Rückseite);

7.        Einzahlungsbeleg über die Prüfungsgebühren;

8.        Nachweis über die Ableistung des vorgeschriebenen Praktikums (Vorlage des Arbeitsbuchs).

 

Die Nachweise nach Nummern 4 und 8 können bis spätestens 9. März 2012 (Posteingang) nachgereicht werden. Alle anderen Nachweise sind grundsätzlich mit dem Gesuch lückenlos vorzulegen.

 

Wiederholer fügen dem Gesuch um Zulassung zur Prüfung nur die unter den Nummern 2, 3 und 7 genannten Unterlagen sowie den Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung bei. Wiederholer, die gemäß § 18 Abs. 1 Satz 1 BayAPOFspl nur einzelne Prüfungsteile oder -bereiche wiederholen wollen, legen zusätzlich einen Antrag auf Anerkennung bestandener Prüfungsteile bzw. -bereiche bei. In diesen Fällen ist nur die dem jeweiligen Prüfungsaufwand entsprechende Prüfungsgebühr einzuzahlen. Der im Einzelfall zutreffende Betrag hängt von den abzulegenden Prüfungsteilen ab und wird auf Anfrage von der Technischen Universität München mitgeteilt. Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prüfungsvorsitzende. Die zugelassenen Bewerber werden von der Technische Universität München zur Ablegung der Prüfung einberufen. Unvollständig eingereichte Unterlagen werden nicht angenommen.

 

Für die Prüfung einschließlich der Erteilung des Prüfungszeugnisses oder der Mitteilung des Prüfungsergebnisses werden für die Ski- bzw. Snowboardlehrer gemäß der Verordnung über die Prüfungsgebühren des Sportzentrums der Technischen Universität München für die Prüfungen für Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern vom 30. November 1999 (BayRS 2210-2-6-3-UK/WFK, GVBl S. 572) Gebühren in Höhe von jeweils 350,-- € erhoben. Die Gebühr wird mit der Anmeldung zur Prüfung fällig.

 

Bankverbindung: HypoVereinsbank München

BLZ 700 202 70

Kontonummer 80 137

Empfänger: Staatsoberkasse Augsburg für die TUM

Verwendungszweck:

Staatliche Prüfung für Skilehrer und Snowboardlehrer 2012

PK-Nr.: 0007.0129.7176 (Diese Nummer ist bei der Überweisung unbedingt anzugeben.)

Bei Überweisungen aus dem Ausland ist zusätzlich anzugeben:

IBAN: DE 07 7002 0270 0000 0801 37

BIC (Swift-Code) der HypoVereinsbank: „hyvedemm“

 

Hinweis:

Um sicherzustellen, dass Gesuche unverzüglich dem zuständigen Sachbearbeiter vorgelegt werden, wird dringend gebeten, auf dem Gesuch den Betreff „Zulassung zur staatlichen Prüfung für Skilehrer und Snowboardlehrer 2012“ anzugeben.

 

Dr. Müller

Ministerialdirektor

 

 

StAnz 2011 Nr. 42

 

 

 

 

 

 

 





Offene Stellen

Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Staatsministerium für Unterricht und Kultus

 

Zum 20. Februar 2012 ist in

 

Referat VI.3 – Sprachliche Gymnasien,
Alte Sprachen,

Hochschulzugang, Lehrpersonalreferat III

 

des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf max. fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Aufgabenbeschreibung:

-         Mitarbeit im Schulreferat Sprachliche Gymnasien; Schülerangelegenheiten dieser Schulen

-      Mitarbeit im Fachreferat Alte Sprachen (Aufsicht über den altsprachlichen Unterricht; Abitur- und Lehramtsprüfungen; Zulassung von Schulbüchern und sonstigen Lehr- und Lernmittel für diese Fächer; Landeswettbewerb Alte Sprachen)

-     Schullaufbahn am Gymnasium (Aufnahmeverfahren und Übertritt; Wiederholer, Nachprüfung; Besondere Prüfung; Einführungsklassen)

-         Hochbegabten- und Maximilianeumsprüfung

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-         Erste und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt am Gymnasium, Fächerverbindung mit Latein; Gesamtprüfungsnote im Staatsexamen mindestens 2,0

-         Überdurchschnittliche Beurteilung bzw. AELE (aktuelle Eignungs- und Leistungseinschätzung)

-         Mindestens drei Jahre berufliche Erfahrung an der Schule

-         Interesse an aktuellen fachlichen und fachdidaktischen Fragestellungen

-         Bereitschaft zur Einarbeitung in Fragen der Schullaufbahn am Gymnasium und des differenzierten Schulwesens

 

Überfachliche Qualifikationen:

-         Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit sowie Teamarbeit

-         Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

-   Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns

-         Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

-         Sicherheit beim Umgang mit gängigen EDV-Programmen

-         Überzeugendes Auftreten

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens Az. I.1-5 P 1121.8-1.102 365 auf dem Dienstweg an das

 

Bayerische Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

Ref. I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Sofern keine aktuell periodische Beurteilung vorliegt, ist der Bewerbung eine aktuelle Eignungs- und Leistungseinschätzung (AELE) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

 

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Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Staatsministerium für Unterricht und Kultus

 

Zum 20. Februar 2012 ist in

 

Ref. VI.7 - Fachreferat für Mathematik, Physik und Informatik,

Personalreferat für die staatlichen Gymnasien

 

des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf max. fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Aufgabenbeschreibung:

-         Fachliche Fragen im Bereich der Fächer Mathematik (u. a. Prüfungen, Lehrplan, Schulbuchzulassung) und Physik

-         Mitwirkung bei der Personalplanung für die staatlichen Gymnasien

-     Beantwortung von schriftlichen und telefonischen Anfragen z. B. von Schulen oder Eltern, aber auch von Landtagsanfragen

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-         Befähigung für das Lehramt an Gymnasien, Fakultas in Mathematik und Physik

-         Ergebnis sowohl der Ersten als auch der Zweiten Staatsprüfung mindestens 2,0

-         Mindestens drei Jahre berufliche Erfahrung an der Schule (nach Referendariat)

 

Überfachliche Qualifikationen:

-         Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

-         Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit

-         Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

-         Überzeugendes Auftreten

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens Az. I.1-5 P 1121.8-1.102 366 auf dem Dienstweg an das

 

Bayerische Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

Ref. I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Sofern keine aktuell periodische Beurteilung vorliegt, ist der Bewerbung eine aktuelle Eignungs- und Leistungseinschätzung (AELE) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

 

 

 

 

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Stellenausschreibungen
im deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:


1. Deutsche Internationale Schule Sydney, Australien

 

Arbeitsbeginn:

1. Juli 2012

 

Ende der Bewerbungsfrist:

30. November 2011

 

Deutschsprachige Schule

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 217

Berechtigung Übergang gymn. Oberstufe

International Baccalaureate (gemischtsprachig)

 

Qualifikation:

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L, Tarifgebiet Ost

 

Gute Englischkenntnisse sind erforderlich, Erfahrung mit internationalen Abschlüssen erwünscht.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

2. Deutsche Internationale Schule Changchun, China

 

Arbeitsbeginn:

1. August 2012

 

Ende der Bewerbungsfrist:

30. November 2011

 

Deutschsprachige Schule

Klassenstufen: 1 bis 10

Schülerzahl: 50

Abschlüsse der Sekundarstufe I in Vorbereitung

 

Qualifikation:

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II bzw. die Sekundarstufe I mit gymnasialer Erfahrung

BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L, Tarifgebiet Ost

 

Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

 

Die Stelle ist zunächst auf drei Jahre befristet.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

3. Deutsche Schule Alexander von Humboldt Lima, Peru

 

Arbeitsbeginn:

1. Februar 2013

 

Ende der Bewerbungsfrist:

30. November 2011

 

Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel/berufsbildender Zweig (IVP)

Klassenstufen: 1 bis 13

Schülerzahl: 1424

Deutsche Allgemeine Hochschulreife

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Sekundarabschluss des Landes

Von der KMK anerkannte Berufsschule

 

Qualifikation:

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L, Tarifgebiet Ost

 

Spanischkenntnisse sind erforderlich.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.


4. Deutsche Schule Erbil, Irak, Region Kurdistan

 

Arbeitsbeginn:

1. August 2012

 

Ende der Bewerbungsfrist:

30. November 2011

 

Deutschsprachige Schule im Aufbau

Klassenstufen: 1 bis 6

Schülerzahl: 73

Abschlüsse der Sekundarstufe I in Vorbereitung

 

Qualifikation:

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II bzw. für die Sekundarstufe I mit gymnasialer Erfahrung

BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L, Tarifgebiet Ost

 

Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

 

Eine Mitreise von Familienangehörigen ist nicht möglich.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Für alle Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.

 

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung). Eine Vermittlung ist nur möglich, wenn ein Versorgungszuschlag nicht erhoben wird.

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.


 

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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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