Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 

 


 

Nummer 22*     Ausgegeben in München am 6. Dezember 2011    Jahrgang 2011

 

 

 


 

 

Inhalt


 

Einstellungsprüfung zum staatlichen Vorbereitungsdienst für das Lehramt der Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe, der Fachlehrer für Hauswirtschaft und der Fachlehrer für Schreibtechnik an beruflichen Schulen in Bayern

Ausschreibung der Stelle der Leiterin/des Leiters der staatlichen Schulberatungsstelle für Mittelfranken

Ausschreibung von Schulratsstellen

Religionspädagogische Fortbildungslehrgänge

Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle an der Regierung von Oberfranken

Ausschreibung einer Referentenstelle an der Regierung von Oberbayern

Ausschreibung einer Referentenstelle an der Regierung von Schwaben

Ausschreibung einer Funktionsstelle an einer staatlichen beruflichen Schule

Fortbildungstagungen für evangelische Religionslehrkräfte an den Gymnasien in Bayern

Offene Stellen

 

 

 

 

 

 

 

 


 






Einstellungsprüfung
zum staatlichen Vorbereitungsdienst für das Lehramt
der Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe,
der Fachlehrer für Hauswirtschaft und der Fachlehrer für Schreibtechnik
an beruflichen Schulen in Bayern

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 27. Oktober 2011   Az.: VII.2-5 S 9032-7.70 208

 

Am 13. September 2012 beginnt erneut der einjährige Vorbereitungsdienst für das Lehramt der Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe, der Fachlehrer für Hauswirtschaft und der Fachlehrer für Schreibtechnik nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das Lehramt der Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe, der Fachlehrer für Hauswirtschaft und der Fachlehrer für Schreibtechnik an beruflichen Schulen in Bayern (ZAPOFlB) vom 21. April 1997 (GVBl S. 154, KWMBl I S. 156), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. November 2005 (GVBl S. 588, KWMBl I 2006 S. 23).

 

1.         Allgemeines

 

Die bedarfsbezogene Ausbildung (Vorbereitungsdienst) findet am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern, Abteilung IV, Ansbach statt. Zulassungsvoraussetzung ist u. a. eine erfolgreich absolvierte Einstellungsprüfung, die zeigen soll, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber die Eignung für den Vorbereitungsdienst des Fachlehrers an beruflichen Schulen besitzen.

 

Die Einstellungsprüfung besteht für Personen, die die Lehrbefähigung als Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe oder für Schreibtechnik anstreben, aus einem Lehrversuch und einem schriftlichen Deutschtest, für diejenigen, die die Lehrbefähigung als Fachlehrer für Hauswirtschaft anstreben, nur aus einem Lehrversuch. Die Einstellungsprüfung kann einmal je Einstellungsjahr abgelegt werden.

Der Lehrversuch wird grundsätzlich an der Schule durchgeführt, an welcher der spätere Einsatz der Bewerberin bzw. des Bewerbers erfolgen soll. Er dauert mindestens 30 und höchstens 45 Minuten und bezieht sich auf den Nachweis von Kenntnissen und (insbesondere pädagogischen) Fähigkeiten aus dem Berufsfeld der Bewerberin bzw. des Bewerbers im Rahmen einer konkreten Unterrichtssituation. Wer beim Lehrversuch eine schlechtere Note als „ausreichend“ erzielt, hat die Einstellungsprüfung nicht bestanden und kann am Deutschtest nicht teilnehmen.

Der Deutschtest wird zentral durch das Staatsinstitut durchgeführt. An ihm können nur Personen teilnehmen, die den Lehrversuch bestanden haben. Die Arbeitszeit beträgt mindestens 90 und höchstens 120 Minuten. Der Deutschtest bezieht sich insbesondere auf allgemein bildende Inhalte. Wer im Deutschtest eine schlechtere Note als „ausreichend“ erzielt, hat den Deutschtest und damit die Einstellungsprüfung nicht bestanden.

 

Die zu absolvierenden Teile der Einstellungsprüfung bilden zusammen mit der im Rahmen der Vorbildung erzielten Note (z. B. Meisternote, Note der Abschlussprüfung der Fachakademie für Hauswirtschaft) eine Gesamtnote. Diese Gesamtnote ist für die Erstellung einer Rangliste maßgeblich, die vom Staatsinstitut speziell für jede Schule aufgestellt wird. Die/Der jeweils auf Rang 1 stehende Bewerberin/Bewerber wird zur Ausbildung am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern, Abt. IV, Ansbach zugelassen.

Über die endgültige Zulassung zum Vorbereitungsdienst entscheidet die Regierung von Mittelfranken nach Durchführung der Einstellungsprüfung.

 

Die beruflichen Schulen, die einen Bedarf an Fachlehrern haben, werden in einem Stellenforum ab 13. Januar bis einschließlich 1. Februar 2012 auf der Homepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (www.km.bayern.de) unter Angabe der benötigten Fachrichtung, der Zulassungsvoraussetzungen, der vorzulegenden Nachweise sowie der Meldefrist ausgeschrieben.

 

2.         Bewerbung und Meldefrist für die Einstellungsprüfung

 

Die Bewerbung ist nur an einer Schule möglich und formlos unter Vorlage des Zeugnisses der beruflichen Weiterbildungsprüfung (z. B. Meisterprüfung, Prüfung der Fachakademie für Hauswirtschaft), Nachweis der geforderten Praxiszeit sowie eines tabellarischen Lebenslaufes direkt an die betreffende Schule zu richten. Es können sich nur Personen bewerben, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am 1. Februar 2012 alle unten genannten Zulassungsvoraussetzungen nachweisen. Dies gilt insbesondere auch für die erforderliche berufliche Weiterbildungsprüfung.

Reisekosten, die durch die Teilnahme an der Einstellungsprüfung entstehen, können nicht erstattet werden.

 

3.         Zulassungsvoraussetzungen

 

3.1      Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe

Zur Einstellungsprüfung für den Vorbereitungsdienst der Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe kann zugelassen werden, wer

a)    die Meisterprüfung im Handwerk oder in der Industrie mit Erfolg abgelegt hat (an die Stelle der Meisterprüfung kann der erfolgreiche Abschluss einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie treten) und

b)    über eine einschlägige betriebspraktische Erfahrung von mindestens drei Jahren nach Abschluss der beruflichen Erstausbildung verfügt (hierin können Zeiten der für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst notwendigen abgeschlossenen beruflichen Fortbildung enthalten sein) und

c)     die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sowie die für den Beruf einer Lehrkraft erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt sowie

d)    das 43. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich. Nach Abschluss der Ausbildung kann nur in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen werden, wer das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (vgl. Art. 23 Bayerisches Beamtengesetz – BayBG).

 

3.2      Fachlehrer für Hauswirtschaft

            Zur Einstellungsprüfung für den Vorbereitungsdienst der Fachlehrer für Hauswirtschaft kann zugelassen werden, wer

a)     eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung der Fachakademie für Hauswirtschaft nachweist und

b)    über eine einschlägige betriebspraktische Erfahrung von mindestens drei Jahren nach Abschluss der beruflichen Erstausbildung verfügt (hierin können Zeiten der für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst notwendigen abgeschlossenen beruflichen Fortbildung enthalten sein) und

c)     die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und die für den Beruf einer Lehrkraft erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt sowie

d)    das 43. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich. Nach Abschluss der Ausbildung kann nur in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen werden, wer das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (vgl. Art. 23 Bayerisches Beamtengesetz – BayBG).

 

3.3      Fachlehrer für Schreibtechnik

            Zur Einstellungsprüfung für den Vorbereitungsdienst der Fachlehrer für Schreibtechnik kann zugelassen werden, wer

a)     die Staatliche Prüfung für Lehrkräfte der Textverarbeitung mit Erfolg abgelegt hat und

b)    eine einschlägige kaufmännische Berufsausbildung nachweist und

c)     über eine einschlägige betriebspraktische Erfahrung von mindestens drei Jahren nach Abschluss der beruflichen Erstausbildung verfügt (hierin können Zeiten der für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst notwendigen abgeschlossenen beruflichen Fortbildung enthalten sein) und

d)    die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und die für den Beruf einer Lehrkraft erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt sowie

e)     das 43. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich. Nach Abschluss der Ausbildung kann nur in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen werden, wer das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (vgl. Art. 23 Bayerisches Beamtengesetz – BayBG).

 

Dr.  M ü l l e r

Ministerialdirektor

 

StAnz 2011 Nr. 48

 

 

 

 

 





Ausschreibung der Stelle
der Leiterin/des Leiters
der staatlichen Schulberatungsstelle
für Mittelfranken

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 28. Oktober 2011   Az.: III.6-5 S 4305.3-6a.84 745

 

 

Die Stelle der Leiterin/des Leiters der staatlichen Schulberatungsstelle für Mittelfranken ist zum 15. Februar 2012 neu zu besetzen. Die Schulberatungsstelle ist der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken zugeordnet. Sie ist als zentrale, schulartübergreifende Informations- und Beratungsstelle für Mittelfranken zuständig und damit Ansprechpartner für Eltern, Schüler und Lehrkräfte sowie für Schulleitungen und Schulaufsicht in den Landkreisen Ansbach, Erlangen-Höchstadt, Fürth, Neustadt a. d. A.-Bad Windsheim, Nürnberger Land, Roth, Weißenburg-Gunzenhausen sowie in den Städten Ansbach, Erlangen, Fürth, Nürnberg und Schwabach.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 + Amtszulage ausgebracht (Schulberatungsrektor bzw. Studiendirektor als Leiter einer staatlichen Schulberatungsstelle).

 

Es können sich Beamtinnen und Beamte im staatlichen Schuldienst bewerben, die die Befähigung für das Lehramt an öffentlichen Schulen besitzen, sich als schulische Beratungsfachkräfte qualifiziert und sich in den Aufgaben der Schulberatung besonders bewährt haben, vertiefte, schulartübergreifende Kenntnisse des Schulwesens – auch über Bayern hinaus – haben und über Erfahrungen in der schulartübergreifenden Fortbildung von Beratungsfachkräften bzw. in der Kooperation mit Schulleitungen und Kollegien sowie Erfahrungen in der Seminarausbildung verfügen.

 

Die Aufgaben der Leiterin/des Leiters der Schulberatungsstelle ergeben sich aus Art. 78 BayEUG und der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Schulberatung in Bayern“ vom 29. Oktober 2001 (KWMBl I S. 454), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136)).

 

Der Leiterin/Dem Leiter obliegen die Mitarbeiterführung, die Einzelberatung in schwierigen Fällen sowie die verantwortliche Vertretung der Schulberatungsstelle nach außen.

 

Von der Leiterin/dem Leiter wird insbesondere die Erfüllung folgender Aufgaben erwartet:

-    die Chancen und Möglichkeiten des gegliederten bayerischen Schulwesens, dessen Durchlässigkeit und die schulrechtlichen Bestimmungen gegenüber der Öffentlichkeit und den Medien überzeugend darzustellen,

-      die vorgesetzten Dienststellen bei der Aufsicht über die Schulberatung und deren Weiterentwicklung zu unterstützen,

-      die fachliche Betreuung (Dienstbesprechungen, Fort- und Weiterbildung) der Beratungslehrkräfte und Schulpsychologinnen/Schulpsychologen im Zuständigkeitsbereich verantwortlich zu leiten,

-      beim regionalen Aufbau und bei der Weiterentwicklung der Schulberatung mitzuwirken,

-      mit anderen staatlichen Schulberatungsstellen eng zusammenzuarbeiten, die Kooperation mit einschlägigen schulischen und außerschulischen Einrichtungen sicherzustellen – insbesondere mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen und den Universitäten.

 

Es wird erwartet, dass nach einer Berufung Wohnung am Dienstort oder in angemessener Nähe genommen wird.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Bewerberinnen/Bewerber reichen ihre Bewerbungen unter Angabe der privaten Anschrift mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg ein. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist durch die jeweils zuständige Stelle eine in der Aussagekraft einer periodischen Beurteilung gleichkommende Anlassbeurteilung zu erstellen. Die bei der Vorlage der Bewerbung auf dem Dienstweg beteiligten Stellen nehmen zur Bewerbung Stellung. Regierungen und Ministerialbeauftragte legen die eingegangen Bewerbungen über den Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken dem Staatsministerium vor.

 

Termin zur Vorlage der Bewerbung

 

beim jeweiligen Ministerialbeauftragten/bei der jeweiligen Regierung

zwei Wochen

und zur Vorlage beim Staatsministerium        

vier Wochen

 

nach Erscheinen des Amtsblatts.

 

Dr.  M ü l l e r

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 





Ausschreibung von Schulratsstellen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 7. November 2011   Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.111 357

 

 

Die Stelle des weiteren Schulrats bzw. der weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Dillingen wird zur Bewerbung neu ausgeschrieben. Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Hauptschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Schwaben veröffentlicht.

 

Dr.  M ü l l e r

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

*

 

 

 

 

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 8. November 2011   Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.111 360

 

 

Die mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 8. August 2011 (KWMBeibl S. 186*) erfolgte Ausschreibung der Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei dem Staatlichen Schulamt im Landkreis München wird aufgehoben.

 

Gleichzeitig wird die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei dem Staatlichen Schulamt im Landkreis München zur Bewerbung neu ausgeschrieben. Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, Grundschulen oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschul-, Grundschul- oder Hauptschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.

 

Dr.  M ü l l e r

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

*

 

 

 

 

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 9. November 2011   Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.116 664

 

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei dem Staatlichen Schulamt in der Stadt Nürnberg wird zur Bewerbung neu ausgeschrieben. Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, Grundschulen oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschul-, Grundschul- oder Hauptschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Mittelfranken veröffentlicht.

 

Dr.  M ü l l e r

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

*

 

 

 

 

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 10. November 2011   Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.111 354

 

 

Die mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 17. Mai 2011 (KWMBeibl S. 122*) erfolgte Ausschreibung der Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Donau-Ries in Zusammenhang mit der Ausschreibung der Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin am Staatlichen Schulamt im Landkreis Donau-Ries wird aufgehoben.

 

Gleichzeitig wird die Stelle des weiteren Schulrats bzw. der weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Donau-Ries zur Bewerbung neu ausgeschrieben. Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Hauptschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Schwaben veröffentlicht.

 

O h r n b e r g e r

Ministerialdirigentin

 

 

 

 

 

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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 10. November 2011   Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.113 249

 

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei dem Staatlichen Schulamt in der Landeshauptstadt München wird zur Bewerbung neu ausgeschrieben. Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, Grundschulen oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschul-, Grundschul- oder Hauptschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Unabdingbare Voraussetzung sind vertiefte Kenntnisse im Bereich der EDV. Ferner sollte der Bewerber bzw. die Bewerberin über Erfahrungen in Haupt-/Mittelschule, dabei insbesondere in der vertieften Berufsorientierung verfügen.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.

 

Dr.  M ü l l e r

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

*

 

 

 

 

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 10. November 2011   Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.111 355

 

 

Die Stelle des weiteren Schulrats bzw. der weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Nürnberger Land wird zur Bewerbung ausgeschrieben. Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Hauptschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Erwünscht sind breite EDV-Kenntnisse.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Mittelfranken veröffentlicht.

 

O h r n b e r g e r

Ministerialdirigentin

 

 

 

 

 

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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 10. November 2011   Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.111 353

 

 

Die mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 17. Mai 2011 (KWMBeibl S. 123*) erfolgte Ausschreibung der Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Traunstein in Zusammenhang mit der Ausschreibung der Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin am Staatlichen Schulamt im Landkreis Traunstein wird aufgehoben.

 

Gleichzeitig wird die Stelle des weiteren Schulrats bzw. der weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Traunstein zur Bewerbung neu ausgeschrieben. Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Hauptschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.

 

O h r n b e r g e r

Ministerialdirigentin

 

 

 

 

 

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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 11. November 2011   Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.111 359

 

 

Die mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 8. August 2011 (KWMBeibl S. 186*) erfolgte Ausschreibung der Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Landshut wird aufgehoben.

 

Gleichzeitig wird die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Landshut zur Bewerbung neu ausgeschrieben. Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, Grundschulen oder Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschul- oder Grundschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Niederbayern veröffentlicht.

 

Dr.  M ü l l e r

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 11. November 2011   Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.111 356

 

 

Die mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 14. April 2011 (KWMBeibl S. 95*) erfolgte Ausschreibung der Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern im Landkreis Unterallgäu und in der Stadt Memmingen wird aufgehoben.

 

Gleichzeitig wird die Stelle des weiteren Schulrats bzw. der weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern im Landkreis Unterallgäu und in der Stadt Memmingen zur Bewerbung neu ausgeschrieben. Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschul- oder Hauptschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Schwaben veröffentlicht.

 

Dr.  M ü l l e r

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 





Religionspädagogische Fortbildungslehrgänge


Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 8. November 2011   Az.: IV.3-5 P 7160.1-4b.111 409

 

 

Das Erzbischöfliche Ordinariat München veranstaltet im Jahr 2012 in Zusammenarbeit mit der Regierung von Oberbayern für Lehrkräfte an Grund-, Mittel-*) und Förderschulen wieder religionspädagogische Fortbildungslehrgänge zu Themen aus dem Bereich christlicher Erziehung und Lebenskultur.

Zum Konzept der Lehrgänge gehört jeweils ein Hauptreferat, das in einem größeren Rahmen steht. Elemente dieses Rahmens sind: spirituelle und musikalische Angebote und eine religionspädagogische Weiterführung.

 

In den Lehrgängen werden folgende Themen behandelt:

-         Donnerstag, 1. März bis Samstag, 3. März 2012

Thema:

Jungenkatastrophe – auch im Religionsunterricht? Ein Blick auf die Lebenswelt von Jungen und daraus folgende Konsequenzen für den Religionsunterricht

Referent:

Frank Beuster, Schulleiter in Hamburg und
Autor des Buches „Die Jungenkatastrophe“

Ort:

Haus Petersberg bei Erdweg/Dachau

 

-         Donnerstag, 10. Mai bis Samstag, 12. Mai 2012

Thema:

Bibel erzählen – mit allen Sinnen

Referentin:

Margot Eder, Referentin für Spiritualität, Trainerin am Institut für ganzheitlich sinnorientierte Pädagogik – RPP.

Ort:

Haus Petersberg bei Erdweg/Dachau

 

Die Lehrgänge werden begleitet durch Herrn Pfarrer Dr. theol. Hans-Jörg Steichele und Frau Dipl.-Theol. Irmengard Heindlmeier-Bauer, Religionslehrerin i.K., Leiterin der Lernwerkstatt am Institut für Lehrerfortbildung Gars am Inn.

 

Die Lehrgänge beginnen jeweils am Donnerstag um 17.00 Uhr und schließen am Samstag um 13.00 Uhr nach dem Mittagessen.

Die Teilnahme an den Lehrgängen ist freiwillig. Die Teilnehmer werden unter Fortzahlung der Dienstbezüge für die Dauer der Lehrgänge vom Unterricht befreit, sofern keine dienstlichen Gründe entgegenstehen. Die Erstattung der Auslagen richtet sich nach der VV-BayRKG Nr. 24 zu Art. 24 BayRKG (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 10. Mai 2002 (FMBl S. 235, StAnz Nr. 21)). Das Erzbischöfliche Ordinariat München übernimmt die Kosten für Verpflegung und Unterkunft des Lehrgangsleiters und der Lehrgangsteilnehmer. Von den Teilnehmern wird ein Beitrag von voraussichtlich 40 € erbeten.

 

Zur Teilnahme an den Lehrgängen können sich katholische Lehrkräfte aus dem Regierungsbezirk Oberbayern melden, soweit sie an Grund-, Mittel-*) oder Förderschulen tätig sind, die im Gebiet der Erzdiözese München und Freising liegen.

Lehrerinnen und Lehrer, die (derzeit) keinen Religionsunterricht erteilen, sind ebenfalls zur Teilnahme eingeladen.

 

Die Anmeldung zu den Lehrgängen ist nur über FIBS möglich.

Stichwort: Petersberg, „Petersberger Lehrgänge“, Religion.

Dort kann die nähere Beschreibung der Lehrgänge eingesehen und die Anmeldung vorgenommen werden.

 

Dr.  M ü l l e r

Ministerialdirektor

 

 

                            

 

*) Gilt auch für Hauptschulen

 

 

 

 

 





Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle
an der Regierung von Oberfranken


Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 8. November 2011& nbsp;  Az.: VII.7-5 P 9070-7b.116 662

 

 

Die Stelle der Leiterin bzw. des Leiters des Sachgebiets 42.2 „Berufliche Schulen - Personaleinsatz“ an der Regierung von Oberfranken ist zum 1. Januar 2012 neu zu besetzen. Die Stelle ist derzeit in BesGr. A 16 ausgebracht.

 

Dem Sachgebiet 42.2 an der Regierung von Oberfranken obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:

-         Personalangelegenheiten des Lehrpersonals der staatlichen beruflichen Schulen einschließlich Studienreferendare

-         Mitwirkung beim Genehmigungsverfahren privater beruflicher Schulen

-         Mitwirkung bei der Organisation der öffentlichen beruflichen Schulen

-         Fachliche Angelegenheiten der Berufsfelder Wirtschaft und Verwaltung, der Wirtschaftsschulen sowie der kaufmännischen Berufsfach- und Fachschulen

-         Fachliche Angelegenheiten der Fachakademien und der Berufsfachschulen für Fremdsprachenberufe

-         Statistik im Bereich der beruflichen Schulen

-         Innere Schulentwicklung

-         Externe Evaluation

 

Für die Besetzung der Stelle kommen staatliche Beamtinnen und Beamte in Betracht, die die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen besitzen. Verwaltungserfahrung in der Schulaufsicht ist erwünscht; Bewerbungen von Schulleiterinnen bzw. Schulleitern werden nur berücksichtigt, wenn diese mindestens fünf Jahre eine staatliche Schule geleitet haben.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden daher besonders aufgefordert sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

Die Stelle ist teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung von Oberfranken einzureichen. Die Regierung von Oberfranken nimmt zu den Bewerbungen Stellung und leitet ihre Stellungnahme zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Ministerium zur endgültigen Entscheidung vor.

 

Dr.  M ü l l e r

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 





Ausschreibung einer Referentenstelle
an der Regierung von Oberbayern


Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 9. November 2011   Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.113 259

 

 

Die mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 1. Juli 2011 (KWMBeibl S. 168*) erfolgte Ausschreibung der Stelle eines Referenten bzw. einer Referentin (Regierungsschulrat/Regierungsschulrätin der BesGr. A 14) für das Sachgebiet 40.3 „Volksschulen – Schulaufsicht“ an der Regierung von Oberbayern wird aufgehoben.

 

Die Stelle eines Referenten bzw. einer Referentin (Regierungsschulrat/Regierungsschulrätin der BesGr. A 14) für das Sachgebiet 40.3 „Volksschulen – Schulaufsicht“ an der Regierung von Oberbayern wird neu zur Bewerbung ausgeschrieben.

 

Dem Sachgebiet 40.3 an der Regierung von Oberbayern obliegt u. a. die Dienstaufsicht über die Staatlichen Schulämter und die Beratungsrektoren (Schulpsychologie) in Oberbayern.

 

Dazu gehören Aufgaben aus den folgenden Bereichen:

-         Zusammenarbeit mit den Staatlichen Schulämtern und den Staatlichen Schulberatungsstellen

-         Vorbereitung des jeweils neuen Schuljahres

-         Stellenausschreibungen und Besetzungen

-         Koordination offener und gebundener Ganztagesangebote

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Hauptschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Voraussetzung für eine Bewerbung sind fundierte Erfahrungen

-         in der Schulleitung

-         beim Aufbau von Ganztagesklassen

-         in Angelegenheiten der Mittelschule

-         in der Schul- und Unterrichtsentwicklung (möglichst als Evaluator/Evaluatorin).

 

Sicherer Umgang mit den gängigen EDV-Programmen, die im Verwaltungsbereich Anwendung finden, ist erforderlich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.

 

Dr.  M ü l l e r

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 





Ausschreibung einer Referentenstelle
an der Regierung von Schwaben


Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 10. November 2011   Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.118 025

 

 

Die Stelle eines Referenten bzw. einer Referentin (Regierungsschulrat/Regierungsschulrätin der BesGr. A 14) für das Sachgebiet 40.1 „Volksschulen - Erziehung/Unterricht/Qualitätssicherung“ an der Regierung von Schwaben ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

 

Die zu besetzende Stelle im Sachgebiet 40.1 umfasst im Wesentlichen folgende Aufgabenbereiche:

-         Organisation und Betreuung des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Hauptschulen, der Fachlehrer und der Förderlehrer

-         Fortbildung der Seminarleiter und Seminarleiterinnen

-         Aktuelle Fragen und Weiterentwicklungen der Grundschule

-         Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen

-         Fachliche Fragen des Vorbereitungsdienstes der Lehramts-, Fachlehrer- und Förderlehreranwärter

-         Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung der Zweiten Staatsprüfungen für die Lehrämter an Grundschulen und Hauptschulen (LPO II), Fachlehrer (FPO II) und Förderlehrer (FöLPO II)

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Hauptschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Vorausgesetzt werden:

-         Vertiefte theoretische und praktische Kenntnisse im Bereich der Grund- und Mittelschule

-         Umfassende berufliche Erfahrungen in der zweiten Phase der Lehrerbildung (Seminarleitung)

-         Beratungskompetenz

-         Team- und Kommunikationsfähigkeit

-         Sichere Anwenderkenntnisse der gängigen EDV-Programme

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Schwaben veröffentlicht.

 

O h r n b e r g e r

Ministerialdirigentin

 

 

 

 

 

 

 





Ausschreibung einer Funktionsstelle
an einer staatlichen beruflichen Schule


Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 15. November 2011   Az.: VII.6-5 P 9001.1-6-7a.110 732

 

 

Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist mit sofortiger Wirkung an folgender Schule zu besetzen:

 

Berufliche Oberschule für Wirtschaft München,

Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Für die Besetzung der Stelle kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.

 

Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen müssen erfüllt sein.

 

Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

 

Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.

 

Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine aktuelle Leistungsfeststellung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

 

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.

 

Dr.  M ü l l e r

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 





Fortbildungstagungen
für evangelische Religionslehrkräfte
an den Gymnasien in Bayern


Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 16. November 2011   Az.: VI.2-5 P 5160.9-6.100 181

 

 

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus veranstaltet im Einvernehmen mit dem Landeskirchenrat der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern eintägige Fortbildungsveranstaltungen für hauptberufliche und nebenberufliche Religionslehrkräfte an den Gymnasien.

 

Folgende Termine und Programme sind für die Fachtagungen in den einzelnen (Teil-) Bezirken vorgesehen:

 

Oberbayern-West und -Ost

 

Mittwoch, 7. März 2012, 9.15 bis 16.15 Uhr
Marsstraße 19, 80335 München,
Großer Sitzungssaal (EG)
 
Programm:

 

1.     Zur aktuellen Situation des Religionsunterrichts
-   religionspädagogische Informationen
-   Gesprächsrunde und Erfahrungsaustausch
        StDin Ingrid Grill-Ahollinger, Fachberaterin Süd, München
 
2.     „Only bad news are good news?“ – Von Nachrichtenwerten und Medienwirkungen. Die journalistische Wahrnehmung als
medienethisches Thema im Religionsunterricht (LP 11.1).
        Einführung und Diskussion konkreter Fälle
Dr. Daniel Meier, Akademischer Rat an der Abteilung für Christliche Publizistik der Universität Erlangen und Berater von
W- und P-Seminaren Medienethik
 
Anmeldungen werden erbeten bis 17. Februar 2012 an:
Ingrid Grill-Ahollinger, Marsstraße 19/III, 80335 München, 
Fax: 089 55958615, 
E-Mail: Ingrid.Grill@elkb.de.

Bitte geben Sie bei der Anmeldung eine E-Mail-Adresse an und vermerken Sie, ob Sie am gemeinsamen Mittagessen in der Cafeteria der Marsstraße 19 teilnehmen.

 

Online-Anmeldung oder Herunterladen von Anmeldeformularen unter www.materialstelle.de.

 

Keine Teilnahmebeschränkung. Es werden keine Anmeldebestätigungen verschickt.

 
Oberbayern-West und -Ost
 
Mittwoch, 14. März 2012, 9.15 bis 16.15 Uhr
vormittags: Herz-Jesu-Kirche Lachnerstraße 8, 80639 München
nachmittags: Marsstraße 19, 80335 München,
Großer Sitzungssaal (EG) 
 
Programm:

 

1.     Gebaute Theologie

    Kirchenraum begehen, sich ansehen, be-sitzen, begreifen, verstehen und als Ausdrucksform christlichen Glaubens deuten. Als konkrete Beispiele, die auch auf andere Kirchengebäude und örtliche Bedingungen übertragbar sind, dienen: die Herz-Jesu-Kirche und die Christuskirche in München-Nymphenburg/Neuhausen.

        Silvia Berger, Künstlerin (Sakrale Raumgestaltung und freie Malerei); Lehrerin für Evangelische Religionslehre und Leiterin der Werkstätten für künstlerischen Ausdruck in Bild und Wort an der Stiftung Landheim Schondorf

 
2.     Zur aktuellen Situation des Religionsunterrichts
-   Religionspädagogische Informationen 
-   Gesprächsrunde und Erfahrungsaustausch

 

3.     „Berührungen“ - Erläuterungen und Unterrichtsideen zu „Ortswechsel 9“

        StDin Ingrid Grill-Ahollinger, Fachberaterin Süd, München

 

Anmeldungen werden erbeten bis 1. März 2012 an:

GPM Büro München, Marsstraße 19/III, 80335 München,

Fax: 089 55958615,

E-Mail: Ingrid.Grill@elkb.de.

 

Bitte geben Sie bei der Anmeldung eine E-Mail-Adresse an und vermerken Sie, ob Sie am gemeinsamen Mittagessen in einem
Lokal in der Nähe der Kirche teilnehmen.

 

Online-Anmeldung oder Herunterladen von Anmeldeformularen unter www.materialstelle.de.

 

Keine Teilnahmebeschränkung. Es werden keine Anmeldebestätigungen verschickt.

 

Oberbayern-Ost/Südost

 

Mittwoch, 29. Februar 2012, 9.15 bis 16.15 Uhr

Schüler- und Studentenzentrum,

Pettenkofer Straße 9, 83022 Rosenheim

 

Programm:

 

1.     Zwischen Sehen und Verstehen - Was Bilder im Religionsunterricht vermögen

        Anregungen und Hilfen für den Umgang mit den Bildern der Schulbuchreihe „Ortswechsel“

        Silvia Berger, Künstlerin (Sakrale Raumgestaltung und freie Malerei); Lehrerin für Evangelische Religionslehre und Leiterin der Werkstätten für künstlerischen Ausdruck in Bild und Wort an der Stiftung Landheim Schondorf

 

2.     Zur aktuellen Situation des Religionsunterrichts

-   Religionspädagogische Informationen

-   Gesprächsrunde und Erfah­rungsaustausch

StDin Ingrid Grill-Ahollinger, Fachberaterin Süd, München

 

Anmeldungen werden erbeten bis 13. Februar 2012 an:

Ingrid Grill-Ahollinger, Marsstraße 19/III, 80335 München,

Fax: 089 55958615,

E-Mail: Ingrid.Grill@elkb.de.

 

Bitte geben Sie bei der Anmeldung eine E-Mail-Adresse an und vermerken Sie, ob Sie am gemeinsamen Mittagessen teilnehmen.

 

Online-Anmeldung oder Herunterladen von Anmeldeformularen unter www.materialstelle.de.

 

Keine Teilnahmebeschränkung. Es werden keine Anmeldebestätigungen verschickt.

 

Niederbayern

 

Dienstag, 6. März 2012, 9.30 bis 16.30 Uhr

Hans-Leinberger-Gymnasium Landshut, Jürgen-Schumann-Straße 20, 84034 Landshut

 

Programm:

 

1.     Wann schauen wir mal wieder einen Film?“ - Einsatz von didaktisch aufbereiteten Filmen im RU. Praktische Umsetzungsmöglichkeiten am Beispiel aktueller FWU-Produktionen.

        StR Sebastian Freisleder, Referent für Evangelische Religionslehre am FWU (Institut für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht), München

 

2.     Zur aktuellen Situation des Religionsunterrichts

-   Religionspädagogische Informationen

-   Gesprächsrunde und Erfahrungsaustausch

        StDin Ingrid Grill-Ahollinger, Fachberaterin Süd, München

 

Anmeldungen werden erbeten bis 17. Februar 2012 an:

Ingrid Grill-Ahollinger, Marsstraße 19/III, 80335 München,

Fax: 089 55958615,

E-Mail: Ingrid.Grill@elkb.de.

 

Bitte geben Sie bei der Anmeldung eine E-Mail-Adresse an und vermerken Sie, ob Sie am gemeinsamen Mittagessen teilnehmen.

 

Online-Anmeldung oder Herunterladen von Anmeldeformularen unter www.materialstelle.de.

 

Keine Teilnahmebeschränkung. Es werden keine Anmeldebestätigungen verschickt.

 

Schwaben (Nord)

               

Dienstag, 27. März 2012, 9.15 bis 16.15 Uhr,

A.B. von Stettensches Institut (Gymnasium), Am Katzenstadel 18a, 86152 Augsburg

 

Programm: 

 

1.     „Zur Zeit der letzten Posaune“ - Ästhetische und kreative Zugänge zum Thema „Was wir hoffen dürfen“ (LP 12.3).

        (Neben einem kompakten Unterrichtsentwurf werden Ideen zur Vernetzung mit anderen Themenbereichen angeboten.)

  Dr. Tanja Gojny, Dozentin für Fachdidaktik und Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Praktische Theologie, Erlangen;

StDin Ingrid Grill-Ahollinger, Wittelsbacher Gymnasium, München

 

2.     Neues aus dem ISB

        StR Sebastian Eisele, Referent für Evangelische Religionslehre am ISB, München

 

3.     Zur aktuellen Situation des Religionsunterrichts

-   Religionspädagogische Informationen

-   Gesprächsrunde und Erfahrungsaustausch

      StDin Ingrid Grill-Ahollinger, Fachberaterin Süd, München

 

Anmeldungen werden erbeten bis 16. März 2012 an:

Ingrid Grill-Ahollinger, Marsstraße 19/III, 80335 München,

Fax: 089 55958615,

E-Mail: Ingrid.Grill@elkb.de.

 

Bitte geben Sie bei der Anmeldung eine E-Mail-Adresse an und vermerken Sie, ob Sie am gemeinsamen Mittagessen in der Schulmensa teilnehmen.

 

Online-Anmeldung oder Herunterladen von Anmeldeformularen unter www.materialstelle.de.

 

Keine Teilnahmebeschränkung. Es werden keine Anmeldebestätigungen verschickt.

 

Schwaben (Süd)

 

Mittwoch, 13. April 2012, 9.30 bis 16.30 Uhr

Allgäu-Gymnasium, Eberhard-Schobacher-Weg 1, 87435 Kempten

 

Programm:

 

1.     „Zur Zeit der letzten Posaune“ - Ästhetische und kreative Zugänge zum Thema "Was wir hoffen dürfen" (12.3).

        (Neben einem kompakten Unterrichtsentwurf werden Ideen zur Vernetzung mit anderen Themenbereichen angeboten.)

        Dr. Tanja Gojny, Dozentin für Fachdidaktik und Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Praktische Theologie, Erlangen;

StDin Ingrid Grill-Ahollinger, Wittelsbacher Gymnasium, München

 

2.     „Nichts. Was im Leben wichtig ist“ - Eine Unterrichtsidee zum fächerverbindenden Arbeiten mit Jugendliteratur in der
10. Jahrgangsstufe (Themenbereich „Tun und Lassen“).

        OStRin Dietlinde Kautz, Allgäu-Gymnasium, Kempten

 

3.     Zur aktuellen Situation des Religionsunterrichts

-   Religionspädagogische Informationen

-   Gesprächsrunde und Erfah­rungsaustausch

        StDin Ingrid Grill-Ahollinger, Fachberaterin Süd, München

 

Anmeldungen werden erbeten bis 13. Februar 2012 an:

Ingrid Grill-Ahollinger, Marsstraße 19/III, 80335 München,

Fax: 089 55958615,

E-Mail: Ingrid.Grill@elkb.de.

 

Bitte geben Sie bei der Anmeldung eine E-Mail-Adresse an und vermerken Sie, ob Sie am gemeinsamen Mittagessen in einem benachbarten Lokal teilnehmen.

 

Online-Anmeldung oder Herunterladen von Anmeldeformularen unter www.materialstelle.de.

Keine Teilnahmebeschränkung. Es werden keine Anmeldebestätigungen verschickt.

 

Oberfranken

 

Montag, 27. Februar 2012, 9.00 bis 16.00 Uhr

Gemeindehaus Kreuzkirche, Lippacher Straße 17, 95445 Bayreuth          

 

Programm:

 

1.     „Kinder stark und mutig machen“

Neue bewegte Mit- und Mutmachlieder für den Religionsunterricht

Rhythmische, melodische sowie meditative und nachdenkliche Lieder von Johannes Matthias Roth stehen im Mittelpunkt der Fortbildung. Es sind eingängige und leicht erlernbare Lieder, die gemeinsam einstudiert und auch hinsichtlich ihres Einsatzes im Unterricht und bei Andachten besprochen werden. Die Lieder beinhalten eine von „Wertschätzung“ und „Gottes- und Nächstenliebe“ geprägte Theologie, die sich in Farben, Bildern und Körperbewegung ausdrücken möchte. Deshalb werden Themen wie „Sabbat/Sonntag“, „Kirchenjahr“, „Umweltschutz“, „Teilen“ und „Das Leben ent­decken“ den abwechslungsreichen Tag prägen.

Johannes Matthias Roth: Pfarrer im Schuldienst, Liedermacher & Komponist, Melanchthon-Gymnasium Nürnberg

 

2.     Zur aktuellen Situation des Religionsunterrichts

-   Religionspädagogische Informationen

-   Gesprächsrunde und Erfahrungsaustausch

StDin/Pfrin Erna Haag, Platen-Gymnasium Ansbach

 

Anmeldungen werden erbeten bis 20. Februar 2012 an:

Erna Haag, Am Mühlfeld 9, 91617 Oberdachstetten,

Tel.: 09845 405,

Fax: 09845 987647,

E-Mail: ernahaag@gmx.de.

 

Ein Anmeldeformular kann heruntergeladen werden unter www.materialstelle.de.

 

Die Teilnehmerzahl ist nicht begrenzt. Deshalb bedarf es keiner Anmeldebestätigung.

 

Mittelfranken

 

Mittwoch, 7. März 2012, 9.00 bis 16.00 Uhr

eckstein - das haus der evang.-luth. kirche,

Raum E 01, Burgstraße 1-5, 90403 Nürnberg

 

Programm:

 

1.     „Texte verfassen – Texte verstehen“

Texten kommt im Religionsunterricht nach wie vor eine zentrale Bedeutung zu. Auf dem Fortbildungstag soll der Frage nachgegangen werden, wie durch kreative Methoden das Verständnis religionsunterrichts-spezifischer Fachtexte von Schülerinnen und Schülern verbessert werden kann. Außerdem sollen – auch mit Hilfe praktischer Übungen – Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie kreative Schreibtechniken zur Abfassung eigener Texte für den Religionsunterricht fruchtbar gemacht werden können.

OStR/Pfr Günter Beck-Mathieu,

OStRin Beate Übler, Schulpsychologin; Deutsch/Evangelische Religionslehre, beide: Christian-Ernestinum-Gymnasium Bayreuth

 

2.     Zur aktuellen Situation des Religionsunterrichts

-   Religionspädagogische Informationen

-   Gesprächsrunde und Erfahrungsaustausch

        StDin/Pfrin Erna Haag, Platen-Gymnasium Ansbach

 

Anmeldungen werden erbeten bis 29. Februar 2012 an:

Erna Haag, Am Mühlfeld 9, 91617 Oberdachstetten,

Tel.: 09845 405,

Fax: 09845 987647,

E-Mail: ernahaag@gmx.de.

 

Ein Anmeldeformular kann heruntergeladen werden unter www.materialstelle.de.

 

Die Teilnehmerzahl ist nicht begrenzt. Deshalb bedarf es keiner Anmeldebestätigung.

 

Unterfranken

 

Dienstag, 28. Februar 2012, 9.00 bis 16.00 Uhr

Remter der Deutschhaus-Kirche Würzburg, Schottenanger (unmittelbar bei der Deutschhaus-Kirche), Parkmöglichkeit: Großparkplatz Talavera, 97070 Würzburg

 

Programm:

 

1.     „Kinder stark und mutig machen“

Neue bewegte Mit- und Mutmachlieder für den Religionsunterricht

Rhythmische, melodische sowie meditative und nachdenkliche Lieder von Johannes Matthias Roth stehen im Mittelpunkt der Fortbildung. Es sind eingängige und leicht erlernbare Lieder, die gemeinsam einstudiert und auch hinsichtlich ihres Einsatzes im Unterricht und bei An­dachten besprochen werden. Die Lieder beinhalten eine von „Wertschätzung“ und „Gottes- und Nächstenliebe“ geprägte Theologie, die sich in Farben, Bildern und Körperbewegung ausdrücken möchte. Deshalb werden Themen wie „Sabbat/Sonntag“, „Kirchenjahr“, „Umweltschutz“, „Teilen“ und „Das Leben ent­decken“ den abwechslungsreichen Tag prägen.

Johannes Matthias Roth: Pfarrer im Schuldienst, Liedermacher & Komponist, Melanchthon-Gymnasium Nürnberg

 

2.     Zur aktuellen Situation des Religionsunterrichts

-   Religionspädagogische Informationen

-   Gesprächsrunde und Erfahrungsaustausch

StDin/Pfrin Erna Haag, Platen-Gymnasium Ansbach

 

Anmeldungen werden erbeten bis 21. Februar 2012 an:

Erna Haag, Am Mühlfeld 9, 91617 Oberdachstetten,

Tel.: 09845 405,

Fax: 09845 987647,

E-Mail: ernahaag@gmx.de.

 

Ein Anmeldeformular kann heruntergeladen werden unter www.materialstelle.de.

 

Die Teilnehmerzahl ist nicht begrenzt. Deshalb bedarf es keiner Anmeldebestätigung.

 

Oberpfalz

 

Donnerstag, 15. März 2012, 9.00 bis 16.00 Uhr

Evangelisches Gemeindehaus St. Markus,

Killermannstraße 58 a, 93049 Regensburg     

 

Programm:

 

1.     „Texte verfassen – Texte verstehen

Texten kommt im Religionsunterricht nach wie vor eine zentrale Bedeutung zu. Auf dem Fortbildungstag soll der Frage nachgegangen werden, wie durch kreative Methoden das Verständnis religionsunterrichts-spezifischer Fachtexte von Schülerinnen und Schülern verbessert werden kann.

Außerdem sollen – auch mit Hilfe praktischer Übungen – Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie kreative Schreibtechniken zur Abfassung eigener Texte für den Religionsunterricht fruchtbar gemacht werden können.

OStR/Pfr Günter Beck-Mathieu,

OStRin Beate Übler, Schulpsychologin; Deutsch/Evangelische Religionslehre, beide: Christian-Ernestinum-Gymnasium Bayreuth

 

2.     Zur aktuellen Situation des Religionsunterrichts

-   Religionspädagogische Informationen

-   Gesprächsrunde und Erfahrungsaustausch

        StDin/Pfrin Erna Haag, Platen-Gymnasium Ansbach

 

Anmeldungen werden erbeten bis 22. Februar 2011 an:

Erna Haag, Am Mühlfeld 9, 91617 Oberdachstetten,

Tel.: 09845 405,

Fax: 09845 987647,

E-Mail: ernahaag@gmx.de.

 

Ein Anmeldeformular kann heruntergeladen werden unter www.materialstelle.de.

 

Die Teilnehmerzahl ist nicht begrenzt. Deshalb bedarf es keiner Anmeldebestätigung.

 

Die Tagungen werden geleitet von Studiendirektorin Erna Haag in Nordbayern und Studiendirektorin Ingrid Grill-Ahollinger in Südbayern.

Die Teilnahme an den Tagungen wird den in Frage kommenden evangelischen Religionslehrerinnen und Religionslehrern empfohlen. Dienstbefreiung kann, soweit es der Schulbetrieb zulässt, gewährt werden.

Die hauptberuflichen evangelischen Religionslehrkräfte auswärtiger staatlicher Gymnasien erhalten Reisekostenerstattung gem. Art. 24 Bayer. Reisekostengesetz. Die Reisekostenrechnungen sind binnen zwei Wochen nach der Veranstaltung bei der zuständigen Dienststelle des Landesamtes für Finanzen einzureichen. Die Auszahlung erfolgt zu Lasten Kap. 05 04 Tit. 525 95.

 

Den Trägern nichtstaatlicher Gymnasien wird empfohlen, ihren Lehrkräften die Teilnahme in ähnlicher Weise zu ermöglichen.

 

O h r n b e r g e r

Ministerialdirigentin

 

 

 

 

 

 

 





Offene Stellen

 

Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen

 

 

Die folgende Stelle für eine Schulleiterin oder einen Schulleiter ist zu besetzen:

 

Deutsche Schule Riad, Saudi Arabien

Arbeitsbeginn: 1. August 2012

Ende der Bewerbungsfrist: 31. Januar 2012   

 

Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 10

Schülerzahl: 68

Abschlüsse der Sekundarstufe 1

Qualifikation:

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I bzw. I und II

BesGr. A 14 / A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L, Tarifgebiet Ost

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Drittbewerbungen sind zulässig.

 

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.

 

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs- / Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs- / Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs- / Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

 

 

 

 

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Besetzung der Stelle der Schulleiterin /
des Schulleiters an der Mädchenrealschule der
Ursulinen-Schulstiftung Straubing

 

 

An der Mädchenrealschule der Ursulinen-Schulstiftung Straubing ist

 

zum 1. August 2012 die Stelle

der Schulleiterin / des Schulleiters

 

neu zu besetzen.

 

Derzeit besuchen 722 Schülerinnen in 26 Klassen die Schule mit offener Ganztagsbetreuung. Sie werden unterrichtet von 49 Lehrerinnen und Lehrern in den Wahlpflichtfächergruppen I, II, III a und III b.

 

Der Schulträger erwartet eine überzeugende katholische Führungspersönlichkeit,

-        die als voll ausgebildete und qualifizierte Realschullehrkraft über umfangreiche pädagogische Erfahrungen verfügt und die sichere Kenntnisse in der Schulverwaltungspraxis bzw. in entsprechenden Funktionen besitzen sollte,

-        die fähig und bereit ist, in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, dem Kollegium, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Eltern und dem Förderverein, die Schülerinnen in ihrer Entwicklung zu jungen selbstbewussten Frauen zu fördern, dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in christlicher Verantwortung zu gestalten,

-        die aktiv am Leben der katholischen Kirche teilnimmt und die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und deshalb deren Schulprofil weiterentwickelt.

 

Die Vergütung richtet sich nach dem ABD, dem Arbeitsrecht der Bayerischen (Erz-) Diözesen. Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 + AZ ausgebracht. Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist grundsätzlich möglich.

 

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 15. Januar 2012 an die Vorsitzende der Ursulinen-Schulstiftung, Sr. Gabriele Heigl, Burggasse 40, 94315 Straubing.

 

Evtl. telefonische Rückfragen sind möglich unter 09421 9923-0.

 

 


 

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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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