Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 


                 

 

Nummer 6*     Ausgegeben in München am 27. März 2012    Jahrgang 2012

 

 


 

Inhalt

Ausschreibung von Referentenstellen an der Regierung von Unterfranken

Auschreibung einer Funktionsstelle an einer staatlichen beruflichen Schule

Auschreibung einer Funktionsstelle an einer staatlichen beruflichen Schule

Aufnahme in die Berufliche Oberschule (Fachoberschule und Berufsoberschule)
zum Schuljahr 2013/2014

Termine für die Anmeldung an den Gymnasien für das Schuljahr 2013/2014

Qualifikationsprüfung (Zweite Prüfung) der Förderlehrerinnen und Förderlehrer 2013

Woche des Waldes und Tag des Baumes 2012

Offene Stellen

 

 

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Ausschreibung von Referentenstellen
an der Regierung von Unterfranken

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 27. Februar 2012  Az.: IV.7-5 P 8001.1.1-4.6 745

Die Stelle einer Referentin bzw. eines Referenten (Regierungsschuldirektorin bzw. Regierungsschuldirektor der BesGr. A 15) für das Sachgebiet 41 „Förderschulen“ an der Regierung von Unterfranken wird zur Bewerbung für Lehrkräfte mit der Ausbildung für das Lehramt für Sonderpädagogik ausgeschrieben, die eine mindestens siebenjährige Bewährung im Förderschuldienst, davon mindestens drei Jahre in einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 oder höher, aufweisen.

Die zu besetzende Stelle wird schwerpunktmäßig folgende Aufgaben umfassen:

-         Organisation, Dienst- und Fachaufsicht sowie die Weiterentwicklung von Förderzentren, insbesondere mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung und Hören sowie den Schulen für Kranke

-         schulartübergreifende Fachfragen zu den genannten Förderschwerpunkten und den Schulen für Kranke

-         Organisation des Hausunterrichts aller Schularten

-         Einsatz von Jugendsozialarbeit (JaS) an unterfränkischen Förderzentren

-         Koordination und Weiterentwicklung der mobilen sonderpädagogischen Hilfen (msH)

-         Bearbeitung von Fachfragen der pädagogischen Frühförderung und der Schulvorbereitenden Einrichtungen

-         Organisation und Koordination der regionalen Lehrerfortbildung

-         Mitarbeit bei der Koordination der Klassenbildung einschließlich Personalplanung und Personalersatz.

 

Erwartet und vorausgesetzt werden:

-         Erfahrung in Führungsposition

-         mehrjährige Erfahrung im Unterrichts- und Beratungsalltag von Förder- und Volksschulen

-         Ausbildung und Erfahrung in mehreren sonderpädagogischen Fachrichtungen

-         Erfahrung im Umgang mit privaten Trägern und kommunalen Behörden

-         Bereitschaft und Fähigkeit zu flexibler Kommunikation mit den Netzwerkpartnern in Unterfranken

-         sehr gute EDV-Kenntnisse

-         Beratungsqualifikation

-         Fähigkeit zu bedarfsorientierter selbständiger Arbeit sowie Zusammenarbeit im Team

-         Organisationsgeschick und Planungssicherheit.

 

Es wird erwartet, dass die Beamtin bzw. der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Eine Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeit besteht nicht.

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken veröffentlicht.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

 

 

 





Auschreibung einer Funktionsstelle
an einer staatlichen beruflichen Schule

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 29. Februar 2012  Az.: VII.6-5 P 9001.1-6-7a.12 250

 

Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist ab 1. August 2012 an folgender Schule zu besetzen:

 

Berufliche Oberschule für Technik München,

Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Für die Besetzung der Stelle kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.

 

Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen müssen erfüllt sein.

 

Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

 

Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.

 

Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine aktuelle Leistungsfeststellung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

 

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

 

 

 





Auschreibung einer Funktionsstelle
an einer staatlichen beruflichen Schule

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 1. März 2012  Az.: VII.6-5 P 9001.1-6-7a.12 252

 

Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist ab sofort an folgender Schule zu besetzen:

 

Berufliche Oberschule Kaufbeuren,

Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Für die Besetzung der Stelle kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.

 

Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen müssen erfüllt sein.

 

Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

 

Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.

 

Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine aktuelle Leistungsfeststellung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

 

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.

 

Püls

Ministerialdirigent

 

 

 

 





Aufnahme in die Berufliche Oberschule
(Fachoberschule und Berufsoberschule)
zum Schuljahr 2013/2014

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 1. März 2012  Az.: VII.6-5 S 9610-6-7.10 253

 

1.      Die Anmeldungen für den Eintritt in öffentliche Fachoberschulen und Berufsoberschulen werden in der Zeit vom 25. Februar bis 8. März 2013 entgegengenommen.

 

2.        Der Anmeldezeitraum gilt auch für die Vorklasse und den Vorkurs der Berufsoberschule und die Klassen in Teilzeitform.

 

3.      Die Aufnahmeprüfung für die Ausbildungsrichtung Gestaltung findet am Mittwoch, den 13. März 2013 statt.

 

4.        Die Feststellungsprüfung für Bewerber der Berufsoberschule, die einen mittleren Schulabschluss und die notwendige berufliche Vorbildung nachweisen, jedoch die Eignungsvoraussetzungen nicht erfüllen, findet am Mittwoch, den 24. Juli 2013 statt.

 

5.        Die Feststellungsprüfung für Bewerber der Fachoberschule, die im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik keine Note nachweisen, findet am Mittwoch, den 24. Juli 2013 statt.

 

6.        Die Aufnahmeprüfung für den Eintritt in die Vorklasse für Bewerber, die die notwendige berufliche Vorbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss nachweisen, findet am Mittwoch, den 24. Juli 2013 statt.

 

7.        Die Aufnahmevoraussetzungen sowie die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen  und Berufsoberschulen – (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).

 

8.        Weitergehende Informationen erteilen die Fachoberschulen und Berufsoberschulen.

 

Püls

Ministerialdirigent

 

StAnz 2012 Nr. 12

 

 

 

 





Termine für die Anmeldung an den Gymnasien
für das Schuljahr 2013/2014

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 6. März 2012  Az.: VI-5 S 5302-6b.6 214

 

1.        Neuanmeldungen für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Gymnasien und in die Jahrgangsstufe 7 der Musischen Gymnasien in Kurzform werden von den Gymnasien vom 6. Mai 2013 bis 10. Mai 2013 entgegengenommen. An den staatlichen Gymnasien können spätere Anmeldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. Den nichtstaatlichen Gymnasien ist es freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche Anmeldungen entgegenzunehmen.

 

2.        Die Schüler sind bei derjenigen Schule anzumelden, in die sie aufgenommen werden wollen. Bei der Einschreibung sind das Übertrittszeugnis der Volksschule, der Geburtsschein oder die Geburtsurkunde und – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch einer Volksschule erfolgt – die Zeugnisse von früher besuchten Schulen vorzulegen.

 

3.        Schüler, die gemäß dem Übertrittszeugnis nicht für den Bildungsweg des Gymnasiums geeignet sind, deren Eltern aber den Übertritt an ein Gymnasium wünschen, unterziehen sich dem Probeunterricht, und zwar an der Schule, an der sie angemeldet wurden, oder an einem Gymnasium, mit dem die aufnehmende Schule den Probeunterricht gemeinsam durchführt. Ausnahmen von dieser Bestimmung sind möglich, wenn Schüler in eine Schule eintreten wollen, die nicht in der Nähe des Wohnsitzes liegt. In diesem Fall kann der Schüler am Probeunterricht des nächstgelegenen Gymnasiums teilnehmen, wenn dieses und auch die aufnehmende Schule einverstanden sind.

 

4.        Der Probeunterricht (soweit ein solcher erforderlich ist) findet vom 14. bis 16. Mai 2013 statt und wird im schriftlichen Teil mit zentral gestellten Aufgaben durchgeführt. Für begründete Ausnahmefälle, insbesondere bei schulärztlich nachgewiesener Erkrankung des Schülers, richtet der Schulleiter zu Beginn des Schuljahres 2013/2014 einen weiteren Probeunterricht ein. Der Probeunterricht soll für mehrere benachbarte Gymnasien gemeinsam durchgeführt werden. Der Ministerialbeauftragte kann hierzu Anordnungen treffen. Die Aufnahmeprüfungen für die höheren Jahrgangsstufen finden in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien statt; dafür bestimmen die Schulen den Zeitplan selbst.

 

5.        Die Durchführung des Aufnahmeverfahrens richtet sich nach den §§ 26 und 27 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) sowie nach § 29 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern (VSO neu) in der jeweils gültigen Fassung.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

StAnz 2012 Nr. 12

 

 

 

 





Qualifikationsprüfung (Zweite Prüfung) der
Förderlehrerinnen und Förderlehrer 2013

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 6. März 2012  Az.: IV.3-5 S 7175-4.3 082

 

1.     Die Qualifikationsprüfung 2013 wird nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Zweite Prüfung der Förderlehrerinnen und Förderlehrer (Förderlehrerprüfungsordnung II – ZAPO / FöL II) vom 15. Juli 2011 (GVBl S. 387) durchgeführt. Sie ist eine Qualifikationsprüfung im Sinne des Art. 22 Abs. 1 Satz 1 LlbG und hat Wettbewerbs-charakter.

 

2.     Die Meldungen zur Prüfung sind bis 11. Januar 2013 an das Prüfungsamt bei der zuständigen Regierung zu richten.

 

3.     Zur Prüfung wird zugelassen, wer

a)     am Seminar der Förderlehreranwärter regelmäßig und mit Erfolg teilgenommen hat und mindestens ausreichende praktische Leistungen im Vorbereitungsdienst aufweisen kann,

b)    die Meldefrist eingehalten hat.

 

4.     Der schulpraktische Teil der Prüfung beginnt am 28. Januar 2013.

Die mündliche Prüfung wird jeweils im Anschluss an die schulpraktische Prüfung durchgeführt.

 

5.     Der schriftliche Teil der Prüfung findet am 25. und 26. März 2013 statt.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

StAnz 2012 Nr. 12

 

 

 

 





Woche des Waldes und Tag des Baumes 2012

 

Gemeinsame Bekanntmachung
der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

vom 6. März 2012  Az.: VI.8-5 S 4430.3-6a.9 643

 

Die Schulen werden gebeten, den Schülerinnen und Schülern auch in diesem Jahr die Bedeutung des Waldes und seiner Bewirtschaftung nahe zu bringen. Ergänzend zum Unterricht können die Schülerinnen und Schüler die ökologischen, ökonomischen und sozialen Leistungen des Waldes für Mensch und Gesellschaft besonders anschaulich bei einer Führung mit dem zuständigen Förster durch den Wald erleben.

 

Das Motto der Woche des Waldes 2012 lautet: „Forstwirtschaft schafft Leben“.

 

„Forstwirtschaft schafft Leben“ soll auf die weitreichende Bedeutung des Waldes für unser Leben und für das Leben der pflanzlichen und tierischen Mitwelt hinweisen: Unsere nachhaltig bewirtschafteten Wälder sind vielfältige Lebensräume mit hoher Biodiversität und stellen den größten Biotopverbund unseres Landes dar. Gleichzeitig sind sie Quelle von Arbeit und Einkommen für viele Menschen und damit Lebensgrundlage. Dies gilt nicht nur in der Forstwirtschaft, sondern auch für die eng verbundenen  Wirtschaftsbereiche der Holzbe- und -verarbeitung sowie der Holzenergie. Naturnahe Forstwirtschaft sichert und verbessert unter anderem Wasser- und Klimaschutzfunktionen des Waldes. Außerdem ist der Wald ein idealer Bildungsort und seine nachhaltige Nutzung ein hervorragendes Bildungsthema für die Zukunftssicherung unserer Gesellschaft.

 

2012 jährt sich zudem zum zwanzigsten Mal die Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung von Rio de Janeiro 1992. Die dort gefassten Beschlüsse waren in vielerlei Hinsicht wegweisend für nachfolgende Bildungs- und Entwicklungsprozesse. Wichtige Ergebnisse sind die Agenda 21, die Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung, die Klimarahmenkonvention, die „Forest Principles“ und die Biodiversitäts-Konvention. In der Woche des Waldes 2012 soll an die Umweltkonferenz von Rio erinnert werden und die Beiträge von Wald und Forstwirtschaft zur Erreichung der dort formulierten Ziele herausgestellt werden.

 

Die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten werden vom 9. Juni bis 17. Juni 2012 bayernweit Veranstaltungen zu diesem Thema anbieten.

 

Aktionen sollen im gegenseitigen Benehmen zwischen Schulen und zuständigen Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vereinbart werden.

 

Mehr Informationen und die Adresse des zuständigen Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten finden Sie unter www.forst.bayern.de.

 

Der Aktionsrahmen zum „Tag des Baumes 2012“ der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e. V. (SDW) steht unter dem Motto:

 

„Bäume in unserem Wald II“.

 

Die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald, Landesverband Bayern e. V. bietet Merkblätter zum Thema „Bäume in unserem Wald II – Ahorn – Linde – Lärche – Eibe“ an, die ab April 2012 für schulische Zwecke gegen eine Klassensatzpauschale angefordert werden können. Über die Verteilung der Merkblätter an die Schülerinnen und Schüler, die vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus befürwortet wird, entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter (§ 4 Abs. 2 GSO, § 4 Abs. 2 RSO, § 4 Abs. 2 VSO bzw. entsprechende Paragraphen der Schulordnungen der übrigen Schularten).

Kontakt: Schutzgemeinschaft Deutscher Wald

Landesverband Bayern e. V.

Ludwigstraße 2

80539 München

Telefon: 089 284394

Telefax: 089 281964

E-Mail: sdwbayern@t-online.de

Internet: www.sdw-bayern.de

 

Bayerisches Staatsministerium
für Unterricht und Kultus

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

Bayerisches Staatsministerium
für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Georg Windisch

Ministerialdirigent

 

 

StAnz 2012 Nr. 12

 

 

 

 





Offene Stellen

 

Ausschreibung von freien Referentenstellen
der Bayerischen Staatskanzlei

vom 6. März 2012  Az.: VI.8-5 S 4430.3-6a.9 643

 

In der Bayerischen Staatskanzlei sind in nächster Zeit mehrere Stellen für Referentinnen/Referenten in der Abteilung „Grundsatzfragen, Planung, Kommunikation“ (A III) zu besetzen. Dienstort ist München. Die Abteilung ist im Wesentlichen mit der Vorbereitung von Reden, Texten und Stellungnahmen zu gesellschafts-, wirtschafts-, sozial- und kulturpolitischen Themen befasst.

 

Die Stellen bieten die Möglichkeit zu eigenständiger, verantwortlicher Arbeit bei flexibler Arbeitszeit. Sie sind in der Besoldungsgruppe A 13 bis A 15 plus Ministerialzulage ausgebracht.

 

Auf die Stellen können sich vorrangig Beamtinnen und Beamte mit der Befähigung zum Lehramt an Gymnasien bewerben, die eine mehrjährige Bewährung in der Schule vorweisen können. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen im Fach Deutsch mit Geschichte/Sozialkunde/Wirtschaftswissenschaften qualifiziert sein.

 

Freude und Motivation zum Schreiben sollten mitgebracht werden. Erwartet wird die Fähigkeit, Reden und Texte präzise, schnell und rhetorisch angemessen zu verfassen. Breites Interesse an Politik, insbesondere an der Landespolitik, wird vorausgesetzt.

 

Die Besetzung der Dienstposten erfolgt im Rahmen der Versetzung an die Bayerische Staatskanzlei mit einer Verwendungsdauer von ca. fünf Jahren mit anschließender Rückkehr in das Ressort.

 

Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die Dienstposten sind grundsätzlich zur Besetzung mit Teilzeitkräften geeignet.

Die Bewerbung von Frauen wird begrüßt.

 

Bewerbungen sind spätestens vier Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des Studienverlaufs, des beruflichen Werdegangs sowie der sonstigen Qualifikationen auf dem Dienstweg einzureichen. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus leitet seine Stellungnahme zu allen eingegangenen Bewerbungen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten der Staatskanzlei zur endgültigen Entscheidung zu.

 

Für Rückfragen im Zusammenhang mit dem Aufgabengebiet stehen Ihnen Frau Annegret Schneider (Tel.: 089 2165-2369) und in personalrechtlicher Hinsicht Herr Dr. Thomas Langer (Tel.: 089 2165- 2553) gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

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Stellenausschreibungen
im deutschen Auslandsschulwesen

 

1.     Deutsche Schule Riad, Saudi Arabien

Arbeitsbeginn:

1. September 2012

Ende der Bewerbungsfrist:

30. April 2012

 

Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 10

Schülerzahl: 68

Abschlüsse der Sekundarstufe 1

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I bzw. I und II

BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L, Tarifgebiet Ost

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

- Drittbewerbungen sind zulässig -

 

2.     Deutsche Schule Alexander von Humboldt Sao Paulo, Brasilien

 

Arbeitsbeginn:

1. August 2012

Ende der Bewerbungsfrist:

31. März 2012

 

Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel/berufsbildender Zweig (IVP)

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 1073

 

Abiturprüfung/Hochschulreifeprüfung

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Sekundarabschluss des Landes

Von der KMK anerkannte Berufsschule

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L, Tarifgebiet Ost

 

Portugiesischkenntnisse sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Für beide Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.

 

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten. Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

 

 

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Ausschreibung der Stelle
eines Fortbildungsreferenten/
einer Fortbildungsreferentin
der Erzdiözese München und Freising

 

Das Ressort Bildung der Erzdiözese München und Freising sucht für die Abteilung Realschulen, Gymnasien, berufliche Schulen, übergeordnete Aufgaben zum 1. August 2012 zunächst befristet für zwei Jahre einen/eine

 

Fortbildungsreferenten/Fortbildungsreferentin

(Beschäftigungsumfang: 12 Wochenstunden).

 

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

-         Mitwirken an der Fachaufsicht über den Religionsunterricht und am weiteren Aufbau eines Qualitätszirkels für den Religionsunterricht an Gymnasien

-         Planen und Durchführen von Fortbildungsveranstaltungen

-         Unterstützen in der Organisation und Bereitstellen von Unterlagen für die Fachbereichs- und Abteilungsleitung

-         Bearbeiten der Anträge auf Zulassung zum Religionsunterricht

-         Zusammenarbeit mit den für das Aufgabengebiet maßgeblichen Kooperationspartnern auf der Ebene der Seminarlehrkräfte, mit Universität und Lehrerfortbildungsinstitutionen sowie dem Religionspädagogischen Zentrum in Bayern.

 

Der Stelleninhaber ist zusätzlich im Umfang von zwölf Wochenstunden an mindestens zwei Tagen pro Woche im Schuldienst tätig. Ein Dienstlaptop steht zur Verfügung.

 

Bis zur Besetzung der entsprechenden Stelle im Fachbereich Realschulen sind die o. g. Aufgaben kommissarisch auch für den Realschulbereich wahrzunehmen.

 

Erwartet werden:

-         abgeschlossenes Hochschulstudium der Katholischen Theologie für das Lehramt an Gymnasien (1. und 2. Staatsexamen)

-         einschlägige Berufserfahrung und Bewährung in der Unterrichtspraxis im Lehramt an Gymnasien nach dem Referendariat

-         Erfahrungen in konzeptionellem Arbeiten und in der Projektarbeit

-         Vertrautheit im Umgang mit (modernen) Medien und Moderations- sowie Präsentationstechniken

-         Bereitschaft zu Teamarbeit und Interesse an aktuellen Entwicklungen in Theologie und Erziehungswissenschaften

-         Zugehörigkeit zur Katholischen Kirche.

 

Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist möglich.

 

Schwerbehinderte Bewerber/Bewerberinnen werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

 

Nähere Informationen erhalten Sie bei
Ulrike Murr, OStRin, Leiterin der Abteilung Realschulen, Gymnasien, berufliche Schulen, übergeordnete Aufgaben: Tel.: 089 2137-1539, E-Mail: umurr@eomuc.de.

 

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis spätestens 13. April 2012 unter Angabe der Referenz 84-12 an:

 

Erzbischöfliches Ordinariat München,

Hauptabteilung Personal Einrichtungen und Verwaltung,

Postfach 33 03 60, 80063 München,

E-Mail: Bewerbung@ordinariat-muenchen.de.

 

 

 

 

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Ausschreibung der Stelle
der Schulleiterin/des Schulleiters
am Pater-Rupert-Mayer-Gymnasium Pullach

 

Am Pater-Rupert-Mayer-Gymnasium Pullach der Erzdiözese München und Freising ist zum 1. August 2012 die Stelle der/des

 

Schulleiterin/Schulleiters

 

neu zu besetzen.

 

Als zukünftige Schulleiterin/zukünftigen Schulleiter wünscht sich der Schulträger eine überzeugende katholische Führungspersönlichkeit,

-         die als voll ausgebildete und qualifizierte Lehrkraft (1. und 2. Staatsexamen) über umfangreiche pädagogische Erfahrung verfügt sowie über sichere Kenntnisse in der Schulverwaltungspraxis und idealerweise im Privatschul- und kirchlichen Arbeitsrecht

-         die fähig und bereit ist, in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, dem Kollegium, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Eltern, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung zu jungen, selbstbewussten Menschen zu fördern, so dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in christlicher Verantwortung zu gestalten

-         die aktiv am Leben der katholischen Kirche teilnimmt und die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und deshalb deren besonderes Schulprofil weiterentwickelt.

 

Das Aufgabengebiet beinhaltet alle mit der Leitung einer Schule üblicherweise verbundenen Tätigkeiten und darüber hinaus das besondere Engagement für die Pflege und Weiterentwicklung des christlichen Schulprofils.

 

Die Schule bietet

-         ein Arbeitsumfeld, das geprägt ist von intensivem, offenem und gutem Zusammenwirken aller Mitglieder der Schulfamilie

-         eine Führungsposition, in der positiv die Freiheiten von Schulen in privater Trägerschaft genutzt werden sollen im Sinne der Verwirklichung des christlich geprägten Bildungs- und Erziehungsauftrags

-         ein Kollegium der Schulleitungen der diözesanen Schulen, in dem Kooperation und Austausch möglich und erwünscht sind, und eine wertschätzende Führungskultur auf der Vorgesetztenebene.

Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der Bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD). Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist grundsätzlich möglich. Schwerbehinderte Bewerberinnen/Bewerber werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.

 

Nähere Informationen erhalten Sie bei Ordinariatsdirektorin Dr. Sandra Krump, Leiterin des Ressorts Bildung der Erzdiözese München-Freising, Tel.: 089 2137-1368 und E-Mail: skrump@eomuc.de.

 

Ihre aussagekräftigen und vollständigen Bewerbungsunterlagen werden bis 12. April 2012 mit Angabe der Referenz 54c-12 an das Ressort Personal, Hauptabteilung Personal Einrichtungen und Verwaltung, erbeten.

 

 

 

 

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Zweckverband Bayerische Landschulheime
Neuausschreibung

 

Der Zweckverband Bayerische Landschulheime - Träger öffentlicher Internatsschulen in Bayern - ist eine kommunale Körperschaft, die zum überwiegenden Teil vom Mitglied Freistaat Bayern getragen wird.

 

Der Zweckverband sucht für sein

Franken-Landschulheim Schloss Gaibach,
97332 Volkach a. M. (Ufr.)

ab 1. August 2012

einen Schulleiter/eine Schulleiterin.

 

Das Franken-Landschulheim Schloss Gaibach besteht aus einem Sprachlichen Gymnasium und einem Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil (ca. 870 Schüler/Schülerinnen einschließlich der Außenstelle in Gerolzhofen) sowie einer Realschule (ca. 520 Schüler/Schülerinnen) mit Realschulrektor. Im Internat - mit Internatsleiter - werden ca. 170, im Tagesheim (offene Ganztagsbetreuung) ca. 115 Schüler/Schülerinnen betreut.

 

Ihre Aufgaben:

- Pädagogische und organisatorische Leitung der Internatsschule

- Personalführung und Personalentwicklung (Unterrichtseinsatz, Übertragung von Dienstaufgaben in Schule und Internat, Koordination der Fortbildung, Beurteilung)

-  Koordination der Schulentwicklung und des schulischen Qualitätsmanagements

-  Entwicklung des Schulprofils

-  Zusammenarbeit mit den Gremien in Schule und Internat

-  Zusammenarbeit mit dem Zweckverband als Schulträger und vorgesetzter Dienststelle

-  Leitung der Verwaltungsgeschäfte an der Internatsschule

-  Vertretung der Internatsschule nach außen

- Dienststellenleiter im Sinn des BayPVG

 

Erwartet werden:

-  Erfolgreiche Unterrichtstätigkeit

-  Ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten

-  Erfahrungen in der Schulverwaltung und/oder Personalführung/Leitungserfahrung

-  Bewährung in unterschiedlichen Aufgabenfeldern des (Internats-) Schulwesens und umfassende Kenntnis der hier vorhandenen Problemstellungen

-  Erfahrungen in der Schulentwicklung

-  Bereitschaft zur Fortbildung in allen leitungsspezifischen Aufgabenfeldern

-  Kommunikative und soziale Kompetenz

-  Innovationsbereitschaft

-  Hohe Belastbarkeit

-  Gründliche Kenntnis des Schul- und Dienstrechts

 

Bewerbungsvoraussetzung ist die aktuelle aktive Tätigkeit, insbesondere als Lehrkraft und in her-ausgehobener Position, mindestens z. B. als Fachbetreuer/Fachbetreuerin oder Oberstufenkoordinator/Oberstufenkoordinatorin an einem (Internats-) Gymnasium.

 

Es können sich Beamte/Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des öffentlichen Gymnasialdienstes mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien bewerben.

 

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG).

Es wird erwartet, dass der Schulleiter/die Schulleiterin Wohnung am Schul­ort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem/einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeit ist nicht möglich.

 

Bewerbungen sind an den Zweckverband Bayerische Landschulheime, Elisabethstraße 25, 80796 München (Postanschrift: Postfach 40 20 80, 80720 München),

Tel.: 089  278140-0, Fax: 089  278140-23,

Homepage: www.bayern-internate.de,

E-Mail: info@zvbl.de,

zu richten.

Termin zur Vorlage der Bewerbung beim Zweckverband:

zwei Wochen nach Erscheinen des Amtsblattes.

 

 

 

 

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Besetzung der Direktorenstelle
an der staatlichen kooperativen Gesamtschule Treuchtlingen

 

An der Senefelder-Schule Treuchtlingen ist die Stelle der Schulleiterin/des Schulleiters (Besoldungsgruppe A 16) neu zu besetzen.

 

Die staatliche kooperative Gesamtschule Treuchtlingen führt einen Mittelschulzug, einen Realschulzug und einen Gymnasialzug (jeweils Jahrgangsstufe 5 bis 10). Derzeit besuchen insgesamt 1254 Schülerinnen und Schüler die Senefelder-Schule, wovon 434 zum Mittelschulzug, 484 zum Realschulzug und 336 Schülerinnen und Schüler zum Gymnasialzug gehören.

 

Es können sich Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamtinnen/Beamte an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamtinnen/Beamte (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Bei Versetzungsanträgen von Schulleiterinnen bzw. Schulleitern sind die dienstlichen Belange der von ihnen geleiteten Schule zu berücksichtigen. Ein Wechsel in der Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass die Schulleiterin/der Schulleiter am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung wohnen wird.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit einer Stellungnahme über den Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergibt. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der KMBek vom 7. September 2011, KWMBl S. 306). Dem Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.

 

Termine für die Vorlage der Bewerbungen

bei der Leitung der Schule, an der die Bewerberin/der Bewerber tätig ist

eine Woche,

beim zuständigen Ministerialbeauftragten (Gym.)

zwei Wochen und

beim Staatsministerium

vier Wochen

nach Erscheinen des Amtsblattes.

 

Die Ausschreibung ist den Lehrkräften durch die Direktorate bekannt zu geben.

 

 

 


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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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