Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 

 


 

Nummer 9*       Ausgegeben in München am 15. Mai 2012      Jahrgang 2012

 

 

 


 

Inhalt


 

Besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses 2013 an Mittelschulen1) sowie an Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung und Schulen für Kranke

Einrichtung von Einführungsklassen im Schuljahr 2012/2013

Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle an der Regierung von Unterfranken

Ausschreibung von Schulratsstellen

Berichtigung der Bekanntmachung Ausschreibung von Schulratsstellen

Offene Stellen

 

 

 

 

 

 

 





Besondere Leistungsfeststellung
zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses 2013
an Mittelschulen
1) sowie an Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung
und Schulen für Kranke

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 3. April 2012  Az.: IV.2-IV.6-5 S 7501(2013)-4.23 861

 

 

A)     Mittelschulen

 

1.     Rechtsgrundlage

 

Die besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses 2013 ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern (VSO) durchzuführen.

 

2.     Zeitplan

 

Für die schriftlichen Leistungsfeststellungen an Mittelschulen gilt folgender Zeitplan:

 

Freitag, 21. Juni 2013

 

Muttersprache

(§ 54 Abs. 2 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 VSO)

Teil A

Wortschatzkenntnisse und textgebundenes Schreiben

Teil B     

Impulsgesteuertes Schreiben und freies Schreiben

 

 

180 Minuten Arbeitszeit

 

 

8.30 Uhr bis 10.00 Uhr

 

 

10.00 Uhr bis 11.30 Uhr

 

Montag, 24. Juni 2013

 

Englisch

(§ 54 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 VSO)

Teile A und B

Listening Comprehension und Use of English

Teile C und D

Reading Comprehension und Text Production

 

 

90 Minuten Arbeitszeit

 

 

8.30 Uhr bis 9.05 Uhr

 

 

9.15 Uhr bis 10.10 Uhr

 

Dienstag, 25. Juni 2013

 

Deutsch

(§ 54 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 VSO)

Teil A

Rechtschreibung

Teil B

Schriftlicher Sprachgebrauch

 

 

180 Minuten Arbeitszeit

 

8.30 Uhr bis 9.10 Uhr

 

9.20 Uhr bis 11.45 Uhr

Deutsch als Zweitsprache

(§ 54 Abs. 2 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 VSO)

Teil A

Lückendiktat und Spracharbeit

Teil B

Textarbeit

 

 

90 Minuten Arbeitszeit

 

 

8.30 Uhr bis 9.00 Uhr

 

9.10 Uhr bis 10.10 Uhr

 

Mittwoch, 26. Juni 2013

 

Mathematik

(§ 54 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 VSO)

Teil A

Teil B

 

 

100 Minuten Arbeitszeit

8.30 Uhr bis 9.00 Uhr

9.10 Uhr bis 10.20 Uhr

Donnerstag, 27. Juni 2013

 

Physik/Chemie/Biologie

Geschichte/Sozial-kunde/Erdkunde

(§ 54 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 VSO)

60 Minuten Arbeitszeit

8.30 Uhr bis 9. 30 Uhr

 

3.     Zentrale Prüfung im Fach „Deutsch als Zweitsprache“

 

Die zentrale Prüfung im Fach „Deutsch als Zweitsprache“ ist in zwei zeitlich getrennte Teile untergliedert. Das Lückendiktat und die weiteren Aufgaben zu Wortschatz und Grammatik folgen aufeinander und bilden den Prüfungsteil A Spracharbeit. Dieser Teil ist in den ersten 30 Minuten zu absolvieren. Die Verwendung von Wörterbüchern ist dabei nicht gestattet. Der Text und die sich auf ihn beziehenden Aufgaben schließen sich als Prüfungsteil B Textarbeit an. Für diesen Teil stehen 60 Minuten Arbeitszeit zur Verfügung. Rechtschriftliche Wörterbücher, auch zweisprachige Wörterbücher dürfen dabei verwendet werden. Elektronische Wörterbücher sind nicht zugelassen. Zwischen den beiden Prüfungsteilen ist eine Pause von zehn Minuten vorgesehen.

 

4.     Projektprüfung

 

Die Termine der Projektprüfung werden - wie bei allen schulhausinternen Prüfungen - von der Schule festgesetzt. 

 

5.     Besondere Leistungsfeststellung im Fach Muttersprache

 

Gemäß § 54 Abs. 2 VSO kann in der besonderen Leistungsfeststellung für den qualifizierenden Hauptschulabschluss für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache an die Stelle des Faches Englisch das Fach Muttersprache treten. Schülerinnen und Schüler, die anstelle des Faches Englisch die besondere Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Hauptschulabschluss in ihrer Muttersprache ablegen möchten, unterziehen sich - auf Antrag der Erziehungsberechtigten - einem Leistungstest. Die in diesem Test erzielte Gesamtnote wird wie die Jahresfortgangsnote gewertet. Der Antrag der Erziehungsberechtigten auf Teilnahme am Leistungstest und der Abschlussprüfung in der Muttersprache muss der Schule spätestens am 1. März 2013 vorliegen. Die Aufgaben werden durch das Staatsministerium erstellt.

 

Prüfungstermine im Schuljahr 2012/2013 sind:

 

-         Dienstag, 16. April 2013      (Leistungstest)

-         Freitag, 21. Juni 2013           (Abschlussprüfung)

 

Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, vorausgesetzt, es steht eine Korrektorin bzw. ein Korrektor für die jeweilige Sprache zur Verfügung. Folgende Sprachen können gewählt werden:

 

Derzeit zugelassene Sprachen:

Albanisch, Amharisch, Arabisch, Birmanisch (Burmesisch/Myanmarisch), Bulgarisch, Bosnisch, Chinesisch, Dari, Griechisch, Hindi, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch (Kurmandschi und Sorani), Farsi, Französisch, Nepalesisch, Polnisch, Portugiesisch, Punjabi (Pandschabi), Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbisch, Serbokroatisch, Slowakisch, Spanisch, Thailändisch, Tigrina, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch, Urdu, Vietnamesisch.

 

Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Fach Muttersprache wird empfohlen, soweit möglich an Lehrgängen in der Muttersprache (insbesondere am so genannten konsularischen Unterricht) teilzunehmen.

 

6.     Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer

 

Die Meldung erfolgt 2013 über das Bayerische Schulportal. Die Schulen werden gebeten, die Meldung über die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der besonderen Leistungsfeststellung bis spätestens 8.  März 2013 über das Schulportal zu übermitteln. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums.

 

7.     Meldung der Ergebnisse

 

Die Ergebnisse der besonderen Leistungsfeststellung werden nach Abschluss der Prüfungen erhoben. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums.

 

8.     Nachholtermin

 

Wer ordnungsgemäß zur besonderen Leistungsfeststellung gemeldet, aber ohne Verschulden verhindert ist, an der gesamten Prüfung teilzunehmen, kann sie in der Zeit vom 23. September bis 26. September 2013 nachholen (§ 58 Abs. 2 VSO). Die Staatlichen Schulämter bestimmen die Schulen, an denen die besondere Leistungsfeststellung nachgeholt wird. Das Staatliche Schulamt bildet dazu eine Gruppe von Lehrkräften, die die erforderlichen Prüfungsaufgaben erstellt.

 

9.     Einzelprüfung in Englisch

 

Nach § 54 Abs. 4 VSO können Schülerinnen und Schüler der Mittelschule, nach § 59 Abs. 6 VSO Berufsschülerinnen und Berufsschüler bzw. Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler sowie Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, an der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch (Einzelprüfung) teilnehmen.

 

10.  Teilnahme anderer Bewerberinnen oder Bewerber

 

Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler anderer Schularten sowie der Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, erfolgt gemäß § 59 Abs. 2 VSO bis zum 1. März 2013 an der Mittelschule, in deren Sprengel die Bewerberinnen und Bewerber ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

 

 

B)    Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung

 

1.     Rechtsgrundlage

Die besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses 2013 an Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F) vom 11. September 2008 (GVBl S. 731, ber. S. 907) durchzuführen.

2.     Zeitplan

 

Für die schriftlichen Leistungsfeststellungen an Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung sind die Termine der Mittelschulen die Grundlage (vgl. Buchst. A Nr. 2) und gelten die in § 61 VSO-F in Verbindung mit § 54 VSO festgelegten Arbeitszeiten, wobei gemäß § 52 VSO-F die Bearbeitungszeit für einzelne Schülerinnen und Schüler entsprechend ihres besonders ausgewiesenen sonderpädagogischen Förderbedarfs um bis zu 50 v. H. der vorgesehenen Zeit verlängert werden kann. Die Entscheidung über die Verlängerung trifft die Feststellungskommission.

Freitag, 21. Juni 2013:

 

Muttersprache

(§ 61 Abs. 3  VSO-F in Verbindung mit § 54 Abs. 2 und Abs. 7 Nr. 1 VSO)

8.30 Uhr:

180 Minuten Arbeitszeit

 

Montag, 24. Juni 2013:

 

Englisch

(§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F in Verbindung mit § 54 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 VSO)

8.30 Uhr:

90 Minuten Arbeitszeit

Deutsche Gebärdensprache

(§ 61 Abs. 7 Satz 2 VSO-F)

30 + 15 Minuten Arbeitszeit

Dienstag, 25. Juni 2013:

 

Deutsch

(§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F in Verbindung mit § 54 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 VSO)

8.30 Uhr:

180 Minuten Arbeitszeit

 

Deutsch als Zweitsprache

(§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F und in Verbindung mit § 54 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 VSO)

8.30 Uhr:

90 Minuten Arbeitszeit

 

Mittwoch, 26. Juni 2013:

 

Mathematik

(§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F in Verbindung mit § 54 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 VSO)

8.30 Uhr:

100 Minuten Arbeitszeit

Donnerstag, 27. Juni 2013:

 

Physik/Chemie/Bio-logie

Geschichte/Sozial-kunde/Erdkunde

(§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F in Verbindung mit § 54 Abs. 7 Nr. 5 VSO)

8.30 Uhr:

60 Minuten Arbeitszeit

 

3.     Projektprüfung

 

Die Termine der Projektprüfung werden - wie bei allen schulhausinternen Prüfungen - von der Schule festgesetzt.

 

4.     Besondere Leistungsfeststellung in den Fächern Deutsch als Zweitsprache und Muttersprache

       

Die Bestimmungen für die besondere Leistungsfeststellung an Mittelschulen in den Fächern Deutsch als Zweitsprache (siehe Buchst. A Nr. 3) und Muttersprache (siehe Buchst. A Nr. 5) gelten für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung entsprechend.

 

5.     Deutsche Gebärdensprache

 

Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Hören können an Stelle des Faches Englisch das Fach Deutsche Gebärdensprache wählen, wenn sie das Fach Deutsche Gebärdensprache besucht haben. Die Arbeitszeit beträgt im Fach Deutsche Gebärdensprache im schriftlichen/praktischen Teil 30 Minuten, im mündlichen/kommunikativen Teil für jede Teilnehmerin/jeden Teilnehmer je 15 Minuten. Die Prüfung ist parallel zur Prüfung im Fach Englisch durchzuführen. Im mündlichen/kommunikativen Teil der Leistungsfeststellung im Fach Deutsche Gebärdensprache können mehrere Teilnehmerinnen/Teilnehmer zusammengefasst werden. Es wird auf § 61 Abs. 2, Abs. 4 Satz 3, Abs. 7 Satz 2 und Abs. 8 VSO-F verwiesen.

 

6.     Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Die Meldung erfolgt 2013 über das Bayerische Schulportal. Die Schulen werden gebeten, die Meldung über die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der besonderen Leistungsfeststellung bis spätestens 8. März 2013 über das Schulportal zu übermitteln. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums.

 

7.     Meldung der Ergebnisse

Die Ergebnisse der besonderen Leistungsfeststellung werden nach Abschluss der Prüfungen erhoben. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums.

 

8.     Nachholtermin

Wer ordnungsgemäß zur besonderen Leistungsfeststellung gemeldet, aber ohne Verschulden verhindert ist, an der gesamten Prüfung teilzunehmen, kann sie in der Zeit vom 23. September bis 26. September 2013 nachholen (§ 64 VSO-F in Verbindung mit § 58 Abs. 2 VSO). Die Aufgaben stellt die Feststellungskommission.

 

9.     Einzelprüfung in Englisch

       

Nach § 61 Abs. 5 VSO-F in Verbindung mit § 54 Abs. 4 VSO können Schülerinnen und Schüler einer Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung, die in der Jahrgangsstufe 9 auf der Grundlage eines Lehrplans unterrichtet werden, der dem Anforderungsniveau des Lehrplans der Hauptschule entspricht, an der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch (Prüfung nur in einem Fach) teilnehmen. Ebenso können nach § 65 Abs. 4 VSO-F in Verbindung mit § 59 Abs. 6 VSO Berufsschülerinnen und Berufsschüler und Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler sowie Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, an der Einzelprüfung in Englisch teilnehmen.

 

10.  Teilnahme anderer Bewerberinnen oder Bewerber

 

Die Anmeldung hat gemäß § 65 Abs. 2 VSO-F bis zum 1. März 2013 an der öffentlichen Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung mit Mittelschulstufe zu erfolgen, in deren Sprengel die Bewerberin/der Bewerber ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder an einer staatlich anerkannten privaten Volksschule zur sonderpädagogischen Förderung.

 

 

C)    Schulen für Kranke

 

Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule besucht haben und sich zum Zeitpunkt der Abschlussprüfungen in der Schule für Kranke befinden, können gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Verordnung über die Errichtung und den Betrieb sowie Schulordnung der Schulen für Kranke in Bayern (Krankenhausschulordnung – KraSO) vom 1. Juli 1999 (GVBl  S. 288) an der besonderen Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Hauptschulabschlusses teilnehmen. Es gelten entsprechend der Schulart der Stammschule die Bestimmungen der Schulordnung für die Volksschulen (VSO) bzw. der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F). Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule nicht besucht haben, können die Prüfung nach den Bestimmungen über die Prüfung für andere Bewerber ablegen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 KraSO). Nach § 15 Abs. 3 KraSO wird die Prüfung im Krankenhaus abgehalten. Der Prüfungsausschuss kann die Prüfungszeiten verlängern oder die Formen der Prüfung ändern, wenn dies aus krankheitsbedingten Gründen erforderlich ist.

 

 

Dr. Peter  Müller
Ministerialdirektor

 

StAnz 2012 Nr. 19

 

 

__________________

1)  Gilt auch für Hauptschulen.

 

 

 

 



Einrichtung von Einführungsklassen
im Schuljahr 2012/2013

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 12. April 2012  Az.: VI.3-5 S 5401.1-6.24 764

 

 

Gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 GSO richtet das Staatsministerium für geeignete Absolventen öffentlicher oder staatlich anerkannter Realschulen und Wirtschaftsschulen Einführungsklassen ein, deren erfolgreicher Besuch zum Eintritt in die Jahrgangsstufe 11 des achtjährigen Gymnasiums berechtigt. In diese Klassen können auch Schüler aufgenommen werden, die nach dem Besuch des Mittlere-Reife-Zuges der Mittelschule bzw. als andere Bewerber an einer öffentlichen Realschule einen mittleren Schulabschluss erworben haben.

Im Schuljahr 2012/2013 werden voraussichtlich an folgenden Schulen Einführungsklassen eingerichtet:

 

König-Karlmann-Gymnasium Altötting

Spessart-Gymnasium Alzenau

Max-Reger-Gymnasium Amberg

Theresien-Gymnasium Ansbach

Kronberg-Gymnasium Aschaffenburg

Holbein-Gymnasium Augsburg

Jack-Steinberger-Gymnasium Bad Kissingen

Karlsgymnasium Bad Reichenhall

Gabriel-von-Seidl-Gymnasium Bad Tölz

Kaiser-Heinrich-Gymnasium Bamberg

Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasium Bayreuth

Gymnasium Beilngries

CJD Jugenddorf-Christophorusschule Berchtesgaden in Schönau – Gymnasium

Johann-Michael-Fischer-Gymnasium Burglengenfeld

Robert-Schuman-Gymnasium Cham

Gymnasium Casimirianum Coburg

Ignaz-Taschner-Gymnasium Dachau

Robert-Koch-Gymnasium Deggendorf

Gymnasium Dingolfing

Gymnasium Fränkische Schweiz Ebermannstadt

Julius-Echter-Gymnasium Elsenfeld

Korbinian-Aigner-Gymnasium Erding

Gymnasium Eschenbach

Gymnasium Feuchtwangen

Herder-Gymnasium Forchheim

Gymnasium Freyung

Wernher-von-Braun-Gymnasium Friedberg

Hardenberg-Gymnasium Fürth

Gymnasium Füssen

Max-Born-Gymnasium Germering

Christoph-Probst-Gymnasium Gilching

Dossenberger-Gymnasium Günzburg

Regiomontanus-Gymnasium Haßfurt

Gymnasium Herzogenaurach

Johann-Christian-Reinhart-Gymnasium Hof

Gesamtschule Hollfeld

Apian-Gymnasium Ingolstadt

Johann-Schöner-Gymnasium Karlstadt

Jakob-Brucker-Gymnasium Kaufbeuren

Allgäu-Gymnasium Kempten

Armin-Knab-Gymnasium Kitzingen

Kaspar-Zeuß-Gymnasium Kronach

Simpert-Kraemer-Gymnasium Krumbach

Caspar-Vischer-Gymnasium Kulmbach

Ignaz-Kögler-Gymnasium Landsberg

Hans-Leinberger-Gymnasium Landshut

Wolfgang-Borchert-Gymnasium Langenzenn

Albertus-Gymnasium Lauingen

Meranier-Gymnasium Lichtenfels

Gymnasium Lindenberg

Gabelsberger-Gymnasium Mainburg

Balthasar-Neumann-Gymnasium Marktheidenfeld

Martin-Pollich-Gymnasium Mellrichstadt

Vöhlin-Gymnasium Memmingen

Karl-Ritter-von-Frisch-Gymnasium Moosburg

Asam-Gymnasium München

Erasmus-Grasser-Gymnasium München

Gisela-Gymnasium München

Rupprecht-Gymnasium München

Städt. Adolf-Weber-Gymnasium München

Städt. Sophie-Scholl-Gymnasium München

Städt. Theodolinden-Gymnasium München

Staffelsee-Gymnasium Murnau

Descartes-Gymnasium Neuburg

Justus-von-Liebig-Gymnasium Neusäß

Friedrich-Alexander-Gymnasium Neustadt/Aisch

Bertha-von-Suttner-Gymnasium Neu-Ulm

Theodor-Heuss-Gymnasium Nördlingen

Sigmund-Schuckert-Gymnasium Nürnberg

Städt. Joh.-Scharrer-Gymnasium Nürnberg

Städt. Peter-Vischer-Schule Nürnberg – Gymnasium

Gymnasium Leopoldinum Passau

Schyren-Gymnasium Pfaffenhofen

Gymnasium Pfarrkirchen (mit staatlichem Schülerheim)

Gymnasium Pullach

Goethe-Gymnasium Regensburg

Geschwister-Scholl-Gymnasium Röthenbach

Finsterwalder-Gymnasium Rosenheim

Gymnasium Roth

Welfen-Gymnasium Schongau

Olympia-Morata-Gymnasium Schweinfurt

Gymnasium Sonthofen

Emil-v.-Behring-Gymnasium Spardorf

Ludwigsgymnasium Straubing

Gymnasium Tegernsee

Stiftland-Gymnasium Tirschenreuth

Chiemgau-Gymnasium Traunstein

Senefelder-Schule Treuchtlingen

Joseph-Bernhart-Gymnasium Türkheim

Gymnasium Untergriesbach

Humboldt-Gymnasium Vaterstetten

Gymnasium Veitshöchheim

Maximilian-von-Montgelas-Gymnasium Vilsbiburg

Gymnasium Waldkraiburg

Augustinus-Gymnasium Weiden

Röntgen-Gymnasium Würzburg

Luisenburg-Gymnasium Wunsiedel

Gymnasium Zwiesel

 

Am Gisela-Gymnasium München wird schwerhörigen Absolventen der Realschule der Besuch einer Einführungsklasse ermöglicht, in der auf ihre Behinderung verstärkt Rücksicht genommen werden kann (u. a. durch technische Hilfsmittel, Latein als 2. Fremdsprache).

Am Städt. Adolf-Weber-Gymnasium München wird in entsprechender Weise blinden und sehbehinderten Absolventen der Realschule der Besuch einer Einführungsklasse ermöglicht, in der ebenfalls in geeigneter Weise auf ihre Behinderung verstärkt Rücksicht genommen werden kann (u. a. durch technische Hilfsmittel, Blindensekretariat).

 

Verbindliche Voraussetzung für die Einrichtung einer eigenständigen Einführungsklasse ist, dass sich eine ausreichende Zahl von 15 Schülern meldet (Ausnahmen auf Antrag der Schule durch das Staatsministerium lediglich zur Etablierung neuer Standorte).

Voraussetzung für die Aufnahme in eine Einführungsklasse ist ein pädagogisches Gutachten der in der Jahrgangsstufe 10 besuchten Schule, in dem die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums uneingeschränkt bestätigt wird. Hinsichtlich der Höchstaltersgrenze für die Aufnahme gilt § 26 Abs. 2 Nr. 3 GSO mit der Maßgabe, dass Einführungsklassen als Klassen der Jahrgangsstufe 11 gelten.

Der Aufnahmeantrag ist mit den zugehörigen Unterlagen (Abschlusszeugnis, Pädagogisches Gutachten und Geburtsurkunde) bis 27. Juli 2012 bei dem in Betracht kommenden Gymnasium einzureichen.

 

 

Dr. Peter  Müller
Ministerialdirektor

 

StAnz 2012 Nr. 19

 

 

 

 



Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle
an der Regierung von Unterfranken

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 17. April 2012  Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.6 771

 

 

Die Stelle des Leiters/der Leiterin des Sachgebiets 40.1 „Volksschulen – Erziehung, Unterricht, Qualitätssicherung“ an der Regierung von Unterfranken wird ausgeschrieben.

Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Bereich der Schulaufsicht der Volksschulen sowie über Erfahrungen in der Lehrerfortbildung und Schulentwicklung verfügen.

Hierfür steht derzeit eine Planstelle für Regierungsschuldirektoren der BesGr. A 15 zur Verfügung. Eine Beförderung in die BesGr. A 16 (Ltd. Regierungsschuldirektor/Ltd. Regierungsschuldirektorin) ist grundsätzlich möglich.

 

Dem Sachgebiet 40.1 an der Regierung von Unterfranken obliegen im Wesentlichen Aufgaben aus folgenden Bereichen:

-         Umsetzung bildungspolitischer Innovationen

-         Fachliche Aufgaben der Grund- und Mittelschule

-         Fachliche Begleitung von Schulentwicklung und Evaluation

-         Fortbildung

-         Fachliche Betreuung des Vorbereitungsdienstes der LAA, FLA, FöLA

-         Ganztagsschulen

-         Zusammenarbeit mit der 1. Phase der Lehrerbildung

-         Fachliche Betreuung der Beratungsdienste

-         Kooperation mit anderen Schularten

-         Fachliche Mitarbeit bei der Errichtung und Genehmigung privater Volksschulen

-         Schulischer und außerschulischer Sport.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Eine Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeit besteht nicht.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken veröffentlicht.

 

 

Dr. Peter  Müller
Ministerialdirektor

 

 

 

 



Ausschreibung von Schulratsstellen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 24. April 2012  Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.6 782

 

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Rosenheim ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136) „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Hauptschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.

 

 

Dr. Peter  Müller
Ministerialdirektor

 

 

 

 



Berichtigung

 

 

Die mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 10. Januar 2012 (KWMBeibl S. 17*) erfolgte Ausschreibung der Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Lichtenfels wird wie folgt berichtigt.

 

Abs. 3 erhält folgende Fassung:

 

„Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen oder an Grundschulen oder Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschul-, Grund- oder Hauptschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

 

München, den 24. April 2012

 

Bayerisches Statsministerium

für Unterricht und Kultus

 

Dr. Peter  Müller
Ministerialdirektor

 

 

 

 



Offene Stellen

 

Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Staatsministerium für Unterricht und Kultus

 

 

Zum 17. Februar 2013 ist in

 

Referat V.2 – Zentrale Abschlussprüfungen, Fachliche Fragen der Schulordnung, Zulassung von Lernmitteln, Schulgründungen, Schulbau, Eigenverantwortliche Schule, Inklusion, Schulverwaltung

 

des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A13+AZ/A 14+AZ im Wege einer auf max. fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Aufgabenbeschreibung/Tätigkeitsfelder:

 

-         Zentrale Organisation und fachliche Prüfung der Abschlussprüfungen, der Jahrgangsstufentests sowie der bayernweiten Aufgaben zum Probeunterricht an den Realschulen in Bayern

-        Erstellung, Auswertung und grafische Darstellung von Daten und Statistiken; Zentrale Erhebungen des Staatsministeriums an den Realschulen in Bayern

-        Organisation und fachliche Betreuung des Zulassungsverfahrens für Lernmittel an den Realschulen in Bayern

-        Zentrale Auskunft und Beratung in allen Fragen der Realschulordnung; Weiterentwicklung der Realschulordnung; Weiterentwicklung der EDV im Bereich der Schulverwaltung der Realschule

-        Fragen der Anerkennung des mittleren Schulabschlusses in Bayern

-        Fachliche Überprüfung von Erhebungen und Umfragen an den Realschulen in Bayern

-        Organisation und Auswertung von länderübergreifenden Vergleichsarbeiten

-        Öffentlichkeitsarbeit für das Staatsministerium; Erstellung von Broschüren, Presseberichten und Präsentationen; Betreuung des Standes des Staatsministeriums bei verschiedenen Bildungsmessen

-        Betreuung von Schulklassen im Rahmen des Programms „Lernort Staatsregierung“

-        Begutachtung der Testaufgaben zum mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst

-        Stellungnahmen für Anfragen des bayerischen Landtages zu aktuellen bildungspolitischen Fragen

-        Vorbereitung und Gestaltung von Tischvorlagen für Dienstbesprechungen der Ministerialbeauftragten

-        Fragen der Inklusion

-        Entwicklung der Ganztagesangebote an den Realschulen

-        Betreuung der Modellversuche „Bilinguale Züge“ und „Bestenförderung“ an den Realschulen

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-         Befähigung für das Lehramt an Realschulen in Bayern

-         Gesamtprüfungsnote 2,00 und besser

-         Sichere und umfassende EDV-Kenntnisse (z. B. Excel)

 

 

Überfachliche Qualifikationen:

-         Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

-         Übernahme von weitreichender Verantwortung (insbesondere im Bereich der Abschlussprüfungen und zentralen Leistungstestes)

-         Überdurchschnittliche Belastbarkeit (insbesondere in Stresssituationen)

-         Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln sowie Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns

-         Absolute Verlässlichkeit und Vertraulichkeit und höchste Sorgfalt im Zusammenhang mit Prüfungsarbeiten

-         Herausragende kommunikative Fähigkeiten

-         Überzeugendes Auftreten

-         Fähigkeit zu selbständiger konzeptioneller Arbeit

-         Interesse für allgemeine schulpolitische Themen und für allgemeine Themen im Bereich der Weiterentwicklung der Realschule

-         Teamfähigkeit

-         Erfahrungen in der Schulverwaltung sind von Vorteil

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-5 P 1121.8-1.24 259 auf dem Dienstweg an das

 

Bayerische Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

Referat I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

 

 

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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung

 

Zum Schuljahresbeginn 2012/13 ist in der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Referat Grundschule, befristet auf fünf Jahre folgende Stelle in unterhälftiger Abordnung neu zu besetzen:

 

Referat GMF 1.4, Grundschule

 

Aufgabenbeschreibung:

 

Schwerpunkte der Tätigkeit sind die

-         Fachlichen Fragen zum Heimat- und Sachunterricht

-         Erarbeitung und Implementierung des Lehrplans für die Grundschule im Fach Heimat- und Sachunterricht

-         Mitwirkung bei der Erstellung der Orientierungsarbeiten und VERA 3

-         Erarbeitung von Unterrichtshilfen

-         Planung, Organisation und Leitung von Arbeitskreisen

-         Mitwirkung in der Lehrerfortbildung

-         Kooperation mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, Dillingen

-         Kontaktpflege zu Universitäten und Verlagen

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-         1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Grundschulen

-         Fundierte theoretische und berufspraktische Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Grundschule, insbesondere im Fach Heimat- und Sachunterricht

-         Überdurchschnittliche dienstliche Beurteilungen

-         Umfassendes Wissen im Bereich des kompetenzorientierten Lernens, der Bildungsstandards sowie der aktuellen Fachdidaktik im Heimat- und Sachunterricht

 

Überfachliche Qualifikationen:

-         Engagement, Flexibilität und Mobilität

-         Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen

-         Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

-         Sicheres Auftreten

-         Organisations- und Verhandlungsgeschick

-         Sicherheit beim Umgang mit modernen Kommunikationsmitteln

-         Fähigkeit, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

-         Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere auch bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

-         Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

-         Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen teamorientiert anzuleiten und zu führen

 

Die Rechte der Schwerbehinderten, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.

Aussagekräftige Bewerbungen sind spätestens vier Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und nachrichtlich per E-Mail direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Frau IRin Alexandra Brumann (alexandra.brumann@isb.bayern.de) zu richten.

 

 

 

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Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:

 

Deutsche Schule Santa Cruz de Bolivia, Bolivien

 

Arbeitsbeginn:                             1. Januar 2013

Ende der Bewerbungsfrist:         30. Juni 2012

 

Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Sekundarabschluss des Landes

Internationales Baccalaureat (gemischtsprachig)

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 1098

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II

BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Spanischkenntnisse sind erwünscht.

Eines der im GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer ist erforderlich

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.

 

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

 

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Stellenausschreibung
der Deutschen Schule der Hochgebirgsklinik Davos

 

Die Hochgebirgsklinik Davos sucht für die Deutsche Schule Davos an ihrer Allergieklinik – Zentrum für Kinder und Jugendliche für die Schuljahre 2012/2013 und 2013/2014 mit Stellenantritt am 1. September 2012 eine

 

Lehrkraft mit Lehrbefähigung Mathematik
für das Lehramt an Gymnasien oder Realschulen
idealerweise mit einer Zusatz- oder Zweitfachausbildung in
Sonderpädagogik/Sondererziehung/Rehabilitation.

 

Die Hochgebirgsklinik Davos ist eine hoch spezialisierte Akut- und Rehabilitationsklinik zur Behandlung von allergischen und nicht-allergischen Erkrankungen der Atemwege und der Lunge, der Haut und der Augen. Gemeinsam mit dem Nederlands Asthma Centrum Davos, das ebenfalls unter ihrem Dach arbeitet, betreibt die Klinik das Europäische Zentrum für Allergie und Asthma Davos (EACD), indem die Forschungsaktivitäten beider Kliniken gebündelt sind. Die Klinik ist international ausgerichtet; Träger ist die Stiftung Deutsche Hochgebirgsklinik.

 

Die Bewerber müssen sich im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit oder einem unbefristeten Angestelltenverhältnis befinden. Die Besetzung der Stelle erfolgt im Rahmen einer Beurlaubung ohne Bezüge.

 

Die Hochgebirgsklinik Davos wünscht sich eine Lehrkraft, die

-         die genannte Lehrbefähigung und Fächerkombination vorweisen kann,

-         ein hohes Maß an Sensibilität, Empathie und Eigenverantwortlichkeit mitbringt,

-         auf möglichst vielen Klassen- und Leistungsstufen unter Beachtung der für den Ausbau schulischen Wissens bedeutsamen Schwerpunkte unterrichten kann,

-         über eine hohe Flexibilität, Teamfähigkeit und Kooperationsbereitschaft verfügt.

 

Grundlage für die schulische Betreuung sind individuelle Arbeitspläne der Heimatschulen.

 

Die Hochgebirgsklinik Davos bietet dieser Lehrkraft

-         einen interessanten Arbeitsplatz an einer renommierten, traditionsreichen Fachklinik,

-         optimale Arbeitsbedingungen in einem kleinen Team,

-         Gehalt gemäß Besoldung in Bayern + Zulage (Kaufkraftausgleich und Beihilfeersatz),

-         Ferien entsprechend Ferienregelung in Baden-Württemberg,

-         Vertragsdauer von zwei Jahren mit der Möglichkeit einer Verlängerung.

 

Sie erhalten weitere Informationen zur Deutschen Schule Davos unter www.dsdavos.ch. E-Mail-Anfragen sind an Herrn SoR Klaus Buck unter schulleitung@hgk.ch zu richten.

 

Aussagekräftige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis spätestens 22. Mai 2012 an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu richten, das die Bewerbungen gesammelt weiterleiten wird.

 


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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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