Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 


                 

 

Nummer 14*     Ausgegeben in München am 27. Juli 2012    Jahrgang 2012

 

 


 

Inhalt

 

Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen für den Prüfungstermin 2014
nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II)

Einstufungsprüfung 2013 zur Aufnahme in die Fachakademie für Sozialpädagogik

Abschlussprüfung 2013 an Fachschulen für Heilerziehungspflege

Ausschreibung einer Referentenstelle an der Regierung von Niederbayern

Ausschreibung einer Referentenstelle an der Regierung von Oberfranken

Ausschreibung einer Funktionsstelle an einer staatlichen beruflichen Schule

Ausschreibung von Stellen für Ständige Vertreter an staatlichen beruflichen Schulen

Ausschreibung von Schulratsstellen

Offene Stellen

 

 

___________________________________________________________________________________







Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen für den Prüfungstermin 2014 nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II)

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 20. Juni 2012  Az.: V.1-5 S 6154-PRA.48 842

 

Ausschreibung für den Prüfungstermin 2014

 

I.

 

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare September 2012/2014 nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen 2014 nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) teil.

 

Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:

-         die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 12. November 2012 bis 8. Februar 2013 an der Seminarschule,

-         die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 18. März 2013 bis 5. Juli 2013 an der Seminarschule,

-         die 3. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 24. Februar 2014 bis 9. Mai 2014 an der Einsatzschule,

-         das Kolloquium in Pädagogik und Psychologie in der Zeit vom 20. Januar 2014 bis 7. Februar 2014 an der Seminarschule und

-         die mündliche Prüfung in der Zeit vom 28. April 2014 bis 16. Mai 2014 an der Seminarschule.

 

Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Termine und Fristen zu beachten.

 

 

II.

 

Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare September 2012/2014, die eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen und auch an der Zweiten Staatsprüfung in diesem Fach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen zu den in Abschnitt I Spiegelstrich 2 oder 3 (Lehrprobe) und 5 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.

 

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare haben den örtlichen Prüfungsleitern (Seminarleitern) eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

 

III.

 

Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung wegen Nichtbestehens

 

An der Zweiten Staatsprüfung 2014 nehmen auf Antrag auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2013 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind. Diese Bewerberinnen und Bewerber werden im ersten halben Jahr einem Studienseminar September 2013/2015 und im zweiten halben Jahr einem Studienseminar September 2012/2014 zugewiesen. Sie legen die Einzelprüfungen wie folgt an der Seminarschule ab:

-         die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 21. Oktober 2013 bis 13. Dezember 2013,

-         die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 7. Januar 2014 bis 11. April 2014.

 

Für die 3. Prüfungslehrprobe, das Kolloquium und die mündliche Prüfung gelten die Termine von Abschnitt I.

 

Für den Fall, dass im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis spätestens 31. Oktober 2013 einzuholen.

 

Die sonstigen Bestimmungen von § 18 LPO II gelten entsprechend.

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2014 in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2013 abgelegt und nicht bestanden haben (§ 32 Abs. 1 LPO II). Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung muss spätestens am 17. Februar 2014 beim Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus eingegangen sein. Die Wiederholungsprüfung (Prüfungslehrprobe und mündliche Prüfung) findet in der Zeit vom 31. März 2014 bis 16. Mai 2014 an einer Seminarschule statt.

 

IV.

 

Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung zur Notenverbesserung

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2014 können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2013 abgelegt und bestanden haben (§ 16 Abs. 2 LPO II).

 

Voraussetzung für die Zulassung ist, dass die Bewerberinnen und Bewerber

 

1.     sich bis spätestens 23. September 2013 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. bis spätestens 1. Dezember 2013 (bei Anrechnung der anlässlich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden,

2.     der Meldung die in § 16 Abs. 2 LPO II verlangten Unterlagen beifügen und

3.     mit der Meldung eine Erklärung abgeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen oder nicht.

 

Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Referat III.1 zu richten.

 

Diese Bewerberinnen und Bewerber für eine Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung haben die Zweite Staatsprüfung zu den unter Abschnitt I genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) bzw. in der Zeit vom 24. Februar 2014 bis 11. April 2014 (Prüfungslehrproben) abzulegen.

 

Das Thema für eine neu zu fertigende Hausarbeit ist vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 31. Oktober 2013 einzuholen.

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2014 in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2013 abgelegt und bestanden haben (§ 32 Abs. 2 LPO II). Die Sätze 2 und 3 des letzten Absatzes von Abschnitt III gelten entsprechend.

 

V.

 

In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.

 

Dr. Peter  M ü l l e r

Ministerialdirektor

 

StAnz 2012 Nr. 30

 

 

 

 





Einstufungsprüfung 2013
zur Aufnahme in die
Fachakademie für Sozialpädagogik

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 29. Juni 2012  Az.: VII.5-5 S 9202-8-7a.58 729

 

1.     Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie nach der Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik (FakOSozPäd), insbesondere nach § 70 FakOSozPäd.

 

2.     Die Einstufungsprüfung besteht aus einer schriftlichen Aufgabe im Fach Deutsch (Bearbeitungszeit 180 Minuten) und einer schriftlichen Aufgabe aus den Fächern Sozialkunde und Geschichte (90 Minuten).

 

3.     Den Prüfungsaufgaben werden in Deutsch und Geschichte die Lehrpläne für die Vorklasse der Berufsoberschule und in Sozialkunde der Lehrplan der Wirtschaftsschule zugrunde gelegt. Als Lernhilfe können u. a. die im jeweiligen Bereich zugelassenen Schulbücher bzw. Arbeitshefte verwendet werden.

 

4.     Die Zulassung zur Einstufungsprüfung 2013 ist – abweichend und im Vorgriff auf die zu ändernde Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik (FakOSozPäd) – bis spätestens 1. März 2013 bei der Schulaufsichtsbehörde zu beantragen.

 

5.     Die Einstufungsprüfung 2013 findet am

 

Mittwoch, den 13. März 2013,

          

        zu folgenden Zeiten statt:

        Deutsch:

        9.30 bis 12.30 Uhr

        Sozialkunde/Geschichte:        

        14.00 bis 15.30 Uhr.

 

6.     Die Einstufungsprüfung ist bestanden, wenn in jedem der beiden Prüfungsteile mindestens die Note „ausreichend“ erzielt wurde. Eine mündliche Prüfung ist nicht vorgesehen.

        Die Prüfung kann einmal wiederholt werden; darauf sind die erfolglosen Prüfungsteilnehmer schriftlich hinzuweisen.

 

Dr. Peter  M ü l l e r

Ministerialdirektor

 

StAnz 2012 Nr. 30

 

 

 

 





Abschlussprüfung 2013
an Fachschulen für Heilerziehungspflege

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 29. Juni 2012  Az.: VII.5-5 S 9500-5-7a.56 035

 

Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler der staatlich anerkannten Fachschulen für Heilerziehungspflege richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie nach der Schulordnung für die Fachschule für Heilerziehungspflege und für Heilerziehungspflegehilfe und findet 2013 an folgenden Terminen statt:

 

Dienstag, 4. Juni 2013

Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie

(Bearbeitungszeit 240 Minuten)

9.00 bis 13.00 Uhr

 

und

 

Donnerstag, 6. Juni 2013

Medizin und Psychiatrie

(Bearbeitungszeit 120 Minuten)

9.00 bis 11.00 Uhr

 

Für andere Bewerberinnen und Bewerber (Bewerberinnen und Bewerber, die keiner Fachschule für Heilerziehungspflege angehören) findet zudem am

 

Freitag, 7. Juni 2013

eine schriftliche Abschlussprüfung im Fach

-         Deutsch

        (9.30 bis 11.30 Uhr)

 

und am

 

Montag, 10. Juni 2013

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

-         Recht und Verwaltung

        (9.30 bis 10.30 Uhr),

-         Sozialkunde und Soziologie

(11.00 bis 12.00 Uhr),

 

statt.

 

Die Terminierung der praktischen Prüfungen bleibt grundsätzlich den Schulen überlassen; diese Prüfungen sollen jedoch nicht vor dem 1. Mai anberaumt werden.

 

Nachtermine für die schriftliche Abschlussprüfung an Fachschulen für Heilerziehungspflege sind:

 

Montag, 23. September 2013

Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie

(Bearbeitungszeit 240 Minuten)

9.00 bis 13.00 Uhr

 

und

 

Mittwoch, 25. September 2013

Medizin und Psychiatrie

(Bearbeitungszeit 120 Minuten)

9.00 bis 11.00 Uhr

 

Für andere Bewerberinnen und Bewerber (Bewerberinnen und Bewerber, die keiner Fachschule für Heilerziehungspflege angehören) findet zudem ggf. am

Freitag, 27. September 2013

eine schriftliche Abschlussprüfung im Fach

-         Deutsch

(9.30 bis 11.30 Uhr),

 

und am

 

Montag, 30. September 2013

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

-         Recht und Verwaltung

(9.30 bis 10.30 Uhr)

und

-         Sozialkunde und Soziologie

(11.00 bis 12.00 Uhr)

 

statt.

 

Dr. Peter  M ü l l e r

Ministerialdirektor

 

StAnz 2012 Nr. 30

 

 

 

 





Ausschreibung einer Referentenstelle
an der Regierung von Niederbayern

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 29. Juni 2012  Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.51 469

 

Die Stelle eines Referenten bzw. einer Referentin (Regierungsschulrat/Regierungsschulrätin der BesGr. A 14) für das Sachgebiet 40.2 „Personal/Organisation“ an der Regierung von Niederbayern ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

 

Die zu besetzende Stelle im Sachgebiet 40.2 umfasst im Wesentlichen folgende Aufgabenbereiche:

-         Organisation der öffentlichen Volksschulen

-         Organisation und Beaufsichtigung des Unterrichtsbetriebs

-         Personalplanung und Personalzuweisung

-         Vorbereitung von Beförderungsentscheidungen

-         Datenverarbeitung in der Schulverwaltung

-         Statistiken zum Unterrichtsbereich

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Mittel-/Hauptschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Vorausgesetzt werden:

-         Sehr gute EDV-Kenntnisse

-         Erfahrung in der Personalführung

-         Bereitschaft zu selbständigem Arbeiten

-         Interesse an organisatorischen Planungsaufgaben

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Niederbayern veröffentlicht.

 

Dr. Peter  M ü l l e r

Ministerialdirektor

 

 

 

 





Ausschreibung einer Referentenstelle
an der Regierung von Oberfranken

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 2. Juli 2012  Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.61 216

 

Die Stelle eines Referenten bzw. einer Referentin (Regierungsschulrat/Regierungsschulrätin der BesGr. A 14) für das Sachgebiet 40.2 „Personal/Organisation“ an der Regierung von Oberfranken ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

 

Dem Sachgebiet 40.2 an der Regierung von Oberfranken obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben:

-         Organisation der staatlichen und privaten Volksschulen

-         Organisation und Beaufsichtigung des Unterrichtsbetriebs

-         Personalplanung und Personalzuweisung

-         Vorbereitung von Beförderungsentscheidungen

-         Datenverarbeitung in der Schulverwaltung

-         Statistiken zum Unterrichtsbereich

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Mittel-/Hauptschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Vorausgesetzt werden:

-         Sehr gute EDV-Kenntnisse

-         Erfahrung in der Personalführung

-         Bereitschaft zu selbständigem Arbeiten

-         Interesse an organisatorischen Planungsaufgaben

 

Erwünscht sind:

-         Hohe Beratungskompetenz

-         Team- und Kommunikationsfähigkeit

-         Vertiefte Kenntnisse aktueller Entwicklungen im Bereich der Grund- und Mittelschule

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberfranken veröffentlicht.

 

Dr. Peter  M ü l l e r

Ministerialdirektor

 

 

 

 





Ausschreibung einer Funktionsstelle an einer staatlichen beruflichen Schule

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 9. Juli 2012  Az.: VII.6-5 P 9001.1-6-7a.65 445

 

Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin beim Ministerialbeauftragten für die Berufsoberschulen und Fachoberschulen in Nordbayern, in Erlangen, ist mit Wirkung vom 1. August 2012 neu zu besetzen. Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

Für die Besetzung der Stelle kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht. Langjährige Unterrichtserfahrung an Fachoberschulen oder Berufsoberschulen mit entsprechender Qualifikation, vorzugsweise mit Erfahrung in der Schulverwaltung und im schulischen Qualitätsmanagement, sowie gute EDV-Kenntnisse werden vorausgesetzt. Erwartet wird auch, dass der Bewerber/die Bewerberin über eine hohe Kooperationsbereitschaft, eine gute Kommunikationsfähigkeit und Freude an der Arbeit im Team verfügt. Im Rahmen der Aufgaben sind schulübergreifende Erfahrungen in den Bereichen der Lehrerfortbildung, als Multiplikator, in der Schulorganisation oder Beratung sowie in der Planung und Durchführung von Projekten von Vorteil.

 

Der Mitarbeiter/Die Mitarbeiterin unterstützt den Ministerialbeauftragten in der Beratung der Schulen, in Angelegenheiten der Qualitätsentwicklung, der Schulaufsicht und in weiteren, ihm/ihr zugewiesenen Aufgaben. Er/Sie ist insbesondere zuständig für die Organisation von Prüfungen und regionalen Fortbildungen sowie für die Klärung rechtlicher Sonderfälle und wirkt in Fragen der Schulentwicklung der Beruflichen Oberschulen in Nordbayern mit.

 

Die Übernahme der Funktion ist ggf. verbunden mit einer Versetzung an die Berufliche Oberschule Erlangen, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule.

 

Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen müssen erfüllt sein.

 

Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

 

Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Dienstort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem Ministerialbeauftragen für die Beruflichen Oberschulen in Nordbayern zuzuleiten.

 

Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine aktuelle Leistungsfeststellung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

 

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.

 

Dr. Peter  M ü l l e r

Ministerialdirektor

 

 

 

 





Ausschreibung von Stellen
für Ständige Vertreter
an staatlichen beruflichen Schulen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 9. Juli 2012  Az.: VII.2-5 P 9001.1-7a.65 436

 

Die Stelle des Ständigen Vertreters des Schulleiters/der Schulleiterin bzw. der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin ist mit sofortiger Wirkung an folgender Schule zu besetzen:

 

1.       Berufliche Oberschule Erding, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

Im Schuljahr 2011/2012 werden an der Fachoberschule 688 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen in den Ausbildungsrichtungen Technik, Sozialwesen, Wirtschaft und Verwaltung unterrichtet. Im Bereich der Berufsoberschule werden im Schuljahr 2011/2012 in den Ausbildungsrichtungen Wirtschaft und Verwaltung sowie Technik 171 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen unterrichtet.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

2.       Berufliche Oberschule Traunstein, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

Im Schuljahr 2011/2012 werden an der Fachoberschule 625 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen in den Ausbildungsrichtungen Technik, Sozialwesen, Wirtschaft und Verwaltung unterrichtet. Im Bereich der Berufsoberschule werden im Schuljahr 2011/2012 in den Ausbildungsrichtungen Wirtschaft und Verwaltung sowie Technik 303 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen unterrichtet.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Für die Stellen an den Fachoberschulen und Berufsoberschulen kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen Unterrichtserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.

 

Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die Bekanntmachung vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften an den Schulen wird ergänzend verwiesen.

 

Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters des Schulleiters/der Schulleiterin bzw. der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen.

 

Die Stelle des Ständigen Vertreters des Schulleiters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters kann auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt. Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen.

 

Bewerbungen für Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

 

a)    von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Staatsministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

b)    gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)     von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

 

d)    ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

Dr. Peter  M ü l l e r

Ministerialdirektor

 

 

 

 





Ausschreibung von Schulratsstellen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 10. Juli 2012  Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.41 073

 

Die Stelle des Schulrats bzw. der Schulrätin (Fachlicher Leiter bzw. Fachliche Leiterin) bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Würzburg wird ausgeschrieben (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG). Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Volksschulen verfügen.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschul-, Grundschul- oder Hauptschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen.

Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken veröffentlicht.

 

Dr. Peter  M ü l l e r

Ministerialdirektor

 

 

 

 





Offene Stellen

 

Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator ist zu besetzen:

 

Paris, Frankreich

Qualifikation:

 

1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache

 

Bewerbungsfrist:               30. September 2012

Arbeitsbeginn:                    19. August 2013

 

Kurztext:

Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator in Paris/Frankreich ist zu besetzen.

 

Text:

Die gesamte Tätigkeit erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und bietet erfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit.

 

Anforderungsprofil:

 

-        1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges Diplom in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache

-        Beamtin bzw. Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte im Schuldienst

-        Umfangreiche Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache und in der Fortbildungsarbeit mit Erwachsenen

-        Mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, überregionale Konzeptionen umzusetzen

-        Bereitschaft und Fähigkeit, Führungsverantwortung zu übernehmen

-        Fundierte PC-Kenntnisse (MS Office) und Erfahrungen in der Gestaltung von Web-Seiten

-        Verhandlungsgeschick im Umgang mit einheimischen Stellen

-        Interkulturelle Kompetenz

-        Gute Französischkenntnisse erforderlich

 

Arbeitgeberleistungen:

 

Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK

 

Tätigkeitsprofil:

Zu den Aufgaben der Fachberaterin/Koordinatorin bzw. des Fachberaters/Koordinators gehört:

-        Abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an französischen Schulen

-        Beratung bei der Durchführung der Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz Stufe 1 in Frankreich sowie Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von DSD-Prüfungen der Stufe 2

-        Zusammenarbeit mit Mittlern (DAAD, GI, PAD u. ä.)

-        Zusammenarbeit mit und Beratung von Erziehungsbehörden in allen Fragen den Deutschunterricht mit DSD-Abschluss betreffend (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse u. ä.)

-        Sechs Stunden eigenverantwortlicher Unterricht im Fach Deutsch/DaF

-        Verwaltungsaufgaben

-        Reisetätigkeit

 

Ansprechpartner:

für Informationen zur Stelle:
E-Mail: Christiane.Drasdo@bva.bund.de

Tel.: 0228 99358-1451 oder 0221 758-1451

für Informationen zum Bewerbungsverfahren:

E-Mail: Marita.Hannemann@bva.bund.de

Tel.: 0228 99358-1455 oder 0221 758-1455

 

Besondere Hinweise:

 

Das Bewerberprofil soll eine zunächst sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.

 

Für die Bewerbung gilt folgendes Verfahren:

Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.

 

Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Kultusministerium zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, über Ihre Bewerbung.

 

Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Kultusministerium an das

 

Bundesverwaltungsamt
– Zentralstelle für das Auslandsschulwesen –

ZfA 3 –

50728 Köln.

Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle.

 

Eine weitere Ausfertigung richten Sie gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

 

Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.

Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle ( www.auslandsschulwesen.de).

 

Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.

 

 

 

 

 

*

 

 

 

 

Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:

 

Deutsche Internationale Schule Boston, USA

 

Arbeitsbeginn:                                   1. August  2013

Ende der Bewerbungsfrist:              30. August 2012

 

Deutschsprachige Schule

Prüfungen der Sekundarstufe 1, ab dem Schuljahr 2012/2013 DIAP

Klassenstufen: 1 bis 11

Schülerzahl: 156

 

Qualifikation:

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Sehr gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.

 

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist in der ZfA vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

 

 

*

 

 

 

 

Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator ist zu besetzen:

 

Los Angeles, USA

 

Qualifikation:

 

1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II und die Lehrbefähigung in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache

 

Bewerbungsfrist:               30. September 2012

Arbeitsbeginn:                    1. September 2013

 

Kurztext:

 

Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator in Los Angeles/USA ist zu besetzen.

 

Text:

Die gesamte Tätigkeit hat einen Koordinations-, Beratungs- und Fortbildungsschwerpunkt und erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung. Sie bietet verwaltungserfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit.

 

Anforderungsprofil:

 

-       1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges Diplom und die Lehrbefähigung in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache

-       Umfangreiche, fundierte Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache in Theorie und Praxis und in der Fortbildungsarbeit mit Erwachsenen

-        Fundierte Schulverwaltungserfahrung vorzugsweise mit Bezug zum Auslandsschulwesen

-        Mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, ein umfangreiches Programm zu planen, zu organisieren und umzusetzen

-        Ausgewiesene Erfahrungen in der Arbeit mit Gremien und in der Projektarbeit

-        Profunde Kenntnisse in der inhaltlichen Gestaltung und Organisation von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen

-        Kooperationsfähigkeit in der Arbeit mit deutschen Dienststellen und Mittlerorganisationen

-        Professionelle PC-Kenntnisse (MS Office)

-        Verhandlungsgeschick im Umgang mit den US-amerikanischen Stellen

-        Verhandlungssichere Kenntnisse der englischen Sprache

-        Hohe interkulturelle Kompetenz und Belastbarkeit sowie ausgewiesene Teamfähigkeit

-        Beamtin bzw. Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte

 

Arbeitgeberleistungen:

 

Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK

 

Tätigkeitsprofil:

Zu den Aufgaben der Fachberaterin/Koordinatorin bzw. des Fachberaters/Koordinators gehört:

-       Beratung und Betreuung der deutschen Sprachschulen, Immersionsschulen sowie der staatlichen Schulen mit Deutschprogramm

-        Beantragung, Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen des Deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz

-        Referententätigkeit bei Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte im Bereich Deutsch als Fremdsprache/Deutsch im Fachsprachenunterricht

-        Enge Zusammenarbeit mit US-amerikanischen Schulbehörden bei der Konzeption bilingualer Unterrichtsprogramme

-        Mitarbeit bei Konzepten zur Förderung des Deutschen in den USA

-        Intensive Kontaktpflege zu Lehrer- und Sprachschulverbänden und Mittlerorganisationen

-        Durchführung von eigenem Unterricht

-        Demonstrationsunterricht an den zu betreuenden Schulen

-        Reisetätigkeit

 

Ansprechpartner:

 

für Informationen zur Stelle:

E-Mail: Cornelia.Last-Wyka@bva.bund.de

Tel.: 0228 99358-1441 oder 0221 758-1441

 

für Informationen zum Bewerbungsverfahren:

E-Mail: Marita.Hannemann@bva.bund.de

Tel.: 0228 99358-1455 oder 0221 758-1455

 

Besondere Hinweise:

 

Das Bewerberprofil soll eine zunächst sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.

 

Für die Bewerbung gilt folgendes Verfahren:

Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.

 

Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Kultusministerium zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, über Ihre Bewerbung.

 

Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Kultusministerium an das

 

Bundesverwaltungsamt

– Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – ZfA 3 –

50728 Köln.

 

Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle.

 

Eine weitere Ausfertigung richten Sie gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

 

Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.

Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).

 

Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.

 

 

 


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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern“ www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern“ ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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