Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 

 


 

Nummer 23*      Ausgegeben in München am 21. Dezember 2012     Jahrgang 2012

 

 

 


 

Inhalt


 

Bayerisches Schülerleistungsschreiben 2013 Texterfassung (PC) und Textorganisation (Autorenkorrektur  ---  Kategorie 1 und 2)

Ausschreibungen von Schulratsstellen

Einstellungsprüfung zum staatlichen Vorbereitungsdienst für Fachlehrerinnen und Fachlehrer verschiedener Ausbildungsrichtungen an beruflichen Schulen in Bayern

Neubesetzungen von Stellen an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen

Parlamentsseminare 2013 der Bayerischen Landeszentrale für politische Bildungsarbeit

Besetzung von Mitarbeiterstellen bei den Ministerialbeauftragten für die Gymnasien

Offene Stellen

 

 

 

 

 

 

 





Bayerisches Schülerleistungsschreiben 2013
Texterfassung (PC) und Textorganisation
(Autorenkorrektur  ---  Kategorie 1 und 2)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 13. November 2012  Az.: V.2-5 S 4306.3.15-7a.112 297

Das Bayerische Schülerleistungsschreiben 2013 in Texterfassung (PC) und Textorganisation (Autorenkorrektur - Kategorie 1 und 2) wird in der Zeit vom 4. bis 15. März 2013 an folgenden Schularten durchgeführt:

-         Berufsfachschulen für Büroberufe, für Kaufmännische Assistenten/Assistentinnen, für Datenverarbeitung, für Fremdsprachenberufe und für IT-Berufe

-         Berufsschulen

-         Mittelschulen

-         Gymnasien

-         Realschulen

-         Wirtschaftsschulen.

 

Den Schulen wird eine rege Beteiligung am Schülerleistungsschreiben empfohlen. Die Durchführung obliegt dem Bayerischen Stenografenverband e. V., Amperstraße 1, 93057 Regensburg (Tel.: 0941 47804, Fax: 0941 42447,

E-Mail:   info@bayerischer-stenografenverband.de, Internet: www.bayerischer-stenografenverband.de).

Dr. Peter  Müller
Ministerialdirektor



Ausschreibung von Schulratsstellen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 15. November 2012
Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.102 022

Die Stelle des Schulrats bzw. der Schulrätin (Fachlicher Leiter bzw. Fachliche Leiterin) bei den Staatlichen Schulämtern im Landkreis Roth und in der Stadt Schwabach wird ausgeschrieben (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG). Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Volksschulen verfügen.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschul-, Grundschul- oder Haupt- bzw. Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen.

Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Mittelfranken veröffentlicht.

 

 

Josef  Kufner
Ministerialdirigent

 

 

 

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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 16. November 2012
Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.124 911

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt in der Landeshauptstadt München ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.

 

Josef  Kufner
Ministerialdirigent

 

 

 

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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 3. Dezember 2012 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.89 162

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Schweinfurt wird zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der bisherige Inhaber der Stelle ist als ständiger Vertreter der Fachlichen Leitung der Staatlichen Schulämter in der Stadt und im Landkreis Schweinfurt in die BesGr. A 15 eingereiht. Der neue Stellvertreter bzw. die neue Stellvertreterin wird von der Regierung von Unterfranken nach Besetzung der Stelle bestellt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken veröffentlicht.

 

Josef  Kufner
Ministerialdirigent

 

 

 

 



Einstellungsprüfung
zum staatlichen Vorbereitungsdienst
für Fachlehrerinnen und Fachlehrer
verschiedener Ausbildungsrichtungen
an beruflichen Schulen in Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 20. November 2012 Az.: VII.2-5 S 9032-7a.93 431

Am 12. September 2013 beginnt der einjährige Vorbereitungsdienst für das Lehramt der Fachlehrerinnen und Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe, für Ernährung und Versorgung, für sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe und für Gesundheitsberufe nach der im Vorgriff auf die geplante Änderung der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das Lehramt der Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe, der Fachlehrer für Hauswirtschaft und der Fachlehrer für Schreibtechnik an beruflichen Schulen in Bayern (ZAPOFlB) vom 21. April 1997 (GVBl S. 154, KWMBl I S. 156), zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. November 2005 (GVBl S. 588, KWMBl I 2006 S. 23) ZAPOFlB (zukünftig: Qualifikationsverordnung für Fachlehrerinnen und Fachlehrer verschiedener Ausbildungsrichtungen an beruflichen Schulen und an Landesfeuerwehrschulen in Bayern (QualVFL)).

 

1.       Allgemeines

 

Die bedarfsbezogene Ausbildung (Vorbereitungsdienst) findet am Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrerinnen und Fachlehrern, Abteilung IV, Ansbach statt. Zulassungsvoraussetzung ist u. a. eine erfolgreich absolvierte Einstellungsprüfung, die zeigen soll, ob die Bewerberinnen und Bewerber die Eignung für den Vorbereitungsdienst der Fachlehrerin bzw. des Fachlehrers an beruflichen Schulen besitzen.

Die Einstellungsprüfung besteht für Personen, die die Qualifikation zur Fachlehrerin bzw. zum Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe, für Ernährung und Versorgung oder für Gesundheitsberufe anstreben, aus einem Lehrversuch und einem schriftlichen Deutschtest. Für Personen, die die Qualifikation zur Fachlehrerin bzw. zum Fachlehrer für sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe oder für Gesundheitsberufe (bei Nachweis eines einschlägigen, erfolgreichen Studiums) anstreben, aus einem Lehrversuch. Die Einstellungsprüfung kann einmal je Einstellungsjahr abgelegt werden.

 

Der Lehrversuch wird grundsätzlich an der Schule durchgeführt, an der der spätere Einsatz der Bewerberin bzw. des Bewerbers erfolgen soll. Er dauert mindestens 30 und höchstens 45 Minuten und bezieht sich auf den Nachweis von Kenntnissen und (insbesondere pädagogischen) Fähigkeiten aus dem Berufsfeld der Bewerberin bzw. des Bewerbers im Rahmen einer konkreten Unterrichtssituation. Wer beim Lehrversuch eine schlechtere Note als „ausreichend“ erzielt, hat die Einstellungsprüfung nicht bestanden und kann am Deutschtest nicht mehr teilnehmen.

Der Deutschtest wird zentral vom Staatsinstitut durchgeführt. An ihm können nur diejenigen Personen teilnehmen, die bereits den Lehrversuch bestanden haben. Die Arbeitszeit beträgt mindestens 90 und höchstens 120 Minuten. Der Deutschtest bezieht sich insbesondere auf allgemein bildende Inhalte. Wer im Deutschtest eine schlechtere Note als „ausreichend“ erzielt, hat den Deutschtest und damit die Einstellungsprüfung nicht bestanden.

 

Die beruflichen Schulen, die einen Bedarf an Fachlehrerinnen und Fachlehrern haben, werden in einem Stellenforum ab 14. Januar bis einschließlich 1. Februar 2013 auf der Homepage des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus (www.km.bayern.de) unter Angabe der benötigten Fachrichtung, der Zulassungsvoraussetzungen, der vorzulegenden Nachweise sowie der Meldefrist ausgeschrieben.

 

2.       Bewerbung und Meldefrist für die Einstellungsprüfung

 

Die Bewerbung ist nur an einer Schule möglich und formlos unter Vorlage der entsprechenden Zeugnisse, des Nachweises der geforderten Praxiszeit sowie eines tabellarischen Lebenslaufes direkt an die betreffende Schule zu richten. Es können sich nur solche Personen bewerben, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist am 1. Februar 2013 alle unten genannten Zulassungsvoraussetzungen nachweisen. Reisekosten, die durch die Teilnahme an der Einstellungsprüfung entstehen, können nicht erstattet werden.

 

3.       Zulassungsvoraussetzungen

 

3.1    Fachlehrerinnen und Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe

 

Zur Einstellungsprüfung für den Vorbereitungsdienst der Fachlehrerinnen und Fachlehrer für gewerblich-technische Berufe kann zugelassen werden, wer

 

a)       die Meisterprüfung im Handwerk oder in der Industrie mit Erfolg abgelegt hat; an die Stelle der Meisterprüfung kann der erfolgreiche Abschluss einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule oder Fachakademie treten,

 

b)       über eine mindestens dreijährige, einschlägige betriebspraktische Erfahrung nach Abschluss der beruflichen Erstausbildung verfügt (hierin können Zeiten der für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst notwendigen abgeschlossenen, beruflichen Fortbildung enthalten sein),

 

c)       die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 2 Satz 2 LlbG in Verbindung mit Art. 25 BayEUG erfüllt (Nachweis der Mittleren Reife),

 

d)       die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sowie die für den Beruf einer Lehrkraft erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt und

 

e)       das 43. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ausnahmen hiervon sind in begründeten Einzelfällen möglich.

 

3.2    Fachlehrerinnen und Fachlehrer für Ernährung und Versorgung

 

Zur Einstellungsprüfung für den Vorbereitungsdienst der Fachlehrerinnen und Fachlehrer für Ernährung und Versorgung kann zugelassen werden, wer

 

a)       eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung der Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement oder einen vergleichbaren Abschluss oder eine vergleichbare, erfolgreich abgeschlossene Meisterprüfung nachweist,

 

b)       über eine mindestens dreijährige, einschlägige betriebspraktische Erfahrung nach Abschluss der beruflichen Erstausbildung verfügt (hierin können Zeiten der für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst notwendigen abgeschlossenen beruflichen Fortbildung enthalten sein),

 

c)       die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und die für den Beruf einer Lehrkraft erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt und

 

d)       das 43. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ausnahmen hiervon sind in begründeten Einzelfällen möglich.

 

3.3    Fachlehrerinnen und Fachlehrer für sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe

 

Zur Einstellungsprüfung für den Vorbereitungsdienst der Fachlehrerinnen und Fachlehrer

 

für sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufe kann zugelassen werden, wer

 

a)       ein einschlägiges Studium an einer Hochschule erfolgreich abgeschlossen hat,

 

b)       nach dem einschlägigen Studium eine mindestens dreijährige einschlägige hauptberufliche Tätigkeit außerhalb des Schuldienstes nachweisen kann (wurde vor dem Studium erfolgreich eine Ausbildung zur Erzieherin bzw. zum Erzieher oder eine vergleichbare Aufstiegsfortbildung absolviert, wird dies auf die notwendige, dreijährige hauptberufliche Tätigkeit nach dem Studium angerechnet),

 

c)       die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und die für den Beruf einer Lehrkraft erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt und

 

d)       das 43. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ausnahmen hiervon sind in begründeten Einzelfällen möglich.

 

3.4    Fachlehrerinnen und Fachlehrer für Gesundheitsberufe

 

Zur Einstellungsprüfung für den Vorbereitungsdienst der Fachlehrerinnen und Fachlehrer für Gesundheitsberufe kann zugelassen werden, wer

 

a)       eine berufliche Erstausbildung in jeweils einschlägigem Gesundheitsberuf erfolgreich abgeschlossen sowie hinreichend einschlägige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen von in der Regel mindestens 200 Stunden absolviert oder ein einschlägiges Studium an einer Hochschule erfolgreich beendet hat,

 

b)       über eine mindestens dreijährige, einschlägige hauptberufliche Tätigkeit nach Abschluss der beruflichen Erstausbildung verfügt (hierin können Zeiten der für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst notwendigen, abgeschlossenen beruflichen Fortbildungen enthalten sein),

 

c)       die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 2 Satz 2 LlbG in Verbindung mit Art. 25 BayEUG erfüllt (Nachweis der Mittleren Reife),

 

d)       die allgemeinen beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und die für den Beruf einer Lehrkraft erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt und

 

e)     das 43. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ausnahmen hiervon sind in begründeten Einzelfällen möglich.

Dr. Peter  Müller
Ministerialdirektor

StAnz 2012 Nr. 51/52



Neubesetzung einer Stelle
an der Akademie für Lehrerfortbildung
und Personalführung Dillingen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 22. November 2012
Az.: III.6-5 P 4113-5b.118 600

Zum 25. Februar 2013 ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) folgende Referatsleitung befristet auf sechs Jahre neu zu besetzen. Die Tätigkeit erfolgt zunächst im Rahmen einer Abordnung; eine spätere Versetzung mit einer Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 14 ist möglich.

 

Ref. 3.2 Personalführung (Grundschule, Mittelschule, Förderschule)

 

Das Referat nimmt folgende Aufgaben wahr:

-         Planung, Organisation, Durchführung und Evaluation von Lehrgängen in allen Phasen der Qualifizierung schulischer Führungskräfte (v. a. der Grund-, Mittel- und Förderschulen) unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen, pädagogischen und bildungspolitischen Entwicklungen

-         Mitwirkung an der schulartübergreifenden Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Qualifizierung schulischer Führungskräfte

-         Koordination und Qualitätssicherung der Orientierungskurse „Schulleitung als Herausforderung“

-         Fachliche Initiierung und Betreuung von E-Learning-Fortbildungen zum Themenbereich „Führung/Schulleitung“ in enger Kooperation mit der E-Learning-Abteilung der ALP

-         Initiierung und Erstellung von Akademie-Veröffentlichungen zu Themen der Personalführung/Schulentwicklung/Qualitätssicherung

-         Koordination von Fortbildungen mit außerschulischen Partnern

 

Gesucht wird eine Lehrkraft mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- oder Mittelschulen, die über jeweils gute fachliche und pädagogische Qualifikationen, über Führungserfahrung sowie über Erfahrungen in der Lehrerfortbildung, Erwachsenenpädagogik und nach Möglichkeit auch im Publikationswesen verfügt sowie über hinreichend Berufserfahrung nach der Verbeamtung auf Lebenszeit.

 

Zu den Aufgaben des Referatsleiters/der Referatsleiterin gehört es,

-         mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus, dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung sowie mit den dezentralen Trägern der Lehrerfortbildung eng zusammenzuarbeiten,

-         den Kontakt mit Behörden, Verbänden und Kooperationspartnern zu pflegen sowie

-         Kontakt zur Fach- und Verbandspresse zu halten.

Erfahrungen im Umgang mit modernen Medien im Unterricht und in Fortbildungsseminaren sowie Aufgeschlossenheit für aktuelle Themen insbesondere der Personalführung, Schulentwicklung und Qualitätssicherung und für neue fachliche, pädagogische und bildungspolitische Entwicklungen werden ebenfalls bei allen  Bewerbern und Bewerberinnen vorausgesetzt.

Es wird erwartet, dass der Referatsleiter/die Referatsleiterin den Wohnort in angemessene Nähe zum Dienstort legt.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt.

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Aussagekräftige Bewerbungen in zweifacher Ausfertigung werden auf dem Dienstweg bei der Akademieleitung in Dillingen eingereicht und müssen dort spätestens vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg vorliegen.

Dr. Peter  Müller
Ministerialdirektor

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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 6. Dezember 2012 Az.: III.6-5 P 4113-5b.130 163

 

Zum 25. Februar 2013 ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) folgende Referatsleitung befristet auf sechs Jahre neu zu besetzen. Die Tätigkeit erfolgt zunächst im Rahmen einer Abordnung mit dem Ziel einer Versetzung.

 

Ref. 1.6 Geschichte, Sozialkunde

 

Das Referat nimmt schulartübergreifend folgende Aufgaben wahr:

-         Planung, Organisation, Durchführung und Evaluation von Lehrgängen unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen, pädagogischen und bildungspolitischen Entwicklungen sowie des jeweiligen Schwerpunktprogramms für die bayerische Lehrerfortbildung

-         Themen und Zielgruppen der Lehrgänge:

-         Fachliche Zuständigkeit für Geschichte, Sozialkunde, fächerübergreifende politische Bildung

-         Seminarlehrkräfte in Geschichte, Sozialkunde, Staatsbürgerliche Bildung an der Realschule und am Gymnasium sowie Fachberater am Gymnasium

-         Lehrgangssequenzen zur Erlangung der Fakultas in Sozialkunde an Gymnasien

 

Bewerben können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt am Gymnasium in den Fächern Geschichte und Sozialkunde, die über jeweils mindestens gute fachliche und pädagogische Qualifikationen sowie über hinreichend Berufserfahrung nach der Verbeamtung auf Lebenszeit verfügen und die Erfahrung in der Lehrerfortbildung und nach Möglichkeit im Publikationswesen vorweisen können.

 

Zu den Aufgaben der Referatsleitung gehören unter Anderem:

-     Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten

-     Fachliche und methodisch-didaktische Beiträge in der Fortbildung, auch für E-Learning-Fortbildungen zu den o. g. Themen

-     Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)

-     Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Fachreferaten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen, der Akademie für Politische Bildung Tutzing, dem Haus der Bayerischen Geschichte, dem Haus des Deutschen Ostens und weiteren Kooperationspartnern

-     Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich

-     Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse

 

Erfahrungen im Umgang mit modernen Medien sowie Aufgeschlossenheit für aktuelle pädagogische und bildungspolitische Themen sowie neue Formen des Lehrens und Lernens werden vorausgesetzt.

 

Es wird erwartet, dass die zukünftige Referatsleiterin bzw. der zukünftige Referatsleiter Wohnung am Dienstort oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Schwerbehinderte Personen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGIG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Bewerbungen müssen der Akademie spätestens vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg vorliegen.

 

 

Josef  Kufner
Ministerialdirigent

 

 

 

 



Parlamentsseminare 2013
der Bayerischen Landeszentrale
für politische Bildungsarbeit

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 23. November 2012
Az.: III.6-5 P 4153-5b.129 327

Die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit führt im Jahr 2013 zwei Parlamentsseminare für Lehrkräfte aller Fächer an folgenden Terminen durch:

 

118. Parlamentsseminar vom 5. bis 7. Februar 2013

(Anmeldeschluss: 18. Januar 2013)

119. Parlamentsseminar vom 11. bis 13. Juni 2013

(Anmeldeschluss: 3. Mai 2013)

 

Diese Seminare sollen

-         das Wissen der Lehrkräfte über das parlamentarische Regierungssystem vertiefen,

-         die Rolle der Länder – hier: des Freistaates Bayern – im Bundesstaat darstellen und

-         den Lehrkräften durch die Begegnung mit den beteiligten Personen und den Besuch der Institutionen einen unmittelbaren, persönlichen Eindruck von der Arbeit der parlamentarischen Gremien in Bayern vermitteln.

 

An jedem Seminar können insgesamt 25 Lehrkräfte aus Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien, beruflichen Schulen und Förderschulen in Bayern teilnehmen. Sollten mehr als 25 Bewerbungen vorliegen, werden Bewerbungen von Lehrkräften des gemeinschaftskundlichen Fachbereichs bevorzugt.

 

Die erforderliche Dienstbefreiung sowie die Anerkennung der Teilnahme auf die persönliche Fortbildungsverpflichtung obliegt dem jeweiligen Dienstvorgesetzten. Vor der Anmeldung ist daher die Genehmigung des Dienstvorgesetzten einzuholen, der diese schriftlich auf dem Anmeldeformular bestätigt.

 

Die Anmeldung erfolgt bei der Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, welche die Teilnehmergruppe zusammenstellt.

 

Gesuche um Teilnahme an einem bestimmten Seminar werden, wenn keine dienstlichen Gründe entgegenstehen, auf dem Dienstweg an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, LZ 3, z. Hd. Frau Elke Kapell, Praterinsel 2, 80538 München, weitergeleitet. Hierfür soll das Anmeldeformular für Parlamentsseminare verwendet werden, das im Internet unter http://192.68.214.70/blz/veranstaltungen/index.asp zur Verfügung steht.

 

Weitere Informationen über den Seminarablauf und die Unterbringung sind dem Einladungsschreiben zu entnehmen, das die Landeszentrale für politische Bildungsarbeit nach Ablauf des Anmeldetermins den Teilnehmerinnen und Teilnehmern übersendet.

 

Im Falle der Verhinderung aus unvorhersehbaren Gründen ist umgehend die Landeszentrale zu benachrichtigen (Tel.: 089 2186-2175), damit kurzfristig Ersatzteilnehmer benannt werden können.

 

Die Kosten der Übernachtung (Einzelzimmer), Verpflegung und die Fahrtkosten (höchstens Fahrt mit Deutsche Bahn AG 2. Klasse) trägt die Landeszentrale.

 

Anmeldungen, die unberücksichtigt bleiben mussten, erlöschen mit Seminarbeginn, so dass für die Teilnahme zu einem späteren Termin eine neue Anmeldung notwendig wird.

 

 

Dr. Peter  Müller
Ministerialdirektor

 

 

 

 



Besetzung von Mitarbeiterstellen
bei den Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 27. November 2012
Az.: VI.9-5 O 5121-6b.124 068

Folgende Stellen von Fachreferenten bzw. Fachreferentinnen bei Dienststellen der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Bayern sind zu den jeweils genannten Zeitpunkten zu besetzen.

 

1.     Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Oberbayern-Ost

Zum 25. Februar 2013

Fachreferent/Fachreferentin für Musik

Fachreferent/Fachreferentin für Latein

 

2.     Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Oberbayern-West

Zum 25. Februar 2013

Fachreferent/Fachreferentin für Griechisch

 

3.     Ministerialbeauftragter für die Gymnasien        in Niederbayern

Zum 25. Februar 2013

Fachreferent/Fachreferentin für Katholische Religionslehre

 

4.     Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Oberfranken

Zum 25. Februar 2013

Fachreferent/Fachreferentin für Wirtschaft und Recht

Fachreferent/Fachreferentin für Physik

 

5.     Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Mittelfranken

Zum 1. August 2013

Fachreferent/Fachreferentin für Verkehrserziehung und Unfallschutz

 

6.     Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Unterfranken

Zum 25. Februar 2013

Fachreferent/Fachreferentin für Physik

 

Der Fachreferent bzw. die Fachreferentin unterstützt den Ministerialbeauftragten/die Ministerialbeauftragte in der Beratung der Schulen, in Angelegenheiten der fachlichen Qualitätsentwicklung, der Schulaufsicht und in den weiteren ihm bzw. ihr zugewiesenen Aufgaben.

 

Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen des staatlichen Gymnasialdienstes unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, die über eine überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation verfügen. Darüber hinaus soll der Bewerber bzw. die Bewerberin an einer Schule im Zuständigkeitsbereich des Bezirks des/der Ministerialbeauftragten, bei dem/der die Stelle, für die er/sie sich bewirbt, ausgeschrieben ist, beschäftigt sein oder bereit sein, sich zum nächstmöglichen Termin an eine Schule im betreffenden MB-Bezirk versetzen zu lassen. Die Ausübung der Funktion des Fachbetreuers bzw. der Fachbetreuerin sowie Erfahrung mit der Durchführung der Abiturprüfung werden bei der Auswahlentscheidung berücksichtigt. Studienräte und Studienrätinnen sollten über eine Mindestdienstzeit von fünf Jahren seit der Lebenszeitverbeamtung verfügen.

 

Gemäß Art. 7 Abs.3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht. Sie werden dann über den jeweiligen Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergegeben.

 

Den Bewerbern wird empfohlen, sich beim jeweiligen Ministerialbeauftragten vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen

 

a)    durch den Schulleiter bzw. die Schulleiterin bei der Weitergabe der Bewerbung bis spätestens 28 Tage nach Erscheinen dieses Amtsblatts. Die letzte dienstliche Beurteilung ist beizufügen. Wenn noch keine periodische Beurteilung des Bewerbers bzw. der Bewerberin erfolgt ist, die letzte dienstliche Beurteilung des Bewerbers bzw. der Bewerberin länger als vier Jahre zurückliegt, der Bewerber bzw. die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert wurde, der Bewerber bzw. die Bewerberin mit einer Funktionstätigkeit, insbesondere mit der Wahrnehmung amtsprägender Funktionen, betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte, oder wenn sich die Leistungen des Bewerbers bzw. der Bewerberin im Vergleich zur letzten dienstlichen Beurteilung im Hinblick auf die angestrebte Funktion wesentlich verändert haben, ist eine Anlassbeurteilung zu erstellen und beizufügen.

 

b)       durch den jeweiligen Ministerialbeauftragten.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende und beurlaubte Lehrkräfte zu verständigen.

 

 

Dr. Peter  Müller
Ministerialdirektor

 

 

 

 



Offene Stellen

 

Stellenausschreibungen
im deutschen Auslandsschulwesen

 

 

Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:

 

1.     Deutsche Schule Villa Ballester, Buenos Aires, Argentinien

 

Arbeitsbeginn:                         1. August 2013

Ende der Bewerbungsfrist:     31. Januar 2013

 

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 1139

Fachhochschulreife, Sekundarabschluss des Landes

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Gemischtsprachiges Internationales Baccalaureat

Von der KMK anerkannte Berufsschule

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Spanischkenntnisse sind erforderlich.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

2.     Deutsche Schule Shanghai, China

 

Arbeitsbeginn:                         1. Februar 2014

Ende der Bewerbungsfrist:     31. Januar 2013

 

Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 732

Reifeprüfung

Abschlüsse der Sekundarstufe I

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Für beide Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.

 

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

 

Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

 

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Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:

 

Deutsche Schule New York

 

Arbeitsbeginn:                         1. August 2013

Ende der Bewerbungsfrist:     31. Januar 2013

 

Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 332

Reifeprüfung

Sekundarabschluss des Landes

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Sehr gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst, idealerweise als Mitglied der erweiterten Schulleitung, sind erwünscht.

 

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.

 

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist in der ZfA vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.


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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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