Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 


                 

 

Nummer 1*     Ausgegeben in München am 18. Januar 2013    Jahrgang 2013

 

 


 

Inhalt

 

Ausschreibung von Schulratsstellen

Fernstudium „Katholische Religionslehre“ für Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen in Bayern

Ausschreibung von Stellen für Schulleiter, Ständige Vertreter und Weitere Ständige Vertreter an staatlichen beruflichen Schulen

Globalausschreibung des Kursangebots des Pädagogischen Austauschdienstes 2013: Romanisten in Italien

Besetzung von Mitarbeiterstellen bei den Ministerialbeauftragten für die Gymnasien

Offene Stellen

 

 

___________________________________________________________________________________







Ausschreibung von Schulratsstellen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 13. Dezember 2012
Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.89 162

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Landshut wird zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Die bisherige Inhaberin der Stelle ist als ständige Vertreterin der Fachlichen Leitung der Staatlichen Schulämter in der Stadt und im Landkreis Landshut in die BesGr. A 15 eingereiht. Der neue Stellvertreter bzw. die neue Stellvertreterin wird von der Regierung von Niederbayern nach Besetzung der Stelle bestellt.

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Niederbayern veröffentlicht.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

 

 

 





Fernstudium „Katholische Religionslehre“ für
Lehrerinnen und Lehrer an Grundschulen,
Mittelschulen und Förderschulen in Bayern

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 14. Dezember 2012
Az.: IV.3-5 P 7160.1-4b.130 061

 

Das Fernstudium wendet sich an Lehrkräfte an Grundschulen, Mittelschulen und Förderschulen in Bayern, die die vorläufige Kirchliche Unterrichtserlaubnis für „Katholische Religionslehre“ bzw. später die Missio Canonica erlangen wollen. Das Fernstudium entspricht dem Niveau des Studiums eines Unterrichtsfaches im Lehramtsstudium für Grundschulen, Mittelschulen oder Förderschulen.

 

Als fachliche Zulassungsvoraussetzung gilt die bestandene Zweite Staatsprüfung.

Zulassungsbedingung ist ein bescheinigtes Gespräch mit der (erz-)diözesanen Schulabteilung zur Klärung der Voraussetzungen und der Zulassung.

Die Zulassung wird durch die (erz-)diözesane Schulabteilung erteilt.

 

Das Fernstudium beinhaltet folgende Elemente:

-         Erarbeitung von 24 Lehrbriefen im privaten Selbststudium

-         Teilnahme an einem Studientag zur Einführung

-         Teilnahme an einer Studienwoche

-         Fünf bis zehn Hospitationsstunden im Religionsunterricht

-         Mündliche Abschlussprüfung

-         Ggf. Teilnahme an einem diözesanen Gesprächskreis.

 

Kursbeginn ist der 15. April 2013, die Dauer beträgt 15 Monate.

Anmeldeschluss bei der (erz-)diözesanen Schulabteilung ist der 31. Januar 2013.

Weitere Informationen stehen unter theologie@fernkurs-wuerzburg.de bzw. unter www.fernkurs-wuerzburg.de zur Verfügung.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

 

 

 





Ausschreibung von Stellen für Schulleiter,
Ständige Vertreter und
Weitere Ständige Vertreter
an staatlichen beruflichen Schulen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 17. Dezember 2012
Az.: VII.2-5 P 9001.1-7a. 136 272

 

A)   Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgender Schule mit Wirkung vom 1. August 2013 zu besetzen:

 

Berufliche Oberschule Kitzingen, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

An der Fachoberschule werden derzeit am Standort Kitzingen 340 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen und an der Berufsoberschule 143 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft und Verwaltung sowie Sozialwesen unterrichtet.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

B)    Die Stelle des Ständigen Vertreters der Schulleiterin bzw. der Ständigen Vertreterin der Schulleiterin ist an folgender Schule mit Wirkung vom 1. August 2013 zu besetzen:

 

Berufliche Oberschule Würzburg, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

Die Berufliche Oberschule Würzburg wird zum 1. August 2013 neu gegründet. Es wird in den Ausbildungsrichtungen Technik, Wirtschaft und Verwaltung sowie Sozialwesen unterrichtet werden.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

C)    Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters der Schulleiterin bzw. der Weiteren Ständigen Vertreterin der Schulleiterin ist an folgender Schule mit sofortiger Wirkung zu besetzen:

 

Berufliche Oberschule für Wirtschaft München, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule, mit Staatlicher Wirtschaftsschule München

An der Fachoberschule werden derzeit 797, an der Berufsoberschule 400 Schüler und Schülerinnen in der Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung unterrichtet. Die Wirtschaftsschule besuchen derzeit insgesamt 276 Schüler und Schülerinnen.

Der Weitere Ständige Vertreter/Die Weitere Ständige Vertreterin der Schulleiterin wird schwerpunktmäßig für die Wirtschaftsschule zuständig sein und dort auch unterrichten.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Bewerber/Bewerberinnen für die Stelle an der Wirtschaftsschule München sollen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen nachweisen und über Erfahrungen mit der Wirtschaftsschule verfügen. Es kommen für die Wirtschaftsschule aber auch staatliche Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; für diese Lehrkräfte ist jedoch Unterrichtserfahrung an einer Wirtschaftsschule Voraussetzung. Für die Stellen an den Fachoberschulen und Berufsoberschulen kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber/Bewerberinnen müssen Unterrichtserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.

 

Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die Bekanntmachung vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften an den Schulen wird ergänzend verwiesen.

 

Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin sowie des Ständigen Vertreters des Schulleiters/der Schulleiterin bzw. der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Schulleitern und Schulleiterinnen der Führungseignung beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wurde.

 

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.

 

Die Stellen des Ständigen Vertreters des Schulleiters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters und des Weiteren Ständigen Vertreters des Schulleiters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

 

Bewerbungen für Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

 

a)     von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

 

b)    gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)     von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

 

d)    ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

 

 

 





Globalausschreibung des Kursangebots
des Pädagogischen Austauschdienstes 2013:
Romanisten in Italien

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 21. Dezember 2012
Az.: III.6-5 P 4159.1-5b.136 417

 

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus macht auf das Kursangebot des Pädagogischen Austauschdienstes (PAD) in Italien im Jahr 2013 aufmerksam.

 

1.     Allgemeine Informationen

 

Für die ggf. erforderliche Dienstbefreiung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und die Anerkennung als Lehrerfortbildungsmaßnahme sind die unmittelbaren Dienstvorgesetzten zuständig. Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmer aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung können nicht gewährt werden.

 

Im Folgenden werden Informationen des Veranstalters (zum Teil in gekürzter Form) wiedergegeben:

Der Pädagogische Austauschdienst bittet um Verständnis, dass das Kursangebot in Italien nur in Form einer vorsorglichen Ausschreibung angeboten wird. Es handelt sich dabei um eine kulturvertraglich vereinbarte Maßnahme, die sich alljährlich zu etwa gleichen Bedingungen und etwa gleichen Terminen wiederholt. Die Details der Veranstaltung gehen erfahrungsgemäß erst im Frühsommer ein, so dass eine präzise Ausschreibung dann nicht mehr möglich wäre.

Für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gibt es voraussichtlich Teilstipendien, die Kurs- und Aufenthaltskosten abdecken. Reisekosten müssen von den Teilnehmern selbst getragen werden.

 

Bewerbungsvoraussetzungen:

-         Lehrkräfte mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung nach dem 2. Staatsexamen

-         Frühestens drei Jahre nach Teilnahme an einem Stipendium im Zielland kann erneut ein Antrag gestellt werden.

 

2.     Ausschreibung

Kurs für Romanisten (vorsorgliche Ausschreibung):

Fortbildungskurs für deutsche Italienischlehrkräfte in Italien (voraussichtlich Perugia)

evtl. Plätze

voraussichtlicher Termin

voraus-sichtliches Thema

voraus-sichtliche Finanzierung:

20

Ende Juli/

Anfang August

Landeskunde, Didaktik, Methodik und Linguistik

Teilstipendium

 

Bewerbungsschluss über den Dienstweg beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Ref. III.6):

15. März 2013

 

3.     Bewerbung

 

Bewerbungsunterlagen können unter Angabe des Kurses und voraussichtlichen Termins schriftlich oder per E-Mail angefordert werden:

 

Bayerisches Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

Referat III.6

Salvatorstraße 2

80333 München

E-Mail: sonja.umlauf@stmuk.bayern.de

 

Die Bewerbungsunterlagen können auch direkt aus dem Internet heruntergeladen werden: www.kmk-pad.org

 

Die Bewerbung (ohne Plastik- oder Bewerbermappen) ist in dreifacher Ausfertigung auf dem Dienstweg bis zum oben genannten Termin (Datum des Poststempels) unter Angabe des Az. III.6-5 P 4159.1-5b.136 417 vollständig einzureichen bei der oben genannten Adresse des Staatsministeriums.

 

Achtung: Wenn die o. g. Bewerbungsvoraussetzungen nicht erfüllt oder die Bewerbungsunterlagen nicht vollständig und termingerecht eingereicht werden, erfolgt keine Weiterleitung an den PAD.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

 

 

 





Besetzung von Mitarbeiterstellen
bei den Ministerialbeauftragten
für die Gymnasien

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 4. Januar 2013
Az.: VI.9-5 O 5121-6b.136 961

 

Folgende Stelle eines Fachreferenten bzw. einer Fachreferentin bei der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Unterfranken ist zum genannten Zeitpunkt zu besetzen.

 

Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Unterfranken

Zum 25. Februar 2013

Fachreferent/Fachreferentin für Informatik

 

Der Fachreferent bzw. die Fachreferentin unterstützt den Ministerialbeauftragten/die Ministerialbeauftragte in der Beratung der Schulen, in Angelegenheiten der fachlichen Qualitätsentwicklung, der Schulaufsicht und in den weiteren ihm bzw. ihr zugewiesenen Aufgaben.

 

Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen des staatlichen Gymnasialdienstes unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, die über eine überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation verfügen. Darüber hinaus soll der Bewerber bzw. die Bewerberin an einer Schule im Zuständigkeitsbereich des Bezirks des/der Ministerialbeauftragten, bei dem/der die Stelle, für die er/sie sich bewirbt, ausgeschrieben ist, beschäftigt sein oder bereit sein, sich zum nächstmöglichen Termin an eine Schule im betreffenden MB-Bezirk versetzen zu lassen. Die Ausübung der Funktion des Fachbetreuers bzw. der Fachbetreuerin sowie Erfahrung mit der Durchführung der Abiturprüfung werden bei der Auswahlentscheidung berücksichtigt. Studienräte und Studienrätinnen sollten über eine Mindestdienstzeit von fünf Jahren seit der Lebenszeitverbeamtung verfügen.

 

Gemäß Art. 7 Abs.3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht. Sie werden dann über den jeweiligen Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergegeben.

 

Den Bewerbern wird empfohlen, sich beim jeweiligen Ministerialbeauftragten vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen

 

a)       durch den Schulleiter bzw. die Schulleiterin bei der Weitergabe der Bewerbung bis spätestens 14 Tage nach Erscheinen dieses Amtsblatts. Die letzte dienstliche Beurteilung ist beizufügen. Wenn noch keine periodische Beurteilung des Bewerbers bzw. der Bewerberin erfolgt ist, die letzte dienstliche Beurteilung des Bewerbers bzw. der Bewerberin länger als vier Jahre zurückliegt, der Bewerber bzw. die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert wurde, der Bewerber bzw. die Bewerberin mit einer Funktionstätigkeit, insbesondere mit der Wahrnehmung amtsprägender Funktionen, betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte, oder wenn sich die Leistungen des Bewerbers bzw. der Bewerberin im Vergleich zur letzten dienstlichen Beurteilung im Hinblick auf die angestrebte Funktion wesentlich verändert haben, ist eine Anlassbeurteilung zu erstellen und beizufügen.

 

b)       durch den jeweiligen Ministerialbeauftragten.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende und beurlaubte Lehrkräfte zu verständigen.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

 

 

 





Offene Stellen

 

Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator ist zu besetzen:

 

Warschau, Polen Nord

 

Qualifikation:

1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache

 

Bewerbungsfrist:               15. Februar 2013

Arbeitsbeginn:                    1. August 2013

 

Kurztext:

Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator in Warschau/Polen Nord ist zu besetzen.

 

Text:

Die gesamte Tätigkeit erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung. Sie bietet erfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit.

 

Anforderungsprofil:

 

-         1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges Diplom in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache

-         Umfangreiche Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache

-         Mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen

-         Umfassende Erfahrungen in der Erwachsenenbildung

-         Bereitschaft, im Rahmen des Lehrerentsendeprogramms Führungsverantwortung zu übernehmen

-         Fundierte PC-Kenntnisse (MS Office)

-         Verhandlungsgeschick im Umgang mit den staatlichen polnischen Stellen

-         Hohe interkulturelle Kompetenz

-         Beamtin bzw. Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte im Schuldienst

-         Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Arbeitgeberleistungen:

 

Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK

 

Tätigkeitsprofil:

Zu den Aufgaben der Fachberaterin/Koordinatorin bzw. des Fachberaters/Koordinators gehört:

-         Abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an polnischen Schulen im Zuständigkeitsbereich der Fachberatung Warschau sowie die fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK)

-         Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz

-         Beratung aller Partnerschulen der Bundesrepublik Deutschland im Zuständigkeitsbereich der Fachberatung Warschau in enger Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut (Pasch-Schulen) hinsichtlich der Einführung und fachlichen Begleitung des DSD-Programms

-         Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen (DAAD, GI, PAD u. ä.)

-         Zusammenarbeit mit allen Institutionen, die im Zuständigkeitsbereich der Fachberatung Warschau für den Deutschunterricht verantwortlich sind

-         In Abstimmung mit der Fachberatung Breslau Beratung der polnischen Erziehungsbehörden bezüglich der DSD-Prüfungen und aller anderen Aspekte des Deutschunterrichts (Curriculumentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse u. ä.)

-         Durchführung von eigenem Unterricht an den zu betreuenden Schulen auch zu Hospitationszwecken

-         Reisetätigkeit


Ansprechpartner:

 

für Informationen zur Stelle:

E-Mail: wilhelm.kruesemann@bva.bund.de

Tel.: 0228 99358-1438 oder 0221 758-1438

 

für Informationen zum Bewerbungsverfahren:

E-Mail: Marita.Hannemann@bva.bund.de

Tel.: 0228 99358-1455 oder 0221 758-1455

 

Besondere Hinweise:

 

Das Bewerberprofil soll eine zunächst sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.

 

Für die Bewerbungen gilt folgendes Verfahren:

Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.

 

Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Kultusministerium zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, über Ihre Bewerbung.

 

Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Kultusministerium an das

 

Bundesverwaltungsamt
– Zentralstelle für das Auslandsschulwesen –
ZfA 3
50728 Köln.

 

Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle.

 

Eine weitere Ausfertigung richten Sie gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

 

Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.

 

Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).

 

Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Es wird lediglich ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.

 

 

 

 

*

 

 

 

 

Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:

 

Deutsche Schule Bilbao, Spanien

 

Arbeitsbeginn:                             1. August 2013

Ende der Bewerbungsfrist:         28. Februar 2013

 

Zweisprachige Schule mit integriertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 508

Reifeprüfung

Sekundarabschluss des Landes

 

Qualifikation:

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Spanischkenntnisse sind erforderlich.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.

 

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist in der ZfA vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

 

 

*

 

 

 

 

Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:

 

Deutsche Schule Kiew, Ukraine

 

Arbeitsbeginn:                             1. August 2013

Ende der Bewerbungsfrist:         28. Februar 2013

 

Zweisprachige Schule mit integriertem Unterrichtsprogramm und bikulturellem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 9

Schülerzahl: 70

Sekundarstufenabschluss im Aufbau

Sekundarabschluss des Landes geplant

 

Qualifikation:

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.

 

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens, eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist in der ZfA vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

 

 

*

 

 

 

 

Ausschreibung der Stelle
der/des Schulleiterin/Schulleiters
an der Angela-Fraundorfer-Mädchenrealschule

 

Das Franziskanerinnenkloster St. Josef in Aiterhofen schreibt zum 1. August 2013 die Stelle der/des

 

Schulleiterin/Schulleiters

an der Angela-Fraundorfer-Mädchenrealschule

aus.

 

Die Schule besuchen derzeit 243 Schülerinnen in 11 Klassen. Sie werden von 21 Lehrerinnen und Lehrern in den Wahlpflichtfächergruppen II, III a und III b unterrichtet. Die Schule ist eine gebundene Ganztagsschule mit Tradition.

 

Der Schulträger erwartet eine kompetente katholische Führungspersönlichkeit,

- die eine laufbahngerechte und qualifizierte Ausbildung als Realschullehrerin/Realschullehrer vorweisen kann, über umfangreiche pädagogische Erfahrungen sowie über umfassende Kenntnisse in der Schulverwaltungspraxis, im Privatschul- und kirchlichen Arbeitsrecht verfügt,

-  die fähig und bereit ist, eng und vertrauensvoll mit dem Schulträger, dem Kollegium, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Eltern zusammen zu arbeiten, um die Schülerinnen in ihrer Entwicklung zu lebensbejahenden Persönlichkeiten zu fördern, damit sie ihr Leben selbstständig und in christlicher Verantwortung gestalten können,

-  die aktiv am Leben der katholischen Kirche teilnimmt und sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft (entsprechend der Grundordnung für die katholischen Schulen) identifiziert und sich engagiert, deren ordensspezifisches Schulprofil weiter zu entwickeln.

 

Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

 

Die Vergütung richtet sich nach dem ABD, dem Arbeitsvertragsrecht der Bayerischen (Erz-) Diözesen (ABD). Es handelt sich um eine Stelle der Besoldungsgruppe A 15.

Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist grundsätzlich möglich.

 

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 28. Februar 2013 an den Schulträger:

Franziskanerinnenkloster,

Generaloberin Schw. Anita Heimerl,

Schulgasse 9, 94330 Aiterhofen.

 

 

 

 

*

 

 

 

 

Ausschreibung der Stelle
der/des Schulleiterin/Schulleiters
an der Maria-Ward-Realschule Kempten

 

An der Maria-Ward-Realschule Kempten ist zum 1. August 2013 die Stelle der/des

 

Schulleiterin/Schulleiters

neu zu besetzen.

 

An der Maria-Ward-Realschule Kempten unterrichten derzeit 72 Lehrkräfte 1045 Schülerinnen in 35 Klassen.

 

Gesucht wird eine verantwortungsbewusste, fachlich und pädagogisch qualifizierte Führungspersönlichkeit mit der Lehrbefähigung für Realschulen in Bayern. Erfahrungen in der Schulverwaltung bzw. in entsprechenden Funktionen wären vorteilhaft. Insbesondere wird die Bereitschaft zur pädagogischen Profilierung erwartet. Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist grundsätzlich möglich.

 

Die Identifikation mit den Werten der katholischen Kirche und die Beteiligung am kirchlichen Leben sind für diese Stelle Voraussetzung. Es wird erwartet, dass die Schulleiterin/der Schulleiter mit dem Kollegium der Schule, den Eltern, den Schwestern der Congregatio Jesu und dem Träger vertrauensvoll zusammenarbeitet. Sie/Er soll für zeitgemäße pädagogische Konzepte aufgeschlossen sein, in der Tätigkeit an einer katholischen Schule eine besondere Aufgabe sehen und die Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Nähe nehmen.

 

Die Stelle wird als Führungsposition für die Dauer von einem Jahr zunächst auf Probe besetzt.

 

Die Vergütung richtet sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayer. (Erz-) Diözesen ABD Teil A, ähnlich dem BAT (Bund/Länder). Die Stelle in Kempten ist in Besoldungsgruppe A 15 + AZ ausgebracht.

 

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum 28. Februar 2013 an das Schulwerk der Diözese Augsburg, Postfach 11 05 80, 86030 Augsburg, erbeten.

 

Telefonische Rückfragen sind möglich unter
0821 3166-762.

 

 

 

 

*

 

 

 

 

Stellenausschreibung am Dag-Hammarskjöld-Gymnasium –
Evangelisches Gymnasium Würzburg

 

Am Dag-Hammarskjöld-Gymnasium – Evangelisches Gymnasium Würzburg ist zum 1. August 2013 die

 

Stelle des Ständigen Stellvertreters/

der Ständigen Stellvertreterin des Schulleiters

zu besetzen.

 

Das Dag-Hammarskjöld-Gymnasium – Evangelisches Gymnasium Würzburg (evDHG) ist eine staatlich anerkannte Schule, die sich seit 2011 in der Trägerschaft des Evang.-Luth. Dekanats Würzburg befindet. Das evDHG führt den naturwissenschaftlich-technologischen sowie den wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Zweig mit wirtschaftswissenschaftlichem und sozialkundlichem Profil und entwickelt sich zu einer Ganztagsschule. Derzeit besuchen rund 460  Schüler und Schülerinnen die wachsende Schule. Als christliche Schule bestimmt unser pädagogisches Handeln die Beachtung des Einzelnen, genauso wie das Leben, Lernen und verantwortliche Handeln in einer sich gegenseitig wertschätzenden Gemeinschaft.

 

Sie sind:

-         Mitglied in der evangelischen Kirche

-         befähigt zum Lehramt an Gymnasien mit fundierten fachlichen Kompetenzen

-         Lehrer/Lehrerin aus Überzeugung

-         erfahren in schulorganisatorischen Aufgaben und sind bereit, Führungsverantwortung zu übernehmen

-       an Schulentwicklung interessiert und wollen mit Freude und Kreativität unsere pädagogische Neuorientierung mitgestalten und weiterentwickeln

-         Kindern und Jugendlichen gegenüber aufgeschlossen und begegnen ihnen wertschätzend.

 

Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung und würden Sie gerne kennenlernen.

 

Wir bieten Ihnen eine Schule:

-         in der Lernen als ein individueller Prozess verstanden wird, der sich im sozialen Kontext vollzieht und von den Schülern und Schülerinnen selbst mitverantwortet wird

-         die für die Schüler und Schülerinnen ganzheitlicher Lern- und Lebensraum während des ganzen Schultages ist, in dem sie einüben können, Verantwortung für sich und die Gemeinschaft zu übernehmen

-         mit einem Schulleitungsteam, das sich mit Freude den Herausforderungen des Schulalltags stellt und mit einem Kollegium, das bereit ist, den Neubeginn mitzugestalten

-         in der Universitätsstadt Würzburg, mit ihrer guten Infrastruktur und reizvollen Lage im Maintal.

 

Die Vergütung orientiert sich an den staatlichen Richtlinien und erfolgt nach den persönlichen Voraussetzungen bis zur BesGr. A15 + Z KBBesG bzw. E15 + Z TV-L.

 

Auskunft erteilt Ihnen gerne

Oberstudiendirektor i. K. Hermann Berst

Tel.: 0931 260230

Homepage: www.evdhg.de.

 

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis 28. Februar 2013 an:

Ev.-Luth. Dekanat

Frau Dekanin Dr. Edda Weise

Zwinger 3c

97070 Würzburg

Telefon: 0931 354120

E-Mail: dekanat.wue@elkb.de.

 

 

 


__________________________________________________________________________________________________________________

 

Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

__________________________________________________________________________________________________________________