Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 

 


 

Nummer 2*      Ausgegeben in München am 1. Februar 2013     Jahrgang 2013

 

 

 


 

Inhalt


 

Besetzung von Stellen des Schulleiters im Bereich der staatlichen Gymnasien

Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen 2014 nach der Lehramtsprüfungsordnung II

Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen 2015 nach der Lehramtsprüfungsordnung II

Ausschreibung von Funktionsstellen an staatlichen beruflichen Schulen

Ausschreibung von Schulratsstellen

Ausschreibung von Stellen für Schulleiter und Ständige Vertreter an staatlichen beruflichen Schulen

57. Theatertage der Gymnasien in Bayern vom 24. bis 27. Juli 2013 in Passau

Hinweis

Offene Stellen

 

 

 

 

 

 

 





Besetzung von Stellen des Schulleiters
im Bereich der staatlichen Gymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 14. Dezember 2012 Az.: VI-5 P 5001.1-6.132 012

An folgenden Gymnasien ist zum 1. August 2013 die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin zu besetzen:

 

1.       Friedrich-Dessauer-Gymnasium

        Aschaffenburg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1702 Schüler und Schülerinnen). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

2.       Dientzenhofer-Gymnasium Bamberg

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1286 Schüler und Schülerinnen). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. Das Gymnasium führt das Schulprofil Inklusion.

 

3.       Aventinus-Gymnasium Burghausen

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 730 Schüler und Schülerinnen).

 

4.       Kurfürst-Maximilian-Gymnasium

        Burghausen

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Musisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 501 Schüler und Schülerinnen).

 

5.       Gymnasium Hohenschwangau

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 732 Schüler und Schülerinnen). Die Schule ist ein Gymnasium mit Schülerheim.

 

6.     Caspar-Vischer-Gymnasium Kulmbach

Die Schule ist ein Sprachliches, Sozialwissenschaftliches und Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1079 Schüler und Schülerinnen).

 

7.     Markgraf Georg-Friedrich-Gymnasium Kulmbach

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Musisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 812 Schüler und Schülerinnen).

 

8.     Gymnasium Markt Indersdorf

Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1080 Schüler und Schülerinnen).

 

9.     Ludwigsgymnasium München

Die Schule ist ein Humanistisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 818 Schüler und Schülerinnen). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

10.  Wittelsbacher-Gymnasium München

Die Schule ist ein Humanistisches und Sprachliches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 548 Schüler und Schülerinnen). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

11.  Karlsgymnasium München-Pasing

Die Schule ist ein Humanistisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 738 Schüler und Schülerinnen). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

12.  Ludwigsgymnasium Straubing

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 704 Schüler und Schülerinnen). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

13.  Dominicus-von-Linprun-Gymnasium

        Viechtach

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil und Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 614 Schüler und Schülerinnen).

 

14.  Hallertau-Gymnasium Wolnzach

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1032 Schüler und Schülerinnen). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.

 

Ihre Aufgaben:

-         pädagogische und organisatorische Leitung der Schule

-         Personalführung und Personalentwicklung (Unterrichtseinsatz, Übertragung von Dienstaufgaben und Funktionstätigkeiten, Koordination der Fortbildung, Beurteilung)

-         Koordination der Schulentwicklung und des schulischen Qualitätsmanagements

-         Entwicklung des Schulprofils

-         Zusammenarbeit mit den schulischen Gremien

-         Kooperation mit den vorgesetzten Dienststellen sowie mit dem Aufwandsträger

-         Leitung der Verwaltungsgeschäfte

-         Vertretung der Schule nach außen

 

Unsere Erwartungen:

-         erfolgreiche Unterrichtstätigkeit

-         ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten

-         Erfahrungen in der Schulverwaltung und/oder Personalführung

-         Bewährung in unterschiedlichen Aufgabenfeldern des Schulwesens und umfassende Kenntnis der hier vorhandenen Problemstellungen

-         Erfahrungen in der Schulentwicklung

-         Bereitschaft zur Fortbildung in allen leitungsspezifischen Aufgabenfeldern

-         kommunikative und soziale Kompetenz

-         Innovationsbereitschaft

-         hohe Belastbarkeit

-         gründliche Kenntnis des Schul- und Dienstrechts

 

Es können sich Beamte/Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte/Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamte/Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Bei Versetzungsanträgen von Schulleitern bzw. Schulleiterinnen sind die dienstlichen Belange der von ihnen geleiteten Schule zu berücksichtigen. Ein Wechsel in der Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass der Schulleiter/die Schulleiterin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem/einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit einer Stellungnahme über den Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergibt. Den Bewerbungen sind ein Abdruck der letzten dienstlichen Beurteilung (bzw. Anlassbeurteilung) sowie Nachweise über besuchte Führungsfortbildungen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S.7)) beizulegen. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine Anlassbeurteilung des Bewerbers/der Bewerberin zu erstellen. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte. Bewerber und Bewerberinnen, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, haben ebenfalls eine aktuelle Beurteilung vorzulegen.

Dem Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.

 

Termin zur Vorlage der Bewerbung

beim zuständigen Ministerialbeauftragten

zwei Wochen

und zur Vorlage beim Staatsministerium

vier Wochen

nach Erscheinen der Ausschreibung.

Die Ausschreibung ist den Lehrkräften durch die Direktorate bekannt zu geben.

Dr. Peter  Müller
Ministerialdirektor



Zweite Staatsprüfung für das Lehramt
an beruflichen Schulen 2014
nach der Lehramtsprüfungsordnung II

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 4. Januar 2013 Az.: VII.2-5 S 9153-7a.137 101

I.

 

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im September 2012 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen (ZALB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl S. 487, KWMBl I S. 602), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBl S. 378, KWMBl S. 214), begonnen haben, nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen 2014 nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (LPO II) vom 28. Oktober 2004 (GVBl S. 428, KWMBl I S. 408), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBl S. 378, KWMBl S. 214) teil.

Die Prüfungszeiträume und -orte für die einzelnen Prüfungsteile werden wie folgt festgelegt:

-      Die 1. und 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 25. Februar 2013 bis 12. Juli 2013 an den Seminarschulen,

-      die 3. Prüfungslehrprobe (§ 21 Abs. 6 Satz 8 LPO II) in der Zeit vom 2. Dezember 2013 bis 4. April 2014 an den Einsatzschulen,

-      die Kolloquien in der Zeit vom 24. Februar 2014 bis 4. April 2014,

-      die mündlichen Prüfungen in der Zeit vom 24. Februar 2014 bis 4. April 2014.

 

Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 Abs. 4 und 5 LPO II festgelegten Termine und Fristen zu beachten.

 

II.

 

Studienreferendarinnen und -referendare, die den Vorbereitungsdienst im September 2012 begonnen und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen werden und an der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen zu den in Abschnitt I, Spiegelstriche 2 (Lehrprobe) und 4 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.

Die Studienreferendarinnen und -referendare haben dem Prüfungsamt für das Lehramt an beruflichen Schulen bei der für den 1. Ausbildungsabschnitt zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung und Prüfungszeugnis) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

 

III.

 

An der Zweiten Staatsprüfung 2014 nehmen auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2013 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst eingestellt worden sind. Sie legen die drei Prüfungslehrproben in der Zeit vom 2. Dezember 2013 bis 4. April 2014 ab.

Für die übrigen Prüfungsteile gelten die Termine von Abschnitt I.

Falls im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis 4. Oktober 2013 beim zuständigen Staatlichen Studienseminar einzuholen.

 

IV.

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2014 können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2013 abgelegt und bestanden haben und die Prüfung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen wollen (§ 16 Abs. 2 in Verbindung mit § 11 LPO II).

Voraussetzung für die Zulassung ist, dass Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2013 bestanden haben sich bis spätestens 20. September 2013 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. 29. November 2013 (bei Anrechnung der anlässlich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden.

 

Der Meldung sind beizufügen:

-         eine Erklärung über die Tätigkeit nach dem erstmaligen Ablegen der Zweiten Staatsprüfung,

-         gegebenenfalls die Heiratsurkunde (bei Doppelnamen gegebenenfalls zusätzlich entsprechender Nachweis),

-         gegebenenfalls der Nachweis, dass die Bewerberin/der Bewerber zur Führung eines akademischen Grades berechtigt ist,

-         eine Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers, dass für sie/ihn kein Betreuer im Sinn des § 1896 BGB auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung zur Besorgung ihrer/seiner Angelegenheiten bestellt ist.

 

Mit der Meldung ist eine Erklärung abzugeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen.

Das Thema für eine ggf. zu fertigende Hausarbeit ist vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 4. Oktober 2013 einzuholen.

 

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu richten.

Kandidaten, die die Prüfung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen, legen die Zweite Staatsprüfung zu den unter I. genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) und in der Zeit vom 2. Dezember 2013 bis 4. April 2014 (Prüfungslehrproben) ab.

 

In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt bei der Regierung genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.

Dr. Peter  Müller
Ministerialdirektor



Zweite Staatsprüfung für das Lehramt
an beruflichen Schulen 2015
nach der Lehramtsprüfungsordnung II

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 4. Januar 2013 Az.: VII.2-5 S 9153-7a.137 102

I.

 

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im Februar 2013 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen (ZALB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl S. 487, KWMBl I S. 602), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBl S. 378, KWMBl S. 214), begonnen haben, nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen 2014 nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (LPO II) vom 28. Oktober 2004 (GVBl S. 428, KWMBl I S. 408), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBl S. 378, KWMBl S. 214) teil.

Die Prüfungszeiträume und -orte für die einzelnen Prüfungsteile werden wie folgt festgelegt:

-      Die 1. und 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit von Montag, 3. Juni 2013 bis Freitag, 31. Januar 2014 an den Seminarschulen,

-      die 3. Prüfungslehrprobe (§ 21 Abs. 6 Satz 8 LPO II) in der Zeit von Montag, 5. Mai 2014 bis Freitag, 24. Oktober 2014 an den Einsatzschulen,

-      die Kolloquien in der Zeit von Montag, 22. September 2014 bis Freitag, 24. Oktober 2014,

-      die mündlichen Prüfungen in der Zeit von Montag, 22. September 2014 bis Freitag, 24. Oktober 2014.

-      Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 Abs. 4 und 5 LPO II festgelegten Termine und Fristen zu beachten.

 

II.

 

Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im Februar 2013 begonnen und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen werden und an der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen zu den in Abschnitt I, Spiegelstriche 2 (Lehrprobe) und 4 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare haben dem Prüfungsamt für das Lehramt an beruflichen Schulen bei der für den 1. Ausbildungsabschnitt zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung und Prüfungszeugnis) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

 

III.

 

An der Zweiten Staatsprüfung 2015 nehmen auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2014 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst eingestellt worden sind. Sie legen die drei Prüfungslehrproben in der Zeit vom 5. Mai 2014 bis 24. Oktober 2014 ab.

Für die übrigen Prüfungsteile gelten die Termine von Abschnitt I.

Falls im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis 7. März 2014 beim zuständigen Staatlichen Studienseminar einzuholen.

 

IV.

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2015 können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2014 abgelegt und bestanden haben und die Prüfung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen wollen (§ 16 Abs. 2 in Verbindung mit § 11 LPO II).

Voraussetzung für die Zulassung ist, dass Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2014 bestanden haben sich bis spätestens 3. März 2014 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. 30. April 2014 (bei Anrechnung der anlässlich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden.

 

Der Meldung sind beizufügen:

-         eine Erklärung über die Tätigkeit nach dem erstmaligen Ablegen der Zweiten Staatsprüfung,

-         gegebenenfalls die Heiratsurkunde (bei Doppelnamen gegebenenfalls zusätzlich entsprechender Nachweis),

-         gegebenenfalls der Nachweis, dass die Bewerberin/der Bewerber zur Führung eines akademischen Grades berechtigt ist,

-         eine Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers, dass für sie/ihn kein Betreuer im Sinn des § 1896 BGB auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung zur Besorgung ihrer/seiner Angelegenheiten bestellt ist.

 

Mit der Meldung ist eine Erklärung abzugeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen.

Das Thema für eine ggf. zu fertigende Hausarbeit ist vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 7. März 2014 einzuholen.

 

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu richten.

Kandidaten, die die Prüfung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen, legen die Zweite Staatsprüfung zu den unter I. genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) und in der Zeit vom 5. Mai bis 24. Oktober 2014 (Prüfungslehrproben) ab.

 

In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt bei der Regierung genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.

Dr. Peter  Müller
Ministerialdirektor



Ausschreibung einer Funktionsstelle an
einer staatlichen beruflichen Schule

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 8. Januar 2013
Az.: VII.6-5 P 9001.1-6-7a.136 276

Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist ab sofort an folgender Schule zu besetzen:

 

Berufliche Oberschule Bad Neustadt an der Saale,

Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Für die Besetzung der Stelle kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.

 

Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen müssen erfüllt sein.

 

Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

 

Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.

 

Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine aktuelle Leistungsfeststellung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

 

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.

Dr. Peter  Müller
Ministerialdirektor

*

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 14. Januar 2013 Az.: VII.6-5 P 9001.1-6-7a.2 938

 

Die Funktion der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters beim Ministerialbeauftragten für die Berufsoberschulen und Fachoberschulen in Ostbayern, in Straubing, ist mit Wirkung vom 1. August 2013 neu zu besetzen. Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

Für die Besetzung der Stelle kommen nur Beamtinnen und Beamte des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen in Betracht. Langjährige Unterrichtserfahrung an Fachoberschulen oder Berufsoberschulen mit entsprechender Qualifikation, vorzugsweise mit Erfahrung in der Schulverwaltung und im schulischen Qualitätsmanagement, sowie sehr gute EDV-Kenntnisse werden vorausgesetzt. Erwartet wird auch, dass die Bewerberin/der Bewerber über eine hohe Kooperationsbereitschaft, eine gute Kommunikationsfähigkeit und Freude an der Arbeit im Team verfügt. Im Rahmen der Aufgaben sind schulübergreifende Erfahrungen in den Bereichen der Lehrerfortbildung, als Multiplikator, in der Schulorganisation oder Beratung sowie in der Planung und Durchführung von Projekten von Vorteil.

 

Die Mitarbeiterin/Der Mitarbeiter unterstützt den Ministerialbeauftragten in der Beratung der Schulen, in Angelegenheiten der Qualitätsentwicklung, der Schulaufsicht und in weiteren, ihr/ihm zugewiesenen Aufgaben. Sie/Er ist insbesondere zuständig für die Organisation von Prüfungen und regionalen Fortbildungen sowie für die Klärung rechtlicher Sonderfälle und wirkt in Fragen der Schulentwicklung der Beruflichen Oberschulen in Ostbayern mit.

 

Bei ihren/seinen Aufgaben ist es erforderlich, an mehrtägigen, auch internationalen Fortbildungen, Tagungen bzw. Dienstbesprechungen teilzunehmen.

 

Die Übernahme der Funktion ist ggf. verbunden mit einer Versetzung an die Berufliche Oberschule Straubing, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule.

 

Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen müssen erfüllt sein.

 

Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

Es wird erwartet, dass die künftige Funktionsinhaberin/der künftige Funktionsinhaber Wohnung am Dienstort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für die Bewerberin/den Bewerber zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über die Schulleiterin/den Schulleiter beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem Ministerialbeauftragen für die Beruflichen Oberschulen in Ostbayern zuzuleiten.

 

Die Schulleiterin/Der Schulleiter fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn die Bewerberin/der Bewerber seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

 

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.

Dr. Peter  Müller
Ministerialdirektor



Ausschreibung von Schulratsstellen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 8. Januar 2013 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.137 717

 

Die Stelle des Schulrats bzw. der Schulrätin (Fachlicher Leiter bzw. Fachliche Leiterin) bei den Staatlichen Schulämtern im Landkreis Amberg-Sulzbach und in der Stadt Amberg wird ausgeschrieben (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG). Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen verfügen.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschul-, Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen.

Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung der Oberpfalz veröffentlicht.

Dr. Peter  Müller
Ministerialdirektor

*

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 8. Januar 2013 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.137 724

 

 

Die Stelle des Schulrats bzw. der Schulrätin (Fachlicher Leiter bzw. Fachliche Leiterin) beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Nürnberger Land wird ausgeschrieben (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG). Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen verfügen.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschul-, Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen.

Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Mittelfranken veröffentlicht.

Dr. Peter  Müller
Ministerialdirektor



Ausschreibung von Stellen für Schulleiter und
Ständige Vertreter an
staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 15. Januar 2013 Az.: VII.2-5 P 9001.1-7a.2 944

A)   Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgender Schule mit Wirkung vom 1. August 2013 zu besetzen:

 

Berufliche Oberschule Unterschleißheim, Staatliche Fachoberschule

Die  Berufliche Oberschule Unterschleißheim wird zum 1. August 2013 neu gegründet. Im Schuljahr 2013/2014 wird in den Ausbildungsrichtungen Wirtschaft und Verwaltung sowie Sozialwesen unterrichtet werden.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

B)    Die Stelle des Ständigen Vertreters des Schulleiters/der Schulleiterin bzw. der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgender Schule mit Wirkung vom 1. August 2013 zu besetzen:

 

Berufliche Oberschule Unterschleißheim, Staatliche Fachoberschule

Die  Berufliche Oberschule Unterschleißheim wird zum 1. August 2013 neu gegründet. Im Schuljahr 2013/2014 wird in den Ausbildungsrichtungen Wirtschaft und Verwaltung sowie Sozialwesen unterrichtet werden.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Für die Stellen an den Fachoberschulen und Berufsoberschulen kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber/Bewerberinnen müssen Unterrichtserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.

 

Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die Bekanntmachung vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften an den Schulen wird ergänzend verwiesen.

 

Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin sowie des Ständigen Vertreters des Schulleiters/der Schulleiterin bzw. der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Schulleitern und Schulleiterinnen der Führungseignung beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wurde.

 

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.

 

Die Stelle des Ständigen Vertreters des Schulleiters/der Schulleiterin bzw. der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin kann auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Bewerbungen für Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

 

a)     von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

 

b)    gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)     von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

 

d)    ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

Dr. Peter  Müller
Ministerialdirektor



57. Theatertage der Gymnasien in Bayern
vom
24. bis 27. Juli 2013 in Passau

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 15. Januar 2013 Az.: III.2-5 P 5434-6b.132 724

Die Teilnahme an der Veranstaltung 57. Theatertage der Gymnasien in Bayern kann vom Dienstvorgesetzten als Lehrerfortbildung anerkannt werden.

 

Soweit erforderlich, besteht Einverständnis, dass Interessenten von ihren Dienstvorgesetzten Dienstbefreiung erhalten, sofern keine dienstlichen Gründe entgegenstehen.

 

Aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung können keine Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmer gewährt werden.

 

Nachfolgend werden Informationen des Veranstalters (in gekürzter Form) bekannt gegeben:

 

57. Theatertage der bayerischen Gymnasien

vom 24. bis 27. Juli 2013 in Passau

 

Veranstalter
Die 57. Theatertage der bayerischen Gymnasien werden von der Fördergemeinschaft für das Schultheater der Gymnasien (FSG) in Bayern vom 24. bis 27. Juli 2013 in Passau ausgerichtet. Die Fördergemeinschaft ist ein Zusammenschluss aus Landeselternvereinigung (LEV), dem Bayerischen Philologenverband (bpv) und den Theaterlehrern des Fachverbandes Theater am Gymnasium (TAG).
Der Termin ist vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus mit den erforderlichen Dienstbefreiungen genehmigt.

 

Zielsetzung
Die Theatertage sollen die Qualität des Schultheaters an Gymnasien sichtbar machen und einen vielfältigen Einblick in die Arbeit gewähren, die das Schultheater für den Bildungsauftrag des Gymnasiums leistet. Die Theatertage sollen eine Begegnung gymnasialer Theatergruppen ermöglichen, deren Erfahrungsaustausch fördern und Engagement unterstützen. Sie verstehen sich nicht als Wettbewerb, sondern als Festival und als Fortbildungsveranstaltung. Auf den Theatertagen sollen Theaterlehrer und ein interessiertes Fachpublikum Gelegenheit bekommen, den Fachdiskurs über das Schultheater aktiv mitzugestalten und Anregungen für weitere Arbeiten zu sammeln.

 

Meldeschluss
Alle Gruppen, die an einem Gymnasium Theater spielen (Profilfach, P-Seminar, Wahlfach bzw. AG) können sich ab sofort bis spätestens zum

22. März 2013

mit dem offiziellen Anmeldeformular beim Leiter der Jury der Theatertage bewerben:

StD Josef Meißner

Lindental 51a

94032 Passau

Telefon: 0170 2488004

Fax: 0851 9666061

E-Mail: seppmeissner@yahoo.de


Theaterlehrerinnen/Theaterlehrer, die bisher noch nicht an den Theatertagen teilgenommen haben (mit oder ohne Spielgruppe) werden gebeten, sich noch vor ihrer Bewerbung mit ihrem regionalen Ansprechpartner vom TAG-Arbeitskreis (über www.trimr.de/QnD) oder einem Mitglied der Veranstalter über die Aufführungs- und Besprechungsbedingungen zu informieren.

 

Jury und Auswahlverfahren

Über die Auswahl und Anzahl der Gruppen, die an den 57. Theatertagen der bayerischen Gymnasien teilnehmen können, entscheidet eine Jury, die sich aus verschiedenen Funktionsträgern der Veranstalter zusammensetzt, am 3. Mai 2013. Die bei den Theatertagen gezeigten Stücke sollten einen repräsentativen Einblick in die Schultheaterarbeit an bayerischen Gymnasien ermöglichen. Damit die Jury sich einen möglichst anschaulichen Eindruck verschaffen kann, ist ein Aufführungs- oder Probenbesuch in fortgeschrittenem Stadium erforderlich. Von diesem Besuch muss auch eine digitale Aufzeichnung (ausschließlich auf DVD) durch die Gruppe organisiert, erstellt und umgehend den Juroren ausgehändigt werden.

 

Besichtigungstermin
Auf dem Anmeldeformular sind Termine anzugeben, an denen eine Aufführung oder fortgeschrittene Probe durch die Juroren besucht werden kann. Letzter möglicher Termin eines Jurybesuchs:  1. Mai 2013.

 

Spieldauer
Damit auf den Theatertagen ein möglichst vielfältiges Kaleidoskop von Produktionen präsentiert werden kann und trotzdem noch ausreichend Zeit für Besprechungen und Fortbildung zur Verfügung steht, haben die Veranstalter die Aufführungen bei den Theatertagen auf eine Dauer von max. 50 Minuten begrenzt. Selbstverständlich sind auch deutlich kürzere Produktionen erwünscht. Längere können aber nur in repräsentativen Ausschnitten oder Einzelszenen gezeigt werden. Die Jurymitglieder beraten in Zweifelsfällen gerne hinsichtlich sinnvoller Kürzungen.

 

Gesprächsforen
Die Besprechungen der einzelnen Aufführungen, die in erster Linie dem Erfahrungsaustausch dienen, werden in moderierten Gesprächsforen, unter Schülern und Lehrern durchgeführt.

 

Theaterworkshops
Exklusiv für Schülerinnen und Schüler der eingeladenen Gruppen werden professionell geleitete Workshops angeboten, in denen man Anregungen aus unterschiedlichen Bereichen der Theaterarbeit erhalten und erproben kann.

 

Fachtagung
Zur gleichen Zeit sind alle Lehrerinnen und Lehrer zu Fachgesprächen eingeladen, die der Diskussion relevanter Fragen des Schultheaters und dem intensiven Erfahrungsaustausch dienen. Die Fachtagung greift jedes Jahr ein Thema auf, das durch Vorträge oder Impulsreferate ausgewiesener Experten beleuchtet wird. Die Teilnahme kann als Fortbildung anerkannt werden. Allerdings können keine Reisekosten gewährt werden.

 

Unterbringung
Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler werden in den Räumen des Gymnasium Leopoldinum in Passau untergebracht. Die Aufsicht übernehmen die Theaterlehrerinnen/Theaterlehrer der jeweiligen Gruppen. Die Gruppen verpflichten sich zur Teilnahme an allen Veranstaltungen während der gesamten Dauer der Theatertage und zur Einhaltung der Hausordnung. Lehrkräften ohne Schüler wird empfohlen, sich frühzeitig um eine Unterkunft in Passau zu bemühen, da durch das hohe touristische Aufkommen das Angebot an Hotelbetten in den Sommermonaten knapp werden könnte.

 

Verpflegung
Die Verpflegung erfolgt über ein Catering in der Schule. Die Kosten für Unterbringung und Verpflegung betragen ca. 40,00 Euro pro Schüler.

 

Zuschüsse
Die Veranstalter bemühen sich auch in diesem Jahr um Spenden von Sponsoren, damit die teilnehmenden Gruppen Zuschüsse zu ihren Kosten erhalten können. Eine Berechnung der Zuschüsse kann erst nach Abschluss der Theatertage erfolgen. Es wird dringend empfohlen, dass sich die Theatergruppen auch um eine Förderung bei den schuleigenen Fördergemeinschaften und Elternbeiräten bemühen. Belege für Reisekosten sind unbedingt im Original aufzubewahren!

Örtliche Organisation:

 

Gymnasium Leopoldinum Passau

Schulleitung: OStR Markus Birner

Michaeligasse 15

94032 Passau

Tel.: 0851 9885940

Fax: 0851 30420

E-Mail: info@leopoldinum-passau.de

Homepage: www.leopoldinum-passau.de

 

Organisationsleitung
Fragen zur örtlichen Organisation für Gruppen mit deren Leiterinnen/Leitern richten Sie bitte an:
StD Josef Meißner

Lindental 51a       

94032 Passau

Tel.: 0170 2488004

Fax: 0851 9666061

E-Mail: seppmeissner@yahoo.de

Allgemeine Informationen zu den Theatertagen der bayerischen Gymnasien (Geschichte, Homepages der letzten Ausrichter, Rezensionen vergangener Theatertage etc.) sowie regionale Ansprechpartner zur Unterstützung bei einer Bewerbung sind auf der Homepage des Fachverbandes Theater am Gymnasium (TAG) zu finden: www.tag-bayern.de.

 

Der Leiter der Fördergemeinschaft (FSG)

Josef Meißner

 

Für die Landes-Elternvereinigung (LEV)

Susanne Arndt,

Anette Batora

 

Für den Bayerischen Philologenverband (bpv)

Max Schmidt,

Rita Bovenz

 

Für den Fachverband Theater am Gymnasium (TAG)

Sabine Köstler-Kilian

Dr. Peter  Müller
Ministerialdirektor



Hinweis

Bayerischer Verkehrssicherheitspreis 2013

 

 

Die Landesverkehrswacht Bayern e. V. und die Versicherungskammer Bayern laden ein, sich am Wettbewerb um den Bayerischen Verkehrssicherheitspreis 2013 zu beteiligen.

 

Das hohe Niveau, das Bayern in den letzten Jahren im Bereich der Verkehrssicherheit erreicht hat, ist erfreulich. Das bedeutet jedoch auch, sich damit nicht zufrieden zu geben, sondern weiterhin nach kreativen Ideen zu suchen, welche die Effizienz und den Erfolg dieser Arbeit nicht nur auf Dauer sichern helfen, sondern zu weiterer Verbesserung der Unfallbilanzen beitragen.

 

Jeder Verkehrsunfall ist einer zu viel! Um das Thema aktuell zu halten und neue Anreize für die Erhöhung der Verkehrssicherheit zu schaffen, haben die Versicherungskammer Bayern und die Landesverkehrswacht Bayern e. V. den Wettbewerb um den Bayerischen Verkehrssicherheitspreis im Jahr 1997 ins Leben gerufen. Der mit 7.500 Euro dotierte Preis, der drei Projekte auszeichnet, wird dieses Jahr bereits zum 17. Mal vergeben.

 

Teilnehmen können Einzelpersonen oder Gruppen, die sich in Bayern in besonderer Weise für die Verkehrssicherheit engagiert haben, z. B. journalistisch, mit Kampagnen oder anderen Aktivitäten. Für den Wettbewerb können sowohl eigene Beiträge als auch Arbeiten Dritter vorgeschlagen werden.

 

Die Beiträge müssen nachprüfbare Darstellungen der Aktivitäten enthalten. Eine Mindest- oder Maximallänge der Einsendungen ist nicht vorgeschrieben. Noch nicht umgesetzte Ideen und nicht erprobte Projekte können im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden.

 

Insgesamt werden drei Hauptpreise im Gesamtwert von 7.500 € vergeben. Zusätzliche Anerkennungspreise werden durch die Landesverkehrswacht zur Verfügung gestellt. Die Preisverleihung findet im Rahmen einer Feierstunde voraussichtlich im Oktober 2013 am Ort des jeweiligen 1. Siegers statt.

 

Die Wettbewerbsbeiträge müssen bis 30. April 2013 bei der Landesverkehrswacht Bayern eingereicht werden. Nur wer mitmacht, kann gewinnen!

 

Die Landesverkehrswacht Bayern e. V. und die Versicherungskammer Bayern hoffen auf rege Teilnahme, gerne auch aus dem schulischen Bereich.

 

Weitere Auskünfte erteilt die Landesverkehrswacht Bayern e. V., Ridlerstraße 35a, 80339 München, Telefon-Nummer: 089 540133-0, Telefax-Nummer: 089 54075810, E-Mail: lvw@verkehrswacht-bayern.de

 

 

 

 



Offene Stellen

 

Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen

 

 

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:

 

- Zweitausschreibung -

 

Deutsche Schule – Colegio Andino Bogotá,

Kolumbien

Arbeitsbeginn:                             1. August 2013

Ende der Bewerbungsfrist:         28. Februar 2013

 

Gegliederte Begegnungsschule

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 1583

Abiturprüfung

Deutsches Sprachdiplom I und II

Landeseigener Sekundarstufenabschluss mit nationaler Hochschulzugangsberechtigung

 

Qualifikation:

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Spanischkenntnisse sind erforderlich.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Drittbewerbungen sind zulässig

 

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.

 

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

 

Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

*

Ausschreibung der Schulleiterstelle
an der Maria-Ward-Realschule Altötting

 

 

An der Maria-Ward-Realschule in 84503 Altötting, Neuöttinger Straße 8, ist zum 1. August 2013 die Stelle

der Schulleiterin/des Schulleiters

zu besetzen.

 

Träger der Maria-Ward-Schulen in Altötting (Realschule und Gymnasium unter einem Dach) ist die Maria-Ward-Schulstiftung in Passau.

 

Die Realschule besuchen derzeit 718 Schülerinnen. Den Unterricht erteilen 50 Lehrkräfte in 26 Klassen. Die Ausbildungsrichtungen umfassen die Wahlpflichtfächergruppen I, II, III a und III b.

 

Neben den laufbahnrechtlichen Voraussetzungen und beruflicher Erfahrung erwartet der Schulträger eine überzeugende katholische Führungspersönlichkeit,

-         die als verantwortungsbewusste, voll ausgebildete und qualifizierte Realschullehrkraft über umfangreiche pädagogische Erfahrungen verfügt sowie sichere Kenntnisse in der Schulverwaltungspraxis besitzt;

-         die fähig und bereit ist, in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, dem Kollegium, den Eltern sowie der Leitung und dem Kollegium des Maria-Ward-Gymnasiums, die Schülerinnen in ihrer Entwicklung zu jungen selbstbewussten Frauen und lebensbejahenden Persönlichkeiten zu fördern;

-         die aktiv am Leben der katholischen Kirche teilnimmt und sich mit den Werten und Grundsätzen der katholischen Kirche sowie mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und durch überzeugte Unterstützung das besondere Schulprofil in der Tradition Maria Wards weiterführt.

 

Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-) Diözesen (ABD). Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 + AZ ausgebracht. Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist grundsätzlich möglich.

 

Die Bewerbung mit den üblichen Unterlagen wird bis zum 28. März 2013 erbeten an den Schulträger: Maria-Ward-Schulstiftung, Neue Rieser Straße 27, 94034 Passau.

Evtl. Rückfragen sind

telefonisch unter Nr. 0851 501975-12 oder

per   E-Mail an

fweidinger@mariaward-haus-passau.de möglich.


 

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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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