Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 


                 

 

Nummer 5*     Ausgegeben in München am 15. März 2013    Jahrgang 2013

 

 


 

Inhalt

 

Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen September 2013/2015 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen

Ausschreibungen von Schulratsstellen

Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen September 2013 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen

Ausschreibung einer Referentenstelle an der Regierung von Oberbayern

Ausschreibung einer Referentenstelle an der Regierung von Mittelfranken

Ausschreibung einer Stelle für Ständige Vertreter an staatlichen beruflichen Schulen

Berufsbegleitende sonderpädagogische Zusatzausbildung für das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe an Förderschulen

Offene Stellen

 

 

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Vorbereitungsdienst für das Lehramt
an Realschulen September 2013/2015
nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung
für das Lehramt an Realschulen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 22. Januar 2013  Az.: V.1-5 S 6111-PRA.1398

 

Im Jahr 2013 wird der Vorbereitungsdienst (September 2013/2015) nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen (ZALR) in der jeweils geltenden Fassung eingerichtet.

 

 

I.

Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst

 

Bewerberinnen und Bewerber, die die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I a. F.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2002 (GVBl S. 657) oder die Erste Lehramtsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I n. F.) vom 13. März 2008 (GVBl S. 180) oder eine nach Art. 6 Abs. 4 Bayerischen Lehrerbildungsgesetz anerkannte Erste Prüfung für ein Lehramt bestanden haben, können zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen.

 

 

II.


Vorbereitungsdienst September 2013/2015

 

1.        Der Vorbereitungsdienst wird zu folgender Zeit durchgeführt:

 

12. September 2013 bis 14. September 2015


Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Landtagsbeschluss vom 9. November 2000 ein Eintritt in den Vorbereitungsdienst zum Februar seit dem Jahr 2006 nicht mehr möglich ist.

 

2.        Für die Meldung zum Vorbereitungsdienst gilt folgender Termin:

 

Letzter Meldetag (Ausschlussfrist):

12. April 2013

 

3.        Bewerberinnen und Bewerber, die die Erste Staatsprüfung oder die Erste Lehramtsprüfung für das Lehramt an Realschulen in Bayern ablegen, erhalten gleichzeitig mit der Zulassung zur Ersten Staatsprüfung oder Ersten Lehramtsprüfung die Antragsformulare für die Meldung zum Vorbereitungsdienst durch das Prüfungsamt. Alle anderen Bewerberinnen und Bewerber können die erforderlichen Antragsformulare vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus, − Referat III.1 − , Salvatorstraße 2, 80333 München, erhalten.

 

4.        Die Meldungen sind mit den im Antrag genannten Unterlagen ausschließlich an das Staatsministerium zu richten.


Kandidatinnen und Kandidaten, die sich um Zulassung zum Vorbereitungsdienst bewerben, weisen die Behörden, die das amtsärztliche Gesundheitszeugnis ausstellen, ausdrücklich darauf hin, dass es

 

a)     zur Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen beantragt wird und

b)    an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Referat III.1 ,

Salvatorstraße 2, 80333 München, zu senden ist.


Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausstellung des amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses erfahrungsgemäß längere Zeit in Anspruch nimmt. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten sich rechtzeitig um einen Untersuchungstermin bemühen. Einzelheiten, speziell zum Termin, können den Anmeldeunterlagen entnommen werden.

 

5.        Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge gewährt. Die Höhe der Bezüge richtet sich nach den jeweiligen Sätzen der Anlage 10 zum Bayerischen Besoldungsgesetz.

Nach Eignung und Bedarf können Studienreferendarinnen und Studienreferendare im zweiten Ausbildungsabschnitt mit einem Unterrichtsauftrag zur Unterrichtsaushilfe an einer Realschule herangezogen werden.

 

 

III.

Verwendung im öffentlichen Schuldienst


Aus der erfolgreichen Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.

 

Elfriede  O h r n b e r g e r

Ministerialdirigentin

 

StAnz 2013 Nr. 8

 

 

 

 





Ausschreibungen von Schulratsstellen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 7. Februar 2013  Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.4407

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Eichstätt wird zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der bisherige Inhaber der Stelle ist als ständiger Vertreter der Fachlichen Leitung des Staatlichen Schulamts im Landkreis Eichstätt in die BesGr. A 15 eingereiht. Der neue Stellvertreter bzw. die neue Stellvertreterin wird von der Regierung von Oberbayern nach Besetzung der Stelle bestellt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.

 

Elfriede  O h r n b e r g e r

Ministerialdirigentin

 

 

 

 

*

 

 

 

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 8. Februar 2013  Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.4406

 

Die Stelle des Schulrats bzw. der Schulrätin (Fachlicher Leiter bzw. Fachliche Leiterin) beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Rottal-Inn wird ausgeschrieben (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG). Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen verfügen.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136),  „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschul-, Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen.

Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Niederbayern veröffentlicht.

 

Dr. Peter  M ü l l e r

Ministerialdirektor

 

 

 

 





Vorbereitungsdienst für das Lehramt
an beruflichen Schulen September 2013
nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung
für das Lehramt an beruflichen Schulen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 17. Januar 2013  Az.: VII.2-5 S 9101-7a.2043

 

Im Jahr 2013 wird der Vorbereitungsdienst für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl S. 487, KWMBl I S. 602), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBl S. 378, KWMBl I S. 214), durchgeführt.

 

I.

 

Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst

Zum Vorbereitungsdienst können Bewerber zugelassen werden, die

 

1. −    die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I) bestanden haben oder deren Erste Staatsprüfung in einer nach § 90 LPO I zugelassenen Fächerverbindung gemäß Art. 6 Abs. 4 BayLBG als Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen anerkannt worden ist. Der Ersten Lehramtsprüfung für berufliche Schulen entspricht eine im Geltungsbereich des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes abgelegte oder eine nach Art. 6 Abs. 4 BayLBG anerkannte Diplom- oder Masterprüfung für Berufs- oder Wirtschaftspädagogen, wenn sie den Anforderungen des Lehramts genügt und daneben ein mindestens einjähriges einschlägiges berufliches Praktikum oder eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung nachgewiesen wird.

 

−     zum Zweck der Nachqualifikation nach § 40 Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) einen ergänzenden Vorbereitungsdienst abzuleisten haben und

 

2.  die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen.

 

 

II.

 

Dauer des Vorbereitungsdienstes, Meldeschluss, Meldeverfahren

 

1.  Dauer und Meldeschluss

Der Vorbereitungsdienst September 2013 beginnt am 12. September 2013 und endet am 14. September 2015. Letzter Meldetag ist der 12. April 2013.

 

2.  Meldeverfahren

Die Meldungen zum Vorbereitungsdienst sind mit den im Antrag aufgeführten Unterlagen an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu richten. Die Antragsformulare für die Meldung zum Vorbereitungsdienst werden Bewerbern, die in Bayern die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen nach LPO I ablegen, gleichzeitig mit der Zulassung zur Ersten Staatsprüfung durch das Prüfungsamt zugeleitet. Alle anderen Bewerber können sich nur noch online unter formularserver.bayern.de/vorbereitungsdienst bewerben.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus weist die Bewerber den Regierungen zu, die nach Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen über die Zulassung zum Vorbereitungsdienst entscheiden.

 

 

III.

 

Verwendung im öffentlichen Schuldienst

Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.

 

German  D e n n e b o r g

Ministerialdirigent

 

StAnz 2013 Nr. 10

 

 

 

 





Ausschreibung einer Referentenstelle
an der Regierung von Oberbayern

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 18. Februar 2013  Az.: IV.7-5 P 8001.1.1-4.4412

 

Die Stelle einer Referentin bzw. eines Referenten (Regierungsschuldirektorin bzw. Regierungsschuldirektor der BesGr. A 15) für das Sachgebiet 41 „Förderschulen" an der Regierung von Oberbayern wird zur Bewerbung für Lehrkräfte mit der Ausbildung für das Lehramt für Sonderpädagogik ausgeschrieben, die eine mehrjährige Bewährung im Förderschuldienst, mindestens in einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 oder höher, aufweisen.

 

Der Referentin/Dem Referenten obliegen im Sachgebiet 41 im Wesentlichen Aufgaben aus folgenden Bereichen:

-         Dienst- und Fachaufsicht über ausgewählte Sonderpädagogische Förderzentren, Förderzentren Emotionale und Soziale Entwicklung und Schulen für Kranke

-         Mitarbeit bei der Koordination der Klassenbildung, Personalplanung und dem Personaleinsatz, Datenverarbeitung und Schulorganisation

-         Fachfragen des Förderschwerpunkts Soziale und Emotionale Entwicklung

-         Weiterentwicklung der Sonderpädagogischen Förderzentren und der Förderzentren Soziale und Emotionale Entwicklung zu Kompetenzzentren und temporären Lernorten auf der Grundlage des BayEUG

-         Koordination der Fachteams Soziale und Emotionale Entwicklung mit den Fachteams Lernen, Sprache

-         Zusammenarbeit mit privaten Trägern, fachliche Mitwirkung bei der Genehmigung privater Schulen, Genehmigung des notwendigen Schulaufwands privater Schulen

 

Vorausgesetzt werden:

-         Studium der Fachrichtung Verhaltensgestörtenpädagogik und/oder Lernbehindertenpädagogik mit Erweiterung in Verhaltensgestörtenpädagogik und/oder Sprachbehindertenpädagogik mit Erweiterung in Verhaltensgestörtenpädagogik

-         Umfassende methodisch-didaktische Kenntnisse in den Bereichen der Förderschwerpunkte Soziale und Emotionale Entwicklung und/oder Lernen und/oder Sprache

-         Umfassende Kenntnisse integrativer/inklusiver Konzepte sonderpädagogischer Förderung und qualifizierte Kenntnisse und Erfahrungen in diesen zentralen Profil bildenden Handlungsfeldern moderner Sonderpädagogik

-         Fundierte Berufserfahrung in der Leitung eines Sonderpädagogischen Förderzentrums oder Förderzentrums Soziale und Emotionale Entwicklung mit innovativen Schwerpunktsetzungen im Bereich der Schulentwicklung, wie kooperative/inklusive Entwicklung, Mitarbeiterführung, Leitungs- und Personalentwicklung

-         Vielfältige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit kommunalen Behörden, der Vernetzung mit außerschulischen Organisationen und vertiefte Kenntnisse in administrativen und verwaltungsinternen Strukturen der Schulverwaltung

-         Team-, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit

-         Fähigkeit, selbständig und konzeptionell zu arbeiten

-         Umfassendes Interesse an innovativ-fachlichen sowie organisatorisch-strukturellen Steuerungs- und Planungsaufgaben

-         Vertiefte, ausgewiesene EDV-Kenntnisse

 

Es wird erwartet, dass die Beamtin bzw. der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Bewerbungen sind mit folgenden Unterlagen bei der Regierung von Oberbayern einzureichen:

 

1.     Gesuch

 

2.     Lebenslauf mit genauen Angaben über Bildungsgang

 

3.     Übersicht über die bisherige dienstliche Verwendung mit Zeitangaben bei Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.

 

Dr. Peter  M ü l l e r

Ministerialdirektor

 

 

 

 





Ausschreibung einer Referentenstelle
an der Regierung von Mittelfranken

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 20. Februar 2013  Az.: IV.7-5 P 8001.1.1-4.4413

 

Die Stelle einer Referentin/eines Referenten (Regierungsschuldirektorin oder Regierungsschuldirektor der BesGr. A 15) für das Sachgebiet 41 "Förderschulen" an der Regierung von Mittelfranken wird für Beamtinnen/Beamte mit der Ausbildung für das Lehramt für Sonderpädagogik zur Bewerbung ausgeschrieben, die eine mehrjährige Bewährung im Förderschuldienst (mindestens in einem Amt der Besoldungsgruppe A 14) mit Erfahrung in der Schulleitung und/oder Seminarleitung aufweisen und die Voraussetzungen für die Zulassung zur Laufbahn des Schulaufsichtsdienstes der Förderschulen erfüllen.

Das Förderschulwesen in Mittelfranken umfasst 63 staatliche und private Schulen aller Förderschwerpunkte einschließlich der dazugehörigen Schulvorbereitenden Einrichtungen, Berufsschulen zur Sonderpädagogischen Förderung sowie vier Schulen für Kranke an verschiedenen Klinikstandorten.

 

Der Referentin/Dem Referenten sind im Wesentlichen folgende Aufgaben zugeordnet:

 

-         unmittelbare Zuständigkeit für die Förderzentren mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung

-         Fachfragen der Förderschwerpunkte emotionale und soziale Entwicklung

-         unmittelbare Zuständigkeit für die Schulen für Kranke

-         Organisation des Hausunterrichts

-         als Seminarbeauftragte/Seminarbeauftragter Organisation des Vorbereitungsdienstes im Förderschulbereich

-         als Örtlicher Prüfungsleiterin/Prüfungsleiter für die 2. Staatsprüfung nach LPO II Organisation der Prüfungen nach LPO II

-         Mitarbeit bei der Koordination der Klassenbildung einschließlich Personalplanung und Personaleinsatz

-         Integration durch Kooperation: Genehmigung von Projekten und Mittelverwaltung

-         Schülermitverantwortung

-         Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe und Jugendsozialarbeit an Schulen

 

Vorausgesetzt werden:

 

-         Erfahrung in Leitungspositionen

-         Ausbildung und Erfahrung im Bereich Verhaltensgestörtenpädagogik in Verbindung mit der Erweiterung einer weiteren sonderpädagogischen Fachrichtung oder Ausbildung und Erfahrung in einer sonderpädagogischen Fachrichtung in Verbindung mit der Erweiterung im Bereich Verhaltensgestörtenpädagogik

-         Erfahrung im Bereich der Lehrerfortbildung

-         mehrjährige Beratungstätigkeit

 

Erwartet werden weiterhin:

 

-         Fähigkeiten zu bedarfsorientierter selbständiger Arbeit sowie die Fähigkeit zur Zusammenarbeit im Team

-         Erfahrungen im Umgang mit privaten Trägern und kommunalen Behörden

-         Organisationsgeschick und Planungssicherheit

-         gute EDV-Kenntnisse

 

Es wird erwartet, dass die Beamtin bzw. der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Bewerbungen sind auf dem Dienstweg bei der Regierung von Mittelfranken einzureichen.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Mittelfranken veröffentlicht.

 

Dr. Peter  M ü l l e r

Ministerialdirektor

 

 

 

 





Ausschreibung einer Stelle
für Ständige Vertreter
an staatlichen beruflichen Schulen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 21. Februar 2013  Az.: VII.2-5 P 9001.1-7a.9202

 

Die Stelle des Ständigen Vertreters der Schulleiterin bzw. der Ständigen Vertreterin der Schulleiterin ist mit Wirkung vom 1. August 2013 an folgender Schule zu besetzen:

 

Staatliche Berufsschule Main-Spessart

An der Berufsschule mit den Standorten in Karlstadt und Lohr am Main werden gewerbliche und kaufmännische Klassen geführt. Die Schule besuchen derzeit insgesamt 1.792 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen. Die Berufsschule ist organisatorisch mit der Staatlichen Fachschule (Technikerschule) für Mechatroniktechnik verbunden.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

Für die Besetzung der Stelle kommen staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die Bekanntmachung vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften an den Schulen wird ergänzend verwiesen.

 

Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters der Schulleiterin bzw. der Ständigen Vertreterin der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen.

 

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.

 

Die Stelle des Ständigen Vertreters der Schulleiterin/der Ständigen Vertreterin der Schulleiterin kann auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt. Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

 

a)    von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Staatsministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

 

b)    gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)     von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

 

d)    ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

Dr. Peter  M ü l l e r

Ministerialdirektor

 

 

 

 





Berufsbegleitende sonderpädagogische
Zusatzausbildung für das Personal
für heilpädagogische Unterrichtshilfe
an Förderschulen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 22. Februar 2013  Az.: IV.7-5 P 8031.1.1-4a.6001

 

1.    Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus veranstaltet in den Jahren 2013 bis 2015 einen weiteren Lehrgang zur berufsbegleitenden sonderpädagogischen Zusatzausbildung für das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe in Förderschulen:

 

Lehrgang 44 in Heilsbronn / Mfr.

 

Der Lehrgang befasst sich insbesondere mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Lernen (s. auch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 31. Januar 2000 (KWMBl I S. 67)), Sprache (s. auch Bekanntmachung vom 12. November 1998 (KWMBl I S. 638)) und emotionale und soziale Entwicklung (s. auch Bekanntmachung des  Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 4. August 2000 (KWMBl I S. 385)). Bewerbungen werden auch entgegengenommen aus dem Förderschwerpunkt Hören (s. auch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 16. September 1996, (KWMBl I S. 370)). Für diese Bewerber / Bewerberinnen wird − je nach der Zahl der Bewerbungen − geprüft, ob für sie Zusatzangebote, insbesondere zur Einführung in die Deutsche Gebärdensprache, bereitgestellt werden können.

 

2.     Der Lehrgang ist vorgesehen für Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe, das über keine heilpädagogische oder sonderpädagogische Ausbildung bzw. Zusatzausbildung verfügt. Er wendet sich vor allem an Personal in den Schulvorbereitenden Einrichtungen und in den Förderzentren zur sonderpädagogischen Förderung. Es können sich auch interessierte Förderlehrkräfte mit entsprechendem Einsatz bewerben. Der Lehrgang steht sowohl für staatliches wie auch für privat angestelltes Personal offen.

 

Mit der Ausschreibung zum Lehrgang Nr. 44 sollen vor allem Personen angesprochen werden, die bereits mehrere Jahre ihren Dienst als Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe an Förderschulen versehen und aus dienstlichen oder privaten Gründen noch keine Gelegenheit hatten, an einer berufsbegleitenden sonderpädagogischen Zusatzausbildung teilzunehmen. Die Bewerber / Bewerberinnen sollten sich mindestens drei Jahre lang im Dienst an Förderschulen bewährt haben.

 

3.    Kriterium für die Auswahl der etwa 30 Teilnehmer / Teilnehmerinnen ist vor allem die Dauer der bisherigen Tätigkeit im staatlichen oder privaten Förderschuldienst. Je Förderschule können sich zwar mehrere Teilnehmer / Teilnehmerinnen bewerben, bei der Auswahl kann jedoch aus unterrichtsorganisatorischen Gründen nur eine Person berücksichtigt werden.

4.     Die Ausbildung beginnt am 23. September 2013 (1. Lehrgangswoche 23. bis 26. September 2013) und erstreckt sich über insgesamt zwei Jahre. Sie wird sowohl in 17 Wochenkursen als auch an Einzeltagen durchgeführt. Inhaltlich ist sie schwerpunktmäßig auf die sonderpädagogischen Einsatzfelder dieses Personenkreises und auf die jeweiligen sonderpädagogischen Förderschwerpunkte bezogen. Sie umfasst etwa 640 Stunden einschließlich der schulpraktischen Ausbildung und schließt mit einer Prüfung ab. Der letzte Ausbildungsabschnitt findet voraussichtlich vom 13. bis 17. Juli 2015 statt.

Nach der erfolgreichen Ausbildung können ausschließlich die Erzieher / Erzieherinnen und Heilerziehungspfleger / Heilerziehungspflegerinnen die Berufsbezeichnung „Heilpädagogischer Förderlehrer / Heilpädagogische Förderlehrerin“ führen (Art. 60 Abs. 2 BayEUG).

 

5.    Die Ausbildung ist gebührenfrei. Nichtstaatliche Teilnehmer / Teilnehmerinnen haben im Falle der auswärtigen Unterbringung während der Wochenkurse für die anfallenden Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung selbst aufzukommen. Falls die privaten Schulträger diese Kosten übernehmen, können ihnen die Auslagen als notwendiger Schulaufwand ersetzt werden.

 

6.    Bewerbungen sind auf dem Dienstweg bis spätestens 30. April 2013 an die zuständige Regierung zu richten. Neben einem Antrag auf Zulassung zur Ausbildung ist ein Lebenslauf erforderlich, der Angaben zur beruflichen Ausbildung und zur bisherigen beruflichen Verwendung enthält.

 

7.     Die Zulassung erfolgt in jedem Falle unter der Bedingung, dass der Teilnehmer / die Teilnehmerin die Ausbildung zu Ende führt und nicht vor Ablauf von drei Jahren nach deren Beendigung auf eigenen Antrag oder aus sonstigen in seiner Person liegenden Gründen aus dem staatlichen oder nichtstaatlichen Förderschuldienst innerhalb des Freistaates Bayern ausscheidet. Dem Zulassungsantrag ist deshalb außerdem

-      bei staatlichen Bewerbern und Bewerberinnen eine persönliche schriftliche Erklärung nach Anlage 1

-      bei nichtstaatlichen Bewerbern und Bewerberinnen eine schriftliche Erklärung des privaten Schulträgers nach Anlage 2

beizufügen.

 

Den privaten Schulträgern wird empfohlen, sich ihrerseits von dem Bewerber / von der Bewerberin eine auf sie lautende Verpflichtungserklärung entsprechend Anlage 1 geben zu lassen, in der „Freistaat Bayern“ durch die Bezeichnung des Schulträgers zu ersetzen ist.

 

Das Staatsministerium kann im Einzelfall auf die Rückforderung ganz oder teilweise verzichten, wenn diese eine besondere Härte bedeuten würde.

 

8.    Die Organisation der Lehrgänge obliegt der Regierung von Mittelfranken. Über die Zulassung zum Lehrgang und über nähere Einzelheiten der Durchführung werden die Bewerber / Bewerberinnen rechtzeitig zum Ende des Schuljahres 2012/2013 über die Regierungen unterrichtet.

 

9.   Staatlich anerkannte Erzieher / Erzieherinnen an Förderschulen ohne heilpädagogische oder sonderpädagogische Zusatzausbildung, die Interesse an einer Zusatzausbildung haben, jedoch aus persönlichen oder organisatorischen Gründen an dem ausgeschriebenen Lehrgang nicht teilnehmen können oder eine Ausbildung zum Staatlich anerkannten Heilpädagogen / zur Staatlich anerkannten Heilpädagogin anstreben, werden auf Folgendes hingewiesen:

 

Es ist möglich, Fachakademien für Heilpädagogik auch in berufsbegleitender Form zu besuchen und den Abschluss der Fachakademie zu erreichen („Staatlich anerkannter Heilpädagoge“ / „Staatlich anerkannte Heilpädagogin“). Die berufsbegleitende Form der Ausbildung dauert vier Jahre. Mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde kann eine dreijährige Teilzeitausbildung durchgeführt werden, wenn dies dem Wunsch der überwiegenden Zahl der Bewerber / Bewerberinnen entspricht; ein daneben bestehendes Beschäftigungsverhältnis darf nicht mehr als zwei Drittel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit im öffentlichen Dienst umfassen.

 

Mit dem Abschluss der Fachakademie stehen den Absolventen über den Bereich der Förderschulen hinaus alle Tätigkeitsfelder der Heilpädagogen offen. Bei einer Prüfungsgesamtnote „sehr gut“ im Abschlusszeugnis der Fachakademie und einer mit „sehr gut“ bestandenen staatlichen Ergänzungsprüfung erhalten die Absolventen / die Absolventinnen die fachgebundene Hochschulreife und können nach § 4 Nr. 2 der Qualifikationsverordnung (QualV) u. a. das Studium für das Lehramt an Sonderschulen / für Sonderpädagogik aufnehmen. Darüber hinaus wird den Absolventen / Absolventinnen der Fachakademie gemäß Art. 45 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes und § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Qualifikationsverordnung der allgemeine Hochschulzugang eröffnet.

Interessenten / Interessentinnen für diesen Weg der Zusatzausbildung setzen sich mit einer Fachakademie für Heilpädagogik (Standorte: Augsburg, Feucht, Hof, Markt Indersdorf, München, Regensburg, Schwarzenbruck / Mfr., Würzburg) in Verbindung und erhalten dort nähere Informationen über Möglichkeiten, Inhalte, Formen, Wege und Kosten der (berufsbegleitenden Form) Ausbildung.

 

Dr. Peter  M ü l l e r

Ministerialdirektor

 

StAnz 2013 Nr. 11

 

 

 

 

 

 

 


ANLAGE 1

 

...........................................................................

(Zu- und Vorname)

 

Berufsbegleitende sonderpädagogische Zusatzausbildung für das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe 2013 bis 2015

 

 

E R K L Ä R U N G

 

 

1.     Ich verpflichte mich unwiderruflich, die mir während des Sonderurlaubs belassene Vergütung (Bruttobetrag) sowie die gewährten Reisekosten an den Freistaat Bayern zurückzuzah­len, wenn ich während der Zusatzausbildung oder vor Ablauf von drei Jahren nach deren Beendigung auf eigenen Antrag oder aus sonstigen vergleichbaren in meiner Person liegenden Gründen aus dem staat­lichen, privaten oder kommunalen Förderschul­dienst innerhalb des Frei­staats Bayern ausscheide.

 

Ich habe dann bei einem Ausscheiden während

 

-         der Zusatzausbildung oder des ersten Jahres nach ihrer Beendigung 100 %,

-         des zweiten Jahres 66 ⅔ %,

-         des dritten Jahres 33 ⅓ %

 

der belassenen Vergütung und der erhaltenen Reisekosten zurück­zuzah­len.

 

2.     Breche ich − ohne aus dem Förderschuldienst auszuscheiden − diese Zusatzausbildung ab, bin ich zur Rückzahlung der Vergütung und der Reisekos­ten in vollem Umfang an den Freistaat Bayern verpflichtet.

 

 

 

 

 

 

 

.......................................                                                                                         .........................................

(Ort und Datum)                                                                                                   (Unterschrift)     


 


 

 


 

 


 

 

 

ANLAGE 2

..............................................................

(Name und Anschrift des Schulträgers)

 

Berufsbegleitende sonderpädagogische Zusatzausbildung für das Personal für heilpäd­agogische Unterrichtshilfe 2013 bis 2015

 

 

E R K L Ä R U N G

 

 

1.     Ich / Wir verpflichte(n) mich / uns unwiderruflich, die mir / uns gemäß Art. 33 Abs. 1 BaySchFG geleistete Personalaufwands­vergütung mit Ausnahme des Versorgungszu­schlags in der Höhe des Anteils an den Freistaat Bayern zurückzuzahlen, der den Zeiten der Teilnahme von Herrn / Frau    ………................................. an den Woch­en­kursen und Einzeltagen dieser Zusatzausbildung entspricht, wenn Herr / ­Frau ....................................... während der Zusatzausbildung oder vor Ablauf von drei Jahren nach deren Been­digung aus dem Förderschuldienst bei mir / uns ausscheidet und nicht in den staatlichen oder kommunalen bayerischen Förderschuldienst eintritt.

 

Es sind dann bei einem Ausscheiden von Herrn / Frau .................................. während

 

-         der Zusatzausbildung oder des ersten Jahres nach ihrer Beendigung 100 %,

-         des zweiten Jahres 66 ⅔ %,

-         des dritten Jahres 33 ⅓ %

 

der Personalaufwandsvergütung sowie der erstatteten Reiseko­sten zurückzuzahlen.

 

2.   Bricht Herr / Frau ................................. − ohne aus dem Förderschuldienst bei mir / uns auszuscheiden − diese Zusatzausbildung ab, bin ich / sind wir zur Rückzahlung des auf die Zeiten seiner / ihrer Teilnahme an den bis dahin durchgeführ­ten Wochenkursen und Einzeltagen entfallenden Anteils der Personalauf­wandsvergütung sowie der erstatteten Reisekosten in vollem Umfang an den Frei­staat Bayern verpflichtet.

 

 

 

 

.........................................                                                                                   ..............................................

(Ort und Datum)                                                                                               (Unterschrift und Stempel)


 


 






Offene Stellen

 

Neubesetzung einer freien Stelle am

Staatsinstitut für Schulqualität

und Bildungsforschung

 

Zum Beginn des Schuljahres 2013/2014 ist in der Grundsatzabteilung des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle zunächst als Vollzeitabordnung neu zu besetzen. Eine spätere Versetzung ist beabsichtigt.

 

Referat Bildungskooperation: Arbeitsbereich COMENIUS

 

Aufgabenbeschreibung:

Hauptschwerpunkt der Tätigkeit ist die Information und Beratung von Schulen, Lehrkräften und weiteren potenziellen Antragstellern über das EU-Bildungsprogramm COMENIUS bzw. dessen Nachfolgeprogramm sowie die fachliche Betreuung des Projekts e-Twinning (= elektronische Plattform zur Förderung von Schulpartnerschaften im Netz). Darüber hinaus gehört es zur Aufgabe des Referats, die jeweiligen Daten zu erfassen, aufzubereiten und darzustellen. Die enge und vertrauensvolle Kooperation mit den entsprechenden nationalen und internationalen Koordinierungsstellen sowie dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus ist ein weiterer wichtiger Bestandteil des Aufgabenspektrums.

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-         1. und 2. Staatsprüfung vorzugsweise für das Lehramt an Gymnasien in einer Fächerverbindung vorzugsweise mit einer oder zwei modernen Fremdsprachen

-         Mehrjährige Berufserfahrung als Lehrkraft

-         Gute Englischkenntnisse

-         Sehr gute EDV-Kenntnisse

-         Erfahrungen mit europäischen Förderprogrammen, vorzugsweise COMENIUS

 

Überfachliche Qualifikationen:

-         Engagement und Flexibilität

-         Aufgeschlossenheit für Innovationen

-         Sicheres Auftreten und Verhandlungsgeschick

-         Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

-         Ausgeprägtes Organisationsgeschick

-         Überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt auf dem Dienstweg an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Herrn OStD Arnulf Zöller zu richten.

 

 

 

 

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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle

am Staatsinstitut für Schulqualität

und Bildungsforschung

 

Zum Schuljahresbeginn 2013/2014 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungs­for­schung in der Abteilung Gymnasium für Lehrkräfte im staatlichen Schuldienst eine unterhälftige Stelle als Referentin/Referent neu zu besetzen. Die Tätigkeit ist auf fünf Jahre befristet.

 

Referentin/Referent für Ethik

im Referat GYM 3:

Gesellschafts- und wirtschaftswissenschaftlicher Bereich

 

Aufgabenbeschreibung:

-         Konzeptionelle Weiterentwicklung des Faches Ethik

-         Erarbeitung von Lehrplänen und Unterrichtshilfen

-         Erarbeitung von Prüfungsaufgaben

-         Stellungnahmen zu allgemeinen und insbesondere fachlichen Fragen des Gymnasiums

-         Stellungnahmen zu Lehrwerken

-         Mitwirkung in der Lehrerfortbildung

-         Fachliche Beratung

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

-         Befähigung für das Lehramt am Gymnasium im Fach Ethik (Staatsexamen im Erweiterungsfach Ethik/Philosophie oder Zertifikat der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen)

-         Deutlich überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation sowie Beurtei­lun­gen

-         Breite Berufserfahrung als Lehrkraft am Gymnasium

-         Mehrjährige Unterrichtserfahrung im Fach Ethik

 

 

Überfachliche Qualifikationen:

-         Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit

-         Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen

-         Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

-         Sicheres und überzeugendes Auftreten

-         Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen

-         Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

-         Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

-         Organisations-, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick

-         Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. OStD Jörg Eyrainer zu richten.

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. Abschnitt A, Nr. 4.5 der KMBek vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.

 

Es wird gebeten, auch derzeit nicht an der Schule unterrichtende Lehrkräfte von der Ausschreibung in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

 

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Stellenausschreibung

im deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:

 

Deutsche Schule Genf, Schweiz

 

Arbeitsbeginn:                                    1. August 2014

Ende der Bewerbungsfrist:                31. Juli 2013

 

Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 297

Reifeprüfung

Abschlüsse der Sekundarstufe I

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Französischkenntnisse sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.

 

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

 

Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

 

 

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Stellenausschreibungen

im deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgenden zwei Stellen als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator sind zu besetzen:

 

USA – der genaue Dienstsitz wird vom Bundesverwaltungsamt noch festgelegt.

 

Qualifikation:

1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache

 

Bewerbungsfrist:               15. April 2013

 

Arbeitsbeginn:                    1. September 2013

 

Kurztext:

Zwei Stellen als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator sind in den USA zu besetzen (genauer Dienstsitz wird noch festgelegt).

 

Text:

Die gesamte Tätigkeit hat einen Koordinations-, Beratungs- und Fortbildungsschwerpunkt und erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung. Sie bietet erfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit.

 

Anforderungsprofil:

-        1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges Diplom in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache

 

-         Umfangreiche, fundierte Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache in Theorie und Praxis

 

-         Mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen

 

-         Fundierte Schulverwaltungserfahrung – vorzugsweise mit Bezug zum Auslandsschulwesen

 

-         Ausgewiesene Erfahrungen in der Arbeit mit Gremien und in der Projektarbeit

 

-         Profunde Kenntnisse in der inhaltlichen Gestaltung und Organisation von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen

 

-         Kooperationsfähigkeit in der Arbeit mit deutschen Dienststellen und Mittlerorganisationen

 

-         Professionelle PC-Kenntnisse (MS Office)

 

-         Verhandlungssichere Kenntnisse der englischen Sprache

 

-         Verhandlungsgeschick im Umgang mit US-amerikanischen Stellen

 

-         Hohe interkulturelle Kompetenz und Belastbarkeit sowie ausgewiesene Teamfähigkeit

 

-         Beamtin bzw. Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte im Schuldienst

 

-         Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Arbeitgeberleistungen:

Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK

 

Tätigkeitsprofil:
Zu den Aufgaben der Fachberaterin/Koordinatorin bzw. des Fachberaters/Koordinators gehört:

 

-         Beratung und Betreuung von US-Schulen bei der Initiierung von neuen Deutsch-Programmen sowie der Unterstützung von bestehenden Programmen in enger Kooperation mit den einheimischen Bildungsbehörden sowie mit amerikanischen Lehrkräften

 

-         Beratung und Betreuung der deutschen Sprachschulen und Immersionsschulen

 

-         Beantragung, Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen des Deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz

 

-         Referententätigkeit bei Fortbildungsveranstaltungen für Lehrkräfte im Bereich Deutsch als Fremdsprache/Deutsch im Fremdsprachenunterricht

 

-         Mitarbeit bei Konzepten zur Förderung der Deutschen in den USA

 

-         Intensive Kontaktpflege zu der jeweiligen Auslandsvertretung, den Lehrer- und Sprachschulverbänden und Mittlerorganisationen (DAAD, GI, PAD u. ä.).

 

-         Demonstrationsunterricht an den zu betreuenden Schulen

 

-         Durchführung von eigenem Unterricht

 

-         Umfangreiche Reisetätigkeit

 

Ansprechpartner:

für Informationen zur Stelle:

 

E-Mail: Cornelia.Last-Wyka@bva.bund.de

 

Tel.: 0228 99358-1441oder 0221 758-1441

 

für Informationen zum Bewerbungsverfahren:

 

E-Mail: Marita.Hannemann@bva.bund.de

 

Tel.: 0221 758-1455

 

Besondere Hinweise:

Das Bewerberprofil soll grundsätzlich eine sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.

 

 

Für die Bewerbungen gilt folgendes Verfahren:

 

Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.

 

Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Kultusministerium zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, über Ihre Bewerbung.

 

Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Kultusministerium an das

 

Bundesverwaltungsamt
− Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – ZfA 3

50728 Köln.

Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle.

Eine weitere Ausfertigung richten Sie gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.

Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).

Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.

 

Es wird eine den landesspezifischen Anforderungen entsprechende körperliche Belastbarkeit erwartet.

 

 

 

 

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Stellenausschreibung

des Erzbischöflichen Ordinariates München,

Ressort Bildung, Hauptabteilung Diözesane Schulen

 

Die Erzdiözese München und Freising trägt derzeit 1 Volksschule, 14 Realschulen, 6 Gymnasien und 1 Fachoberschule mit insgesamt mehr als 13.000 Schülerinnen und Schülern. Diese katholischen Schulen sind für uns von großer Bedeutung, da sie einen wichtigen Beitrag in der christlich geprägten Bildung und Erziehung junger Menschen leisten.

 

An folgender Schule ist zum 1. August 2013 eine Leitungsposition neu zu besetzen:

 

Mädchenrealschule Franz von Assisi

in Freilassing

Realschulkonrektorin/Realschulkonrektor

 

Wir suchen für unsere Schule eine überzeugende katholische Führungspersönlichkeit,

 

-         die als voll ausgebildete und qualifizierte Lehrkraft über umfangreiche pädagogische Erfahrungen verfügt sowie über sichere Kenntnisse in der Schulverwaltungspraxis, und idealerweise im Privatschul- und kirchlichen Arbeitsrecht,

 

-         die fähig und bereit ist, in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, dem Kollegium, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Eltern, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung zu jungen selbstbewussten Menschen zu fördern, so dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in christlicher Verantwortung zu gestalten,

 

-         die aktiv am Leben der katholischen Kirche teilnimmt und die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und deshalb deren besonderes Schulprofil weiterentwickelt.

 

Wir bieten an unserer Schule

 

-         ein Arbeitsumfeld, das geprägt ist von intensivem, offenem und gutem Zusammenwirken aller Mitglieder der Schulfamilie,

 

-         eine Führungsposition, in der positiv die Freiheiten von Schulen in privater Trägerschaft genutzt werden sollen im Sinne der Verwirklichung unseres christlich geprägten Bildungs- und Erziehungsauftrags,

 

-         ein Kollegium der Schulleitungen unserer diözesanen Schulen, in dem Kooperation und Austausch möglich und erwünscht sind, und eine wertschätzende Führungskultur auf der Vorgesetztenebene.

 

Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD). Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist möglich.

 

Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

 

Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Ordinariatsdirektorin Dr. Sandra Krump, Leiterin des Ressorts Bildung der Erzdiözese München-Freising: Tel. 089/2137-1368, E-Mail: skrump@eomuc.de.

 

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen erbitten wir bis spätestens 31. März 2013 unter Angabe der Referenznummer 60-13 an:

 

Erzbischöfliches Ordinariat München

Hauptabteilung Personal Einrichtungen und Verwaltung

Postfach 33 03 60, 80063 München

Bewerbung@ordinariat-muenchen.de

 

 

 

 

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Stellenausschreibungen

des Erzbischöflichen Ordinariates München,

Ressort Bildung, Hauptabteilung Diözesane Schulen

 

Die Erzdiözese München und Freising trägt derzeit 1 Volksschule, 14 Realschulen, 6 Gymnasien und 1 Fachoberschule mit insgesamt mehr als 13.000 Schülerinnen und Schülern. Diese katholischen Schulen sind für uns von großer Bedeutung, da sie einen wichtigen Beitrag in der christlich geprägten Bildung und Erziehung junger Menschen leisten.

 

An folgenden Schulen sind zum 1. August 2013 Leitungspositionen neu zu besetzen:

 

Maria-Ward-Mädchenrealschule

in Traunstein-Sparz (Ref. 61-13)

Schulleiterin/Schulleiter

 

Theresia-Gerhardinger-Realschule

in Weichs (Ref. 62-13)

Schulleiterin/Schulleiter

 

Wir suchen für unsere Schulen überzeugende katholische Führungspersönlichkeiten,

 

-         die als voll ausgebildete und qualifizierte Lehrkräfte über umfangreiche pädagogische Erfahrungen verfügen sowie über sichere Kenntnisse in der Schulverwaltungspraxis, und idealerweise im Privatschul- und kirchlichen Arbeitsrecht,

 

-         die fähig und bereit sind, in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, dem Kollegium, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Eltern, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung zu jungen selbstbewussten Menschen zu fördern, so dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in christlicher Verantwortung zu gestalten,

 

-         die aktiv am Leben der katholischen Kirche teilnehmen und die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifizieren und deshalb deren besonderes Schulprofil weiterentwickeln.

 

Wir bieten an unseren Schulen

 

-         ein Arbeitsumfeld, das geprägt ist von intensivem, offenem und gutem Zusammenwirken aller Mitglieder der Schulfamilie,

 

-         eine Führungsposition, in der positiv die Freiheiten von Schulen in privater Trägerschaft genutzt werden sollen im Sinne der Verwirklichung unseres christlich geprägten Bildungs- und Erziehungsauftrags,

 

-         ein Kollegium der Schulleitungen unserer diözesanen Schulen, in dem Kooperation und Austausch möglich und erwünscht sind, und eine wertschätzende Führungskultur auf der Vorgesetztenebene.

 

Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD). Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist möglich.

 

Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Ordinariatsdirektorin Dr. Sandra Krump, Leiterin des Ressorts Bildung der Erzdiözese München-Freising: Tel. 089/2137-1368, E-Mail: skrump@eomuc.de.

 

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen erbitten wir bis spätestens 31. März 2013 unter Angabe der jeweiligen Referenznummer an:

 

Erzbischöfliches Ordinariat München

Hauptabteilung Personal Einrichtungen und Verwaltung

Postfach 33 03 60, 80063 München

Bewerbung@ordinariat-muenchen.de

 

 

 

 

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Stellenausschreibung

des Erzbischöflichen Ordinariates München,

Ressort Bildung, Hauptabteilung Diözesane Schulen

 

Die Erzdiözese München und Freising trägt derzeit 1 Volksschule, 14 Realschulen, 6 Gymnasien und 1 Fachoberschule mit insgesamt mehr als 13.000 Schülerinnen und Schülern.

An folgender Schule ist zum 1. August 2013 eine Leitungsposition neu zu besetzen:

St.-Ursula-Gymnasium in Lenggries – Schloss Hohenburg

Stellvertretender Schulleiter / Stellvertretende Schulleiterin

Gesucht wird eine überzeugende katholische Führungspersönlichkeit,

-         die als voll ausgebildete und qualifizierte Lehrkraft über umfangreiche pädagogische Erfahrungen verfügt sowie über sichere Kenntnisse in der Schulverwaltungspraxis, und idealerweise im Privatschul- und kirchlichen Arbeitsrecht.

-         die fähig und bereit ist, in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, dem Kollegium, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Eltern, die Schüler und Schülerinnen in ihrer Entwicklung zu jungen selbstbewussten Menschen zu fördern, so dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in christlicher Verantwortung zu gestalten.

-         die aktiv am Leben der katholischen Kirche teilnimmt und die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und deshalb deren besonderes Schulprofil weiterentwickelt.

 

Die Schule bietet

-         ein Arbeitsumfeld, das geprägt ist von intensivem, offenem und gutem Zusammenwirken aller Mitglieder der Schulfamilie.

-         eine Führungsposition, in der positiv die Freiheiten von Schulen in privater Trägerschaft genutzt werden sollen im Sinne der Verwirklichung des christlich geprägten Bildungs- und Erziehungsauftrags.

-         ein Kollegium der Schulleitungen der diözesanen Schulen, in dem Kooperation und Austausch möglich und erwünscht sind, und eine wertschätzende Führungskultur auf der Vorgesetztenebene.

 

Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD). Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist möglich.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Ordinariatsdirektorin Dr. Sandra Krump, Leiterin des Ressorts Bildung der Erzdiözese München-Freising: Tel. 089/2137-1368, E-Mail: skrump@eomuc.de.

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte bis spätestens 31. März 2013 unter Angabe der Referenznummer 59-13 an:

 

Erzbischöfliches Ordinariat München

Hauptabteilung Personal Einrichtungen und Verwaltung

Postfach 33 03 60, 80063 München

Bewerbung@ordinariat-muenchen.de

 

 

 


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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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