Beiblatt

 

zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien
für Unterricht und Kultus
und Wissenschaft, Forschung und Kunst

 

 


 

Nummer 11*      Ausgegeben in München am 14. Juni 2013     Jahrgang 2013

 

 

 


 

Inhalt

 

Besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule an der Mittelschule sowie an Förderzentren und Schulen für Kranke 2014

 

Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule sowie der Mittelschulstufe an Förderzentren und an Schulen für Kranke 2014

 

Seminartage 2013/2014 – Fortbildungsveranstaltung für evangelische Religionslehrkräfte an den Gymnasien in Bayern

 

Ausschreibungen von Schulratsstellen

 

Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle an der Regierung von Unterfranken

 

Ausschreibung von Funktionsstellen an staatlichen beruflichen Schulen

 

Ausschreibung von Stellen für Schulleiter, Ständige Vertreter und Weitere Ständige Vertreter an staatlichen beruflichen Schulen

 

Offene Stellen

 

 

 

 

 

 


 




Besondere Leistungsfeststellung zum
Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule
an der Mittelschule sowie
an Förderzentren und Schulen für Kranke 2014

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 18. April 2013
Az.: IV.2-IV.6-5 S 7501(2014)-4.17 152

 

A)      Mittelschulen

 

1.     Rechtsgrundlage

 

Die besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern (MSO) durchzuführen. Die MSO tritt am 1. August 2013 in Kraft.

 

2.     Zeitplan

 

Für die schriftlichen Leistungsfeststellungen an der Mittelschule gilt folgender Zeitplan:

 

Freitag, 27. Juni 2014

 

Muttersprache

(§ 58 Abs. 2 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 MSO)

Teil A

Wortschatzkenntnisse und textgebundenes Schreiben

Teil B

Impulsgesteuertes Schreiben und freies Schreiben

 

180 Minuten Arbeitszeit

 

 

8.30 bis 10.00 Uhr

 

 

10.10 bis 11.40 Uhr

 

Montag, 30. Juni 2014

 

Englisch

(§ 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 MSO)

Teile A und B

Listening Comprehension und Use of English

Teile C und D

Reading Comprehension und Text Production

 

90 Minuten Arbeitszeit

 

8.30 bis 9.05 Uhr

 

9.15 bis 10.10 Uhr

 

Dienstag, 1. Juli 2014

 

Deutsch

(§ 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 MSO)

Teil A

Rechtschreibung

Teil B

Schriftlicher Sprachgebrauch

Deutsch als Zweitsprache

(§ 58 Abs. 2 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 MSO)

Teil A

Lückendiktat und Spracharbeit

Teil B

Textarbeit

 

180 Minuten Arbeitszeit

 

8.30 bis 9.10 Uhr

 

9.20 bis 11.45 Uhr

 

90 Minuten Arbeitszeit

 

8.30 bis 9.00 Uhr

 

9.10 bis 10.10 Uhr

 

Mittwoch, 2. Juli 2014

 

Mathematik

(§ 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 MSO)

Teil A

Teil B

 

100 Minuten Arbeitszeit

8.30 bis 9.00 Uhr

9.10 bis 10.20 Uhr

 

Donnerstag, 3. Juli 2014

 

Physik/Chemie/Biologie

Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde

(§ 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 MSO)

60 Minuten Arbeitszeit

8.30 bis 9.30 Uhr

 

 

3.     Zentrale Prüfung im Fach „Deutsch als Zweitsprache“

 

Die zentrale Prüfung im Fach „Deutsch als Zweitsprache“ ist in zwei zeitlich getrennte Teile untergliedert. Das Lückendiktat und die weiteren Aufgaben zu Wortschatz und Grammatik folgen aufeinander und bilden den Prüfungsteil A Spracharbeit. Dieser Teil ist in den ersten 30 Minuten zu absolvieren. Die Verwendung von Wörterbüchern ist dabei nicht gestattet. Der Text und die sich auf ihn beziehenden Aufgaben schließen sich als Prüfungsteil B Textarbeit an. Für diesen Teil stehen 60 Minuten Arbeitszeit zur Verfügung. Rechtschriftliche Wörterbücher, auch zweisprachige Wörterbücher dürfen dabei verwendet werden. Elektronische Wörterbücher sind nicht zugelassen. Zwischen den beiden Prüfungsteilen ist eine Pause von zehn Minuten vorgesehen.

 

4.     Projektprüfung

 

Die Termine der Projektprüfung werden wie bei allen schulhausinternen Prüfungen von der Schule festgesetzt.

 

5.     Besondere Leistungsfeststellung im Fach Muttersprache

 

Gemäß § 58 Abs. 2 MSO kann in der besonderen Leistungsfeststellung für den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache an die Stelle des Faches Englisch das Fach Muttersprache treten. Schülerinnen und Schüler, die anstelle des Faches Englisch die besondere Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in ihrer Muttersprache ablegen möchten, unterziehen sich auf Antrag der Erziehungsberechtigten einem Leistungstest. Die in diesem Test erzielte Gesamtnote wird wie die Jahresfortgangsnote gewertet. Der Antrag der Erziehungsberechtigten auf Teilnahme am Leistungstest und der Abschlussprüfung in der Muttersprache muss der Schule spätestens am 1. März 2014 vorliegen. Die Aufgaben werden durch das Staatsministerium erstellt.

 

Prüfungstermine im Schuljahr 2013/2014 sind:

         Dienstag, 1. April 2014    (Leistungstest)

         Freitag, 27. Juni 2014     (Abschlussprüfung)

 

Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache, vorausgesetzt, es steht eine Korrektorin bzw. ein Korrektor für die jeweilige Sprache zur Verfügung. Folgende Sprachen können gewählt werden:

 

Derzeit zugelassene Sprachen:

Albanisch, Amharisch, Arabisch, Armenisch, Birmanisch (Burmesisch/Myanmarisch), Bulgarisch, Bosnisch, Chinesisch, Dari, Farsi, Französisch, Griechisch, Hindi, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch (Kurmandschi und Sorani), Mongolisch, Nepalesisch, Polnisch, Portugiesisch, Punjabi (Pandschabi), Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbisch, Serbokroatisch, Slowakisch, Spanisch, Thailändisch, Tigrina, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch, Urdu, Vietnamesisch.

 

Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Fach Muttersprache wird empfohlen, soweit möglich an Lehrgängen in der Muttersprache (insbesondere am so genannten konsularischen Unterricht) teilzunehmen.

 

6.     Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer

 

Die Meldung erfolgt 2014 über das Bayerische Schulportal. Die Schulen werden gebeten, die Meldung über die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der besonderen Leistungsfeststellung bis spätestens 7. März 2014 über das Schulportal zu übermitteln. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums.

 

7.     Meldung der Ergebnisse

 

Die Ergebnisse der besonderen Leistungsfeststellung werden nach Abschluss der Prüfungen erhoben. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums.

 

8.     Nachholtermin

 

Wer ordnungsgemäß zur besonderen Leistungsfeststellung gemeldet, aber ohne Verschulden verhindert ist, an der gesamten Prüfung teilzunehmen, kann sie in der Zeit vom 29. September bis 2. Oktober 2014 nachholen (§ 62 Abs. 2 MSO). Die Staatlichen Schulämter bestimmen die Schulen, an denen die besondere Leistungsfeststellung nachgeholt wird. Das Staatliche Schulamt bildet dazu eine Gruppe von Lehrkräften, die die erforderlichen Prüfungsaufgaben erstellt.

 

9.     Einzelprüfung in Englisch

 

Nach § 58 Abs. 4 MSO können Schülerinnen und Schüler der Mittelschule, nach § 63 Abs. 6 MSO Berufsschülerinnen und Berufsschüler bzw. Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler sowie Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, an der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch (Einzelprüfung) teilnehmen.

 

10.  Teilnahme anderer Bewerberinnen oder Bewerber

 

Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler anderer Schularten sowie der Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, erfolgt gemäß § 63 Abs. 2 MSO bis zum 1. März 2014 an der Mittelschule, in deren Sprengel die Bewerberinnen und Bewerber ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

 

B)    Förderzentren

 

1.     Rechtsgrundlage

Die besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule 2014 an Förderzentren ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F) vom 11. September 2008 (GVBl S. 731, ber. S. 907), geändert durch Verordnung vom 2. September 2012 (GVBl S. 455), durchzuführen.  Hinsichtlich  der  Verweisungen auf die Volksschulordnung (VSO) in der VSO-F können die bisherigen Regelungen der VSO herangezogen werden; sie sind inhaltlich in die neue MSO aufgenommen worden. Die VSO-F wird angepasst werden.

 

2.     Zeitplan

 

Für die schriftlichen Leistungsfeststellungen an Förderzentren sind die Termine der Mittelschulen die Grundlage (vgl. Buchst. A Nr. 2) und gelten die in § 61 VSO-F in Verbindung mit § 58 MSO usw. festgelegten Arbeitszeiten, wobei gemäß § 52 VSO-F die Bearbeitungszeit für einzelne Schülerinnen und Schüler entsprechend ihres besonders ausgewiesenen sonderpädagogischen Förderbedarfs um bis zu 50 v. H. der vorgesehenen Zeit verlängert werden kann. Die Entscheidung über die Verlängerung trifft die Feststellungskommission.

 

Freitag, 27. Juni 2014:

 

Muttersprache

(§ 61 Abs. 3 VSO-F in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und Abs. 7 Nr. 1 MSO)

8.30 Uhr:

180 Minuten Arbeitszeit

 

Montag, 30. Juni 2014:

 

Englisch

(§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F in Verbindung mit § 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 MSO)

8.30 Uhr:

90 Minuten Arbeitszeit

 

Deutsche Gebärdensprache

(§ 61 Abs. 7 Satz 2 VSO-F)

30 + 15 Minuten Arbeitszeit

 

Dienstag, 1. Juli 2014:

 

Deutsch

(§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F in Verbindung mit § 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 MSO)

8.30 Uhr:

180 Minuten Arbeitszeit

 

Deutsch als Zweitsprache

(§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F und in Verbindung mit § 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 MSO)

8.30 Uhr:

90 Minuten Arbeitszeit

 

Mittwoch, 2. Juli 2014:

 

Mathematik

(§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F in Verbindung mit § 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 MSO)

8.30 Uhr:

100 Minuten Arbeitszeit

 

Donnerstag, 3. Juli 2014:

 

Physik/Chemie/Biologie

Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde

(§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F in Verbindung mit § 58 Abs. 7 Nr. 5 MSO)

8.30 Uhr:

60 Minuten Arbeitszeit

 

3.     Projektprüfung

 

Die Termine der Projektprüfung werden wie bei allen schulhausinternen Prüfungen von der Schule festgesetzt.

 

4.     Besondere Leistungsfeststellung in den Fächern Deutsch als Zweitsprache und Muttersprache

       

Die Bestimmungen für die besondere Leistungsfeststellung an Mittelschulen in den Fächern Deutsch als Zweitsprache (siehe Buchst. A Nr. 3) und Muttersprache (siehe Buchst. A Nr. 5) gelten für die Förderzentren entsprechend.

 

5.     Deutsche Gebärdensprache

 

Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Hören können an Stelle des Faches Englisch das Fach Deutsche Gebärdensprache wählen, wenn sie das Fach Deutsche Gebärdensprache besucht haben. Die Arbeitszeit beträgt im Fach Deutsche Gebärdensprache im schriftlichen/praktischen Teil 30 Minuten, im mündlichen/kommunikativen Teil für jede Teilnehmerin/jeden Teilnehmer je 15 Minuten. Die Prüfung ist parallel zur Prüfung im Fach Englisch durchzuführen. Im mündlichen/kommunikativen Teil der Leistungsfeststellung im Fach Deutsche Gebärdensprache können mehrere Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusammengefasst werden. Es wird auf § 61 Abs. 2, Abs. 4 Satz 3, Abs. 7 Satz 2 und Abs. 8 VSO-F verwiesen.

 

6.     Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer

 

Die Meldung erfolgt 2014 über das Bayerische Schulportal. Die Schulen werden gebeten, die Meldung über die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der besonderen Leistungsfeststellung bis spätestens 7. März 2014 über das Schulportal zu übermitteln. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums.

 

7.     Meldung der Ergebnisse

Die Ergebnisse der besonderen Leistungsfeststellung werden nach Abschluss der Prüfungen erhoben. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums.

 

8.     Nachholtermin

Wer ordnungsgemäß zur besonderen Leistungsfeststellung gemeldet, aber ohne Verschulden verhindert ist, an der gesamten Prüfung teilzunehmen, kann sie in der Zeit vom 29. September bis 2. Oktober 2014 nachholen (§ 64 VSO-F in Verbindung mit § 62 Abs. 2 MSO). Die Aufgaben stellt die Feststellungskommission.

9.     Einzelprüfung in Englisch

       

Nach § 61 Abs. 5 VSO-F in Verbindung mit § 58 Abs. 4 MSO können Schülerinnen und Schüler eines Förderzentrums, die in der Jahrgangsstufe 9 auf der Grundlage eines Lehrplans unterrichtet werden, der dem Anforderungsniveau des Lehrplans der Hauptschule entspricht, an der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch (Prüfung nur in einem Fach) teilnehmen. Ebenso können nach § 65 Abs. 4 VSO-F in Verbindung mit § 63 Abs. 6 MSO Berufsschülerinnen und Berufsschüler und Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler sowie Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, an der Einzelprüfung in Englisch teilnehmen.

 

10. Teilnahme anderer Bewerberinnen oder Bewerber

 

Die Anmeldung hat gemäß § 65 Abs. 2 VSO-F bis zum 1. März 2014 an dem öffentlichen Förderzentrum mit Mittelschulstufe zu erfolgen, in deren Sprengel die Bewerberin/der Bewerber ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder an einem staatlich anerkannten privaten Förderzentrum.

 

 

C)    Schulen für Kranke

 

Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule besucht haben und sich zum Zeitpunkt der Abschlussprüfungen in der Schule für Kranke befinden, können gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Verordnung über die Errichtung und den Betrieb sowie Schulordnung der Schulen für Kranke in Bayern (Krankenhausschulordnung – KraSO) vom 1. Juli 1999 (GVBl S. 288), geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBl S. 378), an der besonderen Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule teilnehmen. Es gelten entsprechend der Schulart der Stammschule die Bestimmungen der Schulordnung für die Mittelschulen (MSO) bzw. der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F). Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule nicht besucht haben und die zum Zeitpunkt der Abschlussprüfungen von der Schule für Kranke unterrichtet werden, können die Prüfung nach den Bestimmungen über die Prüfung für andere Bewerber ablegen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 KraSO). Nach § 15 Abs. 3 KraSO wird die Prüfung im Krankenhaus abgehalten. Der Prüfungsausschuss kann die Prüfungszeiten verlängern oder die Formen der Prüfung ändern, wenn dies aus krankheitsbedingten Gründen erforderlich ist.

 

Josef Kufner

Ministerialdirigent

 

StAnz 2013 Nr. 24

 

 

 



Abschlussprüfung
zum mittleren Schulabschluss
an der Mittelschule
sowie der Mittelschulstufe an Förderzentren
und an Schulen für Kranke 2014

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 18. April 2013
Az.: IV.2-IV.6-S 7503(2014)-4.17 153

A)    Mittelschule

 

1.     Rechtsgrundlage

 

Die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule 2014 ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern (MSO) durchzuführen. Die MSO tritt am 1. August 2013 in Kraft.

 

2.     Zeitplan

 

Für die schriftliche Abschlussprüfung gilt folgender Zeitplan:

 

Dienstag, 24. Juni 2014

 

Deutsch

(§ 64 Abs. 6 Nr. 1 MSO)

Teil A

Rechtschreiben I: Modifiziertes Diktat

Rechtschreiben II: Rechtschreibstrategien

Teil B

Schriftlicher Sprachgebrauch: Textarbeit

 

200 Minuten Arbeitszeit

 

8.30 Uhr bis 8.50 Uhr

8.55 Uhr bis 9.10 Uhr

 

9.20 Uhr bis 12.05 Uhr

 

Mittwoch, 25. Juni 2014

 

Englisch

(§ 64 Abs. 6 Nr. 3 MSO)

Teile A bis B

Listening Comprehension and Use of English

Teile C bis D

Reading Comprehension, Mediation and Text Production

 

120 Minuten Arbeitszeit

 

8.30 Uhr bis 9.10 Uhr

 

 

9.20 Uhr bis 10.40 Uhr

Muttersprache

(§ 33 Abs. 3 und § 64 Abs. 6 Nr. 5 MSO)

 

120 Minuten Arbeitszeit

8.30 Uhr bis 10.30 Uhr

 

Donnerstag, 26. Juni 2014

 

Mathematik

(§ 64 Abs. 6 Nr. 2 MSO)

150 Minuten Arbeitszeit

8.30 Uhr bis 11.00 Uhr

 

3.     Fernprüfung in der nichtdeutschen Muttersprache

 

Das Fernprüfverfahren wird im Schuljahr 2013/14 bei Bedarf für folgende Sprachen durchgeführt:

 

Derzeit zugelassene Sprachen:

Albanisch, Amharisch, Arabisch, Armenisch, Birmanisch (Burmesisch/Myanmarisch), Bulgarisch, Bosnisch, Chinesisch, Dari, Farsi, Französisch, Griechisch, Hindi, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch (Kurmandschi und Sorani), Mongolisch, Nepalesisch, Polnisch, Portugiesisch, Punjabi (Pandschabi), Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbisch, Serbokroatisch, Slowakisch, Spanisch, Thailändisch, Tigrina, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch, Urdu, Vietnamesisch.

 

Prüfungstermine im Schuljahr 2013/2014 sind:

         Donnerstag, 16. Januar 2014 (1. Zwischenprüfung)

         Mittwoch, 19. März 2014 (2. Zwischenprüfung)

         Mittwoch, 25. Juni 2014 (Abschlussprüfung)

 

4.     Projektprüfung

 

Die Termine der Projektprüfung werden wie bei allen schulhausinternen Prüfungen von der Schule festgesetzt. 

 

5.     Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer

 

Die Schulen werden gebeten, dem Staatsministerium bis spätestens 8. November 2013 die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Fernprüfverfahren (Muttersprache) zu melden.

Die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmer an der Abschlussprüfung benötigt das Staatsministerium bis zum 7. März 2014. Hierzu ergehen gesonderte Schreiben.

 

6.     Meldung der Ergebnisse

 

Die Ergebnisse der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule werden nach Abschluss der Prüfungen erhoben. Hierzu ergeht ebenfalls ein gesondertes Schreiben.

 

7.     Termine: Anmeldung für den Eintritt in die 10. Klasse

 

Für Schülerinnen und Schüler aus Regelklassen der Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule, die zum Schuljahr 2014/15 in die 10. Klasse der Mittelschule eintreten wollen, sind die Anmeldetermine am Freitag, 18. Juli 2014, und am Montag, 21. Juli 2014. Die gegebenenfalls notwendige Aufnahmeprüfung findet am Dienstag, 22. Juli 2014, und bei Bedarf am Mittwoch, 23. Juli 2014, bzw. Donnerstag, 24. Juli 2014, statt.

 

8.     Nachholtermin

 

Wer infolge eines nicht selbst zu vertretenden Grundes an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule ganz oder teilweise nicht teilnehmen konnte, kann die Prüfung oder die fehlenden Teile der Prüfung in der Zeit vom 23. bis 25. September 2014 nachholen. Die Aufgaben für Deutsch, Englisch, nichtdeutsche Muttersprache und Mathematik werden bei Bedarf nach schriftlicher Anforderung vom Staatsministerium zugesandt. Die Anforderung wird ggf. bis zum 1. August 2014 erbeten. Die Aufgaben in den übrigen Fächern stellt die Schule selbst.

 

B)    Förderzentren

 

1.     Rechtsgrundlage

 

Die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Mittelschulstufe an Förderzentren 2014 ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F) vom 11. September 2008 (GVBl S. 731, ber. S. 907), geändert durch Verordnung vom 2. September 2012 (GVBl S. 455), durchzuführen. Hinsichtlich der Verweisungen auf die Volksschulordnung (VSO) in der VSO-F können die bisherigen Regelungen der VSO herangezogen werden; sie sind inhaltlich in die neue MSO aufgenommen worden. Die VSO-F wird angepasst werden.

 

 

2.     Zeitplan

 

Für die schriftlichen Leistungsfeststellungen sind die Termine der Mittelschule die Grundlage (vgl. Buchstabe A Nr. 2). Es gelten die in § 66 VSO-F festgelegten Arbeitszeiten, wobei gemäß § 52 VSO-F die Bearbeitungszeit für einzelne Schülerinnen und Schüler entsprechend ihres besonders ausgewiesenen sonderpädagogischen Förderbedarfs um bis zu 50 v. H. der vorgesehenen Zeit verlängert werden kann. Die Entscheidung über die Verlängerung trifft die Feststellungskommission.

 

Dienstag, 24. Juni 2014

 

Deutsch:

8.30 Uhr: 200 Minuten Arbeitszeit

 

Mittwoch, 25. Juni 2014

 

–  Englisch:
–  nichtdeutsche Muttersprache:
–  Deutsche Gebärdensprache:

8.30 Uhr: 120 Minuten Arbeitszeit
8.30 Uhr: 120 Minuten Arbeitszeit
45 + 15 Minuten Arbeitszeit

 

        Donnerstag, 26. Juni 2014

 

Mathematik:

8.30 Uhr: 150 Minuten Arbeitszeit

 

3.     Fernprüfung in der nichtdeutschen Muttersprache

 

Die Bestimmungen für das Fernprüfverfahren an Mittelschulen (siehe Buchstabe A Nr. 3) gelten für die Förderzentren entsprechend.

 

4.     Projektprüfung

 

Die Termine der Projektprüfung werden wie bei allen schulhausinternen Prüfungen von der Schule festgesetzt.

 

5.     Deutsche Gebärdensprache

 

Die Abschlussprüfung im Fach Englisch wird auf Antrag bei Schülerinnen und Schülern, die die Deutsche Gebärdensprache verwenden, durch eine Prüfung in Deutscher Gebärdensprache ersetzt, wenn der Antrag bei der Aufnahme in die 10. Jahrgangsstufe gestellt und genehmigt worden ist (§ 66 Abs. 2 VSO-F). Die Abschlussprüfung im Fach Deutsche Gebärdensprache umfasst im schriftlich/praktischen Teil 45 Minuten und im mündlich/kommunikativen Teil 15 Minuten. Die Prüfung ist parallel zur Prüfung im Fach Englisch durchzuführen. Die Aufgaben werden durch die Schule erstellt (vgl. § 66 Abs. 1 VSO-F in Verbindung mit § 64 Abs. 4 Satz 1 MSO). Bei der mündlich/kommunikativen Prüfung können mehrere Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusammengefasst werden (§ 66 Abs. 3 VSO-F).

 

6.     Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer

 

Die Regierungen werden gebeten, dem Staatsministerium bis spätestens 8. November 2013 die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Fernprüfverfahren (Muttersprache) zu melden.

Die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmer an der Abschlussprüfung benötigt das Staatsministerium bis zum 7. März 2014. Hierzu ergehen gesonderte Schreiben des Staatsministeriums.

 

7.     Termine: Anmeldung für den Eintritt in die 10. Klasse

 

Für Schülerinnen und Schüler aus Regelklassen der Jahrgangsstufe 9 der Förderzentren, die zum Schuljahr 2014/15 in die 10. Klasse der Förderzentren eintreten wollen, sind die Anmeldetermine am Freitag, 18. Juli 2014, und am Montag, 21. Juli 2014. Die gegebenenfalls notwendige Aufnahmeprüfung findet am Dienstag, 22. Juli 2014, und bei Bedarf am Mittwoch, 23. Juli 2014, bzw. Donnerstag, 24. Juli 2014, statt.

 

8.     Nachholtermin

 

Wer infolge eines nicht selbst zu vertretenden Grundes an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Mittelschulstufe an Förderzentren ganz oder teilweise nicht teilnehmen konnte, kann die Prüfung oder die fehlenden Teile der Prüfung in der Zeit vom 23. bis 25. September 2014 nachholen. Die Aufgaben für Deutsch, Englisch, nichtdeutsche Muttersprache und Mathematik werden bei Bedarf nach schriftlicher Anforderung vom Staatsministerium zugesandt. Die Anforderung wird gegebenenfalls bis zum 1. August 2014 erbeten. Die Aufgaben in den übrigen Fächern stellt die Schule selbst.

 

C)    Schulen für Kranke

 

Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule besucht haben und sich zum Zeitpunkt der Abschlussprüfungen in der Schule für Kranke befinden, können gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Verordnung über die Errichtung und den Betrieb sowie Schulordnung der Schulen für Kranke in Bayern (Krankenhausschulordnung – KraSO) vom 1. Juli 1999 (GVBl S. 288), geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBl S. 378), an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss teilnehmen. Es gelten entsprechend der Schulart der Stammschule die Bestimmungen der Schulordnung für die Mittelschulen (MSO) bzw. der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F). Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule nicht besucht haben und die zum Zeitpunkt der Abschlussprüfungen von der Schule für Kranke unterrichtet werden, können die Prüfung nach den Bestimmungen über die Prüfung für andere Bewerber ablegen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 KraSO). Nach § 15 Abs. 3 KraSO wird die Prüfung im Krankenhaus abgehalten. Der Prüfungsausschuss kann die Prüfungszeiten verlängern oder die Formen der Prüfung ändern, wenn dies aus krankheitsbedingten Gründen erforderlich ist.

 

Josef Kufner

Ministerialdirigent

 

StAnz 2013 Nr. 24

 

 

 

 



Seminartage 2013/2014 –
Fortbildungsveranstaltung
für evangelische Religionslehrkräfte
an den Gymnasien in Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 14. Mai 2013  Az.: VI.2-5 P 5160.9-6b.48 647

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern (ELKB) führt im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus auch im Schuljahr 2013/2014 in München und Heilsbronn jeweils vier eintägige Fortbildungsveranstaltungen durch. Dabei werden Grundkenntnisse vermittelt, die zur Erteilung von Evangelischem Religionsunterricht an bayerischen Gymnasien notwendig sind.

Die Teilnahme an den Tagungen ist für Pfarrerinnen und Pfarrer, die hauptberuflich als gymnasiale Lehrkräfte tätig werden, und für Lehrkräfte mit außerbayerischer Prüfung sowie für Lehrkräfte ohne zweites Examen (z. B. an Privatschulen) grundsätzlich verpflichtend.

Für nebenberuflich tätige Pfarrerinnen und Pfarrer sowie Lehrkräfte, die für längere Zeit pausiert haben, wird die Teilnahme dringend empfohlen. Die Anmeldung erfolgt direkt bei der zuständigen Fachberaterin. Eventuelle Rückfragen können gern an sie gerichtet werden.

 

Programm und Termine:

 

Erster Seminartag:

München:         Freitag, 20. September 2013

Heilsbronn:       Donnerstag, 26. September 2013

Das Profil des Faches Evangelische Religionslehre im Zusammenhang mit den „Leitlinien“; Lehrplan; Lehrbücher und Arbeitshilfen für den evangelischen Religionsunterricht

 

Zweiter Seminartag:

München:         Donnerstag, 24. Oktober 2013

Heilsbronn:       Mittwoch, 16. Oktober 2013

Lernzielkontrolle, Leistungserhebungen und -bewertung im evangelischen Religionsunterricht: grundsätzliche Überlegungen und Behandlung konkreter Beispiele

 

Dritter Seminartag:

München:         Mittwoch, 27. November 2013

Heilsbronn:       Montag, 25. November 2013

Selbstverständnis der Religionslehrerin/des Religionslehrers; ihre/seine Rolle an der Schule. – Disziplin und Unterricht. – Grundkenntnisse schulrechtlicher Bestimmungen (BayEUG, LDO, GSO) – Didaktisch-methodische Grundfragen

 

Vierter Seminartag:

München:         Dienstag, 14. Januar 2014

Heilsbronn:       Dienstag, 7. Januar 2014

Evangelische Religionslehre als schriftliches und mündliches Abiturprüfungsfach: Vorbereitung und Durchführung der schriftlichen Abiturprüfung und des Colloquiums, jeweils mit konkreten Beispielen. [Bei Interesse wird in München ein fünfter Seminartag zu Fragen der Didaktik und Methodik des RU angeboten. Termin nach Absprache.]

 

Tagungsort München: Dienstgebäude der ELKB, Marsstraße 19, großer Sitzungssaal (EG), Leitung: StDin Ingrid Grill-Ahollinger

 

Tagungsort Heilsbronn: Religionspädagogisches Zentrum der ELKB, Neue Abtei, Leitung: StDin Erna Haag

 

Tagungsdauer: jeweils von 9.00 bis 16.00 Uhr

 

Auskünfte und Anmeldungen direkt bei den zuständigen Fachberaterinnen:

 

Für Südbayern:

StDin Ingrid Grill-Ahollinger, Marsstraße 19/III, 80335 München, Tel.: 089 5595-615, Fax: 089 5595-8615, E-Mail: Ingrid.Grill@elkb.de

 

Für Nordbayern:

StDin Erna Haag, Platen-Gymnasium, Bahnhofsplatz 15, 91522 Ansbach, Tel.: 0981 5073, Fax: 0981 96634, privat: Tel.: 09845 405, Fax: 09845 987647, E-Mail: ernahaag@gmx.de

 

Dienstbefreiung kann, soweit es der Schulbetrieb zulässt, gewährt werden. Die Fahrt wird als Reise im Sinne des Art. 24 Bayerisches Reisekostengesetz anerkannt. Der Antrag auf Erstattung der Reisekosten ist von den Lehrkräften bei der zuständigen Reisekostenstelle mit einer Kopie des Einladungsschreibens einzureichen (Kap. 0504 Tit. 525 95, E1: 06, E2: 72). Bei Anfahrt mit der Bahn ist die zweite Klasse zu belegen; bei Benutzung eines Kfz sind möglichst Fahrgemeinschaften zu bilden. Bitte geben Sie bei Kauf einer DB-Karte (2. Klasse) folgende Großkundennummer an: 7102302. Den Trägern nichtstaatlicher Gymnasien wird empfohlen ihren Lehrkräften die Teilnahme in ähnlicher Weise zu ermöglichen.

 

Josef Kufner

Ministerialdirigent

 

 

 

 



Ausschreibungen von Schulratsstellen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 17. Mai 2013 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.46 138

Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen wird ausgeschrieben (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG). Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen verfügen.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschul-, Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen.

Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits inne haben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.

 

Walter Gremm

Ministerialdirigent

 

 

 

*

 

 

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 22. Mai 2013  Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4.57 482

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Freyung-Grafenau (einschließlich einer Teilabordnung an das Staatliche Schulamt im Landkreis Regen) ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits inne haben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Niederbayern veröffentlicht.

 

Josef Kufner

Ministerialdirigent

 

 

 

 



Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle
an der Regierung von Unterfranken

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 23. Mai 2013  Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.46 150

Die Stelle des Leiters/der Leiterin des Sachgebiets 40.1 „Grund- und Mittelschulen Erziehung, Unterricht, Qualitätssicherung“ an der Regierung von Unterfranken wird ausgeschrieben.

Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Bereich der Schulaufsicht der Grund- und Mittelschulen sowie über Erfahrungen in der Lehrerfortbildung und Schulentwicklung verfügen.

Hierfür steht derzeit eine Planstelle für Regierungsschuldirektoren/Regierungsschuldirektorinnen der BesGr. A 15 zur Verfügung. Eine Beförderung in die BesGr. A 16 (Ltd. Regierungsschuldirektor/Ltd. Regierungsschuldirektorin) ist grundsätzlich möglich.

 

Dem Sachgebiet 40.1 an der Regierung von Unterfranken obliegen im Wesentlichen Aufgaben aus folgenden Bereichen:

         Umsetzung bildungspolitischer Innovationen

         Fachliche Aufgaben der Grund- und Mittelschule

         Fachliche Begleitung von Schulentwicklung und Evaluation

         Fortbildung

         Fachliche Betreuung des Vorbereitungsdienstes der LAA, FLA, FöLA

         Ganztagsschulen

         Zusammenarbeit mit der 1. Phase der Lehrerbildung

         Fachliche Betreuung der Beratungsdienste

         Kooperation mit anderen Schularten

         Fachliche Mitarbeit bei der Errichtung und Genehmigung privater Volksschulen

         Schulischer und außerschulischer Sport.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils im Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits inne haben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken veröffentlicht.

 

Josef Kufner

Ministerialdirigent

 

 

 

 



Ausschreibung von Funktionsstellen
an staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 29. Mai 2013  Az.: VII.6-5 P 9001.1-6-7a.60 021

Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist an folgenden Schulen zu besetzen:

 

Ab sofort:

Berufliche Oberschule Rosenheim,

Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Das Aufgabenspektrum dieser Stelle umfasst insbesondere die Vorbereitung und Durchführung der zentralen Prüfungen und die Gestaltung des Stundenplans.

 

Zum 1. August 2013:

Berufliche Oberschule Kempten,

Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Ein Aufgabenschwerpunkt dieser Stelle liegt in der Verantwortung für Einsatz und Pflege der Schulverwaltungsprogramme (WinLD und WinSD) einschließlich der Erstellung von Statistiken und Unterrichtsverteilungen.

 

Für die Besetzung der Stellen kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.

 

Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen müssen erfüllt sein.

 

Die Stellen können auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt.

 

Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.

 

Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine aktuelle Leistungsfeststellung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

 

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.

 

Josef Kufner

Ministerialdirigent

 

 

 

 



Ausschreibung von Stellen für Schulleiter,
Ständige Vertreter und
Weitere Ständige Vertreter
an staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 29. Mai 2013  Az.: VII.2-5 P 9001.1-7a.57 242

A)  Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist an folgender Schule mit Wirkung vom 1. August 2013 zu besetzen:

 

Staatliche Berufsschule III Bamberg

An der Berufsschule werden Klassen aus den Berufsfeldern Wirtschaft und Verwaltung sowie Gesundheit mit derzeit 1.938 Teilzeitschülern und Teilzeitschülerinnen geführt.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

B)  Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist an folgenden Schulen mit Wirkung vom 1. August 2013 zu besetzen:

 

1.       Staatliche Berufsschule III Traunstein

Die Berufsschule mit agrarwirtschaftlich geprägten Klassen (Landwirtschaft, Gartenbau, Floristik, Revierjagd) besuchen derzeit 173 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen und 46 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen. Sie ist mit der Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung (68 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen), der Berufsfachschule für Kinderpflege (140 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen) sowie der Berufsfachschule für Sozialpflege (51 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen) organisatorisch verbunden.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

2.       Staatliche Berufsschule Main-Spessart

An der Berufsschule mit den Standorten in Karlstadt und Lohr am Main werden gewerbliche und kaufmännische Klassen geführt. Die Schule besuchen derzeit insgesamt 1.792 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen und 7 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen. Die Berufsschule ist organisatorisch mit der staatlichen Fachschule für Mechatroniktechnik verbunden.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

C)  Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist an folgender Schule mit Wirkung vom 15. Februar 2014 zu besetzen:

 

Staatliche Berufsschule Miltenberg-Obernburg

An der Berufsschule mit den Standorten in Miltenberg und Obernburg werden gewerbliche und kaufmännische Klassen geführt. Derzeit werden an der Schule 1.890 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen sowie 71 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen in den Fachrichtungen Wirtschaft/Verwaltung, Metalltechnik, Kfz-Technik, Informationstechnologie, Körperpflege, Gastronomie, Holztechnik und Bautechnik unterrichtet.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen.

 

Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die Bekanntmachung vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften an den Schulen wird ergänzend verwiesen.

 

Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin sowie des Ständigen Vertreters des Schulleiters/der Schulleiterin bzw. der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Schulleitern und Schulleiterinnen der Führungseignung beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wurde.

 

Bei der Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters werden Bewerber und Bewerberinnen nicht berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtszeit an der jeweiligen Schule eingesetzt wurden.

 

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sind, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.

 

Die Stellen des Ständigen Vertreters des Schulleiters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters und des Weiteren Ständigen Vertreters des Schulleiters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

 

Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

 

Bewerbungen für die Stelle an der Beruflichen Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschule – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

 

a)    von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

 

b)    gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)     von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

 

d)    ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

Josef Kufner

Ministerialdirigent

 

 

 

 



Offene Stellen

 

Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen

 

 

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:

 

Deutsche Schule Shanghai Pudong, China

 

Arbeitsbeginn:                          1. August 2014

Ende der Bewerbungsfrist:     31. Juli 2013

 

Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 256

Reifeprüfung

Abschlüsse der Sekundarstufe I

 

Qualifikation:

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L.

 

Gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, zu senden.

 

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

 

Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

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Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator ist zu besetzen:

 

Hanoi, Vietnam

 

Qualifikation:

1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache

 

Bewerbungsfrist:               31. Juli 2013

Arbeitsbeginn:                   1. Februar 2014

 

Kurztext:

Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator in Hanoi, Vietnam ist zu besetzen.

 

Text:

Die gesamte Tätigkeit als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und bietet erfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit.

 

Anforderungsprofil:

         Umfangreiche Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache

         Mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen

         Umfassende Erfahrungen als Fortbildner

         Bereitschaft, im Rahmen des Lehrerentsendeprogramms Führungsverantwortung zu übernehmen

         Fundierte PC-Kenntnisse (MS Office)

         Verhandlungsgeschick im Umgang mit den staatlichen vietnamesischen Stellen

         Hohe interkulturelle Kompetenz

         Beamtin/Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte im Schuldienst

 

Arbeitgeberleistungen:

Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK

 

Tätigkeitsprofil:

         Abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an vietnamesischen Schulen im Zuständigkeitsbereich der Fachberatung Hanoi sowie die fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung der dort  eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK) und Ortslehrkräfte (OLK)

         Entwicklung und Koordination eines am Deutschen Sprachdiplom orientierten Fortbildungsprogramm, schwerpunktmäßig für OLK

         Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz

         Beratung aller Partnerschulen der Bundesrepublik Deutschland im Zuständigkeitsbereich der Fachberatung Hanoi

         Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen (DAAD, GI, PAD, Studienkollegs u. ä.) im Rahmen der PASCH-Initiative

         Zusammenarbeit mit allen Institutionen, die im Zuständigkeitsbereich der Fachberatung Hanoi für den Deutschunterricht verantwortlich sind

         Beratung der vietnamesischen Erziehungsbehörden bezüglich der DSD-Prüfungen und aller anderen Aspekte des entsprechenden Deutschunterrichts (Curriculumsentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse u. ä.)

         Durchführung von eigenem Unterricht an den zu betreuenden Schulen

         Reisetätigkeit

 

Ansprechpartner:

E-Mail: Bettina.Fischer@bva.bund.de

Tel.: 0221 758-1446 oder 022899 358-1438

 

Ansprechpartnerin für Informationen zum Bewerbungsverfahren:

E-Mail: Marita.Hannemann@bva.bund.de

Tel.: 0221 58-1455 oder 022899 358-1455

 

Besondere Hinweise:

Das Bewerberprofil soll eine zunächst sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.

Gespräche und Verhandlungen mit vietnamesischen Partnern erfordern interkulturelle Kompetenz, Geduld und Beharrungsvermögen sowie ein hohes Maß an Flexibilität und setzen gute Mittlerqualitäten voraus.

Die Personalführung von  Programmlehrkräften ist eine zentrale Aufgabe und erfordert intensiven Einsatz, da die Lehrkräfte aus Deutschland nicht dieselben kollegialen Strukturen vorfinden wie in Deutschland, sondern auch aufgrund der Sprachbarrieren und der vietnamesischen Unterrichtskultur ohne engen Kontakt zu den OLK im Kollegium agieren.

Verwaltungsaufgaben fallen in beträchtlichem Umfang an und müssen vor Ort i. d. R. eigenständig organisiert werden.

Insgesamt bietet die Aufgabe hervorragende Chancen für Bewerber, die ein Interesse an der Ausgestaltung des DSD-Programms im Aufbau haben.

 

Für die Bewerbungen gilt folgendes Verfahren:

Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.

Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Kultusministerium zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, über Ihre Bewerbung.

Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Kultusministerium an das


Bundesverwaltungsamt
Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – ZfA 3

50728 Köln.

 

Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle.
Eine weitere Ausfertigung richten Sie gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus.

Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.

Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).

Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.

Es wird eine den landesspezifischen Anforderungen entsprechende körperliche Belastbarkeit erwartet.

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Neubesetzung einer freien Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung

 

Zum 2. September 2013 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle in der Abteilung Realschule als unterhälftige Abordnung zeitlich befristet auf fünf Jahre neu zu besetzen:

 

Referentin/Referent im Referat RS-2 Mathematisch-naturwissenschaftlicher und informationstechnischer Bereich mit der Fächerkombination Mathematik/Physik; Arbeitsbereich Physik

 

Im Arbeitsbereich Physik sollen schwerpunktmäßig u. a. folgende Aufgaben betreut werden:

         Erstellung, Auswertung und Weiterentwicklung zentraler Prüfungen

         Erstellung, Umsetzung und Weiterentwicklung von Fachlehrplänen

         Umsetzung von fachdidaktischen und methodischen Neu- und Weiterentwicklungen im Fachbereich Physik

         Erarbeitung von fachbezogenen Informations- und Unterstützungsmaterialien zur Weiterentwicklung von Unterrichtsqualität

         Mitwirkung bei der Lehrerfortbildung zu Themen, die den Arbeitsbereich betreffen

         Beratung des Ministeriums in fachlichen und pädagogischen Fragen

         Zusammenarbeit im Fachbereich mit anderen Institutionen

 

Vorausgesetzte fachliche Qualifikationen:

         erste und zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen in den Fächern Mathematik und Physik

         überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikationen

         mehrjährige berufliche Tätigkeit an einer Realschule

 

Vorausgesetzte überfachliche Qualifikationen:

         Aufgeschlossenheit für Innovationen

         Freude an theoretisch-konzeptionellem Arbeiten

         Bereitschaft zur Arbeit im Team

         überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere auch bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

         Organisationsgeschick

         sicheres Auftreten

         fundierte EDV-Kenntnisse

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse des 1. und 2. Staatsexamen enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Herrn ID Günter Frey

(E-Mail: guenter.frey@isb.bayern.de)

zu richten.

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Lehrkräfte des staatlichen Realschuldienstes.

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Neubesetzung einer freien Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung

 

Zum Schuljahresbeginn 2013/2014 ist in der Grundsatzabteilung am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle für Lehrkräfte im staatlichen Schuldienst als unterhälftige Abordnung, befristet auf fünf Jahre, neu zu besetzen:

 

Referat Organisations- und Qualitätsentwicklung an Schulen

 

Aufgabenbeschreibung:

Ein erster Arbeitsschwerpunkt ist die konzeptionelle  Weiterentwicklung der inneren Schulentwicklung. Ein zweiter Arbeitsschwerpunkt ist die Begleitung von Projekten zur Intensivierung und Unterstützung einer systematischen und kontinuierlichen schulischen Qualitätsarbeit.

 

Hierzu gehört insbesondere:

         Koordination, Betreuung und Unterstützung der Schulentwicklungsarbeit

         Mitarbeit in Projekten im Bereich Qualitätsentwicklung

         Weiterentwicklung einschlägiger Materialien

         Betreuung einschlägiger Portale (SE, QmbS)

         Mitwirkung bei der Konzipierung, Durchführung und Dokumentation einschlägiger Fachtagungen

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

         1. und 2. Staatsprüfung für ein Lehramt an weiterführenden Schularten

         Überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation, insbesondere überdurchschnittliche Beurteilungen

         Mehrjährige Berufserfahrung

         Erfahrungen in der Schulentwicklungsarbeit und im Qualitätsmanagement

         Erfahrung in der Entwicklung und Durchführung schulartübergreifender Projekte

 

Überfachliche Qualifikationen:

         Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit

         Engagement und Flexibilität

         Aufgeschlossenheit für Innovationen

         Sicheres Auftreten

         Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

         Organisationsgeschick

         Überdurchschnittliche Belastbarkeit

         Überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Die Rechte der Schwerbehinderten, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt zu werden, bleiben unberührt.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt auf dem Dienstweg an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Herrn OStD Arnulf Zöller zu richten.

*

Ausschreibung einer Stelle für eine Schulleiterin/
einen Schulleiter
der privaten Wirtschaftsschule Seligenthal

 

An der privaten Wirtschaftsschule Seligenthal ist regulär zum 1. September 2013, spätestens zum 1. Februar 2014 die Stelle

 

der Schulleiterin/des Schulleiters (A 15+Z)

 

neu zu besetzen.

 

Die staatlich anerkannte Wirtschaftsschule ist Teil des Bildungszentrums Seligenthal mit sieben traditionsreichen und innovativen Bildungs- und Betreuungseinrichtungen in Trägerschaft der Schulstiftung Seligenthal. Die Einrichtung liegt zentral in der historischen Stadt Landshut mit hoher Lebensqualität.

 

Im laufenden Schuljahr werden an unserer Schule 240 Schülerinnen von 35 Lehrkräften an der bei uns eingerichteten vierstufigen (H- und M-Zweig) und der zweistufigen Wirtschaftsschule unterrichtet. Auf der Basis christlicher Grundhaltungen und Werte steht bei uns immer der ganze Mensch im Mittelpunkt. Wir vermitteln unseren Schülerinnen daher nicht nur Wissen und praktische berufsbezogene Fähigkeiten, sondern legen ebenso Wert auf kreative Talentförderung und soziales Engagement.

 

Ihre Aufgaben:

         pädagogische und organisatorische Leitung der Schule

         verantwortliche Personalführung und -entwicklung

         Vertretung der Schule nach außen/Öffentlichkeitsarbeit

         Koordination von Schulentwicklung und Qualitätsmanagement

 

Ihr Profil:

         Ausbildung für das Lehramt an beruflichen Schulen

         praktische Erfahrung oder Berufsabschluss im Bereich Handel/Wirtschaft

         hohe pädagogische, kommunikative und soziale Kompetenz

         gründliche Kenntnisse des Schul- und Dienstrechts

         Erfahrung in der Schulverwaltung bzw. in Funktionsstellen der Schulleitung ist erwünscht

         Verankerung im christlichen Glauben

 

Wir bieten Ihnen einen verantwortungsvollen und attraktiven Arbeitsplatz mit hoher Akzeptanz in der Region innerhalb einer lebendigen Schulgemeinschaft. Beurlaubungen aus dem Staatsdienst sind grundsätzlich möglich.

 

Bitte senden Sie Ihre aussagekräftigen Unterlagen bis spätestens 1. Juli 2013 an:

Schulstiftung Seligenthal/Geschäftsführung

„Bewerbung WS“

Bismarckplatz 14

84034 Landshut

carsten.riegert@seligenthal.de

www.seligenthal.de.


 

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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0, E-Mail: poststelle@stmuk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und Wissenschaft, Forschung und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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