Beiblatt

 

zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

 


 

Nummer 19*      Ausgegeben in München am 18. Oktober 2013     Jahrgang 2013

 

 

 


 

Inhalt

 

Ausschreibung einer Referentenstelle an der Regierung von Niederbayern

Neubesetzung einer Stelle an der Akademie für Lehrerfortbildung
und Personalführung Dillingen

30. Spieltage für das Schultheater an den Realschulen in Bayern 2014

Bayerische Lehrkräfte für Schulen in Kanada (Québec), in der Türkei (Istanbul) und im Westjordanland (Bethlehem, Beit Sahour, Ramallah)

Ausschreibung von Schulratsstellen

Änderung der Bekanntmachung zur Fachabiturprüfung 2015 zum Erwerb der Fachhochschulreife an Fachoberschulen und Berufsoberschulen

Ausschreibung einer Referentenstelle an der Regierung von Mittelfranken

Ausschreibung einer Referentenstelle an der Regierung von Schwaben

 

 

 

 

 


 




Ausschreibung einer Referentenstelle
an der Regierung von Niederbayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 12. September 2013
Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.103 722

 

 

Die Stelle einer Referentin bzw. eines Referenten (Regierungsschulrätin/Regierungsschulrat der BesGr. A 14 + AZ) für das Sachgebiet 40.1 „Grund- und Mittelschulen – Erziehung/Unterricht/Qualitätssicherung“ an der Regierung von Niederbayern ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

 

Die zu besetzende Stelle im Sachgebiet 40.1 an der Regierung von Niederbayern umfasst im Wesentlichen folgende Aufgabenbereiche:

 

Lehrerausbildung

(Seminarbeauftragte/Seminarbeauftragter)

         Organisation und Betreuung des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an Grund- und Mittelschulen sowie der Fachlehrerinnen/Fachlehrer und Förderlehrerinnen/Förderlehrer an Grund- und Mittelschulen

          Mitwirkung bei der Besetzung von Seminarleiterstellen (GS, MS, FL, FöL)

          Planung und Durchführung von Dienstbesprechungen und Fortbildungsveranstaltungen

          Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung der Zweiten Staatsprüfungen für die Lehrämter an Grundschulen und Mittelschulen (LPO II), Fachlehrerinnen/Fachlehrer (ZAPO – F II) und Förderlehrerinnen/Förderlehrer (ZAPO/FöL II)

          Mitwirkung bei der dienstlichen Beurteilung der Seminarleitungen

          Fachliche Betreuung und Koordination der Betreuungs- und Praktikumslehrerinnen/Praktikumslehrer

          Zusammenarbeit mit den Universitäten und Staatsinstituten

          Nachqualifikation für ein Lehramt

          Mitwirkung bei der Einstellung von Lehrkräften

 

Sonstige Aufgaben im pädagogischen Bereich

          Fachliche und organisatorische Betreuung von Fachberatungen einschließlich der Mitwirkung bei Besetzungen

          Organisation des Einsatzes und der Fortbildung der Beratungslehrer und Schulpsychologen

          Fachliche Betreuung des Unterrichts für Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund

          Fachliche Betreuung der Beraterinnen/Berater für Migration

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamtinnen bzw. Schulaufsichtsbeamte oder Beamtinnen bzw. Beamte bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektorin bzw. Konrektor, Rektorin bzw. Rektor, Beratungsrektorin bzw. Beratungsrektor oder Seminarrektorin bzw. Seminarrektor besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektorin bzw. Institutsrektor, wissenschaftliche Mitarbeiterin bzw. wissenschaftlicher Mitarbeiter im Hochschulbereich oder Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter in der Schulaufsicht gleich.

 

Vorausgesetzt werden:

          Mehrjährige Erfahrung in der Leitung oder Führung eines Personalkörpers

          Vertiefte theoretische und praktische Kenntnis im Bereich der Grund- und Mittelschule

          Umfassende, mehrjährige berufliche Erfahrungen in der zweiten Phase der Lehrerbildung (Seminarleitung) Beratungs- und Beurteilungskompetenz

          Team- und Kommunikationsfähigkeit

          Sichere Anwenderkenntnisse der gängigen EDV-Programme

          Fähigkeit, selbständig zu arbeiten

          Organisationsgeschick und Planungsfähigkeit in komplexen Situationen

          Bereitschaft und Fähigkeit, Konzepte zu entwickeln und umzusetzen

 

Es wird erwartet, dass die Beamtin bzw. der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Niederbayern veröffentlicht.

 

Walter Gremm

Ministerialdirigent

 

 

 

 

 



Neubesetzung einer Stelle an der Akademie für
Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 18. September 2013 Az.: III.6-5 P 4113-5b.71 834

 

 

Zum 17. Februar 2014 ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen folgende Stelle zu besetzen:

 

Abteilung 4 Pädagogik/Psychologie/Schulberatung (A 16)

 

Mit der Stelle sind folgende Aufgaben verbunden:

      Konzeptionelle Weiterentwicklung der bayerischen Lehrerfortbildung

      Qualitätssicherung und -entwicklung

      Auswertungen von Statistiken und Analysen

      Hausinterne Fortbildungsmaßnahmen

      Aufsicht über die Themenkomplexe Pädagogik/Psychologie/Schulberatung

 

Die Funktion eines Abteilungsleiters an der Akademie Dillingen umfasst grundsätzlich folgende Aufgabenfelder:

      Vorgesetzter aller Beschäftigten der Abteilung inklusive Einarbeitung neuer Dozenten und Sicherstellung des Lehrgangsbetriebs bei Personalausfällen

      Führung von Dienstbesprechungen und Mitarbeitergesprächen

      Mitwirkung bei der dienstlichen Beurteilung

      Koordination des gesamten Lehrgangs- und Leistungsangebots der Abteilung inklusive E-Learning-Angebote

      Qualitätssicherung und Evaluation des Lehrgangsangebots einschließlich Kontrolle der Lehrgangsberichte

      Publikationen im eigenen Zuständigkeitsbereich inklusive Ausschreibungen

      Kontaktpflege mit Behörden, Verbänden und Kooperationspartnern sowie mit der Fach- und Verbandspresse

      Führung eines eigenen Fachreferats einschließlich der Konzeption von Online-Lehrgängen

 

Mit Abteilungsleitung 4 ist die Leitung von Ref. 4.1 (Schulartübergreifende pädagogische Leitziele) mit folgendem Profil verbunden:

 

Ref. 4.1 Schulartübergreifende pädagogische Leitziele

 

Das Referat nimmt schulartübergreifend im Lehrgangsbetrieb folgende Aufgaben wahr:

   Planung, Organisation, Durchführung und Evaluation von Lehrgängen unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen, pädagogischen und bildungspolitischen Entwicklungen sowie des jeweiligen Schwerpunktprogramms für die bayerische Lehrerfortbildung

      Schwerpunktmäßig Lehrgänge gemäß der jeweils gültigen fächerübergreifenden Bildungs- und Erziehungsziele

 

Es wird erwartet, dass aktuelle Themen des bayerischen Bildungswesens, derzeit etwa die Ganztagsschule sowie die Einführung der erweiterten Schulleitung und des LehrplanPLUS, beim Lehrgangsangebot des Referats berücksichtigt werden. Eine Zusammenarbeit mit Abteilung 3 der Akademie Dillingen bei Fragen der Führungskräfteschulungen ist nötig.

 

Zu den weiteren Aufgaben der Referatsleitung gehören unter anderem:

      Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten

      Darstellung der Arbeit des Referats auf der Homepage der Akademie

      Fachliche und methodisch-didaktische Beiträge in der Fortbildung, auch für E-Learning-Fortbildungen zu den o. g. Themen

      Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)

      Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Fachreferaten des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen und der Wirtschaft

      Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich

      Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse sowie zu Verbänden

 

Bewerben können sich verbeamtete Lehrkräfte im öffentlichen Schuldienst in der Besoldungsgruppe A 15 oder höher mit aktuellen Personalführungsaufgaben an Schulen. Vorausgesetzt werden sehr gute bis gute wissenschaftliche und pädagogische Qualifikationen (jeweils 2,00 und besser). Kenntnisse und Fertigkeiten in der Konzeptionierung und Durchführung von Ausbildungsinhalten, vor allem in der 2. Phase der Lehrerbildung, und/oder von Fortbildungsinhalten sowie Erfahrungen in der Beratungstätigkeit können berücksichtigt werden.

Vorausgesetzt werden außerdem folgende überfachliche Qualifikationen:

      Überdurchschnittliche organisatorische Fähigkeiten

      Fähigkeiten zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit sowie zu Team- und Projektarbeit

      Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell, umfassend und lösungsorientiert einzuarbeiten

      Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln

      Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

      Überzeugendes Auftreten sowie sprachliche Gewandtheit (schriftlich und mündlich)

 

Erwartet werden Interesse an der Weiterentwicklung des bayerischen Schulwesens, die Aufgeschlossenheit, sich intensiv mit neuen Wegen der Unterrichts-, Personal- und Organisationsentwicklung in allen Schularten auseinanderzusetzen, sowie Kenntnisse im Einsatz neuer Medien und ein sicherer Umgang mit den gängigen Computerprogrammen.

 

Es wird erwartet, dass der Wohnort des Bewerbers/der Bewerberin eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Der Bewerbung ist eine aktuelle Beurteilung beizulegen. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen und unter Angabe des Aktenzeichens Az.: III.6-5 P 4113-5b.71 834 bis spätestens sechs Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an die

 

Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen

Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7

89407 Dillingen

 

sowie in Kopie an das

Bayerische Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

Referat III.6

Salvatorstraße 2

80333 München.

 

Der/Die Dienstvorgesetzte bzw. ggfs. die jeweils zuständige Schulaufsicht nehmen zur Bewerbung Stellung.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin

 

 

 

 

 



30. Spieltage für das Schultheater an
den Realschulen in Bayern 2014

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 19. September 2013
Az.: V.2-5 S 6402.33-5a.102 351

 

 

30. Theatertage der bayerischen Realschulen vom 26. bis 28. Mai 2014 in Kaufering

 

Veranstalter

Die Fördergemeinschaft für das Schultheater an Realschulen in Bayern e. V. (FSR) veranstaltet von

Termin

Montag, 26. Mai bis Mittwoch, 28. Mai 2014 in Kaufering

die 30. Theatertage der bayerischen Realschulen.

Der Termin ist vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus mit den erforderlichen Beurlaubungen genehmigt.

 

Zielsetzung

Zur Zielsetzung dieser Theatertage gehört es wie bisher, eine Begegnung der Theatergruppen der Realschulen zu ermöglichen, Erfahrungsaustausch zu fördern und Kriterien für Möglichkeiten und Grenzen des Schultheaters zu erarbeiten. Sie verstehen sich nicht als Wettbewerb, sondern als Festival und als Fortbildungsveranstaltung. Darüber hinaus soll diese Veranstaltung der Öffentlichkeit einen Einblick in die Arbeit gewähren, die das Schultheater für den Bildungsauftrag der Realschule leistet.

 

Voraussetzung
für Anmeldung

Die mindestens einmalige Teilnahme der Spielleiterin/des Spielleiters an vorherigen Theatertagen wird erwartet.

 

Wichtig!

 

Mit der Anmeldung erklären sich die Gruppen verbindlich bereit, zu jedem angesetzten Termin an den drei Festivaltagen und an jedem zugewiesenen Spielort ihre Produktion aufzuführen. Eine zeitliche und örtliche Zuteilung erfolgt nach Abwägung aller Erfordernisse ausschließlich durch die Jury.

 

Meldeschluss

Jede an der Teilnahme interessierte Theatergruppe bewirbt sich mit dem auf der unten angegebenen Homepage der Fördergemeinschaft für das Schultheater an Realschulen in Bayern e. V. (FSR) erhältlichen Anmeldeformular möglichst bald, spätestens aber bis zum 17. Januar 2014 und so rechtzeitig, dass ein Proben- oder Aufführungsbesuch vereinbart werden kann.

 

Kontaktadresse

 

 

 

 

 

Die Bewerbung ist zu richten an:

ZwRSK Wolfram Janner

Staatliche Realschule Schwabach

Waikersreutherstraße 9a

91126 Schwabach

Tel:         09122 63126

Fax:       09122 631280

E-Mail: theatertage@fsr-bayern.de

Internetadresse: http://www.fsr-bayern.de

 

Aufführungs-

oder Probenbesuch

 

 

 

 

 

 

 

 

Um die Programmauswahl unter Berücksichtigung möglichst anschaulicher Informationen vornehmen zu können, bitten wir, auf dem Anmeldeformular Termine anzugeben, an denen bis zum 14. Februar 2014 eine Aufführung oder eine Probe besucht werden kann. Ein Juror der Fördergemeinschaft besucht dann innerhalb einer kurzen Frist nach der Anmeldung die Theatergruppe vor Ort während einer Theaterprobe. Bei dieser Probe sollen zum einen einige zusammenhängende „fertige“ Szenen gezeigt werden. Außerdem soll es der Jurorin/dem Juror während dieses Probenbesuchs ermöglicht werden, sich einen Einblick in die grundsätzliche Arbeitsweise der Gruppe/des Spielleiters zu verschaffen. Sehr hilfreich für die Arbeit der Jury ist die Übersendung einer DVD, in der Stück und Arbeitsweise gezeigt bzw. kurz erläutert werden.

 

Maximale Spieldauer

Um, wie bisher, höchstens 10 Produktionen ins Programm aufnehmen zu können, hat die Fördergemeinschaft die Präsentation der einzelnen Stücke bei den Theatertagen auf eine Dauer von 50 Minuten begrenzt. Längere Sujets können daher auf gar keinen Fall ganz, sondern nur in Ausschnitten oder Einzelszenen gezeigt werden. Insbesondere Gruppen, die zum ersten Mal zu Spieltagen eingeladen werden, beraten wir gerne, insbesondere bei notwendigen Kürzungen.

 

Diskussionen

 

Die Besprechungen der einzelnen Aufführungen, die primär dem Erfahrungsaustausch dienen, werden auf Gesprächsbasis mit allen interessierten Teilnehmern geführt.

 

Theaterwerkstatt

 

 

Exklusiv für Schülerinnen und Schüler der eingeladenen Gruppen gilt das Angebot professionell geleiteter Workshops, in denen Anregungen aus unterschiedlichen Bereichen der Theaterarbeit vermittelt werden.

 

Gesprächsforen

 

Zur gleichen Zeit sind alle Lehrerinnen und Lehrer zu verschiedenen Fachgesprächen eingeladen, die der Diskussion aller das Schultheater betreffenden Fragen und dem Erfahrungsaustausch dienen sollen.

 

Unterbringung

 

Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler werden in den Räumen der Staatlichen Realschule Kaufering untergebracht. Ihre Lehrerinnen und Lehrer übernehmen die Aufsicht.

Die Gruppen verpflichten sich zur Teilnahme an allen Veranstaltungen während der Tagung und zur Beachtung der Haus- bzw. Festivalordnung.

 

Verpflegung

Die Verpflegung erfolgt in der Schule.

 

Kosten

 

Die Kosten pro Person für Teilnahme, Unterbringung und Verpflegung betragen 25 Euro.

 

Teilnahme

 

Die Spielgruppenleiter und andere geeignete bzw. interessierte Lehrer sowie die Schüler der ausgewählten Gruppen können vom 26. bis 28. Mai 2014 zur Teilnahme beurlaubt werden (Anmeldung über FiBS möglich). Studienreferendare, die an der Zusatzausbildung Schultheater und Unterrichtsspiel gemäß ASR 5.5.3 teilgenommen haben, sowie interessierte Theaterlehrkräfte an bayerischen Schulen können sich bei der ausrichtenden Schule anmelden. Wegen der geringen Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze werden Anmeldungen in der Reihenfolge des Posteingangs berücksichtigt. Garantien für eine Unterbringung in der Schule werden nicht übernommen.

 

Die Teilnahme an den Schultheatertagen soll für die einzelnen Theatergruppen durch die Schulleiterin/den Schulleiter zur nicht verbindlichen Schulveranstaltung gemäß § 4 Abs. 2 RSO erklärt werden. Die Teilnahme minderjähriger Schüler, soweit sie einer Schule außerhalb des Veranstaltungsortes angehören, bedarf der Zustimmung der Erziehungsberechtigten.

 

Veranstaltungsort

 

 

Staatliche Realschule Kaufering

Leitung:

RSD Peter Adam

Bayernstraße 12

86916 Kaufering

Tel:         08191 940470

Fax:       08191 9404799

E-Mail: verwaltung@rs-kaufering.de

Internetadresse: http://www.rs-kaufering.de

 

Organisationsleitung

 

 

 

 

 

 

 

Fragen zur örtlichen Organisation richten Sie bitte an:

StRin (RS) Anina Wisniewski

Bayernstraße 12

86916 Kaufering

Tel:         08191 940470

Fax:       08191 9404799

E-Mail: a.wisniewski@rs-kaufering.de

 

Programmauswahl

Die bei den Theatertagen gezeigten Stücke sollen einen repräsentativen Einblick in die Schultheaterarbeit an bayerischen Realschulen ermöglichen. Über die Auswahl der Gruppen, die an den 30. Theatertagen der bayerischen Realschulen teilnehmen  können,  und   den Aufführungstermin und -ort entscheidet der Vorstand der Fördergemeinschaft bei einer öffentlichen Jurysitzung im Februar 2014.

 

Zuschüsse

Die Fördergemeinschaft bemüht sich auch in diesem Jahr um Spenden von Sponsoren, damit die teilnehmenden Gruppen Zuschüsse zu ihren Kosten erhalten können. Eine Berechnung der Zuschüsse kann aber erst nach Abschluss der Theatertage erfolgen.

Lehrerinnen und Lehrer ohne teilnehmende Gruppen können von der Fördergemeinschaft leider keine Zuschüsse erhalten, jedoch wird die Teilnahme an den Theatertagen als Fortbildung schriftlich bestätigt.

 

Josef Kufner
Ministerialdirigent

StAnz 2013 Nr. 42

 

 

 

 

 



Bayerische Lehrkräfte für Schulen
in Kanada (Québec), in der Türkei (Istanbul) und
im Westjordanland (Bethlehem, Beit Sahour, Ramallah)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 19. September 2013 Az.: I.6-5 P 4044.1-6b.84 689

 

 

1.    Vorhaben:

 

Der Freistaat Bayern entsendet in Zusammenarbeit mit dem Auswärtigen Amt in Berlin und dem Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – in Köln bayerische Lehrkräfte nach Kanada (Québec), in die Türkei (Istanbul) und in das Westjordanland (Bethlehem, Beit Sahour, Ramallah).

 

Ziel der Entsendung ist, die kulturellen Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den genannten Staaten bzw. Regionen zu festigen sowie zur Förderung der deutschen Sprache in diesen Ländern beizutragen. Die entsandten Lehrkräfte sind zugleich „Botschafter“ des Freistaats Bayern und tragen zu einem positiven Eindruck von Bayern im Gastland bei.

 

Arbeitgeber der deutschen Lehrkräfte ist der Träger der jeweiligen ausländischen Bildungseinrichtung (Schule). Die Lehrkräfte haben dabei die rechtliche Stellung einheimischer Arbeitnehmer. Der Dienstvertrag, den die Lehrkräfte erhalten, gilt zunächst für ein Schuljahr. Die Tätigkeit beginnt im August bzw. September 2014 und kann bei Vorliegen der hierfür nötigen Voraussetzungen jahresweise auf insgesamt bis zu maximal sechs Jahre verlängert werden.

 

2.     Besonderes Bewerberprofil für die einzelnen Einsatzländer bzw. -regionen:

 

a)   Kanada (Québec):

 

Die bayerische Landesprogrammlehrkraft soll sowohl beim Aufbau des Deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz der Länder der Stufe I (DSD I) an staatlichen Schulen in Québec und in Zusammenarbeit mit dem Fachberater für Deutsch in Toronto  bei der Kontaktpflege zum Ministère de l´Education, du Loisir et du Sport (Québec) tätig sein. Voraussichtlicher Einsatzort ist Montréal.

 

Die Bewerberin bzw. der Bewerber muss die Lehramtsbefähigung für Gymnasien mit der Fakultas für Deutsch, Deutsch als Fremdsprache (Zweitsprache) oder eine moderne Fremdsprache haben. Sie oder er muss Französischkenntnisse auf der Niveaustufe B 2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) nachweisen; der Nachweis muss nach dem 31. Juli 2009 ausgestellt worden sein; bei Lehrkräften mit der Fakultas für Französisch entfällt der Nachweis.

 

Von Vorteil bei der Bewerbung sind Erfahrungen in der Schulleitung oder in der Lehreraus- und -fortbildung. Englischkenntnisse auf der Niveaustufe B 2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GeR) sollten nachgewiesen werden; Lehrkräfte mit der Fakultas für Englisch benötigen keinen zusätzlichen Nachweis.

 

b)   Türkei (Istanbul):

 

Wegen des Ausbaus des Deutschunterrichts bis zur Stufe II des Deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz der Länder (DSD II) an den allgemein bildenden Einsatzschulen (Sprachdiplomschulen) in der Türkei (Istanbul) muss die Bewerberin bzw. der Bewerber die Lehramtsbefähigung für Gymnasien besitzen. Auf Grund der Anforderungen der türkischen Stellen ist für die Bewerberin bzw. den Bewerber die Fakultas für Deutsch oder Deutsch als Fremdsprache (Zweitsprache) erforderlich.

 

Eine weitere Fakultas in einer modernen Fremdsprache ist erwünscht. Türkischkenntnisse sind nicht Voraussetzung. Bewerber sollten aber bereit sein, sich innerhalb kurzer Zeit Grundkenntnisse in Türkisch anzueignen und sich allgemein in die soziokulturellen Gegebenheiten des Gastlandes einzufügen.

 

c)   Westjordanland (Bethlehem, Beit Sahour, Ramallah):

 

Wegen des Ausbaus des Deutschunterrichts bis zur Stufe II des Deutschen Sprachdiploms der Kultusministerkonferenz der Länder (DSD II) an den allgemein bildenden Einsatzschulen (Sprachdiplomschulen) im Westjordanland muss die Bewerberin bzw. der Bewerber die Lehramtsbefähigung für Gymnasien besitzen. Die Bewerberin bzw. der Bewerber muss weiterhin entweder die Fakultas für Deutsch oder eine moderne Fremdsprache vorweisen.

 

Von Vorteil für die Bewerbung sind nachgewiesene Qualifikationen für Deutsch als Fremdsprache bzw. Zweitsprache (z. B. Fakultas für Deutsch als Fremdsprache (Zweitsprache)).

 

Arabisch- oder Hebräischkenntnisse sind nicht Voraussetzung. Bewerber sollten aber bereit sein, sich innerhalb kurzer Zeit Grundkenntnisse in Arabisch oder Hebräisch anzueignen und sich allgemein in die soziokulturellen Gegebenheiten des Gastlandes einzufügen.

 

3.     Allgemeines Bewerberprofil:

 

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen entweder Beamte auf Lebenszeit oder vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte in einem unbefristeten Arbeitnehmerverhältnis sein. In beiden Fällen muss die Bewerberin bzw. der Bewerber eine mindestens zweijährige Unterrichtserfahrung nach dem Erwerb der jeweiligen Lehramtsbefähigung an einer öffentlichen Schule der betreffenden Schulart nachweisen. Die Tätigkeit als Landesprogrammlehrkraft kann nur in Vollzeit ausgeübt werden. Altershöchstgrenze für die Vermittlung ist das vollendete 61. Lebensjahr zum Zeitpunkt des vorgesehenen Dienstantritts.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer bzw. einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Zweitbeurlaubung:

 

Die Lehrkraft muss zwischen ihrer Rückkehr von einem erstmaligen Auslandseinsatz und einer erneuten Tätigkeit im Ausland mindestens drei Jahre im innerdeutschen Schuldienst tätig gewesen sein. Zum Bewerbungszeitpunkt muss sie mindestens zwei Jahre im inländischen Schuldienst unterrichtet haben.

 

4.     Finanzielle Regelung:

 

Die Lehrkräfte werden unter Fortgewährung der Leistungen des Freistaats Bayern aus dem inländischen Schuldienst beurlaubt.

 

Das jeweilige Gastland gewährt in einigen Fällen zusätzlich ein ortsübliches Lehrergehalt und bemüht sich, eine Dienstwohnung, die dem dortigen Lebensstandard entspricht, zur Verfügung zu stellen oder zu vermitteln.

 

Es wird eine Umzugskostenpauschale aus Mitteln des Auswärtigen Amtes in Aussicht gestellt.

 

Weitere Modalitäten (gebührenfreie Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, abgaben- und gebührenfreie Einfuhr von Umzugsgut, Kraftfahrzeug etc.) werden gesondert geregelt.

 

Bewerbungen von Lehrkräften, die nicht im staatlichen Schuldienst tätig sind, können nur dann in Betracht gezogen werden, wenn gewährleistet ist, dass der jeweilige Schulträger die im Zusammenhang mit der Entsendung anfallenden Lasten und Kosten vollständig übernimmt.

 

5.   Verfahren:

 

Interessierte Kolleginnen und Kollegen richten ihre formlose Bewerbung bis spätestens 10. Januar 2014 (Eingang im Staatsministerium) auf dem Dienstweg an das

Bayerische Staatsministerium

für Unterricht und Kultus

Referat I.6

80327 München.

 

Das Bewerbungsschreiben sollte enthalten:

Angaben zu Wohnort, Alter, Familienstand, Lehramt und Fächerverbindung, Unterrichts- und Berufserfahrung in Deutsch als Fremd-, Mutter- oder Zweitsprache, Erfahrung in der Lehreraus- und -fortbildung, Hinweise auf eine Tätigkeit im Ausland und Beweggründe für die Bewerbung. Den Bewerbungen für die Stelle in Kanada (Québec) muss der Nachweis über Französischkenntnisse gemäß Nr. 2 a beigefügt sein; er entfällt für Lehrkräfte mit der Fakultas für Französisch.

 

Die ausgewählten Kandidatinnen und Kandidaten werden voraussichtlich im Mai/Juni 2014 in einem Seminar des Bundesverwaltungsamtes – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – auf ihre Tätigkeit vorbereitet.

 

 

Josef Kufner

Ministerialdirigent

 

 

 

 

 



Ausschreibung von Schulratsstellen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 24. September 2013
Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.104 463

 

 

Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Landsberg am Lech wird ausgeschrieben (Art. 115 Abs. 2 Satz 1 BayEUG). Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen verfügen.

Des Weiteren werden vertiefte Kenntnisse sowie Erfahrungen im Bereich der Mittelschule erwartet.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle des weiteren Schulrats bzw. der weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschul-, Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen.

Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

 

 

*

 

 

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 25. September 2013
Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.104 465

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Main-Spessart ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus strebt eine Erhöhung des Frauenanteils am Schulaufsichtspersonal an. Frauen werden deshalb besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Unterfranken veröffentlicht.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

 

 

 



Änderung der Bekanntmachung zur
Fachabiturprüfung 2015 zum Erwerb der Fachhochschulreife
an Fachoberschulen und Berufsoberschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

vom 24. September 2013
Az.: VII.6-5 S 9500-6-7a.72 514I

 

 

Die Bekanntmachung zur Fachabiturprüfung 2015 zum Erwerb der Fachhochschulreife an Fachoberschulen und Berufsoberschulen vom 13. August 2013 (KWMBeibl S. 205, StAnz 2013 Nr. 35) wird wie folgt geändert:

 

Unter Nr. 1 werden die Prüfungszeiten für die Fächer Deutsch und Englisch folgendermaßen geändert:

 

Deutsch:

Montag, 18. Mai 2015

9.00 bis 13.00 Uhr

Englisch:

Donnerstag, 21. Mai 2015

9.00 bis 10.30 Uhr (Reading-Teil)

11.00 bis 12.00 Uhr (Writing-Teil)

 

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

StAnz 2013 Nr. 42

 

 

 

 



Ausschreibung einer Referentenstelle
an der Regierung von Mittelfranken

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

September 2013
Az.: VII.7-5 P 9070-7b.116 988

 

 

Die Stelle einer Referentin/eines Referenten für das Sachgebiet 42.1 „Berufliche Schulen für technische, gewerbliche, kaufmännische Berufe“ an der Regierung von Mittelfranken ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen. Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

Die zu besetzende Stelle umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:

      Schulaufsicht über die Wirtschaftsschulen und die Berufsfachschulen/Fachakademien für Fremdsprachenberufe

      Mitwirkung beim Personaleinsatz der im ersten Spiegelstrich genannten staatlichen Schulen

      Mitwirkung bei der Schulentwicklung und Evaluation der Schulen des Sachgebiets

      Deutsch- Englischunterricht an beruflichen Schulen

      Planung der regionalen Lehrerfortbildung

      Anerkennung des mittleren Schulabschlusses durch Berufsausbildung

      Organisation der Schülermitverantwortung

      EDV-Fachbetreuung

 

Die Bewerberin/Der Bewerber sollte über gute IT-Kenntnisse, Kooperationsbereitschaft, Freude an der Arbeit im Team und Interesse an organisatorischen Aufgaben verfügen.

 

Für die Besetzung der Stelle kommen ausschließlich staatliche Beamtinnen und Beamte mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen in der Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften in Betracht. Erfahrungen in einer übertragenen schulischen Funktion oder der Schulaufsicht sind von Vorteil.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

 

Die Stelle ist teilzeitfähig.

 

Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden. Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Es wird erwartet, dass die Beamtin/der Beamte eine Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung von Mittelfranken, Sachgebiet 42.1 einzureichen.

 

Die Regierung von Mittelfranken sichtet die eingegangenen Bewerbungen und legt sie zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium zur endgültigen Entscheidung vor.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin

 

 

 

 

 



Ausschreibung einer Referentenstelle
an der Regierung von Schwaben

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus

Septempber 2013
Az.: VII.7-5 P 9070-7b.113 868

 

 

Die Stelle einer Referentin/eines Referenten für das Sachgebiet 42.1 „Berufliche Schulen für technische, gewerbliche und kaufmännische Berufe“ an der Regierung von Schwaben ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen. Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

Der Referentin/Dem Referenten im Sachgebiet 42.1 an der Regierung von Schwaben sind im Wesentlichen folgende Aufgaben zugeordnet:

 

1.   Mitwirkung bei der Organisation und Wahrnehmung der Schulaufsicht über die öffentlichen beruflichen Schulen sowie beim Genehmigungsverfahren für die Errichtung privater beruflicher Schulen

 

2.   Fachlicher Personaleinsatz – Mitwirkung beim Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern und Fachlehrerinnen und Fachlehrern an staatlichen, kommunalen und privaten beruflichen Schulen sowie Übertragung fachrichtungsabhängiger Funktionen

 

3.   Personalangelegenheiten des Lehrpersonals – Fachliche Entscheidung über Einstellungen, Versetzungen, Abordnungen, Beurlaubungen, Nebentätigkeit und schulaufsichtliche Genehmigung von Lehrkräften sowie Mitwirkung bei fachrichtungsabhängigen Beförderungen

 

4.   Fachstatistik und Amtliche Schuldaten für berufliche Schulen

 

5.   Vorprüfung der Lehrpersonal- und Betriebszuschüsse für die kommunalen und privaten Berufs- und Technikerschulen

 

6.   Mitwirkung bei der schulaufsichtlichen Genehmigung von Schulausstattungen sowie bei Um-, Neu- und Erweiterungsbauten

 

7.   Fachliche Mitwirkung bei schulrechtlichen Angelegenheiten (Schulsprengel, Gastschulanträge)

 

8.   Mitwirkung bei der fachrichtungsabhängigen Aus- und Fortbildung des Lehrpersonals

 

Die Bewerberin/Der Bewerber sollte über gute IT-Kenntnisse, Kooperationsbereitschaft, Freude an der Arbeit im Team und Interesse an organisatorischen Aufgaben verfügen.

 

Für die Besetzung der Stelle kommen ausschließlich staatliche Beamtinnen und Beamte mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung in Betracht, die Erfahrungen in einer übertragenen schulischen Funktion oder bevorzugt der Schulaufsicht aufweisen.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

 

Die Stelle ist teilzeitfähig.

 

Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden. Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Es wird erwartet, dass die Beamtin/der Beamte eine Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung von Schwaben einzureichen.

 

Die Regierung von Schwaben sichtet die eingegangenen Bewerbungen und legt sie zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium zur endgültigen Entscheidung vor.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin

 


 

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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (0 89) 21 86-0, E-Mail: poststelle@stmbkwk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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