Beiblatt

 

zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

 


 

Nummer 1      Ausgegeben in München am 27. Januar 2014     Jahrgang 2014

 

 

 


 

Inhalt

 

Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle an der Regierung von Mittelfranken

EU-Programm ERASMUS+ für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport 2014 bis 2020
Ausschreibung im Schulbereich (COMENIUS) Antragsrunde 2014

EU-Programm ERASMUS+ (2014 bis 2020) Ausschreibung für eine Moderatoren-Tätigkeit zur Durchführung von Informationsaktivitäten zu den schulischen Aktionen COMENIUS und eTwinning 1. Mai bis 31. Dezember 2014

Ausschreibung einer Referentenstelle an der Regierung von Oberfranken

Neubesetzung einer Stelle an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen

Rücknahme der Namensverleihung an das Staatliche Gymnasium Friedberg

Offene Stellen

 

 

 

 

 


 






Ausschreibung einer Sachgebietsleiterstelle
an der Regierung von Mittelfranken

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 4. Dezember 2013
Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.141 195

 

Die Stelle des Leiters/der Leiterin des Sachgebiets 40.1 „Grund- und Mittelschulen – Erziehung, Unterricht, Qualitätssicherung" an der Regierung von Mittelfranken wird ausgeschrieben.

Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Bereich der Schulaufsicht der Grund- und Mittelschulen sowie über Erfahrungen in der Lehrerfortbildung und Schulentwicklung verfügen.

Hierfür steht derzeit eine Planstelle für Regierungsschuldirektoren/Regierungsschuldirektorinnen der BesGr. A 15 zur Verfügung. Eine Beförderung in die BesGr. A 16 (Ltd. Regierungsschuldirektor/Ltd. Regierungsschuldirektorin) ist grundsätzlich möglich.

Dem Sachgebiet 40.1 an der Regierung von Mittelfranken obliegen im Wesentlichen Aufgaben aus folgenden Bereichen:

      Umsetzung bildungspolitischer Innovationen

      Fachliche Aufgaben der Grund- und Mittelschule

      Fachliche Begleitung von Schulentwicklung, Evaluation und Qualitätssicherung

      Fortbildung

      Fachliche Betreuung des Vorbereitungsdienstes der LAA, FLA, FöLA

      Ganztagsschulen

      Zusammenarbeit mit der 1. Phase der Lehrerbildung

      Fachliche Betreuung der Beratungsdienste

      Sonstige Aufgaben des pädagogischen Bereichs wie z. B. medienpädagogische Angelegenheiten, Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, fachliche Betreuung der Fach- und Förderlehrkräfte

      Kooperation mit anderen Schularten

      Fachliche Mitarbeit bei der Errichtung und Genehmigung privater Volksschulen

      Schulischer und außerschulischer Sport

 

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Mittelfranken veröffentlicht.

 

Walter Gremm

Ministerialdirigent

 

 

 

 





EU-Programm ERASMUS+ für allgemeine und berufliche Bildung, Jugend und Sport
2014 bis 2020
Ausschreibung im Schulbereich (COMENIUS)
Antragsrunde 2014

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 19. Dezember 2013
Az.: I.5-5 L 0121.3.2-1a.149 549

 

Das EU-Programm ERASMUS+ fördert mit einer Mittelausstattung von rund 14,7 Mrd. € die transnationale Zusammenarbeit im Bildungsbereich im Zeitraum von Januar 2014 bis Dezember 2020. Für den schulischen Bereich besteht der Markenname COMENIUS fort.

Im Programmjahr 2014 nehmen neben den 28 EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern) auch die ehemalige Jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz sowie die Türkei teil. Andere Länder können nur eingeschränkt am EU-Programm ERASMUS+ teilnehmen. Einzelheiten sind der Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Vorschlägen 2014 für das EU-Programm ERASMUS+ zu entnehmen.

 

Anders als im Vorgängerprogramm wird es im neuen Programm quer über alle Bildungsbereiche (Schulbildung, Berufliche Bildung, Hochschulbildung, Erwachsenenbildung) drei Leitaktionen (sog. Key Actions) mit entsprechenden Antragsverfahren geben:

Leitaktion 1: Lernmobilität für Einzelpersonen

Leitaktion 2: Kooperation für Innovation und Austausch guter Praxis

Leitaktion 3: Unterstützung politischer Reformen

 

Im schulischen Bereich können über Leitaktion 1 Lehrerfortbildungen im Ausland durchgeführt werden. Von Leitaktion 2 werden alle Formen von Strategischen Partnerschaften erfasst, d. h. bilaterale und multilaterale Schulpartnerschaften, Regio-Partnerschaften und multilaterale Partnerschaften mit Schwerpunkt Schulbildung. Leitaktion 3 wird im schulischen Bereich eine untergeordnete Rolle spielen. Einrichtungen im schulischen Bereich werden aber in vielfältiger Form von den Aktivitäten aus dem Bereich dieser Leitaktion und deren Ergebnissen profitieren können (z. B. durch Informationsmaterialien).

 

Die Anträge aller Programmteile sind im Programmjahr 2014 ausschließlich online direkt über die Internetseite der Nationalen Agentur im Pädagogischen Austauschdienst (NA im PAD) dort einzureichen. Antragsteller werden gebeten, sich vor Antragstellung auf den Internetseiten der NA im PAD (http://www.kmk-pad.org) sowie des Bayerischen Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) (http://www.eu-bildungsprogramme.info) über das Antragsverfahren für die jeweilige Aktion und über eventuelle Änderungen der Antragstermine zu informieren. Bayerische Antragsteller haben die Möglichkeit, sich am ISB (bei Frau Celina Edwards, Tel.: 089 2170-2244, Fax: 089 2170-2205, E-Mail: comenius@isb.bayern.de) eingehend zum EU-Programm ERASMUS+ beraten zu lassen.

 

Alle online gestellten Anträge sind zeitgleich als Abdruck per E-Mail an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB), z. H. Frau Celina Edwards (comenius@isb.bayern.dee) zu senden. Dies gilt auch für Anträge, bei denen die Schule nur kooperierende Einrichtung ist und deshalb selbst keinen Antrag stellt.

 

Die Teilnahme bayerischer Schulen bzw.
bayerischer Lehrkräfte am EU-Programm ERASMUS+ ist sehr erwünscht!

 

Leitaktion 1:

 

Lehrerfortbildung

Die Lehrerfortbildung verfolgt in der neuen Programmgeneration ERASMUS+ einen institutionellen Ansatz. Antragsberechtigt sind nicht mehr Einzelpersonen, sondern alle öffentlichen, staatlich anerkannten und staatlich geförderten Schulen aller Schularten. Die jeweilige schulische Einrichtung kann in einem Antrag mehrere Mobilitätsmaßnahmen für verschiedene Beschäftigte in einem festgelegten Zeitraum (wahlweise ein Jahr oder zwei Jahre) beantragen. Pro Jahr gibt es nur noch einen Antragstermin.

Ziel der Aktion ist es, Lehrkräften aller Fächer, Schularten und Schulformen sowie anderen im Schulbereich tätigen pädagogischen Fachkräften (z. B. Schulleiterinnen und Schulleitern, Schulverwaltungsfachleuten) die Möglichkeit zu eröffnen, an Fortbildungsmaßnahmen im Ausland teilzunehmen.

Bezuschusst werden können beispielsweise Besuche von multinationalen Kursen, Seminaren und Konferenzen, Hospitationen an einer Partnereinrichtung oder an einer für die Schulbildung relevanten Einrichtung oder auch die Erteilung eigenen Unterrichts an einer Partnereinrichtung.

Die Teilnahme von an deutschen schulischen Einrichtungen beschäftigten Lehrkräften an Kursen in Deutschland ist ausgeschlossen.

 

Die Fortbildungsmaßnahme muss (zuzüglich An-/ Abreise) mindestens zwei Werktage dauern und darf eine Gesamtdauer von zwei Monaten nicht überschreiten. Die Kosten werden überwiegend mittels vordefinierter Stückkostensätze über verschiedene Zuschusskategorien (z. B.: Fahrtkosten, Aufenthaltskosten, Organisationszuschuss für die Schule, Kurskosten) bezuschusst. Daneben können Kosten für sog. „special needs“ (erhöhter Finanzaufwand wegen Behinderung) bezuschusst werden.

Wichtige Hinweise für den Antragstermin 2014:

 

1.     Ab Ende Januar 2014 wird die EU-Kommission voraussichtlich die Antragsformulare online zur Verfügung stellen. Sie sind dann abrufbar über die Internetseiten des PAD (http://www.kmk-pad.org).

 

2.     Europaweit gültiger Antragstermin ist der 17. März 2014, 12 Uhr mittags (mitteleuropäischer Zeit).

 

3.     Die mit der neuen Programmgeneration ERASMUS+ geänderten Modalitäten der Antragstellung sind unbedingt zu beachten. Aufgrund des neuen strategischen Ansatzes ist als Teil des Antrages ein sog. „European Development Plan“ erforderlich. Es handelt sich hierbei um vier Fragen im Antrag, aus deren Beantwortung sich der Fortbildungsbedarf an der schulischen Einrichtung, die geplanten Maßnahmen zur Deckung dieses Bedarfes, die geplante Integration der Ergebnisse der Fortbildungsmaßnahme in das Schulleben sowie die Rolle von eTwinning im Rahmen der Fortbildungsmaßnahme ergeben müssen.

 

4.     Jede schulische Einrichtung kann wahlweise für einen Zeitraum von ein oder zwei Jahren nur einen einzigen Antrag stellen. Die Teilnehmerzahl ist nicht begrenzt. Die Namen der Teilnehmer oder konkrete Termine der Fortbildungsmaßnahmen müssen im Antrag noch nicht angegeben werden.

 

5.     Die antragstellenden schulischen Einrichtungen müssen sich vor der eigentlichen Antragstellung zunächst bei ECAS (European Commission Authentication Service) registrieren. Danach müssen sie sich in der Datenbank URF (Unique Registration Facility) für Antragsteller registrieren, um ihren PIC (Personal Identification Code) zu erhalten. Der eigentliche Antrag wird unter Nutzung des PIC-Codes ausschließlich elektronisch gestellt. Die letzte Seite des Antrags wird ausgedruckt und von der Schulleitung unterschrieben. Die handschriftlich unterschriebene letzte Seite wird anschließend eingescannt und dem elektronischen Antrag in elektronischer Form beigefügt. Ein Antrag gilt als fristgerecht gestellt, wenn er bis zur Schließung der Datenbank (Ablauf des Antragstermins) vollständig eingegeben und von der antragstellenden Schule elektronisch abgesendet (validiert) wurde.

 

6.     Für Schulen, die zum Termin 2014 einen Antrag auf Maßnahmen der Lehrerfortbildung stellen wollen, bietet das ISB vom 3. Februar 2014 bis zum 7. Februar 2014 eine Beratungswoche am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München an. Antragsteller erhalten die Gelegenheit, ihren Antrag formal und inhaltlich überprüfen zu lassen. Die Beratung erfolgt nur auf Grundlage eines bereits ausgearbeiteten Antrags. Für die Teilnahme ist eine vorherige Terminvereinbarung dringend erforderlich. Interessierte Schulen wenden sich diesbezüglich bitte telefonisch oder per E-Mail an Frau Celina Edwards, ISB, Tel.: 089 2170-2244, E-Mail: comenius@isb.bayern.de. Anmeldeschluss ist der 30. Januar 2014.

 

7.     Teilnehmende Schulen informieren ihre vorgesetzten Dienststellen durch Übermittlung eines Abdrucks des Online-Antrages direkt über die erfolgte Antragstellung.

 

8.     Ausführliche Informationen zum Programm (Antragstermin, Antragsweg, Zuschüsse etc.) sind auf den Internetseiten des PAD (http://www.kmk-pad.org) und des ISB (http://www.eu-bildungsprogramme.info) sowie auf der gemeinsamen Internetseite der vier deutschen nationalen Agenturen (www.erasmus-plus.de; in Vorbereitung) zu finden.

 

Leitaktion 2:

 

Strategische Schulpartnerschaften

Teilnahmeberechtigt sind alle öffentlichen, staatlich anerkannten und staatlich geförderten Schulen aller Schularten. Schulpartnerschaften können sowohl bilateral als auch multilateral durchgeführt werden. In der neuen Programmgeneration ERASMUS+ muss der Schwerpunkt auch bei bilateralen Schulpartnerschaften nicht mehr auf dem Fremdsprachenerwerb liegen.

Im Rahmen der Schulpartnerschaften arbeiten mindestens zwei Schulen aus zwei Teilnehmerstaaten an einem selbst gewählten Thema von gemeinsamem Interesse. Es muss eine strategische Ausrichtung auf die bildungspolitischen Prioritäten der „Strategie Europa 2020“ erkennbar sein (z. B. Bekämpfung des Schulabbruchs, Stärkung von Schlüsselkompetenzen). Wichtiger Bestandteil sind Projekttreffen an den beteiligten Partnerschulen sowie verschiedene transnationale Lehr- und Lernaktivitäten.

 

Alle Schulpartnerschaften (multilateral und bilateral) werden wahlweise für die Dauer von zwei oder drei Jahren gefördert. Während der gesamten Zeit muss eine kontinuierliche Projektarbeit gewährleistet sein. Die Projekte sind daher entsprechend zu konzipieren.

 

Die neue Programmgeneration ERASMUS+ eröffnet darüber hinaus für Schülerinnen und Schüler ab 14 Jahren sowie für Lehrkräfte im Rahmen von Schulpartnerschaften die Möglichkeit längerfristiger Einzelmobilitäten für eine Dauer von zwei bis zwölf Monaten an Partnerschulen. Diese Aktivität muss Bestandteil eines Antrags auf Schulpartnerschaft sein. Genauere Informationen sind auf den Internetseiten der NA des PAD (http://www.kmk-pad.org) und des ISB (http://www.eu-bildungsprogramme.info) zu finden.

 

Die Förderung der Schulpartnerschaften erfolgt über verschiedene Zuschusskategorien überwiegend mit jeweils vordefinierten Beträgen (z. B.: Projektmanagement und Durchführung, Transnationale Projekttreffen, Transnationale Lehr-/Lernaktivitäten). Daneben können Kosten für sog. „special needs“ (erhöhter Finanzaufwand wegen Behinderung) bezuschusst werden. Nach Abschluss eines Projektes ist die Durchführung der jeweiligen Aktivität gegenüber der eigenen Nationalen Agentur nachzuweisen (z. B. Teilnahme einer Person an einem Projekttreffen). Die Höhe der jeweiligen Zuschuss-Sätze kann dem Programmleitfaden entnommen werden.

 

Wichtige Hinweise für den Antragstermin 2014:

 

1.     Ab Ende Januar 2014 wird die EU-Kommission voraussichtlich die Antragsformulare online zur Verfügung stellen. Sie sind dann abrufbar über die Internetseiten des PAD (http://www.kmk-pad.org).

 

2.     Europaweit gültiger Antragstermin ist der 30. April 2014, 12 Uhr mittags (mitteleuropäischer Zeit).

 

3.     Die mit der neuen Programmgeneration ERASMUS+ geänderten Modalitäten der Antragstellung sind unbedingt zu beachten. Die an einer Schulpartnerschaft teilnehmenden schulischen Einrichtungen bestimmen aus ihrem Kreis eine koordinierende Einrichtung. Diese koordinierende Einrichtung stellt sodann einen gemeinsamen Antrag für alle Einrichtungen der Partnerschaft bei ihrer eigenen Nationalen Agentur. Der Antrag wird einheitlich für alle teilnehmenden schulischen Einrichtungen bewilligt oder abgelehnt.

 

4.     Die antragstellende schulische Einrichtung muss sich vor der eigentlichen Antragstellung zunächst bei ECAS (European Commission Authentication Service) registrieren. Danach muss sie sich in der Datenbank URF (Unique Registration Facility) für Antragsteller registrieren, um ihren PIC (Personal Identification Code) zu erhalten. Der eigentliche Antrag wird unter Nutzung des PIC-Codes ausschließlich elektronisch gestellt. Die letzte Seite des Antrags wird ausgedruckt und von der Schulleitung unterschrieben. Die handschriftlich unterschriebene letzte Seite wird anschließend eingescannt und dem elektronischen Antrag in elektronischer Form beigefügt. Ein Antrag gilt als fristgerecht gestellt, wenn er bis zur Schließung der Datenbank (Ablauf des Antragstermins) vollständig eingegeben und von der antragstellenden Schule elektronisch versendet (validiert) wurde.

 

5.     Für Schulen, die zum Termin 2014 einen Antrag auf eine strategische Schulpartnerschaft stellen wollen, bietet das ISB vom 18. März 2014 bis zum 21. März 2014 eine Beratungswoche am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München an. Antragsteller erhalten die Gelegenheit, ihren Antrag formal und inhaltlich überprüfen zu lassen. Die Beratung erfolgt nur auf Grundlage eines bereits ausgearbeiteten Antrags. Für die Teilnahme ist eine vorherige Terminvereinbarung dringend erforderlich. Interessierte Schulen wenden sich diesbezüglich bitte telefonisch oder per E-Mail an Frau Celina Edwards, ISB, Tel.: 089 2170-2244, E-Mail: comenius@isb.bayern.de. Anmeldeschluss ist der 10. März 2014.

 

6.     Teilnehmende Schulen informieren ihre vorgesetzten Dienststellen durch Übermittlung eines Abdrucks des Online-Antrages direkt über die erfolgte Antragstellung. Dies gilt auch für Anträge, bei denen die Schule nur kooperierende Einrichtung ist und deshalb selbst keinen Antrag stellt.

 

7.     Die Fördermittel werden den teilnehmenden schulischen Einrichtungen jeweils einzeln über Verträge mit der eigenen Nationalen Agentur zugewiesen.

 

8.     Ausführliche Informationen zum Programm (Antragstermin, Antragsweg, Zuschüsse etc.) finden sich auf den Internetseiten des PAD (http://www.kmk-pad.org) und des ISB (http://www.eu-bildungsprogramme.info) sowie auf der gemeinsamen Internetseite der vier deutschen nationalen Agenturen (http://www.erasmus-plus.de; in Vorbereitung).

 

Auf der Internetseite des ISB (http://www.eu-bildungsprogramme.info, „Bayerische EU-Projekte“) sind bayerische Schulen aufgelistet, die bereits während der Programmgeneration 2007 bis 2013 erfolgreich an einem Projekt mit ausländischen Partnerschulen im Rahmen von COMENIUS zusammengearbeitet haben. Diese Schulen werden gebeten, den an einem europäischen Bildungsprojekt interessierten Schulen partnerschaftlich für eine erste Information zur Verfügung zu stehen. Darüber hinaus geben die bayerischen COMENIUS-Moderatoren (aufgelistet auf o. g. Internetseite des ISB) Auskunft zum Programm.

 

Strategische Regio-Partnerschaften

Regio-Partnerschaften fördern die Zusammenarbeit zwischen lokalen bzw. regionalen Behörden im Schulwesen. Regio-Partnerschaften bestehen aus mindestens zwei Partnerregionen (Grenzregionen oder weiter voneinander entfernte Gebiete), in denen jeweils folgende Einrichtungen an der Partnerschaft beteiligt sein müssen:

      eine lokale oder regionale Behörde der Schulverwaltung mit Zuständigkeiten für öffentliche, staatlich anerkannte, staatlich genehmigte bzw. staatlich geförderte Schulen,

      mindestens eine Schule oder vorschulische Einrichtung, die im Rahmen der Schulpartnerschaften des EU-Programms ERASMUS+ antragsberechtigt ist,

      eine weitere relevante lokale Organisation (z. B. Jugend- oder Sportvereine, Eltern- und Schülervereinigungen, lokale Institute zur Fort- und Weiterbildung von Lehrpersonal, Unternehmen, Museen, andere Anbieter im Bildungsbereich).

 

In der neuen Programmgeneration des EU-Programmes ERASMUS+ können Regio-Partnerschaften wahlweise bilateral oder mulitlateral durchgeführt werden.

Antragsberechtigt sind ausschließlich Behörden der Schulverwaltung. Regio-Partnerschaften werden wahlweise für die Dauer von zwei oder drei Jahren gefördert.

Die Förderung der Schulpartnerschaften erfolgt überwiegend über verschiedene Zuschusskategorien mit jeweils vordefinierten Beträgen. Die Höhe der jeweiligen Zuschuss-Sätze kann dem Programmleitfaden entnommen werden. Daneben können Kosten für sog. „special needs“ (erhöhter Finanzaufwand wegen Behinderung) bezuschusst werden.

 

Hinsichtlich des Förderverfahrens gilt das Konsortialprinzip. Die koordinierende Einrichtung stellt den Antrag und erhält den EU-Zuschuss für das gesamte Projekt. Sie ist verantwortlich für die Weiterleitung der Teilbeträge an die Partner, für Berichterstattung und Abrechnung.

 

Anträge müssen bis zum 30. April 2014, 12 Uhr mittags (mitteleuropäischer Zeit) gestellt werden. Die einleitend sowie sinngemäß die zu den strategischen Schulpartnerschaften beschriebenen Antragswege sind unbedingt zu beachten.

 

Weitere und laufend aktualisierte Informationen zu den Regio-Partnerschaften finden sich auf den Internetseiten des PAD (http://www.kmk-pad.org) und des ISB (http://www.eu-bildungsprogramme.info).

 

Sowohl im Rahmen der Leitaktion 1 als auch der Leitaktion 2 gilt:

Lehrkräften, die an Mobilitätsmaßnahmen teilnehmen möchten, kann Dienstbefreiung gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 der Urlaubsverordnung in Verbindung mit § 12 LDO gewährt werden. Es sollte durch die Dienstbefreiung grundsätzlich kein Unterricht ausfallen. Die Lehrkräfte stellen ihren Antrag auf Dienstbefreiung auf dem Dienstweg.

 

Strategische multilaterale Partnerschaften mit Schwerpunkt Schulbildung

Im Rahmen dieser Aktion werden größere – auch sektorübergreifende – Partnerschaften verschiedener Akteure für die Dauer von zwei oder drei Jahren gefördert. Genaueres ist zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung noch nicht bekannt. Die Aktion wird aber vergleichbar sein mit den multilateralen Projekten und Netzen des vorhergehenden „Programmes für lebenslanges Lernen (LLP)“. Der Zuschuss beträgt voraussichtlich maximal 450.000 €.

 

Eine Neuerung besteht darin, dass die Projektanträge dezentral bei den Nationalen Agenturen zu stellen sind. Für die Auswahl der Nationalen Agentur ist nicht die Art der antragstellenden Einrichtung ausschlaggebend, sondern der inhaltliche Schwerpunkt der Partnerschaft. Für strategische Partnerschaften mit Schwerpunkt Schulbildung ist daher beispielsweise die NA des PAD zuständig.

Genaueres ist zum Zeitpunkt dieser Ausschreibung noch nicht bekannt. Ausführliche Informationen zum Programm (Antragstermin, Antragsweg, Zuschüsse etc.) werden sich auf den Internetseiten des PAD (http://www.kmk-pad.org) und des ISB (http://www.eu-bildungsprogramme.info) sowie auf der gemeinsamen Internetseite der vier deutschen nationalen Agenturen (http://www.erasmus-plus.de; in Vorbereitung) finden.

 

Wichtige Hinweise für alle COMENIUS Aktionen

Es ist auf die Einhaltung der Antragstermine sowie auf die formale Korrektheit der Anträge zu achten. Verspätet eingehende, unvollständige oder fehlerhafte Anträge werden automatisch abgelehnt. Nachbesserungen sind nicht möglich.

Die Antragsfristen, Förderkriterien und grundsätzlichen Prioritäten, die bei der Beurteilung der Anträge auf finanzielle Unterstützung zur Anwendung kommen, sind folgenden Dokumenten zu entnehmen (abrufbar unter

http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/index_en.htm bzw. unter http://kmk-pad.org):

      Aufforderung der Europäischen Kommission zur Einreichung von Vorschlägen 2014

      ERASMUS+, Leitfaden 2014

 

Weitere Informationen zu ERASMUS+ im Schulbereich sind über folgende Seiten im Internet verfügbar:

      Informationen auf der gemeinsamen Website der vier Nationalen Agenturen in Deutschland (in Vorbereitung): http://www.erasmus-plus.de

      Informationen der NA im PAD: http://www.kmk-pad.org

      Informationen des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung: http://www.eu-bildungsprogramme.info/

      Informationen des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst: http://www.km.bayern.de/lehrer/international/eu-bildungsprogramme.html

      Informationen der Europäischen Union: http://ec.europa.eu/education/ERASMUS-plus/index_en.htm

      Partnersuchbörsen für Schulpartnerschaften:

      Partnersuchbörse auf dem Internetportal von eTwinning, Teil des Programmes ERASMUS+ im Schulbereich:

http://www.etwinning.net/de

      Partnerschulnetz (virtuelle Partnerbörse im Rahmen der Initiative des Auswärtigen Amtes „Schulen: Partner der Zukunft“): http://www.partnerschulnetz.de

      Britische Partnersuchbörse: http://schoolsonline.britishcouncil.org/

      Partnersuche für Regio-Partnerschaften: Website des Rats der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE) http://www.rgre.de

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

 

 

 





EU-Programm ERASMUS+ (2014 bis 2020)
Ausschreibung für eine Moderatoren-Tätigkeit zur
Durchführung von Informationsaktivitäten zu den schulischen Aktionen
COMENIUS und eTwinning
1. Mai bis 31. Dezember 2014

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 19. Dezember 2013
Az.: I.5-5 L 0121.3.2-1a.151 923

 

Im Jahr 2014 startet das neue integrierte EU-Programm ERASMUS+, in dem die Bereiche allgemeine Bildung, berufliche Bildung, Erwachsenenbildung, Jugend und Sport unter einem Dach zusammengefasst werden. ERASMUS+ führt die bekannten Aktionen COMENIUS und eTwinning für den Schulbereich aus dem bisherigen Programm für lebenslanges Lernen (2007 bis 2013) fort.

Um eine möglichst flächendeckende und praxisnahe Information über COMENIUS und eTwinning in Deutschland zu gewährleisten, unterhält der Pädagogische Austauschdienst (PAD) der Kultusministerkonferenz ein bundesweites Moderatoren-Netzwerk. In Bayern wird es neun COMENIUS-Moderatoren und sechs eTwinning-Moderatoren geben.

 

Schwerpunkte der Aufgabenwahrnehmung sind:

         Durchführung von Präsenz- und/oder Online-Veranstaltungen zu den Aktionen eTwinning und/oder COMENIUS mit einer minimalen Gesamtdauer von sechs Stunden im Jahr in enger Kooperation mit den zuständigen Landesstellen.

         Beratung auf Nachfragen zum Programm ERASMUS+ mit Bezug zum Schulbereich.

         Aktive Bewerbung der Aktionen COMENIUS – hier vor allem Schulpartnerschaften (Schlüsselaktion 2) –, und eTwinning im regionalen Umfeld der eigenen Einrichtung.

 

Erwartet werden:

         Eigene praktische Erfahrungen bei der Planung und Durchführung von mindestens einer COMENIUS-Schulpartnerschaft oder eines eTwinning-Projekts im Rahmen des Programms für lebenslanges Lernen (2007 bis 2013) sowie Erfahrungen im Bereich der Organisation und Moderation von Veranstaltungen.

         Bereitschaft, sofern ausschließlich eigene Erfahrungen mit eTwinning-Projekten oder COMENIUS-Schulpartnerschaften vorliegen, sich Kenntnisse über die Funktionsweise der jeweils anderen Aktion anzueignen.

         Für die Durchführung von Online-Veranstaltungen das Vorliegen einer Qualifikation als Tele-Tutor.

         Bereitschaft, sich kontinuierlich über aktuelle Programmentwicklungen von ERASMUS+, Aktionen COMENIUS und eTwinning auf dem Laufenden zu halten.

         Bereitschaft, persönliche Kontaktangaben in den Amtsblättern der Länder und auf der Website des PAD bekannt zu geben und die durchgeführten Informationsveranstaltungen von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern über ein vom PAD bereitgestelltes Online-Tool bewerten zu lassen.

 

Der PAD bietet:

         Ein Honorar in Höhe von jährlich 1.000 EUR; die Laufzeit des Vertrags beträgt jeweils ein Kalenderjahr (Januar bis Dezember) mit der Möglichkeit der Verlängerung. Für den Zeitraum 1. Mai bis 31. Dezember 2014 beträgt das Honorar 700 EUR.

         Teilnahme an der zweitägigen jährlichen Moderatoren-Tagung in Bonn (Fahrt- und Übernachtungskosten übernimmt der PAD aus EU-Mitteln).

         Regelmäßige Informationen des PAD über aktuelle Programmentwicklungen im Rahmen einer Kommunikationsplattform für Moderatorinnen und Moderatoren.

 

Sofern Sie Interesse an einer Moderatoren-Tätigkeit für COMENIUS und eTwinning haben, setzen Sie sich bitte zunächst mit dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) (Frau Celina Edwards, Tel.: 089 2170-2244, E-Mail: comenius@isb.bayern.de) in Verbindung und melden Sie dort Ihr Interesse an. Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte bis zum 28. Februar 2014 an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, z. H. Frau Celina Edwards, Schellingstraße 155, 80797 München, eine elektronische Kopie an den PAD (cora.oepen@kmk.org.

Die Auswahl der Moderatorinnen und Moderatoren erfolgt durch das ISB im Benehmen mit dem PAD. Das Bewerbungsformular erhalten Sie auf der PAD-Website unter http://www.kmk-pad.org/index.php?id=1862.

 

Bei Fragen zur Moderatoren-Tätigkeit können Sie sich auch direkt an das ISB wenden.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

 

 

 





Ausschreibung einer Referentenstelle
an der Regierung von Oberfranken

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 27. Dezember 2013
Az.: IV.7-5 P 8001.1.1-4.148 065

 

Die Stelle einer Referentin bzw. eines Referenten (Regierungsschuldirektorin bzw. Regierungsschuldirektor der BesGr. A 15) für das Sachgebiet 41 „Förderschulen“ an der Regierung von Oberfranken wird zur Bewerbung für Lehrkräfte mit der Ausbildung für das Lehramt für Sonderpädagogik ausgeschrieben, die eine mehrjährige Bewährung im Förderschuldienst, mindestens in einem Amt der Besoldungsgruppe A 14 oder höher, aufweisen.

 

Die zu besetzende Stelle wird schwerpunktmäßig folgende Aufgaben umfassen:

      Organisation, Dienst- und Fachaufsicht sowie die Weiterentwicklung der Sonderpädagogischen Förderzentren

      Schulartübergreifende Fachfragen insbesondere zu den Förderschwerpunkten Lernen und emotionale und soziale Entwicklung

      Fachfragen der beruflichen Integration und des Überganges von Schule und Beruf

      Integration durch Kooperation: Genehmigung von Projekten und Mittelverwaltung

      Koordination und Weiterentwicklung der Fachberatung und der Beratungsdienste im Förderschulbereich

      Schulartübergreifende Kooperation und Vernetzung im Handlungsfeld Inklusion

      Organisation des Hausunterrichts aller Schularten

      Mitarbeit bei der Koordination der Klassenbildung einschließlich Personalplanung und Personaleinsatz

      Erstellung von Statistiken und Datenverarbeitung in der Schulverwaltung

 

Erwartet und vorausgesetzt werden:

      Erfahrungen in einer Führungsposition

      Vielfältige Erfahrung im Umgang mit privaten Trägern, Netzwerkpartnern und kommunalen Behörden

      Erfahrung in mehreren sonderpädagogischen Fachrichtungen und umfassende Kenntnisse integrativer/inklusiver sonderpädagogischer Förderung, sowie umfassende Erfahrungen in den profilbildenden Handlungsfeldern moderner Sonderpädagogik

      Team- und Kommunikationsfähigkeit

      Fähigkeit selbständig und konzeptionell zu arbeiten

      Organisationsgeschick und Planungsfähigkeit

      Sehr gute EDV-Kenntnisse

 

Es wird erwartet, dass die Beamtin bzw. der Beamte Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberfranken veröffentlicht.

 

Herbert Püls

Ministerialdirigent

 

 

 

 





Neubesetzung einer Stelle
an der Akademie für Lehrerfortbildung und
Personalführung Dillingen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 7. Januar 2014
Az.: III.6-5 P 4113-5b.154 000

 

Zum nächstmöglichen Termin ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) folgende Referatsleitung befristet auf sechs Jahre neu zu besetzen. Die Tätigkeit erfolgt zunächst im Rahmen einer Abordnung; eine spätere Versetzung mit einer Beförderung entsprechend der jeweils gültigen Beförderungsrichtlinien, derzeit bis zur Besoldungsgruppe A 14, ist möglich.

 

Ref. 3.2 Personalführung (Grundschule, Mittelschule, Förderschule)

 

Das Referat nimmt folgende Aufgaben wahr:

      Planung, Organisation, Durchführung und Evaluation von Lehrgängen in allen Phasen der Qualifizierung schulischer Führungskräfte (v. a. der Grund-, Mittel- und Förderschulen) unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen, pädagogischen und bildungspolitischen Entwicklungen sowie des jeweiligen Schwerpunktprogramms für die bayerische Lehrerfortbildung

      Mitwirkung an der schulartübergreifenden Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Qualifizierung schulischer Führungskräfte

      Koordination und Qualitätssicherung der Orientierungskurse „Schulleitung als Herausforderung“

      Fachliche Initiierung und Betreuung von E-Learning-Fortbildungen zum Themenbereich „Führung/Schulleitung“ in enger Kooperation mit der E-Learning-Abteilung der ALP

      Koordination von Fortbildungen mit außerschulischen Partnern

 

Zu den weiteren Aufgaben der Referatsleitung gehören unter anderem:

      Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Fachreferaten des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen sowie mit den dezentralen Trägern der staatlichen Lehrerfortbildung

      Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten

      Fachliche und methodisch-didaktische Beiträge in der Fortbildung, auch für E-Learning-Fortbildungen zu den o. g. Themen

      Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)

      Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich

      Kontakt zur Fach- und Verbandspresse

 

Anforderungsprofil:

 

Bewerben können sich Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- oder Mittelschulen, die über jeweils gute fachliche und pädagogische Qualifikationen verfügen (2,50 und besser sowohl in der Ersten als auch in der Zweiten Staatsprüfung), mindestens seit drei Jahren in der Funktion als „Konrektorin/Konrektor“ tätig sind und Aufgaben in den Bereichen

      Leitung von Dienstbesprechungen bzw. Lehrerkonferenzen

      Konfliktmanagement

      Schulverwaltung

wahrnehmen.

Erfahrungen in der Lehrerfortbildung können besonders berücksichtigt werden.

 

Vorausgesetzt werden die persönliche und fachliche Kompetenz, das dargestellte Aufgabengebiet exzellent vertreten zu können, insbesondere

      ein sehr hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft, nachgewiesen durch entsprechende Beurteilungen (vgl. oben),

      Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend),

      Erfahrungen im Umgang mit modernen Medien im Unterricht,

      Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen, insbesondere der Personalführung, Schulentwicklung und Qualitätssicherung, sowie die Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten,

      überzeugendes Auftreten sowie sprachliche Gewandtheit (insbesondere mündlich),

      Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit sowie zu Team- und Projektarbeit sowie

      Bereitschaft zur Innovation.

 

Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet.

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGIG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Der Bewerbung ist eine aktuelle Beurteilung beizulegen. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen. Gleiches gilt, wenn die Bewerberin/der Bewerber seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen und unter Angabe des Aktenzeichens III.6-5 P 4113-5b. 154 000 bis spätestens drei Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg der

 

Akademie für Lehrerfortbildung

und Personalführung Dillingen

Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7

89407 Dillingen

 

sowie in Kopie dem

 

Bayerischen Staatsministerium

für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Referat III.6

Salvatorstraße 2

80333 München

 

vorzulegen.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

 

 

 





Rücknahme der Namensverleihung an das
Staatliche Gymnasium Friedberg

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 10. Januar 2014
Az.: VI.2-5 O 5210.F8-6c.1 707

 

Der Bayerische Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst nimmt auf Antrag die Namensverleihung an das Staatliche Gymnasium Friedberg zurück.

 

Die amtliche Bezeichnung

Staatliches Gymnasium Friedberg

wird von der Schule ab 1. Februar 2014 im dienstlichen und außerdienstlichen Verkehr sowie im Dienstsiegel geführt.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

StAnz 2014 Nr. 4

 

 

 

 





Offene Stellen

 

Stellenausschreibungen
im deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:

 

1.   Deutsche Schule Santiago, Chile

 

Arbeitsbeginn:                            1. Februar 2015
Ende der Bewerbungsfrist:      28. Februar 2014

 

Gegliederte Begegnungsschule, berufsbildender Zweig

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 1768

Deutsches Sprachdiplom I und II

Abitur (Deutsche Internationale Abiturprüfung)

Landeseigener Sekundarstufenabschluss mit nationaler Hochschulzugangsberechtigung

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

 

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Spanischkenntnisse sind erforderlich

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

2.   Deutsche Schule San José, Costa Rica

 

Arbeitsbeginn:                            12. Januar 2015
Ende der Bewerbungsfrist:      28. Februar 2014

Gegliederte Begegnungsschule

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 712

Deutsches Sprachdiplom I und II

Abitur (Hochschulreifeprüfung)

Landeseigener Sekundarstufenabschluss mit nationaler Hochschulzugangsberechtigung

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

 

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Spanischkenntnisse sind erforderlich.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

3.   Deutsche Schule Asunción, Paraguay

 

Arbeitsbeginn:                            1. August 2014

Ende der Bewerbungsfrist:      31. März 2014

 

Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 991

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Sekundarabschluss des Landes

International Baccalaureate (gemischtsprachig)

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II

 

BesGr. A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Spanischkenntnisse und die Fakultas in einem der GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch, Geschichte, Biologie) sind erwünscht.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Drittbewerbungen sind zulässig.

Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.

 

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

 

Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

 

 

 

*

Stellenausschreibung

im deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:

 

Deutsche Schule Mexiko-Stadt (La Herradura), Mexiko

 

Arbeitsbeginn:                              1. August 2014

Ende der Bewerbungsfrist:         31. Januar 2014

 

Gegliederte Begegnungsschule

Klassenstufen: 1 bis 13

Schülerzahl: 735

Abiturprüfung

Deutsches Sprachdiplom I und II

Landeseigener Sekundarabschluss mit nationaler Hochschulzugangsberechtigung

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

 

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Spanischkenntnisse sind erforderlich.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.

 

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

 

Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

 

 

 

*

Stellenausschreibung

im deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:

 

Deutsche Schule Valencia, Spanien

 

Arbeitsbeginn:                               1. September 2014

Ende der Bewerbungsfrist:         28. Februar 2014

 

Integrierte Begegnungsschule mit bikulturellem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 639

Reifeprüfung

Abschlüsse der Sekundarstufe I

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

 

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Spanischkenntnisse sind erforderlich.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

 – Drittbewerbungen sind zulässig –

 

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.

 

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

 

Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

 

 

 

*

Stellenausschreibung

im deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:

 

Ungarndeutsches Bildungszentrum Baja, Ungarn

 

Arbeitsbeginn:                            1. August 2014

Ende der Bewerbungsfrist:      28. Februar 2014

 

Zweisprachige Schule mit gegliedertem Unterrichtsprogramm

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 709

Hochschulreifeprüfung

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Sekundarabschluss des Landes

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

 

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.

 

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

 

 

 

*

Ausschreibung der Stelle eines wissenschaftlichen Referenten/einer wissenschaftlichen Referentin
für den Bereich Gymnasium sowie
für den Bereich Real- und Wirtschaftsschule im
Religionspädagogischen Zentrum in Bayern (RPZ)

 

Das Katholische Schulkommissariat sucht für das Religionspädagogische Zentrum in Bayern (RPZ) zum 1. September 2014 oder früher in Vollzeit

einen Wissenschaftlichen Referenten/

eine Wissenschaftliche Referentin

für den Bereich Gymnasium (Referenz 216-13)

sowie

einen Wissenschaftlichen Referenten

eine Wissenschaftliche Referentin

für den Bereich Real- und Wirtschaftsschule (Referenz 217-13)

(Beschäftigungsumfang:

jeweils 39 Stunden/Woche).

 

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:

         Beobachtung und Analyse des religionspädagogischen Diskurses und der schulischen Entwicklungen

         Konzeptionelle Sicherung und innovative Weiterentwicklung des Religionsunterrichts

         Lehrplanarbeit im Fach Katholische Religionslehre

         Programmgestaltung und Durchführung von Lehrerfortbildungen auf regionaler und landesweiter Ebene

         Kooperation mit staatlichen, kirchlichen, verbandlichen und weiteren Ansprechpartnern/Ansprechpartnerinnen

         Erstellen von Handreichungen und Arbeitshilfen.

 

Erwartet wird ein mit dem II. Staatsexamen abgeschlossenes Studium für das Lehramt an Realschulen bzw. Gymnasien mit Missio canonica oder ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Pädagogik oder der katholischen Theologie (Dipl./Univ. bzw. Master/M.A.). Eine Promotion ist wünschenswert. Sie haben Unterrichtserfahrung sowie vertiefte Kenntnisse in religionspädagogischen und schulischen Bildungsaufgaben und können Kommissionen sowie Arbeitsgruppen moderieren und leiten. Weiterhin haben Sie Erfahrung in konzeptionellem Arbeiten, sind kommunikationsstark und teamfähig. Sie gehören der katholischen Kirche an und identifizieren sich mit ihren Zielen und Inhalten.

 

Geboten wird ein vielseitiger und interessanter Arbeitsplatz sowie Vergütung nach ABD (entspricht TVöD) mit zahlreichen Zusatzleistungen, z. B. betriebliche Altersversorgung, Jobticket und Kinderbetreuungszuschuss. Schwerbehinderte Bewerber/Bewerberinnen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen erbitten wir bis spätestens 14. Februar 2014 mit Angabe der Referenz 216-13 bzw. 217-13 an:

 

Erzbischöfliches Ordinariat München

Personal Einrichtungen und Verwaltung

Postfach 330360

80063 München

E-Mail: Bewerbung@ordinariat-muenchen.de.

 

 

 

 

 

*

Ausschreibung der Stelle einer Schulleiterin/eines Schulleiters an der
Maria-Ward-Mädchenrealschule der Erzdiözese München und Freising,
München Berg am Laim

 

Die Erzdiözese München und Freising trägt derzeit 1 Volksschule, 14 Realschulen, 6 Gymnasien und 2 Fachoberschulen mit insgesamt mehr als 12.000 Schülerinnen und Schülern. Diese katholischen Schulen sind für uns von großer Bedeutung, da sie einen wichtigen Beitrag für die christlich geprägte Bildung und Erziehung junger Menschen leisten.

 

An folgender Schule ist zum 1. August 2014 die Leitungsposition neu zu besetzen:

 

Maria-Ward-Mädchenrealschule Berg am Laim in München

Schulleiterin/Schulleiter

 

Wir suchen für unsere Schule eine überzeugende katholische Führungspersönlichkeit

      die als voll ausgebildete und qualifizierte Lehrkraft über umfangreiche pädagogische Erfahrungen verfügt sowie über sichere Kenntnisse in der Schulverwaltungspraxis, und idealerweise im Privatschul- und kirchlichen Arbeitsrecht,

      die fähig und bereit ist, in enger und vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, dem Kollegium, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den Eltern, die Schülerinnen und Schüler in ihrer Entwicklung zu jungen selbstbewussten Menschen zu fördern, so dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in christlicher Verantwortung zu gestalten,

      die aktiv am Leben der katholischen Kirche teilnimmt und die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und deshalb deren besonderes Schulprofil weiterentwickelt.

 

Wir bieten an unserer Schule

      ein Arbeitsumfeld, das geprägt ist von intensivem, offenem und gutem Zusammenwirken aller Mitglieder der Schulfamilie,

      eine Führungsposition, in der positiv die Freiheiten von Schulen in privater Trägerschaft genutzt werden sollen im Sinne der Verwirklichung unseres christlich geprägten Bildungs- und Erziehungsauftrags,

      ein Kollegium der Schulleitungen unserer diözesanen Schulen, in dem Kooperation und Austausch möglich und erwünscht sind, und eine wertschätzende Führungskultur auf der Vorgesetztenebene.

 

Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD). Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist möglich.

Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

 

Nähere Informationen erhalten Sie bei Frau Ordinariatsdirektorin Dr. Sandra Krump, Leiterin des Ressorts Bildung der Erzdiözese München-Freising: Tel.: 089 2137-1368, E-Mail: skrump@eomuc.de.

 

Die vollständigen Bewerbungsunterlagen erbitten wir bis spätestens 7. Februar 2014 unter Angabe der Referenznummer 298-13 an:

 

Erzbischöfliches Ordinariat München

Personal Einrichtungen und Verwaltung

Postfach 330360

80063 München

E-Mail: Bewerbung@ordinariat-muenchen.de.

 

 

 

 

 

*

Ausschreibung der Stelle
einer Schulleiterin/eines Schulleiters
an der Mädchenrealschule St. Anna Riedenburg
der Schulstiftung der Diözese Regensburg

 

Die Schulstiftung der Diözese Regensburg sucht zum 1. August 2014 für die Mädchenrealschule St. Anna in Riedenburg

 

eine Schulleiterin/einen Schulleiter.

 

Derzeit besuchen die Schule 435 Schülerinnen in 15 Klassen. Sie werden von 26 Lehrerinnen und Lehrern in den Wahlpflichtfächergruppen I, II, III (a) und III (b) unterrichtet.

 

Der Schulträger erwartet eine überzeugende katholische Führungspersönlichkeit,

      die als voll ausgebildete und qualifizierte Realschullehrkraft über umfangreiche pädagogische Erfahrungen sowie langjährige Schul- und Verwaltungspraxis verfügt,

      die fähig und bereit ist, in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, dem Kollegium und den Eltern, die Schülerinnen in ihrer Entwicklung zu jungen Frauen so zu fördern, dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in christlicher Verantwortung zu gestalten,

      die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und deshalb deren besonderes Schulprofil (u. a. Marchtaler Plan) weiterentwickelt.

 

Das Dienstverhältnis und die Vergütung richten sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD). Die Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist möglich.

 

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 21. Februar 2014 an den Schulträger, die Schulstiftung der Diözese Regensburg, Weinweg 31, 93049 Regensburg.

 

Für evtl. Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Geschäftsführer der Schulstiftung, Herrn Johann Gröber,
Tel.: 0941 597-1505, E-Mail: schulstiftung@bistum-regensburg.de.

 

 

 

 

 

*

Ausschreibung der Stelle der Konrektorin/
des Konrektors an der
Gerhardinger-Realschule Cham
der Schulstiftung der Diözese Regensburg

 

An der Gerhardinger-Realschule Cham der Schulstiftung der Diözese Regensburg ist zum 1. August 2014 die Stelle der/des

 

Konrektorin/Konrektors

 

neu zu besetzen.

 

Derzeit besuchen die Schule 651 Schülerinnen in 23 Klassen. Sie werden von 45 Lehrerinnen und Lehrern in den Wahlpflichtfächergruppen I, II, III a und III b (Haushalt und Ernährung) unterrichtet.

 

Der Schulträger erwartet eine am christlichen Glauben und den Grundsätzen der katholischen Kirche orientierte Lehrerpersönlichkeit,

      die als voll ausgebildete und qualifizierte Realschullehrkraft über umfangreiche pädagogische Erfahrungen verfügt sowie Kenntnisse in der Schulverwaltungspraxis oder in der Schulberatung vorweisen kann,

      die fähig und bereit ist, in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Schulträger, dem Kollegium und den Eltern, die Schülerinnen in ihrer Entwicklung zu jungen selbstbewussten Frauen so zu fördern, dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in christlicher Verantwortung zu gestalten,

      die sich mit dem christlichen Erziehungsauftrag einer Schule in katholischer Trägerschaft identifiziert und deshalb deren besonderes Schulprofil weiterentwickelt.

 

Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

 

Die Vergütung richtet sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen (ABD). Die Stelle in Cham ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht. Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist grundsätzlich möglich.

 

Bitte richten Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis spätestens 21. Februar 2014 an den Schulträger, die Schulstiftung der Diözese Regensburg, Weinweg 31, 93049 Regensburg.

 

Bei evtl. Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Geschäftsführer der Schulstiftung, Herrn Gröber, Tel.: 0941 597-1505,
E-Mail: schulstiftung@bistum-regensburg.de.


 

 

__________________________________________________________________________________________________________________

 

Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80327 München, Telefon (089) 2186-0, E-Mail: poststelle@stmbkwk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

__________________________________________________________________________________________________________________