Beiblatt

 

zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

 


 

Nummer 2*      Ausgegeben in München am 14. Februar 2014     Jahrgang 2014

 

 

 


 

Inhalt

 

Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen September 2015 nach der Lehramtsprüfungsordnung II

Ausschreibung von Funktionsstellen an einer staatlichen beruflichen Schule

Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen September 2014/2016 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen

Zweite Staatsprüfung 2015 für das Lehramt für Sonderpädagogik nach der Lehramtsprüfungsordnung II

Auswahlverfahren für die Ausbildungsplätze in der öffentlichen Verwaltung und der Justiz (Ausbildungsbeginn Herbst 2015)

Besetzung von Stellen des Schulleiters im Bereich der staatlichen Gymnasien

Gemeinsame Globalausschreibung von Fortbildungskursen des Pädagogischen Austauschdienstes 2014 für deutsche Fremdsprachenlehrkräfte in Belgien / China / Italien

Offene Stellen

 

 

 

 

 


 




Zweite Staatsprüfung für das Lehramt
an beruflichen Schulen September 2015
nach der Lehramtsprüfungsordnung II

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 30. Dezember 2013
Az.: VII.2-5 S 9153-7a.147 606

 

 

I.

 

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im September 2013 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen (ZALB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBI S. 487, KWMBl I S. 602), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBI S. 378, KWMBl S. 214), begonnen haben, nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen 2015 nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (LPO II) vom 28. Oktober 2004 (GVBI S. 428, KWMBl I S. 408), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBl S. 378, KWMBl S. 214) teil.

Die Prüfungszeiträume und -orte für die einzelnen Prüfungsteile werden wie folgt festgelegt:

      Die 1. und 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 24. Februar 2014 bis 11. Juli 2014 an den Seminarschulen,

      die 3. Prüfungslehrprobe (§ 21 Abs. 6 Satz 8 LPO II) in der Zeit vom 1. Dezember 2014 bis 27. März 2015 an den Einsatzschulen,

      die Kolloquien in der Zeit vom 23. Februar 2015 bis 27. März 2015,

      die mündlichen Prüfungen in der Zeit vom 23. Februar 2015 bis 27. März 2015.

 

Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 Abs. 4 und 5 LPO II festgelegten Termine und Fristen zu beachten.

 

II.

 

Studienreferendarinnen und -referendare, die den Vorbereitungsdienst im September 2013 begonnen und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen werden und an der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen zu den in Abschnitt I, Spiegelstriche 2 (Lehrprobe) und 4 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.

Die Studienreferendarinnen und -referendare haben dem Prüfungsamt für das Lehramt an beruflichen Schulen bei der für den 1. Ausbildungsabschnitt zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung und Prüfungszeugnis) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

 

III.

 

An der Zweiten Staatsprüfung 2015 nehmen auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2014 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst eingestellt worden sind. Sie legen die drei Prüfungslehrproben in der Zeit vom 1. Dezember 2014 bis 27. März 2015 ab.

Für die übrigen Prüfungsteile gelten die Termine von Abschnitt I.

Falls im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis 2. Oktober 2014 beim zuständigen Staatlichen Studienseminar einzuholen.

 

IV.

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2015 können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2014 abgelegt und bestanden haben und die Prüfung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen wollen (§ 16 Abs. 2 in Verbindung mit § 11 LPO II).

Voraussetzung für die Zulassung ist, dass Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung 2014 bestanden haben sich bis spätestens 19. September 2014 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. 28. November 2014 (bei Anrechnung der anlässlich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden.

 

Der Meldung sind beizufügen:

      eine Erklärung über die Tätigkeit nach dem erstmaligen Ablegen der Zweiten Staatsprüfung,

      gegebenenfalls die Heiratsurkunde (bei Doppelnamen gegebenenfalls zusätzlich entsprechender Nachweis),

      gegebenenfalls der Nachweis, dass die Bewerberin/der Bewerber zur Führung eines akademischen Grades berechtigt ist,

      eine Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers, dass für sie/ihn kein Betreuer im Sinn des § 1896 BGB auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung zur Besorgung ihrer/seiner Angelegenheiten bestellt ist.

Mit der Meldung ist eine Erklärung abzugeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen.

Das Thema für eine ggf. zu fertigende Hausarbeit ist vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 2. Oktober 2014 einzuholen.

 

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst  zu richten.

Kandidaten, die die Prüfung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen, legen die Zweite Staatsprüfung zu den unter I. genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) und in der Zeit vom 1. Dezember 2014 bis 27. März 2015 (Prüfungslehrproben) ab.

 

In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt bei der Regierung genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.

 

Josef Kufner

Ministerialdirigent



Ausschreibung von Funktionsstellen an einer
staatlichen beruflichen Schule

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 15. Januar 2014
Az.: VII.6-5 P 9001.1-6-7a.149 959

 

 

Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist an folgender Schule ab sofort zu besetzen:

 

Berufliche Oberschule Erlangen,

Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Ein Aufgabenschwerpunkt der Stelle liegt in der Weiterentwicklung des virtuellen Lehrerzimmers sowie in der Erstellung der Stundenpläne. Erfahrungen und vertiefte Kenntnisse in diesen Bereichen werden deshalb vorausgesetzt.

 

Für die Besetzung der Stelle kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.

 

Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen müssen erfüllt sein.

 

Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.

 

Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.

 

Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

 

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.

 

Josef Kufner

Ministerialdirigent

 

 

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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 27. Januar 2014  Az.: VII.6-5 P 9001.1-6-7a.4889

 

Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist an folgender Schule ab 1. August 2014 zu besetzen:

 

Berufliche Oberschule Neumarkt in der Oberpfalz,

Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Für die Besetzung der Stelle kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.

 

Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen müssen erfüllt sein.

 

Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.

 

Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.

 

Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

 

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor



Vorbereitungsdienst für das Lehramt
an Realschulen September 2014/2016 nach der
Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das
Lehramt an Realschulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 20. Januar 2014  Az.: V.1-5 S 6111-PRA.347

 

 

Im Jahr 2014 wird der Vorbereitungsdienst (September 2014/2016) nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen (ZALR) in der jeweils geltenden Fassung eingerichtet.

 

I.

 

Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst

 

Bewerberinnen und Bewerber, die die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I a. F.) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. November 2002 (GVBl S. 657) oder die Erste Lehramtsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I (LPO I n. F.) vom 13. März 2008 (GVBl S. 180) oder eine nach Art. 6 Abs. 4 Bayerischen Lehrerbildungsgesetz anerkannte Erste Prüfung für ein Lehramt bestanden haben, können zum Vorbereitungsdienst zugelassen werden, wenn sie die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen.

 

II.

 

Vorbereitungsdienst September 2014/2016

 

1.         Der Vorbereitungsdienst wird zu folgender Zeit durchgeführt:

16. September 2014 bis 12. September 2016

 

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß Landtagsbeschluss vom 9. November 2000 ein Eintritt in den Vorbereitungsdienst zum Februar seit dem Jahr 2006 nicht mehr möglich ist.

 

2.         Für die Meldung zum Vorbereitungsdienst gilt folgender Termin:

Letzter Meldetag (Ausschlussfrist):

 

16. April 2014

 

3.       Bewerberinnen und Bewerber, die die Erste Staatsprüfung oder die Erste Lehramtsprüfung für das Lehramt an Realschulen in Bayern ablegen, erhalten gleichzeitig mit der Zulassung zur Ersten Staatsprüfung oder Ersten Lehramtsprüfung die Antragsformulare für die Meldung zum Vorbereitungsdienst durch das Prüfungsamt. Alle anderen Bewerberinnen und Bewerber können die erforderlichen Antragsformulare vom Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, − Referat III.1 −, Salvatorstraße 2, 80333 München, erhalten.

 

4.         Die Meldungen sind mit den im Antrag genannten Unterlagen ausschließlich an das Staatsministerium zu richten.

 

Kandidatinnen und Kandidaten, die sich um Zulassung zum Vorbereitungsdienst bewerben, weisen die Behörden, die das amtsärztliche Gesundheitszeugnis ausstellen, ausdrücklich darauf hin, dass es

 

a)   zur Aufnahme in den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Realschulen beantragt wird und

b)   an das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, − Referat III.1 −, Salvatorstraße 2, 80333 München, zu senden ist.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausstellung des amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses erfahrungsgemäß längere Zeit in Anspruch nimmt. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten sich rechtzeitig um einen Untersuchungstermin bemühen. Einzelheiten, speziell zum Termin, können den Anmeldeunterlagen entnommen werden.

 

5.      Für die Dauer des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge gewährt. Die Höhe der Bezüge richtet sich nach den jeweiligen Sätzen der Anlage 10 zum Bayerischen Besoldungsgesetz.

Nach Eignung und Bedarf können Studienreferendarinnen und Studienreferendare im zweiten Ausbildungsabschnitt mit einem Unterrichtsauftrag zur Unterrichtsaushilfe an einer Realschule herangezogen werden.

 

 

III.

 

Verwendung im öffentlichen Schuldienst

 

Aus der erfolgreichen Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

StAnz 2014 Nr. 7



Zweite Staatsprüfung 2015
für das Lehramt für Sonderpädagogik
nach der Lehramtsprüfungsordnung II

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 24. Januar 2014  Az.: IV.7-5 S 8154-4a.133 681

 

 

Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst führt die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik 2015 für diejenigen Studienreferendare durch, die im September 2013 in den Vorbereitungsdienst eingetreten sind. Die Prüfung wird nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung II – LPO II) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Oktober 2004 (GVBl S. 428) durchgeführt.

 

Hierzu wird bekanntgegeben:

 

1.    Die im Einzelnen zu erbringenden Prüfungsleistungen nach der Lehramtsprüfungsordnung II werden an den jeweiligen Einsatzschulen der Prüfungsteilnehmer (Prüfungslehrproben) und an von den Regierungen im Einzelnen zu bestimmenden Prüfungsorten (jeweils Kolloquium und mündliche Prüfung) abgenommen.

 

2.      Zur Prüfung wird zugelassen, wer die Voraussetzungen nach § 16 LPO II erfüllt.

 

3.      Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:

      die Prüfungslehrproben in der Zeit vom 19. Januar 2015 bis 22. Mai 2015

      das Kolloquium in der Zeit vom 13. April 2015 bis 8. Mai 2015

      die mündlichen Prüfungen in der Zeit vom 4. Mai 2015 bis 22. Mai 2015

 

     In begründeten Fällen, wie z. B. nach § 12 LPO II, kann das Prüfungsamt bei den Regierungen genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.

 

4.      Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Fristen und Termine zu beachten.

 

5.    Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im September 2013 begonnen haben und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes bis spätestens 15. Januar 2015 ablegen, können, soweit sie die Lehrbefähigung im Erweiterungsfach anstreben, die Zweite Staatsprüfung auch im Erweiterungsfach ablegen (§ 28 Abs. 1 LPO II). Die Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach ist zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt für Sonderpädagogik zu den unter Nr. 3 Spiegelstriche 1 (Prüfungslehrproben) und 3 (mündliche Prüfungen) genannten Terminen abzulegen (§ 28 Abs. 2 LPO II).

       Die Studienreferendare haben dem örtlichen Prüfungsleiter an der jeweils zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert unverzüglich mitzuteilen.

       An der Zweiten Staatsprüfung 2015 nehmen auch die Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2014 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind.

 

6.     Zur Zweiten Staatsprüfung 2015 können auf Antrag auch Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2014 abgelegt und bestanden haben, diese jedoch zum Zweck der Notenverbesserung nach § 11 LPO II wiederholen wollen.

 

6.1    Die Meldung nach § 16 Abs. 2 LPO II zur Wiederholung der Prüfung hat spätestens zu erfolgen

      falls die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird: bis zum 1. Juli 2014,

      falls die bei der Erstablegung der Prüfung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet werden soll: innerhalb von vier Wochen nach Aushändigung des Prüfungszeugnisses.

 

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Prüfungsamt bei der jeweils zuständigen Regierung zu richten.

 

6.2    Die Bewerber haben die Zweite Staatsprüfung (Wiederholungsprüfung) zu den unter Nr. 3 und Nr. 4 (soweit die schriftliche Hausarbeit neu gefertigt wird) genannten Terminen abzulegen.

 

7.     Gesuche von Schwerbehinderten (§ 2 Abs. 2 SGB IX) und Gleichgestellten (§ 2 Abs. 3 SGB IX) um Gewährung von Nachteilsausgleich entsprechend § 38 Allgemeine Prüfungsordnung sind mit den einschlägigen Nachweisen gleichzeitig mit der Meldung zur Prüfung einzureichen.

 

Josef Kufner

Ministerialdirektor

StAnz 2014 Nr. 7



Auswahlverfahren für die Ausbildungsplätze
in der öffentlichen Verwaltung und der Justiz
(Ausbildungsbeginn Herbst 2015)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 28. Januar 2014  Az.: III.9-5 P 5014.11-1b.9909

 

 

Die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses hat mit Bekanntmachung vom 27. Januar 2014 (veröffentlicht im Bayer. Staatsanzeiger Nr. 5) die Durchführung des Auswahlverfahrens für die Ausbildungsplätze (zweite Qualifikationsebene) in der öffentlichen Verwaltung und der Justiz, die im Herbst 2015 zu vergeben sind, ausgeschrieben. Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens ist eine Prüfung abzulegen, die am 7. Juli 2014 stattfinden wird.

 

Zum Auswahlverfahren werden Bewerber/Bewerberinnen zugelassen, die

 

1.    Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen oder diese bis zum Einstellungstermin erwerben,

 

2.     mindestens den qualifizierenden Abschluss einer Haupt- oder Mittelschule oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen bzw. bis spätestens zum Einstellungstermin voraussichtlich erwerben werden bzw. für die Ausbildung im allgemeinen Vollzugsdienst bei den Justizvollzugsanstalten einen Abschluss einer Haupt- oder Mittelschule mit förderlicher Berufsausbildung nachweisen können und

 

3.     zum Einstellungszeitpunkt das 45. Lebensjahr grundsätzlich noch nicht vollendet haben. Gemäß § 5 Abs. 4 der Verordnung zur Regelung der besonderen Auswahlverfahren für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich der Leistungslaufbahn ist eine Zulassung zum Auswahlverfahren bei Überschreiten der vorgenannten Altersgrenze in der Regel nicht möglich.

 

Bewerber/Bewerberinnen, die an einer Einstellung als Beamter/Beamtin in der zweiten Qualifikationsebene bei den staatlichen und nichtstaatlichen Verwaltungen interessiert sind, können bis zum 2. Mai 2014 bei der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses die Zulassung zum Auswahlverfahren beantragen. Dies ist einfach und papierlos über den Online-Antrag auf der Internetseite

 

www.lpa.bayern.de

 

möglich. Dort sind zudem alle Einzelheiten über den Ablauf des Auswahlverfahrens und Details zu den unterschiedlichen Ausbildungsberufen abrufbar.

 

Das Ergebnis der Auswahlprüfung wird mit den Schulnoten der Fächer Deutsch und Mathematik oder Rechnungswesen zu einer Gesamtnote verrechnet. Für die Bestätigung der Noten erhalten die Prüfungsteilnehmer/Prüfungsteilnehmerinnen am Prüfungstag ein Formblatt, mit dem die Schulen die einzubeziehenden Noten über eine spezielle Eingabemaske im Schulportal des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst übermitteln können.

 

Die Schulen werden gebeten, die in Betracht kommenden Schüler/Schülerinnen auf das Auswahlverfahren und den Bewerbungstermin aufmerksam zu machen. Sie werden ferner gebeten, den Prüfungstag von schriftlichen Leistungsfeststellungen freizuhalten.

 

Insbesondere für Schüler/Schülerinnen mit Schwerbehinderung bestehen im öffentlichen Dienst gute Ausbildungs- und Berufsmöglichkeiten. Die Schulen werden deshalb aufgefordert, gezielt auch schwerbehinderte Schüler/Schülerinnen auf das Auswahlverfahren hinzuweisen.

 

Die Auswahlprüfung für die Studienplätze an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege wird am 6. Oktober 2014 stattfinden. Zu Beginn des Anmeldezeitraums Anfang April 2014 wird hierzu eine gesonderte Bekanntmachung veröffentlicht.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

StAnz 2014 Nr. 5



Besetzung von Stellen des Schulleiters
im Bereich der staatlichen Gymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 30. Januar 2014  Az.: VI-5 P 5001.1-6.7456

 

 

An folgenden Gymnasien ist zum 1. August 2014 die Stelle des Schulleiters / der Schulleiterin zu besetzen:

 

1.     Willibald-Gymnasium Eichstätt

Die Schule ist ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit sozialwissenschaftlichem Profil mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 646 Schülerinnen und Schüler).

 

2.  Bodensee-Gymnasium Lindau

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit wirtschaftswissenschaftlichem Profil mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 722 Schülerinnen und Schüler).

 

3.     Staatliches Landschulheim Marquartstein

Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 680 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Internat und Tagesheim.

 

4.     Albertus-Magnus-Gymnasium Regensburg

Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 955 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar und Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz.

 

Ihre Aufgaben:

      pädagogische und organisatorische Leitung der Schule

      Personalführung und Personalentwicklung (Unterrichtseinsatz, Übertragung von Dienstaufgaben und Funktionstätigkeiten, Koordination der Fortbildung, Beurteilung)

      Koordination der Schulentwicklung und des schulischen Qualitätsmanagements

      Entwicklung des Schulprofils

      Zusammenarbeit mit den schulischen Gremien

      Kooperation mit den vorgesetzten Dienststellen sowie mit dem Aufwandsträger

      Leitung der Verwaltungsgeschäfte

      Vertretung der Schule nach außen

 

Unsere Erwartungen:

      erfolgreiche Unterrichtstätigkeit

      ausgeprägte pädagogische Fähigkeiten

      Erfahrungen in der Schulverwaltung und/oder Personalführung

      Bewährung in unterschiedlichen Aufgabenfeldern des Schulwesens und umfassende Kenntnis der hier vorhandenen Problemstellungen

      Erfahrungen in der Schulentwicklung

      Bereitschaft zur Fortbildung in allen leitungsspezifischen Aufgabenfeldern

      kommunikative und soziale Kompetenz

      Innovationsbereitschaft

      hohe Belastbarkeit

      gründliche Kenntnis des Schul- und Dienstrechts

 

Es können sich Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte / Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit der Lehramtsbefähigung für das Lehramt an Gymnasien und Unterrichtserfahrungen an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben, ferner Beamte / Beamtinnen (Besoldungsgruppe A 14 und höher) im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Bei Versetzungsanträgen von Schulleitern bzw. Schulleiterinnen sind die dienstlichen Belange der von ihnen geleiteten Schule zu berücksichtigen. Ein Wechsel in der Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von fünf Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass der Schulleiter / die Schulleiterin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem / einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht, die sie mit einer Stellungnahme über den Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergibt. Den Bewerbungen sind ein Abdruck der letzten dienstlichen Beurteilung (bzw. Anlassbeurteilung) sowie Nachweise über besuchte Führungsfortbildungen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S.7)) beizulegen. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, ist eine Anlassbeurteilung des Bewerbers / der Bewerberin zu erstellen. Gleiches gilt, wenn der Bewerber / die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte. Bewerber und Bewerberinnen, die aus dem Auslandsschuldienst zurückkehren, haben ebenfalls eine aktuelle Beurteilung vorzulegen.

Dem Ministerialbeauftragten wird empfohlen, seinerseits eine Stellungnahme abzugeben.

 

Termin zur Vorlage der Bewerbung

 

beim zuständigen

Ministerialbeauftragten                  zwei Wochen

und zur Vorlage

beim Staatsministerium                    vier Wochen

 

nach Erscheinen der Ausschreibung.

Die Ausschreibung ist den Lehrkräften durch die Direktorate bekannt zu geben.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor



Gemeinsame Globalausschreibung
von Fortbildungskursen
des Pädagogischen Austauschdienstes 2014
für deutsche Fremdsprachenlehrkräfte
in Belgien / China / Italien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 30. Januar 2014  Az.: III.6-5 P 4160.8-5b.571

 

 

Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst macht auf die unten stehenden Kursangebote des Pädagogischen Austauschdienstes im Jahr 2014 aufmerksam, die im Rahmen einer vorsorglichen Ausschreibung bekannt gegeben werden.

Leider lagen bis zur Bekanntgabe der Kursangebote nur lückenhafte Informationen des PAD zu den Lehrgängen vor. Interessierte Lehrkräfte werden deshalb gebeten, sich über die Details zu den geplanten Lehrgängen auf folgenden Internetseiten auf dem Laufenden zu halten:

Für Belgien:

http://www.kmk-pad.org/programme/fortbildung-belgien.html

Für China:

http://www.kmk-pad.org/programme/fortbildung-china.html

Für Italien:

http://www.kmk-pad.org/programme/fortbildung-italien.html

 

 

1.   Allgemeine Informationen und Ausschreibung

Für die ggf. erforderliche Dienstbefreiung der Teilnehmer und die Anerkennung als Lehrerfortbildungsmaßnahme sind die unmittelbaren Dienstvorgesetzten zuständig.

Zuschüsse zu den Kosten der Teilnehmer aus Mitteln der staatlichen Lehrerfortbildung können nicht gewährt werden.

 

Nachfolgend werden Informationen des Veranstalters (z. T. in gekürzter Form) wiedergegeben:

 

 

2.   Fortbildungsangebote für deutsche Französischlehrkräfte in Belgien

 

Kursangebot der flämischen Gemeinschaft:

„Motivierung im Französischunterricht“

(Kurssprache: Französisch, gute passive Englischkenntnisse von Vorteil)

Termin:                 voraussichtlich letzte September- / erste Oktoberwoche

 

Kursangebot der französischen und deutschen Gemeinschaft:

„Apprentissage des langues étrangères”

(Arbeitssprache: Französisch und Deutsch)

Termin:                 voraussichtlich letzte Oktoberwoche

 

Die Kurskosten und die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden von der belgischen Seite übernommen. Die Reisekosten der deutschen Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer müssen von den Teilnehmern selbst getragen werden. Da es sich um ein Angebot der französisch-sprachigen Gemeinschaft Belgiens handelt, sind keine Kontakte zu den EU-Behörden vorgesehen. Derartige Kontakte sind Gegenstand der von der EU selbst organisierten Seminare.

 

 

3.   Fortbildungsangebote für deutsche Chinesischlehrkräfte in China

 

Termine:                    voraussichtlich Sommer 2014

Schwerpunkte:          voraussichtlich Kultur, Sprachkurse, Kurse mit Schwerpunkt Aussprache

Sprachkenntnisse:    HSK-Level 3 bis 6

 

Die Kursgebühren und die Kosten für die Unterkunft werden von den Kursveranstaltern übernommen. Die Reisekosten der deutschen Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer sowie die Kosten der Verpflegung müssen von den Teilnehmern selbst getragen werden.

 

 

4.   Fortbildungsangebote für deutsche Italienischlehrkräfte in Italien

 

Termine:                    voraussichtlich Ende Juli / Anfang August

Themen im Kurs:     voraussichtlich Landeskunde, Didaktik, Methodik und Linguistik

Veranstaltungsort:  voraussichtlich Perugia

 

Die Kursgebühren und die Aufenthaltskosten werden von den Kursveranstaltern übernommen. Die Reisekosten der deutschen Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer müssen von den Teilnehmern selbst getragen werden.

 

5.   Bewerbungsverfahren

 

Bewerbungsvoraussetzungen:

      Nur Lehrkräfte mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung nach dem 2. Staatsexamen werden bei der Bewerbung berücksichtigt.

      Frühestens drei Jahre nach Teilnahme an einem Stipendium im Zielland kann erneut ein Antrag gestellt werden.

 

Bewerbungsunterlagen sowie nähere Details zu den Kursen können unter folgenden, bereits weiter oben genannten Internetseiten abgerufen werden:

 

Für Belgien:

http://www.kmk-pad.org/programme/fortbildung-belgien.html

Für China:

http://www.kmk-pad.org/programme/fortbildung-china.html

Für Italien:

http://www.kmk-pad.org/programme/fortbildung-italien.html

 

Die Bewerbung (ohne Plastik- oder Bewerbermappen) ist in dreifacher Ausfertigung auf dem Dienstweg bis zum unten genannten Termin (Datum des Poststempels) unter Angabe des Az.: III.6-5 P 4160.8-5b.571 vollständig einzureichen bei

 

Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Ref. III.6

Salvatorstraße 2

80333 München.

 

Achtung: Wenn die o. g. Bewerbungsvoraussetzungen nicht erfüllt oder die Bewerbungsunterlagen nicht vollständig und termingerecht eingereicht werden, erfolgt keine Weiterleitung.

 

Bewerbungsschluss über den Dienstweg beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (Ref. III.6) ist Freitag, der 21. März 2014.

Bitte beachten Sie: Der Bewerbungsschluss beim PAD (15. April 2014) gilt NICHT für die fristgerechte Abgabe der Bewerbungsunterlagen interessierter bayerischer Lehrkräfte beim zuständigen Kultusministerium.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor



Offene Stellen

 

Neubesetzung einer Abordnungsstelle
am Staatsministerium für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst

 

 

Zum 1. Juli 2014 ist in

 

Ref. IV.1 − Referat Grundschulen,

Verkehrserziehung

 

des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr A13+AZ/A14+AZ im Wege einer auf max. fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Aufgabenschwerpunkte:

 

      Mitwirkung an der Umsetzung aktueller Themen der bayerischen Grundschule

      Implementierung des LehrplanPLUS Grundschule

      Fragen der Organisation der Orientierungsarbeiten und VERA 3

      Mitwirkung an der schulartübergreifenden Koordination von Fragen der Verkehrserziehung

      Fragen der Übergangsgestaltung an den Schnittstellen Kindertageseinrichtung − Grundschule und Grundschule − weiterführende Schulen

      Beantwortung von schriftlichen und telefonischen Anfragen von Schulen, Kommunen und Bürgern sowie von Landtagsanfragen

      Erarbeitung von Stellungnahmen und Berichten sowie von Beiträgen für die Öffentlichkeitsarbeit zu grundschulrelevanten Themenbereichen

      Teilnahme, aktive Mitwirkung und Gestaltung von fachbezogenen Veranstaltungen und Terminen

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

      Befähigung für das Lehramt an Grundschulen

      überdurchschnittliche Examensnoten

      letzte dienstliche Beurteilung oder Anlassbeurteilung mindestens mit der Einschätzung: „Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ (3. Stufe)

      mindestens fünf Jahre berufliche Erfahrung an einer Schule

      gewandte schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit

 

Überfachliche Qualifikationen:

      Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit

      Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

      Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen

      fundierte Kenntnisse in den Bereichen LehrplanPLUS Grundschule, Flexible Grundschule sowie Orientierungs- und Vergleichsarbeiten

      fundierte Kenntnisse im Bereich EDV

      überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

      sicheres Auftreten

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens Az.: I.1-5 P 1121.8-1b.988 auf dem Dienstweg an das

 

Bayerische Staatsministerium

für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Ref. I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaates Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Für Auskünfte steht Herr Rißmann (Tel. 089 2186-2606) gerne zur Verfügung.

 

 

 

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Ausschreibung der Leitung des Sachgebiets
staatliche Lehrerfortbildung für den Sportunterricht an
der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist an der Bayerischen Landesstelle für den Schulsport die Leitung des Sachgebiets staatliche Lehrerfortbildung für den Sportunterricht neu zu besetzen.

 

Aufgabenbeschreibung:

      Planung, Organisation, Koordinierung und Evaluation von Maßnahmen der staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht einschließlich Ausschreibungen sowie des Einsatzes der Referenten

      Programmerstellung im Rahmen der Gesamtplanung der staatlichen Lehrerfortbildung

      Unterstützung des Staatsministeriums bei der Analyse und Weiterentwicklung staatlicher Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für den Sportunterricht

      Erarbeitung von Informationsmaterial im Rahmen des Sachgebiets

      Führung von Dienstbesprechungen

      Mitwirkung bei dienstlichen Beurteilungen

      Fragestellungen im Bereich der staatlichen Lehrerfortbildung für den Sportunterricht

      Mitarbeit im Sachgebiet schulsportliche Wettbewerbe

 

Vorausgesetzt werden:

      mit überdurchschnittlichem Erfolg abgelegte 2. und – sofern abgelegt − 1. Staatsprüfung für ein Lehramt in einer Fächerkombination mit Sport

      Erfahrungen im Bereich der staatlichen Lehrerfortbildung (z. B. Einsatz als Referentin bzw. Referent)

     mehrjährige Berufserfahrung

     überdurchschnittliche Beurteilungen

 

Überfachliche Qualifikationen:

      Fähigkeit zu selbständiger konzeptioneller Arbeit

      Engagement, Belastbarkeit und gutes Zeitmanagement

      Fähigkeit zu strukturiertem Denken und Handeln

      überfachlich ausgewiesene Führungseignung

      Team- und Kommunikationsfähigkeit

      sicheres, überzeugendes Auftreten sowie sprachliche Gewandtheit

      Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns

      Organisations- und Verhandlungsgeschick

      Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

      Sicherheit im Umgang mit modernen Kommunikations- und Präsentationstechnologien

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht. Bewerben können sich Beamtinnen und Beamte des Freistaats Bayern.

 

Es wird erwartet, dass die Beamtin bzw. der Beamte eine Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt.

 

Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden. Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg an das

 

Bayerische Staatsministerium

für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Ref. VII.10

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der KMBek vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.

 

 

 

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Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:

 

Deutsche Schule Cuenca, Ecuador

 

Arbeitsbeginn:                                     1. August 2014

Ende der Bewerbungsfrist:               31. März 2014

 

Landessprachige Schule mit verstärktem Deutschunterricht

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 537

Deutsches Sprachdiplom der KMK

Sekundarschulabschluss des Landes

International Baccalaureate (gemischtsprachig)

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und/oder II

BesGr A 14/A 15 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Spanischkenntnisse und die Fakultas in einem der im GIB deutschsprachig zu unterrichtenden Fächer (Deutsch, Geschichte, Biologie) sind erforderlich.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Fragebögen für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt − Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) − zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.

 

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

 

Die Bewerbung kann nur berücksichtigt werden, wenn sie auf dem Dienstweg spätestens vier Wochen nach Ende der Bewerbungsfrist vorliegt. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.

 

 

 

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Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator ist zu besetzen:

 

Peking/China

 

Qualifikation:

1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache

 

Bewerbungsfrist:               31. März 2014

 

Arbeitsbeginn:                   1. September 2014

 

Kurztext:

Die folgende Stelle als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. Fachberater/Koordinator in Peking/China ist zu besetzen.

 

Text:

Die gesamte Tätigkeit erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung. Sie bietet erfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit.

 

Anforderungsprofil:

      1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges Diplom in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache

      Umfangreiche Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache

      Mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst, die die Bewerberin/den Bewerber befähigen, das Lehrerentsendeprogramm zu planen, zu organisieren und umzusetzen

      Umfassende Erfahrungen in der Erwachsenenbildung

      Bereitschaft, im Rahmen des Lehrerentsendeprogramms Führungsverantwortung zu übernehmen

      Fundierte PC-Kenntnisse (MS Office)

      Kenntnisse im Umgang mit Blended-Learning Fortbildungen

      Verhandlungsgeschick im Umgang mit den staatlichen chinesischen Stellen

      Hohe interkulturelle Kompetenz

      Beamtin bzw. Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte

      Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Arbeitgeberleistungen:    Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK

 

Tätigkeitsprofil:

Zu den Aufgaben der Fachberaterin/Koordinatorin bzw. des Fachberaters/Koordinators gehört:

      Abschlussbezogene Betreuung des Unterrichts Deutsch als Fremdsprache (DaF) an chinesischen Schulen im Zuständigkeitsbereich der Fachberatung Peking sowie die fachliche und organisatorische Koordination und Betreuung der dort eingesetzten Programmlehrkräfte (PLK)

      Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz

      Beratung aller Partnerschulen der Bundesrepublik Deutschland im Zuständigkeitsbereich der Fachberatung Peking in enger Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut (Pasch-Schulen) hinsichtlich der Einführung und fachlichen Begleitung des DSD-Programms

      Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen (DAAD, GI, PAD u. ä.)

      Zusammenarbeit mit allen Institutionen, die im Zuständigkeitsbereich der Fachberatung Peking für den Deutschunterricht verantwortlich sind

      In Abstimmung mit der Fachberatung Shanghai und Chengdu Beratung der chinesischen Erziehungsbehörden bezüglich der DSD-Prüfungen und aller anderen Aspekte des Deutschunterrichts (Curriculumsentwicklung, Lehrerfortbildung, Abschlüsse u. ä.)

      Blended-Learning Fortbildungen für chinesische Ortslehrkräfte (DSD-Gold)

      Durchführung von eigenem Unterricht an den zu betreuenden Schulen auch zu Hospitationszwecken

      Reisetätigkeit

 

Ansprechpartner:

 

für Informationen zur Stelle:

Dr. Bettina Fischer

E-Mail: bettina.fischer@bva.bund.de

Tel.: 0228 99358-1440 oder 0221 758-1440

 

für Informationen zum Bewerbungsverfahren:
Marita Hannemann

E-Mail: marita.hannemann@bva.bund.de

Tel.: 0228 99358-1455 oder 0221 758-1455

 

Besondere Hinweise:

 

Das Bewerberprofil soll eine zunächst sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.

 

Für die Bewerbungen gilt folgendes Verfahren:

Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.

Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, über Ihre Bewerbung.

Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das

 

Bundesverwaltungsamt
− Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – ZfA 3

50728 Köln.

Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle.

Eine weitere Ausfertigung richten Sie gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.

Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.

Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).

Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.

Es wird eine den landesspezifischen Anforderungen entsprechende gesundheitliche Belastbarkeit erwartet.

 

Drittbewerbungen sind zulässig

 

 

 

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Stellenausschreibung
im deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle als Beraterin/Berater für den Deutschunterricht ist zu besetzen:

 

Richmond/Virgina

 

Qualifikation:

1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache

 

Bewerbungsfrist:               31. März 2014

 

Arbeitsbeginn:                   1. September 2014

 

Kurztext:

Die folgende Stelle als Beraterin bzw. Berater für den Deutschunterricht in Richmond/Virginia in den USA ist zu besetzen.

 

Text:

Die gesamte Tätigkeit erfolgt in großer Selbstständigkeit und Eigenverantwortung. Sie bietet erfahrenen und engagierten Lehrkräften die Chance einer höchst interessanten Auslandstätigkeit.

 

Anforderungsprofil:

      1. und 2. Staatsexamen für die Sekundarstufe II oder ein gleichwertiges Diplom in den Fächern Deutsch und/oder einer modernen Fremdsprache

      Umfangreiche Erfahrungen mit Deutsch als Fremdsprache

      Mehrjährige funktionsstellenbezogene Erfahrungen in Deutschland und/oder im Auslandsschuldienst

      Umfassende Erfahrungen in der Erwachsenenbildung

      Fundierte PC-Kenntnisse (MS Office)

      Verhandlungsgeschick im Umgang mit den amerikanischen Bildungsbehörden

      Hohe interkulturelle Kompetenz

      Beamtin bzw. Beamter auf Lebenszeit im Schuldienst oder unbefristet angestellte Lehrkräfte

      Hervorragende Englischkenntnisse

      Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Arbeitgeberleistungen:    Finanzielle Regelungen ADLK/BPLK

 

Tätigkeitsprofil:

 

Zu den Aufgaben der Beraterin bzw. des Beraters gehört:

      Beratung und Betreuung von US-Schulen bei der Initiierung von neuen Deutsch-Programmen sowie der Unterstützung von bestehenden Programmen in enger Kooperation mit den einheimischen Bildungsbehörden sowie mit amerikanischen Lehrkräften im Zuständigkeitsbereich

      Enge Zusammenarbeit mit der Deutschen Botschaft und dem Goethe-Institut bei der Umsetzung der neuen Förderstrategie des Auswärtigen Amtes

      Beratung und Betreuung der deutschen Sprachschulen und Immersionsschulen

      Vorbereitung, Beantragung und Durchführung von Prüfungen zum Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz

      Zusammenarbeit mit Mittlerorganisationen (DAAD, GI, PAD u. ä.)

      Zusammenarbeit mit allen Institutionen, die im Zuständigkeitsbereich für den Deutschunterricht verantwortlich sind

      Durchführung von eigenem Unterricht an den zu betreuenden Schulen auch zu Hospitationszwecken

      Umfangreiche Reisetätigkeit

 

Ansprechpartner:

 

für Informationen zur Stelle:

Christiane Drasdo

E-Mail: christiane.drasdo@bva.bund.de

Tel.: 0228 99358-1442 oder 0221 758-1442

 

für Informationen zum Bewerbungsverfahren:
Marita Hannemann

E-Mail: marita.hannemann@bva.bund.de

Tel.: 0228 99358-1455 oder 0221 758-1455

 

Besondere Hinweise:

 

Das Bewerberprofil soll eine zunächst sechsjährige Regeleinsatzzeit ermöglichen.

 

Für die Bewerbungen gilt folgendes Verfahren:

Wenn Sie bereits in die Bewerberdatei der Zentralstelle aufgenommen sind, teilen Sie bitte Ihr Interesse am Einsatz als Fachberaterin/Koordinatorin bzw. als Fachberater/Koordinator der Zentralstelle schriftlich (formlos) mit.

Wichtig: Informieren Sie bitte auch mit einem gesonderten Schreiben das im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, über Ihre Bewerbung.

Sollten Sie sich neu auf diese Stelle bewerben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das

 

Bundesverwaltungsamt
− Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – ZfA 3

50728 Köln.

Eine Kopie Ihrer Bewerbungsunterlagen schicken Sie bitte gleichzeitig unmittelbar an die Zentralstelle.

Eine weitere Ausfertigung richten Sie gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland, Herrn MR Thomas Mayer, Ref. I.6, Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.

Eine Berücksichtigung der Bewerbung kann nur bei rechtzeitigem Eingang der vollständigen Bewerbungsunterlagen (Freistellung, dienstliche Beurteilung) auf dem Dienstweg erfolgen.

Bewerbungsunterlagen erhalten Sie über die oben genannte Adresse oder über die Homepage der Zentralstelle (www.auslandsschulwesen.de).

Das Bundesverwaltungsamt hat sich Frauenförderung zum Ziel gesetzt. Daher werden Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt.

Es wird eine den landesspezifischen Anforderungen entsprechende körperliche Belastbarkeit erwartet.

 

 

 

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Stellenausschreibung
an der Gnadenthal-Mädchenrealschule Ingolstadt
der Diözese Eichstätt

 

An der Gnadenthal-Mädchenrealschule Ingolstadt der Diözese Eichstätt ist zum 1. August 2014 die Stelle

 

der Realschuldirektorin i. K. /

des Realschuldirektors i. K.

 

neu zu besetzen.

 

An der Gnadenthal-Mädchenrealschule Ingolstadt unterrichten derzeit 57 Lehrkräfte insgesamt 743 Schülerinnen in 28 Klassen. An der Schule sind die Wahlpflichtfächergruppen II und III (IIIa: Französisch; IIIb: Sozialwesen) eingerichtet.

 

Gesucht wird eine verantwortungsvolle, fachlich und pädagogisch qualifizierte Führungspersönlichkeit mit der Lehrbefähigung für Realschulen in Bayern. Erfahrungen in der Schulentwicklung und -verwaltung und idealerweise im Privatschul- und kirchlichen Arbeitsrecht bzw. in entsprechenden Funktionen wären vorteilhaft. Insbesondere wird die Bereitschaft zur pädagogischen Profilierung erwartet. Die begonnenen und vom Schulträger angezielten und unterstützten Schulentwicklungsprozesse mit Elementen des Marchtaler Plans sollen fortgeführt und vertieft werden.

 

Die Identifikation mit den Werten und Grundsätzen der katholischen Kirche sowie die persönliche Beteiligung am kirchlichen Leben sind für die Übernahme der Stelle Voraussetzung.

 

Es wird erwartet, dass die Schulleiterin / der Schulleiter mit dem Kollegium der Schule, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Eltern und der Diözese Eichstätt als Träger vertrauensvoll zusammenarbeitet. Die Schülerinnen sollen in ihrer Entwicklung zu jungen selbstbewussten Menschen gefördert werden, so dass sie in der Lage sind, ihr Leben selbstständig in christlicher Verantwortung zu gestalten. Sie / Er soll für zeitgemäße pädagogische Konzepte aufgeschlossen und wertschätzend verbunden sein und in der verantwortlichen Tätigkeit an einer katholischen Schule eine besondere Aufgabe sehen. Die Wohnung soll am Schulort selbst oder in unmittelbarer Nähe genommen werden.

 

Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Dienstverhältnis richtet sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen. Bei entsprechenden Voraussetzungen ist eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst grundsätzlich möglich.

 

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum 14. Februar 2014 an das Bischöfliche Ordinariat, Hauptabteilung Schulen und Hochschulen, Luitpoldstraße 6, 85072 Eichstätt, erbeten.

Telefonische Rückfragen sind möglich unter 08421/50-240 oder per E-Mail: pnothaft@bistum-eichstaett.de.

 

 

 

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Stellenausschreibung
an der Gnadenthal-Mädchenrealschule Ingolstadt
der Diözese Eichstätt

 

An der Gnadenthal-Mädchenrealschule Ingolstadt der Diözese Eichstätt ist zum 1. September 2014 die Stelle

 

der Realschulkonrektorin i. K. /

des Realschulkonrektors i. K.

 

neu zu besetzen.

 

An der Gnadenthal-Mädchenrealschule Ingolstadt unterrichten derzeit 57 Lehrkräfte insgesamt 743 Schülerinnen in 28 Klassen. An der Schule sind die Wahlpflichtfächergruppen II und III (IIIa: Französisch; IIIb: Sozialwesen) eingerichtet.

 

Gesucht wird eine verantwortungsvolle, fachlich und pädagogisch qualifizierte Führungspersönlichkeit mit der Lehrbefähigung für Realschulen in Bayern. Erfahrungen in der Schulentwicklung und -verwaltung und idealerweise im Privatschul- und kirchlichen Arbeitsrecht bzw. in entsprechenden Funktionen wären vorteilhaft. Insbesondere wird die Bereitschaft zur pädagogischen Profilierung erwartet. Die begonnenen und vom Schulträger angezielten und unterstützten Schulentwicklungsprozesse mit Elementen des Marchtaler Plans sollen fortgeführt und vertieft werden.

 

Die Identifikation mit den Werten und Grundsätzen der katholischen Kirche sowie die persönliche Beteiligung am kirchlichen Leben sind für die Übernahme der Stelle Voraussetzung.

 

Es wird erwartet, dass die Realschulkonrektorin / der Realschulkonrektor mit der Schulleiterin / dem Schulleiter, der zweiten Realschulkonrektorin, mit dem Kollegium der Schule, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, den Eltern und der Diözese Eichstätt als Träger vertrauensvoll zusammenarbeitet. Sie / Er soll für zeitgemäße pädagogische Konzepte aufgeschlossen und wertschätzend verbunden sein und in der verantwortlichen Tätigkeit an einer katholischen Schule eine besondere Aufgabe sehen. Die Wohnung soll am Schulort selbst oder in unmittelbarer Nähe genommen werden.

 

Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt.

Das Dienstverhältnis richtet sich nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen. Bei entsprechenden Voraussetzungen ist eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst grundsätzlich möglich.

 

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum 14. Februar 2014 an das Bischöfliche Ordinariat, Hauptabteilung Schulen und Hochschulen, Luitpoldstraße 6, 85072 Eichstätt, erbeten.

 

Telefonische Rückfragen sind möglich unter 08421/50-240 oder per E-Mail: pnothaft@bistum-eichstaett.de.

 

 

 

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Stellenausschreibung
an der Maria-Ward-Realschule Bamberg

 

An der Maria-Ward-Realschule Bamberg der Erzdiözese Bamberg ist zum 1. August 2014 die Stelle

 

der Realschulkonrektorin /

des Realschulkonrektors

 

neu zu besetzen.

 

An der Schule unterrichten derzeit 45 Lehrkräfte 532 Schülerinnen in 19 Klassen. Gesucht wird eine verantwortungsbewusste, fachlich und pädagogisch qualifizierte Führungspersönlichkeit mit der vollen Ausbildung für das Lehramt an Realschulen. Erwartet wird die Bereitschaft zur verantwortungsvollen Zusammenarbeit mit der Schulleiterin, dem Schulträger und allen anderen am Schulgeschehen beteiligten Gruppen und Personen. Erwünscht ist eine grundsätzliche Offenheit für neue Formen des Schulmanagements.

 

Die Bewerberin / Der Bewerber sollte für zeitgemäße pädagogische Konzepte aufgeschlossen sein und Freude an der Mitgestaltung schulischer Arbeits- und Entwicklungsprozesse im Rahmen der Schulleitung und damit verbundener Aufgabenbereiche haben. Erfahrungen in der Schulverwaltung und Schulorganisation sind vorteilhaft. Die Identifikation mit den Werten einer Schule in kirchlicher Trägerschaft wird vorausgesetzt.

 

Die Vergütung erfolgt nach dem Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-)Diözesen ABD bzw. nach dem Bayerischen Beamtenrecht und ist in Besoldungsgruppe A 15 eingestuft.

Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist grundsätzlich möglich.

 

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis zum 15. März 2014 an das Erzbischöfliche Ordinariat, Hauptabteilung Schule und Religionsunterricht, Heinrichsdamm 32, 96047 Bamberg erbeten. Telefonische Rückfragen sind unter 0951/5022401 möglich.

 


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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München, Telefon (089) 2186-0, E-Mail: poststelle@stmbw.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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