Beiblatt

 

zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

 


 

Nummer 9*      Ausgegeben in München am 11. Juli 2014     Jahrgang 2014

 

 

 


 

Inhalt

 

Abschlussprüfung 2015 zur „Staatlich geprüften Betriebswirtin für Ernährungs- und Versorgungsmanagement“ und zum „Staatlich geprüften Betriebswirt für Ernährungs- und Versorgungsmanagement“ an Fachakademien für Ernährungs- und Versorgungsmanagement

Abschlussprüfung 2015 an Berufsfachschulen für Kinderpflege, im Sozialpädagogischen Seminar und an Berufsfachschulen für Sozialpflege

Abschlussprüfung 2015 an Fachakademien für Sozialpädagogik

Ausschreibung von Schulratsstellen

Abschlussprüfung 2015 an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe

Staatliche Prüfung für Berg- und Skiführer 2014/2015

Offene Stellen

 

 

 

 

 


 




Abschlussprüfung 2015
zur „Staatlich geprüften Betriebswirtin für
Ernährungs- und Versorgungsmanagement“ und
zum „Staatlich geprüften Betriebswirt für
Ernährungs- und Versorgungsmanagement“
an Fachakademien für Ernährungs- und
Versorgungsmanagement

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 3. Juni 2014 Az.: VII.3-5 S 9500.2-8-7a.54 004

 

 

1.        Rechtsgrundlagen

            

Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen und der Schulordnung für die Fachakademien für Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Fachakademieordnung Ernährungs- und Versorgungsmanagement FakOErVers) vom 18. Juni 1998 (GVBl S. 361), zuletzt geändert durch Verordnung vom 3. Dezember 2012 (GVBl S. 723).

 

2.          Abschlussprüfung

 

2.1     Gegenstand des ersten, zentral gestellten Prüfungsabschnitts sind gemäß § 31 Abs. 1 Sätze 1 und 2 FakOErVers schriftliche Prüfungsaufgaben in den Fächern

      Betriebswirtschaft und Rechnungswesen,

      Personalführung mit Berufs- und Arbeitspädagogik,

sowie gegebenenfalls eine mündliche Prüfung.

Zudem sind gemäß § 31 Abs. 2 Sätze 1 und 2 FakOErVers zwei schriftliche Prüfungsaufgaben in zwei Wahlpflichtfächern, die durch den Prüfungsausschuss gestellt werden, Bestandteil des ersten Prüfungsabschnitts.

 

2.2        „Andere Bewerber“ (Bewerber, die keiner Fachakademie angehören oder an der von ihnen besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können) können nach § 38 FakOErVers am ersten Prüfungsabschnitt der staatlichen Abschlussprüfung an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie teilnehmen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen nach § 39 FakOErVers erfüllen.

 

             „Andere Bewerber“ haben im ersten Prüfungsabschnitt dieselben schriftlichen Prüfungsleistungen zu erbringen wie die Studierenden an öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademien. Darüber hinaus haben sie in allen anderen Pflichtfächern schriftliche Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von je 90 Minuten und im Fach Ernährung und Verpflegung eine praktische Aufgabe mit einer Bearbeitungszeit von 300 Minuten zu bearbeiten. Die Bewerber wählen zudem an der prüfenden Schule zwei Wahlpflichtfächer aus den zur Prüfung angebotenen Wahlpflichtfächern aus, in denen jeweils eine schriftliche Prüfung im Umfang von 90 Minuten abzulegen ist. Auf Antrag des Bewerbers finden in höchstens vier schriftlich geprüften Fächern zusätzliche mündliche Prüfungen gemäß § 38 Abs. 5 FakOErVers statt.

 

         Die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung als anderer Bewerber ist bis spätestens 1. März 2015 bei der Fachakademie zu beantragen. Dem Antrag sind die in § 39 Abs. 2 FakOErVers genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen.

             Über den Antrag wird schriftlich entschieden.

 

2.3      Der schriftliche Teil des ersten Prüfungsabschnittes der staatlichen Abschlussprüfung an Fachakademien für Ernährungs- und Versorgungsmanagement findet nach folgendem Prüfungsplan statt:

 

Prüfungstag

Prüfungsfach

Bearbeitungszeit

Dienstag, 9. Juni 2015

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

180 Minuten

Donnerstag, 11. Juni 2015

Personalführung mit Berufs- und Arbeitspädagogik

180 Minuten

 

             Die Prüfungen beginnen jeweils um 9.00 Uhr.

 

            Die Termine für die von den anderen Bewerbern nach Nr. 2.2 schriftlich zu bearbeitenden weiteren Prüfungsfächer werden diesen im Zulassungsschreiben zur Prüfung mitgeteilt.

 

2.4        Der mündliche Teil der Prüfung richtet sich nach §§ 32 und 38 Abs. 5 FakOErVers.

 

2.5        Der praktische Teil der staatlichen Abschlussprüfung (zweiter Prüfungsabschnitt) richtet sich nach § 33 FakOErVers.

 

Kufner

Ministerialdirigent



Abschlussprüfung 2015
an Berufsfachschulen für Kinderpflege,
im Sozialpädagogischen Seminar
und an Berufsfachschulen für Sozialpflege

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 5. Juni 2014 Az.: VII.5-5 S 9500-3-7a.54 003

 

 

1.   Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Kinderpflege sowie für Erzieherpraktikantinnen und Erzieherpraktikanten des einjährigen und des zweijährigen Sozialpädagogischen Seminars (an Fachakademien für Sozialpädagogik) findet 2015 an folgenden Terminen statt:

 

      Montag, 30. Juni 2015

      8.30 bis 10.00 Uhr        Pädagogik und Psychologie

      10.45 bis 12.15 Uhr      Deutsch und Kommunikation

 

Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Berufsfachschulen für Kinderpflege ist:

 

Montag, 21. September 2015

8.30 bis 10.00 Uhr        Pädagogik und Psychologie

10.45 bis 12.15 Uhr      Deutsch und Kommunikation

 

2.   Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler öffentlicher und staatlich anerkannter Berufsfachschulen für Sozialpflege findet 2015 an folgenden Terminen statt:

 

Montag, 30. Juni 2015

8.30 bis 9.30 Uhr          Lebenszeit- und Lebensraumgestaltung

10.15 bis 11.45 Uhr      Pflege und Betreuung

 

Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Berufsfachschulen für Sozialpflege ist:

 

Montag, 21. September 2015

8.30 bis 9.30 Uhr          Lebenszeit- und Lebensraumgestaltung

10.15 bis 11.45 Uhr      Pflege und Betreuung

 

3.   Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Berufsfachschulen für Hauswirtschaft, für Kinderpflege und für Sozialpflege und nach Anlage 3 der Fachakademieordnung Sozialpädagogik.

 

4.  Andere Bewerberinnen und Bewerber, ausgenommen Erzieherpraktikantinnen und Erzieherpraktikanten, können zur Abschlussprüfung an öffentlichen Berufsfachschulen für Kinderpflege und für Sozialpflege zugelassen werden.

Die Zulassung ist schriftlich bis spätestens 2. März 2015 bei einer öffentlichen Berufsfachschule zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 49, die Prüfungsgegenstände in § 50 der Berufsfachschulordnung Hauswirtschaft, Kinderpflege und Sozialpflege geregelt.

 

Kufner

Ministerialdirigent



Abschlussprüfung 2015
an Fachakademien für Sozialpädagogik

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 6. Juni 2014 Az.: VII.5-5 S 9500.6-8-7a.54 002

 

 

1.   Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie nach der Schulordnung für die Fachakademien für Sozialpädagogik (FakOSozPäd).

 

2.  Studierende öffentlicher und staatlich anerkannter Fachakademien für Sozialpädagogik haben in den folgenden Fächern schriftliche Prüfungsaufgaben zu bearbeiten:

      Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik

       Theologie/Religionspädagogik (nach Konfession)

oder

Literatur- und Medienpädagogik.

      Die mündliche Abschlussprüfung erstreckt sich über den gesamten Unterrichtsstoff des Fachs Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung (Prüfungszeit 30 Minuten).

 

3.  Andere Bewerberinnen und Bewerber (Bewerberinnen und Bewerber, die keiner Fachakademie für Sozialpädagogik angehören oder an der besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können) können nach § 37 FakOSozPäd an der staatlichen Abschlussprüfung teilnehmen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen nach § 38 FakOSozPäd erfüllen.

 

   Andere Bewerberinnen und Bewerber haben im Rahmen der Abschlussprüfung dieselben schriftlichen (vgl. Nr. 2) Prüfungsleistungen zu erbringen wie die Studierenden der Fachakademie. Darüber hinaus haben sie in den Fächern Sozialkunde/Soziologie, Mathematisch-naturwissenschaftliche Erziehung, Ökologie/Gesundheitserziehung, Recht und Organisation, Deutsch sowie Theologie/Religionspädagogik oder Literatur- und Medienpädagogik schriftliche Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von je 120 Minuten zu bearbeiten. Im Fach Praxis- und Methodenlehre mit Gesprächsführung ist eine mündliche Prüfung von in der Regel 30 Minuten Dauer und  in den Fächern Kunst- und Werkerziehung sowie Musik- und Bewegungserziehung eine praktische und mündliche Prüfung abzulegen (§ 37 Abs. 3 FakOSozPäd).

 

      Die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung als andere Bewerberinnen und Bewerber ist bis spätestens 1. März 2015 bei der Schule zu beantragen.

Dem Antrag sind die in § 38 Abs. 3 FakOSozPäd genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen.

      Über den Antrag wird schriftlich entschieden.

 

4. Der schriftliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung an Fachakademien für Sozialpädagogik findet nach folgendem Prüfungsplan statt:

 

Tag

Fach

Bearbeitungszeit

Dienstag, 9. Juni 2015

Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik

240 Minuten

Donnerstag, 11. Juni 2015

Theologie/Religionspädagogik
nach Konfession
oder

Literatur- und Medienpädagogik

180 Minuten

 

5.  Der mündliche Teil der staatlichen Abschlussprüfung richtet sich nach § 30 FakOSozPäd, der praktische und mündliche Teil für andere Bewerberinnen und Bewerber nach § 37 Abs. 3 FakOSozPäd.

 

Kufner

Ministerialdirigent



Ausschreibung von Schulratsstellen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 6. Juni 2014 Az.: IV.3-5 P 7001.1.1-4b.17 380

 

 

Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Garmisch-Partenkirchen ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen verfügen.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle des weiteren Schulrats bzw. der weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschul-, Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen.

Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.

 

Kufner

Ministerialdirigent



Abschlussprüfung 2015
an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 11. Juni 2014 Az.: VII.5-5 S 9500-5-7a.54 005

 

 

1.  Die schriftliche Abschlussprüfung für Schülerinnen und Schüler der staatlich anerkannten Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe findet 2015 an folgendem Termin statt:

 

Mittwoch, 10. Juni 2015

Pädagogik, Heilpädagogik, Psychologie

(Bearbeitungszeit 120 Minuten)

9.30 Uhr bis 11.30 Uhr

 

Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe und für andere Bewerber findet zudem am

 

Montag, 8. Juni 2015

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

      Deutsch          (9.30 Uhr bis 10.30 Uhr),

      Sozialkunde   (11.00 Uhr bis 12.00 Uhr),

      Englisch          (12.30 Uhr bis 13.30 Uhr)

 

und am

 

Freitag, 12. Juni 2015

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

      Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre (9.30 Uhr bis 10.30 Uhr)

und

      Berufs- und Rechtskunde

(11.00 Uhr bis 12.00 Uhr)

 

statt.

 

Die Terminierung der praktischen Prüfungen bleibt grundsätzlich den Schulen überlassen; diese Prüfungen sollen jedoch nicht vor dem 1. Mai anberaumt werden.

 

Nachtermin für die schriftliche Abschlussprüfung an Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe ist

 

Mittwoch, 30. September 2015

Pädagogik, Heilpädagogik und Psychologie

(Bearbeitungszeit 120 Minuten)

9.30 Uhr bis 11.30 Uhr.

 

Für Schülerinnen und Schüler staatlich genehmigter Fachschulen für Heilerziehungspflegehilfe und für andere Bewerber findet zudem ggf. am

 

Montag, 28. September 2015

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

      Deutsch          (9.30 Uhr bis 10.30 Uhr),

      Sozialkunde   (11.00 Uhr bis 12.00 Uhr),

      Englisch          (12.30 Uhr bis 13.30 Uhr)

 

und am

 

Freitag, 2. Oktober 2015

eine schriftliche Abschlussprüfung in den Fächern

      Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre (9.30 Uhr bis 10.30 Uhr)

und

      Berufs- und Rechtskunde

(11.00 Uhr bis 12.00 Uhr)

 

statt.

 

2.   Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach der Schulordnung für die Fachschulen für Heilerziehungspflege und für Heilerziehungspflegehilfe.

 

3.   Andere Bewerberinnen und Bewerber können zur Abschlussprüfung an öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschulen zugelassen werden.

 

Die Zulassung ist schriftlich bis spätestens 2. März 2015 bei einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachschule zu beantragen. Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 43, die Prüfungsgegenstände in § 44 der Schulordnung für die Fachschulen für Heilerziehungspflege und für Heilerziehungspflegehilfe geregelt.

 

Kufner

Ministerialdirigent



Ausschreibung von Stellen
für Ständige Vertreter
an staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 24. Juni 2014 Az.: VII.2-5 P 9001.1-7a.11 598

 

 

Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters bzw. der Schulleiterin ist an folgenden Schulen mit Wirkung vom 1. August 2014 zu besetzen:

 

1.     Staatliche Berufsschule Fürstenfeldbruck

Die Berufsschule mit gewerblichen und kaufmännischen Klassen, Klassen für Gesundheitsberufe sowie Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis besuchen derzeit 2.009 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen und 18 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

2.     Staatliche Berufsschule Nürnberger Land in Lauf a. d. Pegnitz

Die Berufsschule mit gewerblichen und kaufmännischen Klassen besuchen derzeit 1.648 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen sowie 96 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen. Die Berufsschule ist organisatorisch verbunden mit der Berufsfachschule für gastgewerbliche Berufe (24 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen), mit der Wirtschaftsschule (77 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen) und seit dem Schuljahr 2013/2014 mit der Fachoberschule, Ausbildungsrichtung Wirtschaft und Verwaltung sowie Sozialwesen (102 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen).

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

3.     Berufliche Oberschule Ansbach, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

An der Fachoberschule (Ausbildungsrichtung Technik, Wirtschaft und Verwaltung, Sozialwesen) werden derzeit insgesamt 439 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen und an der Berufsoberschule (Ausbildungsrichtung Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung) 219 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen unterrichtet.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

4.     Berufliche Oberschule Cham, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

An der Fachoberschule (Ausbildungsrichtung Technik, Wirtschaft und Verwaltung, Sozialwesen) werden derzeit insgesamt 321 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen und an der Berufsoberschule (Ausbildungsrichtung Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung) 165 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen unterrichtet.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

5.     Staatliches Berufliches Schulzentrum Schwandorf

Die Berufsschule Schwandorf mit Außenstellen Nabburg und Neunburg vorm Wald mit gewerblichen, kaufmännischen und agrarwirtschaftlichen Berufen besuchen derzeit 1.658 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen und 72 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen. Sie ist mit der Staatlichen Wirtschaftsschule im Landkreis Schwandorf in Wackersdorf (58 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen), mit den Staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, Kinderpflege und Sozialpflege in Oberviechtach (122 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen) sowie der Beruflichen Oberschule Schwandorf organisatorisch verbunden. An der Fachoberschule (Ausbildungsrichtung Technik, Wirtschaft und Verwaltung, Sozialwesen) werden derzeit insgesamt 335 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen und an der Berufsoberschule (Ausbildungsrichtung Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung) 186 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen unterrichtet.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

6.     Staatliches Berufliches Schulzentrum Lindau

An der Berufsschule Lindau werden gewerbliche, kaufmännische und gastgewerbliche Berufe geführt. Die Berufsschule ist mit der Berufsfachschule für gastgewerbliche Berufe Lindau, der Staatlichen Fachoberschule (Ausbildungsrichtung Technik, Wirtschaft und Verwaltung sowie Sozialwesen mit 322 Vollzeitschülern und Vollzeitschülerinnen) und der Staatlichen Berufsoberschule Lindau (Ausbildungsrichtung Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung mit 50 Vollzeitschülern und Vollzeitschülerinnen) organisatorisch verbunden. Derzeit werden an der Berufsschule insgesamt 1.810 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen unterrichtet.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaats Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Für die Stellen an den Beruflichen Oberschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen, kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen  Unterrichtserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.

 

Auf die geltenden Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen und die Bekanntmachung vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) zur Qualifikation von Führungskräften an den Schulen wird ergänzend verwiesen.

 

Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters bzw. der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sind, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung, und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.

 

Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters/der Schulleiterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt.

 

Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

 

Bewerbungen für die Stellen an den Beruflichen Oberschulen – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

 

a)    von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als achtzehn Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

 

b)    gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)     von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

 

d)    ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten binnen zehn Tagen nach Eingang der Bewerbungszweitschrift.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin



Staatliche Prüfung
für Berg- und Skiführer 2014/2015

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 25. Juni 2014 Az.: VII.11-5 K 7200-3.64 281

 

 

Die Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der Technischen Universität München führt im Auftrag des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst im zweiten Halbjahr 2014 und im ersten Halbjahr 2015 eine staatliche Prüfung für Berg- und Skiführer gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern (BayAPOFspl) in der Fassung vom 8. Februar 1999 (GVBl S. 40, BayRS 227-3-2-1-K), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. Januar 2014 (GVBl S. 41), durch.

Die Prüfungsteile Praxis und Lehreignung finden an folgenden Terminen statt:

24. bis 30. August 2014: Sommer I/Eis, Hochtour

7. bis 12. September 2014: Sommer II/Fels

5. bis 10. April 2015  Winter II/Skihochtour

 

Die Prüfungsorte werden aus Gründen der Chancengleichheit kurzfristig vor dem jeweiligen Prüfungsbeginn durch die Technische Universität München bekannt gegeben. Der Prüfungsteil Theorie wird aus organisatorischen Gründen am 8./9. Mai 2015 an der Technischen Universität München abgelegt.

Für die Prüfung einschließlich der Erteilung des Prüfungszeugnisses oder der Mitteilung des Prüfungsergebnisses werden für die Berg- und Skiführer gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1  BayAPOFspl Gebühren in Höhe von jeweils 1700,- EUR erhoben. Die Gebühr wird mit der Anmeldung zur Prüfung fällig.

 

Bankverbindung:         HypoVereinsbank München

BLZ 700 202 70,

Kontonummer 80 137

Empfänger:                   Staatsoberkasse Augsburg für die TUM

Verwendungszweck:    Staatliche Prüfung für Berg- und Skiführer
2014/2015

PK-Nr.: 0007.0129.2448. Diese Nummer ist bei der Überweisung unbedingt anzugeben.

Bei Überweisungen aus dem Ausland ist zusätzlich anzugeben: IBAN: DE 07 7002 0270 0000 0801 37

BIC (Swift-Code) der HypoVereinsbank: „hyvedemn“

 

Bewerber, die alle für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Voraussetzungen nachweisen können, richten ihr Gesuch um Zulassung zur staatlichen Prüfung für Berg- und Skiführer 2014/2015 bis spätestens 31. Juli 2014 (Posteingang) an die Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der Technischen Universität München, Fachsportlehrer, Georg-Brauchle-Ring 62, 80992 München.

 

Dem Gesuch sind beizufügen:

 

1.         ein tabellarischer Lebenslauf, der folgende Angaben enthält:

Name, Tag und Ort der Geburt, Schulbildung, Beruf, Gang der fachlichen Ausbildung des Ausbildungsteilnehmers;

 

2.         amtliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate);

 

3.       ärztliches Zeugnis (nicht älter als drei Monate), das die körperliche und gesundheitliche Eignung des Ausbildungsteilnehmers für die Ausübung des Berufs als Berg- und Skiführer bescheinigt;

 

4.         ein Passbild (Name und Anschrift auf der Rückseite);

 

5.         Nachweis über die erfolgreiche Ablegung der vorgeschriebenen Ausbildungslehrgänge;

 

6.         Nachweis des Praktikums an einer Bergsteigerschule (Vorlage des Arbeitsbuchs) in den drei Bereichen Fels, Eis/Hochtour und Skihochtour;

 

7.         Einzahlungsbeleg über die Prüfungsgebühren in Kopie.

 

Der Nachweis nach Nr. 6 kann für das Sommerpraktikum bis spätestens 20. August 2014  bzw. für das Winterpraktikum bis spätestens 1. April 2015 (jeweils Posteingang) eingereicht werden. Alle anderen Nachweise sind grundsätzlich mit dem Gesuch lückenlos vorzulegen. Unvollständig eingereichte Unterlagen werden nicht angenommen.

 

Wiederholer fügen dem Gesuch um Zulassung zur Prüfung nur die unter den Nrn. 2, 3 und 7 genannten Unterlagen sowie den Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung bei. Wiederholer, die gemäß § 18 BayAPOFspl nur einzelne Prüfungsteile oder
-bereiche wiederholen wollen, legen zusätzlich einen Antrag auf Anerkennung bestandener Prüfungsteile bzw. -bereiche bei. Die Gebühren für die Wiederholungsprüfungen richten sich nach § 20 Abs. 2 Nr. 1 BayAPOFspl.

 

Heeresbergführer und Polizeibergführer legen ihrem Gesuch lediglich die unter den Nrn. 1 bis 4 und 6 (Praktikum jeweils mindestens sechs Tage in den drei Bereichen) genannten Unterlagen bei, ergänzt durch den Nachweis über die erfolgreiche Ablegung der Heeresbergführer- bzw. Polizeibergführerprüfung.

Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prüfungsvorsitzende. Die zugelassenen Bewerber werden von der Technischen Universität München zur Ablegung der Prüfung einberufen.

 

Hinweis:

Um sicherzustellen, dass Gesuche unverzüglich dem zuständigen Sachbearbeiter vorgelegt werden, wird dringend gebeten, auf dem Gesuch den Betreff „Zulassung zur staatlichen Prüfung für Berg- und Skiführer 2014/2015“ anzugeben.

 

Kufner

Ministerialdirigent

StAnz 2014 Nr. 28



Offene Stellen

 

Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Staatsministerium für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst

 

 

Zum 16. Februar 2015 ist im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen:

 

Ref. II.4

Bildungsstatistik,

quantitative Fragen der Bildungsplanung

 

Aufgabenbeschreibung:

      Konzeption und Durchführung statistischer Erhebungen

      statistische Auswertungen, Analysen und Veröffentlichungen

      Beantwortung von Anfragen zur Bildungsstatistik (adressatenbezogene Aufbereitung und Kommentierung von Auswertungsergebnissen)

      Mitarbeit bei vielfältigen bildungsstatistischen Fragen auf Landesebene und im Rahmen der Kultusministerkonferenz (KMK)

      Mitwirkung bei der Fortentwicklung des Verfahrens „Amtliche Schuldaten“

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

      Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen, vorzugsweise in Fächerkombinationen mit Mathematik oder Informatik

      Gesamtprüfungsnote mindestens 2,00

      gute Kenntnisse in der Informations- und Kommunikationstechnik, insbesondere in der Erstellung komplexer Excel-Anwendungen und in der Auswertung von Datenbanken

 

Überfachliche Qualifikationen:

      Teamfähigkeit

      Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

      Fähigkeit zur Analyse und konzisen Darstellung komplexer Sachverhalte

      Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns

      Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit

      überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

      überzeugendes Auftreten

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-5 P 1121.8-1b.65 633 auf dem Dienstweg an das

 

Bayerische Staatsministerium

für Bildung und Kultus,

Wissenschaft und Kunst

Referat I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

Für Auskünfte steht Herr Rißmann (Tel. 089 2186-2490) gerne zur Verfügung.

*

Neubesetzung von zwei Abordnungsstellen am
Staatsministerium für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst

 

Zum 16. Februar 2015 sind im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zwei ganze Mitarbeiterstellen der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen:

 

Projekt „Amtliche Schuldaten“ (ASD) und

Projekt „Amtliche Schulverwaltung“ (ASV)

 

Aufgabengebiet:

 

Im Staatsministerium wird die Einführung und Weiterentwicklung der IT-Verfahren „Amtliche Schuldaten“ (ASD) und „Amtliche Schulverwaltung“ (ASV) koordiniert. Mit dem neuen ASD-Verfahren werden Daten für die Schulaufsichtsbehörden bereitgestellt, die diese für die Unterrichtsplanung der staatlichen Schulen, die Prüfung der Unterrichtssituation und die Bezuschussung nichtstaatlicher Schulen benötigen. Zudem werden mit ASD die amtliche Schulstatistik und weitere Statistiken durchgeführt und ausgewertet. Das neue Schulverwaltungsprogramm ASV unterstützt die Schulen bei der Erledigung schulinterner und schulübergreifender Verwaltungsaufgaben und bei der Bereitstellung von Daten an die Schulaufsichtsbehörden und für die amtliche Statistik. Beide Verfahren sind eng miteinander verzahnt, damit valide Ergebnisse für die vielfältigen Dienstaufgaben zeitnah zur Verfügung gestellt werden können.

 

Aufgaben:

      Mitwirkung bei der Einführung und Fortentwicklung des Verfahrens „Amtliche Schuldaten“ und

      Koordinierung der Weiterentwicklung in Zusammenhang mit dem Projekt „Allgemeine Schulverwaltung“ (ASV), insbesondere:

      Abstimmung schulischer, schulaufsichtlicher und statistischer Anforderungen unter Berücksichtigung schul- und datenschutzrechtlicher Rahmenbedingungen

      Koordination und Beschreibung der modulbezogenen Anforderungen

      Abstimmung der Schnittstellen zu anderen Verfahren (Personalverwaltungssystem des Freistaats Bayern VIVA, Religionsunterrichts-Informationssystem der Kirchenbehörden RELIS)

      Entwicklung von Testdaten und Testpaketen

      Durchführung von Tests und Dokumentation der Fehler

      Konsolidierung von Fehlermitteilungen und Änderungswünschen

      Überwachung der programmtechnischen Umsetzung

      Erstellung von Reports für Schulaufsicht und Statistik

Koordination des User-Help-Desk

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

      Befähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen gemäß Art. 7 Abs. 1 BayLBG, vorzugsweise in dem Unterrichtsfach „Mathematik“ und/oder „Informatik“;

soweit der Bewerber oder die Bewerberin nicht über eine Lehramtsbefähigung im Unterrichtsfach „Informatik“ verfügt, sollten Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Umgang mit relationalen Datenbanken (SQL), Netzwerken und Betriebssystemen (Windows, Linux) sowie beim Programmieren vorhanden sein.

      Gesamtprüfungsnote mindestens 2,00

 

Überfachliche Qualifikationen:

      Teamfähigkeit

      Fähigkeit und Bereitschaft zur schnellen und umfassenden Einarbeitung in neue Themenbereiche

      Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln

      Fähigkeit zur Analyse und konzisen Darstellung komplexer Sachverhalte

      Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns

      Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit

      überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

      überzeugendes Auftreten

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-5 P 1121.8-1b.50 565 auf dem Dienstweg an das

 

Bayerische Staatsministerium

für Bildung und Kultus,

Wissenschaft und Kunst

Referat I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

Für Auskünfte steht Herr Rißmann (Tel. 089 2186-2490) gerne zur Verfügung.

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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung

 

Zum Beginn des Schuljahres 2014/15 ist in der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung befristet auf fünf Jahre eine unterhälftige Teilzeitstelle für eine Fachlehrkraft neu zu besetzen:

 

Referat GMF 3 Gesellschafts- und wirtschaftswissenschaftlicher Bereich – Berufsorientierende Wahlpflichtfächer

 

Aufgabenbeschreibung:

 

Schwerpunkte der Tätigkeit sind

         fachliche Betreuung der Fächer Werken und Gestalten sowie Berufsorientierendes Wahlpflichtfach Soziales bzw. Technik

         Lehrplanarbeit in den genannten Fächern

         Zusammenarbeit mit beruflichen Schulen

         Planung, Organisation und Leitung von Arbeitskreisen und Tagungen

         Entwicklung von Materialien für den Unterricht

         Mitwirkung in der Lehrerfortbildung

         Kooperation mit Partnern aus Wirtschaft, Universitäten und anderen Einrichtungen.

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

         1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt Fachlehrkraft für Ernährung und Gestaltung oder für Werken, Technisches Zeichnen, Kommunikationstechnik

         Fundierte fachdidaktische und berufspraktische Kenntnisse und Erfahrungen im Fachbereich Ernährung und Gestaltung bzw. Werken, Technisches Zeichnen, Kommunikationstechnik

         Praktische Erfahrungen mit kompetenzorientiertem Unterricht

         Erfahrungen in der Lehrerfortbildung sowie in der ergebnisorientierten Führung von Arbeitsgruppen

         Überdurchschnittliche dienstliche Beurteilungen

 

Überfachliche Qualifikationen:

         Engagement, Flexibilität und Mobilität

         Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen

         Belastbarkeit und gutes Zeitmanagement, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Aufgaben

         Sicheres Auftreten

         Organisations- und Verhandlungsgeschick

         Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

         Fähigkeit, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

         Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit

         Sicherheit beim Umgang mit modernen Kommunikationstechnologien

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet. Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. OStD Arnulf Zöller zu richten. (E-Mail: arnulf.zoeller@isb.bayern.de)

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.

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Besetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung (ISB)

 

In der Qualitätsagentur am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) ist zum Schuljahr 2014/15 folgende Stelle als unterhälftige Abordnung zu besetzen:

 

Referent/Referentin im Referat
„Externe und interne Evaluation der Einzelschule“ (Schwerpunkt: Realschule)

 

Aufgabenbeschreibung:

 

Dem Referat obliegt die inhaltliche und fachliche Betreuung der Evaluatoren. In enger Abstimmung mit dem Staatsministerium ist es verantwortlich für das Konzept der externen und internen Evaluation im Gesamtrahmen von Qualitätsentwicklung und -sicherung.

      Betreuung und Beratung der Evaluationsteams hinsichtlich der Praxis der Evaluation, insbesondere des Einsatzes der Instrumente, der Erstellung der Evaluationsberichte sowie der Erarbeitung von Ziel- und Handlungsvereinbarungen zur Qualitätsverbesserung der einzelnen Schule

      Mitwirkung bei der Auswahl und Qualifizierung der Evaluatoren

      Analyse und Auswertung der Evaluationsberichte für die Bildungsberichterstattung

      Enge Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

      1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen mit guten Ergebnissen

      Verbeamtung im staatlichen Schuldienst

      Berufserfahrung als Lehrkraft an der Realschule

      Fundierte Kenntnisse über das bayerische Konzept zur externen und internen Evaluation

      Fundierte Kenntnisse und praktische Erfahrungen in Schulentwicklung und Evaluation

 

Überfachliche Qualifikationen:

      Fähigkeit und Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit theoretischen Fragen zu Schule und Bildung

      Aufgeschlossenheit für empirisch gestütztes Arbeiten

      Fähigkeit und Bereitschaft zum Arbeiten im Team

      Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck sowie in den gängigen Kommunikationstechniken

      Sicheres und angemessenes Auftreten

 

Erfahrung als Evaluator/Evaluatorin ist wünschenswert, aber nicht Bedingung.

 

Die Stelle ist auf fünf Jahre befristet.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt (Art. 7 Abs. 3 BayGlG).

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass Reisetätigkeiten anfallen.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an die Qualitätsagentur am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Frau Prof. Dr. Eva-Maria Lankes zu richten.

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.

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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung

 

Zum Schuljahr 2014/2015 ist in der Grundsatzabteilung des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung eine Vollzeitstelle für die Dauer von fünf Jahren neu zu besetzen.

 

Referat Pädagogische Grundsatzfragen

Aufgabenbeschreibung:

 

Die Stelle umfasst die Mitarbeit im Projektteam LehrplanPLUS der Grundsatzabteilung (Koordinierung, Evaluation) sowie die Umsetzung des Themenbereichs Alltagskompetenzen. Hinzu kommen Aufgaben aus dem Bereich der sprachlichen Bildung. Ebenso ist die Übernahme eines Vorhabens zum Thema Ökonomische Verbraucherbildung vorgesehen.

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

      1. und 2. Staatsexamen für ein Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen mit Lehrbefähigung für das Fach Deutsch und guten Ergebnissen

      Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung an staatlichen Schulen

      Überdurchschnittliche dienstliche Beurteilung

      Erfahrung in der Entwicklung von Lehrplänen (wünschenswert)

      Erfahrungen im Themenbereich Alltagskompetenz, evtl. im Zusammenhang mit Ganztagsunterricht

 

Überfachliche Qualifikationen:

      Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit

      Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen

      Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

      Sicheres und überzeugendes Auftreten

      Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen

      Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

      Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

      Organisations-, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick

      Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

Die Stelle ist teilzeitfähig gem. Art. 7 Abs. 2 BayGlG.

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. OStD Arnulf Zöller zu richten.

(E-Mail: arnulf.zoeller@isb.bayern.de)

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.

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Neubesetzung einer Stelle am Staatsinstitut für
Schulqualität und Bildungsforschung
(Arbeitsort: Nürnberg)

 

Zum 1. August 2014 ist in der Grundsatzabteilung des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB) folgende Stelle als unterhälftige Abordnung (8/23) neu zu besetzen:

 

Fachberater/Fachberaterin für Schulbibliotheken; Arbeitsplatz: Landesfachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen der Bayerischen Staatsbibliothek in Nürnberg

 

Aufgabenbeschreibung:

 

Aufgabe der Fachberater/Fachberaterinnen für Schulbibliotheken ist es, zur Unterstützung der Schulbibliotheken das bibliotheksfachliche Wissen der Landesfachstelle an die Schulen zu vermitteln. Hinzu kommen Beiträge zur Internet-Platt­form des „Leseforums Bayern“ und ggf. zu einschlägigen Veröffentlichungen des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung (ISB). Des Weiteren wird die Mitarbeit im ISB-Arbeitskreis für Leseförderung und Schulbibliotheksarbeit sowie bei der Vergabe des Gütesiegels „Bibliotheken – Partner der Schulen“ erwartet.

 

Voraussetzungen für die Bewerbung:

 

Fachliche Qualifikationen:

         1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien oder an beruflichen Schulen

         Mehrjährige berufliche Tätigkeit an staatlichen FOS/BOS

         Kenntnisse und Erfahrungen in der Schulbibliotheksarbeit und Leseförderung

 

Überfachliche Qualifikationen:

         Engagement, Flexibilität und Mobilität

         Fähigkeit, sich in neue Themenbereiche und die jeweilige Bibliothekssituation schnell und umfassend einzuarbeiten

         Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit

         Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

         Überzeugungskraft und Verhandlungsgeschick

         Überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken

         Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Herrn OStD Arnulf Zöller (E-Mail: arnulf.zoeller@isb.bayern.de) zu richten.

 

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBI S. 306)) beizufügen.

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Ausschreibung der Stelle
des Stellvertretenden Leiters/der Stellvertretenden Leiterin
der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern

 

Zum 1. August 2014 ist an der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern (ZAST), Pündterplatz 5, 80803 München, die Stelle des Stellvertretenden Leiters/der Stellvertretenden Leiterin zu besetzen.

 

Es handelt sich um eine Verwaltungstätigkeit mit direktem Kontakt zu den Antragstellern. Die Aufgaben der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern umfassen u. a.:

      Mitwirkung bei der Beratung und Anerkennung von nicht im Hochschulbereich erworbenen deutschen außerbayerischen Nachweisen

      Mitwirkung bei der Beratung und Anerkennung von nicht im Hochschulbereich erworbenen ausländischen Bildungsnachweisen

      Mitwirkung bei der Beratung und Anerkennung von im Ausland und in der ehemaligen DDR als Hochschulzugangsqualifikation erworbenen Bildungsnachweisen, einschließlich der Notenberechnungen

      Bearbeitung und Verbescheidung von Anträgen auf Anerkennung im Bereich der Prüfungen und Befähigungen für das Lehramt an Gymnasien

      Durchführung von Fachgesprächen im Rahmen der Anerkennung von Befähigungen für das Lehramt an Gymnasien gemäß Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen

 

Nähere Informationen zu den Aufgaben der Zeugnisanerkennungsstelle sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 10. April 2013 (KWMBl S. 188) enthalten sowie unter der folgenden Internetadresse abrufbar:

http://www.km.bayern.de/schueler/abschluesse/zeugnisanerkennung.html.

 

Für die Tätigkeit in Betracht kommen Lehrkräfte mit der Fächerkombination moderne Fremdsprache und Beifach, gerne auch mit zwei modernen Fremdsprachen. Bewerben können sich Beamte/Beamtinnen der Besoldungsgruppe A 13 oder A 14 des staatlichen Gymnasialdienstes und Beamte/Beamtinnen an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit den Prüfungen für das Lehramt an Gymnasien unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung.

 

Es handelt sich um eine Verwaltungstätigkeit (Vollzeit: 40 Wochenstunden). Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem/einer Schwerbehinderten geeignet; schwerbehinderte Bewerber/Bewerberinnen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.

 

Die Ausschreibung ist den Lehrkräften durch die Direktorate bekannt zu geben.

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Stellenausschreibungen
im deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgenden Stellen für Schulleiterinnen oder Schulleiter sind zu besetzen:

 

1.     Deutsche Schule Santa Cruz de Tenerife, Spanien

 

Arbeitsbeginn:                              1. Februar 2015

Ende der Bewerbungsfrist:         29. August 2014

 

Integrierte Begegnungsschule mit bikulturellem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 553

Abitur (Reifeprüfung)

Abschlüsse der Sekundarstufe I

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Spanischkenntnisse werden gewünscht.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

2.     Deutsche Schule der Borromäerinnen Kairo, Ägypten

 

Arbeitsbeginn:                              1. August 2015

Ende der Bewerbungsfrist:         29. August 2014

 

Integrierte Begegnungsschule mit bikulturellem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 603

Abschlüsse der Sekundarstufe I

Sekundarabschluss des Landes

Fachhochschulprüfung

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Gute Englischkenntnisse werden gewünscht.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

3.     Deutsche Schule Porto, Portugal

 

Arbeitsbeginn:                              1. August 2015

Ende der Bewerbungsfrist:         29. August 2014

 

Integrierte Begegnungsschule mit bikulturellem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 509

Abitur (Reifeprüfung)

Abschlüsse der Sekundarstufe I

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Portugiesischkenntnisse werden gewünscht.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Für die Stellenausschreibungen gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

 

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse: www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

 

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat I.6, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.

 

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

 

Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

 

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgelt- gruppe erforderlich.


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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München, Telefon (089) 2186-0, E-Mail: poststelle@stmbkwk.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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