Termine für die Anmeldung an den Gymnasien
für das Schuljahr 2016/2017

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 31. März 2015 Az.: V-BS5302-6b.31 927

 

1.       Neuanmeldungen für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Gymnasien werden von den Gymnasien vom 9. Mai 2016 bis 13. Mai 2016 entgegengenommen. An den staatlichen Gymnasien können spätere Anmeldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. Den nichtstaatlichen Gymnasien ist es freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche Anmeldungen entgegenzunehmen.

 

2.       Die Schüler sind bei derjenigen Schule anzumelden, in die sie aufgenommen werden wollen. Bei der Einschreibung sind das Übertrittszeugnis der Grund- oder Mittelschule, der Geburtsschein oder die Geburtsurkunde und – falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch einer Grund- und Mittelschule erfolgt – die Zeugnisse von früher besuchten Schulen vorzulegen.

 

3.       Schüler, die gemäß dem Übertrittszeugnis nicht für den Bildungsweg des Gymnasiums geeignet sind, deren Eltern aber den Übertritt an ein Gymnasium wünschen, unterziehen sich dem Probeunterricht, und zwar an der Schule, an der sie angemeldet wurden, oder an einem Gymnasium, mit dem die aufnehmende Schule den Probeunterricht gemeinsam durchführt. Ausnahmen von dieser Bestimmung sind möglich, wenn Schüler in eine Schule eintreten wollen, die nicht in der Nähe des Wohnsitzes liegt. In diesem Fall kann der Schüler am Probeunterricht des nächst gelegenen Gymnasiums teilnehmen, wenn dieses und auch die aufnehmende Schule einverstanden sind.

 

4.       Der Probeunterricht (soweit ein solcher erforderlich ist) findet vom 31. Mai bis 2. Juni 2016 statt und wird im schriftlichen Teil mit zentral gestellten Aufgaben durchgeführt. Für begründete Ausnahmefälle, insbesondere bei schulärztlich nachgewiesener Erkrankung des Schülers, richtet der Schulleiter zu Beginn des Schuljahres 2016/2017 einen weiteren Probeunterricht ein. Der Probeunterricht soll für mehrere benachbarte Gymnasien gemeinsam durchgeführt werden. Der Ministerialbeauftragte kann hierzu Anordnungen treffen. Die Aufnahmeprüfungen für die höheren Jahrgangsstufen finden in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien statt; dafür bestimmen die Schulen den Zeitplan selbst.

 

5.       Die Durchführung des Aufnahmeverfahrens richtet sich nach den §§ 26 und 27 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) sowie nach § 25 der Schulordnung für die Grundschulen in Bayern (GrSO) und § 32 der Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern (MSO) in der jeweils gültigen Fassung.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Ausschreibungen von Schulratsstellen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 31. März 2015 Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.40 824

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Erding ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 2. April 2015 Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.40 826

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Starnberg ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird im Amtlichen Schulanzeiger der Regierung von Oberbayern veröffentlicht.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufnahme in die öffentlichen und privaten
Realschulen für das Schuljahr 2016/2017

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 1. April 2015 Az.: IV.2-BS6301-5.30 610

 

Die Aufnahme in die Realschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und den Bestimmungen der Schulordnung für die Realschulen (RSO).

 

1.     Anmeldung

 

Die Schüler sind bei der Realschule anzumelden, in die sie aufgenommen werden sollen. Anzumelden sind

 

a)    Schüler der Grundschulen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 staatlich genehmigter Schulen, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule aufgenommen werden wollen, in der Zeit vom 9. Mai bis 13. Mai 2016;

 

b)    Schüler der Haupt-/Mittelschule bzw. des Gymnasiums, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule oder in höhere Jahrgangsstufen der Realschule aufgenommen werden wollen, bis 3. August 2016; eine Voranmeldung zum Termin nach Buchst. a wird empfohlen.

 

Die örtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An Orten mit mehreren öffentlichen Realschulen wird ein gemeinsamer Termin vereinbart.

 

An den staatlichen Realschulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht berücksichtigt werden. Den nichtstaatlichen Realschulen ist es freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche Anmeldungen entgegenzunehmen.

 

Bei der Anmeldung sind vorzulegen

 

a)    das Original des Übertrittszeugnisses der Grundschule bzw. des Jahreszeugnisses der Haupt-/Mittelschule bzw. die Originale der Zeugnisse von früher besuchten Schulen,

 

b)    das Original des Geburtsscheins oder der Geburtsurkunde,

 

c)     ggf. der Nachweis über die Erziehungsberechtigung und

 

d)    ggf. die Bescheinigung über eine Teilleistungsstörung.

 

2.     Probeunterricht

 

Der Probeunterricht für Schüler der Grundschule (soweit ein solcher erforderlich ist) und Schüler der Jahrgangsstufe 5 staatlich genehmigter Schulen findet vom 31. Mai 2016 bis 2. Juni 2016 statt. Für begründete Ausnahmefälle wird in den letzten Tagen der Sommerferien ein Nachtermin durchgeführt.

 

Der Probeunterricht kann für mehrere benachbarte Realschulen gemeinsam durchgeführt werden; der Ministerialbeauftragte kann hierzu Anordnungen treffen. Die Aufgaben werden zentral gestellt.

 

3.     Unterrichtsplanung

 

Die Unterrichtsplanung ist von den staatlichen Realschulen bis spätestens

18. Mai 2016

dem Staatsministerium in elektronischer sowie einfacher schriftlicher Fertigung zu übersenden.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 




Ausschreibung des
Schulinnovationspreises i.s.i. 2016

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 2. April 2015 Az.: IV.6-BS4640-6a.48 101

 

Die Stiftung Bildungspakt Bayern schreibt zum zehnten Mal den Schulinnovationspreis i.s.i. aus. Mit diesem Preis werden die Leistung und das Engagement bayerischer Schulen gewürdigt und einer breiten Öffentlichkeit vorgestellt. Ausgezeichnet werden Schulen, die nachhaltig an der Qualität von Unterricht und Erziehung arbeiten. Im Mittelpunkt des Wettbewerbs steht das Kernanliegen der Schule – wirkungsvolle und attraktive Formen des Lernens und Lehrens.

 

Der i.s.i. wird landesweit ausgeschrieben und pro Schulart verliehen. Zusätzlich gibt es einen regionalen Grundschul-i.s.i., bei dem die innovativsten Grundschulen eines Regierungsbezirks prämiert werden.

 

Neben attraktiven Preisgeldern bietet die Aufnahme der nominierten Schulen und der Preisträgerschulen in das „i.s.i.-Netzwerk“ einen besonderen zusätzlichen Anreiz.

 

Mit dem i.s.i. 2016 will die Stiftung Bildungspakt Bayern gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. Schulgemeinschaften für ihr dauerhaftes herausragendes Engagement zum Wohle der Schülerinnen und Schüler die verdiente Anerkennung verleihen.

 

Weitere Informationen sowie das Teilnahmeformular finden sich unter www.bildungspakt-bayern.de. Jede Schule erhält im Mai Informationsbroschüren zum Wettbewerb.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz 2015 Nr. 19

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Ausschreibung der Stelle
einer Sachbearbeiterin/eines Sachbearbeiters
im Aufgabenbereich
Anerkennungen von Lehramtsbefähigungen
aus anderen Bundesländern und aus den
EU-Mitgliedstaaten

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 14. April 2015 Az.: III.3-BS4521-4b.1 896

 

Zum 1. August 2015 ist an der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern eine ganze Sachbearbeiterstelle der BesGr. A 12/A 12 + AZ im Wege einer maximal auf fünf Jahre befristeten Abordnung zu besetzen.

 

Die Bewertung von außerbayerischen schulischen Abschlusszeugnissen wird von der Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern als Landesstelle für die Bewertung von außerbayerischen schulischen Abschlusszeugnissen vorgenommen.

Bewerber mit Lehramtsqualifikationen, die außerhalb Bayerns in anderen Bundesländern oder in Mitgliedsstaaten der EU, des EWR und der Schweiz erworben wurden, müssen in Bayern für die Anerkennung ihrer Lehramtsbefähigung ein Anerkennungsverfahren durchlaufen, bevor eine Aufnahme in den bayerischen Vorbereitungsdienst bzw. eine reguläre Einstellung in den bayerischen Schuldienst möglich ist. Die Bescheide ergehen im Namen des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst.

 

Aufgabenbeschreibung:

      Prüfung und Verwaltung von Dokumenten und Unterlagen im Rahmen der Anerkennung

      Kooperation mit der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn

      Kooperation mit den Prüfungsämtern der Universitäten

      Kommunikation mit  Bewerbern (schriftlich und telefonisch)

      Erstellen von amtlichen Schreiben

      Erstellen von Statistiken

      Sichere Kenntnis der rechtlichen Grundlagen (LPO I, LPO II, EGRiLV etc.)

      Organisation von Fachgesprächen

      Organisation von Nachqualifikationen

      Vergleichsnotenberechnung

      Umrechnung ausländischer Noten ins deutsche Notensystem

 

Fachliche Qualifikationen:

      Befähigung für das Lehramt an Grundschulen, Mittelschulen oder Volksschulen

      Mindestens drei Jahre berufliche Erfahrung an einer Grund- oder Mittelschule

 

 

Überfachliche Qualifikationen:

      Teamfähigkeit

      Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

      Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns

      Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

 

Dienstsitz ist zunächst München. Die Zeugnisanerkennungsstelle ist Teil des Behördenverlagerungskonzepts der Bayerischen Staatsregierung in den ländlichen Raum. Es ist daher mittelfristig eine Verlagerung in den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen vorgesehen. Eine bis zu fünfjährige Abordnung kann daher nur Bewerbern in Aussicht gestellt werden, die bereit sind, ihren Wohnsitz in die Nähe des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen zu verlegen.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Bewerber geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens III.3-BS4521-4b.1 896 auf dem Dienstweg an das

 

Bayerisches Staatsministerium

für Bildung und Kultus,

Wissenschaft und Kunst

Ref. III.3

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Ausschreibung einer Funktionsstelle an einer
staatlichen beruflichen Schule

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 17. April 2015 Az.: VI.6-BP9001.1-6-7a.50 526

 

Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin beim Ministerialbeauftragten für die Berufsoberschulen und Fachoberschulen in Südbayern, in Augsburg, ist mit Wirkung vom 1. August 2015 neu zu besetzen. Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

Für die Besetzung der Stelle kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht. Langjährige Unterrichtserfahrung an Fachoberschulen oder Berufsoberschulen mit entsprechender Qualifikation, vorzugsweise mit Erfahrung in der Schulverwaltung und im schulischen Qualitätsmanagement, sowie gute EDV-Kenntnisse werden vorausgesetzt. Erwartet wird auch, dass der Bewerber/die Bewerberin über eine hohe Kooperationsbereitschaft, eine gute Kommunikationsfähigkeit und Freude an der Arbeit im Team verfügt. Im Rahmen der Aufgaben sind schulübergreifende Erfahrungen in den Bereichen der Lehrerfortbildung, als Multiplikator, in der Schulorganisation oder Beratung sowie in der Planung und Durchführung von Projekten von Vorteil.

Der Mitarbeiter/Die Mitarbeiterin unterstützt den Ministerialbeauftragten bei der Ausübung der unmittelbaren Schulaufsicht und in der Beratung der Schulen sowie insbesondere in den Bereichen der Schulentwicklung und bei der Koordinierung und Durchführung von Maßnahmen der Qualitätssicherung und Evaluation. Er/Sie ist außerdem zuständig für die Organisation und Koordination von regionalen Fortbildungen und Tagungen einschließlich der haushaltsrechtlichen Abwicklung.

 

Die Übernahme der Funktion ist ggf. verbunden mit einer Versetzung an die Berufliche Oberschule Augsburg, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule.

 

Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 4. November 2013 müssen erfüllt sein.

 

Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.

 

Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen für die Beruflichen Oberschulen in Südbayern (Fachoberschulen und Berufsoberschulen) zuzuleiten.

Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine aktuelle Leistungsfeststellung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

 

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 




Einrichtung von Einführungsklassen
im Schuljahr 2015/2016

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 22. April 2015 Az.: V.3-BS5401.1-6b.44 613

 

Gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 GSO richtet das Staatsministerium für geeignete Absolventen öffentlicher oder staatlich anerkannter Realschulen und Wirtschaftsschulen Einführungsklassen ein, deren erfolgreicher Besuch zum Eintritt in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums berechtigt. In diese Klassen können auch Schüler aufgenommen werden, die nach dem Besuch des Mittlere-Reife-Zuges der Mittelschule bzw. als andere Bewerber an einer öffentlichen Realschule einen mittleren Schulabschluss erworben haben.

Im Schuljahr 2015/2016 werden voraussichtlich an folgenden Schulen Einführungsklassen eingerichtet:

 

König-Karlmann-Gymnasium Altötting

Maria-Ward-Gymnasium Altötting

Spessart-Gymnasium Alzenau

Max-Reger-Gymnasium Amberg

Karl-Ernst-Gymnasium Amorbach

Theresien-Gymnasium Ansbach

Kronberg-Gymnasium Aschaffenburg

Holbein-Gymnasium Augsburg

Gymnasium Bad Aibling

Jack-Steinberger-Gymnasium Bad Kissingen

Karlsgymnasium Bad Reichenhall

Gabriel-von-Seidl-Gymnasium Bad Tölz

Kaiser-Heinrich-Gymnasium Bamberg

Maria-Ward-Gymnasium Bamberg

Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasium Bayreuth

Aventinus-Gymnasium Burghausen

Johann-Michael-Fischer-Gymnasium Burglengenfeld

Robert-Schuman-Gymnasium Cham

Gymnasium Casimirianum Coburg

Ignaz-Taschner-Gymnasium Dachau

Robert-Koch-Gymnasium Deggendorf

Gymnasium Dingolfing

Gymnasium Fränkische Schweiz Ebermannstadt

Julius-Echter-Gymnasium Elsenfeld

Korbinian-Aigner-Gymnasium Erding

Gymnasium Feuchtwangen

Herder-Gymnasium Forchheim

Staatliches Gymnasium Friedberg

Hardenberg-Gymnasium Fürth

Gymnasium Füssen

Max-Born-Gymnasium Germering

Christoph-Probst-Gymnasium Gilching

Dossenberger-Gymnasium Günzburg

Regiomontanus-Gymnasium Haßfurt

Gymnasium Herzogenaurach

Hanns-Seidel-Gymnasium Hösbach

Johann-Christian-Reinhart-Gymnasium Hof

Gesamtschule Hollfeld

Apian-Gymnasium Ingolstadt

Johann-Schöner-Gymnasium Karlstadt

Jakob-Brucker-Gymnasium Kaufbeuren

Allgäu-Gymnasium Kempten

Armin-Knab-Gymnasium Kitzingen

Kaspar-Zeuß-Gymnasium Kronach

Simpert-Kraemer-Gymnasium Krumbach

Caspar-Vischer-Gymnasium Kulmbach

Ignaz-Kögler-Gymnasium Landsberg

Hans-Leinberger-Gymnasium Landshut

Wolfgang-Borchert-Gymnasium Langenzenn

Albertus-Gymnasium Lauingen

Meranier-Gymnasium Lichtenfels

Gymnasium Lindenberg

Gabelsberger-Gymnasium Mainburg

Martin-Pollich-Gymnasium Mellrichstadt

Vöhlin-Gymnasium Memmingen

Asam-Gymnasium München

Erasmus-Grasser-Gymnasium München

Gisela-Gymnasium München

Rupprecht-Gymnasium München

Städt. Adolf-Weber-Gymnasium München

Städt. Sophie-Scholl-Gymnasium München

Städt. Theodolinden-Gymnasium München

Staffelsee-Gymnasium Murnau

Laurentius-Gymnasium Neuendettelsau

Justus-von-Liebig-Gymnasium Neusäß

Friedrich-Alexander-Gymnasium Neustadt/Aisch

Bertha-von-Suttner-Gymnasium Neu-Ulm

Theodor-Heuss-Gymnasium Nördlingen

Sigmund-Schuckert-Gymnasium Nürnberg

Städt. Joh.-Scharrer-Gymnasium Nürnberg

Städt. Peter-Vischer-Schule Nürnberg – Gymnasium

Maria-Ward-Gymnasium Nürnberg

Ortenburg-Gymnasium Oberviechtach

Gymnasium Ottobrunn

Gymnasium Parsberg

Gymnasium Leopoldinum Passau

Gymnasium Pfarrkirchen (mit staatlichem Schülerheim)

Otfried-Preußler-Gymnasium Pullach

Goethe-Gymnasium Regensburg

Geschwister-Scholl-Gymnasium Röthenbach

Finsterwalder-Gymnasium Rosenheim

Karolinen-Gymnasium Rosenheim

Gymnasium Roth

Welfen-Gymnasium Schongau

Olympia-Morata-Gymnasium Schweinfurt

Gymnasium Sonthofen

Emil-v.-Behring-Gymnasium Spardorf

Ludwigsgymnasium Straubing

Stiftland-Gymnasium Tirschenreuth

Chiemgau-Gymnasium Traunstein

Senefelder-Schule Treuchtlingen

Joseph-Bernhart-Gymnasium Türkheim

Humboldt-Gymnasium Vaterstetten

Gymnasium Veitshöchheim

Dominicus-v.-Linprun-Gymnasium Viechtach

Gymnasium Waldkraiburg

Augustinus-Gymnasium Weiden

Gymnasium Wertingen

Röntgen-Gymnasium Würzburg

St. Ursula-Schule Würzburg – Gymnasium

Luisenburg-Gymnasium Wunsiedel

 

Am Gisela-Gymnasium München wird schwerhörigen Absolventen der Real-, Mittel- und Wirtschaftsschule der Besuch einer Einführungsklasse ermöglicht, in der auf ihre Behinderung verstärkt Rücksicht genommen werden kann (u. a. durch technische Hilfsmittel, Latein als 2. Fremdsprache).

Am Städt. Adolf-Weber-Gymnasium München wird in entsprechender Weise blinden und sehbehinderten Absolventen der Real-, Mittel- und Wirtschaftsschule der Besuch einer Einführungsklasse ermöglicht, in der ebenfalls in geeigneter Weise auf ihre Behinderung verstärkt Rücksicht genommen werden kann (u. a. durch technische Hilfsmittel, Blindensekretariat).

 

Voraussetzung für die Aufnahme in eine Einführungsklasse ist ein pädagogisches Gutachten der in der Jahrgangsstufe 10 besuchten Schule, in dem die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums uneingeschränkt bestätigt wird. Hinsichtlich der Höchstaltersgrenze für die Aufnahme gilt § 26 Abs. 2 Nr. 3 GSO mit der Maßgabe, dass Einführungsklassen als Klassen der Jahrgangsstufe 11 gelten.

Der Aufnahmeantrag ist mit den zugehörigen Unterlagen (Abschlusszeugnis, Pädagogisches Gutachten und Geburtsurkunde) bis 27. Juli 2015 bei dem in Betracht kommenden Gymnasium einzureichen.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 




Abschlussprüfung
zum mittleren Schulabschluss
an der Mittelschule
sowie der Mittelschulstufe an Förderzentren
und an Schulen für Kranke 2016

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 27. April 2015
Az.: III.2-III.6-BS7503(2016)-4a.19 657

A) Mittelschule

 

1.     Rechtsgrundlage

 

Die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule 2016 ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern (MSO) durchzuführen.

 

2.     Zeitplan

 

Für die schriftliche Abschlussprüfung gilt folgender Zeitplan:

 

Montag, 20. Juni 2016

 

Deutsch

(§ 64 Abs. 6 Nr. 1 MSO)

Teil A

Rechtschreiben I:               

Modifiziertes Diktat

Rechtschreiben II:

Rechtschreibstrategien

Teil B

Schriftlicher Sprachgebrauch:

Textarbeit

200 Minuten

Arbeitszeit

 

 

8.30 bis  8.50 Uhr

 

8.55 bis 9.10 Uhr

 

 

 

9.20 bis 12.05 Uhr

 

Dienstag, 21. Juni 2016

 

Englisch

(§ 64 Abs. 6 Nr. 3 MSO)

Teile A – B

Listening Comprehension and Use of English

Teile C – D

Reading Comprehension, Mediation and Text Production

120 Minuten

Arbeitszeit

 

 

8.30 bis 9.10 Uhr

 

 

 

9.20 bis 10.40 Uhr

Muttersprache

(§ 33 Abs. 3 und § 64 Abs. 6 Nr. 5 MSO)

 

120 Minuten

Arbeitszeit

(Ausnahme: Die Arbeitszeit in der Prüfung in chinesischer Sprache beträgt 140 Minuten)

8.30 bis 10.30 Uhr

 

Mittwoch, 22. Juni 2016

 

Mathematik

(§ 64 Abs. 6 Nr. 2 MSO)

150 Minuten

Arbeitszeit

8.30 bis 11.00 Uhr

 

3.   Fernprüfung in der nichtdeutschen Muttersprache

 

Das Fernprüfverfahren wird im Schuljahr 2015/2016 bei Bedarf für folgende Sprachen durchgeführt:

 

Derzeit zugelassene Sprachen:

Albanisch, Arabisch, Birmanisch (Burmesisch/Myanmarisch), Bulgarisch, Bosnisch, Chinesisch, Dari, Farsi, Französisch, Griechisch, Hindi, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch (Kurmandschi und Sorani), Polnisch, Portugiesisch, Punjabi (Pandschabi), Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbisch, Serbokroatisch, Slowakisch, Spanisch, Thailändisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch, Urdu, Vietnamesisch.

 

Prüfungstermine im Schuljahr 2015/2016 sind:

      Donnerstag, 14. Januar 2016 (1. Zwischenprüfung)

      Mittwoch, 16. März 2016 (2. Zwischenprüfung)

      Dienstag, 21. Juni 2016 (Abschlussprüfung)

 

4.   Projektprüfung

 

Die Termine der Projektprüfung werden - wie bei allen schulhausinternen Prüfungen - von der Schule festgesetzt. 

 

5.   Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer

 

Die Schulen werden gebeten, dem Staatsministerium bis spätestens 13. November 2015 die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Fernprüfverfahren (Muttersprache) zu melden.

Die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmer an der Abschlussprüfung benötigt das Staatsministerium bis zum 7. März 2016. Hierzu ergehen gesonderte Schreiben.

 

6.   Meldung der Ergebnisse

 

Die Ergebnisse der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule werden nach Abschluss der Prüfungen erhoben. Hierzu ergeht ebenfalls ein gesondertes Schreiben.

 

7.     Termine: Anmeldung für den Eintritt in die 10. Klasse

 

Für Schülerinnen und Schüler aus Regelklassen der Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule, die zum Schuljahr 2016/2017 in die 10. Klasse der Mittelschule eintreten wollen, sind die Anmeldetermine am Freitag, 22. Juli 2016, und am Montag, 25. Juli 2016.

 

8.     Nachholtermin

 

Wer infolge eines nicht selbst zu vertretenden Grundes an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule ganz oder teilweise nicht teilnehmen konnte, kann die Prüfung oder die fehlenden Teile der Prüfung in der Zeit vom 20. bis 22. September 2016 nachholen (vgl. § 67 Abs. 1 MSO). Die Aufgaben für Deutsch, Englisch, nichtdeutsche Muttersprache und Mathematik werden bei Bedarf nach schriftlicher Anforderung vom Staatsministerium zugesandt. Die Anforderung wird ggf. bis zum 1. August 2016 erbeten. Die Aufgaben in den übrigen Fächern stellt die Schule selbst.

 

B) Förderzentren

 

1.     Rechtsgrundlage

 

Die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Mittelschulstufe an Förderzentren 2016 ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F) vom 11. September 2008 (GVBI S. 731, ber. S. 907), geändert durch Verordnung vom 2. September 2012 (GVBl S. 455), durchzuführen. Hinsichtlich der Verweisungen auf die Volksschulordnung (VSO) in der VSO-F können die bisherigen Regelungen der VSO herangezogen werden; sie sind inhaltlich in die neue MSO aufgenommen worden. Die VSO-F wird angepasst werden.

 

2.   Zeitplan

 

Für die schriftlichen Leistungsfeststellungen sind die Termine der Mittelschule die Grundlage (vgl. Buchstabe A Nr. 2). Es gelten die in § 66 VSO-F festgelegten Arbeitszeiten, wobei gemäß § 52 VSO-F die Bearbeitungszeit für einzelne Schülerinnen und Schüler entsprechend ihres besonders ausgewiesenen sonderpädagogischen Förderbedarfs um bis zu 50 v. H. der vorgesehenen Zeit verlängert werden kann. Die Entscheidung über die Verlängerung trifft die Feststellungskommission.

 

Montag, 20. Juni 2016

 

- Deutsch:

8.30 Uhr:

200 Minuten Arbeitszeit

 

Dienstag, 21. Juni 2016

 

- Englisch:

8.30 Uhr:

120 Minuten Arbeitszeit

- nichtdeutsche Muttersprache:

8.30 Uhr:

120 Minuten Arbeitszeit

(Ausnahme: Die Arbeitszeit in der Prüfung in chinesischer Sprache beträgt 140 Minuten)

- Deutsche Gebärdensprache:

45 + 15 Minuten Arbeitszeit

 

Mittwoch, 22. Juni 2016

 

- Mathematik:

8.30 Uhr:

150 Minuten Arbeitszeit

 

3.   Fernprüfung in der nichtdeutschen Muttersprache

 

Die Bestimmungen für das Fernprüfverfahren an Mittelschulen (siehe Buchstabe A Nr. 3) gelten für die Förderzentren entsprechend.

 

4.   Projektprüfung

 

Die Termine der Projektprüfung werden - wie bei allen schulhausinternen Prüfungen - von der Schule festgesetzt. 

 

5.   Deutsche Gebärdensprache

 

Die Abschlussprüfung im Fach Englisch wird auf Antrag bei Schülerinnen und Schülern, die die Deutsche Gebärdensprache verwenden, durch eine Prüfung in Deutscher Gebärdensprache ersetzt, wenn der Antrag bei der Aufnahme in die 10. Jahrgangsstufe gestellt und genehmigt worden ist (§ 66 Abs. 2 VSO-F). Die Abschlussprüfung im Fach Deutsche Gebärdensprache umfasst im schriftlich/praktischen Teil 45 Minuten und im mündlich/kommunikativen Teil 15 Minuten. Die Prüfung ist parallel zur Prüfung im Fach Englisch durchzuführen. Die Aufgaben werden durch die Schule erstellt (vgl. § 66 Abs. 1 VSO-F in Verbindung mit § 64 Abs. 4 Satz 1 MSO). Bei der mündlich/kommunikativen Prüfung können mehrere Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusammengefasst werden (§ 66 Abs. 3 VSO-F).

 

6.   Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer

 

Die Regierungen werden gebeten, dem Staatsministerium bis spätestens 13. November 2016 die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Fernprüfverfahren (Muttersprache) zu melden.

Die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmer an der Abschlussprüfung benötigt das Staatsministerium bis zum 7. März 2016. Hierzu ergehen gesonderte Schreiben des Staatsministeriums.

 

7.   Termine: Anmeldung für den Eintritt in die 10. Klasse

 

Für Schülerinnen und Schüler aus Regelklassen der Jahrgangsstufe 9 der Förderzentren, die zum Schuljahr 2016/2017 in die 10. Klasse der Förderzentren eintreten wollen, sind die Anmeldetermine am Freitag, 22. Juli 2016, und am Montag, 25. Juli 2016. Die gegebenenfalls notwendige Aufnahmeprüfung findet am Dienstag, 26. Juli 2016, und bei Bedarf am Mittwoch, 27. Juli 2016, bzw. Donnerstag, 28. Juli 2016, statt.

 

8.   Nachholtermin

 

Wer infolge eines nicht selbst zu vertretenden Grundes an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Mittelschulstufe an Förderzentren ganz oder teilweise nicht teilnehmen konnte, kann die Prüfung oder die fehlenden Teile der Prüfung in der Zeit vom 20. bis 22. September 2016 nachholen. Die Aufgaben für Deutsch, Englisch, nichtdeutsche Muttersprache und Mathematik werden bei Bedarf nach schriftlicher Anforderung vom Staatsministerium zugesandt. Die Anforderung wird gegebenenfalls bis zum 1. August 2016 erbeten. Die Aufgaben in den übrigen Fächern stellt die Schule selbst.

 

C) Schulen für Kranke

Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule besucht haben und sich zum Zeitpunkt der Abschlussprüfungen in der Schule für Kranke befinden, können gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Verordnung über die Errichtung und den Betrieb sowie Schulordnung der Schulen für Kranke in Bayern (Krankenhausschulordnung – KraSO) vom 1. Juli 1999 (GVBl S. 288), geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBl S. 378), an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss teilnehmen. Es gelten entsprechend der Schulart der Stammschule die Be-stimmungen der Schulordnung für die Mittelschulen (MSO) bzw. der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F). Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule nicht besucht haben und die zum Zeitpunkt der Abschlussprüfungen von der Schule für Kranke unterrichtet werden, können die Prüfung nach den Bestimmungen über die Prüfung für andere Bewerber ablegen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 KraSO). Nach § 15 Abs. 3 KraSO wird die Prüfung im Krankenhaus abgehalten. Der Prüfungsausschuss kann die Prüfungszeiten verlängern oder die Formen der Prüfung ändern, wenn dies aus krankheitsbedingten Gründen erforderlich ist.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz 2015 Nr. 19

 

 

 

 

 




Offene Stellen

Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

Zum 1. September 2015 ist

 

in Referat II.4
Bildungsstatistik, quantitative Fragen der
Bildungsplanung

 

des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Aufgabenbeschreibung:

      Konzeption und Durchführung statistischer Erhebungen

      statistische Auswertungen, Analysen und Veröffentlichungen

      Beantwortung von Anfragen zur Bildungsstatistik (adressatenbezogene Aufbereitung und Kommentierung von Auswertungsergebnissen)

      Mitarbeit bei vielfältigen bildungsstatistischen Fragen auf Landesebene und im Rahmen der Kultusministerkonferenz (KMK)

      Mitwirkung bei der Fortentwicklung des Verfahrens „Amtliche Schuldaten“

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

      Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen, vorzugsweise in Fächerkombinationen mit Mathematik oder Informatik

      Gesamtprüfungsnote mindestens 2,0

      gute Kenntnisse in der Informations- und Kommunikationstechnik, insbesondere in der Erstellung komplexer Excel-Anwendungen und in der Auswertung von Datenbanken

 

Überfachliche Qualifikationen:

      Teamfähigkeit

      Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

      Fähigkeit zur Analyse und konzisen Darstellung komplexer Sachverhalte

      Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns

      Fähigkeit zu selbständiger konzeptioneller Arbeit

      überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

      Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

      überzeugendes Auftreten

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1122/12/1 auf dem Dienstweg an das

 

Bayerische Staatsministerium

für Bildung und Kultus,

Wissenschaft und Kunst

Ref. I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel.: 089 2186-2060) gerne zur Verfügung.

 

 

 

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Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

Zum 1. August 2015 ist im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Die Aufgaben teilen sich auf folgende Referate auf:

 

Referat VIII.4        (Hochschulen für angewandte Wissenschaften Aschaffenburg, Coburg, Hof, Weihenstephan-Triesdorf, Würzburg-Schweinfurt, Rahmenprüfungsordnung)

Referat XI.2           (Theater, Richard-Wagner-Stiftung, Bayer. Theaterakademie)

Referat XI.7           (Hochschulen für Musik, Querschnittsaufgaben und internationale Beziehungen in der Kunstabteilung)

 

Aufgabenbeschreibung:

      Verfassen von Grußworten und Reden

      Beantwortung von schriftlichen und telefonischen Anfragen von Kommunen, Bürgern, Verbänden sowie von Landtagsanfragen

      Vertretung der Referate in verschiedenen Gremien, insbesondere auch im Bayerischen Landtag

      Mitarbeit in sonstigen Bereichen der Referate

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

      Befähigung für das Lehramt an Gymnasien, bevorzugt gesellschaftswissenschaftliche Fächer, möglichst in Kombination mit dem Fach Englisch

      Gesamtprüfungsnote 2,0 oder besser, jeweils mindestens gute fachliche und pädagogische Qualifikation, überdurchschnittliche dienstliche Beurteilung

      Mindestens zwei Jahre berufliche Erfahrung an der Schule

 

Überfachliche Qualifikationen:

      Teamfähigkeit

      Aufgeschlossenheit für aktuelle pädagogische, bildungspolitische und kulturelle Themen

      Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit

      Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

      Bereitschaft zum Erstellen und zur redaktionellen Bearbeitung auch längerer Texte

      Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln

      Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und Bereitschaft, sich rasch Abläufe des staatlichen Verwaltungshandelns anzueignen

      Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

      Überzeugendes Auftreten

      Sicherheit im Umgang mit IT-Standardprogrammen

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1123.1-1b.41 258 auf dem Dienstweg an das

 

Bayerische Staatsministerium

für Bildung und Kultus,

Wissenschaft und Kunst

Ref. I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel.: 089 2186-2060) gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

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Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

Zum 1. August 2015 ist

 

in der Geschäftsstelle der Stiftung

 „Bildungspakt Bayern“

 

am Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 12/13 + AZ im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Aufgabenbeschreibung:

      Leitung bzw. Koordination von mehrjährigen Projekten der Stiftung „Bildungspakt Bayern“ (Planung, Durchführung, Evaluation, Multiplikation der Ergebnisse), insbesondere mit den Schwerpunkten Mittelschule und Digitales Lernen

      Gesamtorganisation von teilweise mehrtägigen Veranstaltungen im Rahmen dieser Projekte (entsprechende Mobilität erforderlich)

      Moderation und Steuerung von Arbeitsgruppen

      fachliche Beurteilung von Projektinhalten, Verfassen von Projektberichten, Zusammenarbeit mit der wissenschaftlichen Begleitung

      Zusammenarbeit mit vielfältigen Projektbeteiligten, z. B. ISB, ALP und Stiftungen

      Vorbereitung und Abschluss von Veröffentlichungen in Buch-, Broschüren- und Flyerform, ebenso Veröffentlichungen in Videoformat

      allgemeine Aufgaben in der Geschäftsstelle der Stiftung Bildungspakt Bayern

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

      Befähigung für das Lehramt an Grundschulen/Mittelschulen

      Gesamtprüfungsnote mindestens 2,0

      letzte dienstliche Beurteilung oder Anlassbeurteilung mindestens mit der Einschätzung: „Leistung, die die Anforderungen übersteigt“

      mindestens fünf Jahre berufliche Erfahrung an der Schule

      Interesse an innerer Schulentwicklung

      Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Vertretern von Schule, Wirtschaft und Wissenschaft

 

Überfachliche Qualifikationen:

      Fähigkeit zu selbständiger konzeptioneller Arbeit

      Teamfähigkeit

      Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

      Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln

      Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen von Stiftungsprozessen

      überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

      sehr gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift

      überzeugendes und sicheres Auftreten, auch vor größeren Gruppen

      gute Kenntnisse der gängigen Officeanwendungen

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1123.1-1b.41 257 auf dem Dienstweg an das

 

Bayerische Staatsministerium

für Bildung und Kultus,

Wissenschaft und Kunst

Ref. I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel.: 089 2186-2060) gerne zur Verfügung.

 

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Neubesetzung einer freien Stelle
am Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung

 

Zum Schuljahr 2015/2016 ist in der Grundsatzabteilung am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle als unterhälftige Abordnung befristet neu zu besetzen:

 

Referat „Ganztag“

 

Aufgabenbeschreibung:

 

Der Arbeitsschwerpunkt liegt im Arbeitsfeld Qualitätssicherung und konzeptionelle Weiterentwicklung von Ganztagsschulen, in der Betreuung und Pflege des Ganztagsportals und in der Entwicklung von Unterstützungsmaterialien in diesem Bereich.

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

      1. und 2. Staatsexamen für das Lehramt an Grundschulen in Bayern mit mindestens guten Ergebnissen

      Verbeamtung im staatlichen Schuldienst

      mehrjährige Berufserfahrung

      Erfahrungen in der Arbeit und/oder Koordination von Ganztagsschulen

      überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation sowie überdurchschnittliche Beurteilungen

 

Überfachliche Qualifikationen:

      Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit

      Engagement und Flexibilität

      Aufgeschlossenheit für Innovationen

      sicheres Auftreten

      Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

      Organisationsgeschick

      überdurchschnittliche Belastbarkeit

      überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. OStD Arnulf Zöller zu richten (E-Mail: arnulf.zoeller@isb.bayern.de).

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)).

 

 

 

 

 

 

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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle
am Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung

 

Zum Schuljahresbeginn 2015/2016 ist in der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung eine Stelle „Deutsch als Zweitsprache und interkulturelles Lernen“ für die Dauer von fünf Jahren in unterhälftiger Abordnung zu besetzen.

 

Referat GMF-1 Grundschule

 

Aufgabenbeschreibung:

 

Die Stelle umfasst schwerpunktmäßig den Bereich Deutsch als Zweitsprache. Zur Aufgabe des Referats gehört weiterhin der Bereich der Muttersprachen und des interkulturellen Lernens.

 

Hierzu gehört im Einzelnen:

      Fachliche Fragen zu Deutsch als Zweitsprache in Grund- und Mittelschule

      Implementierung des LehrplanPLUS Grundschule für Deutsch als Zweitsprache

      Materialerstellung für das Lehrplaninformationssystem für Deutsch als Zweitsprache

      Prüfungserstellung im Bereich der Muttersprachen für qualifizierenden und mittleren Abschluss der Mittelschule

      Zusammenarbeit mit dem Ungarndeutschen Pädagogischen Institut

      Mitwirkung in der Lehrerfortbildung

      Kooperation mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen

      Kontaktpflege zu Universitäten und Verlagen

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

      1. und 2. Staatsexamen für das Lehramt an Grund- oder Mittelschulen mit mindestens guten Ergebnissen

      Staatsexamen im Fach Deutsch als Zweitsprache

      Fundierte theoretische und berufspraktische Kenntnisse, wie sie sich in der dienstlichen Beurteilung widerspiegeln (Beurteilungsprädikat „UB“ oder besser)

      Verbeamtung auf Lebenszeit im bayerischen Staatsdienst

      Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung

      Umfassendes Wissen im Bereich des kompetenzorientierten Lernens sowie der aktuellen Fachdidaktik in Deutsch als Zweitsprache.

 

Überfachliche Qualifikationen:

      Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit

      Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen

      Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

      Sicheres und überzeugendes Auftreten

      Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen

      Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

      Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

      Organisations-, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick

      Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Leistung und Befähigung  bevorzugt berücksichtigt.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens vier Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Herrn Oberstudiendirektor Arnulf Zöller (Mailadresse: arnulf.zoeller@isb.bayern.de)zu richten.

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)).

 

 

 

 

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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle
am Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung

 

Zum Schuljahresbeginn 2015/2016 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in der Abteilung Gymnasium eine unterhälftige Stelle als Referentin/Referent neu zu besetzen. Die Tätigkeit ist auf fünf Jahre befristet.

 

Referentin/Referent für Italienisch im
Referat GYM 4:

Moderne Fremdsprachen

 

Aufgabenbeschreibung:

      Konzeptionelle Weiterentwicklung des Faches Italienisch

      Erarbeitung von Lehrplänen und Unterrichtshilfen

      Erarbeitung von Prüfungsaufgaben

      Stellungnahmen zu allgemeinen und insbesondere fachlichen Fragen des Gymnasiums

      Stellungnahmen zu Lehrwerken

      Mitwirkung in der Lehrerfortbildung

      Fachliche Beratung

 

Fachliche Qualifikationen:

      Befähigung für das Lehramt am Gymnasium im Fach Italienisch (1. und 2. Staatsexamen) mit mindestens guten Ergebnissen

      Breite Berufserfahrung als Lehrkraft am Gymnasium

      Mehrjährige Unterrichtserfahrung im Fach Italienisch

      Deutlich überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikation

      Beurteilung mit überdurchschnittlichem Prädikat

      Verbeamtung auf Lebenszeit im bayerischen Staatsdienst

 

Überfachliche Qualifikationen:

      Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit

      Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen

      Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

      Sicheres und überzeugendes Auftreten

      Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen

      Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

      Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

      Organisations-, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick

      Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

      Gute Beherrschung gängiger Computeranwendungen

 

Die Auswahlentscheidung wird nach Art. 16 LlbG getroffen. Ausgangspunkt für die Entscheidung sind danach die dienstlichen Beurteilungen.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt

      auf dem Dienstweg an das Staatsministerium und zeitgleich

      direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. OStD Jörg Eyrainer

zu richten.

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)).

 

Es wird gebeten, auch derzeit nicht an der Schule unterrichtende Lehrkräfte von der Ausschreibung in Kenntnis zu setzen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München, Telefon (089) 2186-0, E-Mail: poststelle@stmbw.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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