Beiblatt

 

zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

 


 

Nummer 9*      Ausgegeben in München am 27. Juli 2015     Jahrgang 2015

 

 

 


 

Inhalt

 

Ausschreibungen von Schulratsstellen

Änderung der Bekanntmachung über die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule sowie der Mittelschulstufe an Förderzentren und an Schulen für Kranke 2016

Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen für den Prüfungstermin 2017 nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II)

Staatliche Prüfung für Berg- und Skiführer 2015/2016

Änderung der Bekanntmachung über die besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule an der Mittelschule sowie an Förderzentren und Schulen für Kranke 2016

Abschlussprüfung 2016 zur „Staatlich geprüften Betriebswirtin für Ernährungs- und Versorgungsmanagement“ und zum „Staatlich geprüften Betriebswirt für Ernährungs- und Versorgungsmanagement“ an Fachakademien für Ernährungs- und  Versorgungsmanagement

Ausschreibung einer Referentenstelle an der Regierung von Schwaben

Ausschreibung von Stellen für Schulleiter an staatlichen beruflichen Schulen

Neubesetzung einer Stelle an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen

Offene Stellen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 





Ausschreibungen von Schulratsstellen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 12. Juni 2015 Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.40 814

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern im Landkreis und in der Stadt Hof ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 3. August 2015.

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 12. Juni 2015 Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.62 833

 

Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Cham ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben. Erfahrungen im Mittelschuldienst sind erwünscht.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), konkretisiert.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.

Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 3. August 2015.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 6. Juli 2015 Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.73 716

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Ansbach ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Der bisherige Inhaber der Stelle ist als ständige Vertretung der Fachlichen Leitung des Staatlichen Schulamts in der Stadt und im Landkreis Ansbach in die BesGr. A 15 eingereiht. Der neue Stellvertreter bzw. die neue Stellvertreterin wird von der Regierung von Mittelfranken nach Besetzung der Stelle bestellt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 21. September 2015.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

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Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 6. Juli 2015 Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.73 724

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei den Staatlichen Schulämtern in der Stadt und im Landkreis Schweinfurt ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

Erfahrungen im Bereich Migration/Organisation von Deutschfördermaßnahmen sind wünschenswert.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Die bisherige Inhaberin der Stelle ist als ständige Vertretung der Fachlichen Leitung des Staatlichen Schulamts in der Stadt und im Landkreis Schweinfurt in die BesGr. A 15 eingereiht. Der neue Stellvertreter bzw. die neue Stellvertreterin wird von der Regierung von Unterfranken nach Besetzung der Stelle bestellt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 21. September 2015.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 




Änderung der Bekanntmachung über die
Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule
sowie der Mittelschulstufe an Förderzentren und an Schulen für Kranke 2016

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 19. Juni 2015 Az.: III.2-III.6-BS7501-4a.62 886

 

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule sowie der Mittelschulstufe an Förderzentren und an Schulen für Kranke 2016 vom 27. April 2015 (KWMBeibl S. 116*, StAnz Nr. 19) wird wie folgt geändert:

 

1.         In Buchstabe A Nr. 2 wird der Text in der ersten Tabelle wie folgt geändert:

1.1    Die Worte „Rechtschreiben I: Modifiziertes Diktat“ werden durch die Worte „Rechtschreiben/Sprachbetrachtung“ ersetzt.

1.2    Die Worte „Rechtschreiben II: Rechtschreibstrategien“ werden gestrichen.

1.3    Die Prüfungszeiten für das Fach Deutsch werden wie folgt geändert:

Im Prüfungsteil A werden die Worte „8.50 Uhr“ durch die Worte „9.05 Uhr“ ersetzt; die Worte „8.55 Uhr“ und „9.10 Uhr“ werden gestrichen.

 

2.         In Buchstabe A wird folgende Nr. 3 eingefügt:

„Zentrale Prüfung im Fach Deutsch, Teil A

In der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule sowie der Mittelschulstufe an Förderzentren und an Schulen für Kranke im Fach Deutsch entfällt ab dem Schuljahr 2015/16 das Prüfungsformat Diktat. Es wird durch weitere Aufgaben zur Rechtschreibung und Sprachbetrachtung ersetzt. Die Gesamtarbeitszeit von 200 Minuten für die schriftliche Prüfung, 35 Minuten für Teil A und 165 Minuten für den Teil B, wird nicht verändert.“

 

3.         Die bisherigen Nrn. 3 bis 8 werden Nrn. 4 bis 9.

 

4.         In Buchstabe B wird folgende Nr. 3 eingefügt:

„Zentrale Prüfung im Fach Deutsch, Teil A

In der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule sowie der Mittelschulstufe an Förderzentren und an Schulen für Kranke im Fach Deutsch entfällt ab dem Schuljahr 2015/16 das Prüfungsformat Diktat. Es wird durch weitere Aufgaben zur Rechtschreibung und Sprachbetrachtung ersetzt. Die Gesamtarbeitszeit von 200 Minuten für die schriftliche Prüfung gemäß § 64 Abs. 6 Nr. 1 MSO, 35 Minuten für Teil A und 165 Minuten für den Teil B, wird nicht verändert.“

5.         Die bisherige Nr. 3 wird Nr. 4 und wie folgt geändert: Die Zahl „3“ wird durch die Zahl „4“ ersetzt.

 

6.         Die bisherigen Nrn. 4 bis 8 werden Nrn. 5 bis 9.

 

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 19. Juni 2015 in Kraft.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz 2015 Nr. 30

 

 

 

 

 




Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an
Realschulen für den Prüfungstermin 2017 nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 23. Juni 2015 Az.: IV.1-BS6154-PRA.77 608

 

Ausschreibung für den Prüfungstermin 2017

 

I.

 

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare September 2015/2017 nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen 2017 nach der Lehramtsprüfungsordnung II (LPO II) teil.

 

Die Einzelprüfungen werden wie folgt abgelegt:

      die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 16. November 2015 bis 5. Februar 2016 an der Seminarschule,

      die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 4. April 2016 bis 1. Juli 2016 an der Seminarschule,

      die 3. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 13. Februar 2017 bis 28. April 2017 an der Einsatzschule,

      das Kolloquium in Pädagogik und Psychologie in der Zeit vom 16. Januar 2017 bis 3. Februar 2017 an der Seminarschule und

      die mündliche Prüfung in der Zeit vom 24. April 2017 bis 12. Mai 2017 an der Seminarschule.

 

Hinsichtlich der schriftlichen Hausarbeit sind die in § 18 LPO II genannten Termine und Fristen zu beachten.

 

 

II.

 

Studienreferendarinnen und Studienreferendare der Studienseminare September 2015/2017, die eine Erste Lehramtsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen und auch an der Zweiten Staatsprüfung in diesem Fach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 2 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen zu den in Abschnitt I Spiegelstrich 2 oder 3 (Lehrprobe) sowie 5 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.

 

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare haben den örtlichen Prüfungsleitern (Seminarleitern) eine etwaige Erste Lehramtsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung der Prüfung) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

 

 

III.
Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung wegen Nichtbestehens

 

An der Zweiten Staatsprüfung 2017 nehmen auf Antrag auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung 2016 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst wieder eingestellt worden sind. Diese Bewerberinnen und Bewerber werden im ersten halben Jahr einem Studienseminar September 2016/2018 und im zweiten halben Jahr einem Studienseminar September 2015/2017 zugewiesen. Sie legen die Einzelprüfungen wie folgt an der Seminarschule ab:

      die 1. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 24. Oktober 2016 bis 16. Dezember 2016,

      die 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit vom 9. Januar 2017 bis 7. April 2017.

 

Für die 3. Prüfungslehrprobe, das Kolloquium und die mündliche Prüfung gelten die Termine von Abschnitt I.

 

Für den Fall, dass im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis spätestens 31. Oktober 2016 einzuholen.

 

Die sonstigen Bestimmungen von § 18 LPO II gelten entsprechend.

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2017 in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2016 abgelegt und nicht bestanden haben (§ 32 Abs. 1 LPO II). Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung muss spätestens am 20. Februar 2017 beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eingegangen sein. Die Wiederholungsprüfung (Prüfungslehrprobe und mündliche Prüfung) findet in der Zeit vom 27. März 2017 bis 12. Mai 2017 an einer Seminarschule statt.

 

 

IV.
Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung zur Notenverbesserung

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2017 können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals 2016 abgelegt und bestanden haben (§ 16 Abs. 2 LPO II).

 

Voraussetzung für die Zulassung ist, dass die Bewerberinnen und Bewerber

 

1.     sich bis spätestens 26. September 2016 (bei Fertigung einer neuen schriftlichen Hausarbeit) bzw. bis spätestens 1. Dezember 2016 (bei Anrechnung der anlässlich der Erstablegung gefertigten schriftlichen Hausarbeit) zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden,

 

2.     der Meldung eine Erklärung über die Tätigkeit nach dem erstmaligen Ablegen der Zweiten Staatsprüfung und ggf. eine Bescheinigung über eine Personenstandsänderung (z. B. Heiratsurkunde) beifügen und

 

3.   mit der Meldung eine Erklärung abgeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen oder nicht.

 

Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, - Prüfungsamt -, 80327 München zu richten.

 

Diese Bewerberinnen und Bewerber für eine Wiederholung der Prüfung zur Notenverbesserung haben die Zweite Staatsprüfung zu den unter Abschnitt I genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) bzw. in der Zeit vom 6. März 2017 bis 28. April 2017 (Prüfungslehrproben) abzulegen.

 

Das Thema für eine neu zu fertigende Hausarbeit ist vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 31. Oktober 2016 einzuholen.

 

Zur Zweiten Staatsprüfung 2017 in einem Erweiterungsfach können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die eine solche Prüfung erstmals 2016 abgelegt und bestanden haben (§ 32 Abs. 2 LPO II). Die Sätze 2 und 3 des letzten Absatzes von Abschnitt III gelten entsprechend.

 

V.

 

In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz 2015 Nr. 30

 

 

 

 

 




Staatliche Prüfung
für Berg- und Skiführer 2015/2016

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 23. Juni 2015 Az.: VI.11-5K7200-3.69 839

 

Die Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der Technischen Universität München führt im Auftrag des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst im zweiten Halbjahr 2015 und im ersten Halbjahr 2016 eine staatliche Prüfung für Berg- und Skiführer gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Fachsportlehrer im freien Beruf in Bayern (BayAPOFspl) in der Fassung vom 8. Februar 1999 (GVBl S. 40, BayRS 227-3-2-1-K), zuletzt geändert durch Verordnung vom 21. Januar 2014 (GVBl S. 41), durch.

Die Prüfungsteile Praxis und Lehreignung finden an folgenden Terminen statt:

23. bis 28. August 2015: Sommer I/Eis, Hochtour

6. bis 11. September 2015: Sommer II/Fels

3. bis 8. April 2016 Winter II/Skihochtour

 

Die Prüfungsorte werden aus Gründen der Chancengleichheit kurzfristig vor dem jeweiligen Prüfungsbeginn durch die Technische Universität München bekannt gegeben. Der Prüfungsteil Theorie wird aus organisatorischen Gründen am 27./28. November 2015 an der Technischen Universität München abgelegt.

Für die Prüfung einschließlich der Erteilung des Prüfungszeugnisses oder der Mitteilung des Prüfungsergebnisses werden für die Berg- und Skiführer gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 1  BayAPOFspl Gebühren in Höhe von jeweils 1700,- EUR erhoben. Die Gebühr wird mit der Anmeldung zur Prüfung fällig.

 

Bankverbindung:        

HypoVereinsbank München

BLZ 700 202 70,

Kontonummer 80 137

 

Empfänger:

Staatsoberkasse Augsburg für die TUM

 

Verwendungszweck:

Staatliche Prüfung für Berg- und Skiführer 2015/2016

PK-Nr.: 0007.0129.2448.

Diese Nummer ist bei der Überweisung unbedingt anzugeben.

 

Bei Überweisungen aus dem Ausland ist zusätzlich anzugeben:

IBAN: DE 07 7002 0270 0000 0801 37

BIC (Swift-Code) der HypoVereinsbank:

hyvedemmxxx

 

Bewerber, die alle für die Zulassung zur Prüfung erforderlichen Voraussetzungen nachweisen können, richten ihr Gesuch um Zulassung zur staatlichen Prüfung für Berg- und Skiführer 2015/2016 bis spätestens 31. Juli 2015 (Posteingang) an die Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der Technischen Universität München, Fachsportlehrer, Georg-Brauchle-Ring 62, 80992 München.

 

Dem Gesuch sind beizufügen:

 

1.     ein tabellarischer Lebenslauf, der folgende Angaben enthält:

Name, Tag und Ort der Geburt, Schulbildung, Beruf, Gang der fachlichen Ausbildung des Ausbildungsteilnehmers;

 

2.     amtliches Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate);

 

3.     ärztliches Zeugnis (nicht älter als drei Monate), das die körperliche und gesundheitliche Eignung des Ausbildungsteilnehmers für die Ausübung des Berufs als Berg- und Skiführer bescheinigt;

 

4.     ein Passbild (Name und Anschrift auf der Rückseite);

 

5.     Nachweis über die erfolgreiche Ablegung der vorgeschriebenen Ausbildungslehrgänge;

 

6.     Nachweis des Praktikums an einer Bergsteigerschule (Vorlage des Arbeitsbuchs) in den drei Bereichen Fels, Eis/Hochtour und Skihochtour;

 

7.     Einzahlungsbeleg über die Prüfungsgebühren in Kopie.

 

Der Nachweis nach Nr. 6 kann für das Sommerpraktikum bis spätestens 20. August 2015  bzw. für das Winterpraktikum bis spätestens 1. April 2016 (jeweils Posteingang) eingereicht werden. Alle anderen Nachweise sind grundsätzlich mit dem Gesuch lückenlos vorzulegen. Unvollständig eingereichte Unterlagen werden nicht angenommen.

 

Wiederholer fügen dem Gesuch um Zulassung zur Prüfung nur die unter den Nrn. 2, 3 und 7 genannten Unterlagen sowie den Bescheid über das Nichtbestehen der Prüfung bei. Wiederholer, die gemäß § 18 BayAPOFspl nur einzelne Prüfungsteile oder
-bereiche wiederholen wollen, legen zusätzlich einen Antrag auf Anerkennung bestandener Prüfungsteile bzw. -bereiche bei. Die Gebühren für die Wiederholungsprüfungen richten sich nach § 20 Abs. 2 Nr. 1 BayAPOFspl.

 

Heeresbergführer und Polizeibergführer legen ihrem Gesuch lediglich die unter den Nrn. 1 bis 4 und 6 (Praktikum jeweils mindestens sechs Tage in den drei Bereichen) genannten Unterlagen bei, ergänzt durch den Nachweis über die erfolgreiche Ablegung der Heeresbergführer- bzw. Polizeibergführerprüfung.

 

Über die Zulassung zur Prüfung entscheidet der Prüfungsvorsitzende. Die zugelassenen Bewerber werden von der Technischen Universität München zur Ablegung der Prüfung einberufen.

 

Hinweis:

Um sicherzustellen, dass Gesuche unverzüglich dem zuständigen Sachbearbeiter vorgelegt werden, wird dringend gebeten, auf dem Gesuch den Betreff „Zulassung zur staatlichen Prüfung für Berg- und Skiführer 2015/2016“ anzugeben.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz 2015 Nr. 28

 

 

 

 

 




Änderung der Bekanntmachung
über die besondere Leistungsfeststellung
zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule an der Mittelschule
sowie an Förderzentren und Schulen für Kranke 2016

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 24. Juni 2015 Az.: III.2-III.6-BS7501-4a.62 885

 

Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst über die besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule an der Mittelschule sowie an Förderzentren und Schulen für Kranke 2016 vom 18. Februar 2015 (KWMBeibl S. 63*, StAnz Nr. 3) wird wie folgt geändert:

1.         In Buchstabe A Nr. 2 werden die Prüfungszeiten für das Fach Deutsch am Dienstag, 28. Juni 2016 wie folgt geändert:

Im Prüfungsteil A werden die Worte „9.10 Uhr“ durch die Worte „9.05 Uhr“ ersetzt.

 

2.         In Buchstabe A wird folgende Nr. 3 eingefügt:

„Zentrale Prüfung im Fach Deutsch, Teil A

In der besonderen Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule sowie an Förderzentren und Schulen für Kranke im Fach Deutsch entfällt ab dem Schuljahr 2015/16 das Prüfungsformat Diktat. Es wird durch weitere Aufgaben zur Rechtschreibung und Sprachbetrachtung ersetzt. Die Gesamtarbeitszeit von 180 Minuten für die schriftliche Prüfung, 35 Minuten für Teil A und 145 Minuten für den Teil B, wird nicht verändert.“

 

3.         Die bisherige Nr. 3 wird Nr. 4 und wie folgt geändert:

In Satz 2 werden

3.1    die Worte „Das Lückendiktat und die weiteren“ sowie „folgen aufeinander und“ gestrichen

3.2    nach dem Wort „Spracharbeit“ die Worte
„, das Lückendiktat entfällt ab dem Schuljahr 2015/16.“ eingefügt.

 

4.         Die bisherigen Nrn. 4 bis 10 werden Nrn. 5 bis 11.

 

5.         In Buchstabe B wird folgende Nr. 4 eingefügt:

„Zentrale Prüfung im Fach Deutsch, Teil A

In der besonderen Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule sowie an Förderzentren und Schulen für Kranke im Fach Deutsch entfällt ab dem Schuljahr 2015/16 das Prüfungsformat Diktat. Es wird durch weitere Aufgaben zur Rechtschreibung und Sprachbetrachtung ersetzt. Die Gesamtarbeitszeit von 180 Minuten für die schriftliche Prüfung gemäß § 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 MSO, 35 Minuten für Teil A und 145 Minuten für den Teil B, wird nicht verändert.“

 

6.         Die bisherige Nr. 4 wird Nr. 5 und wie folgt geändert:

Nr. „3“ wird durch Nr. „4“ und Nr. „5“ durch Nr. „6“ ersetzt.

 

7.         Die bisherigen Nrn. 5 bis 10 werden Nrn. 6
bis 11.

 

Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 24. Juni 2015 in Kraft.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz 2015 Nr. 30

 

 

 

 

 




Abschlussprüfung 2016
zur
„Staatlich geprüften Betriebswirtin für
Ernährungs- und Versorgungsmanagement“ und zum
„Staatlich geprüften Betriebswirt für
Ernährungs- und Versorgungsmanagement“
an Fachakademien für Ernährungs- und
Versorgungsmanagement

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 29. Juni 2015 Az.: VI.3-5S9500.2-8-7a.80 403

 

 

1.      Rechtsgrundlagen

        

Die Durchführung der Prüfung richtet sich nach dem Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S. 632), zuletzt geändert durch § 2 Nr. 22 des Gesetztes zur Änderung des Bayer. Statistikgesetzes und anderer Rechtsvorschriften vom 12. Mai 2015 (GVBl S. 82) und der Schulordnung für die Fachakademien für Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Fachakademieordnung Ernährungs- und Versorgungsmanagement - FakOErVers) vom 18. Juni 1998 (GVBl S. 361), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juni 2014 (GVBl S. 286).

 

 

 

2.      Abschlussprüfung

 

2.1    Gegenstand des ersten, zentral gestellten Prüfungsabschnitts sind gemäß § 31 Abs. 1 Sätze 1 und 2 FakOErVers schriftliche Prüfungsaufgaben in den Fächern

      Betriebswirtschaft und Rechnungswesen,

      Personalführung mit Berufs- und Arbeitspädagogik,

sowie gegebenenfalls eine mündliche Prüfung.

Zudem sind gemäß § 31 Abs. 2 Sätze 1 und 2 FakOErVers zwei schriftliche Prüfungsaufgaben in zwei Wahlpflichtfächern, die durch den Prüfungsausschuss gestellt werden, Bestandteil des ersten Prüfungsabschnitts.

 

2.2    „Andere Bewerber“ (Bewerber, die keiner Fachakademie angehören oder an der von ihnen besuchten Fachakademie die Abschlussprüfung nicht ablegen können) können nach § 38 FakOErVers am ersten Prüfungsabschnitt der staatlichen Abschlussprüfung an einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademie teilnehmen, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen nach § 39 FakOErVers erfüllen.

 

         „Andere Bewerber“ haben im ersten Prüfungsabschnitt dieselben schriftlichen Prüfungsleistungen zu erbringen wie die Studierenden an öffentlichen oder staatlich anerkannten Fachakademien. Darüber hinaus haben sie in allen anderen Pflichtfächern schriftliche Aufgaben mit einer Bearbeitungszeit von je 90 Minuten und im Fach Ernährung und Verpflegung eine praktische Aufgabe mit einer Bearbeitungszeit von 300 Minuten zu bearbeiten. Die Bewerber wählen zudem an der prüfenden Schule zwei Wahlpflichtfächer aus den zur Prüfung angebotenen Wahlpflichtfächern aus, in denen jeweils eine schriftliche Prüfung im Umfang von 90 Minuten abzulegen ist. Auf Antrag des Bewerbers finden in höchstens vier schriftlich geprüften Fächern zusätzliche mündliche Prüfungen gemäß § 38 Abs. 5 FakOErVers statt.

 

         Die Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung als anderer Bewerber ist bis spätestens 1. März 2016 bei der Fachakademie zu beantragen. Dem Antrag sind die in § 39 Abs. 2 FakOErVers genannten Unterlagen und Nachweise beizufügen.

         Über den Antrag wird schriftlich entschieden.

 

2.3      Der schriftliche Teil des ersten Prüfungsabschnittes der staatlichen Abschlussprüfung an Fachakademien für Ernährungs- und Versorgungsmanagement findet nach folgendem Prüfungsplan statt:

 

 

Prüfungstag


 

Prüfungsfach

 

Bearbeitungszeit

 

Montag, den 6. Juni 2016

 

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

 

 

180 Minuten

 

 

Mittwoch, den 8. Juni 2016

 

Personalführung mit Berufs- und Arbeitspädagogik

 

 

180 Minuten

 

         Die Prüfungen beginnen jeweils um 9.00 Uhr.

 

         Die Termine für die von den anderen Bewerbern nach Nr. 2.2 schriftlich zu bearbeitenden weiteren Prüfungsfächer werden diesen im Zulassungsschreiben zur Prüfung mitgeteilt.

 

2.4    Der mündliche Teil der Prüfung richtet sich nach §§ 32 und 38 Abs. 5 FakOErVers.

 

2.5    Der praktische Teil der staatlichen Abschlussprüfung (zweiter Prüfungsabschnitt) richtet sich nach § 33 FakOErVers.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 




Ausschreibung einer Referentenstelle
an der Regierung von Schwaben

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 6. Juli 2015 Az.: III.3-BP7001.1.1-4b.73 725

 

Die Stelle eines Referenten bzw. einer Referentin (Regierungsschulrat/Regierungsschulrätin der BesGr. A 14 + AZ) für das Sachgebiet 40.1 „Grund- und Mittelschulen – Erziehung/Unterricht/Qualitätssicherung“ an der Regierung von Schwaben ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist grundsätzlich möglich.

 

Die zu besetzende Stelle im Sachgebiet 40.1 umfasst schwerpunktmäßig folgende Aufgabenbereiche:

      Aktuelle Fragen und Weiterentwicklungen der Grundschule und der Mittelschule

      Planung und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen

      fachliche Fragen des Vorbereitungsdienstes der Lehramts-, Fachlehrer- und Förderlehreranwärter

      Organisation und Betreuung des Vorbereitungsdienstes für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen, der Fachlehrer und der Förderlehrer

      Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung der Zweiten Staatsprüfungen für die Lehrämter an Grundschulen und Mittelschulen (LPO II), Zweite Lehramtsprüfung der Fachlehrer (ZAPO – F II) und Zweite Prüfung der Förderlehrer (ZAPO/FöL II)

      Fortbildung der Seminarleiter und Seminarleiterinnen

 

Vorausgesetzt werden:

      umfassende Kenntnisse über aktuelle Entwicklungen im Unterricht der Grundschule und der Mittelschule

      berufliche Erfahrungen in der zweiten Phase der Lehrerbildung (Seminarleitung)

      vertiefte praktische Kenntnisse im Bereich der Grundschule und/oder der Mittelschule

      Organisationsfähigkeit

      Beratungskompetenz

      Team- und Kommunikationsfähigkeit

      sichere Anwenderkenntnisse der gängigen EDV-Programme.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 21. September 2015.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 




Ausschreibung von Stellen
für Schulleiter an staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 10. Juli 2015 Az.: VI.2-BO9001.1-7a.76 741

 

Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgenden Schulen  zu besetzen:

 

1.     Zum nächstmöglichen Zeitpunkt:

 

Staatliche Berufsschule Eichstätt mit Staatlicher Wirtschaftsschule Greding

Die Berufsschule mit gewerblichen Berufen, kaufmännischen Berufen, Klassen für Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis sowie für Berufsschulpflichtige Asylbewerber und Flüchtlinge besuchen derzeit 101 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen sowie 1.390 Teilzeitschüler und Teilzeitschülerinnen. Sie wird von der Schulleitung in Personalunion mit der Staatlichen Wirtschaftsschule Greding, die derzeit 50 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen besuchen, geführt.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

2.     Mit Wirkung vom 20. Februar 2016

 

Staatliches Berufliches Schulzentrum Hof II, Berufliche Oberschule Hof, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule Hof und Staatliche Wirtschaftsschule Hof

Das Berufliche Schulzentrum Hof II besteht aus der Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Agrarwirtschaft, Bio- und Umwelttechnologie, Sozialwesen, Technik, Wirtschaft und Verwaltung, die derzeit 463 Schüler und Schülerinnen besuchen, der Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik, Wirtschaft und Verwaltung mit derzeit 121 Schülern und Schülerinnen sowie der zwei- und vierstufigen Wirtschaftsschule Hof mit 248 Schülern und Schülerinnen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen des Freistaats Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen. Für die Stelle an der Fachoberschule und Berufsoberschule kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen.

 

Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 4. November 2013 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.

 

Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Schulleitern und Schulleiterinnen der Führungseignung beigemessen. Bewerbungen von Schulleitern und Schulleiterinnen werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiter bzw. Schulleiterin weniger als fünf Jahre ausgeübt wurde.

 

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung, und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.

 

Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

 

Bewerbungen für die Stelle an der Beruflichen Oberschule – Fachoberschule und Berufsoberschule sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

 

a)   von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),

 

b)    gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)     von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

 

d)    ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und ggf. den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen.

 

e)    ggf. von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 




Neubesetzung einer Stelle
an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 10. Juli 2015 Az.: IV.9-BP4113-87 845

 

Zum 1. September 2015 ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) die Leitung des

 

Ref. 2.8 Seminar Bayern für Verkehrs- und Sicherheitserziehung

 

– befristet auf sechs Jahre – neu zu besetzen. Die Tätigkeit erfolgt zunächst im Rahmen einer Abordnung. Eine spätere Versetzung und Beförderung entsprechend der jeweils gültigen Beförderungsrichtlinien, derzeit bis zur Besoldungsgruppe A 14, ist möglich.

 

Das Seminar Bayern für Verkehrs- und Sicherheitserziehung an der ALP hat den Auftrag, Lehrkräfte aller Schularten in Verkehrs- und Sicherheitserziehung sowie Unfallprävention aus- und fortzubilden.

 

Im Einzelnen nimmt das Seminar Bayern schulart-übergreifend folgende Aufgaben wahr:

      Planung, Entwicklung, Durchführung und Evaluation von Lehrgängen unter besonderer Berücksichtigung der Integration der Inhalte der Verkehrserziehung und Sicherheitserziehung in die einzelnen Fächer und unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen, pädagogischen und bildungspolitischen Entwicklungen,

      Mitwirkung in der 1. und 2. Phase der Lehrerbildung,

      Betreuung des Netzwerks der Fachberater für Verkehrs- und Sicherheitserziehung, Verkehrserziehung und Unfallverhütung sowie der Fachberater für Sicherheitsangelegenheiten,

      Mitwirkung bei Sicherheitsfragen der Akademie.

 

Zu den weiteren Aufgaben der Referatsleitung gehören unter anderem:

      Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten

      fachliche und methodisch-didaktische Beiträge zu den o. g. Themen

      Abstimmung des Fortbildungsangebots, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)

      Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Fachreferaten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstitutes für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen, Verbänden und der Wirtschaft sowie mit den einschlägigen Akteuren der Verkehrs- und Sicherheitserziehung

      Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich

      Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse.

 

Anforderungsprofil

Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- oder Mittelschulen, die jeweils über mindestens gute fachliche und pädagogische Qualifikationen verfügen (2,50 und besser sowohl im Ersten Staatsexamen als auch in der Zweiten Staatsprüfung). Die Bewerber sollen vertiefte Kenntnisse in Verkehrserziehung und Erfahrungen in der Lehrerfortbildung in diesem Bereich aufweisen. Voraussetzung ist auch die Bereitschaft, am Angebot der Akademie im Bereich der Führungsfortbildung mitzuwirken.

 

Vorausgesetzt werden die persönliche und fachliche Kompetenz, das dargestellte Aufgabengebiet gut vertreten zu können, insbesondere:

−    ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft, nachgewiesen durch entsprechende Beurteilungen

−    Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend)

−    Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit

−    Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen

−    Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten.

 

Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet.

 

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP4113-3.87 845 bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an die

 

Akademie für Lehrerfortbildung

und Personalführung Dillingen

Herrn Direktor Dr. Paul Olbrich o. V. i. A.

Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7

89407 Dillingen

 

sowie in Kopie an

 

Bayerisches Staatsministerium

für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Referat IV.9

Salvatorstraße 2

80333 München.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 




Offene Stellen

 

Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

Zum 22. Februar 2016 ist

 

in Referat II.4

Bildungsstatistik,
quantitative Fragen der Bildungsplanung

 

des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Aufgabenbeschreibung:

      Konzeption und Durchführung statistischer Erhebungen

      statistische Auswertungen, Analysen und Veröffentlichungen

      Beantwortung von Anfragen zur Bildungsstatistik (adressatenbezogene Aufbereitung und Kommentierung von Auswertungsergebnissen)

      Mitarbeit bei vielfältigen bildungsstatistischen Fragen auf Landesebene und im Rahmen der Kultusministerkonferenz (KMK)

      Mitwirkung bei der Fortentwicklung des Verfahrens „Amtliche Schuldaten“

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

      Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen, vorzugsweise in Fächerkombinationen mit Mathematik oder Informatik

      Gesamtprüfungsnote mindestens 2,0

      gute Kenntnisse in der Informations- und Kommunikationstechnik, insbesondere in der Erstellung komplexer Excel-Anwendungen und in der Auswertung von Datenbanken

 

Überfachliche Qualifikationen:

      Teamfähigkeit

      Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

      Fähigkeit zur Analyse und konzisen Darstellung komplexer Sachverhalte

      Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns

      Fähigkeit zu selbständiger konzeptioneller Arbeit

      überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

      Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

      überzeugendes Auftreten

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von vier Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1122/16/1 auf dem Dienstweg an

 

Bayerisches Staatsministerium

für Bildung und Kultus,

Wissenschaft und Kunst

Ref. I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl S. 306)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel.: 089 2186-2060) gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

*

 

 

 

Stellenausschreibung im
deutschen Auslandsschulwesen

 

Die folgende Stelle für Schulleiterinnen oder Schulleiter ist zu besetzen:

 

Deutsche Schule London, Großbritannien

 

Arbeitsbeginn:                        1. August 2016

Ende der Bewerbungsfrist:   31. August 2015

 

Deutschsprachige Schule mit deutschem Schulziel

Klassenstufen: 1 bis 12

Schülerzahl: 736

Deutsche Internationale Abiturprüfung, Doppelqualifikation DIAP und

International Baccalaureate

Abschlüsse der Sekundarstufe I

 

Qualifikation

 

Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I und II

BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L

 

Sehr gute Englischkenntnisse sind erforderlich.

 

Erfahrungen im Auslandsschuldienst sind erwünscht.

 

Die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland wird erwartet.

 

Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.

 

Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:

Formulare für die Bewerbung stehen im Internet unter der Adresse www.auslandsschulwesen.de zur Verfügung.

 

Die Bewerbung ist möglichst umgehend zweifach auf dem Dienstweg – gegebenenfalls über das Staatliche Schulamt und die Regierung – und über das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst an das Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) – zu richten.

 

Eine weitere Ausfertigung der Bewerbungsunterlagen ist gleichzeitig an das zuständige Mitglied des Bund-Länder-Ausschusses für schulische Arbeit im Ausland (BLASchA), Herrn MR Thomas Mayer, Referat X.9, Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, zu senden.

Um direkte Übersendung einer Durchschrift des Bewerbungsschreibens, eines ausgefüllten Fragebogens und eines Lebenslaufs und der letzten dienstlichen Beurteilung an die ZfA (als Vorabinformation) wird gebeten.

Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden. Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).

Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen auch dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.

 

Sofern sich Bewerberinnen und Bewerber höherer Besoldungs-/Entgeltgruppen auf eine Schulleiterstelle bewerben, ist für eine Vermittlung neben der Zustimmung des beurlaubenden Landes das Einverständnis der Bewerberin oder des Bewerbers zur Gewährung der Zuwendungen auf Basis der für die Schulleiterstelle ausgeschriebenen (niedrigeren) Besoldungs-/Entgeltgruppe erforderlich.


 

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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München, Telefon (089) 2186-0, E-Mail: poststelle@stmbw.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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