Eignungsprüfung 2016
für das Studium eines Sportstudiengangs an den Hochschulen in Bayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 14. Oktober 2015, Az. VII.4-H1611.0/17/3

 

Gemäß § 12 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 Satz 2 sowie § 15 Abs. 2 Satz 1, Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4 Satz 2 der Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen (Qualifikationsverordnung - QualV) vom 2. November 2007 (GVBl. S. 767), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286), wird für die Eignungsprüfung 2016 für das Studium eines Sportstudiengangs an den Hochschulen in Bayern Folgendes bekannt gegeben:

 

1.           Anmeldung (zu § 12 Abs. 3 Satz 2 QualV)

              1Die Anmeldung zur Eignungsprüfung muss bis

1. Juni 2016 (Ausschlussfrist)

           erfolgt sein. 2Die Anmeldung ist ausschließlich online im Portal zur Eignungsprüfung 2016 (SPET-Portal: http://www.bayspet.de ) vorzunehmen. 3Die dort aufgeführten Daten sind vollständig einzutragen. 4Das erforderliche Passbild ist im SPET-Portal hochzuladen. 5Nach fristgerechter und ordnungsgemäßer Anmeldung erfolgt nach dem Anmeldetermin die schriftliche Einladung zur Eignungsprüfung über das SPET-Portal. 6Die Identität ist bei der Eignungsprüfung durch Vorlage eines amtlichen Ausweises (Personalausweis oder Reisepass) nachzuweisen. 7Das ärztliche Attest über die volle Sporttauglichkeit (siehe Nr. 2) ist bei der Überprüfung der Identität mit vorzulegen.

2.           Ärztliches Attest (zu § 12 Abs. 3 Satz 2 QualV)

           1Für das ärztliche Attest über die volle Sporttauglichkeit ist der im SPET-Portal (siehe dort Infoblatt zur Eignungsprüfung, Anhang I) herunterzuladende Vordruck zu verwenden. 2Das ärztliche Attest darf zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung nicht älter als drei Monate sein.

3.            Zeitpunkt und Ort der Eignungsprüfung (zu § 12 Abs. 3 Satz 2 QualV)

               1Die Eignungsprüfung findet am

               1. und 2. Juli 2016 (Haupttermin)

         für Bewerberinnen am Institut für Sportwissenschaft der Universität Bayreuth und für Bewerber am Institut für Sportwissenschaft und Sportzentrum der Universität Regensburg statt. 2Für Bewerberinnen und Bewerber, die an diesem Termin aufgrund einer Verletzung oder Krankheit oder aus sonstigen Gründen, die die Bewerberin oder der Bewerber nicht zu vertreten hat, nicht an der Eignungsprüfung teilnehmen können, wird ein Nachtermin am

21. und 22. Juli 2016

            eingerichtet. 3Die Teilnahme am Nachtermin ist ausschließlich online im SPET-Portal zu beantragen und der Nachweis der Verhinderung (z. B. ärztliches Attest) hochzuladen. 4Auf Antrag ebenfalls zum Nachtermin zugelassen werden Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund einer Verletzung oder Krankheit die Prüfung am Haupttermin nicht abschließen können (unverzügliche Vorlage eines ärztlichen Attestes, spätestens bis zum vierten Tag nach Eintritt der Verhinderung). 5Der Antrag ist ausschließlich online im SPET-Portal zu stellen und das ärztliche Attest hochzuladen. 6Wegen des Wettbewerbscharakters der Prüfung sowie aus organisatorischen Gründen ist ein weiterer Nachtermin nicht möglich.

4.                   Prüfungsinhalte (zu § 12 Abs. 4 Satz 2 QualV)

1Die Eignungsprüfung wird in Form einer praktischen Prüfung in den Prüfungsgebieten Gerätturnen, Leichtathletik, Tanz, Schwimmen und Sportspiele durchgeführt, für die folgende Prüfungsinhalte festgelegt werden:

4.1                Gerätturnen

                Eine Pflichtübung an folgenden Geräten:

4.1.1           Männer: Reck (stirnhoch)

 Kippaufschwung aus dem Vorlaufen, Hüftumschwung vorlings rückwärts, Hocke

4.1.2           Frauen: Holmreck (stirnhoch)

 Hüftaufschwung vorlings rückwärts, Hüftumschwung vorlings rückwärts, Niedersprung, Unterschwung zum Stand

2Grundlage für die Bewertung sind die Bewegungsausführung, der Bewegungsfluss und die Haltung.

4.2                Leichtathletik

4.2.1           3000m-Lauf (Männer) bzw. 2000m-Lauf (Frauen)

4.2.2           60m-Lauf mit Einzelstart (fliegender Start, ca. 1 m Anlauf) ohne Startkommando

4.2.3         Ballweitwurf (Männer: Vollball 600 g, ca. 105 mm Durchmesser; Frauen: Vollball 400 g, ca. 105 mm Durchmesser), nur Schlagwurftechnik (aus dem Stand oder Anlauf), drei Versuche

4.3              Tanz

3Kürübung nach vorgegebener Musik (ca. 60 Sekunden) auf einer Fläche von 12 m x 12 m. 4Die vorgegebene Musik wird vom Prüfungsausschuss festgesetzt und im SPET-Portal 5Grundlage für die Bewertung sind die Ausführung der gymnastisch-tänzerischen Grundformen, der Bewegungsfluss, die Übereinstimmung von Musik und Bewegung sowie die Ausnutzung des Raumes. 6Anstelle der Prüfung im Tanz kann bei der Anmeldung auch eine Prüfung in einem zweiten Sportspiel nach Nr. 4.5 gewählt werden.

4.4              Schwimmen

100 m-Schwimmen auf Zeit (Freistil)

4.5              Sportspiele

Überprüfung der Spielfertigkeiten in einem der Sportspiele Basketball, Fußball, Handball oder Volleyball

7Bei der Anmeldung kann zwischen den Sportspielen gewählt werden. 8Die Prüfungsform wird vom Prüfungsausschuss festgelegt und im SPET-Portal bekannt gemacht; organisatorisch notwendig werdende Änderungen bleiben vorbehalten. 9Die Prüferinnen und Prüfer haben das Recht, zur Sicherung des Prüfungszwecks in den Sportspielen beurteilungsadäquate Situationen zu arrangieren sowie ggf. zusätzlich die Demonstration von spielspezifischen Techniken zu fordern. 10Grundlage der Bewertung in den einzelnen Sportspielen sind die Ausführung der wichtigsten technischen Elemente und deren Anwendung im Spiel sowie spielgerechtes individual- und gruppentaktisches Angriffs- und Abwehrverhalten.

5.          Wertungstabellen (zu § 15 Abs. 2 Satz 1 QualV)

Die Bewertung messbarer Leistungen erfolgt anhand der Wertungstabellen laut Anhang.

6.                 Prüfungsergebnis (zu § 15 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 QualV)

1Die Eignungsprüfung ist nicht bestanden, wenn

6.1               in einem oder mehreren der Prüfungsgebiete nach Nr. 4 nicht mindestens die Endnote 4 erreicht wurde oder

6.2              in den Teilprüfungen 3000m-Lauf (Herren) bzw. 2000m-Lauf (Frauen) nach Nr. 4.2.1 nicht mindestens die Note 4 erreicht wurde.

2Wurde in nur einem der Prüfungsgebiete nach Nr. 4 die Endnote 5 erreicht, so kann sie durch eine Prüfungsgesamtnote von mindestens 3,50 ausgeglichen werden; von dieser Ausgleichsmöglichkeit ist das Prüfungsgebiet Schwimmen nach Nr. 4.4 ausgenommen. 3Ein Ausgleich ist nur bei vollständiger Teilnahme an der Eignungsprüfung möglich.

7.           Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. 2Mit Ablauf des 31. Dezember 2015 tritt die Bekanntmachung über die Eignungsprüfung für das Studium eines Sportstudiengangs an den Universitäten in Bayern vom 30. September 2014 (KWMBl. S. 218) außer Kraft.

 

Dr. Peter Müller

Ministerialdirektor

 

 

 

 


 

 


Anhang

 

Wertungstabellen

 

Leichtathletik

 

60m-Lauf (Sekunden)

Note

Männer

Frauen

1

bis 7,40

bis 8,70

2

7,41 – 7,60

8,71 – 8,90

3

7,61 – 7,80

8,91 – 9,10

4

7,81 – 8,00

9,11 – 9,30

5

8,01 – 8,20

9,31 – 9,50

6

ab 8,21

ab 9,51

 

 

Ballweitwurf (Meter)

Note

Männer

Frauen

1

ab 41,00

ab 27,50

2

40,99 – 38,00

27,49 – 25,00

3

37,99 – 35,00

24,99 – 22,50

4

34,99 – 32,00

22,49 – 20,00

5

31,99 – 29,00

19,99 – 17,50

6

ab 28,99

ab 17,49

 

 

3000m-Lauf (Minuten) Männer/

2000m-Lauf (Minuten) Frauen

Note

Männer (3000 m)

Frauen (2000 m)

1

bis 10:30

bis 08:30

2

10:31 – 11:10

08:31 – 09:00

3

11:11 – 11:50

09:01 – 09:30

4

11:51 – 12:30

09:31 – 10:00

5

12:31 – 13:10

10:01 – 10:30

6

ab 13:11

ab 10:31

 

 

Schwimmen (Minuten):

 

Männer (100 m)

Frauen (100 m)

Note

Freistil

Freistil

1

bis 1:21,0

bis 1:31,0

2

1:21,1 – 1:29,0

1:31,1 – 1:39,0

3

1:29,1 – 1:37,0

1:39,1 – 1:47,0

4

1:37,1 – 1:45,0

1:47,1 – 1:55,0

5

1:45,1 – 1:53,0

1:55,1 – 2:03,0

6

ab 1:53,1

ab 2:03,1

 

 

 

 





Ausschreibungen von Schulratsstellen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 22. Oktober 2015,
Az. III.3-BP7001.1.1-4b.129 902

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei dem Staatlichen Schulamt im Landkreis Fürstenfeldbruck ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 7. Dezember 2015.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

*

 

 

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 27. Oktober 2015,
Az. III.3-BP7001.1.1-4b.132 304

 

Die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin bei dem Staatlichen Schulamt in der Landeshauptstadt München ist zur Bewerbung ausgeschrieben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 7. Dezember 2015.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 




Ausschreibung der Stelle des Leiters/
der Leiterin der Abteilung II des Staatsinstituts
für die Ausbildung von Förderlehrern
in Freising

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 22. Oktober 2015, Az. III.3-BP7023.4-4b.91 446

 

An der Abteilung II des Staatsinstituts für die Ausbildung von Förderlehrern in Freising, Heiliggeistgasse 1, ist die Stelle des Abteilungsleiters/der Abteilungsleiterin neu zu besetzen.

 

Das Staatsinstitut für die Ausbildung von Förderlehrern hat die Aufgabe der fachlichen und pädagogischen Vorbildung für die Laufbahn des Förderlehrers (1. Phase). Die dreijährige Ausbildung am Staatsinstitut endet mit einer pädagogisch-didaktischen Abschlussprüfung, die als Einstellungsprüfung im Sinn des Art. 22 Abs. 2 und 4 LlbG gilt.

 

Die Stelle weist folgendes Anforderungsprofil auf:

      Personalverantwortung als Dienstvorgesetzter für Lehrkräfte und Förderlehrkräfte am Staatsinstitut, Abt. II

      verantwortliche Haushaltsführung

      Leitung der jährlichen Aufnahmeprüfung und der Abschlussprüfung am Staatsinstitut, Abt. II

      enge Kooperation mit dem Staatsministerium und der Abteilung I des Staatsinstituts in Bayreuth

      Koordinierung der Praktikumsarbeit in Zusammenarbeit mit mehreren Regierungsbezirken und Staatlichen Schulämtern

 

Es können sich Lehrkräfte bewerben, die folgende Qualifikationen nachweisen:

      I. und II. Lehramtsprüfung für das Lehramt an Grundschulen, Haupt- bzw. Mittelschulen oder Volksschulen

      überdurchschnittliche Ergebnisse in der letzten dienstlichen Beurteilung

     mehrjährige Berufserfahrung im staatlichen Schuldienst sowie eine Bewährung in der Schulaufsicht oder einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin, Institutsrektor bzw. Institutsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin

 

Erwünscht sind:

      vertiefte Kompetenzen in den Fächern Pädagogik, Psychologie, Schulpädagogik

      Erfahrungen im Bereich der Lehrerbildung

      Erfahrungen mit inhaltlichen und organisatorischen Konzeptentwicklungen

      fundierte Kenntnisse und Fertigkeiten in den Informations- und Kommunikationstechniken


Für die ausgeschriebene Stelle steht eine Planstelle in der Besoldungsgruppe A 15 zur Verfügung. Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen wird in den jeweiligen Amtlichen Schulanzeigern der Regierungen veröffentlicht.

 

Die Bewerbungen sind auf dem Dienstweg zu richten an:

 

Bayerisches Staatsministerium

für Bildung und Kultus,

Wissenschaft und Kunst

Salvatorstraße 2

80333 München

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 




Ausschreibung einer
Sachgebietsleiterstelle/Referentenstelle
an der Regierung der Oberpfalz

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 23. Oktober 2015,
Az. III.3-BP7001.1.1-4b.128 184

 

Die Stelle des Leiters/der Leiterin des Sachgebiets 40.2 „Grund- und Mittelschulen – Organisation, Personal“ an der Regierung der Oberpfalz ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Hierfür steht derzeit eine Planstelle für Regierungs-
schuldirektoren/Regierungsschuldirektorinnen der BesGr. A 15 zur Verfügung. Eine Beförderung in die BesGr. A 16 (Ltd. Regierungsschuldirektor/Ltd. Regierungsschuldirektorin) ist grundsätzlich möglich.

Dem Sachgebiet 40.2 an der Regierung der Oberpfalz obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben bzw. Bereiche:

      Organisation des Schulbetriebs der staatlichen Grund- und Mittelschulen

      Organisation des Schul-/Unterrichtsbetriebs der privaten Grund- und Haupt-/Mittelschulen sowie Mitwirkung bei der Errichtung und Genehmigung privater Schulen

      Klassenbildung/Stundenbedarfsberechnungen/Unterrichtsorganisation

      Personalplanung und Personalzuweisung (Einstellung, Lehrertauschverfahren, Lehrerausgleich, Versetzungen etc.)

      Organisation der Mobilen Reserve

      Ausschreibung von Funktionsstellen und Auswahlverfahren bei der Besetzung

      Datenverarbeitung in Schulverwaltungsprogrammen

      Statistiken zum Unterrichtsbetrieb

      Dienstliche Beurteilungen

      Mitwirkung in Disziplinarangelegenheiten

      Prüfungsamt

      Mitwirkung bei Schulbaumaßnahmen öffentlicher und privater Grund- und Haupt-/Mittelschulen

      Herausgabe des Amtlichen Schulanzeigers


Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Bereich der Schulaufsicht der Grund- und Mittelschulen sowie in übergeordneten organisatorischen Planungsaufgaben und komplexe Erfahrungen in der Personalplanung, dem Personalmanagement, der Personalversorgung sowie der Schulorganisation im Bereich der öffentlichen Grund- und Mittelschulen verfügen. Erforderlich sind vertiefte EDV-Kenntnisse, insbesondere im Bereich „Amtliche Schuldaten“ und dessen aktueller Weiterentwicklung (Alt- und Neuverfahren, Parallelbetrieb ASD/ASV)

 

Weiterhin werden vorausgesetzt:

      Hohe Bereitschaft zu selbstständigem und eigenverantwortlichem Arbeiten

      Hohe Beratungskompetenz

      Team- und Kommunikationsfähigkeit

      Flexibilität und überdurchschnittliche Belastbarkeit

      Sehr gute Kenntnisse der rechtlichen Vorgaben und Verwaltungsvorschriften im Bereich der Grund- und Mittelschule


Falls im Zusammenhang mit der Besetzung der o. g. Stelle die Stelle eines Referenten bzw. einer Referentin (Regierungsschulrat/Regierungsschulrätin der BesGr. A 14 + AZ) für das Sachgebiet 40.2 „Organisation/Personal“ an der Regierung der Oberpfalz frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Stelle entschieden.

 

Für die Stelle eines Referenten/einer Referentin können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Vorausgesetzt für die Stelle eines Referenten/einer Referentin werden:

      Sehr gute EDV-Kenntnisse

      Bereitschaft zu selbständigem und eigenverantwortlichem Arbeiten

      Interesse an organisatorischen Planungsaufgaben

      Team- und Kommunikationsfähigkeit

      Flexibilität und überdurchschnittliche Belastbarkeit

 

Den Bewerbungen ist eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 7. Dezember 2015.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 




Ausschreibung einer
Sachgebietsleiterstelle/Referentenstelle
an der Regierung der Oberpfalz

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 23. Oktober 2015,
Az. III.3-BP7001.1.1-4b.128 185

 

Die Stelle des Leiters/der Leiterin des Sachgebiets 40.1 „Grund- und Mittelschulen – Erziehung, Unterricht, Qualitätssicherung" an der Regierung der Oberpfalz ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Hierfür steht derzeit eine Planstelle für Regierungsschuldirektoren/Regierungsschuldirektorinnen der BesGr. A 15 zur Verfügung. Eine Beförderung in die BesGr. A 16 (Ltd. Regierungsschuldirektor/Ltd. Regierungsschuldirektorin) ist grundsätzlich möglich.

 

Dem Sachgebiet 40.1 an der Regierung der Oberpfalz obliegen im Wesentlichen folgende Aufgaben bzw. folgende Bereiche:

      Umsetzung bildungspolitischer Innovationen

      Fachliche Fragen der Grund- und Mittelschule

      Berufsorientierungsmaßnahmen

      Fachliche Begleitung von Schulentwicklung, Evaluation und Qualitätssicherung

      Schulversuche

      Schulwettbewerbe

      Schulberatung und schulpsychologischer Dienst

      Medienpädagogisch-informationstechnische Beratung

      Beschulung der Migrantenkinder

      Islamischer Unterricht

      Einsatz ausländischer Lehrkräfte

      Fachberatung

      Fortbildung, Fortbildungsstatistik und -haushalt

      Organisation und Betreuung des Vorbereitungsdienstes (Lehramt an Grund- und Mittelschulen, Fachlehrer/Fachlehrerinnen sowie Förderlehrer/Förderlehrerinnen an Grund- und Mittelschulen) einschließlich Vorbereitung und Durchführung der Zweiten Staatsprüfungen

      Mittagsbetreuung

      Ganztagsbetreuung

      Inklusion

      Zusammenarbeit mit der Universität

      Fachliche Betreuung der Beratungsdienste

      Kooperation mit anderen Schularten

      Allgemeine Sportangelegenheiten, Sportunterricht, Sportwettkämpfe

      Sportstättenbau

 

Der Bewerber/Die Bewerberin soll über eine mehrjährige Bewährung im Bereich der Schulaufsicht der Grund- und Mittelschulen sowie über mehrjährige Erfahrungen in der Lehrerfortbildung und Schulentwicklung verfügen.

 

Weiterhin werden vorausgesetzt:

      Sehr gute EDV-Kenntnisse

      Hohe Fachkompetenz in den Bereichen Unterrichtsqualität und Unterrichtsentwicklung

      Bereitschaft zu selbstständigem und eigenverantwortlichem Arbeiten

      Interesse an organisatorischen Planungsaufgaben

      Hohe Beratungskompetenz

      Team- und Kommunikationsfähigkeit

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung der o. g. Stelle die Stelle eines Referenten bzw. einer Referentin (Regierungsschulrat/Regierungsschulrätin der BesGr. A 14 + AZ) für das Sachgebiet 40.1 „Grund- und Mittelschulen – Erziehung, Unterricht, Qualitätssicherung" an der Regierung der Oberpfalz frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Stelle entschieden.

 

Für die Stelle eines Referenten/einer Referentin können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Volksschuldienst, im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Vorausgesetzt für die Stelle eines Referenten/einer Referentin werden:

      Sehr gute EDV-Kenntnisse

      Erfahrung in Tätigkeiten der Schulaufsicht

      Mehrjährige Tätigkeit in Aufgabenbereichen, die selbstständiges Arbeiten erfordern

      Erfahrung in organisatorischen Planungsaufgaben


Erwünscht sind:

      Hohe Beratungskompetenz

      Team- und Kommunikationsfähigkeit

      Kenntnisse aktueller Entwicklungen im Bereich der Grund- und Mittelschule

      Eigeninitiative

 

Den Bewerbungen ist eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 7. Dezember 2015.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 

 

 




Sondermaßnahme zur Sicherung des Lehrernachwuchses
an beruflichen Schulen zum Schuljahr 2016/2017;
Zulassung von Diplomingenieuren (Univ.) oder Masterabsolventen
der Fachrichtungen Elektrotechnik und Maschinenbau
zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt
an beruflichen Schulen für September 2016

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 27. Oktober 2015, Az. VI.2-BS9008-7a.130 321

 

Aufgrund des anhaltenden Bedarfs an Bewerbern für das Lehramt an beruflichen Schulen in den Fachrichtungen Elektrotechnik und Metalltechnik werden – voraussichtlich letztmalig – zu dem am 13. September 2016 beginnenden Vorbereitungsdienst jeweils bis zu 20 Diplomingenieure (Univ.) oder Masterabsolventen (Hochschule oder Universität) der Fachrichtungen Elektrotechnik und Maschinenbau zugelassen. Bevorzugt werden Bewerberinnen und Bewerber, welche die Diplom- oder Masterprüfung nach 2010 abgelegt und mit der Note gut oder besser bestanden haben.

 

Die Bewerbungen für die Sondermaßnahme sind bis spätestens Freitag, 29. Januar 2016

 

an das

Bayerische Staatsministerium

für Bildung und Kultus,

Wissenschaft und Kunst

Ref. VI.2

80327 München

 

zu richten.

 

Dem formlosen Bewerbungsschreiben sind eine amtlich beglaubigte Ablichtung des Diplomzeugnisses bzw. Masterzeugnisses mit Bachelorzeugnis sowie ein tabellarischer Lebenslauf beizulegen. Bewerberinnen und Bewerber mit einschlägiger Berufsausbildung, einem mindestens einjährigen einschlägigen Betriebspraktikum oder einer einjährigen einschlägigen Berufstätigkeit werden bevorzugt berücksichtigt (entsprechende Nachweise sind beizufügen).

 

Weitere Informationen über die Sondermaßnahme finden sich zu gegebener Zeit auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst unter: http://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/
berufliche-schulen/quereinstieg.html
.

 

Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach den in der Diplom- oder Masterprüfung erzielten Noten, der Berufserfahrung sowie dem Ergebnis eines Bewerbungsgesprächs beim Staatlichen Studienseminar für das Lehramt an beruflichen Schulen.

 

Aus dem Ableisten des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden. Jedoch bestehen aus derzeitiger Sicht sehr gute Anstellungschancen an staatlichen oder kommunalen beruflichen Schulen (v. a. an Berufsschulen, Fachschulen, Fachober- und Berufsoberschulen).

 

Die für die Sondermaßnahme ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber werden über weitere Details rechtzeitig informiert.

 

Walter Gremm

Ministerialdirigent

 

StAnz. 2015 Nr. 46

 

 




Ausschreibung von Stellen für Schulleiterinnen/
Schulleiter an staatlichen Berufsfachschulen des Gesundheitswesens

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 27. Oktober 2015, Az. VI.5-BP9001.1-7b.126 652

 

Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst beabsichtigt, die staatlichen Berufsfachschulen des Gesundheitswesens an den Universitätsklinika München, Erlangen und Würzburg in Berufliche Schulzentren für Gesundheitsfachberufe zu überführen. Deshalb ist die Stelle der Schulleiterin/des Schulleiters an folgenden (zukünftigen) Beruflichen Schulzentren für Gesundheitsfachberufe zu besetzen:

 

A)  Zum nächstmöglichen Zeitpunkt:

1.   Staatliches Berufliches Schulzentrum für Gesundheitsfachberufe Erlangen

Das zukünftige Berufliche Schulzentrum besteht aus folgenden Berufsfachschulen: BFS für Krankenpflege, BFS für Kinderkrankenpflege, BFS für Hebammen, BFS für Physiotherapie, BFS für Massage, BFS für Logopädie, BFS für technische Assistenten in der Medizin (Labor), BFS für technische Assistenten in der Medizin (Radiologie) mit insgesamt 610 Schülerinnen und Schülern. Die Schulen sind in verschiedenen Gebäuden in fußläufiger Entfernung zum Universitätsklinikum untergebracht.

 

2.   Staatliches Berufliches Schulzentrum für Gesundheitsfachberufe Würzburg

Das zukünftige Berufliche Schulzentrum besteht aus folgenden Berufsfachschulen: BFS für Krankenpflege, Berufsfachschule für Kinderkrankenpflege, Berufsfachschule für Hebammen, BFS für Physiotherapie, Berufsfachschule für Massage, BFS für Logopädie, BFS für technische Assistenten in der Medizin (Labor), Berufsfachschule für technische Assistenten in der Medizin (Radiologie) mit insgesamt 546 Schülerinnen und Schülern. Die Schulen sind in verschiedenen Gebäuden in fußläufiger Entfernung zum Universitätsklinikum untergebracht.

 

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für die Bewerberin/den Bewerber zuständigen Regierung bzw. Ministerialbeauftragten einzureichen.

 

B)  Zum 1. August 2016:

Staatliches Berufliches Schulzentrum für Gesundheitsfachberufe München

Das zukünftige Berufliche Schulzentrum besteht aus folgenden Berufsfachschulen: BFS für Krankenpflege, BFS für Hebammen, BFS für Physiotherapie, BFS für Massage, BFS für Logopädie, BFS für technische Assistenten in der Medizin (Labor), BFS für technische Assistenten in der Medizin (Radiologie) mit insgesamt 544 Schülerinnen und Schülern. Die Schulen sind teilweise auf dem Campus Großhadern untergebracht und teilweise in der Innenstadt.

 

Bewerbungen sind bis zum 1. Mai 2016 mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für die Bewerberin/den Bewerber zuständigen Regierung bzw. Ministerialbeauftragten einzureichen.

 

Alle genannten Stellen sind in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamtinnen und Beamte des Freistaats Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit der Fachrichtung Sozialpädagogik oder Gesundheits- und Pflegewissenschaft nachweisen sowie Erfahrung an beruflichen Schulen und Kenntnisse über die Berufsfachschulen des Gesundheitswesens durch eine Tätigkeit in der Schulaufsicht haben.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 4. November 2013 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.

 

Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.

 

Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaberinnen/Funktionsinhaber ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Bewerbungen von Schulleiterinnen und Schulleitern werden nicht in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn die bisherige Funktion als Schulleiterin bzw. Schulleiter weniger als fünf Jahre ausgeübt wurde.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

 

a)    von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. den Ministerialbeauftragten weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung der Bewerberin/des Bewerbers, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn die Bewerberin/der Bewerber seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),

 

b)    gegebenenfalls von der zuständigen Regierung bzw. dem zuständigen Ministerialbeauftragten, in deren/dessen Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)     von der Regierung in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerberinnen und Bewerber bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 




Offene Stellen

Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

Zum 22. Februar 2016 ist

 

in Referat III.3
Personalfachliche Angelegenheiten der Grund- und Mittelschule, Schulordnung,
Schulverwaltung, Klassenbildung, Aus- und Fortbildung der Lehrer, Fach- und Förderlehrer

 

des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der
BesGr. A 13 + AZ/A 14 + AZ im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Aufgabenbeschreibung:

      Mitwirkung im Bereich der konzeptionellen Planung der Unterrichtsversorgung und der Klassenbildung

      Vorbereitung von Personalentscheidungen im Schulaufsichtsdienst

      Mitwirkung im Einstellungs- und Versetzungsverfahren für Lehrkräfte der Schularten Grundschule und Mittelschule

      Mitarbeit im Bereich des Fach- und Förderlehrereinsatzes

      Erstellung und Auswertung statistischer Erhebungen

      Bearbeitung von Landtagsanfragen und Petitionen

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

      Befähigung für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt an Mittelschulen

     Gesamtprüfungsnote mindestens 2,0, jeweils mindestens gute fachliche und pädagogische Qualifikation in den beiden Lehramtsprüfungen

      Letzte dienstliche Beurteilung oder Anlassbeurteilung mindestens mit der Einschätzung: „Leistung, die die Anforderungen übersteigt“
(3. Stufe)

      Mindestens fünf Jahre berufliche Erfahrung an einer Schule

 

Überfachliche Qualifikationen:

      Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

     Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns

      Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

      Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit

      Überzeugendes Auftreten

      Teamfähigkeit

      Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

      Sicherheit im Umgang mit gängigen PC-Programmen wie Excel und Powerpoint

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1123.1-1b.111 390 auf dem Dienstweg an das

 

Bayerische Staatsministerium

für Bildung und Kultus,

Wissenschaft und Kunst

Ref. I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel: 089 2186-2060) gerne zur Verfügung.

 

 

 

*

 

 

 

Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

Zum 22. Februar 2016 ist

 

in der Stabsstelle
Flüchtlingsintegration im Bildungsbereich

 

des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 12/A 13 + AZ im Wege einer zunächst auf ein Jahr befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Aufgabenbeschreibung:

           Konzeption und Weiterentwicklung von Bildungsangeboten des Staatsministeriums für Asylbewerber und Flüchtlinge

           Mitarbeit bei der Organisation und Steuerung der Ausweitung dieser Bildungsangebote

           Pflege von Statistiken zu Fragen der Flüchtlingsbeschulung

           Mitarbeit in allen Aufgabenbereichen der Stabstelle

         Beantwortung von schriftlichen und telefonischen Anfragen von Bürgern, Verbänden, Kammern, Behörden und sonstigen Institutionen mit Bezug zu den vielfältigen Aufgabenbereichen der Stabstelle sowie von Landtagsanfragen

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

      Befähigung für das Lehramt an Grundschulen oder das Lehramt an Mittelschulen

      Gesamtprüfungsnote mindestens 2,0, jeweils mindestens gute fachliche und pädagogische Qualifikation

      Letzte dienstliche Beurteilung oder Anlassbeurteilung mindestens mit der Einschätzung: „Leistung, die die Anforderungen übersteigt“ (3. Stufe)

      Mindestens fünf Jahre berufliche Erfahrung an einer Schule

 

Überfachliche Qualifikationen:

      Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

      Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns

      Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

      Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit

      Überzeugendes Auftreten

      Teamfähigkeit

      Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

      Sicherheit im Umgang mit gängigen PC-Programmen wie Excel und Powerpoint

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1123.1-1b.119 234 auf dem Dienstweg an das

 

Bayerische Staatsministerium

für Bildung und Kultus,

Wissenschaft und Kunst

Ref. I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel: 089 2186-2060) gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

 

*

 

 

 

Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

Zum 22. Februar 2016 ist

 

in der Stabsstelle
Flüchtlingsintegration im Bildungsbereich

 

des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer zunächst auf ein Jahr befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Aufgabenbeschreibung:

      Konzeption und Weiterentwicklung von Bildungsangeboten des Staatsministeriums für Asylbewerber und Flüchtlinge

      Mitarbeit bei der Organisation und Steuerung der Ausweitung dieser Bildungsangebote

      Mitarbeit in allen Aufgabenbereichen der Stabstelle

      Beantwortung von schriftlichen und telefonischen Anfragen von Bürgern, Verbänden, Kammern, Behörden und sonstigen Institutionen mit Bezug zu den vielfältigen Aufgabenbereichen der Stabstelle sowie von Landtagsanfragen

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

      Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen

      Überdurchschnittliche fachliche Qualifikation sowie Beurteilungen

      Mindestens zwei Jahre berufliche Erfahrung an einer Schule

 

Überfachliche Qualifikationen:

      Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

     Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns

      Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

      Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit

      Überzeugendes Auftreten

      Teamfähigkeit

      Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

      Sicherheit im Umgang mit gängigen PC-Programmen wie Excel und Powerpoint

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1123.1-1b.119 235 auf dem Dienstweg an das

 

Bayerische Staatsministerium

für Bildung und Kultus,

Wissenschaft und Kunst

Ref. I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel: 089 2186-2060) gerne zur Verfügung.


 

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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München, Telefon (089) 2186-0, E-Mail: poststelle@stmbw.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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