Berufsbegleitende sonderpädagogische
Zusatzausbildung für das Personal
für heilpädagogische Unterrichtshilfe
an Förderschulen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 7. März 2016, Az. III.7-BP8031.1.1-4a.16 193

 

1.    Das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst veranstaltet in den Jahren 2016 bis 2018 einen weiteren Lehrgang zur berufsbegleitenden sonderpädagogischen Zusatzausbildung für das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe in Förderschulen, sofern eine Mindestteilnehmerzahl von 20 Teilnehmern erreicht wird.

 

Lehrgang 47 in Heilsbronn/Mfr.

 

Der Lehrgang befasst sich insbesondere mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten geistige Entwicklung (s. auch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 7. Juni 1999 (KWMBl. I S. 181) und körperliche und motorische Entwicklung (s. auch Bekanntmachung des  Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 23. Juli 1998 (KWMBl. I S. 405)).

 

2.   Der Lehrgang ist vorgesehen für Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe, das über keine heilpädagogische oder sonderpädagogische Ausbildung bzw. Zusatzausbildung verfügt. Er wendet sich vor allem an Personal in den Schulvorbereitenden Einrichtungen und in den Förderzentren zur sonderpädagogischen Förderung (einschließlich der Mobilen Sonderpädagogischen Hilfe sowie der Mobilen Sonderpädagogischen Dienste). Es können sich auch interessierte Förderlehrkräfte mit entsprechendem Einsatz bewerben. Der Lehrgang steht sowohl für staatliches wie auch für privat angestelltes Personal offen.

 

Mit der Ausschreibung zum Lehrgang Nr. 47 sollen vor allem Personen angesprochen werden, die bereits mehrere Jahre ihren Dienst als Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe an Förderschulen versehen und aus dienstlichen oder privaten Gründen noch keine Gelegenheit hatten, an einer berufsbegleitenden sonderpädagogischen Zusatzausbildung teilzunehmen. Die Bewerber/Die Bewerberinnen sollten sich mindestens drei Jahre lang im Dienst an Förderschulen bewährt haben und in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis stehen.

 

3.    Kriterium für die Auswahl der bis zu 30 Teilnehmer/Teilnehmerinnen ist vor allem die Dauer der bisherigen Tätigkeit im staatlichen oder privaten Förderschuldienst. Je Förderschule können sich zwar mehrere Teilnehmer/Teilnehmerinnen bewerben, bei der Auswahl kann jedoch aus unterrichtsorganisatorischen Gründen in der Regel nur eine Person berücksichtigt werden.

 

4.  Die Ausbildung beginnt im September 2016 und erstreckt sich über insgesamt zwei Jahre. Sie wird sowohl in 17 Wochenkursen als auch an Einzeltagen durchgeführt. Inhaltlich ist sie schwerpunktmäßig auf die sonderpädagogischen Einsatzfelder dieses Personenkreises und auf die jeweiligen sonderpädagogischen Förderschwerpunkte bezogen. Sie umfasst etwa 640 Stunden einschließlich der schulpraktischen Ausbildung und schließt mit einer Prüfung ab. Der letzte Ausbildungsabschnitt findet im Juli 2018 statt. Nach der erfolgreichen Ausbildung können ausschließlich die Erzieher/Erzieherinnen und Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerinnen die Berufsbezeichnung „Heilpädagogischer Förderlehrer/Heilpädagogische Förderlehrerin“ führen (Art. 60 Abs. 2 BayEUG).

 

5. Die Ausbildung ist gebührenfrei. Nichtstaatliche Teilnehmer/Teilnehmerinnen haben im Falle der auswärtigen Unterbringung während der Wochenkurse für die anfallenden Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung selbst aufzukommen. Falls die privaten Schulträger diese Kosten übernehmen, können ihnen die Auslagen als notwendiger Schulaufwand ersetzt werden.

 

6.    Bewerbungen sind auf dem Dienstweg bis spätestens 4. Mai 2016 an die zuständige Regierung zu richten. Neben einem Antrag auf Zulassung zur Ausbildung ist ein Lebenslauf erforderlich, der Angaben zur beruflichen Ausbildung und zur bisherigen beruflichen Verwendung enthält.

 

7.   Die Zulassung erfolgt in jedem Falle unter der Bedingung, dass der Teilnehmer/die Teilnehmerin die Ausbildung zu Ende führt und nicht vor Ablauf von drei Jahren nach deren Beendigung auf eigenen Antrag oder aus sonstigen in seiner/ihrer Person liegenden Gründen aus dem staatlichen oder nichtstaatlichen Förderschuldienst innerhalb des Freistaates Bayern ausscheidet. Dem Zulassungsantrag ist deshalb außerdem

 

      bei staatlichen Bewerbern und Bewerberinnen eine persönliche schriftliche Erklärung nach Anlage 1

      bei nichtstaatlichen Bewerbern und Bewerberinnen eine schriftliche Erklärung des privaten Schulträgers nach Anlage 2

beizufügen.

 

Den privaten Schulträgern wird empfohlen, sich ihrerseits vom Bewerber/von der Bewerberin eine auf sie lautende Verpflichtungserklärung entsprechend Anlage 1 geben zu lassen, in der „Freistaat Bayern“ durch die Bezeichnung des Schulträgers zu ersetzen ist.

 

Das Staatsministerium kann im Einzelfall auf die Rückforderung ganz oder teilweise verzichten, wenn diese eine besondere Härte bedeuten würde.

 

8.  Die Organisation der Lehrgänge obliegt der Regierung von Mittelfranken. Über die Zulassung zum Lehrgang und über nähere Einzelheiten der Durchführung werden die Bewerber/die Bewerberinnen rechtzeitig zum Ende des Schuljahres 2015/2016 über die Regierungen unterrichtet.

 

9.  Staatlich anerkannte Erzieher/Erzieherinnen oder Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspfle-gerinnen an Förderschulen ohne heilpädagogische oder sonderpädagogische Zusatzausbildung, die Interesse an einer Zusatzausbildung haben, jedoch aus persönlichen oder organisatorischen Gründen an dem ausgeschriebenen Lehrgang nicht teilnehmen können oder eine Ausbildung zum Staatlich anerkannten Heilpädagogen/zur Staatlich anerkannten Heilpädagogin anstreben, werden auf Folgendes hingewiesen:

 

Es ist möglich, Fachakademien für Heilpädagogik auch in berufsbegleitender Form zu besuchen und den Abschluss der Fachakademie zu erreichen („Staatlich anerkannter Heilpädagoge“/„Staatlich anerkannte Heilpädagogin“). Die berufsbegleitende Form der Ausbildung dauert vier Jahre. Mit Zustimmung der Schulaufsichtsbehörde kann eine dreijährige Teilzeitausbildung durchgeführt werden, wenn dies dem Wunsch der überwiegenden Zahl der Bewerber/der Bewerberinnen entspricht; ein daneben bestehendes Beschäftigungsverhältnis darf nicht mehr als zwei Drittel der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit im öffentlichen Dienst umfassen.

 

Mit dem Abschluss der Fachakademie stehen den Absolventen/Absolventinnen über den Bereich der Förderschulen hinaus alle Tätigkeitsfelder der Heilpädagogen offen. Bei einer Prüfungsgesamtnote „sehr gut“ im Abschlusszeugnis der Fachakademie und einer mit „sehr gut“ bestandenen staatlichen Ergänzungsprüfung erhalten die Absolventen/die Absolventinnen die fachgebundene Hochschulreife und können nach § 4 Nr. 2 der Qualifikationsverordnung (QualV) u. a. das Studium für das Lehramt an Sonderschulen/für Sonderpädagogik aufnehmen. Darüber hinaus wird den Absolventen/Absolventinnen der Fachakademie gemäß Art. 45 Abs. 1 Satz 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes und § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Qualifikationsverordnung der allgemeine Hochschulzugang eröffnet.

 

Interessenten/Interessentinnen für diesen Weg der Zusatzausbildung setzen sich mit einer Fachakademie für Heilpädagogik (Standorte: Augsburg, Feucht, Hof, Markt Indersdorf, München, Regensburg, Schwarzenbruck/Mfr., Würzburg) in Verbindung und erhalten dort nähere Informationen über Möglichkeiten, Inhalte, Formen, Wege und Kosten der (berufsbegleitenden Form) Ausbildung.

 

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor








ANLAGE 1

 

 

 

 

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                (Zu- und Vorname)

 

 

Berufsbegleitende sonderpädagogische Zusatzausbildung für das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe 2016 bis 2018

 

 

E R K L Ä R U N G

 

1.  Ich verpflichte mich unwiderruflich, die mir während des Sonderurlaubs belassene Vergütung (Bruttobetrag) sowie die gewährten Reisekosten an den Freistaat Bayern zurückzuzahlen, wenn ich während der Zusatzausbildung oder vor Ablauf von drei Jahren nach deren Beendigung auf eigenen Antrag oder aus sonstigen vergleichbaren in meiner Person liegenden Gründen aus dem staatlichen, privaten oder kommunalen Förderschuldienst innerhalb des Freistaats Bayern ausscheide.

 

Ich habe dann bei einem Ausscheiden während

 

      der Zusatzausbildung oder des ersten Jahres nach ihrer Beendigung 100 %,

      des zweiten Jahres 66 ⅔ %,

      des dritten Jahres 33 ⅓ %

 

der belassenen Vergütung und der erhaltenen Reisekosten zurückzuzahlen.

 

2.      Breche ich – ohne aus dem Förderschuldienst auszuscheiden – diese Zusatzausbildung ab, bin ich zur Rückzahlung der Vergütung und der Reisekosten in vollem Umfang an den Freistaat Bayern verpflichtet.

 

 

 

 

.......................................                                                                         .........................................

(Ort und Datum)                                                                                  (Unterschrift)

 

 

 

 

 

 

 

ANLAGE 2

 

 

 

 

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(Name und Anschrift des Schulträgers)

 

 

Berufsbegleitende sonderpädagogische Zusatzausbildung für das Personal für heilpädagogische Unterrichtshilfe 2016 bis 2018

 

 

E R K L Ä R U N G

 

1.      Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns unwiderruflich, die mir/uns gemäß Art. 33 Abs. 1 BaySchFG geleistete Personalaufwandsvergütung mit Ausnahme des Versorgungszuschlags in der Höhe des Anteils an den Freistaat Bayern zurückzuzahlen, der den Zeiten der Teilnahme von Herrn/Frau................................ an den Wochenkursen und Einzeltagen dieser Zusatzausbildung entspricht, wenn Herr/Frau .................................. während der Zusatzausbildung oder vor Ablauf von drei Jahren nach deren Beendigung aus dem Förderschuldienst bei mir/uns ausscheidet und nicht in den staatlichen oder kommunalen bayerischen Förderschuldienst eintritt.

 

Es sind dann bei einem Ausscheiden von Herrn/Frau .................................. während

 

      der Zusatzausbildung oder des ersten Jahres nach ihrer Beendigung 100 %,

      des zweiten Jahres 66 ⅔ %,

      des dritten Jahres 33 ⅓ %

 

der Personalaufwandsvergütung sowie der erstatteten Reiseko­sten zurückzuzahlen.

 

2.      Bricht Herr/Frau ................................. – ohne aus dem Förderschuldienst bei mir/uns auszuscheiden – diese Zusatzausbildung ab, bin ich/sind wir zur Rückzahlung des auf die Zeiten seiner/ihrer Teilnahme an den bis dahin durchgeführten Wochenkursen und Einzeltagen entfallenden Anteils der Personalaufwandsvergütung sowie der erstatteten Reisekosten in vollem Umfang an den Freistaat Bayern verpflichtet.

 

 

 

 

.........................................                                                            ...............................................

(Ort und Datum)                                                                       (Unterschrift und Stempel)











Besondere Leistungsfeststellung
zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule
an der Mittelschule sowie an Förderzentren und Schulen für Kranke 2017

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 8. März 2016,
Az. III.2-III.6-BS7501(2017)-4a.10 823

A)   Mittelschulen

 

1.   Rechtsgrundlage

 

      Die besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern (MSO) durchzuführen. Die im Folgenden genannten Bestimmungen der MSO beziehen sich auf den aktuellen Rechtsstand. Änderungen sind vorbehalten.

 

2.   Zeitplan

 

      Für die schriftlichen Leistungsfeststellungen an der Mittelschule gilt folgender Zeitplan:

 

      Freitag, 23. Juni 2017

 

Muttersprache

(§ 58 Abs. 2 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 MSO)

 

 

 

Teil A

Wortschatzkenntnisse und textgebundenes Schreiben

Teil B

Impulsgesteuertes Schreiben und freies Schreiben

180 Minuten Arbeitszeit (Ausnahme: Die Arbeitszeit in der Prüfung in chinesischer Sprache beträgt 200 Minuten.)

 

8.30 bis 10.00 Uhr

 

 

10.10 bis 11.40 Uhr

 

 

Montag, 26. Juni 2017

 

Englisch

(§ 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 MSO)

 

Teile A und B

Listening Comprehension und Use of English

Teile C und D

Reading Comprehension und Text Production

90 Minuten Arbeitszeit

 

 

 

8.30 bis 9.05 Uhr

 

 

9.15 bis 10.10 Uhr

 

Dienstag, 27. Juni 2017

 

Deutsch

(§ 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 MSO)

 

Teil A

Sprachbetrachtung

Teil B

Rechtschreiben

Teil C

Schriftlicher Sprachgebrauch

 

180 Minuten Arbeitszeit

 

 

 

8.30 bis 8.50 Uhr

 

8.55 bis 9.10 Uhr

 

9.20 bis 11.45 Uhr

 

Deutsch als Zweitsprache

(§ 58 Abs. 2 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 MSO)

 

Teil A

Spracharbeit

Teil B

Rechtschreiben

Teil C

Textarbeit

110 Minuten Arbeitszeit

 

 

 

8.30 bis 8.45 Uhr

 

8.50 bis 9.05 Uhr

 

9.20 bis 10.40 Uhr

 

 

Mittwoch, 28. Juni 2017

 

Mathematik

(§ 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 MSO)

 

Teil A

Teil B

100 Minuten Arbeitszeit

 

 

 

8.30 bis 9.00 Uhr

9.10 bis 10.20 Uhr

 

Donnerstag, 29. Juni 2017

 

Physik/Chemie/Biologie

Geschichte/Sozial-kunde/Erdkunde

(§ 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 MSO)

60 Minuten Arbeitszeit

8.30 bis 9.30 Uhr

 

 

3.   Zentrale Prüfung im Fach Deutsch, Teil A

 

      In der besonderen Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule sowie an Förderzentren und Schulen für Kranke im Fach Deutsch wird der bisherige Prüfungsteil A in Teil A „Sprachbetrachtung“ und Teil B „Rechtschreiben“ aufgeschlüsselt. Prüflinge mit anerkannter Legasthenie legen den Teil A ab, nehmen aber nicht am Teil B teil. In der verbleibenden Zeit soll den Prüflingen mit Attest ggf. der Nachteilsausgleich in Form des Zeitzuschlages gewährt werden. Der bisherige Teil B wird Teil C.

Die Gesamtarbeitszeit von 180 Minuten für die schriftliche Prüfung, 35 Minuten für die Teile A und B sowie 145 Minuten für den Teil C, bleibt unverändert.

 

 

4.   Zentrale Prüfung im Fach „Deutsch als Zweitsprache“

 

      Die zentrale Prüfung im Fach „Deutsch als Zweitsprache“ gliedert sich in drei Teile. Aufgaben zu Wortschatz und Grammatik bilden den Prüfungsteil A „Spracharbeit“. Im Teil B „Rechtschreiben“ werden Aufgaben zu verschiedenen Rechtschreibfällen gestellt. Die Verwendung von Wörterbüchern ist dabei nicht gestattet. Prüflinge mit anerkannter Legasthenie legen den Teil A ab, nehmen aber nicht am Teil B teil.

      Der Text und die sich auf ihn beziehenden Aufgaben schließen sich als Prüfungsteil C „Textarbeit“ an. Rechtschriftliche Wörterbücher, auch zweisprachige Wörterbücher, dürfen dabei verwendet werden. Elektronische Wörterbücher sind nicht zugelassen.

      Die Gesamtarbeitszeit von 110 Minuten bleibt unverändert.

 

5.   Projektprüfung

 

      Die Termine der Projektprüfung werden – wie bei allen schulhausinternen Prüfungen – von der Schule festgesetzt. 

 

6.   Besondere Leistungsfeststellung im Fach Muttersprache

 

      Gemäß § 58 Abs. 2 MSO kann in der besonderen Leistungsfeststellung für den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache an die Stelle des Faches Englisch das Fach Muttersprache treten. Schülerinnen und Schüler, die anstelle des Faches Englisch die besondere Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule in ihrer Muttersprache ablegen möchten, unterziehen sich – auf Antrag der Erziehungsberechtigten – einem Leistungstest. Die in diesem Test erzielte Gesamtnote wird wie die Jahresfortgangsnote gewertet. Der Antrag der Erziehungsberechtigten auf Teilnahme am Leistungstest und der Abschlussprüfung in der Muttersprache muss der Schule spätestens am 1. März 2017 vorliegen. Die Aufgaben werden durch das Staatsministerium erstellt.

 

Prüfungstermine im Schuljahr 2016/2017 sind:

 

      Donnerstag, 6. April 2017

      (Leistungstest)

      Freitag, 23. Juni 2017

      (Abschlussprüfung)

 

Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler der Mittelschule mit nichtdeutscher Muttersprache, vorausgesetzt, es steht eine Korrektorin bzw. ein Korrektor für die jeweilige Sprache zur Verfügung. Folgende Sprachen können gewählt werden:

 

Derzeit zugelassene Sprachen:

Albanisch, Amharisch, Arabisch, Armenisch, Birmanisch (Burmesisch/Myanmarisch), Bulgarisch, Bosnisch, Chinesisch, Dari, Farsi, Französisch, Griechisch, Hindi, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch (Kurmandschi und Sorani), Polnisch, Portugiesisch, Punjabi (Pandschabi), Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbisch, Serbokroatisch, Slowakisch, Spanisch, Thailändisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch, Urdu, Vietnamesisch.

 

Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Fach Muttersprache wird empfohlen, soweit möglich an Lehrgängen in der Muttersprache (insbesondere am so genannten konsularischen Unterricht) teilzunehmen.

 

7.   Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer

 

      Die Meldung erfolgt 2017 über das Bayerische Schulportal. Die Schulen werden gebeten, die Meldung über die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der besonderen Leistungsfeststellung bis spätestens
8. März 2017 über das Schulportal zu übermitteln. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums.

 

8.   Meldung der Ergebnisse

 

      Die Ergebnisse der besonderen Leistungsfeststellung werden nach Abschluss der Prüfungen erhoben. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums.

 

9.   Nachholtermin

 

      Wer ordnungsgemäß zur besonderen Leistungsfeststellung gemeldet, aber ohne Verschulden verhindert ist, an der gesamten Prüfung teilzunehmen, kann sie in der Zeit vom 25. September bis 28. September 2017 nachholen (§ 62 Abs. 2 MSO). Die Staatlichen Schulämter bestimmen die Schulen, an denen die besondere Leistungsfeststellung nachgeholt wird. Das Staatliche Schulamt bildet dazu eine Gruppe von Lehrkräften, die die erforderlichen Prüfungsaufgaben in allen benötigten Fächern erstellt.

 

10. Einzelprüfung in Englisch

 

      Nach § 58 Abs. 4 MSO können Schülerinnen und Schüler der Mittelschule, nach § 63 Abs. 6 MSO Berufsschülerinnen und Berufsschüler bzw. Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler sowie Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, an der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch (Einzelprüfung) teilnehmen.

 

11. Teilnahme anderer Bewerberinnen oder Bewerber

 

Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler anderer Schularten sowie der Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, erfolgt gemäß § 63 Abs. 2 MSO bis spätestens zum 1. März 2017 an der Mittelschule, in deren Sprengel die Bewerberinnen und Bewerber ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

 

B)  Förderzentren

 

1.  Rechtsgrundlage

 

Die besondere Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule 2017 an Förderzentren ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F) vom 11. September 2008 (GVBl. S. 731, ber. S. 907), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. September 2015 (GVBl. S. 349), durchzuführen. Hinsichtlich der Verweisungen auf die Volksschulordnung (VSO) in der VSO-F können die bisherigen Regelungen der VSO herangezogen werden; sie sind inhaltlich in die neue MSO aufgenommen worden. Die VSO-F wird angepasst werden.

 

2.   Zeitplan


Für die schriftlichen Leistungsfeststellungen an Förderzentren sind die Termine der Mittelschulen die Grundlage (vgl. Buchst. A Nr. 2) und gelten die in § 61 VSO-F in Verbindung mit § 58 MSO usw. festgelegten Arbeitszeiten, wobei gemäß § 52 VSO-F die Bearbeitungszeit für einzelne Schülerinnen und Schüler entsprechend ihres besonders ausgewiesenen sonderpädagogischen Förderbedarfs um bis zu 50 v. H. der vorgesehenen Zeit verlängert werden kann. Die Entscheidung über die Verlängerung trifft die Feststellungskommission.

Freitag, 23. Juni 2017

 

Muttersprache

(§ 61 Abs. 3 VSO-F in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und Abs. 7 Nr. 1 MSO)

 

8.30 Uhr:

180 Minuten Arbeitszeit (Ausnahme: Die Arbeitszeit in der Prüfung in chinesischer  Sprache beträgt 200 Minuten.)

 

 

Montag, 26. Juni 2017

 

Englisch

(§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F in Verbindung mit § 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 MSO)

 

Deutsche Gebärdensprache

(§ 61 Abs. 7 Satz 2 VSO-F)

8.30 Uhr:

90 Minuten Arbeitszeit

 

 

 

30 + 15 Minuten Arbeitszeit

 

 

Dienstag, 27. Juni 2017

 

Deutsch

(§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F in Verbindung mit § 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 MSO)

 

Deutsch als Zweitsprache

(§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F  und in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 MSO)

 

8.30 Uhr:

180 Minuten Arbeitszeit

 

 

8.30 Uhr:

110 Minuten Arbeitszeit

 

 

 

Mittwoch, 28. Juni 2017

 

Mathematik

(§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F in Verbindung mit § 58 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 MSO)

 

8.30 Uhr:

100 Minuten Arbeitszeit

 

 

Donnerstag, 29. Juni 2017

 

Physik/

Chemie/Biologie

– Geschichte/

Sozialkunde/Erdkunde

(§ 61 Abs. 7 Satz 1 VSO-F in Verbindung mit § 58 Abs. 7 1 Nr. 5 MSO)

 

8.30 Uhr:

60 Minuten Arbeitszeit

 

 

 

3.   Projektprüfung

 

      Die Termine der Projektprüfung werden – wie bei allen schulhausinternen Prüfungen – von der Schule festgesetzt. 

 

4.   Zentrale Prüfung im Fach Deutsch, Teil A

 

      In der besonderen Leistungsfeststellung zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule sowie an Förderzentren und Schulen für Kranke im Fach Deutsch wird der bisherige Prüfungsteil A in Teil A „Sprachbetrachtung“ und Teil B „Rechtschreiben“ aufgeschlüsselt. Prüflinge mit anerkannter Legasthenie legen den Teil A ab, nehmen aber nicht am Teil B teil. In der verbleibenden Zeit soll den Prüflingen mit Attest ggf. der Nachteilsausgleich in Form des Zeitzuschlages gewährt werden. Der bisherige Teil B wird Teil C. Bisherige Regelungen zur Adaption der Aufgaben für die Förderschwerpunkte Sehen und Hören bleiben unberührt.

 

5.   Besondere Leistungsfeststellung in den Fächern Deutsch als Zweitsprache und Muttersprache

 

     Die Bestimmungen für die besondere Leistungsfeststellung an Mittelschulen in den Fächern Deutsch als Zweitsprache (siehe Buchst. A Nr. 4) und Muttersprache (siehe Buchst. A Nr. 6) gelten für die Förderzentren entsprechend.

 

6. Deutsche Gebärdensprache

 

      Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt Hören können an Stelle des Faches Englisch das Fach Deutsche Gebärdensprache wählen, wenn sie das Fach Deutsche Gebärdensprache besucht haben. Die Arbeitszeit beträgt im Fach Deutsche Gebärdensprache im schriftlichen/praktischen Teil 30 Minuten, im mündlichen/kommunikativen Teil für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer je 15 Minuten. Die  Prüfung ist parallel zur Prüfung im Fach Englisch durchzuführen. Im mündlichen/kommunikativen Teil der Leistungsfeststellung im Fach Deutsche Gebärdensprache können mehrere Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusammengefasst werden. Es wird auf § 61 Abs. 2, Abs. 4 Satz 3, Abs. 7 Satz 2 und Abs. 8 VSO-F verwiesen.

 

7.   Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer

 

      Die Meldung erfolgt 2016 über das Bayerische Schulportal. Die Schulen werden gebeten, die Meldung über die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der besonderen Leistungsfeststellung bis spätestens 8. März 2017 über das Schulportal zu übermitteln. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums.

 

8.   Meldung der Ergebnisse

 

      Die Ergebnisse der besonderen Leistungsfeststellung werden nach Abschluss der Prüfungen erhoben. Hierzu ergeht ein gesondertes Schreiben des Kultusministeriums.

 

9.   Nachholtermin

 

      Wer ordnungsgemäß zur besonderen Leistungsfeststellung gemeldet, aber ohne Verschulden verhindert ist, an der gesamten Prüfung teilzunehmen, kann sie in der Zeit vom 25. September bis 28. September 2017 nachholen (§ 64 VSO-F in Verbindung mit § 62 Abs. 2 MSO). Die Aufgaben stellt die Feststellungskommission.

 

10. Einzelprüfung in Englisch

 

        Nach § 61 Abs. 5 VSO-F in Verbindung mit § 58 Abs. 4 MSO können Schülerinnen und Schüler eines Förderzentrums, die in der Jahrgangsstufe 9 auf der Grundlage eines Lehrplans unterrichtet werden, der dem Anforderungsniveau des Lehrplans der Hauptschule entspricht, an der besonderen Leistungsfeststellung im Fach Englisch (Prüfung nur in einem Fach) teilnehmen. Ebenso können nach § 65 Abs. 4 VSO-F in Verbindung mit § 63 Abs. 6 MSO Berufsschülerinnen und Berufsschüler und Berufsfachschülerinnen und Berufsfachschüler sowie Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, an der Einzelprüfung in Englisch teilnehmen.

 

11. Teilnahme anderer Bewerberinnen oder Bewerber

 

      Die Anmeldung der Schülerinnen und Schüler anderer Schularten sowie der Bewerberinnen und Bewerber, die keine Schule mehr besuchen, hat gemäß § 65 Abs. 2 VSO-F bis zum 1. März 2017 an dem öffentlichen Förderzentrum mit Mittelschulstufe zu erfolgen, in deren Sprengel die Bewerberin/der Bewerber ihren/seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, oder an einem staatlich anerkannten privaten Förderzentrum.

 

 

C) Schulen für Kranke

 

      Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule besucht haben und sich zum Zeitpunkt der Abschlussprüfungen in der Schule für Kranke befinden, können gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Verordnung über die Errichtung und den Betrieb sowie Schulordnung der Schulen für Kranke in Bayern (Krankenhausschulordnung – KraSO) vom 1. Juli 1999 (GVBl. S. 288) an der besonderen Leistungsfeststellung zum Erwerb des qualifizierenden Abschlusses der Mittelschule teilnehmen. Es gelten entsprechend der Schulart der Stammschule die Bestimmungen der Schulordnung für die Mittelschulen (MSO) bzw. der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F). Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule nicht besucht haben, können die Prüfung nach den Bestimmungen über die Prüfung für andere Bewerber ablegen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 KraSO). Nach § 15 Abs. 3 KraSO wird die Prüfung im Krankenhaus abgehalten. Der Prüfungsausschuss kann die Prüfungszeiten verlängern oder die Formen der Prüfung ändern, wenn dies aus krankheitsbedingten Gründen erforderlich ist.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin











Abschlussprüfung zum mittleren
Schulabschluss an der Mittelschule
sowie der Mittelschulstufe an Förderzentren
und an Schulen für Kranke 2017

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 8. März 2016,
Az. III.2–III.6-BS7503(2017)–4a.10 824

 

A) Mittelschule

 

1.   Rechtsgrundlage

 

   Die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule 2017 ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Mittelschulen in Bayern (MSO) durchzuführen. Die im Folgenden genannten Bestimmungen der MSO beziehen sich auf den aktuellen Rechtsstand. Änderungen sind vorbehalten.

 

2.   Zeitplan

 

      Für die schriftliche Abschlussprüfung gilt folgender Zeitplan:

 

 

Dienstag, 20. Juni 2017

 

 

 

Teil A

Sprachbetrachtung

 

Teil B

Rechtschreiben

 

Teil C

Schriftlicher

Sprachgebrauch

 

Deutsch

(§ 64 Abs. 6 Nr. 1 MSO)

200 Minuten Arbeitszeit

 

8.30 bis  8.50 Uhr

 

 

8.55 bis  9.10 Uhr

 

 

9.20 bis 12.05 Uhr

 

 

 

 

 

 

 

Mittwoch, 21. Juni 2017

 

 

 

Teile A – B

Listening Comprehension and Use of English

 

Teile C – D

Reading Comprehension, Mediation and Text Production

 

Englisch

(§ 64 Abs. 6 Nr. 3 MSO)

120 Minuten Arbeitszeit

 

8.30 bis 9.10 Uhr

 

 

 

9.20 bis 10.40 Uhr

 

 

 

 

Muttersprache

(§ 33 Abs. 3 und § 64 Abs. 6 Nr. 5 MSO)

 

120 Minuten Arbeitszeit (Ausnahme: Die Arbeitszeit in der Prüfung in chinesischer Sprache beträgt 140 Minuten.)

 

8.30 bis 10.30 Uhr

 

 

 

 

Donnerstag, 22. Juni 2017

Mathematik

(§ 64 Abs. 6 Nr. 2 MSO)

150 Minuten Arbeitszeit

 

8.30 bis 11.00 Uhr

 

 

 

3.   Zentrale Prüfung im Fach Deutsch, Teil A

 

      In der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule sowie der Mittelschulstufe an Förderzentren und an Schulen für Kranke im Fach Deutsch wird der bisherige Prüfungsteil A in Teil A „Sprachbetrachtung“ und Teil B „Rechtschreiben“ aufgeschlüsselt. Prüflinge mit anerkannter Legasthenie legen den Teil A ab, nehmen aber nicht am Teil B teil. In der verbleibenden Zeit soll den Prüflingen mit Attest ggf. der Nachteilsausgleich in Form des Zeitzuschlages gewährt werden. Der bisherige Teil B wird Teil C.

      Die Gesamtarbeitszeit von 200 Minuten für die schriftliche Prüfung, 35 Minuten für die Teile A und B sowie 165 Minuten für den Teil C, bleibt unverändert.

 

4.   Fernprüfung in der nichtdeutschen Muttersprache

 

      Das Fernprüfverfahren wird im Schuljahr 2016/2017 bei Bedarf für folgende Sprachen durchgeführt:

 

      Derzeit zugelassene Sprachen:

      Albanisch, Amharisch, Arabisch, Armenisch, Birmanisch (Burmesisch/Myanmarisch), Bulgarisch, Bosnisch, Chinesisch, Dari, Farsi, Französisch, Griechisch, Hindi, Italienisch, Kroatisch, Kurdisch (Kurmandschi und Sorani), Polnisch, Portugiesisch, Punjabi (Pandschabi), Rumänisch, Russisch, Schwedisch, Serbisch, Serbokroatisch, Slowakisch, Spanisch, Thailändisch, Tschechisch, Türkisch, Ukrainisch, Ungarisch, Urdu, Vietnamesisch.

 

      Prüfungstermine im Schuljahr 2016/2017 sind:

 

      Donnerstag, 19. Januar 2017

      (1. Zwischenprüfung)

      Mittwoch, 22. März 2017

      (2. Zwischenprüfung)

      Mittwoch, 21. Juni 2017

      (Abschlussprüfung)

 

5.   Projektprüfung

 

      Die Termine der Projektprüfung werden – wie bei allen schulhausinternen Prüfungen – von der Schule festgesetzt. 

 

6.   Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer

 

      Die Schulen werden gebeten, dem Staatsministerium bis spätestens 11. November 2016 die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, bei denen die Härtefallregel zutrifft, am Fernprüfverfahren (Muttersprache) zu melden.

      Die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmer an der Abschlussprüfung benötigt das Staatsministerium bis zum 8. März 2017. Hierzu ergehen gesonderte Schreiben.

 

7.   Meldung der Ergebnisse

 

      Die Ergebnisse der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule werden nach Abschluss der Prüfungen erhoben. Hierzu ergeht ebenfalls ein gesondertes Schreiben.

 

8.   Termine: Anmeldung für den Eintritt in die 10. Klasse

 

      Für Schülerinnen und Schüler aus Regelklassen der Jahrgangsstufe 9 der Mittelschule, die zum Schuljahr 2017/2018 in die 10. Klasse der Mittelschule eintreten wollen, sind die Anmeldetermine am Freitag, 21. Juli 2017, und am Montag, 24. Juli 2017. Die notwendigen Aufnahmeprüfungen für die 10. Jahrgangsstufe sollen noch im Juli durchgeführt werden.

 

9.   Nachholtermin

 

      Wer infolge eines nicht selbst zu vertretenden Grundes an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule ganz oder teilweise nicht teilnehmen konnte, kann die Prüfung oder die fehlenden Teile der Prüfung in der Zeit vom 19. bis 21. September 2017 nachholen (vgl. § 67 Abs. 1 MSO). Die Aufgaben für Deutsch, Englisch, nichtdeutsche Muttersprache und Mathematik werden bei Bedarf nach schriftlicher Anforderung vom Staatsministerium zugesandt. Die Anforderung wird ggf. bis zum 1. August 2017 erbeten. Die Aufgaben in den übrigen Fächern stellt die Schule selbst.

 

B) Förderzentren

 

1.   Rechtsgrundlage

 

      Die Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Mittelschulstufe an Förderzentren 2017 ist nach den Bestimmungen der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F) vom 11. September 2008 (GVBl. S. 731, ber. S. 907), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. September 2015 (GVBl. S. 349), durchzuführen. Hinsichtlich der Verweisungen auf die Volksschulordnung (VSO) in der VSO-F können die bisherigen Regelungen der VSO herangezogen werden; sie sind inhaltlich in die neue MSO aufgenommen worden. Die VSO-F wird angepasst werden.

 

2.   Zeitplan

 

      Für die schriftlichen Leistungsfeststellungen sind die Termine der Mittelschule die Grundlage (vgl. Buchstabe A Nr. 2). Es gelten die in § 66 VSO-F festgelegten Arbeitszeiten, wobei gemäß § 52 VSO-F die Bearbeitungszeit für einzelne Schülerinnen und Schüler entsprechend ihres besonders ausgewiesenen sonderpädagogischen Förderbedarfs um bis zu 50 v. H. der vorgesehenen Zeit verlängert werden kann. Die Entscheidung über die Verlängerung trifft die Feststellungskommission.

 

 

Dienstag, 20. Juni 2017

 

Deutsch:

 

 

 

 

8.30 Uhr:

200 Minuten Arbeitszeit

 

 

Mittwoch, 21. Juni 2017

 

Englisch:

 

 

– nichtdeutsche

   Muttersprache:

 

 

 

 

 

 

– Deutsche

   Gebärdensprache:

 

 

 

8.30 Uhr:

120 Minuten Arbeitszeit

 

8.30 Uhr:

120 Minuten Arbeitszeit (Ausnahme: Die Arbeitszeit in der Prüfung in chinesischer Sprache beträgt
140 Minuten.)

 

 

45 + 15 Minuten Arbeitszeit

 

 

 

Donnerstag, 22. Juni 2017

 

Mathematik:

 

 

 

 

8.30 Uhr:

150 Minuten Arbeitszeit

 

 

 

3.   Zentrale Prüfung im Fach Deutsch, Teil A

 

      In der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss an der Mittelschule sowie der Mittelschulstufe an Förderzentren und an Schulen für Kranke im Fach Deutsch entfällt ab dem Schuljahr 2015/2016 das Prüfungsformat Diktat. Es wird durch weitere Aufgaben zur Rechtschreibung und Sprachbetrachtung ersetzt. Die Gesamtarbeitszeit von 200 Minuten für die schriftliche Prüfung gemäß § 64 Abs. 6 Nr. 1 MSO, 35 Minuten für Teil A und 165 Minuten für den Teil B, wird nicht verändert.

      Bisherige Regelungen zur Adaption der Aufgaben für die Förderschwerpunkte Sehen und Hören bleiben unberührt.

 

4.   Fernprüfung in der nichtdeutschen Muttersprache

 

      Die Bestimmungen für das Fernprüfverfahren an Mittelschulen (siehe Buchstabe A Nr. 4) gelten für die Förderzentren entsprechend.

 

5.   Projektprüfung

 

      Die Termine der Projektprüfung werden – wie bei allen schulhausinternen Prüfungen – von der Schule festgesetzt. 

 

6.   Deutsche Gebärdensprache

 

   Die Abschlussprüfung im Fach Englisch wird auf Antrag bei Schülerinnen und Schülern, die die Deutsche Gebärdensprache verwenden, durch eine Prüfung in Deutscher Gebärdensprache ersetzt, wenn der Antrag bei der Aufnahme in die 10. Jahrgangsstufe gestellt und genehmigt worden ist (§ 66 Abs. 2 VSO-F). Die Abschlussprüfung im Fach Deutsche Gebärdensprache umfasst im schriftlich/praktischen Teil 45 Minuten und im mündlich/kommunikativen Teil 15 Minuten. Die Prüfung ist parallel zur Prüfung im Fach Englisch durchzuführen. Die Aufgaben werden durch die Schule erstellt (vgl. § 66 Abs. 1 VSO-F in Verbindung mit § 64 Abs. 4 Satz 1 MSO). Bei der mündlich/kommunikativen Prüfung können mehrere Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusammengefasst werden (§ 66 Abs. 3 VSO-F).

 

7.   Meldung der voraussichtlichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer

 

      Die Regierungen werden gebeten, dem Staatsministerium bis spätestens 11. November 2016 die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Fernprüfverfahren (Muttersprache) zu melden.

      Die Zahl der voraussichtlichen Teilnehmer an der Abschlussprüfung benötigt das Staatsministerium bis zum 8. März 2017. Hierzu ergehen gesonderte Schreiben des Staatsministeriums.

 

8.   Termine: Anmeldung für den Eintritt in die 10. Klasse

 

      Für Schülerinnen und Schüler aus Regelklassen der Jahrgangsstufe 9 der Förderzentren, die zum Schuljahr 2016/2017 in die 10. Klasse der Förderzentren eintreten wollen, sind die Anmeldetermine am Freitag, 21. Juli 2017, und am Montag, 24. Juli 2017. Die gegebenenfalls notwendigen Aufnahmeprüfungen sollen noch im Juli durchgeführt werden.

 

9.   Nachholtermin

 

      Wer infolge eines nicht selbst zu vertretenden Grundes an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss der Mittelschulstufe an Förderzentren ganz oder teilweise nicht teilnehmen konnte, kann die Prüfung oder die fehlenden Teile der Prüfung in der Zeit vom 19. bis 21. September 2017 nachholen. Die Aufgaben für Deutsch, Englisch, nichtdeutsche Muttersprache und Mathematik werden bei Bedarf nach schriftlicher Anforderung vom Staatsministerium zugesandt. Die Anforderung wird gegebenenfalls bis zum 1. August 2017 erbeten. Die Aufgaben in den übrigen Fächern stellt die Schule selbst.

 

C) Schulen für Kranke

 

      Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule besucht haben und sich zum Zeitpunkt der Abschlussprüfungen in der Schule für Kranke befinden, können gemäß § 15 Abs. 1 Satz 1 Verordnung über die Errichtung und den Betrieb sowie Schulordnung der Schulen für Kranke in Bayern (Krankenhausschulordnung – KraSO) vom 1. Juli 1999 (GVBl. S. 288), zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. Juli 2014 (GVBl. S. 286), an der Abschlussprüfung zum mittleren Schulabschluss teilnehmen. Es gelten entsprechend der Schulart der Stammschule die Be-stimmungen der Schulordnung für die Mittelschulen (MSO) bzw. der Schulordnung für die Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung (VSO-F). Schülerinnen und Schüler, die im laufenden Schuljahr den Unterricht in der Stammschule nicht besucht haben und die zum Zeitpunkt der Abschlussprüfungen von der Schule für Kranke unterrichtet werden, können die Prüfung nach den Bestimmungen über die Prüfung für andere Bewerber ablegen (§ 15 Abs. 1 Satz 2 KraSO). Nach § 15 Abs. 3 KraSO wird die Prüfung im Krankenhaus abgehalten. Der Prüfungsausschuss kann die Prüfungszeiten verlängern oder die Formen der Prüfung ändern, wenn dies aus krankheitsbedingten Gründen erforderlich ist.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin

 

StAnz. 2016 Nr. 15











Aufnahme in die öffentlichen und privaten
Realschulen für das Schuljahr 2017/2018

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 14. März 2016, Az. IV.2-BS6301-5.21 394

 

Die Aufnahme in die Realschule richtet sich nach Art. 44 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) und den Bestimmungen der Schulordnung für die Realschulen (RSO).

 

1.     Anmeldung

 

Die Schüler sind bei der Realschule anzumelden, in die sie aufgenommen werden sollen. Anzumelden sind

 

a)    Schüler der Grundschulen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 staatlich genehmigter Schulen, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule aufgenommen werden wollen, in der Zeit vom 8. Mai bis 12. Mai 2017;

 

b)    Schüler der Mittelschule bzw. des Gymnasiums, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule oder in höhere Jahrgangsstufen der Realschule aufgenommen werden wollen, bis 2. August 2017; eine Voranmeldung zum Termin nach Buchst. a wird empfohlen.

 

Die örtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An Orten mit mehreren öffentlichen Realschulen wird ein gemeinsamer Termin vereinbart.

 

An den staatlichen Realschulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht berücksichtigt werden. Den nichtstaatlichen Realschulen ist es freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche Anmeldungen entgegenzunehmen.

 

Bei der Anmeldung sind vorzulegen

 

a)    das Original des Übertrittszeugnisses der Grundschule bzw. des Jahreszeugnisses der Haupt-/Mittelschule bzw. die Originale der Zeugnisse von früher besuchten Schulen,

 

b)    das Original des Geburtsscheins oder der Geburtsurkunde,

 

c)     ggf. der Nachweis über die Erziehungsberechtigung und

 

d)    ggf. die Bescheinigung über eine Teilleistungsstörung.

 

2.     Probeunterricht

 

      Der Probeunterricht für Schüler der Grundschule (soweit ein solcher erforderlich ist) und Schüler der Jahrgangsstufe 5 staatlich genehmigter Schulen findet vom 16. bis 18. Mai 2017 statt. Für begründete Ausnahmefälle wird in den letzten Tagen der Sommerferien ein Nachtermin durchgeführt.

 

      Der Probeunterricht kann für mehrere benachbarte Realschulen gemeinsam durchgeführt werden; der Ministerialbeauftragte kann hierzu Anordnungen treffen. Die Aufgaben werden zentral gestellt.

 

3.     Unterrichtsplanung

 

Die Unterrichtsplanung ist von den staatlichen Realschulen bis spätestens

 

15. Mai 2017

 

dem Staatsministerium in elektronischer sowie einfacher schriftlicher Fertigung zu übersenden.

 

Walter Gremm

Ministerialdirigent











Ausschreibung einer Referentenstelle
an der Regierung von Schwaben

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 23. März 2016, Az. III.3-BP7001.1.1-4b.24 917

 

Die Stelle eines Referenten bzw. einer Referentin (Regierungsschulrat/Regierungsschulrätin der BesGr. A 14+AZ) für das Sachgebiet 40.1 „Grund- und Mittelschulen – Erziehung/Unterricht/Quali-tätssicherung“ an der Regierung von Schwaben ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist grundsätzlich möglich.

 

Die zu besetzende Stelle im Sachgebiet 40.1 umfasst schwerpunktmäßig folgende Aufgabenbereiche:

 

      Berufsorientierungsmaßnahmen

      Unterricht von Schülerinnen bzw. Schülern mit Migrationshintergrund

      Fortbildung „Deutsch als Zweitsprache“

      Fortbildung Englisch an der Grundschule und Mittelschule

      Fachliche Stellungnahmen – Private Schulen

      Fachberatung

      Medienpädagogisch-informationstechnische Beratung

      Schulwettbewerbe

      Amtlicher Schulanzeiger

 

Vorausgesetzt werden:

 

      Kenntnisse aktueller Entwicklungen im Bereich der Grund- und der Mittelschule

      Vertiefte Erfahrungen in der Organisation von Maßnahmen der Berufsorientierung

      Mehrjährige Tätigkeit in Aufgabenbereichen, die selbstständiges Arbeiten erfordern

      Kenntnisse und Erfahrungen in Organisations- und Koordinierungsaufgaben

      Flexibilität und überdurchschnittliche Belastbarkeit

      Hohe Team- und Kommunikationsfähigkeit sowie Beratungskompetenz

      Gute EDV-Kenntnisse

 

Es können sich Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grund- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin besitzen. Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber zuständigen Regierung ist der 6. Mai 2016.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor











Besetzung von Funktionsstellen bei den
Ministerialbeauftragten für die Gymnasien

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 29. März 2016, Az. V.9-BO5121–6b.17 819

 

Folgende Funktionsstellen bei Dienststellen der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Bayern sind jeweils zum 1. August 2016 zu besetzen:

 

1.     Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in Schwaben

 

Mitarbeiter/Mitarbeiterin für RLFB/Praktikumsamt

 

2.     Ministerialbeauftragter für die Gymnasien in der Oberpfalz

 

      Fachreferent/Fachreferentin Informatik

      Fachberater/Fachberaterin Verkehrserziehung und Unfallschutz

 

3.     Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Unterfranken

 

Medienpädagogisch-informationstechnischer Berater/Medienpädagogisch-informationstech-nische Beraterin (MiB)

 

Der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin für RLFB/Praktikumsamt, der Fachreferent bzw. die Fachreferentin, der Fachberater bzw. die Fachberaterin sowie der bzw. die Medienpädagogisch-informationstechnische Berater bzw. Beraterin unterstützen den Ministerialbeauftragten oder die Ministerialbeauftragte in der Beratung der Schulen, in Angelegenheiten der fachlichen Qualitätsentwicklung, der Schulaufsicht und in den weiteren ihm bzw. ihr zugewiesenen Aufgaben.

 

Besonderes Anforderungsprofil des Mitarbei-ters/der Mitarbeiterin für RLFB/Praktikums-amt:

 

Der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin für RLFB/Praktikumsamt nimmt im Auftrag des Ministerialbeauftragten vor allem folgende beide Aufgaben wahr:

 

1.       Organisation der Regionalen Lehrerfortbildung

2.       Leitung des Praktikumsamtes

 

Darüber hinaus unterstützt der Mitarbeiter bzw. die Mitarbeiterin den Ministerialbeauftragten bei weiteren schulaufsichtlichen Aufgaben. Hierzu gehören beispielsweise:

 

-         Beratung der Schulen in Fragen der Schulentwicklung

-         Mitwirkung bei der Planung von Direktorentagungen und Dienstbesprechungen der Fachreferenten

-         Auswertung von Leistungsergebnissen der Schulen sowie Einleitung geeigneter Maßnahmen zur Steigerung der Schul- und Unterrichtsqualität

-         Mitarbeit bei den Aufgaben, die der/die Ministerialbeauftragte im Rahmen der externen Evaluation wahrnimmt

 

Erwartet werden Grundkenntnisse im Schulrecht und im Bereich der Schulorganisation, Anwenderkenntnisse im EDV-Bereich, Organisationsfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und die Fähigkeit im Team zu arbeiten. Unabdingbar sind die Bereitschaft und die Fähigkeit, sich rasch und umfassend in den Bereich der Dienststelle einzuarbeiten.

 

Der Bewerber bzw. die Bewerberin soll über eine mindestens dreijährige Erfahrung an einer Schule verfügen.

 

Der Bewerber bzw. die Bewerberin muss bereit sein, sich an das Holbein-Gymnasium Augsburg versetzen zu lassen.

 

Für alle ausgeschriebenen Funktionen gilt:

 

Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen des staatlichen Gymnasialdienstes unter Angabe von Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung bewerben. Studienräte und Studienrätinnen sollen über eine Mindestdienstzeit von fünf Jahren seit der Lebenszeitverbeamtung verfügen.

 

Für die Bewerbung auf die Funktion des Fachreferenten/der Fachreferentin darf darüber hinaus die Fachnote der Ersten Lehramtsprüfung nicht schlechter als 2,50 sein. Der Nachweis der für diese Funktionsausübung notwendigen wissenschaftlichen Qualifikation, der i.d.R. über die Fachnote der Ersten Lehramtsprüfung erbracht wird, kann ggf. durch weitere wissenschaftliche Qualifikationen oder Tätigkeiten im jeweils relevanten Fachbereich (Promotion, Habilitation oder Lehrauftrag an der Universität) ergänzt werden.

 

Die Auswahlentscheidung wird nach Art. 16 LlbG getroffen. Ausgangspunkt für die Entscheidung sind danach die dienstlichen Beurteilungen. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einem bzw. einer Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.

 

Der Bewerber bzw. die Bewerberin für die Funktion des Fachreferenten/der Fachreferentin, des Fachberaters/der Fachberatin für Verkehrserziehung und Unfallschutz und der/die Medienpädagogisch-informationstechnische Berater/Beraterin soll an einer Schule im Aufsichtsbezirk des jeweiligen Ministerialbeauftragten beschäftigt sein oder bereit sein, sich zum nächstmöglichen Termin an eine Schule im betreffenden Aufsichtsbezirk versetzen zu lassen.

 

Bewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift über die Leitung der Schule eingereicht. Sie werden dann über den jeweiligen Ministerialbeauftragten an das Staatsministerium weitergegeben.

 

Den Bewerbern wird empfohlen, sich beim jeweiligen Ministerialbeauftragten vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstreise genehmigt.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen

 

a)   durch den Schulleiter bzw. die Schulleiterin bei der Weitergabe der Bewerbung bis spätestens 14 Tage nach Erscheinen dieses Amtsblatts. Die aktuelle dienstliche Beurteilung (in der Regel die periodische Beurteilung 2014) oder erforderlichenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).

 

      Um einen einheitlichen Vollzug der geänderten Beurteilungsrichtlinien zu gewährleisten, wird gebeten, sich vor Erstellung einer Anlassbeurteilung ins Benehmen mit der zuständigen MB-Dienststelle zu setzen.

 

b)   durch den jeweiligen Ministerialbeauftragten.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt. In geeigneter Weise sind auch in Betracht kommende abwesende und beurlaubte Lehrkräfte zu verständigen.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin











Ausschreibung von Stellen für Ständige
Vertreter und Weitere Ständige
Vertreter an staatlichen beruflichen Schulen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 1. April 2016, Az. VI.7-BO9001.1-7a.32 997

 

A) Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin der Schulleiterin ist an folgenden Schulen mit Wirkung vom 1. August 2016 zu besetzen:

 

1.     Staatliches Berufliches Schulzentrum Landshut II

 

An der Berufsschule II werden derzeit 1.970 Schüler und Schülerinnen in verschiedenen Ausbildungsrichtungen der Berufsfelder Wirtschaft, kaufmännische IT-Berufe und Gesundheit unterrichtet. Die Wirtschaftsschule besuchen im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 332 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen. Der Ständige Vertreter/Die Ständige Vertreterin wird für die Berufsschule II zuständig sein.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

2.     Berufliche Oberschule Krumbach, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Die Fachoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchen im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 298 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen, die Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung 49 Vollzeitschüler und Vollzeitschülerinnen.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

B)  Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist an folgender Schule mit Wirkung vom 1. August 2016 zu besetzen:

 

Staatliche Berufsschule Miltenberg-Obernburg

 

An der Berufsschule mit den Standorten in Miltenberg und Obernburg werden gewerbliche und kaufmännische Klassen geführt. Derzeit werden an der Schule 1.780 Schüler und Schülerinnen in den Fachrichtungen Wirtschaft/Verwaltung, Metalltechnik, Informationstechnik, Körperpflege, Holztechnik und Bautechnik unterrichtet.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen.

 

Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen. Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 4. November 2013 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.

 

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Für die Besetzung der Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin sowie des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

 

Bei der Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin der Schulleiterin an dem Staatlichen Beruflichen Schulzentrum Landshut II werden Bewerber und Bewerberinnen nicht berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtszeit an diesen Schulen eingesetzt waren.

 

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

 

Bewerbungen für die Stelle an der Beruflichen Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschule – sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

 

a)    von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte),

 

b)    gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)     von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

 

d)    ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und ggf. den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen.

 

e)     ggf. von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin











Auswahlverfahren für die Studienplätze an der Fachhochschule
für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern
(Studienbeginn Herbst 2017)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 1. April 2016, Az. X.7-M1350/19/1

 

Die Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses hat mit Bekanntmachung vom 14. März 2016 (veröffentlicht im Bayerischen Staatsanzeiger Nr. 11) die Durchführung des Auswahlverfahrens für die Studienplätze an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern, die im Herbst 2017 zu vergeben sind, ausgeschrieben. Im Rahmen dieses Auswahlverfahrens ist eine Prüfung abzulegen, die am 10. Oktober 2016 stattfinden wird.

 

Zum Auswahlverfahren werden Bewerberinnen und Bewerber zugelassen, die

 

1.       Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder von Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz besitzen oder diese bis zum Einstellungstermin erwerben,

 

2.       mindestens die unbeschränkte Fachhochschulreife oder einen vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst als gleichwertig anerkannten Bildungsstand bzw. die Hochschulzugangsberechtigung über erfolgreiche berufliche Fortbildungsprüfungen (Meisterprüfung oder gleichgestellte berufliche Fortbildungsprüfungen, Absolventen von Fachschulen und Fachakademien) in Verbindung mit einem Beratungsgespräch an einer bayerischen Hochschule oder an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern bereits erworben haben oder voraussichtlich bis zum Einstellungstermin erwerben werden und

 

3.       zum Einstellungszeitpunkt das 45. Lebensjahr grundsätzlich noch nicht vollendet haben. Gemäß § 5 Abs. 4 der Verordnung zur Regelung der besonderen Auswahlverfahren für den Einstieg in der zweiten und dritten Qualifikationsebene im nichttechnischen Bereich der Leistungslaufbahn ist eine Zulassung zum Auswahlverfahren bei Überschreiten der vorgenannten Altersgrenze in der Regel nicht möglich.

 

Bewerberinnen und Bewerber, die an einer Einstellung als Beamtin bzw. Beamter in der dritten Qualifikationsebene bei den staatlichen und nichtstaatlichen Verwaltungen interessiert sind, können bis zum 10. Juli 2016 bei der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses die Zulassung zum Auswahlverfahren beantragen. Dies ist einfach und papierlos über den Online-Antrag auf der Internetseite

 

www.lpa.bayern.de

 

möglich. Dort sind zudem alle Einzelheiten über den Ablauf des Auswahlverfahrens und Details zu den unterschiedlichen Studienrichtungen abrufbar. Für den Fall einer Verlängerung des Anmeldezeitraums wird dies - ggf. auch kurzfristig - über diese Internetseite bekannt gegeben.

 

Das Ergebnis der Auswahlprüfung wird mit den Schulnoten der Fächer Deutsch, Mathematik und einer frei wählbaren Fremdsprache zu einer Gesamtnote verrechnet. Für die Bestätigung der Noten erhalten die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer am Prüfungstag ein Formblatt, mit dem die Schulen die einzubeziehenden Noten über eine spezielle Eingabemaske im Schulportal des Kultusministeriums übermitteln können.

 

Die Schulen werden gebeten, die in Betracht kommenden Schülerinnen und Schüler auf das Auswahlverfahren und den Bewerbungstermin aufmerksam zu machen. Sie werden ferner gebeten, den Prüfungstag von schriftlichen Leistungsfeststellungen freizuhalten.

 

Insbesondere Schülerinnen und Schülern mit Schwerbehinderung werden im öffentlichen Dienst gute Studien- und Berufsmöglichkeiten geboten. Die Schulen werden deshalb aufgefordert, gezielt auch schwerbehinderte Schülerinnen und Schüler auf das Auswahlverfahren hinzuweisen.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin











Neubesetzung einer Stelle
an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 1. April 2016, Az. IV.9-BP4113–5b.16 749

 

Zum nächstmöglichen Termin ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) folgende Referatsleitung – befristet auf sechs Jahre – neu zu besetzen. Die Tätigkeit erfolgt zunächst im Rahmen einer Abordnung; eine spätere Versetzung mit einer Beförderung entsprechend der jeweils gültigen Beförderungsrichtlinien, derzeit bis zur Besoldungsgruppe A 14, ist möglich.

 

Ref. 3.3 Personalführung (Grundschule, Mittelschule, Förderschule)

 

Das Referat nimmt folgende Aufgaben wahr:

 

      Konzeption, Organisation, Durchführung und Evaluation von Lehrgängen in allen Phasen der Qualifizierung schulischer Führungskräfte (v. a. der Grund- und Mittelschulen, auch der Förderschulen) unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen, pädagogischen und bildungspolitischen Entwicklungen sowie des jeweiligen Schwerpunktprogramms für die bayerische Lehrerfortbildung

      Mitwirkung an der schulartübergreifenden Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Qualifizierung schulischer Führungskräfte

      Koordination und Qualitätssicherung der Orientierungskurse „Schulleitung als Herausforderung“

      Fachliche Initiierung und Betreuung von E-Learning-Fortbildungen zum Themenbereich „Führung/Schulleitung“ in enger Kooperation mit der E-Learning-Abteilung der ALP

      Koordination von Fortbildungen mit außerschulischen Partnern

 

Zu den weiteren Aufgaben der Referatsleitung gehören unter anderem:

 

      Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Fachreferaten des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen sowie mit den dezentralen Trägern der staatlichen Lehrerfortbildung

      Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangsinhalten

      Fachliche und methodisch-didaktische Beiträge in der Fortbildung, auch für E-Learning-Fortbildungen zu den o. g. Themen

      Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)

      Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich

      Kontakt zur Fach- und Verbandspresse

 

Anforderungsprofil:

 

Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- oder Haupt-/Mittelschulen, die über jeweils gute fachliche Qualifikationen verfügen, mindestens seit einem Jahr in der Funktion als „Konrektorin/Konrektor“ tätig sind sowie ein überdurchschnittliches Beurteilungsprädikat vorweisen können.

Der Nachweis der für die Funktionsausübung notwendigen wissenschaftlichen Qualifikation, der i. d. R. über die Note der Ersten Staatsprüfung erbracht wird (2,50 und besser in der Ersten Staatsprüfung), kann ggf. durch weitere wissenschaftliche Qualifikationen oder Tätigkeiten (Promotion, Habilitation oder Lehrauftrag an der Universität) ergänzt werden.

Erfahrungen in der Lehrerfortbildung sind wünschenswert.

 

Vorausgesetzt werden die persönliche und fachliche Kompetenz, das dargestellte Aufgabengebiet exzellent vertreten zu können, insbesondere

 

      ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft, nachgewiesen durch entsprechende Beurteilungen

      Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend)

      Erfahrungen im Umgang mit modernen Medien im Unterricht

      Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, insbesondere auch bei der Übernahme organisatorischer Planungsaufgaben

      ein sicheres und angemessenes Auftreten vor Gruppen

      ein hohes Maß an Teamfähigkeit

      Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen, insbesondere der Personalführung, Schulentwicklung und Qualitätssicherung

      Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten

 

Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Der Bewerbung ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).

 

Für weitere Auskünfte steht Frau StRin Rieder (Tel.: 089/2186-2642) gerne zur Verfügung.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP4113-5b.16 749 bis spätestens sechs Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an

 

Herrn Direktor Dr. Christoph Henzler

Akademie für Lehrerfortbildung

und Personalführung Dillingen

Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7

89407 Dillingen

 

sowie in Kopie an

 

Bayerisches Staatsministerium

für Bildung und Kultus,

Wissenschaft und Kunst

Referat IV.9

Salvatorstraße 2

80333 München.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin











Offene Stellen

Neubesetzung einer Abordnungsstelle am

Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

Zum 1. August 2016 ist

 

im Projekt „Amtliche Schuldaten“ (ASD)

 

im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 14/A 15 im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Aufgabengebiet:

Mit dem neuen Verfahren „Amtliche Schuldaten“ (ASD) werden Daten für die Schulaufsichtsbehörden bereitgestellt, die diese für die Unterrichtsplanung der staatlichen Schulen, die Prüfung der Unterrichtssituation und die Bezuschussung nichtstaatlicher Schulen benötigen. Zudem werden mit ASD die amtliche Schulstatistik und weitere Statistiken durchgeführt und ausgewertet. Aktuell steht die schrittweise Einführung des Verfahrens im Bereich der Grund- und Mittelschulen an. Hierfür gilt es weitere programmtechnische Funktionalitäten zu entwickeln, damit insbesondere Unterrichtsplanung und Lehrerzuweisung effizient unterstützt werden können.

 

Aufgabenbeschreibung:

Mitwirkung bei der Einführung und Fortentwicklung des Verfahrens „Amtliche Schuldaten“ in den Themenschwerpunkten Unterrichtssituation und Unterrichtsplanung im Bereich der Grund- und Mittelschulen

Dabei insbesondere:

 

           Abstimmung schulischer, schulaufsichtlicher und statistischer Anforderungen unter Berücksichtigung schul- und datenschutzrechtlicher Rahmenbedingungen

           Koordination und Beschreibung der fachlichen Anforderungen

           Abstimmung der Schnittstellen zu anderen Verfahren (Amtliche Schulverwaltung ASV, Personalverwaltungssystem des Freistaats Bayern VIVA, Religionsunterrichts-Informationssystem der Kirchenbehörden RELIS)

           Entwicklung von Testdaten und Testpaketen

           Durchführung von Tests und Dokumentation der Fehler

           Konsolidierung von Fehlermitteilungen und Änderungswünschen

           Überwachung der programmtechnischen Umsetzung durch die Implementierungspartner

           Begleitung des Einführungsprozesses sowie des Parallel- und Produktivbetriebs

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

         Vertiefte Erfahrungen im Bereich der Schulaufsicht der Grund- und Mittelschulen, insbesondere bei der Organisation des Schul- und Unterrichtsbetriebs, der Unterrichts- und Personalplanung sowie der Lehrerzuweisung

         Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Umgang mit relationalen Datenbanken (SQL) sowie beim Programmieren sind wünschenswert

 

Überfachliche Qualifikationen:

         Teamfähigkeit

         Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

         Fähigkeit zur Analyse und konzisen Darstellung komplexer Sachverhalte

         Fähigkeit zu selbständiger konzeptioneller Arbeit

         Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

         Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

         Organisations-, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick

         Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt des Amtsblatts unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1122/22/1 auf dem Dienstweg an das 

 

Bayerische Staatsministerium

für Bildung und Kultus,

Wissenschaft und Kunst

Ref. I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

zu richten.

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel: 089/2186-2060) gerne zur Verfügung.




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Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

Zum 1. September 2016 ist

 

im Projekt „Amtliche Schuldaten“ (ASD)

 

des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Aufgabengebiet:

 

Im Staatsministerium wird die Einführung und Weiterentwicklung des IT-Verfahrens „Amtliche Schuldaten“ (ASD) koordiniert. Mit dem neuen ASD-Verfahren werden Daten für die Schulaufsichtsbehörden bereitgestellt, die diese für die Unterrichtsplanung der staatlichen Schulen, die Prüfung der Unterrichtssituation und die Bezuschussung nichtstaatlicher Schulen benötigen. Zudem werden mit ASD die amtliche Schulstatistik und weitere Statistiken durchgeführt und ausgewertet. Die Ergebnisse werden den Schulaufsichtsbehörden in einer statistischen Berichtsbibliothek zur Verfügung gestellt.

 

Aufgabenbeschreibung:

 

Mitwirkung bei der Einführung und Fortentwicklung des Verfahrens „Amtliche Schuldaten“ im Themenbereich Statistische Berichtsbibliothek (Data Warehouse)

Dabei insbesondere:

           Konzeption und Aufbau der statistischen Berichtsbibliothek im Rahmen der Einführung des ASD-Neuverfahrens

           Abstimmung schulischer, schulaufsichtlicher und statistischer Anforderungen unter Berücksichtigung schul- und datenschutzrechtlicher Rahmenbedingungen

           Koordination der themenbezogenen Anforderungen

           Überwachung der programmtechnischen Umsetzung durch die Implementierungspartner

           Entwicklung von Testdaten und Testpaketen für die Abnahme/Durchführung von Tests und Dokumentation der Fehler/Automatisierung von Testszenarien

           Konsolidierung von Fehlerermittlungen und Änderungswünschen

           Erstellen von statistischen Reports für Schulaufsicht und Statistik

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

           Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen, vorzugsweise in Fächerkombinationen mit Mathematik und/oder Informatik

soweit die Bewerberin oder der Bewerber nicht über eine Lehramtsbefähigung im Unterrichtsfach „Informatik“ verfügt, sollten Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Umgang mit relationalen Datenbanken (SQL) sowie beim Programmieren vorhanden sein.

           Gesamtprüfungsnote mindestens 2,0, jeweils mindestens gute fachliche und pädagogische Qualifikation

           Mehrjährige berufliche Erfahrung an der Schule

 

Überfachliche Qualifikationen:

           Fähigkeit und Bereitschaft zur schnellen und umfassenden Einarbeitung in neue Themenbereiche

           Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln sowie zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit

           Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns

           Fähigkeit zur Analyse und konzisen Darstellung komplexer Sachverhalte

           Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

           Überzeugendes Auftreten

           Teamfähigkeit

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt des Amtsblatts unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1122/23/1 auf dem Dienstweg an das

 

Bayerische Staatsministerium

für Bildung und Kultus,

Wissenschaft und Kunst

Ref. I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten.

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel: 089/2186-2060) gerne zur Verfügung.




*




Neubesetzung einer Abordnungsstelle
an der IT-Fachstelle/
am Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

Zum 1. September 2016 ist

 

an der IT-Fachstelle

 

(angegliedert bei der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien Oberbayern-Ost) eine ganze Mitarbeiterstelle der Bes.Gr. A 13/A 14 im Wege einer auf maximal ein Jahr befristeten Abordnung neu zu besetzen. Daran anschließend ist eine auf maximal fünf Jahre befristete Abordnung an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Referat I.4 (Schulverwaltungs-IT, IT im Ministerium), vorgesehen.

 

Aufgabenbeschreibung:

Mitarbeit im Projektkernteam „Allgemeine Schulverwaltung“ ASV.

           Koordinierung der Weiterentwicklung

           Entwicklung schulfachlicher Konzepte

           Klärung technischer Fragestellungen

           Organisation, Betreuung und Durchführung von Testarbeiten

           Organisation, Betreuung und Durchführung des Anwendersupports

 

Fachliche Qualifikationen:

           Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen, vorzugsweise in Fächerkombinationen mit Mathematik oder Informatik

           Gesamtprüfungsnote mindestens 2,0, jeweils mindestens gute fachliche und pädagogische Qualifikation

           Vorteilhaft sind gute Kenntnisse in der Informations- und Kommunikationstechnik, insbesondere Umgang mit Datenbanken und Office Programmen

           Vorteilhaft ist Erfahrung in der Schulverwaltung oder mit Schulleitungsaufgaben

 

Überfachliche Qualifikationen:

           Teamfähigkeit

           Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

           Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns

           Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

           Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit

           Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

           Überzeugendes Auftreten

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt des Amtsblatts unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1122/24/1 auf dem Dienstweg an das 

 

Bayerische Staatsministerium

für Bildung und Kultus,

Wissenschaft und Kunst

Ref. I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten.

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel: 089/2186-2060) gerne zur Verfügung.




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Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

Zum 1. Juni 2016 ist

 

im Referat V.6

Fachreferat für Moderne Fremdsprachen, Internationale Schulen, Abendgymnasien, Kollegs und Studienkollegs, Lehrpersonalreferat II

 

des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Aufgabenbeschreibung:

      Mitarbeit bei der Personalplanung für das Lehrpersonal für die Fächer Deutsch, Geschichte, Geografie, Sozialkunde sowie moderne Fremdsprachen

      Mitarbeit im Bereich der Aufsicht über den Unterricht in modernen Fremdsprachen sowie der Zulassung von Schulbüchern und sonstigen Lehr- und Lernmitteln in diesem Bereich

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

      Befähigung für das Lehramt an Gymnasien, Fakultas in Englisch und Französisch, weitere Fakultas in einer modernen Fremdsprache wünschenswert

      Gesamtprüfungsnote mindestens 2,0, jeweils mindestens gute fachliche und pädagogische Qualifikation

      Mindestens drei Jahre berufliche Erfahrung an der Schule

 

Überfachliche Qualifikationen:

      Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

      Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns

      Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

      Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit

      Überzeugendes Auftreten

      Teamfähigkeit

      Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1122/25/1 auf dem Dienstweg an das

 

Bayerische Staatsministerium

für Bildung und Kultus,

Wissenschaft und Kunst

Ref. I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten.

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel: 089/2186-2060) gerne zur Verfügung.




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Neubesetzung einer Abordnungsstelle
im Bayerischen Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
– Haus der Bayerischen Geschichte

 

Zum 1. September 2016

 

ist im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst – Haus der Bayerischen Geschichte (HdBG) eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Das HdBG ist in das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eingegliedert und zählt zu den führenden Kultureinrichtungen des Freistaates Bayern. Jährlich werden die Bayerischen Landesausstellungen veranstaltet und zahlreiche Publikationen zur Geschichte Bayerns veröffentlicht. Das HdBG konzipiert zudem das neue „Museum der Bayerischen Geschichte“, das 2018 in Regensburg eröffnet wird. Als Teil des Museums werden mit der Bavariathek ein modernes Medienarchiv, ein Online-Angebot und ein Schulungszentrum mit medienpädagogischem Schwerpunkt geplant. Hier werden die Inhalte der Ausstellung mit digitalisiertem Quellenmaterial vertieft und in einem Medienlabor vor Ort eigene Projekte umgesetzt. (Mehr Informationen unter wwww.hdbg.de)

 

Aufgabenbeschreibung:

 

Mitarbeit bei den Projekten des HdBG:

 

      Erarbeitung von Inhalten,

      Entwicklung didaktischer/pädagogischer Angebote insbesondere für Schulen,

      Betreuung von Schulprojekten,

      Durchführen von Lehrerfortbildungen und anderen Multiplikatorenveranstaltungen,

      Betreuung der pädagogischen Arbeit vor Ort.

      Weiterentwicklung von Angeboten des Hauses der Bayerischen Geschichte für Schulen wie Unterrichtsmaterialien, Internetangebote, Geschichte frei Haus.

 

Dienstort ist am HdBG in 86150 Augsburg, Zeuggasse 7.

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

 

      Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Bayern, in Fächerverbindungen mit dem Fach Geschichte

      Gesamtprüfungsnote mindestens 2,0; jeweils mindestens gute fachliche und pädagogische Qualifikation

      Überdurchschnittliche dienstliche Beurteilung

      Medienpädagogische Ausbildung/Erfahrung von Vorteil

      Erfahrungen im außerschulischen Bildungsbereich erwünscht

 

Überfachliche Qualifikationen:

 

      Teamfähigkeit

      Überzeugendes Auftreten

      Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

      Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns

      Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit

      Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

      Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

 

Die Stelle ist für die Besetzung mit schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1122/26/1 auf dem Dienstweg zu richten an das

 

Bayerische Staatsministerium

für Bildung und Kultus,

Wissenschaft und Kunst

Referat I.1

Salvatorstraße 2

80333 München.

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

Für Auskünfte zum Verfahren steht Ihnen Frau Bauernschmitt (Tel: 089/2186-2060, E-Mail: petra.bauernschmitt@stmbw.bayern.de), für fachlich-inhaltliche Auskünfte steht Ihnen Frau Judith Bruniecki (Tel. 0821/3295-122, E-Mail: judith.bruniecki@hdbg.bayern.de) gerne zur Verfügung.




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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität und
Bildungsforschung

 

Zum Schuljahr 2016/2017 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung eine unterhälftige Stelle in der Abteilung Berufliche Schulen im Referat Gewerblich-technische Bildung für die Dauer von fünf Jahren neu zu besetzen. Die Bewerbung richtet sich an Lehrkräfte der Besoldungsstufen A 13/A 14.

 

Arbeitsbereich: Referat BES II Bautechnik/Holztechnik/Farbtechnik und Raumgestaltung

 

Zentrale Aufgabe wird es sein, die Lehrpläne für diesen Bereich zu erarbeiten sowie bei ihrer Einführung mitzuwirken. Weiterhin gehört es zu den Aufgaben, bei den Weiterentwicklungen des Berufsgrundschuljahres in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Fachmitarbeitern der Regierungen mitzuwirken und die intensive Zusammenarbeit zu unterstützen.

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

 

      1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen, Fachrichtung Bautechnik/Holztechnik oder eine vergleichbare Qualifikation, mit mindestens guten Ergebnissen

      Mehrjährige, unterrichtliche Tätigkeit an beruflichen Schulen

      Überdurchschnittliche dienstliche Beurteilung

      Verbeamtung auf Lebenszeit beim Freistaat Bayern

 

Überfachliche Qualifikationen:

 

      Aufgeschlossenheit für Innovationen

      Freude an theoretisch-konzeptionellen Arbeiten

      Bereitschaft zum Arbeiten im Team

      Sicheres Auftreten

      Fundierte EDV-Kenntnisse

      Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Aufgaben

      Organisationsgeschick

      Überzeugende Kommunikationskompetenzen einschließlich der Beherrschung moderner Moderations- und Präsentationstechniken

 

Wünschenswert sind:

 

      Erfahrungen in der schulinternen und regionalen Lehrerfortbildung

      Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der Lehrplanentwicklung und Kompetenzorientierung

 

Die Auswahlentscheidung wird nach Art. 16 LlbG getroffen. Ausgangspunkt für die Entscheidung sind danach die dienstlichen Beurteilungen.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt

 

      auf dem Dienstweg und zeitgleich

      direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Herrn StD Hochleitner (thomas.hochleitner@isb.bayern.de)

 

zu richten.

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).




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Ausschreibung einer Stelle des Landeskirchenamts München der Evangelisch-Lutherischen Kirche
in Bayern

 

Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, Körperschaft des öffentlichen Rechts, sucht ab 1. September 2016 für das Landeskirchenamt München eine

 

Referatsleitung (m/w)

in der 4. Qualifikationsebene.

 

Die Stelle ist in der Abteilung D (Gesellschaftsbezogene Dienste) angesiedelt und nicht teilbar.

 

Aufgabenschwerpunkte:

 

Zur Referententätigkeit gehören im Wesentlichen folgende Aufgaben:

 

      operative Leitung des Handlungsfeldes 3 (Erziehung, Bildung, Religionsunterricht);

      allgemeine Bildungsfragen und Schulpolitik mit regelmäßigen Kontakten zu staatlichen und kirchlichen Einrichtungen und den entsprechenden Berufsverbänden;

      fachliche Verantwortung für den Religionsunterricht aller Schularten inkl. aller Kontakte (Lehrpläne, Lehr- und Lernmittel, pädagogische Fragen, Aus-, Fort- und Weiterbildung, befristete und unbefristete Bevollmächtigungen);

      Fachaufsicht über das Religionspädagogische Zentrum Heilsbronn, Kindertagesstättenverband und die Fachberater für alle Schularten;

      Fachaufsicht über die Beauftragten und Einrichtungen der Arbeitskreise;

      Gremienarbeit und Vertretung der Landeskirche in den entsprechenden Arbeitsbereichen von Staat und Kirche sowie den Lehrerverbänden.

 

Qualifikation:

 

Gesucht wird eine Persönlichkeit (Pädagoge/Pädagogin aller Schularten mit unbefristeter Bevollmächtigung für den evang. Religionsunterricht oder ordinierter Theologe/ordinierte Theologin), die eine längere Erfahrung in Unterrichtspraxis und in Leitungstätigkeit vorzuweisen hat.

 

Pädagogische und religionspädagogische Kompetenz, ausgeprägte Leitungs-, Konzeptions-und Kommunikationsfähigkeit sowie sicheres Urteilsvermögen und Teamfähigkeit werden erwartet.

 

Wovon ausgegangen wird:

 

Der Bewerber/Die Bewerberin muss evangelisch-lutherischen Bekenntnisses sein. Ein entsprechender Hinweis in den Bewerbungsunterlagen wird erbeten.

 

Was geboten wird:

 

      Ein sicherer Arbeitsplatz

      Eine interessante und vielseitige Tätigkeit

      Die Besoldung/Das Entgelt erfolgt bei Vorliegen der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen bis Besoldungsgruppe A 15 bzw. Entgeltgruppe 15 TV-L.

      Berufsspezifische Fortbildung

      Ministerialzulage

      Auf Wunsch Hilfe bei der Wohnungssuche

      Die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und ist im Rahmen des Audits „berufundfamilie“ der Hertie-Stiftung zertifiziert.

 

Bitte senden Sie Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe des Betreffs

„D 1.1“ (ID 49) bis spätestens 30. April 2016 an das Personalreferat, Frau Kirchenverwaltungsrätin Ingrid Rosenau, Katharina-von-Bora-Straße 7-13, 80333 München oder per E-Mail an „Bewerbung@elkb.de“.

 

Weitere Auskünfte erteilt Herr KVD Eckhard Landsberger (Tel.: 089/5595-294) und Herr Oberkirchenrat Detlev Bierbaum (Tel.: 089/5595-290).

 

Weitere Informationen über die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern: www.bayern-evangelisch.de




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Ausschreibung der Schulleiterstelle
Wilhelm-Löhe-Gesamtschule in Nürnberg

 

Die Kooperative Evangelische Wilhelm-Löhe-Gesamtschule in Nürnberg sucht zum 1. August 2016 eine/einen

 

Schulleiterin/Schulleiter

für die Teilschule Realschule.

 

Die Wilhelm-Löhe-Schule ist eine staatlich anerkannte Evangelische Kooperative Gesamtschule. Sie umfasst unter einer Gesamtleitung Grundschule, Mittelschule, Realschule, Gymnasium und Fachoberschule. Gemäß ihrem Leitmotiv miteinander leben, lernen, glauben im Spielraum christlicher Freiheit dient sie dem Auftrag der Kirche, junge Menschen im Geiste des Evangeliums zu bilden, zu erziehen und zu verantwortlichem Leben zu befähigen.

Die Realschule ist mit ca. 420 Schülerinnen und Schülern eine in den Jahrgängen 5 und 6 zweizügig, in 7 bis 10 dreizügig geführte Teilschule. Ab Klasse 7 bietet die Schule regelmäßig drei Ausbildungsrichtungen/Wahlpflichtfächergruppen an: Wirtschaft (II), 2. Fremdsprache Französisch (IIIa) und Sozialwesen (IIIb). Zahlreiche Schülerinnen und Schüler treten nach der 10. Jahrgangsstufe an die Fachoberschule – auch im eigenen Haus – über.

 

Es wird eine Leiterin/ein Leiter mit diesen Qualifikationen und Persönlichkeitsmerkmalen gesucht:

 

      Ausgeprägte Fähigkeit und Bereitschaft, Führungs- und Leitungsverantwortung für die Realschule wahrzunehmen

      Teamfähigkeit und die Bereitschaft zur vertrauensvollen Kooperation im Leitungsteam der Gesamtschule wie dem der Realschule

      Nachgewiesene Leitungserfahrung, Sicherheit im Umgang mit schulrechtlichen  Vorschriften sowie Erfahrung mit dem pädagogischen Qualitätsmanagement

      Bereitschaft, Impulse für den Schulentwicklungsprozess (insbesondere bei der  Unterrichtsentwicklung und der Individualisierung des Bildungsweges) zu setzen

      Fortführung und Neugestaltung der Kooperation insbesondere mit der Fachoberschule (Sek II) sowie der Mittelschule (Sek I)

      Schulartübergreifendes Denken und Handeln sowie Verständnis für die wirtschaftlichen Zusammenhänge des Betriebs einer großen Privatschule

 

Personen, die sich der Evangelischen Kirche als Volkskirche verbunden und innerlich zugehörig wissen und über die notwendigen Qualifikationen verfügen, finden an dieser Stelle die herausfordernde, entwicklungsfähige und befriedigende Aufgabe, gemeinsam mit einem engagierten Kollegium und an einem in jeder Hinsicht gut ausgestatteten Arbeitsplatz zukunftsfähige Schule zu gestalten. Die Löhe-Schule liegt im Zentrum Nürnbergs in der Nähe der historischen Altstadt und ist sehr gut erreichbar.

Es können sich sowohl kirchliche als auch staatliche Lehrkräfte bewerben, die die entsprechende staatliche Lehrbefähigung haben. Eine Beurlaubung aus dem Staatsdienst ist für Lehrkräfte des staatlichen Realschuldienstes möglich. Die Stelle ist mit der BesGr. A 15+AZ (bzw. der entsprechenden Entgeltgruppe des TV-L für Angestellte) bewertet.

 

Die Stelle ist für schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber geeignet. Diese werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.

 

Für Fragen und Gespräche im Vorfeld steht Ihnen der Leitende Direktor der Gesamtschule Michael Schopp (Tel. 0911/2708283) gerne zur Verfügung. Wenn Sie Interesse an der vorgestellten Leitungsfunktion haben, richten Sie bitte Ihre Bewerbung mit einer Darlegung Ihrer Vorstellungen bis zum

 

2. Mai 2016

 

an: Wilhelm-Löhe-Schule, Leiter der Verwaltung, W. Hörner, Deutschherrnstraße 10, 90429 Nürnberg. www.loehe-schule.de


 

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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München, Telefon (089) 2186-0, E-Mail: poststelle@stmbw.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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