Beiblatt

 

zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 


 

Nummer 6*      Ausgegeben in München am 10. Mai 2016     Jahrgang 2016

 

 


Inhalt

 

Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen Februar 2018 nach der Lehramtsprüfungsordnung II

Vorbereitungsdienste für das Lehramt an Gymnasien 2017 I und 2017 II

Einrichtung von Einführungsklassen im Schuljahr 2016/2017

Ausschreibung von Schulratsstellen

Ausschreibung einer Referentenstelle an der Regierung von Unterfranken

Ausschreibung einer Funktionsstelle an einer staatlichen beruflichen Schule

Ausschreibung von Stellen für Schulleiter, Ständige Vertreter und Weitere Ständige Vertreter an staatlichen beruflichen Schulen

Abordnung an die Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen

Neubesetzung einer Abteilungsleiterstelle an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen

Neubesetzung einer Stelle an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen

Neubesetzung einer Stelle an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen

Ausschreibung der Stelle einer zentralen Schulpsychologin/eines zentralen Schulpsychologen für die Gymnasien an der Staatlichen Schulberatungsstelle für Oberbayern-West

Offene Stellen

 

 





Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an
beruflichen Schulen Februar 2018 nach der
Lehramtsprüfungsordnung II

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 1. April 2016, Az. VI.2-BS9153-7a.19 902

 

 

I.

 

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im Februar 2016 nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen (ZALB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl. S. 487, KWMBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286, KWMBl. S. 146), begonnen haben, nehmen an der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen Februar 2018 nach der Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (LPO II) vom 28. Oktober 2004 (GVBl. S. 428, KWMBl. I S. 408), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juli 2014 (GVBl. S. 286, KWMBl. S. 146), teil.

Die Prüfungszeiträume und -orte für die einzelnen Prüfungsteile werden wie folgt festgelegt:

      Die 1. und 2. Prüfungslehrprobe in der Zeit von Montag, 13. Juni 2016 bis Freitag, 15. Juli 2016 und von Montag, 7. November 2016 bis Freitag, 24. Februar 2017 an den Seminarschulen,

      die 3. Prüfungslehrprobe (§ 21 Abs. 6 Satz 8 LPO II) in der Zeit von Montag, 24. April 2017 bis Freitag, 21. Juli 2017 an den Einsatzschulen,

      die Kolloquien in der Zeit von Montag, 18. September 2017 bis Freitag, 27. Oktober 2017,

      die mündlichen Prüfungen in der Zeit von Montag, 18. September 2017 bis Freitag, 27. Oktober 2017.

      Die schriftliche Hausarbeit ist in der Zeit von Montag, 28. November 2016 bis Freitag, 28. April 2017 (Abgabetermin) anzufertigen.

 

II.

 

Studienreferendarinnen und Studienreferendare, die den Vorbereitungsdienst im Februar 2016 begonnen und eine Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach abgelegt haben oder während des Vorbereitungsdienstes ablegen werden und an der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach teilnehmen wollen, haben diese nach § 28 Abs. 1 LPO II zusammen mit der Zweiten Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen zu den in Abschnitt I, Spiegelstriche 2 (Lehrprobe) und 4 (mündliche Prüfung) genannten Terminen abzulegen.

Die Studienreferendarinnen und Studienreferendare haben dem Prüfungsamt für das Lehramt an beruflichen Schulen bei der für den 1. Ausbildungsabschnitt zuständigen Regierung eine etwaige Erste Staatsprüfung in einem Erweiterungsfach mit allen erforderlichen Einzelangaben (Fach, Termin der erfolgreichen Ablegung und Prüfungszeugnis) unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

 

III.

 

An der Zweiten Staatsprüfung Februar 2018 nehmen auch die Bewerberinnen und Bewerber teil, die die Zweite Staatsprüfung Februar 2017 nicht bestanden haben und die zur Wiederholung der Prüfung (§ 10 Abs. 1 LPO II) für ein weiteres Jahr in den Vorbereitungsdienst eingestellt worden sind. Sie legen die drei Prüfungslehrproben in der Zeit vom 24. April 2017 bis 21. Juli 2017 ab.

Für die übrigen Prüfungsteile gelten die Termine von Abschnitt I.

Falls im Rahmen der Wiederholungsprüfung auch die schriftliche Hausarbeit zu fertigen ist, hat die Prüfungsteilnehmerin/der Prüfungsteilnehmer das Thema hierfür bis 24. Februar 2017 beim zuständigen Staatlichen Studienseminar einzuholen.

 

IV.

 

Zur Zweiten Staatsprüfung Februar 2018 können auf Antrag auch Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die diese Prüfung erstmals Februar 2017 abgelegt und bestanden haben und die Prüfung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen wollen (§ 16 Abs. 2 in Verbindung mit § 11 LPO II).

Voraussetzung für die Zulassung ist, dass Bewerberinnen und Bewerber, die die Zweite Staatsprüfung Februar 2017 bestanden haben, sich bis spätestens 20. Februar 2017 zur Wiederholung der Zweiten Staatsprüfung schriftlich anmelden.

 

Der Meldung sind beizufügen:

      eine Erklärung über die Tätigkeit nach dem erstmaligen Ablegen der Zweiten Staatsprüfung,

      gegebenenfalls die Heiratsurkunde (bei Doppelnamen gegebenenfalls zusätzlich entsprechender Nachweis),

      gegebenenfalls der Nachweis, dass die Bewerberin/der Bewerber zur Führung eines akademischen Grades berechtigt ist,

      eine Erklärung der Bewerberin/des Bewerbers, dass für sie/ihn kein Betreuer im Sinn des § 1896 BGB auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung zur Besorgung ihrer/seiner Angelegenheiten bestellt ist.

 

Mit der Meldung ist eine Erklärung abzugeben, ob sie die bei der Erstablegung gefertigte schriftliche Hausarbeit angerechnet haben wollen.

Das Thema für eine ggf. zu fertigende Hausarbeit ist vom Prüfungsteilnehmer bis spätestens 24. Februar 2017 einzuholen.

 

Der Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung ist an das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zu richten.

Kandidaten, die die Prüfung freiwillig zur Notenverbesserung wiederholen, legen die Zweite Staatsprüfung zu den unter I. genannten Terminen (Kolloquium und mündliche Prüfung) und in der Zeit vom 24. April bis 21. Juli 2017 (Prüfungslehrproben) ab.

 

In begründeten Fällen (z. B. nach § 12 LPO II) kann das Prüfungsamt bei der Regierung genehmigen, dass Prüfungsteile auch außerhalb der genannten Prüfungszeiträume abgelegt werden.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin

 

 

 



Vorbereitungsdienste für das Lehramt an
Gymnasien 2017 I und 2017 II

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 6. April 2016, Az. IV.5-BS5111-PRA.19 949

 

 

Im Jahr 2017 werden Vorbereitungsdienste (2017 I und 2017 II) für das Lehramt an Gymnasien nach der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien vom 29. September 1992 (GVBl. S. 477), geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBl. S. 378, BayRS 2038-3-4-6-1-K) eingerichtet.

 

1.       Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst

Zum Vorbereitungsdienst können Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die

a)     die Erste Lehramtsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I vom 13. März 2008 (GVBl. S. 180), geändert durch Verordnung vom 20. Mai 2011 (GVBl. S. 378, BayRS 2038-3-4-6-1-K), oder die Erste Staatsprüfung nach der Lehramtsprüfungsordnung I i. d. F. der Bekanntmachung vom 7. November 2002 (GVBl. S. 657, BayRS 2038-3-4-1-1-K) für das Lehramt an Gymnasien bestanden haben oder deren Prüfung gemäß Art. 6 Abs. 4 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes als der Ersten Lehramtsprüfung oder der Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien gleichwertig anerkannt worden ist,

b)       die allgemeinen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfüllen und

 

c)       die für den Beruf eines Lehrers notwendige gesundheitliche Eignung besitzen.

 

2.       Dauer des Vorbereitungsdienstes, Meldeschluss und Meldeverfahren

 

a)      Dauer und Meldeschluss

       Der Vorbereitungsdienst 2017 I beginnt am 20. Februar 2017 und endet am 15. Februar 2019.

Letzter Meldetag ist der 20. September 2016.

       Der Vorbereitungsdienst 2017 II beginnt am 13. September 2017 und endet am 9 September 2019.
Letzter Meldetag ist der 13. April 2017.

b)      Meldeverfahren
Die Meldungen zum Vorbereitungsdienst sind mit den im Antrag aufgeführten Unterlagen an das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zu richten. Die Antragsvordrucke für die Meldung zum Vorbereitungsdienst werden Bewerberinnen und Bewerbern, die in Bayern die Erste Staatsprüfung oder die Erste Lehramtsprüfung für das Lehramt an Gymnasien ablegen, gleichzeitig mit der Zulassung zur Ersten Staatsprüfung oder zur Ersten Lehramtsprüfung durch das Prüfungsamt zugeleitet. Alle anderen Bewerberinnen und Bewerber können die benötigten Vordrucke jeweils zwei Monate vor Meldeschluss beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München, anfordern.

 

Die Entscheidung über die Zulassung wird den Bewerberinnen und Bewerbern etwa drei Wochen vor Beginn des Vorbereitungsdienstes schriftlich mitgeteilt.

 

Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

StAnz. 2016 Nr. 18

 

 

 



Einrichtung von Einführungsklassen
im Schuljahr 2016/2017

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 8. April 2016, Az. V.3-BS5401.1-6b.37 145

 

 

Gemäß § 31 Abs. 2 Satz 1 GSO richtet das Staatsministerium für geeignete Absolventen öffentlicher oder staatlich anerkannter Realschulen und Wirtschaftsschulen Einführungsklassen ein, deren erfolgreicher Besuch zum Eintritt in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums berechtigt. In diese Klassen können auch Schüler aufgenommen werden, die an der Mittelschule bzw. als andere Bewerber an einer öffentlichen Realschule einen mittleren Schulabschluss erworben haben.

Im Schuljahr 2016/2017 werden voraussichtlich an folgenden Schulen Einführungsklassen eingerichtet:

 

Maria-Ward-Gymnasium Altötting

Spessart-Gymnasium Alzenau

Max-Reger-Gymnasium Amberg

Karl-Ernst-Gymnasium Amorbach

Theresien-Gymnasium Ansbach

Kronberg-Gymnasium Aschaffenburg

Holbein-Gymnasium Augsburg

Jack-Steinberger-Gymnasium Bad Kissingen

Karlsgymnasium Bad Reichenhall

Gabriel-von-Seidl-Gymnasium Bad Tölz

Kaiser-Heinrich-Gymnasium Bamberg

Maria-Ward-Gymnasium Bamberg

Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasium Bayreuth

Aventinus-Gymnasium Burghausen

Johann-Michael-Fischer-Gymnasium Burglengenfeld

Robert-Schuman-Gymnasium Cham

Gymnasium Casimirianum Coburg

Ignaz-Taschner-Gymnasium Dachau

Robert-Koch-Gymnasium Deggendorf

Gymnasium Donauwörth

Gymnasium Fränkische Schweiz Ebermannstadt

Julius-Echter-Gymnasium Elsenfeld

Korbinian-Aigner-Gymnasium Erding

Gymnasium Feuchtwangen

Herder-Gymnasium Forchheim

Gymnasium Freyung

Staatliches Gymnasium Friedberg

Hardenberg-Gymnasium Fürth

Gymnasium Füssen

Max-Born-Gymnasium Germering

Christoph-Probst-Gymnasium Gilching

Dossenberger-Gymnasium Günzburg

Regiomontanus-Gymnasium Haßfurt

Gymnasium Herzogenaurach

Hanns-Seidel-Gymnasium Hösbach

Johann-Christian-Reinhart-Gymnasium Hof

Gesamtschule Hollfeld

Apian-Gymnasium Ingolstadt

Johann-Schöner-Gymnasium Karlstadt

Jakob-Brucker-Gymnasium Kaufbeuren

Allgäu-Gymnasium Kempten

Armin-Knab-Gymnasium Kitzingen

Kaspar-Zeuß-Gymnasium Kronach

Simpert-Kraemer-Gymnasium Krumbach

Caspar-Vischer-Gymnasium Kulmbach

Ignaz-Kögler-Gymnasium Landsberg

Hans-Leinberger-Gymnasium Landshut

Wolfgang-Borchert-Gymnasium Langenzenn

Albertus-Gymnasium Lauingen

Meranier-Gymnasium Lichtenfels

Gymnasium Lindenberg

Gabelsberger-Gymnasium Mainburg

Balthasar-Neumann-Gymnasium Marktheidenfeld

Martin-Pollich-Gymnasium Mellrichstadt

Vöhlin-Gymnasium Memmingen

Asam-Gymnasium München

Erasmus-Grasser-Gymnasium München

Gisela-Gymnasium München

Rupprecht-Gymnasium München

Städt. Adolf-Weber-Gymnasium München

Städt. Sophie-Scholl-Gymnasium München

Städt. Theodolinden-Gymnasium München

Staffelsee-Gymnasium Murnau

Bertha-von-Suttner-Gymnasium Neu-Ulm

Descartes-Gymnasium Neuburg a. d. Donau

Laurentius-Gymnasium Neuendettelsau

Justus-von-Liebig-Gymnasium Neusäß

Friedrich-Alexander-Gymnasium Neustadt a. d. Aisch

Theodor-Heuss-Gymnasium Nördlingen

Städt. Johannes-Scharrer-Gymnasium Nürnberg

Maria-Ward-Gymnasium Nürnberg

Städt. Peter-Vischer-Gymnasium Nürnberg

Sigmund-Schuckert-Gymnasium Nürnberg

Ortenburg-Gymnasium Oberviechtach

Gymnasium Ottobrunn

Gymnasium Leopoldinum Passau

Schyren-Gymnasium Pfaffenhofen

Gymnasium Pfarrkirchen

Goethe-Gymnasium Regensburg

Geschwister-Scholl-Gymnasium Röthenbach a. d. Pegnitz

Sebastian-Finsterwalder-Gymnasium Rosenheim

Karolinen-Gymnasium Rosenheim

Gymnasium Roth

Welfen-Gymnasium Schongau

Olympia-Morata-Gymnasium Schweinfurt

Emil-von-Behring-Gymnasium Spardorf

Ludwigsgymnasium Straubing

Gymnasium Tirschenreuth

Chiemgau-Gymnasium Traunstein

Senefelder-Schule Treuchtlingen

Joseph-Bernhart-Gymnasium Türkheim

Gymnasium Tutzing

Humboldt-Gymnasium Vaterstetten

Gymnasium Veitshöchheim

Dominicus-v.-Linprun-Gymnasium Viechtach

Gymnasium Waldkraiburg

Augustinus-Gymnasium Weiden

Gymnasium Wertingen

Röntgen-Gymnasium Würzburg

St. Ursula-Gymnasium Würzburg

Luisenburg-Gymnasium Wunsiedel

 

Am Gisela-Gymnasium München wird schwerhörigen Absolventen der Real-, Mittel- und Wirtschaftsschule der Besuch einer Einführungsklasse ermöglicht, in der auf ihre Behinderung verstärkt Rücksicht genommen werden kann (u. a. durch technische Hilfsmittel, Latein als 2. Fremdsprache).

Am Städt. Adolf-Weber-Gymnasium München wird in entsprechender Weise blinden und sehbehinderten Absolventen der Real-, Mittel- und Wirtschaftsschule der Besuch einer Einführungsklasse ermöglicht, in der ebenfalls in geeigneter Weise auf ihre Behinderung verstärkt Rücksicht genommen werden kann (u. a. durch technische Hilfsmittel, Blindensekretariat).

 

Voraussetzung für die Aufnahme in eine Einführungsklasse ist ein pädagogisches Gutachten der in der Jahrgangsstufe 10 besuchten Schule, in dem die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums uneingeschränkt bestätigt wird. Hinsichtlich der Höchstaltersgrenze für die Aufnahme gilt § 26 Abs. 2 Nr. 3 GSO entsprechend mit der Maßgabe, dass Einführungsklassen diesbezüglich als Klassen der Jahrgangsstufe 11 gelten.

Der Aufnahmeantrag ist mit den zugehörigen Unterlagen (Abschlusszeugnis, Pädagogisches Gutachten und Geburtsurkunde) bis 25. Juli 2016 bei dem in Betracht kommenden Gymnasium einzureichen.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 



Ausschreibung von Schulratsstellen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 20. April 2016, Az. III.3-BP7001.1.1-4b.34 957

 

 

Die Stelle des Fachlichen Leiters bzw. der Fachlichen Leiterin beim Staatlichen Schulamt im Landkreis Aichach-Friedberg ist zur Bewerbung ausgeschrieben. Es können sich Beamte bzw. Beamtinnen mit einer mehrjährigen Bewährung im Schulaufsichtsdienst der Grund- und Mittelschulen bewerben.

Die Tätigkeitsschwerpunkte sind in der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 6. Juli 2006 (KWMBl. I S. 183), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), „Aufgaben der Staatlichen Schulämter“ konkretisiert.

 

Falls im Zusammenhang mit der Besetzung dieser Stelle die Stelle eines weiteren Schulrats bzw. einer weiteren Schulrätin an diesem Schulamt frei werden sollte, wird gleichzeitig ohne erneute Ausschreibung auch über die Besetzung dieser Schulratsstelle entschieden. Hierfür können sich auch Schulaufsichtsbeamte bzw. Schulaufsichtsbeamtinnen oder Beamte bzw. Beamtinnen bewerben, die unbeschadet der allgemeinen beamten- und laufbahnrechtlichen Erfordernisse die Lehramtsbefähigung an Volksschulen, an Grund- oder an Hauptschulen besitzen und eine mindestens vierjährige Bewährung im Grundschul- oder Mittelschuldienst in einem Amt als Konrektor bzw. Konrektorin, Rektor bzw. Rektorin, Beratungsrektor bzw. Beratungsrektorin oder Seminarrektor bzw. Seminarrektorin vorweisen können.

Der Bewährungszeit stehen Zeiten einer Tätigkeit als Institutsrektor bzw. Institutsrektorin, wissenschaftlicher Mitarbeiter bzw. wissenschaftliche Mitarbeiterin im Hochschulbereich oder Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterin in der Schulaufsicht gleich.

 

Den Bewerbungen ist deshalb eine Erklärung beizufügen, für welche Stelle(n) sie gilt.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte bzw. die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

 

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist nicht teilzeitfähig.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Der Termin für die Einreichung der Bewerbungen an der jeweils für den Bewerber/die jeweilige Bewerberin zuständigen Regierung ist der 27. Mai 2016.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin

 

 

 



Ausschreibung einer Referentenstelle
an der Regierung von Unterfranken

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 21. April 2016, Az. VI.7-BP7090-7b.41 469

 

 

Die Stelle eines Referenten/einer Referentin für das Sachgebiet 42.1 „Gewerbliche und kaufmännische berufliche Schulen“ an der Regierung von Unterfranken ist ab sofort neu zu besetzen. Eine Beförderung bis zur Besoldungsgruppe A 15 ist möglich. Bei entsprechender Bewährung und Berufung zum/zur Stellvertreter/Stellvertreterin des/der Sachgebietsleiters/Sachgebietsleiterin kommt eine Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage in Betracht.

 

Die zu besetzende Stelle umfasst im Wesentlichen folgende Aufgaben:

      Staatliche Schulaufsicht für die Berufsschulen in den gewerblichen, technischen  und kaufmännischen Fachrichtungen

      Staatliche Schulaufsicht für Berufsfachschulen, Fachschulen und Fachakademien in den Fachrichtungen Gewerbe, Technik, Wirtschaft und Sprachen

      Schulbaumaßnahmen und Schulausstattung

      Organisation der staatlichen Schulen, insbesondere die Bildung von Kompetenzzentren

      Ausbildung des Lehrpersonals in den gewerblichen und kaufmännischen Fachrichtungen

      Betreuung der allgemeinbildenden Fächer (schulartübergreifend)

      Lehrerfortbildung (Koordination)

      Schulentwicklung, Schulberatung und Evaluation

      Staatspreise, EU-Bildungsprogramme

 

Der Aufgabenbereich des Referenten/der Referentin umfasst die Mitarbeit in den genannten Bereichen. Gute IT-Kenntnisse, vertiefte Sozialkundekenntnisse, Teamfähigkeit, hohe Belastbarkeit, Interesse an organisatorischen Aufgaben und Freude am Umgang mit Menschen sollten vorhanden sein.

 

Für die Besetzung der Stelle kommen staatliche Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen, bevorzugt mit gewerblich-technischer Fachrichtung in Betracht. Bewerber/Bewerberinnen sollten über Erfahrungen im Bereich der Lehrerausbildung (Studienreferendare/Studienreferendarinnen) verfügen. Erfahrungen in einer übertragenen Funktion sind von Vorteil. Eine Ausbildung als Schulentwicklungsmoderator ist erwünscht.

 

Es wird erwartet, dass der Beamte/die Beamtin Wohnung am Dienstort selbst oder in angemessener Nähe nimmt.

Frauen werden besonders aufgefordert sich zu bewerben. Auf das Antragsrecht zur Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten wird hingewiesen (Art. 18 Abs. 3 BayGlG).

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Die Stelle ist teilzeitfähig.

 

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.

 

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt A 15 bzw. A 15 mit Amtszulage bereits innehaben, und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der Regierung von Unterfranken, Sachgebiet 42.1 einzureichen.

 

Die Regierung von Unterfranken nimmt eine Vorauswahl vor. Sie leitet ihre Stellungnahme zu allen eingegangenen Bewerbungen und das Ergebnis ihrer Vorauswahl zusammen mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten dem Staatsministerium zur endgültigen Entscheidung zu.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin

 

 

 



Ausschreibung einer Funktionsstelle an
einer staatlichen beruflichen Schule

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 21. April 2016, Az. VI.6-BP9001.1-6-7a.45 998

 

 

A)  Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin in der Schulleitung ist ab 1. August 2016 an folgender Schule zu besetzen:

 

Berufliche Oberschule Hof, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule

 

Erfahrungen im Qualitätsmanagement wären wünschenswert.

 

B)  Die Funktion des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin beim Ministerialbeauftragten für die Berufsoberschulen und Fachoberschulen in Nordbayern, in Erlangen, ist mit Wirkung vom 18. Februar 2017 neu zu besetzen. Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

Für die Besetzung der Stellen kommen nur Beamte und Beamtinnen des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien mit mehrjähriger Unterrichtserfahrung an beruflichen Schulen jeweils mit entsprechender Qualifikation in Betracht.

 

Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 4. November 2013 müssen erfüllt sein.

 

Die Stellen können auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.

 

Es wird erwartet, dass der künftige Funktionsinhaber/die künftige Funktionsinhaberin Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nimmt.

 

Bewerbungen sind spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg über die für den Bewerber/die Bewerberin zuständige Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen oder Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbung über den Schulleiter/die Schulleiterin beim Ministerium ein. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragen zuzuleiten. Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), sind daneben von der Regierung bzw. dem Schulleiter/der Schulleiterin (FOS/BOS-Bereich) über die Zielschule dem Ministerium vorzulegen.

 

Der Schulleiter/Die Schulleiterin fügt den Bewerbungen eine Stellungnahme bei. Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.

 

Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt zu geben.

 

Elfriede Ohrnberger

Ministerialdirigentin

 

 

 



Ausschreibung von Stellen für Schulleiter,
Ständige Vertreter und
Weitere Ständige Vertreter an
staatlichen beruflichen Schulen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 22. April 2016, Az. VI.7-BO9001.1-7a.40 731

 

 

A) Die Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin ist an folgenden Schulen zu besetzen:

 

1.   Mit Wirkung vom 1. August 2016

 

Staatliche Berufsschule Günzburg mit staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, für Kinderpflege und für Sozialpflege mit Außenstelle in Krumbach/Schwaben

Die Berufsschule Günzburg mit Außenstelle in Krumbach führt gewerbliche und kaufmännische Klassen und ist mit den Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, für Kinderpflege und für Sozialpflege organisatorisch verbunden. An der Berufsschule werden im Schuljahr 2015/2016 insgesamt 1 827 Schüler und Schülerinnen, an der Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung 27 Schüler und Schülerinnen sowie an der Berufsfachschule für Kinderpflege 55 Schüler und Schülerinnen und an der Berufsfachschule für Sozialpflege 38 Schüler und Schülerinnen unterrichtet.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

2.   Mit Wirkung vom 1. September 2016

 

Staatliche Berufsschule Kelheim mit Außenstelle in Mainburg, mit  Beruflicher Oberschule Kelheim, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule sowie der Wirtschaftsschule
Abensberg

Die Berufsschule Kelheim, mit Außenstelle in Mainburg, führt Klassen mit gewerblich-technischen und kaufmännischen Berufen (1 523 Schüler und Schülerinnen). Sie ist mit der Fachoberschule (376 Schüler und Schülerinnen) und der Berufsoberschule (106 Schüler und Schülerinnen) sowie der Staatlichen Wirtschaftsschule Abensberg (70 Schüler und Schülerinnen) organisatorisch verbunden.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 16 ausgebracht.

 

B)  Die Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist an folgender Schule mit Wirkung vom 1. August 2016 zu besetzen:

 

Staatliche Berufsschule Schweinfurt mit staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, Kinderpflege und Sozialpflege Schweinfurt

Die Berufsschule Schweinfurt III mit gewerblichen, hauswirtschaftlichen und agrarwirtschaftlichen Klassen besuchen derzeit 472 Schüler und Schülerinnen. Sie ist mit den Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung (54 Schüler und Schülerinnen), Kinderpflege (133 Schüler und Schülerinnen) und Sozialpflege (85 Schüler und Schülerinnen) organisatorisch verbunden. Die Berufsfachschule für Altenpflege der Caritas-Schulen gGmbH wird in Personalunion mitgeführt.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 mit Amtszulage ausgebracht.

 

C)  Die Stelle des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin des Schulleiters ist an folgenden Schulen mit Wirkung vom 1. August 2016 zu besetzen:

 

1.   Staatliche Berufsschule Landshut I mit Staatlicher Berufsoberschule und Staatlicher Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik

Die Berufsschule I mit gewerblich-technischen Berufen mit derzeit 2 921 Schülern und Schülerinnen ist mit der Berufsoberschule Landshut (294 Schüler und Schülerinnen) und der Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik Landshut, die derzeit 50 Schüler und Schülerinnen besuchen, organisatorisch verbunden. Der Weitere Ständige Vertreter/Die Weitere Ständige Vertreterin wird für die Berufsoberschule zuständig sein.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

2.   Staatliche Fachoberschule Landshut mit Staatlicher Fachschule für Maschinenbautechnik (Technikerschule) und Staatlicher Berufsfachschule für Maschinenbau Landshut

Die Fachoberschule Landshut (876 Schüler und Schülerinnen) ist mit der Fachschule (Technikerschule) für Maschinenbautechnik Landshut (61 Schüler und Schülerinnen) sowie der Berufsfachschule für Maschinenbau (121 Schüler und Schülerinnen) organisatorisch verbunden. Der Weitere Ständige Vertreter/Die Weitere Ständige Vertreterin wird für die Fachschule und die Berufsfachschule zuständig sein.

 

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamte und Beamtinnen in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit einschlägiger Fachrichtung nachweisen.

 

Für die Stellen an der Fachoberschule und Berufsoberschule, die nicht mit anderen beruflichen Schulen organisatorisch verbunden sind bzw. in Personalunion mitgeführt werden, kommen auch Beamte und Beamtinnen mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerber und Bewerberinnen müssen mehrjährige Unterrichts- und Schulverwaltungserfahrung an Fachoberschulen und Berufsoberschulen nachweisen. Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerber und Bewerberinnen, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerber und Bewerberinnen, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

 

Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 4. November 2013 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.

 

Sollten mehrere Bewerber bzw. Bewerberinnen für die Besetzung einer Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst gestützt werden.

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.

 

Es wird erwartet, dass die künftigen Funktionsinhaber bzw. die künftigen Funktionsinhaberinnen ihre Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung nehmen.

 

Für die Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Besonderes Gewicht wird bei Schulleitern und Schulleiterinnen dem Führungs- und Vorgesetztenverhalten beigemessen.

 

Bei der Besetzung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin werden Bewerber und Bewerberinnen vorrangig berücksichtigt, wenn sie im Laufe der letzten fünf Jahre bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nicht mit mindestens der Hälfte ihrer individuellen Unterrichtspflichtzeit an dieser Schule eingesetzt waren.

Für die Besetzung der Stelle des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin des Schulleiters müssen die Bewerber und Bewerberinnen Erfahrungen in einer übertragenen Funktion oder in der Schulaufsicht besitzen. Die Stellen des Ständigen Vertreters/der Ständigen Vertreterin sowie des Weiteren Ständigen Vertreters/der Weiteren Ständigen Vertreterin können auch in Teilzeit (mit einer Unterrichtspflichtzeit von mindestens 16 Wochenstunden) wahrgenommen werden.

 

Bewerbungen sind zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt zum Amtsblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg bei der für den Bewerber/die Bewerberin zuständigen Regierung einzureichen. Lehrkräfte von Fachoberschulen und Berufsoberschulen reichen ihre Bewerbungen über die Schulleitung an die für die ausgeschriebene Stelle zuständige Regierung.

 

Bewerbungen für die Stelle an der Beruflichen Oberschule Fachoberschulen und Berufsoberschule sind von Lehrkräften an staatlichen Fachoberschulen und Berufsoberschulen über die Schulleitung unmittelbar beim Staatsministerium einzureichen; Lehrkräfte von den sonstigen staatlichen beruflichen Schulen leiten ihre Bewerbung über die Schulleitung und die zuständige Regierung dem Staatsministerium zu. Zusätzlich ist in beiden Fällen eine Zweitschrift dem zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten, in dessen Aufsichtsbezirk die Stelle zu besetzen ist, sowie ggf. dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Stelle nicht zu besetzen ist.

 

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

 

a)  von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die Regierung bzw. an das Ministerium weiterzuleiten hat (Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als 18 Monate zurückliegt, muss die Stellungnahme ausführlich auf die fachliche Leistung sowie Eignung und Befähigung des Bewerbers/der Bewerberin, insbesondere im Hinblick auf die angestrebte Funktionstätigkeit eingehen und eine Anlassbeurteilung beigefügt werden; Gleiches gilt, wenn der Bewerber/die Bewerberin seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert oder mit einer Funktionstätigkeit betraut wurde, deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte.),

 

b)  gegebenenfalls von der zuständigen Regierung, in deren Bereich die Funktionsstelle nicht zu besetzen ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten an die Regierung zu übersenden, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist,

 

c)  von der Regierung, ggf. im Benehmen mit dem Ministerialbeauftragten, in deren Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist; die Stellungnahme ist gleichzeitig mit den Bewerbungsunterlagen und den Personalakten baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen,

 

d)  ggf. vom zuständigen Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich der Bewerber bzw. die Bewerberin eingesetzt ist, binnen zwei Wochen nach Eingang der Bewerbungsunterlagen; die Stellungnahme ist mit den Bewerbungsunterlagen und ggf. den Personalakten an den Ministerialbeauftragten zu übersenden, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist gleichzeitig beim Staatsministerium vorzulegen.

 

e)  ggf. von dem Ministerialbeauftragten, in dessen Bereich die Funktionsstelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium mit dem Bewerbervorschlag vorzulegen.

 

Auf die Mitwirkung der Bewerber und Bewerberinnen bei überörtlichen schulischen Aufgaben ist ausdrücklich hinzuweisen.

 

D)  Rücknahme der Stellenausschreibung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin an folgender Schule:

 

Staatliche Berufsschule Günzburg mit staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, für Kinderpflege und für Sozialpflege mit Außenstelle in Krumbach/Schwaben

Die mit Bekanntmachung vom 26. Oktober 2015 (KWMBeibl. S. 259*) unter Buchst. D veröffentlichte Ausschreibung der Stelle des Schulleiters/der Schulleiterin der Staatliche Berufsschule Günzburg mit staatlichen Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, für Kinderpflege und für Sozialpflege mit Außenstelle in Krumbach/Schwaben, wird zurückgenommen.

 

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften durch Aushang im Lehrerzimmer bekannt.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 



Abordnung an die
Akademie für Lehrerfortbildung und
Personalführung Dillingen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 22. April 2016, Az. IV.9-BP4113-3.43 650

 

 

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) eine Tätigkeit im

Ref. 1.4: Interkulturelles Lernen/Deutsch als Zweitsprache

 

für den Bereich Berufliche Schulen ausgeschrieben, die zunächst im Rahmen einer einjährigen Abordnung erfolgt.

 

Unter besonderer Berücksichtigung des Bereichs Berufliche Schulen sind folgende Aufgaben wahrzunehmen:

     Konzeption, Organisation, Durchführung und Evaluation von Präsenz-, Online- und Blended-Learning-Lehrgängen zum Thema Spracherwerb/„Deutsch als Zweitsprache“ unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen, pädagogischen und bildungspolitischen Entwicklungen sowie des jeweiligen Schwerpunktprogramms für die bayerische Lehrerfortbildung.

     Organisation und Durchführung von Lehrgängen, die zum Staatsexamen im Fach „Didaktik des Deutschen als Zweitsprache“ (nachträgliche Erweiterung) führen.

     Beteiligung an den Themenstellungen und Korrekturen für Klausuren im Fach Didaktik des Deutschen als Zweitsprache.

 

Zu den weiteren Aufgaben des zukünftigen Dozenten gehören unter anderem:

      Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangs-inhalten

      fachliche und methodisch-didaktische Beiträge im Rahmen von Präsenz- und Online-Fortbildungen zum Themenbereich „Deutsch als Zweitsprache“

      Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)

     Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Referaten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen, Verbänden und der Wirtschaft sowie weiteren Kooperationspartnern

      Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich

      Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse

 

Anforderungsprofil

Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen mit hinreichend Berufserfahrung, die über eine mindestens gute fachliche Qualifikation verfügen (2,50 und besser in der universitären Abschlussprüfung). Die Bewerber sollen vertiefte Kenntnisse in der Sprachvermittlung, z. B. durch einen Einsatz in Berufsintegrationsklassen, vorweisen. Ein Erweiterungsstudium in diesem Bereich ist wünschenswert.

Der Nachweis der für die zu übernehmende Tätigkeit notwendigen wissenschaftlichen Qualifikation, der i. d. R. über die Note der universitären Abschlussprüfung erbracht wird, kann ggf. durch weitere wissenschaftliche Qualifikationen oder Tätigkeiten (Promotion, Habilitation oder Lehrauftrag an der Universität) im relevanten Fachbereich ergänzt werden.

 

Erfahrungen in der Lehrerfortbildung sind wünschenswert.

 

Vorausgesetzt werden die persönliche und fachliche Kompetenz, das dargestellte Aufgabengebiet gut vertreten zu können, insbesondere:

−   ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft, nachgewiesen durch entsprechende Beurteilungen

−   Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend)

−   Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, insbesondere auch bei der Übernahme organisatorischer Planungsaufgaben

−   ein sicheres und angemessenes Auftreten vor Gruppen

−   ein hohes Maß an Teamfähigkeit

−   Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen

−   Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten

 

Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).

 

Für weitere Auskünfte steht Herr OStR Hofrichter (Tel.: 089 2186-2138) gerne zur Verfügung.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP4113-3.43 650 bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an die

 

Akademie für Lehrerfortbildung

und Personalführung Dillingen

Herrn Dr. Christoph Henzler

Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7

89407 Dillingen

 

sowie in Kopie an

 

Bayerisches Staatsministerium

für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Referat IV.9

Salvatorstraße 2

80333 München.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 



Neubesetzung einer Abteilungsleiterstelle
an der Akademie für Lehrerfortbildung und
Personalführung Dillingen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 22. April 2016, Az. IV.9-BP 4113-5b.34 921

 

 

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung Dillingen folgende Stelle zu besetzen. Eine Beförderung entsprechend der jeweils gültigen Beförderungsrichtlinien bis zur Besoldungsgruppe A 16 ist möglich.

 

Abteilung 3 Führung/Schul- und
Personalentwicklung

 

Die Funktion eines Abteilungsleiters an der Akademie Dillingen umfasst grundsätzlich folgende Aufgaben:

        Vorgesetzter aller Dozenten der Abteilung

        Durchführung von Dienstbesprechungen und Mitarbeitergesprächen

        Mitwirkung bei der dienstlichen Beurteilung

        Einarbeitung neuer Dozenten

        Sicherstellung des Lehrgangsbetriebs bei Personalausfällen

         Koordination des Lehrgangs- und Leistungsangebots der Abteilung inklusive E-Learning-Angebote (in Zusammenarbeit mit der Leitung des E-Learning-Kompetenzzentrums)

        Qualitätssicherung und Evaluation des Lehrgangsangebots der Abteilung einschließlich der Kontrolle der Lehrgangsberichte

        Führung eines eigenen Fachreferats mit den allgemeinen Aufgaben eines Dozenten einschließlich der Konzeption von Online-Lehrgängen

 

Mit der Leitung von Abt. 3 sind folgende spezielle Aufgaben verbunden:

        Verantwortung für die Halbjahresprogramme der ALP für die Führungskräftefortbildung aller Schularten

        Ansprechpartner für Angelegenheiten der KMK und für Bildungsstandards

        Öffentlichkeitsarbeit

        inhaltliche Verantwortung für die Homepage der ALP

 

Mit Abteilungsleitung 3 ist die Leitung von Ref. 3.1 (Personalführung: Koordination Grund- und Mittelschule) mit folgendem Profil verbunden:

 

Ref. 3.1 Personalführung – Koordination Grund- und Mittelschule

 

Das Referat nimmt im Lehrgangsbetrieb folgende Aufgaben wahr:

      Planung, Organisation, Durchführung und Evaluation von Lehrgängen unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen, pädagogischen und bildungspolitischen Entwicklungen für pädagogische Führungskräfte, v. a.

      Schulräte GS/MS

      Seminarleiter GS/MS/FöS

      Schulentwicklungsberater und -koordina-toren

      Schulleiterinnen und Schulleiter

      Die Aufgaben der Schulartkoordinatoren bestehen insbesondere in

      der Zusammenschau des gesamten Lehrgangsangebots der Schulart,

      der internen Vernetzung der Referatsleitungen, die Lehrgänge für die jeweilige Schulart anbieten.

Zu den weiteren Aufgaben der Referatsleitung gehören unter anderem:

      Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Fachreferaten des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen sowie mit den dezentralen Trägern der staatlichen Lehrerfortbildung

      Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangs-inhalten

      fachliche und methodisch-didaktische Beiträge in der Fortbildung, auch für E-Learning-Fortbildungen zu den o. g. Themen

      Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)

      Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich

      Kontakt zur Fach- und Verbandspresse

 

Anforderungsprofil:

 

Bewerben können sich verbeamtete Lehrkräfte im Staatsdienst mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- oder Haupt-/Mittelschulen in der Besoldungsgruppe A 14 + AZ oder höher mit aktueller Tätigkeit als Schulleiterin/Schulleiter im bayerischen Schuldienst oder in der Schulaufsicht, die mindestens dreijährige Erfahrung als Leiterin/Leiter einer großen Schule oder am Schulamt vorweisen können. Vorausgesetzt werden gute fachliche Qualifikationen sowie ein überdurchschnittliches Beurteilungsprädikat. Der Nachweis der für die Funktionsausübung notwendigen wissenschaftlichen Qualifikation, der i. d. R. über die Note der Ersten Staatsprüfung erbracht wird (2,50 und besser), kann ggf. durch weitere wissenschaftliche Qualifikationen oder Tätigkeiten (Promotion, Habilitation oder Lehrauftrag an der Universität) ergänzt werden.

Erfahrungen in der zentralen Lehrerfortbildung, der Schulentwicklung und in Modus F sowie schulartübergreifende Erfahrungen sind wünschenswert.

 

Vorausgesetzt werden außerdem folgende überfachliche Qualifikationen:

     ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft, nachgewiesen durch entsprechende Beurteilungen

     Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend)

     Erfahrungen im Umgang mit modernen Medien im Unterricht

     Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, insbesondere auch bei der Übernahme organisatorischer Planungsaufgaben

     ein sicheres und angemessenes Auftreten vor Gruppen

     ein hohes Maß an Teamfähigkeit

     Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen, insbesondere der Personalführung, Schulentwicklung und Qualitätssicherung (schulartübergreifend)

     Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten

 

Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin/des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet.

 

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Der Bewerbung ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).

 

Für weitere Auskünfte steht Frau StRin Rieder (Tel.: 089 2186-2642) gerne zur Verfügung.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP4113-5b.34 921 bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an

 

Herrn Direktor Dr. Christoph Henzler

Akademie für Lehrerfortbildung

und Personalführung Dillingen

Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7

89407 Dillingen

 

sowie in Kopie an

 

Bayerisches Staatsministerium

für Bildung und Kultus,

Wissenschaft und Kunst

Referat IV.9

Salvatorstraße 2

80333 München.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 



Neubesetzung einer Stelle
an der Akademie für Lehrerfortbildung und
Personalführung Dillingen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 22. April 2016, Az. IV.9-BP4113-5b.44 261

 

 

Zum nächstmöglichen Termin ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) folgende Referatsleitung – befristet auf sechs Jahre – neu zu besetzen. Die Tätigkeit erfolgt zunächst im Rahmen einer Abordnung; eine spätere Versetzung mit einer Beförderung entsprechend der jeweils gültigen Beförderungsrichtlinien, derzeit bis zur Besoldungsgruppe A 14, ist möglich.

 

Ref. 3.2 Personalführung (Grundschule,
Mittelschule, Förderschule)

 

Das Referat nimmt folgende Aufgaben wahr:

      Konzeption, Organisation, Durchführung und Evaluation von Lehrgängen in allen Phasen der Qualifizierung schulischer Führungskräfte (v. a. der Grund- und Mittelschulen, auch der Förderschulen) unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen, pädagogischen und bildungspolitischen Entwicklungen sowie des jeweiligen Schwerpunktprogramms für die bayerische Lehrerfortbildung

      Mitwirkung an der schulartübergreifenden Qualitätssicherung und Weiterentwicklung der Qualifizierung schulischer Führungskräfte

      Koordination und Qualitätssicherung der Orientierungskurse „Schulleitung als Herausforderung“

      Fachliche Initiierung und Betreuung von E-Learning-Fortbildungen zum Themenbereich „Führung/Schulleitung“ in enger Kooperation mit der E-Learning-Abteilung der ALP

      Koordination von Fortbildungen mit außerschulischen Partnern

 

Zu den weiteren Aufgaben der Referatsleitung gehören unter anderem:

      Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Fachreferaten des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen sowie mit den dezentralen Trägern der staatlichen Lehrerfortbildung

      Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangs-inhalten

      Fachliche und methodisch-didaktische Beiträge in der Fortbildung, auch für E-Learning-Fortbildungen zu den o. g. Themen

      Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)

      Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich

      Kontakt zur Fach- und Verbandspresse

 

Anforderungsprofil:

 

Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- oder Haupt-/Mittelschulen, die über jeweils gute fachliche Qualifikationen verfügen, mindestens seit einem Jahr in der Funktion als „Konrektorin/Konrektor“ tätig sind sowie ein überdurchschnittliches Beurteilungsprädikat vorweisen können.

Der Nachweis der für die Funktionsausübung notwendigen wissenschaftlichen Qualifikation, der i. d. R. über die Note der Ersten Staatsprüfung erbracht wird (2,50 und besser in der Ersten Staatsprüfung), kann ggf. durch weitere wissenschaftliche Qualifikationen oder Tätigkeiten (Promotion, Habilitation oder Lehrauftrag an der Universität) ergänzt werden.

Erfahrungen in der Lehrerfortbildung sind wünschenswert.

 

Vorausgesetzt werden die persönliche und fachliche Kompetenz, das dargestellte Aufgabengebiet exzellent vertreten zu können, insbesondere

     ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft, nachgewiesen durch entsprechende Beurteilungen

     Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern (schulartübergreifend)

     Erfahrungen im Umgang mit modernen Medien im Unterricht

     Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, insbesondere auch bei der Übernahme organisatorischer Planungsaufgaben

     ein sicheres und angemessenes Auftreten vor Gruppen

     ein hohes Maß an Teamfähigkeit

     Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen, insbesondere der Personalführung, Schulentwicklung und Qualitätssicherung

     Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten.

 

Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet.

 

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist.

 

Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Der Bewerbung ist eine aktuelle dienstliche Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).

 

Für weitere Auskünfte steht Frau StRin Rieder (Tel.: 089 2186-2642) gerne zur Verfügung.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP4113-5b.44 261 bis spätestens sechs Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an

 

 

Herrn Direktor Dr. Christoph Henzler

Akademie für Lehrerfortbildung

und Personalführung Dillingen

Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7

89407 Dillingen

 

sowie in Kopie an

 

Bayerisches Staatsministerium

für Bildung und Kultus,

Wissenschaft und Kunst

Referat IV.9

Salvatorstraße 2

80333 München.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 



Neubesetzung einer Stelle
an der Akademie für Lehrerfortbildung und
Personalführung Dillingen

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 22. April 2016, Az. IV.9-BP4113-3.154 702

 

 

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist an der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung in Dillingen (ALP) die Leitung des Referats

 

4.7 Pädagogik und Didaktik der Mittelschule

 

– befristet auf sechs Jahre – neu zu besetzen. Die Tätigkeit erfolgt zunächst im Rahmen einer Abordnung. Eine spätere Versetzung und Beförderung entsprechend der jeweils gültigen Beförderungsrichtlinien ist möglich.

 

Folgende Aufgaben sind hierbei zu erfüllen:

     Planung und Durchführung von Fortbildungslehrgängen zum Fächerkanon der Mittelschule, vor allem im Fach Deutsch, Arbeit-Wirtschaft-Technik (künftig Wirtschaft und Beruf) sowie Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde (künftig: Geschichte/Politik/Geographie) unter Berücksichtigung der aktuellen wissenschaftlichen, pädagogischen und bildungspolitischen Entwicklungen

     Lehrgänge im Rahmen der Implementierung des LehrplanPLUS für die Mittelschulen

     fachliche Initiierung, inhaltliche Mitgestaltung und Betreuung von E-Learning-Fortbildungen zum Fächerkanon der Mittelschule in enger Zusammenarbeit mit dem E-Learning-Kompetenzzentrum

     Initiierung und Erstellung von Akademieveröffentlichungen zu Mittelschulthemen

     Koordination von Fortbildungen mit außerschulischen Partnern

 

Zu den weiteren Aufgaben der Referatsleitung gehören weiterhin:

     Entwicklung von Konzepten zur landesweiten Umsetzung und Multiplikation von Lehrgangs-inhalten

     fachliche und methodisch-didaktische Beiträge im Rahmen von Präsenz- und Online-Fortbildungen zu den o. g. Themen

     Abstimmung des Fortbildungsangebotes, insbesondere mit der Regionalen Lehrerfortbildung (RLFB)

     Kooperation und Kontaktpflege mit den entsprechenden Fachreferaten des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung, mit Hochschulen, Verbänden und der Wirtschaft sowie weiteren Kooperationspartnern

     Veröffentlichungen im Zuständigkeitsbereich

     Kontaktpflege zur Fach- und Verbandspresse

 

Anforderungsprofil

Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Mittelschulen, die über eine mindestens gute fachliche Qualifikation verfügen (2,50 und besser im Ersten Staatsexamen).

Erfahrungen in der Lehrerfortbildung, Erwachsenenpädagogik und im Publikationswesen sowie mit Medieneinsatz im Unterricht und in Fortbildungsseminaren werden bei den Bewerberinnen und Bewerbern vorausgesetzt. Weitere Erfahrungen in den Bereichen Ganztagsschule, Elternarbeit und Kooperation mit der Jugendsozialarbeit an Schulen sind erwünscht.

 

Der Nachweis der für die Funktionsausübung notwendigen wissenschaftlichen Qualifikation, der i. d. R. über die Note der Ersten Staatsprüfung erbracht wird, kann ggf. durch weitere wissenschaftliche Qualifikationen oder Tätigkeiten (Promotion, Habilitation oder Lehrauftrag an der Universität) ergänzt werden.

 

Vorausgesetzt werden die persönliche und fachliche Kompetenz, das dargestellte Aufgabengebiet gut vertreten zu können, insbesondere:

−   ein überdurchschnittlich hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft, nachgewiesen durch entsprechende Beurteilungen

−   Kenntnis neuer Formen des Lehrens und Lernens sowie konzeptionelle Vorstellungen zur Weiterentwicklung der zentralen und regionalen Lehrerfortbildung in Bayern

−   Fähigkeit zur selbstständigen Arbeit, insbesondere auch bei der Übernahme organisatorischer Planungsaufgaben

−   ein sicheres und angemessenes Auftreten vor Gruppen

−   Aufgeschlossenheit für aktuelle fachliche, pädagogische und bildungspolitische Themen

−   Bereitschaft, sich in neue Aufgabengebiete einzuarbeiten.

 

Es wird erwartet, dass der Wohnort der Bewerberin bzw. des Bewerbers eine angemessene Präsenz am Dienstort gewährleistet. Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Schwerbehinderte Personen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind unter Vorlage der vollständigen Bewerbungsunterlagen und unter Angabe des Aktenzeichens IV.9-BP4113-3.154 702 bis spätestens vier Wochen nach Erscheinen des Amtsblatts auf dem Dienstweg zu richten an die

 

Akademie für Lehrerfortbildung

und Personalführung Dillingen

Herrn Dr. Christoph Henzler

Kardinal-von-Waldburg-Straße 6-7

89407 Dillingen

 

sowie in Kopie an

 

Bayerisches Staatsministerium

für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Referat IV.9

Salvatorstraße 2

80333 München.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 



Ausschreibung der Stelle
einer zentralen Schulpsychologin/eines zentralen Schulpsychologen für
die Gymnasien an der Staatlichen Schulberatungsstelle für
Oberbayern-West

 

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

vom 22. April 2016, Az. IV.9-BS4305.4-6a.44 298

 

 

Die Stelle einer zentralen Schulpsychologin/eines zentralen Schulpsychologen für die Gymnasien an der Staatlichen Schulberatungsstelle für Oberbayern-West ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt und für die Dauer von fünf Jahren neu zu besetzen. Die Schulberatungsstelle ist der Dienststelle des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West zugeordnet. Der Dienstort ist München. Die Schulberatungsstelle ist als zentrale, schulartübergreifende Informations- und Beratungseinrichtung Ansprechpartner für Eltern, Schüler und Lehrkräfte sowie für Schulleitungen und Schulaufsicht in Oberbayern-West (Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen, Dachau, Eichstätt, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Landsberg am Lech, Neuburg-Schrobenhausen, Pfaffenhofen an der Ilm, Starnberg, Weilheim sowie Stadt Ingolstadt).

 

Die Stelle ist in der Besoldungsgruppe A 15 ausgebracht.

 

Die Tätigkeit umfasst gemäß der Bekanntmachung zur Schulberatung in Bayern vom 29. Oktober 2001 (KWMBl. I S. 454), geändert durch Bekanntmachung vom 24. Juni 2011 (KWMBl. S. 136), folgende Aufgabenschwerpunkte:

     Einzelberatung von Schülerinnen und Schülern sowie Eltern bei schulischen Problemen und Krisen

     Beratung und Unterstützung von Lehrkräften und Kollegien in pädagogisch-psychologischen Fragen

     Bei Bedarf Beratung und Unterstützung der Schulleitungen und Schulaufsichtsbehörden in Fragen der Weiterentwicklung von Schule im Rahmen der Aufgabenschwerpunkte der Staatlichen Schulberatung (z. B. Supervision, kollegiale Fallberatung)

     Mitwirkung an Dienstbesprechungen und Fortbildungsveranstaltungen im Rahmen der fachlichen Betreuung von Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie Beratungslehrkräften

     Zusammenarbeit mit inner- und außerschulischen Einrichtungen und Kooperationspartnern, mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, dem Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung sowie den Universitäten

 

Bewerben können sich beim Freistaat Bayern verbeamtete Lehrkräfte, die im staatlichen Schuldienst oder am ISB, an der ALP Dillingen oder an den Staatlichen Schulberatungsstellen tätig sind und die folgenden Mindestanforderungen erfüllen:

     Befähigung für ein Lehramt an Gymnasien

     Aktuelle Tätigkeit als Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe

     Nachweis über die notwendige wissenschaftliche Qualifikation

 

Der Nachweis über die für die Funktionsausübung notwendige wissenschaftliche Qualifikation wird i. d. R. über die Fachnote der Ersten Lehramtsprüfung im Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt erbracht (2,50 und besser) und kann ggf. durch weitere wissenschaftliche Qualifikationen oder Tätigkeiten im relevanten Fachbereich (Promotion, Habilitation oder Lehrauftrag an der Universität) ergänzt werden.

 

Besonders berücksichtigt werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Seminarausbildung im Fach Schulpsychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt oder im Gebiet Psychologie tätig waren oder sind bzw. die Erfahrungen im Bereich der staatlichen Angebote zur Förderung der Lehrergesundheit haben.

 

Es wird erwartet, dass die Bewerberin bzw. der Bewerber über die Fähigkeit und Bereitschaft zur Arbeit im Team verfügt. Engagement für die grundlegenden Belange der Schulberatung in allen Schularten wird vorausgesetzt. Die Bewerberin bzw. der Bewerber soll moderne Methoden einer erwachsenengerechten Fortbildungsdidaktik beherrschen und muss bereit sein, ihre/seine Kompetenzen laufend zu erweitern.

 

Die ausgeschriebene Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt ist. Sie ist für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

 

Bewerberinnen und Bewerber reichen ihre Bewerbung unter Angabe der privaten Anschrift mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West ein. Der Bewerbung ist eine aktuelle Beurteilung beizulegen. Gegebenenfalls ist vom Dienstvorgesetzten eine Anlassbeurteilung zu erstellen (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121), bzw. Abschnitt A Nr. 7 der Richtlinien für die Beurteilung und die Leistungsfeststellung der Beamten und Beamtinnen im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 15. Februar 2012 (KWMBl. S. 90)).

 

Als für die Staatliche Schulberatungsstelle für Oberbayern-West zuständiger Dienstvorgesetzter erstellt der Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Oberbayern-West – ggf. unter Einbeziehung der Leiterin der Staatlichen Schulberatungsstelle – eine Stellungnahme zu den Bewerbungen und legt diese gesammelt dem Staatsministerium (Ref. IV.9) vor.

 

Den Bewerberinnen und Bewerbern wird empfohlen, sich beim Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West sowie bei der Leiterin der Staatlichen Schulberatungsstelle für Oberbayern-West vorzustellen. In diesem Zusammenhang wird unter der Voraussetzung, dass Reisekosten nicht gewährt werden, vom Dienstvorgesetzten auf Antrag eine Dienstreise genehmigt.

 

Termin zur Vorlage der Bewerbung

beim Ministerialbeauftragten

für die Gymnasien in Oberbayern-West

vier Wochen

und zur Vorlage beim Staatsministerium (Ref. IV.9) sechs Wochen

 

nach Erscheinen des Amtsblatts.

 

Herbert Püls

Ministerialdirektor

 

 

 



Offene Stellen

 

Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

 

Zum 1. August 2016 ist im Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Die Aufgaben teilen sich auf folgende Referate auf:

 

Referat I.5: IT an Hochschulen und im Kunstbereich
Referat IX.2:

Technologietransfer, Forschungsnetzwerke, Zentrum Digitalisierung.Bayern, Forschung im Bereich der Lebenswissenschaften

 

Aufgabenbeschreibung:

     Umsetzung landesweiter Programme und Initiativen zum Einsatz von Informationstechnik an Hochschulen

     Koordinierung des Themas Cybersicherheit in der Wissenschaft

     Bearbeitung von Fragen zum digitalen Campus an Hochschulen

     Betreuung der IT-Angelegenheiten von Museen, Theatern u. a.

     Betreuung und Bearbeitung aller Angelegenheiten des Zentrums Digitalisierung.Bayern im Wissenschaftsbereich sowie des geplanten Internet-Instituts

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

     Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder beruflichen Schulen, möglichst in einer Fächerkombinationen mit Mathematik oder Informatik

     Gesamtprüfungsnote mindestens 2,0

     Mindestens zwei Jahre berufliche Erfahrung an einem Gymnasium oder einer Fachoberschule/Berufsoberschule

 

Überfachliche Qualifikationen:

     Fähigkeit und Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

     Fähigkeit zu strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln, Offenheit gegenüber rechtlichen Fragestellungen und den Anforderungen staatlichen Verwaltungshandelns

     Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

     Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

     Fähigkeit zu selbstständiger konzeptioneller Arbeit

     Überzeugendes Auftreten

     Teamfähigkeit

 

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Beiblatt des Amtsblatts unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1122/28/1 auf dem Dienstweg an das

 

Bayerische Staatsministerium

für Bildung und Kultus,

Wissenschaft und Kunst

Ref. I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel.: 089 2186-2060) gerne zur Verfügung.

 

 

 

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Neubesetzung einer Abordnungsstelle am
Bayerischen Staatsministerium für
Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

 

Zum 1. September 2016 ist

 

im Referat IV.5 Prüfungsamt

 

des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine ganze Mitarbeiterstelle der BesGr. A 13/A 14 im Wege einer auf maximal fünf Jahre befristeten Abordnung neu zu besetzen.

 

Das Prüfungsamt ist u. a. zuständig für die Durchführung der Ersten Staatsprüfung für alle Lehrämter und für den Vorbereitungsdienst und die Zweite Staatsprüfung für die Lehrämter an Gymnasien und Realschulen. Aufgrund Beschluss der Bayerischen Staatsregierung vom 4. März 2015 wird das Prüfungsamt im Rahmen der Regionalisierung der Verwaltung mittelfristig nach Gunzenhausen verlagert werden. Die Bereitschaft zur späteren Dienstleistung in Gunzenhausen ist daher Voraussetzung für eine Abordnung.

 

Aufgabenbeschreibung:

     Unterstützung beim Projektmanagement und Entwicklung von IT-Verfahren im Rahmen der Organisation und Durchführung der Staatsprüfungen

     Konzeptionelle Mitarbeit bei inhaltlichen und strukturellen Reformen der Lehrerbildung

     Zusammenarbeit mit Universitäten als auch mit Seminarschulen zu Fragen der Lehrerbildung

     Bearbeitung von Stellungnahmen des Staatsministeriums zur Lehrerbildung auch im Zusammenhang mit der Lehrerbildung in anderen Ländern innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

     Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in einer Fächerverbindung mit Mathematik, Physik oder Informatik

     Gesamtprüfungsnote mindestens 2,0; jeweils mindestens gute fachliche und pädagogische Qualifikation

     Interesse an schulart- und fächerübergreifenden Themen zur Lehrerbildung

     IT-Erfahrung und gute Programmierkenntnisse

     Gute Englischkenntnisse

 

Überfachliche Qualifikationen:

     Teamfähigkeit

     Fähigkeit zu selbständiger konzeptioneller Arbeit

     Fähigkeit zu analytisch-strukturiertem und fächerübergreifendem Denken und Handeln

     Technisches Verständnis und Bereitschaft zur Einarbeitung in die Nutzung großrechnerähnlicher EDV-Anlagen

     Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

     Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

     Überzeugendes Auftreten und ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten

Die ausgeschriebene Stelle ist für die Besetzung mit einem schwerbehinderten Menschen geeignet. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten sind gegeben.

 

Aussagekräftige Bewerbungen sind innerhalb von drei Wochen nach der Veröffentlichung der Ausschreibung im Amtsblatt unter Angabe des Aktenzeichens I.1-M1122/27/1 auf dem Dienstweg an das

 

Bayerische Staatsministerium

für Bildung und Kultus,

Wissenschaft und Kunst

Ref. I.1

Salvatorstraße 2

80333 München

 

zu richten. Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung (vgl. hierzu Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)) beizufügen.

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bedienstete des Freistaats Bayern (Beamte nach Bestehen der Probezeit und Angestellte in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis).

 

Die Schulleitungen werden gebeten, den Lehrkräften die Ausschreibung durch Aushang im Lehrerzimmer bekanntzugeben.

 

Für Auskünfte steht Frau Bauernschmitt (Tel.: 089 2186-2060) gerne zur Verfügung.

 

 

 

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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung

 

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle für die Dauer von fünf Jahren in unterhälftiger Abordnung neu zu besetzen:

 

Referat GMF-1.2 Grundschule,
Heimat- und Sachunterricht

 

Aufgabenbeschreibung:

 

Schwerpunkte der Tätigkeit sind:

     Fachliche Fragen zum Heimat- und Sachunterricht und Mitwirkung bei den Vergleichsarbeiten in der Grundschule

     Implementierung des Lehrplans für die Grundschule im Fach Heimat- und Sachunterricht

     Erstellen von Zusatzmaterialien für den Lehrplan im Fach Heimat- und Sachunterricht und Einpflegen in das Lehrplaninformationssystem

     Planung, Organisation und Leitung von Arbeitskreisen

     Mitwirkung in der Lehrerfortbildung

     Kooperation mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung

     Kontaktpflege zu Universitäten und Verlagen

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

     1. und 2. Staatsexamen für das Lehramt an Grundschulen mit mindestens guten Ergebnissen

     Beurteilung mit überdurchschnittlichem Prädikat („UB“ oder besser)

     Verbeamtung auf Lebenszeit beim Freistaat Bayern

     Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung

     Fundierte theoretische und berufspraktische Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Grundschule, insbesondere im Fach Heimat- und Sachunterricht

     Umfassendes Wissen im Bereich des kompetenzorientierten Lernens, der Bildungsstandards sowie der aktuellen Fachdidaktik für den Heimat- und Sachunterricht

 

Überfachliche Qualifikationen:

     Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

     Organisations-, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick

     Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit

     Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen

     Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

     Sicheres und überzeugendes Auftreten

     Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen

     Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

     Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Herrn ID Thomas Lustig (Mailadresse: thomas.lustig@isb.bayern.de) zu richten.

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).

 

 

 

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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung

 

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle für die Dauer von fünf Jahren in unterhälftiger Abordnung zu besetzen:

 

Referat GMF-1.4 Grundschule,
Deutsch als Zweitsprache (DaZ)

 

Aufgabenbeschreibung:

 

Schwerpunkte der Tätigkeit sind:

     Fachliche Fragen zu Deutsch als Zweitsprache in der Grundschule und der Bereich der Muttersprachen und des interkulturellen Lernens

     Implementieren des neuen Grundschullehrplans für Deutsch als Zweitsprache

     Materialerstellung für das Lehrplaninformationssystem für Deutsch als Zweitsprache

     Zusammenarbeit mit dem Ungarndeutschen Pädagogischen Institut

     Mitwirkung in der Lehrerfortbildung

     Kooperation mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, Dillingen

     Kontaktpflege zu Universitäten und Verlagen

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

     1. und 2. Staatsexamen für das Lehramt an Grundschulen oder für das Lehramt an Volksschulen (mit Grundschulerfahrung) mit mindestens guten Ergebnissen

     Staatsexamen im Fach Deutsch als Zweitsprache

     Verbeamtung auf Lebenszeit beim Freistaat Bayern

     Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung

     Fundierte theoretische und berufspraktische Kenntnisse

     Umfassendes Wissen im Bereich des kompetenzorientierten Lernens sowie der aktuellen Fachdidaktik in Deutsch als Zweitsprache

 

Überfachliche Qualifikationen:

     Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit

     Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen

     Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

     Sicheres und überzeugendes Auftreten

     Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen

     Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

     Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

     Organisations-, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick

     Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Leistung und Befähigung  bevorzugt berücksichtigt.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Herrn ID Thomas Lustig (Mailadresse: thomas.lustig@isb.bayern.de) zu richten.

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).

 

 

 

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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung

 

Zum Schuljahresbeginn 2016/2017 ist in der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung folgende Stelle für die Dauer von fünf Jahren in unterhälftiger Abordnung neu zu besetzen.

 

Referat GMF-1.5 Grundschule,
Musische Fächer und Ethik

 

Aufgabenbeschreibung:

 

Schwerpunkte der Tätigkeit sind:

     Fachliche Fragen zum Unterricht in den Fächern Kunst, Musik und Ethik

     Unterrichtsentwicklung gemäß dem LehrplanPLUS für die Grundschule in den Fächern Kunst, Musik und Ethik

     Erstellen von Zusatzmaterialien für den LehrplanPLUS in den Fächern Kunst, Musik und Ethik und Einpflegen in das Lehrplaninformationssystem

     Planung, Organisation und Leitung von Arbeitskreisen

     Mitwirkung in der Lehrerfortbildung

     Kooperation mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung

     Kontaktpflege zu Universitäten und Verlagen

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

     1. und 2. Staatsexamen für das Lehramt an Grundschulen mit mindestens guten Ergebnissen

     Beurteilung mit überdurchschnittlichem Prädikat („UB“ oder besser)

     Verbeamtung auf Lebenszeit beim Freistaat Bayern

     Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung

     Fundierte theoretische und berufspraktische Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich der Grundschule, insbesondere in den Fächern Kunst, Musik und Ethik

     Umfassendes Wissen im Bereich des kompetenzorientierten Lernens, der Bildungsstandards sowie der aktuellen Fachdidaktik für die Fächer Kunst, Musik und Ethik

 

Überfachliche Qualifikationen:

     Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

     Organisations-, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick

     Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit

     Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen

     Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

     Sicheres und überzeugendes Auftreten

     Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen

     Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

     Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Herrn ID Thomas Lustig (Mailadresse: thomas.lustig@isb.bayern.de) zu richten.

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).

 

 

 

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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung

 

Zum nächstmöglichen Zeitpunkt ist in der Abteilung Grund-, Mittel- und Förderschulen am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung eine Abordnung für die Dauer von einem Jahr zu besetzen:

 

Referat GMF-2.2 Mittelschule –
Sprachen, Deutsch als Zweitsprache

 

Aufgabenbeschreibung:

 

Schwerpunkte der Tätigkeit sind:

     Fachliche Fragen zu Deutsch als Zweitsprache in der Mittelschule, der Bereich der Muttersprachen und des interkulturellen Lernens

     Fachliche Fragen zu Kindern und Jugendlichen, die als ehemals Flüchtende und Asylbewerber beschult werden

     Unterstützung der Implementierung des neuen LehrplanPLUS Mittelschule für Deutsch als Zweitsprache

     Materialerstellung für das Lehrplaninformationssystem für Deutsch als Zweitsprache

     Prüfungserstellung im Bereich der Mittelschule und Muttersprachen

     Mitwirkung in der Lehrerfortbildung

     Kooperation mit der Akademie für Lehrerfortbildung und Personalführung, Dillingen

     Kontaktpflege zu Universitäten und Verlagen

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

      1. und 2. Staatsexamen für das Lehramt an Grund- oder Mittelschule mit mindestens guten Ergebnissen

      Beurteilung mit überdurchschnittlichem Prädikat („UB“ oder besser)

      Verbeamtung auf Lebenszeit beim Freistaat Bayern

      Staatsexamen im Fach Deutsch als Zweitsprache

      Mehrjährige einschlägige Berufserfahrung

      Fundierte theoretische und berufspraktische Kenntnisse

      Umfassendes Wissen im Bereich des kompetenzorientierten Lernens sowie der aktuellen Fachdidaktik in Deutsch als Zweitsprache.

 

Überfachliche Qualifikationen:

      Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit

      Kreativität und Aufgeschlossenheit für Innovationen

      Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

      Sicheres und überzeugendes Auftreten

      Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen

      Überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

      Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

      Organisations-, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick

      Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

 

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.

 

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb ganztägig sichergestellt ist.

 

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens vier Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Herrn ID Thomas Lustig (Mailadresse: thomas.lustig@isb.bayern.de) zu richten.

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).

 

 

 

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Neubesetzung einer frei werdenden Stelle am
Staatsinstitut für Schulqualität
und Bildungsforschung

 

Zum Schulhalbjahr 2016/2017 ist am Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung in der Abteilung Realschule folgende Vollzeitstelle zeitlich befristet auf fünf Jahre neu zu besetzen:

 

Referentin/Referent im Referat RS-3

Gesellschafts- und wirtschafts-wissenschaftlicher Bereich

mit der bevorzugten Fächerkombination

Deutsch/Geschichte/Sozialkunde

Arbeitsbereich Geschichte/Sozialkunde/
Sozialwesen/Soziallehre

 

Aufgabenbeschreibung:

 

Schwerpunkte der Tätigkeit sind:

     Erstellung, Auswertung und Weiterentwicklung zentraler Prüfungen

     Erstellung, Umsetzung und Weiterentwicklung von Fachlehrplänen

     Umsetzung von fachdidaktischen und methodischen Neu- und Weiterentwicklungen im Fachbereich Geschichte/Sozialkunde/Sozial-wesen/Soziallehre

     Erarbeitung von fachbezogenen Informations- und Unterstützungsmaterialien zur Weiterentwicklung von Unterrichtsqualität

     Mitwirkung bei der Lehrerfortbildung zu Themen, die den Arbeitsbereich betreffen

     Beratung des Staatsministeriums in fachlichen und pädagogischen Fragen

     Zusammenarbeit im Fachbereich mit anderen Institutionen

 

Vorausgesetzt werden:

 

Fachliche Qualifikationen:

     1. und 2. Staatsprüfung für das Lehramt an Realschulen in den Fächern Deutsch und Geschichte

     überdurchschnittliche fachliche und pädagogische Qualifikationen

     mehrjährige berufliche Tätigkeit an einer Realschule

     Vertrautheit mit dem Konzept der Kompetenzorientierung

 

Überfachliche Qualifikationen:

     Aufgeschlossenheit für Innovationen

     Freude am theoretisch-konzeptionellen Arbeiten

     Bereitschaft und Fähigkeit zur Arbeit im Team

     überdurchschnittliche Belastbarkeit, insbesondere auch bei der Erledigung termingebundener Arbeiten

     Organisations- und Kommunikationsgeschick

     sicheres und überzeugendes Auftreten

     Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck

     fundierte EDV-Kenntnisse

     Bereitschaft, sich in neue Themenbereiche schnell und umfassend einzuarbeiten

     Bereitschaft und Fähigkeit, Arbeitsgruppen anzuleiten und ergebnisorientiert zu führen

 

Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.

 

Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayGlG werden Frauen besonders aufgefordert, sich zu bewerben.

Die Stelle ist grundsätzlich teilzeitfähig, sofern der Dienstbetrieb sichergestellt werden kann.

Aussagekräftige Bewerbungen, die einen tabellarischen Lebenslauf, die letzte dienstliche Beurteilung sowie die Zeugnisse der beiden Staatsexamina enthalten müssen, sind spätestens drei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Ausschreibung im Amtsblatt auf dem Dienstweg und zeitgleich direkt an das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München, z. H. Herrn ID Günter Frey (guenter.frey@isb.bayern.de) zu richten.

 

Der Bewerbung ist gegebenenfalls eine Anlassbeurteilung beizufügen (vgl. Abschnitt A, Nr. 4.5 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern vom 7. September 2011 (KWMBl. S. 306), geändert durch Bekanntmachung vom 15. Juli 2015 (KWMBl. S. 121)).

 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Lehrkräfte des staatlichen Realschuldienstes in der BesGr. A 13 nach Bestehen der Probezeit.

 


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Herausgeber / Redaktion: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Salvatorstraße 2, 80333 München, Telefon (089) 2186-0, E-Mail: poststelle@stmbw.bayern.de

 

Technische Umsetzung: Bayerische Staatsbibliothek, Ludwigstraße 16, 80539 München

 

Erscheinungshinweis / Bezugsbedingungen: Das Beiblatt zum Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (KWMBeibl.) erscheint nach Bedarf mit bis zu vierundzwanzig Ausgaben jährlich. Es wird im Internet auf der „Verkündungsplattform Bayern” www.verkuendung.bayern.de veröffentlicht. Das dort eingestellte elektronische PDF/A-Dokument ist die amtlich verkündete Fassung. Die „Verkündungsplattform Bayern” ist für jedermann kostenfrei verfügbar.

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